Matteo Palmieri (1406–1475)
In: Archiv für Kulturgeschichte, Band 47, Heft 1, S. 77-95
ISSN: 2194-3958
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In: Archiv für Kulturgeschichte, Band 47, Heft 1, S. 77-95
ISSN: 2194-3958
WappenbriefWappenbrief: Kaiser Friedrich III. verleiht Lukas und Peter Tugendlich ein Wappen. KaiserFriedrich [III.] verleiht und gibt erneut (verleihen und geben . von newem) mit wohlbedachtem Mut, gutem Rat und rechtem Wissen dem Lukas Tugendlich (Lucas Tugenntlich) und dessen Bruder Peter (Peter) sowie deren Erben für die vergangenen, gegenwärtigen und künftigen Dienste des Erstgenannten an Kaiser und Reich sowie am Hof, weiters für den Einsatz von dessen Leben im Krieg gegen den Herzog [Karl I., den Kühnen] von Burgund (in disen kriegslewͦffen wider den hertzogen von Burguͦndi mit darstreckhuͦng seins leibs unverdrossennlich und manlich ertzeiget und beweiset) ein Wappen (wappen und cleinette), wie es in der Mitte der Urkunde farbig eingemalt ist (in mitte diss gegenwuͤrtigen unnsers keiserlichen brieves gemalet und mit farben eigenntlicher uasgestrichen sein), nämlich ein gevierter Schild, das vordere obere und das hintere untere Eck goldfarben, das hintere obere und das vordere untere Eck rot, mittig eine heraldische Lilie in verwechselten Farben; im Oberwappen einen Helm mit golden-roten Helmdecken, darauf ein Herzogshut mit goldenem Bügel und Kreuz, darauf zwei rot-golden verwechselt geteilte Büffelhörner (einen quͦartirten schilde, das vorder ober und das unnder hinderteil gelbe, und die anndern zwei teil rot, steende darinne aufrecht ein lylien verweͣchselt in des schildes farben, und auf dem schilt einen helme, getzieret mit einer gelben und roten helmendeckhen, darauf ein hertzogen huͤetel mit einem guldein pogen und crewͦtz, enntspringennde daraus zwei puͤffenhoͤrere von divisz und farben geschickt als der schilde). Er bestimmt (meynen, setzen und wellen), dass die Begünstigten und deren Erben das Wappen fortan in allen ehrlichen und ritterlichen Taten und Geschäften (taten und geschefftenn)zuͦ schimpf und zuͦ ernst, außerdem im Krieg, im Kampf, in Lanzenstechen, Gefechten, auf Bannern, bei Begräbnissen, sowie auf Aufschlägen, Siegeln, Petschaften und Kleinodien (in streiten, kempfen, gestechen, gefechten, baniren, begrebnussen und aufslahungen, auch in innsigeln, betschatten und cleinetten) und auch sonst überall (an allenn enndenn) nach ihren Bedürfnissen und Wünschen (notduͤrfften und wolgevallen) ungehindert gebrauchen und genießen dürfen, dazu alle Gnaden, Freiheiten, Ehren, Würden, Vorteile, Rechte und Gerechtigketen sowie die Fähigkeit, Ämter, Lehen und Gerichte zu besitzen, Urteile und Recht zu sprechen und sich in geistlichen und weltlichen Angelegenheiten zu bewegen haben sollen, wie es andere seine und des Heiligen Römischen Reichs Wappengenossen und rittermäßige Leute durch Recht oder Gewohnheit ungehindert tun (mit ambtern und lehen zuͦ tragen und zuͦ hallten, lehen und annder gericht zuͦ besitzen, urteil zuͦ schoͤpfenn und recht zuͦ sprechen und dartzuͦ tuͤglich und schicklich zuͦ sein in geistlichen und weltlichen stennden