Alle Beiträge werden in deutscher und chinesischer Sprache veröffentlicht. Mit Beiträgen von Yongjie Cai (Shanghai), Chong Liu (Qingdao), Dieter Hassenpflug (Weimar), Zhiqiang Wu (Shanghai), Zhang Guanzeng (Shanghai), Zhang Lingling (Harbin)
In der Magisterarbeit " Verfassungsrechtlicher Begriff des Staatsdienstes" wird der in der Rechtsbasis der Republik Litauen erklärte verfassungsrechtliche Begriff des Staatsdienstes analysiert. Bei der konsequenten und ausführlichen Erklärung des verfassungsrechtlichen Begriffes des Staatsdienstes der Republik Litauen wird die Entwicklung des Staatsdienstes von der Zeit der Unabhängigkeitsverkündigung bis zum heutigen Tag erörtert, die zum größten Teil von der offiziellen Jurisprudenz des Verfassungsgerichtes der Republik Litauen und vom sich verändernden Verständnis über die Staatsregierung und über die öffentliche Administration beeinflusst wird. Bei der Analyse der in der Verfassung festgelegten Grundsätze, die die Hauptformierungsaspekte des Staatsdienstes als System und dessen Forderungen beeinflussen, werden nicht nur in den Verfassungsgrundsätzen festgelegte Forderungen an die Organisation und Funktion des Staatsdienstsystems erörtert, sondern auch da werden verfassungsbegründete Kriterien sowohl für das Staatsdienstsystem im Allgemeinen als auch für Staatsbeamte selbst analysiert. In der Arbeit wird das System der staatlichen Institutionen dargelegt, das nach dem Prinzip der Regierungsteilung organisiert ist. In diesem System der staatlichen Institutionen gibt es Institutionen, die die staatliche Regierung in der Republik Litauen unmittelbar ausüben, wie es in der Verfassung steht, und die bei deren Verwirklichung mithelfen. Jede von denen erfüllt eine bestimmte Kompetenz und konkreten Umfang von Funktionen, die eine gemeinsame Aufgabe tragen, den allgemeinen öffentlichen Interessen der Gesellschaft zu dienen und soziale Harmonie zu sichern.
In der Magisterarbeit " Verfassungsrechtlicher Begriff des Staatsdienstes" wird der in der Rechtsbasis der Republik Litauen erklärte verfassungsrechtliche Begriff des Staatsdienstes analysiert. Bei der konsequenten und ausführlichen Erklärung des verfassungsrechtlichen Begriffes des Staatsdienstes der Republik Litauen wird die Entwicklung des Staatsdienstes von der Zeit der Unabhängigkeitsverkündigung bis zum heutigen Tag erörtert, die zum größten Teil von der offiziellen Jurisprudenz des Verfassungsgerichtes der Republik Litauen und vom sich verändernden Verständnis über die Staatsregierung und über die öffentliche Administration beeinflusst wird. Bei der Analyse der in der Verfassung festgelegten Grundsätze, die die Hauptformierungsaspekte des Staatsdienstes als System und dessen Forderungen beeinflussen, werden nicht nur in den Verfassungsgrundsätzen festgelegte Forderungen an die Organisation und Funktion des Staatsdienstsystems erörtert, sondern auch da werden verfassungsbegründete Kriterien sowohl für das Staatsdienstsystem im Allgemeinen als auch für Staatsbeamte selbst analysiert. In der Arbeit wird das System der staatlichen Institutionen dargelegt, das nach dem Prinzip der Regierungsteilung organisiert ist. In diesem System der staatlichen Institutionen gibt es Institutionen, die die staatliche Regierung in der Republik Litauen unmittelbar ausüben, wie es in der Verfassung steht, und die bei deren Verwirklichung mithelfen. Jede von denen erfüllt eine bestimmte Kompetenz und konkreten Umfang von Funktionen, die eine gemeinsame Aufgabe tragen, den allgemeinen öffentlichen Interessen der Gesellschaft zu dienen und soziale Harmonie zu sichern.
