Von öffentlichen Sachen zu öffentlichen Nutzungsrechten
In: Forschungen aus Staat und Recht; Öffentliche Nutzungsrechte und Gemeingebrauch, S. 120-138
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In: Forschungen aus Staat und Recht; Öffentliche Nutzungsrechte und Gemeingebrauch, S. 120-138
Herbert Wabnegg ; Klagenfurt, Alpen-Adria-Univ., Diss., 2005 ; KB2005 09 ; OeBB ; (VLID)2413560
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Die Arbeit "Kunst im öffentlichen Raum oder Kunst als öffentliches Ärgernis" beschäftigt sich mit dem öffentlichen Raum und der Kunst in ihm in Österreich und im Speziellen in Graz bzw. in der Steiermark. Zunächst wird die Kunst im öffentlichen Raum in ihrer historischen Entwicklung und mit Bezug auf die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen untersucht, wobei Spannungsfelder des Öffentlichkeitsbegriffs deutlich werden: Der "Idealbegriff" von Öffentlichkeit als Ort des Austausches, der Kommunikation oder als politisches Korrektiv widerspricht dem "Realbegriff" von Öffentlichkeit. Tatsächlich wird der öffentliche Raum von den Strukturbedingungen beeinflusst bzw. negiert, indem ihn Sanktionen und Beschränkungen kennzeichnen. In weiterer Folge stehen die mehr oder weniger freiwilligen RezpientInnen von Kunst im öffentlichen Raum im Fokus: Wie gehen diese mit den Objekten um? Wie werden die Werke wahrgenommen und was "bewirken" sie im sogenannten öffentlichen Raum? Besonderes Augenmerk wird dabei auf Skandale gerichtet, die Kunst im öffentlichen Raum auslöst. Bei diesem Rezeptionsvorgang wird die Kunst im öffentlichen Raum zum öffentlichen Ärgernis. Dabei handelt es sich um einen vielschichtigen Prozess, wie gezeigt werden kann. Zusammengefasst ist der Skandal an sich immer eine Normüberschreitung, wobei die Reaktion der RezipientInnen bzw. die Skandalisierung nicht vorhersehbar ist. Ein wichtiger Faktor ist auch der mediale Umgang mit der Kunst im öffentlichen Raum, denn gerade im medialen Bereich werden Skandalprozesse verwendet oder sogar konstruiert, um unter anderem eine potentielle Auflagensteigerung zu erzielen. ; This thesis "Art in Public Space or Art as Public Nuisance" concentrates on public space, art in public space in Austria and especially in Graz, respectively in Styria. Starting with the history of art in public space and continued with the social context and tensions inside: the "idealised concept" of public ? as a area of communication, exchange and as a political corrective ? is contradicted by the ?actual concept? of the public. Actually, public space is influenced and negated by structures which are marked by sanctions and constraints. Furthermore, this thesis focusses on the recipients of art in public space: How are they treating the objects? How are the artworks perceived and which effects do they have in the so-called public space? Attention is turned on scandals which are caused by art in public space. In this particular way of reception art in public space becomes a public nuisance. As is shown in this thesis, this is a complex process. To summarise, the scandal is always a form of overstepping a norm but the reaction of the recipients and the level of the scandal cannot be predicted beforehand. Another important factor is the role of media and their way of dealing with art in public space. It is pointed out that the media for example uses or even constructs scandals to potentially increase in circulation. ; vorgelegt von Claudia Maria Gröss ; Zsfassung dt. und engl. ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2014 ; (VLID)239691
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In: Die Ökonomisierung des öffentlichen Dienstes, S. 271-285
In: http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00047890-3
Hartmut von Hentig ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Z 65.262-289/290
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Die Rechtsprechung leistet einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des öffentlichen Verfahrensrechts. Den unterschiedlichen Verfahrensordnungen in Bund und Kantonen liegen ähnliche Grundsätze zugrunde, die weitgehend von der Rechtsprechung entwickelt worden sind. Die vorliegende Publikation zielt darauf, diese Grundsätze anhand von ausgewählten Urteilen zu erörtern und zu kommentieren. Anhand der Gerichtspraxis lassen sich wesentliche Verfahrenselemente aufzeigen, die vielen Prozessordnungen gemeinsam sind und deren Gesamtheit zentrale Bestandteile des öffentlichen Verfahrensrechts ausmachen. Insgesamt betrachtet soll das Case Book den Transfer zwischen Theorie und Praxis erleichtern. Es richtet sich insbesondere an Studierende, aber auch an Juristinnen und Juristen, die in der Praxis tätig sind.
