Soziale Sicherungssysteme im globalen Wettbewerb
In: Beiträge zur angewandten Wirtschaftsforschung 592
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In: Beiträge zur angewandten Wirtschaftsforschung 592
In: Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler 92
In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Band 54, Heft 8, S. 191-194
ISSN: 0038-609X
"Werden private Träger bei der Organisation des Versicherungsschutzes in der Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen, ist zu berücksichtigen, dass das versicherungstechnische Aquivalenzprinzip sich auf unregulierten Versicherungsmärkten durchsetzen würde. Werden dessen Konsequenzen aus sozial- und gesundheitspolitischer Perspektive nicht gewünscht, müssen sie entweder aus dem Steuer-Transfer-System kompensiert werden oder die Gestaltungsprinzipien der Privatversicherung müssen durch Regulierung (z. B. Kontrahierungszwang, Verbot risikoäquivalenter Prämien) neutralisiert werden. Dass die deutsche PKV auch in der Vollversicherung keinem Kontrahierungszwang unterliegt und Risikozuschläge erheben kann, ist nur deswegen bislang von der Gesundheitspolitik akzeptiert worden, weil der GKV-Schutz den weitaus meisten PKV-Interessenten als Alternative offen steht. Auch wenn öffentliche Träger unter intensiven Wettbewerb gestellt werden, stellen sich ganz ähnliche Fragen wie bei privaten Trägern, wie an der Diskussion um mögliche Risikoselektionen nach Einführung der Kassenwahlfreiheit in der GKV deutlich geworden ist." (Autorenreferat)
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 67, Heft 3, S. 199-206
ISSN: 0342-300X
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 60, Heft 2, S. 86-93
ISSN: 0342-300X
"Kindererziehung und Familienarbeit bergen für Frauen die Gefahr, dass im Alter ein finanziell auskömmliches Leben häufig nur durch den Ehepartner gesichert werden kann. Besonders Frauen in Westdeutschland mit mehreren Kindern sind davon betroffen. Empirische Analysen auf Basis von Daten der Rentenversicherung zeigen, dass die Kindererziehung deutliche Spuren in den Erwerbsbiografien von Müttern hinterlässt, die letztlich auch die Höhe der Renten beeinflussen. Die Versorgungslücken können durch besondere Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung nur bedingt ausgeglichen werden." (Autorenreferat)
In: Armut im Wohlstand, S. 289-310
In dem Beitrag wird untersucht, inwieweit die Rahmenkonzeption des Systems sozialer Sicherung in der BRD zur Entstehung von Armut beiträgt. In einem kurzen Abriß gibt der Autor einen Überblick über wichtige historische Veränderungen der Rahmenkonzeption der Rentenversicherung (Äquivalenzprinzip, Lebensstandardsicherung), die zur Folge haben, "daß die gegenwärtige Konzeption die Last der Armutsbekämpfung mehr oder weniger allein der Fürsorge (Sozialhilfe)" aufbürdet. Er kritisiert, daß die Leistungen des sozialen Sicherungssystems seit den siebziger Jahren abwechselnd expandieren und wieder reduziert werden und damit zu einem ökonomisch und sozial gesehen prozyklischen Verhalten tendieren. Anschließend analysiert er die unzureichende Anpassung des Sicherungssystems an die gegenwärtige Struktur der Arbeitslosigkeit, was zu einem starken Anstieg der Arbeitslosen unter den Sozialhilfeempfängern geführt hat. Der Autor wägt ab, welche Reformvorschläge für das System der sozialen Sicherung Chancen auf Verwirklichung haben und plädiert für die Strategie, eine Mindestsicherung (auch Grundsicherung) anzustreben, die an die Stelle des Sozialhilfeempfangs treten soll. (PF)
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 67, Heft 3, S. 199-206
ISSN: 0342-300X
"Die Reformen der deutschen Arbeitslosenversicherung lassen sich als inkrementeller paradigmatischer Wandel interpretieren: Das ursprüngliche Ziel, bei vorübergehender Arbeitslosigkeit den Lebensstandard zu garantieren, wurde dem Ziel der schnellen Wiederbeschäftigung untergeordnet. Dieser Politikwechsel ist nicht nur rhetorisch, da zwei für Sozialversicherungssysteme typische Policyprinzipien verändert wurden: das Äquivalenzprinzip bei der Leistungsbemessung wurde enger gefasst und die Statussicherung unterminiert. Der Paradigmenwechsel lässt sich vor allem an den vielen kleinteiligen institutionellen Veränderungen ablesen. Die Engführung der Leistungsäquivalenz ergibt sich etwa durch die Verkürzung der Rahmenfrist und der Bezugsdauer, sodass ein wachsender Anteil von Arbeitslosen trotz Vorleistungen aus dem Leistungsbezug ausgeschlossen wird. Die Unterminierung der Statussicherung zeigt sich in der verschärften Zumutbarkeit, dem restriktiveren Sperrzeitenrecht sowie in dem Rückbau des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums. Zwar gelten viele Elemente des Sozialversicherungssystems fort, insgesamt zeigt sich jedoch ein schleichender Abschied von dem mittelschichtsorientierten Modell der Absicherung bei Arbeitslosigkeit." (Autorenreferat, IAB-Doku)
In: DIW discussion papers no. 205
Most systems of health care financing in EU member states currently include elements of income redistribution. The paper analyzes the effects of shifting this kind of redistribution to the tax system and argues that this reform could create two types of efficiency gains. On the expenditure side, it would facilitate the adoption of more incentive-compatible insurance contracts, for example through the introduction of copayment schemes. On the revenue side, income redistribution through the general tax system is likely to imply a shadow price of public funds that is lower than if redistribution is carried out through wage-based insurance contributions.
