Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages / Drucksachen, Heft Dr. 11/2990, S. 1-30
Durch die Gesetzesänderung sollen die Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit gesenkt werden. Der Entwurf sieht u.a. Leistungskürzungen bei beruflichen Bildungsmaßnahmen, den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, dem Einarbeitungszuschuß, dem Kurzarbeitergeld und beim Arbeitslosengeld für Personen unter 25 Jahren vor. "Zur Verbesserung der Möglichkeiten eines gleitenden Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand wird insbesondere den Tarifvertragsparteien ein gesetzlicher Rahmen für tarifliche Regelungen zur Verfügung gestellt. Der Gesetzentwurf regelt die Voraussetzungen für die Gewährung staatlicher Leistungen zur Förderung der Altersteilzeitarbeit. Entsprechend der Zielsetzung werden Zuschüsse von der Bundesanstalt für Arbeit nur gewährt, wenn der freiwerdende Teilzeitarbeitsplatz wieder besetzt wird und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu dem Teilzeitarbeitsentgelt einen Zuschuß von 25Prozent des Teilzeit-Nettolohnes zahlt sowie Beiträge zur Höherversicherung des Arbeitnehmers in der Rentenversicherung im Wert der Differenz zu 90 v.H. des letzten Bruttoarbeitsentgelts leistet. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen erstattet die Bundesanstalt dem Arbeitgeber seine Aufwendungen für die Aufstockung des Nettolohnes und für die Höherversicherung des in Altersteilzeit arbeitenden Arbeitnehmers." (IAB2)