Wirtschaftliche Betätigung von Schülern an öffentlichen Schulen
In: Studien zum Schul- und Bildungsrecht 9
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In: Studien zum Schul- und Bildungsrecht 9
In: Schriften zum Staatskirchenrecht 38
Inwieweit ist der Staat im schulischen Bereich zur Rücksichtnahme auf Glaubensvorstellungen muslimischer Schüler, Schülerinnen und Eltern verpflichtet? Jeweils am einzelnen Konfliktfall wird in dieser Arbeit erörtert, ob muslimischen Schülern oder Schülerinnen ein religiös motiviertes Verhalten innerhalb der Schule verboten werden darf bzw. ob muslimische Schüler und Schülerinnen von der Schule trotz entgegenstehender islamischer Glaubensvorschriften zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet werden können. Behandelt werden das Kopftuch und der gesichtsverhüllende Schleier muslimischer Schülerinnen sowie die Einführung einer ausnahmslosen Schuluniformpflicht. Weiterhin wird darauf eingegangen, ob muslimischen Schülern, Schülerinnen und Eltern im Hinblick auf islamische Glaubensvorschriften ein Anspruch auf Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsfächern, wie etwa dem (koedukativen) Sport- und Schwimmunterricht, oder von Klassenfahrten zusteht. Ebenfalls wird eine generelle Befreiung von der allgemeinen Schulpflicht und letztlich eine Beurlaubung muslimischer Schüler und Schülerinnen für die Teilnahme an den islamischen Feiertagen thematisiert.(Quelle: Verlag).
Obwohl die bildungspolitische Forderung der Frankfurter und Weimarer Reichsverfassung nach der allgemeinen öffentlichen Schule in der Bundesrepublik Deutschland heute im Wesentlichen erfüllt ist, wird im Beitrag auf die gegenwärtige Krise des Sozialstaats und die Auswirkungen auf die Öffentlichen Schulen eingegangen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Bestand und Bedeutung des öffentlichen Schulwesens, insbesondere die verfassungsrechtlichen Aussagen zur sogenannten Sozialstaatsklausel (Staatszielbestimmung). In diesem Zusammenhang werden die verschiedenen sozialstaatlichen Aufgaben dargestellt und hinterfragt, worin die vielberufene Krise des Sozialstaates besteht? Worauf sein Umbau zielt? Inwieweit die benannten sozialstaatlichen Funktionen der Schule betroffen oder in Frage gestellt werden. Näher wird auf den Umbau des Sozialstaates und die Schule eingegangen, u. a. in welchen Formen dieser Umbau die Schule erreichen wird. In fünf Punkten sind hierzu Ansätze dargestellt (Sozialbürokratie, Wirtschaftlichkeit des sozialen Leistungssystems wird untersucht, Ausgaben für soziale Leistungen werden eingefroren, Privatisierung, Herausbildung eines "Welfare Mix" bzw. "Third Sector"). Abschließend wird die Entwicklung des öffentlichen Schulwesens unter diesen neuen Bedingungen skizziert und gefragt: Warum sollte für die Bildung der Jugend durch öffentliche Schulen genügend gesorgt werden?" Als Ergebnis läßt sich feststellen, daß die Schaffung eines 'öffentlichen Schulwesens' im Sinne von 'Drittem Sektor' und 'Education-Mix' die Effektivität des Schulwesens zu erhöhen verspricht, die soziale Gerechtigkeit jedoch eher vermindert. Es müßte also eine Wertentscheidung gefällt werden, wenn man dem 'Umbau des Sozialstaates' im Schulwesen nähertreten will". (DIPF/Ko.)
BASE
In: Studien zum Schul- und Bildungsrecht 9
Wirtschaftliche Schülertätigkeit gilt – etwa in Form einer Schülerfirma – als pädagogisch wertvoll, gleichzeitig aber als rechtliche Grauzone. Erstmals untersucht der Autor die bei wirtschaftlicher Schülertätigkeit auftretenden rechtlichen Probleme.Diese ergeben sich vor allem aus dem Spannungsverhältnis von öffentlichem Bildungsauftrag und wirtschaftlichem Handeln. Der Autor kategorisiert wirtschaftliche Schülertätigkeit und zeigt auf, wem diese im Einzelfall zuzurechnen ist. Im Ergebnis bejaht er die Zulässigkeit aus kommunal- und wirtschaftsrechtlicher Perspektive, wobei er sich vertieft den kommunalwirtschaftlichen Regelungen der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg zuwendet. Weitere Schwerpunkte seiner Untersuchung bilden die wettbewerbsrechtlichen und steuerrechtlichen Regelungen. Hier zeigt der Autor die von den Akteuren wirtschaftlicher Schülertätigkeit zu beachtenden Grenzen auf
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 29, Heft 1, S. 9-16
ISSN: 0721-5746
"Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, inwieweit der Staat im schulischen Bereich zur Rücksichtnahme auf Glaubensvorstellungen muslimischer Schüler, Schülerinnen und Eltern verpflichtet ist. Immer mehr muslimische Schüler und Schülerinnen wollen auch in der Schule ihren Glauben leben und sich entsprechend den Vorgaben ihres Glaubens verhalten. Vor allem möchten auch viele muslimische Eltern, dass ihren Kindern ein Leben nach dem Islam, so wie sie ihn verstehen, in der Schule ermöglicht wird. Eine in Gänze an den Lehren des Islam ausgerichtete Lebensart wirft aber im Hinblick auf das deutsche (Schul-)Recht Probleme auf." (Autorenreferat)
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 29, Heft 1, S. 9-16
ISSN: 0721-5746
In: Jus ecclesiasticum Band 116
Religionsunterricht an öffentlichen Schulen ist nicht nur im deutschen Grundgesetz ausdrücklich festgeschrieben, sondern auch im spanischen Recht. In beiden Ländern stellt sich die Frage, wem ein Recht auf Religionsunterricht zusteht, was dieses Recht umfasst und wo möglicherweise Grenzen zu ziehen sind, d. h. beispielsweise welche religiösen Inhalte nicht unterrichtet werden dürfen. Neben den rechtlichen Gemeinsamkeiten ähneln sich auch die aktuellen Herausforderungen in Spanien und Deutschland: Eine größere Vielfalt an Religionsgemeinschaften, die wachsende Zahl muslimischer Schüler, ein gesteigertes Bedürfnis nach Wert Erziehung in der Schule und sinkenden Teilnehmerzahlen beim etablierten Religionsunterricht. Aufgrund dieser Ähnlichkeiten kann dem deutschen Juristen ein Blick nach Spanien dabei helfen, überkommene Formen in der eigenen Rechtsordnung zu entlarven und neue Anregungen für die rechtliche Ausgestaltung des Religionsunterrichts zu bekommen, um den aktuellen Herausforderungen im Rahmen der (verfassungs-) rechtlichen Vorgaben souverän zu begegnen.
In: SLZ: Schweizerische Lehrerinnen- und Lehrer-Zeitung, Heft 6, S. 26-31
ISSN: 0036-7656
In: Die deutsche Schule: DDS ; Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, Bildungspolitik und pädagogische Praxis, Band 87, Heft 4, S. 463-473
ISSN: 0012-0731
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht: NVwZ ; vereinigt mit Verwaltungsrechtsprechung, Band 18, Heft 7, S. 735-736
ISSN: 0721-880X