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In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 1987, Heft B 24-25, S. 3-12
ISSN: 0479-611X
"Eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ist dringlich, weil deren Ausgaben seit längerem schneller ansteigen als das Volkseinkommen. Die Folge ist ein Anstieg des von den Versicherten und ihren Arbeitgebern zu entrichtenden Beitragssatzes, der zur Zeit durchschnittlich 12,5 Prozent des Lohnes beträgt. Ohne Reformmaßnahmen ist mit einem weiteren, spürbaren Anstieg zu rechnen. Da die Gesundheitsausgaben je Kopf mit zunehmendem Lebensalter steigen, ist allein wegen der demographischen Verschiebungen, d. h. der relativen Zunahme der Zahl älterer Personen, mit Mehrausgaben in der Höhe von rd. zwei Beitragsprozenten bis zum Jahr 2000 zu rechnen. Gewichtiger noch ist der Umstand, daß die Menge der erbrachten Leistungen (ambulante Behandlung, Arzneimittelverordnung, Krankhausbehandlung) sehr weitgehend von den Leistungserbringern (Ärzten) bestimmt wird, und daß die Zahl der Ärzte sich künftig schneller erhöht als in der Vergangenheit. Will man angesichts dieser expansiv wirkenden Faktoren Beitragssatzstabilität erreichen, so müssen die wirtschaftlichen Anreize zur Mengenausweitung beseitigt werden. Es ist eine Feinsteuerung in den verschiedenen Leistungsbereichen erforderlich. Der vielfach empfohlene Einbau von marktwirtschaftlichen Elementen in das Gesundheitssystem muß differenziert erfolgen; er kann partiell bejaht, muß aber in anderen Teilen verneint werden. Entscheidend für den Erfolg einer Politik der Beitragsstabilität ist die Nutzung von Einsparpotentialen, die vom Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen für die verschiedenen Leistungsbereiche aufgezeigt worden sind. Für die Ausschöpfung der Einsparpotentiale sind gesetzliche Änderungen erforderlich, die jedoch das bestehende System der Gesundheitssicherung nicht in Frage stellen." (Autorenreferat)
In: Beschäftigung & soziale Angelegenheiten / Öffentliche Gesundheit
World Affairs Online
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 37, Heft 24/25, S. 1-12
ISSN: 0479-611X
Noch vor eineinhalb Jahrzehnten ging in der finanzpolitischen Diskussion der Bundesrepublik das Wort um von der »öffentlichen Armut«, und man plädierte - angesichts des gleichzeitig behaupteten »privaten Reichtums« - vielfach für eine Ausdehnung des sog. »Staatskorridors«. Diese Ausdehnung hat inzwischen stattgefunden. Da Gesetz und Geld die beiden wichtigsten Wirkungsinstrumente des Staates sind, hat sich auch die Zunahme der Staatstätigkeit vornehmlich auf zwei Weisen geäußert: einmal in der Schaffung von immer mehr rechtlichen Normen, eine Entwicklung, die heute kritisch unter dem Stichwort »Normenflut« diskutiert wird, zum anderen in einem Hochschießen des finanziellen Staatsanteils, d. h. des Anteils der vom Staat verausgabten Mittel am Bruttosozialprodukt, das besonders in der ersten Hälfte der siebziger Jahre erfolgte. Von 1970 bis 1975 sprang der finanzielle Staatsanteil unter Einschluß der Ausgaben der Sozialversicherungen in der Bundesrepublik von 38,0 auf 47,7 %, eine Entwicklung, die auch in anderen westlichen Demokratien in ähnlicher Weise zu beobachten war. (In der Folgezeit veränderte sich die Quote in der Bundesrepublik kaum mehr). .
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