und sachen, die annder unnser und des heiligen reichs edel wappensgenossen und rittermessig lewt von recht oder gewonnheit). Er gebietet allen geistlichen und weltlichen Kurfürsten, Fürsten, Prälaten, Grafen, Freien, Herren, Rittern, Knechten, Hauptleuten, Vizedomen, Vögten, Pflegern, Verwesern, Amtleuten, Schultheißen, Schöffen, Bürgermeistern, Richtern, Räten, Wappenkönigen, Heralden, Persevanten, Bürgern und Gemeinden und sonst allen seinen und des Heiligen Römischen Reichs Untertanen und Getreuen aller Stände (in was wirden, stattes oder wesens die sein) unter Androhung schwerer Ungnade sowie einer Strafe von zwanzig Mark lötigen Goldes, die je zur Hälfte an die Reichskammer und an die Betroffenen zu zahlen ist, die Begünstigten und deren Erben in der Führung und im Gebrauch des Wappens nicht zu behindern noch dies irgendjemandem zu gestatten. Die Urkunde beschadet nicht die ältere Führung identischer Wappen durch andere.Daniel Maier
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In: Jura
In diser Diplomarbeit erhält der interessierte Leser einen Überblick über die künftigen Regelungen bei Vertriebs- und Kundendienstvereinbarungen im Kraftfahrzeugsektor. Die Intention dieser Arbeit liegt in der Darstellung des rechtlichen Rahmenwerks nach dem Wegfall der seit 1995 geltenden Gruppenfreistellungsverordnung GVO 1475/95. Dabei erfolgt eine klassische Gegenüberstellung der Vorschriften des bisherigen und des neuen rechtlichen Rahmenwerks. Anhand dieser Zielsetzung wird deutlich, dass es sich schwerpunktmäßig um eine rechtliche Untersuchung handelt, die mit betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen und Betrachtungsweisen untermauert wird. Gang der Untersuchung: Diesbezüglich wird zunächst eine allgemeine Darstellung der einschlägigen Rechtsgrundlagen des europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts vorgenommen. Was weiterhin eine ausführliche Erläuterung begrifflicher Grundlagen, insbesondere zum Wettbewerbsbegriff und dem Wesen einer Gruppenfreistellungsverordnung beinhaltet. Im Anschluss daran erfolgt ein historischer Rückblick über Gruppenfreistellungen im Kraftfahrzeugsektor und deren Entstehung. Dabei wird auch der Sinn und Zweck derartiger Ausnahmeregelungen erörtert beziehungsweise auf die Rechtfertigung einer branchenbezogenen Freistellungsverordnung eingegangen. Bevor die Modifikationen des künftigen Rechtsrahmens vorgestellt werden, ist es unbedingt notwendig auch die bestehende GVO 1475/95 zu würdigen, zumal diese wiederum die Grundlage der neuen sektorspezifischen GVO 1400/2002 bildet. Auf der Basis der Funktionsweise der bisherigen Vorschriften, insbesondere deren Schwachstellen und Kritikpunkte, wird im weiteren Verlauf der Untersuchung eine Darstellung möglicher Szenarien vorgenommen. Dabei werden künftige Entwicklungen, Auswirkungen und Einflüsse, die von der neuen Verordnung ausgehen können näher betrachtet. Mit welchen Veränderungen die Automobilbranche nach dem Wegfall der GVO 1475/95 tatsächlich konfrontiert sein werden ist auch in Kenntnis der neuen Vorschrift nur theoretisch darstellbar. Genaueres wird die Praxis zeigen.