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In: Das politische System Luxemburgs. Eine Einführung., S. 130-142
Der Beitrag zur Ausgestaltung des öffentlichen Dienstes in Luxemburg stellt im ersten Schritt zunächst die Merkmale des luxemburgischen Karrieresystems der Verwaltung dar, geprägt durch eine zentralistische Struktur und ein hohes Maß an Kontinuität und Stabilität. Der zweite Schritt widmet sich sodann den Personalressourcen bzw. der Personalentwicklung des öffentlichen Dienstes für den Zeitraum 1970 bis 2006. Der dritte Schritt betrachtet den öffentlichen Dienst im Zuge des europäischen Integrationsprozesses. Hier zeigt sich eine Prioritätensetzung in der Europapolitik, die sich vor allem durch die Konzentration auf die vitalen ökonomischen Interessen wie die Bereiche Finanz-, Medien- und Steuerpolitik ausdrückt. Der vierte Schritt beleuchtet abschließend die Tendenzen und Entwicklungsperspektiven im Kontext der Verwaltungsmodernisierung. Dabei wird deutlich, dass sich der luxemburgische öffentliche Dienst den neuen Entwicklungen in den Bereichen Informationstechnologien, des Personal-, Finanz- und Wissensmanagements mittelfristig kaum entziehen kann, da diese Trends nicht nur zu einer Effizienz- und Effektivitätssteigerung der Organisation beitragen, sondern ebenfalls positive Auswirkungen auf die Motivationssteigerung haben können. (ICG2). Die Untersuchung enthält quantitative Daten. Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 1839 bis 2006.
In: Das politische System Luxemburgs: eine Einführung, S. 130-142
Der Beitrag zur Ausgestaltung des öffentlichen Dienstes in Luxemburg stellt im ersten Schritt zunächst die Merkmale des luxemburgischen Karrieresystems der Verwaltung dar, geprägt durch eine zentralistische Struktur und ein hohes Maß an Kontinuität und Stabilität. Der zweite Schritt widmet sich sodann den Personalressourcen bzw. der Personalentwicklung des öffentlichen Dienstes für den Zeitraum 1970 bis 2006. Der dritte Schritt betrachtet den öffentlichen Dienst im Zuge des europäischen Integrationsprozesses. Hier zeigt sich eine Prioritätensetzung in der Europapolitik, die sich vor allem durch die Konzentration auf die vitalen ökonomischen Interessen wie die Bereiche Finanz-, Medien- und Steuerpolitik ausdrückt. Der vierte Schritt beleuchtet abschließend die Tendenzen und Entwicklungsperspektiven im Kontext der Verwaltungsmodernisierung. Dabei wird deutlich, dass sich der luxemburgische öffentliche Dienst den neuen Entwicklungen in den Bereichen Informationstechnologien, des Personal-, Finanz- und Wissensmanagements mittelfristig kaum entziehen kann, da diese Trends nicht nur zu einer Effizienz- und Effektivitätssteigerung der Organisation beitragen, sondern ebenfalls positive Auswirkungen auf die Motivationssteigerung haben können. (ICG2)
In: Die Verwaltung des politischen Systems: neuere systemtheoretische Zugriffe auf ein altes Thema ; mit einem Gesamtverzeichnis der Veröffentlichungen Niklas Luhmanns 1958-1992, S. 40-52
Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, Funktion und Struktur der öffentlichen Meinung als Prozeß der "Beobachtung von Beobachtern" zu beschreiben und anhand der Luhmannschen Unterscheidung von Medium/Form zu rekonstruieren. Die soziologische Systemtheorie (Luhmannscher Provenienz) verknüpft die funktionale Analyse der "öffentlichen Meinung" mit Überlegungen zur Selektivität der Themenwahl und der Artikulation von Meinungen über Themen. Nicht an der Form, der Rationalität oder gar Richtigkeit der Meinungen, sondern an der "Unsicherheit absorbierenden, Struktur gebenden Leistung von Themen" (Luhmann) läßt sich die wesentliche Funktion der öffentlichen Meinung erkennen. Gezeigt wird, wie riskant dabei die Selektivität der Massenmedien werden kann. Abschließend untersucht der Autor, mit welchen widersprüchlichen Folgen Politik und Verwaltung rechnen müssen, wenn sie im Rahmen ihrer strategischen Öffentlichkeitsarbeit politische Kommunikation effektiv steigern wollen. (pmb)
Öffentliche Beschäftigung und Dienstleistungserbringung fungieren seit den Anfängen moderner Staatlichkeit als wichtige Mechanismen des Ein-und Ausschlusses von Gesellschaftsmitgliedern; sie schaffen kollektive Akteure und prägen Sozialstruktur und Geschlechterverhältnisse. Die Anfänge öffentlicher Beschäftigung im Obrigkeitsstaat des 19. Jahrhunderts waren besonders exklusiv: durch privilegierte, Männern vorbehaltene Beamtenbeschäftigung und einen Staat, der soziale Sicherung nur seinen Dienern zukommen ließ. Demgegenüber entwickelte sich die ›goldene Ära des Wohlfahrtsstaates‹ in westlichen Ländern in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts in doppelter Hinsicht als gesamtgesellschaftliches Inklusionsprojekt. Vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Prosperität wurden nicht nur soziale Sicherungssysteme ausgebaut und breiten Bevölkerungsschichten Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, Bildung und Schutz vor den Risiken abhängiger Beschäftigung gewährt. Die damit einhergehende Ausweitung öffentlicher Beschäftigung ermöglichte zugleich eine stärkere Integration von Frauen in Erwerbsarbeit und eröffnete auch geringer qualifizierten Beschäftigtengruppen im Vergleich zur Privatwirtschaft relativ gesicherte und gut entlohnte Erwerbsverläufe. Bekanntlich war jedoch nicht nur der Traum von der ›immerwährenden ökonomischen Prosperität‹, sondern auch vom expandierenden und inklusiven Sozialstaat ›kurz‹. Vor dem Hintergrund steigender Sozialausgaben und tendenziell sinkender Staatseinnahmen wurden seit den 1980er Jahren, unterstützt durch die Marktschaffungspolitik der EU nicht nur infrastrukturelle und sozialstaatliche Leistungen, sondern auch öffentliche Beschäftigung eingeschränkt und/oder stärker privatwirtschaftlichen Effizienzkriterien unterworfen. Ergebnisse unserer ländervergleichenden Studie zeigen, dass damit nicht nur die Einheitlichkeit und Vorbildfunktion öffentlicher Beschäftigung erodiert. Es entsteht auch eine neue Dynamik von Ein- und Ausschluss innerhalb des öffentlichen Sektors. Hier wie auch im Zugang zu den verstärkt nachgefragten öffentlichen Dienstleistungen treten erneut klassen- und geschlechtsspezifische Differenzierungen zutage, die den tradierten Mittelschichtsbias der 'Dienstklassen' in neuem Licht erscheinen lassen.
