Gegenwart und Zukunft der Institutionen der öffentlichen Kontrolle
In: Kommunale Forschung in Österreich Nr. 114
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In: Kommunale Forschung in Österreich Nr. 114
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 26, Heft 3, S. 287-305
ISSN: 0032-3470
Nach einleitender Darlegung der gravierenden theoretischen Defizite bei der Beschäftigung mit öffentlichen Unternehmen werden die Aspekte (1) Inhalte öffentlicher / gemeinwirtschaftlicher Aufgaben, (2) Ineffizienz-Vorwurf, (3) Probleme der Kontrolle öffentlicher Unternehmen, (4) Notwendigkeit ihrer politischen Steuerung erörtert. - "Eine Theorie der öffentlichen Unternehmung muß über die betriebswirtschaftliche und die organisationstheoretiche Betrachtungsweise hinausgehen." Die öffentliche Unternehmung muß "als Teil des öffentlichen Sektors wahrgenommen und als öffentliche ernstgenommen werden ... Ohne dieses Grunderfordernis ist keines der Probleme der Führung und Kontrolle öffentlicher Unternehmen lösbar." (AuD-Br)
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In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 26
ISSN: 0032-3470
In: Beiträge zum Parlamentsrecht Band 47
Ausgelöst durch die 1995 gescheiterte Verfassungsänderung des Art. 48 Abs. 3 GG untersucht der Autor das Verfahren zur Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung. Dargestellt werden die historische Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung und des Festsetzungsverfahrens sowie der bisherige Meinungsstand. -- Die weitere Untersuchung zeigt, daß die Regelungsform heute eine funktionsgerechte Entscheidungsstruktur aktivieren soll. Bei einer anschließenden Beurteilung der kollektiven Willensbildung erweist sich diese als besorgnisbehaftet. Eine effektive, aber nicht überzubewertende Kontrolle wird dabei durch die Öffentlichkeit gewährleistet. Die insoweit abgeleitete akzessorische Pflicht zur Gewährleistung des öffentlichen Kontrollbedürfnisses begrenzt den gesetzgeberischen Spielraum zur Wahl eines Festsetzungsverfahrens. Als zulässig erweisen sich demnach die selbständige Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung sowie eine Indexierung. Bedenklich erscheinen eine Staffelung, eine Kopplung an die Beamten- oder Richterbesoldung sowie eine Festsetzung mit volksunmittelbarer Beteiligung. Verfassungswidrig ist eine Festsetzung durch ein parlamentarisches Hilfsorgan, eine mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattete Kommission sowie eine Regelung im Haushaltsgesetz.
In: Beiträge zum Parlamentsrecht 47
In: Zeitschrift für Parlamentsfragen: ZParl, Band 34, Heft 1, S. 221
ISSN: 0340-1758
In: Zeitschrift für Parlamentsfragen: ZParl, Band 22, Heft 2
ISSN: 0340-1758
In: Verwaltung & Management: VM ; Zeitschrift für moderne Verwaltung, Band 9, Heft 4, S. 193-200
ISSN: 0947-9856
In: Droste-Taschenbücher Geschichte Band 917
In: L' homme: European review of feminist history : revue europénne d'histoire féministe : europäische Zeitschrift für feministische Geschichtswissenschaft, Band 31, Heft 2, S. 95-112
ISSN: 2194-5071
Das Jahrbuch für Historische Bildungsforschung ist im Jahrgang 2011 zwei Themenschwerpunkten gewidmet. Die Beiträge des ersten Schwerpunktes "Verfall, Erosion und Scheitern in der Bildungsgeschichte" geben Einblicke in verschiedene Subjektivierungs- und Institutionalisierungsprozesse mit ihrer jeweiligen Verarbeitungslogik und Bewältigungsstrategie. Thematisch reichen sie von der Rolle des Bildungsromans bei der Verarbeitung von Erfahrungen des Irrtums und des Scheiterns über das ambitionierte Projekt einer psychoanalytischen Pädagogik und die Untersuchung britischer Schulgesellschaften im 19. Jahrhundert bis zur Geschichte der Blindenbildung in Preußen in der Mitte desselben Jahrhunderts. Die Texte des zweiten Schwerpunktes "Demokratisch legitimiert. Öffentliche Kontrolle im Bildungswesen in historischer Perspektive" sind an der Interdependenz von öffentlicher Bildung und demokratischer Gesellschaft interessiert. Dargestellt werden die Rolle der Schule für die Ausbildung eines Nationalbewusstseins in der Helvetik, Delegitimierungs- und Relegitimierungsprozesse der Schulaufsicht in der Geschichte und Gegenwart der Schweiz sowie im 19. Jahrhundert in Luxemburg und die Bedeutung ökonomischer Faktoren bei der Durchsetzung von Reformen in der Schulpolitik. In der Rubrik Abhandlungen geht es zum einen um die Bedeutung des 19. Jahrhunderts in Deutschland in der Bildungsgeschichte sowie zum anderen um den Beitrag Sozialer Arbeit zur Entwicklung rekonstruktiver Forschungsmethoden in den USA 1890-1925. Der Abschnitt Quelle und Kommentar widmet sich dem in der deutschen Pädagogikgeschichte viel diskutierten Problem der körperlichen Züchtigung und geht sodann der Frage nach, wie sich in der nach 1945 geteilten deutschen Bildungsgeschichte einerseits Schulpolitik und Pädagogik in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR positionierten und wie andererseits die Rechtsprechung in der alten Bundesrepublik darüber entschied. Der abschließende internationale Ein- und Ausblick widmet sich der Entwicklung der pädagogischen Historiografie in Dänemark im 20. Jahrhundert. (DIPF/Orig.)
BASE
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 61, Heft 2, S. 90-91
ISSN: 0042-384X, 0042-384X
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 48, Heft 16, S. 700
ISSN: 0029-859X
In: Auf der Suche nach neuer Sicherheit: Fakten, Theorien und Folgen, S. 269-280
Der Artikel befasst sich mit der Bedeutung "sozialer Kontrolle" im öffentlichen Raum. Er beobachtet einen Wandel der Formen "sozialer Kontrolle", zu sehen etwa an der Auslagerung von Überwachungs- und Kontrollfunktionen an private Sicherheitsdienstleister: Dies wird als "Kustodialisierung" beschrieben. Über die Techniken sozialer Kontrolle kommt der Beitrag so zur Videoüberwachung öffentlicher Plätze und Räume. Es wird die Frage gestellt, ob das "Kollektivgut" Sicherheit durch die Videoüberwachung gut geschützt werden kann, zumal es mit anderen Gütern, etwa dem Recht auf Privatsphäre, kollidieren mag. Der Beitrag erläutert dann ausführlich soziologische Modelle der Verbrechensentstehung, die einen "motivierten Täter", ein "passendes Ziel" und die "Abwesenheit eines Wächters" (oder einer Wachfunktion, also Schutz- und Kontrollmaßnahme) voraussetzen. Es werden dann Beispiele für Videoüberwachung und Kriminalitätsreduktion benannt und Erfahrungen aus Großbritannien aufgeführt, wo Videoüberwachung sehr flächendeckend praktiziert wird. Der Beitrag sieht aber den Beleg für eine effektive Kriminalitätsreduktion noch nicht erbracht, vielmehr könnte es zur Verschiebung oder Verlagerung von Taten in andere Räume gekommen sein. Abschließend fordert der Artikel eine Evaluation von "Strategien sozialer Kontrolle", wobei insbesondere eine - bislang noch ausstehende - Durchführung von Kosten-Nutzen-Analysen eingefordert wird. (ICB)