In: Mittelalterliche Gesetzbücher europäischer Länder in Faksimiledrucken 6
Die Ritualmordbeschuldigung ist eine von mehreren Anklagen, die in Westeuropa seit dem hohen Mittelalter immer wieder gegen Juden erhoben wurden. Da sie die am weitesten verbreitete unter ihnen war, wirkte sie in besonderem Maße prägend auf das Bild, das in der christlichen Mehrheit von der jüdischen Minderheit in Umlauf war. Der Trienter Fall spielt in diesem Kontext aus vielen Gründen eine herausgehobene Rolle. Die vorliegende Arbeit berücksichtigt alle wesentlichen Elemente des Prozesses, seine Entstehungsbedingungen sowie die Faktoren, die seinen Verlauf beeinflussten und seine weitreichenden Auswirkungen verursachten. Die Ursache für die große Resonanz des Prozesses liegt vor allem im Zusammentreffen der beiden sehr unterschiedlichen Entwicklungen der Judenfeindschaft im deutschen und im italienischen Raum. Die geographische und politische Lage des Fürstbistums Trient im Grenzgebiet zwischen venezianischem und habsburgischem, italienischem und deutschem Einflussbereich führte zu einer Reihe von einmaligen Umständen, die verantwortlich für den Verlauf des Prozesses selbst und auch für seinen ungeheuren Widerhall waren. Hinzu treten andere Faktoren im personellen und institutionellen Bereich und nicht zuletzt die Tatsache, daß mit dem Buchdruck ein völlig neues Medium der Verbreitung und Propaganda zur Verfügung stand, das hier erstmals in großem Umfang eingesetzt wurde. Im Rahmen der Rezeption des Prozesses spielte auch die Entstehung eines Märtyrerkultes für das angebliche Ritualmordopfer, den "seligen Simon von Trient", eine zwar begrenzte, aber keinesfalls zu vernachlässigende Rolle. Langfristig gesehen war es weniger der Kult, der die Bedeutung der Trienter Ereignisse ausmachte, als die Tatsache, daß die Geschichte Simons von Trient wegen ihrer großen Bekanntheit immer wieder als Bestätigung für die Existenz jüdischer Ritualmorde herangezogen wurde und als Vorbild für andere "Ritualmordmärtyrer" fungierte - bis ins 20. Jahrhundert hinein. ; The ritual murder libel is one of the charges repeatedly raised against Jews in Latin Europe since the high middle ages. As the most widespread among them, it had a particularly high influence on the images current among the Christian majority concerning the Jewish minority. The case of Trent plays a prominent role in this context. The present study considers all the elements of the trial, its preconditons and the factors at work in its course and its aftermath. The wide echo the judicial proceedings found can be explained by the particular meeting of German and Italian traditions of anti-Jewish sentiment. The geographical and political setting of Trent at the crossroads of Venetian and Habsburgian, Italian and German influences, produced those unique conditions which caused and influenced the trial and were responsible for its enormous echo. Other factors, too, are here considered, be they personal or institutional, as well as the fact that the invention of printing hat provided a new means of communication and propaganda, which was first used on a large scale in connection with the trial. The trial's reception was also supported to some extent by the rising cult of the "blessed Simon of Trent". In the long run, however, it was above all the widespread knowledge of Simon's story, which was taken time and again as "proof" of the veracity of Jewish ritual murders and as a model for other "ritual murder martyrs" - with a lasting impact, down to the early twentieth century.
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With their branch networks and partners, the Florentine banks dominated international monetary transactions of the 15th century. Thanks to their presence in the main commercial centres of the continent, the merchant bankers from Tuscany dominated the cashless processing of large transfers of money from all over Europe to the Roman Curia. Kurt Weissen examines how curia bankers, such as the Alberti and the Medici, connected Germany to this payment system via Bruges and Venice. He analyses the role played by the establishment of branches in Lübeck, Cologne, Basel and Constance and the importance of cooperation with German merchant companies. - Die florentinischen Banken beherrschten mit ihren Filialnetzen und Partnern die internationalen Geldgeschäfte des 15. Jahrhunderts. Dank ihrer Präsenz an den wichtigen Handelszentren des Kontinents dominierten die Händler-Bankiers aus der Toskana die bargeldlose Abwicklung der großen Geldtransfers aus ganz Europa an die römische Kurie. Kurt Weissen untersucht, wie Kurienbankiers wie die Alberti und die Medici Deutschland von Brügge und Venedig aus an dieses Zahlungssystem anschlossen. Er zeigt auf, welche Rolle dabei die Gründung eigener Niederlassungen in Lübeck, Köln, Basel und Konstanz spielten und welche Bedeutung Kooperationen mit deutschen Handelsgesellschaften zukam.