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In: Kunst im Museum und Kunst im öffentlichen Raum, S. 139-191
In: Analytische Politikphilosophie und ökonomische Rationalität: Verfassungen, Gerechtigkeit und Utopien. Bd. 2, S. 41-60
In dem Beitrag wird diskutiert, warum das "öffentliche Interesse populär ist als beispielsweise Gerechtigkeit, Gleichheit oder Freiheit. Zunächst wird Interesse mit Hilfe von Millers Ansatz diskutiert: Interesse besteht dann, wenn eine Menge von Menschen ein gemeinsames Anliegen bezüglich bestimmter Sachen zeigt. Dann wird gezeigt, was es bedeutet, daß eine politische Maßnahme in jemandens Interesse ist. Vor diesem Hintergrund wird dann das öffentliche Interesse untersucht. Es werden die Kriterien herausgearbeitet, nach denen entschieden wird, welche gleiche Interessen öffentliche Interessen sind. Um einige Auswirkungen der Theorie des öffentlichen Interesses zu erforschen, werden einige der Rousseau'schen Grundsätze über die "volonte generale", über den Gemeinwillen in seinem "Contract Social" analysiert. Es wird gezeigt, daß das öffentliche Interesse in einem modernen Nationalstaat Gültigkeit haben soll. Dabei wird deutlich, daß das öffentliche Interesse von allererster Wichtigkeit in der Politik bleibt, auch wenn es gegen die Nettointeressen einiger verstößt. Insgesamt wird festgestellt, daß das öffentliche Interesse in einer Gesellschaft floriert, in der der Staat Wohlstand produzieren und die Bürgerrechte aufrecht erhalten soll, aber nicht Tugend oder religiöse Konformität, einer Gesellschaft also, die nicht zwischen verschiedenen Klassen von Bürgern differenziert und auch einer Gesellschaft mit großen komplexen Organisationen, die ein hohes Maß von Unterordnungsapathie aufweisen. (RW)
Rechnungslegung ist ein verhältnismässig neuer Aspekt des Rechnungswesens. Ins schweizerische Bewusstsein wurde es erstmals mit der Revision des Aktienrechts von 1991 gerufen. In der öffentlichen Verwaltung hielt die Thematik erst etwa 15 Jahre später Einzug. Der Bund sowie mehrere Kantone entschieden sich zur Anwendung der International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) und die Konferenz der Kantonalen Finanzdirektor/-innen erliess mit dem Harmonisierten Rechnungsmodell HRM2 eine Sammlung von Fachempfehlungen, die ebenfalls die Rechnungslegung ins Zentrum rückten. Damit wurde auch hierzulande eine bewusste Trennung zwischen Dem Führen einer Buchhaltung sowie der Erstellung und Publikation einer Jahresrechnung gemacht. Unter Rechnungslegung versteht man also die finanzielle Berichterstattung nach aussen. Die Rechnungslegung dient primär als Transparenz gegenüber den Bürgern, dem Parlament sowie den Gläubigern. Die höhere Transparenz korreliert statistisch signifikant mit niedrigen Schulden und geringeren Zinsen, wobei unklar bleibt, ob der Zusammenhang unsachlich ist oder eine transparente Rechnungslegung einer von mehreren Faktoren ist, der zu finanzieller Führung gehört.
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In: Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung, S. 2829-2839
Ausgehend von der Beschreibung der Vielfältigkeit öffentlichen Verwaltungshandelns werden die Verwaltungszuständigkeiten im Bundesstaat dargelegt und anschließend der Verwaltungsaufbau und die Verwaltungsorganisation skizziert. Nach einem kurzen Blick auf den Umfang des öffentlichen Dienstes in Deutschland werden die Bemühungen um Verwaltungsreformen und die verschiedenen disziplinären Perspektiven auf den Gegenstand der öffentlichen Verwaltung erläutert. Ein Blick auf die Planungsverwaltung schließt den Beitrag ab.
Öffentliche Finanzen wurden in den bisherigen Forschungsaktivitäten in Albanien mehr als vernachlässigt. Die Arbeit zeigt, dass vor allem das Steuersystem des Landes voll von Unvollkommenheiten ist. Steuergesetze sind eher rudimentär, sehen viele Vergünstigungen vor und sind sehr unstabil. Ständige Gesetzesänderungen infolge der politischen Instabilität erschweren den Überblick und komplizieren die Arbeit der Steuerzahler erheblich. Zudem ist die Steuerverwaltung immer noch organisatorisch schwach und korruptionsanfällig, was zu einer schlechten Implementierung der Gesetze führt. Dies ist vor allem bei der Zollbehörde evident. Die Unfähigkeit der Steuerverwaltung, ausreichende Finanzmittel für die Finanzierung der öffentlichen Ausgaben sicherzustellen hat ständige Haushaltsdefizite bewirkt, was zu einer sehr schnellen Anhäufung der Staatsschuld geführt hat. Bereits wenige Jahre nach Beginn der Transition machten die Zinszahlungen den wichtigsten Posten bei den öffentlichen Ausgaben Albaniens aus.
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