In: Steuerwissenschaftliche Schriften Band 57
In: Jus Publicum Band 176
Hauptbeschreibung In einer Zeit, in der die Schere zwischen den Bedürfnissen und den vorhandenen Ressourcen immer weiter auseinander zu klaffen droht, wird der Ruf nach knappheitsgerechten Verteilungsmechanismen immer lauter. Namentlich die Ökonomik reklamiert für sich den Anspruch, einen sinnvollen Beitrag zur Optimierung der staatlichen Verteilungsordnung erbringen zu können. Mario Martini geht den komplexen Fragen grundrechtlicher wie finanzverfassungsrechtlicher Natur nach, die eine Implementierung des Marktes als Instrument staatlicher Verwaltung des Mangels aufwirft. Ihre Bandbreite reicht von der Gemeinwohlorientierung des Zuteilungsmechanismus, der Steuerungsverantwortung des Parlaments über die Gefahren staatlicher Pleonexie, der Vereinbarkeit mit dem Gedanken des Steuerstaates sowie dem finanzverfassungsrechtlichen Äquivalenzprinzip bis hin zu Fragen der Gleichheit in der Zeit und der Risikozuordnung zwischen Staat und Grundrechtsträgern. Ausgehend von dem Gedanken, dass die Wahl des Marktes als Handlungsinstrument den Staat nicht der Verantwortung für die Verteilungsergebnisse enthebt, rekonstruiert der Autor die Grundrechte als verfassungsrechtliche Grenze der Risikozuweisung. Die Ergebnisse werden auf die wichtigsten denkbaren Referenzbereiche marktwirtschaftlicher Primär- und Sekundärallokation heruntergebrochen, insbesondere Frequenzen, Umweltnutzungsrechte, Start- und Landerechte, Rohstoffabbaurechte oder Außenwirtschaftsgenehmigungen.
Mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen aus rentennahen Jahrgängen im Alter von 55 bis 64 Jahren kann ihren derzeitigen Lebensstandard nicht halten, wenn sie jetzt in den Ruhestand gingen. Die durchschnittliche Höhe ihrer bisher akkumulierten monatlichen Bruttoanwartschaften beläuft sich insgesamt auf 1 230 Euro. Davon entfallen rund zwei Drittel auf die Gesetzliche Rentenversicherung, wie Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) von 2012 zeigen. Bei 58 Prozent der rentennahen Jahrgänge ist der aktuelle Konsum größer als die erworbenen Rentenanwartschaften. Private Versicherungen reduzieren diesen Anteil nur geringfügig. Wird hingegen das gesamte private Vermögen hinzugerechnet, sinkt der Anteil auf 41 Prozent. Würden die rentennahen Jahrgänge bis zum durchschnittlichen Verrentungsalter weiterarbeiten, reduziert sich der Anteil derer mit einer potentiellen Versorgungslücke um acht Prozentpunkte auf 50 Prozent. Angesichts dieser Ergebnisse sollte die Politik über eine weitere Reform der Alterssicherung nachdenken und unter anderem das strikte Äquivalenzprinzip zugunsten von Geringverdienenden aufweichen, verknüpft mit einer Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze.
BASE
Mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen aus rentennahen Jahrgängen im Alter von 55 bis 64 Jahren kann ihren derzeitigen Lebensstandard nicht halten, wenn sie jetzt in den Ruhestand gingen. Die durchschnittliche Höhe ihrer bisher akkumulierten monatlichen Bruttoanwartschaften beläuft sich insgesamt auf 1 230 Euro. Davon entfallen rund zwei Drittel auf die Gesetzliche Rentenversicherung, wie Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) von 2012 zeigen. Bei 58 Prozent der rentennahen Jahrgänge ist der aktuelle Konsum größer als die erworbenen Rentenanwartschaften. Private Versicherungen reduzieren diesen Anteil nur geringfügig. Wird hingegen das gesamte private Vermögen hinzugerechnet, sinkt der Anteil auf 41 Prozent. Würden die rentennahen Jahrgänge bis zum durchschnittlichen Verrentungsalter weiterarbeiten, reduziert sich der Anteil derer mit einer potentiellen Versorgungslücke um acht Prozentpunkte auf 50 Prozent. Angesichts dieser Ergebnisse sollte die Politik über eine weitere Reform der Alterssicherung nachdenken und unter anderem das strikte Äquivalenzprinzip zugunsten von Geringverdienenden aufweichen, verknüpft mit einer Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze.