In der Magisterarbeit " Verfassungsrechtlicher Begriff des Staatsdienstes" wird der in der Rechtsbasis der Republik Litauen erklärte verfassungsrechtliche Begriff des Staatsdienstes analysiert. Bei der konsequenten und ausführlichen Erklärung des verfassungsrechtlichen Begriffes des Staatsdienstes der Republik Litauen wird die Entwicklung des Staatsdienstes von der Zeit der Unabhängigkeitsverkündigung bis zum heutigen Tag erörtert, die zum größten Teil von der offiziellen Jurisprudenz des Verfassungsgerichtes der Republik Litauen und vom sich verändernden Verständnis über die Staatsregierung und über die öffentliche Administration beeinflusst wird. Bei der Analyse der in der Verfassung festgelegten Grundsätze, die die Hauptformierungsaspekte des Staatsdienstes als System und dessen Forderungen beeinflussen, werden nicht nur in den Verfassungsgrundsätzen festgelegte Forderungen an die Organisation und Funktion des Staatsdienstsystems erörtert, sondern auch da werden verfassungsbegründete Kriterien sowohl für das Staatsdienstsystem im Allgemeinen als auch für Staatsbeamte selbst analysiert. In der Arbeit wird das System der staatlichen Institutionen dargelegt, das nach dem Prinzip der Regierungsteilung organisiert ist. In diesem System der staatlichen Institutionen gibt es Institutionen, die die staatliche Regierung in der Republik Litauen unmittelbar ausüben, wie es in der Verfassung steht, und die bei deren Verwirklichung mithelfen. Jede von denen erfüllt eine bestimmte Kompetenz und konkreten Umfang von Funktionen, die eine gemeinsame Aufgabe tragen, den allgemeinen öffentlichen Interessen der Gesellschaft zu dienen und soziale Harmonie zu sichern.
In der Magisterarbeit " Verfassungsrechtlicher Begriff des Staatsdienstes" wird der in der Rechtsbasis der Republik Litauen erklärte verfassungsrechtliche Begriff des Staatsdienstes analysiert. Bei der konsequenten und ausführlichen Erklärung des verfassungsrechtlichen Begriffes des Staatsdienstes der Republik Litauen wird die Entwicklung des Staatsdienstes von der Zeit der Unabhängigkeitsverkündigung bis zum heutigen Tag erörtert, die zum größten Teil von der offiziellen Jurisprudenz des Verfassungsgerichtes der Republik Litauen und vom sich verändernden Verständnis über die Staatsregierung und über die öffentliche Administration beeinflusst wird. Bei der Analyse der in der Verfassung festgelegten Grundsätze, die die Hauptformierungsaspekte des Staatsdienstes als System und dessen Forderungen beeinflussen, werden nicht nur in den Verfassungsgrundsätzen festgelegte Forderungen an die Organisation und Funktion des Staatsdienstsystems erörtert, sondern auch da werden verfassungsbegründete Kriterien sowohl für das Staatsdienstsystem im Allgemeinen als auch für Staatsbeamte selbst analysiert. In der Arbeit wird das System der staatlichen Institutionen dargelegt, das nach dem Prinzip der Regierungsteilung organisiert ist. In diesem System der staatlichen Institutionen gibt es Institutionen, die die staatliche Regierung in der Republik Litauen unmittelbar ausüben, wie es in der Verfassung steht, und die bei deren Verwirklichung mithelfen. Jede von denen erfüllt eine bestimmte Kompetenz und konkreten Umfang von Funktionen, die eine gemeinsame Aufgabe tragen, den allgemeinen öffentlichen Interessen der Gesellschaft zu dienen und soziale Harmonie zu sichern.
Zusammenfassung Die Entwicklung des Holocaustgedächtnises in Litauen entspricht nicht der weltweiten Tendenz der Holocaustkultur, undzwar aus folgenden Gründen: 1) Das Gedächtnis der Litauer an den Holocaust ist nach dem Krieg verhindert worden, was man eigentlich auch Gedächtnismangel nennen könnte; 2) Das litauische Holocaustgedächtnis wurde nach der Wiedererlangung der Unabhängigkeit stark von außen beeinflusst. Dies macht die Entwicklung des Holocaustgedächtnises in den für die Entwicklung der Holocaustkultur wichtigsten Schichten (in der Geschichtsschreibung, Staatspolitik, im öffentlichen und individuellen Diskurs) problematisch.
Zusammenfassung Die Entwicklung des Holocaustgedächtnises in Litauen entspricht nicht der weltweiten Tendenz der Holocaustkultur, undzwar aus folgenden Gründen: 1) Das Gedächtnis der Litauer an den Holocaust ist nach dem Krieg verhindert worden, was man eigentlich auch Gedächtnismangel nennen könnte; 2) Das litauische Holocaustgedächtnis wurde nach der Wiedererlangung der Unabhängigkeit stark von außen beeinflusst. Dies macht die Entwicklung des Holocaustgedächtnises in den für die Entwicklung der Holocaustkultur wichtigsten Schichten (in der Geschichtsschreibung, Staatspolitik, im öffentlichen und individuellen Diskurs) problematisch.