In: Lateinische Sprache und Literatur des Mittelalters
Als herausragendes Beispiel mittelalterlicher Bibliothekskataloge gilt der um 1475 angelegte Katalog der Erfurter Kartause. Für ihn entstand zeitgleich ein einführendes Prohemium longum. Das Prohemium longum ist ein wichtiger Text geistlicher Literatur und erweist sich als bedeutender Beitrag zum Verständnis kartäusischer Spiritualität am Ausgang des Mittelalters. Die vorliegende Arbeit liefert die erstmalige und vollständige Edition seines lateinischen Texts. Ergänzt wird diese mit Untersuchungen zu Fragen des Textverständnisses: Was weiss man über den Verfasser? Mit welcher Intention schrieb er? Ein Kapitel widmet sich der Kompilationsmethode, mit der das Prohemium verfasst wurde, ein weiteres der Darstellungsweise. Schliesslich gehen drei umfangreiche Abschnitte zentralen Begriffen des Texts und deren zeitgenössischer Bewertung nach: ignorancia, theologia mistica und lectio et studium.
Das im Jahre 2003 verabschiedete und 2006 in Kraft getretene UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes erweitert das Kulturverständnis von gebautem Kulturerbe gemäß der Konvention aus dem Jahre 1972 durch gelebtes Kulturerbe. Die Dissertation zeigt beispielhaft, wie sich Bürger einer Stadt und einer Region mit ihrer historischen Vergangenheit befassen und dass es lohnenswert ist, sich mit ihrem ererbten immateriellen Kulturerbe auseinander zu setzen. Sie bezeugt, dass eine moderne populäre Kultur die Pflege des immateriellen Kulturerbes voranbringt, dass personalisierte und vergesellschaftete Individuen die Sorge um den drohenden Kulturverlust ernst nehmen und diesem aktiv, eigenständig und unpolitisch entgegen treten. Ausgehend von der wertphilosophischen und kulturtheoretischen Annäherung werden im zweiten und dritten Kapitel beispielhaft die Ur-Inszenierung im Jahre 1475 und die Re-Inszenierung im 21. Jahrhundert gegenübergestellt. Die Ergebnisse aus der Untersuchung werden im vierten Kapitel diskutiert. An Hand der Promotionsschrift wird versucht, Antworten auf folgende Fragen zu finden: - Hat die Re-Inszenierung der "Landshuter Fürstenhochzeit 1475" des 21. Jahrhunderts das Potential eines immateriellen Kulturerbes? - Kann sie den negativen Begleiterscheinungen des Generations- wechsels und der Globalisierung entgegentreten? - Ist sie eine zeitgenössische Transformationsmethode von (Denkmal)Werten? - Was sind die Schutzkomponenten? - Trägt die Re-Inszenierung zu der kulturellen Identität einer Stadt an authentischem Ort bei und hat sie Einfluss auf die Gestaltung der baulich-räumlichen Umwelt? ; In 2003 the UNESCO adopted Convention for the Safeguarding of the Intangible Cultural Heritage, which expands the understanding of the built heritage (Convention of 1972) by practicing cultural heritage The dissertation shows an example of how to deal with citizens of a city and a region of its historic past and that it is worthwhile to deal with their inherited intangible cultural heritage. She testified that a modern popular culture advances the care of the intangible cultural heritage that personalized and socialized individuals concerns about the impending loss of culture seriously, and this active, independent and apolitical counter. Based on the value-philosophical and cultural theoretical approach the second and third chapters exemplify the original staging in 1475 and the re-enactment in the 21 Century faced. The results from the study are discussed in chapter four. The doctoral thesis will attempt to find answers to the following questions: Has the re-enactment of the Royal Wedding in Landshut in 1475 of the 21 Century, the potential of an intangible cultural heritage? Is it a contemporary transformation method of monument values? Contributes to the re-enactment of the cultural identity of a city in place of authentic and has she influence over the design of structural and physical environment?
