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In: Verwaltungsrundschau: VR ; Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft, Band 49, Heft 6, S. 183-188
ISSN: 0342-5592
In: Politische Wissenschaft und politische Ordnung, S. 292-301
In: Die deutsche Krankheit: organisierte Unverantwortlichkeit?: Beiträge auf der 7. Speyerer Demokratietagung vom 28. bis 29. Oktober 2004 an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, S. 107-136
Der Autor problematisiert die Ämterpatronage als Übel in der Demokratie, indem er die Herrschaftspatronage in den verschiedenen Staats- und Regierungsformen beschreibt, die hohe Ämterpatronage in Deutschland als notwendige Folge der Parteienstaatlichkeit herausstreicht und die deutsche Verwaltung als im internationalen Vergleich besonders stark ausgeprägte "Parteibuchverwaltung" charakterisiert. Die Ämterpatronage betrachtet er insgesamt als integrierten Bestandteil des Parteienabbaus und skizziert daher folgende Vorschläge zu ihrer Verminderung: Begrenzung der Institution der politischen Beamten, stärkere Trennung von Amt und Mandat, Verbot der Parteimitgliedschaft für öffentlich Bedienstete bzw. parteipolitisches Betätigungsverbot, Verbesserung der Stellenausschreibung und Einschaltung unabhängiger Kommissionen bei der Erneuerung, direktdemokratische Personalauswahl und Ausbau der Konkurrentenklage. Mit Blick auf Alternativen in anderen Ländern führt der Autor das Beispiel des britischen "civil service" an und problematisiert vor diesem Hintergrund die Neutralität des öffentlichen Dienstes in Deutschland. Der Kampf gegen die Ämterpatronage setzt seiner Meinung nach ein gedankliches Konzept voraus, welches das Leitbild der Neutralität rehabilitiert und es ausdrücklich als mit der Demokratie vereinbar erklärt. Einem solchen Konzept müsste praktisch die Neuorganisation der Personalpolitik folgen, die weithin gegenüber der Politik und den politischen Spitzenämtern abgeschirmt sein sollte. (ICI2)
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 38, Heft 2, S. 116
ISSN: 0344-7871, 0344-7871
In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 14, Heft 2, S. 133-156
ISSN: 0042-4498
In: Schriften zum Strafrecht 156
Main description: Der Verfasser erbringt den Nachweis, dass eine strafrechtliche Verfolgung der so genannten strukturellen Ämterpatronage, also der von den Parteien breit geübten Praxis, Parteimitglieder bei der Vergabe öffentlicher Ämter und bei Beförderungen zu bevorzugen, mit dem geltenden Strafrecht, insbesondere mit dem Untreuetatbestand, nicht möglich ist. Denn entgegen der allgemeinen Meinung in der Literatur stellt das Problem der strukturellen Ämterpatronage keine Problematik des strafrechtlichen Vermögensschutzes dar, sondern betrifft ganz andere Rechtsgüter als das Vermögen. -- Vor diesem Hintergrund und der vom Autor vertretenen Auffassung, dass an der Strafwürdigkeit und auch der Strafbedürftigkeit dieses Phänomens keine Zweifel bestehen, wird die Schaffung eines entsprechenden Sonderstraftatbestandes vorgeschlagen. Christian Lindenschmidt zeigt, dass dem Strafrecht im Bereich der strukturellen Ämterpatronage eine klassische ultima ratio Funktion zukommt. Darüber hinaus unterbreitet er einen Formulierungsvorschlag für einen Sonderstraftatbestand zur Verfolgung der strukturellen Ämterpatronage, der nach der nachgewiesenen Nähe von struktureller Ämterpatronage und Korruption systematisch im Strafgesetzbuch bei den §§ 331 bis 335 StGB angesiedelt werden sollte.
In: Schriften zum Strafrecht - Band 156
Hauptbeschreibung: Der Verfasser erbringt den Nachweis, dass eine strafrechtliche Verfolgung der so genannten strukturellen Ämterpatronage, also der von den Parteien breit geübten Praxis, Parteimitglieder bei der Vergabe öffentlicher Ämter und bei Beförderungen zu bevorzugen, mit dem geltenden Strafrecht, insbesondere mit dem Untreuetatbestand, nicht möglich ist. Denn entgegen der allgemeinen Meinung in der Literatur stellt das Problem der strukturellen Ämterpatronage keine Problematik des strafrechtlichen Vermögensschutzes dar, sondern betrifft ganz andere Rechtsgüter als das Vermögen. Vor di
In: Schriften zum Strafrecht 156
In: Schriftenreihe H. 4
Vortrag auf der Herbsttagung des Deutschen Richterbundes (Landesverband Hessen) am 10.11.1989 in Königstein
BASE
In: Politische Wissenschaft und politische Ordnung: Analysen zu Theorie und Empirie demokratischer Regierungsweise ; Festschrift zum 65. Geburtstag von Rudolf Wildenmann, S. 292-301
In dem Beitrag werden die historische Entwicklung und die politische Bedeutung der Ämterpatronage als Quelle politischer Finanzierung dargestellt. Ursprünglich eine Sache des Königs wird für moderne Demokratien deutlich gemacht, daß der moderne Patron die politische Partei ist. Am Beispiel der USA im 19. Jahrhundert wird dies erläutert: Das Beutesystem besteht darin, daß öffentliche Ämter jederzeit zur Verfügung stehen, daß sie stets unter parteilichen Gesichtspunkten mit einem Parteimann besetzt werden, und zwar als Belohnung für Parteidienste. Für die britische Ministerialbürokratie wird gezeigt, daß es hier gelungen ist, die politische Patronage zugunsten einer fachlich qualifizierten Verwaltung zurückzudrängen. Die Entwicklung der Ämterpatronage in Deutschland seit der Weimarer Republik wird nachgezeichnet. Dabei wird auf die unterschiedlichen Entwicklungen in der BRD und der DDR hingewiesen. Der Umfang der Berufsbeiträge aus der Ämterpatronage im öffentlichen Dienst wird dargestellt. Insgesamt wird festgestellt, daß die finanziellen Lasten einer politischen Laufbahn heute allgemein durch die Besoldung der öffentlichen Ämter erleichtert werden und daß dies im Parteizusammenhang geschieht. (KW)