BASE
In: Sucht: Zeitschrift für Wissenschaft und Praxis, Band 59, Heft 1, S. 39-50
ISSN: 1664-2856
Ziel: Die vorliegende Übersichtsarbeit geht der Frage nach, wie viele Suchtmittelabhängige sich in deutschen Haftanstalten befinden und welche Angebote im Bereich der suchtbezogenen Gesundheitsversorgung von Inhaftierten in Deutschland existieren. Ergebnisse: Der Anteil intravenös konsumierender Drogenabhängiger in deutschen Gefängnissen wird auf etwa 30 % (Männer) und über 50 % (Frauen) geschätzt, der Anteil Alkoholabhängiger auf ca. 38 % und der Anteil aktueller und täglicher Raucher auf 79 % der Gefangenen. Unter dem siebten Titel des Strafvollzugsgesetzes (Gesundheitsversorgung) werden keine gesonderten Vorgaben für den Umgang mit dieser Klientel gemacht. Das Fehlen verbindlicher bundesweiter Richtlinien zur suchtbezogenen Gesundheitsversorgung in Haft führt zu Unterschieden in der Art und Verfügbarkeit von Therapieangeboten zwischen den Bundesländern. Schlussfolgerungen: Obwohl die Raten Suchtmittel konsumierender Inhaftierter um ein Vielfaches über denen der Allgemeinbevölkerung liegen und ein umfassendes intramurales Behandlungsangebot erfordern, existieren trotz Äquivalenzprinzip deutliche Unterschiede zwischen intra- und extramuraler Behandlung Suchtmittel konsumierender oder abhängiger Personen.
In: Jus Publicum Band 176
In einer Zeit, in der die Schere zwischen den Bedürfnissen und den vorhandenen Ressourcen immer weiter auseinander zu klaffen droht, wird der Ruf nach knappheitsgerechten Verteilungsmechanismen immer lauter. Namentlich die Ökonomik reklamiert für sich den Anspruch, einen sinnvollen Beitrag zur Optimierung der staatlichen Verteilungsordnung erbringen zu können. Mario Martini geht den komplexen Fragen grundrechtlicher wie finanzverfassungsrechtlicher Natur nach, die eine Implementierung des Marktes als Instrument staatlicher Verwaltung des Mangels aufwirft. Ihre Bandbreite reicht von der Gemeinwohlorientierung des Zuteilungsmechanismus, der Steuerungsverantwortung des Parlaments über die Gefahren staatlicher Pleonexie, der Vereinbarkeit mit dem Gedanken des Steuerstaates sowie dem finanzverfassungsrechtlichen Äquivalenzprinzip bis hin zu Fragen der Gleichheit in der Zeit und der Risikozuordnung zwischen Staat und Grundrechtsträgern. Ausgehend von dem Gedanken, dass die Wahl des Marktes als Handlungsinstrument den Staat nicht der Verantwortung für die Verteilungsergebnisse enthebt, rekonstruiert der Autor die Grundrechte als verfassungsrechtliche Grenze der Risikozuweisung. Die Ergebnisse werden auf die wichtigsten denkbaren Referenzbereiche marktwirtschaftlicher Primär- und Sekundärallokation heruntergebrochen, insbesondere Frequenzen, Umweltnutzungsrechte, Start- und Landerechte, Rohstoffabbaurechte oder Außenwirtschaftsgenehmigungen.
In: Swiss political science review: SPSR = Schweizerische Zeitschrift für Politikwissenschaft : SZPW = Revue suisse de science politique : RSSP, Band 2, Heft 1, S. 73-87
ISSN: 1662-6370
"Aufgrund von zahlreichen Reformen, die ohne eine Gesamtvision vollzogen werden, wird das Schweizer System der sozialen Sicherheit immer komplexer. Die Kohärenz ist gemindert, die Undurchsichtigkeit wächst und die Wirksamkeits-, Finanz- und Legitimitätskrise kann nicht überwunden werden. Dieser Artikel befaßt sich mit Leistungen, welche direkte Einkommenstransfers betreffen. Der Autor stellt zuerst die wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen dar, die dazu führten, daß die Grundlagen der Sozialversicherung - das Äquivalenzprinzip, die abgeleiteten Rechte und das professionelle Anwendungsfeld - zu strukturellen Schwächen des bestehenden Systems wurden. In diesem Zusammenhang erscheint das System der sozialen Sicherheit, in Anbetracht der Gerechtigkeitsprinzipien Rawls, als nicht den Anforderungen einer 'gerechten' Gesellschaft genügend. Im zweiten Teil werden die Grundzüge eines alternativen Modells aufgeführt: die heutigen Ausgaben würden es erlauben, allen ein Mindesteinkommen zu sichern und sogar weiter zu gehen, wobei die individuellen Präferenzen besser berücksichtigt werden könnten. Die Reform wäre gewichtig, aus ethischer Sicht wünschenswert und wirtschaftlich realisierbar, aber wird sie politisch möglich sein? Die Frage bleibt offen." (Autorenreferat)