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Das im Jahre 2003 verabschiedete und 2006 in Kraft getretene UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes erweitert das Kulturverständnis von gebautem Kulturerbe gemäß der Konvention aus dem Jahre 1972 durch gelebtes Kulturerbe. Die Dissertation zeigt beispielhaft, wie sich Bürger einer Stadt und einer Region mit ihrer historischen Vergangenheit befassen und dass es lohnenswert ist, sich mit ihrem ererbten immateriellen Kulturerbe auseinander zu setzen. Sie bezeugt, dass eine moderne populäre Kultur die Pflege des immateriellen Kulturerbes voranbringt, dass personalisierte und vergesellschaftete Individuen die Sorge um den drohenden Kulturverlust ernst nehmen und diesem aktiv, eigenständig und unpolitisch entgegen treten. Ausgehend von der wertphilosophischen und kulturtheoretischen Annäherung werden im zweiten und dritten Kapitel beispielhaft die Ur-Inszenierung im Jahre 1475 und die Re-Inszenierung im 21. Jahrhundert gegenübergestellt. Die Ergebnisse aus der Untersuchung werden im vierten Kapitel diskutiert. An Hand der Promotionsschrift wird versucht, Antworten auf folgende Fragen zu finden: - Hat die Re-Inszenierung der "Landshuter Fürstenhochzeit 1475" des 21. Jahrhunderts das Potential eines immateriellen Kulturerbes? - Kann sie den negativen Begleiterscheinungen des Generations- wechsels und der Globalisierung entgegentreten? - Ist sie eine zeitgenössische Transformationsmethode von (Denkmal)Werten? - Was sind die Schutzkomponenten? - Trägt die Re-Inszenierung zu der kulturellen Identität einer Stadt an authentischem Ort bei und hat sie Einfluss auf die Gestaltung der baulich-räumlichen Umwelt? ; In 2003 the UNESCO adopted Convention for the Safeguarding of the Intangible Cultural Heritage, which expands the understanding of the built heritage (Convention of 1972) by practicing cultural heritage The dissertation shows an example of how to deal with citizens of a city and a region of its historic past and that it is worthwhile to deal with their inherited intangible cultural heritage. She testified that a modern popular culture advances the care of the intangible cultural heritage that personalized and socialized individuals concerns about the impending loss of culture seriously, and this active, independent and apolitical counter. Based on the value-philosophical and cultural theoretical approach the second and third chapters exemplify the original staging in 1475 and the re-enactment in the 21 Century faced. The results from the study are discussed in chapter four. The doctoral thesis will attempt to find answers to the following questions: Has the re-enactment of the Royal Wedding in Landshut in 1475 of the 21 Century, the potential of an intangible cultural heritage? Is it a contemporary transformation method of monument values? Contributes to the re-enactment of the cultural identity of a city in place of authentic and has she influence over the design of structural and physical environment?
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In: Danzig in Geschichte und Gegenwart 6
As a result of the death of Duke Charles the Bold of Burgundy and the marriage of his only daughter Mary to Maximilian, the heir of Emperor Frederick III, the economically and culturally prospering lands of Flanders and Brabant became hereditary possessions of the Habsburgs. With this, the foundations for the Habsburgs's hegemony were laid. This dynastic project was for about 10 years (1467-1477) in the spotlight of Emperor Frederick's III diplomatic efforts and that with mixed results. Many documents regarding those negotiations are preserved in the Habsburg "Hausarchiv", now the "Haus-, Hof- und Staatsarchiv" in Vienna. Documents only up to the year 1469 have been published in the "Regesta Imperii - Regesten Friedrichs III." so far. Therefore, in the present publication the systematic collection and registration of charters as well as letters of this important emperor is continued up to the year 1475. As a fundamental edition of sources this publication provides a basis for further research questions concerning the late Middle Ages. The presented material serves as a foundation for studies of political communication in the late Middle Ages, e.g. the relationship between Emperor Frederick III and Duke Charles of Burgundy. The material can provide a basis for a study of the differences and similarities of the diplomacy of two differently developed cultural spheres in the late Middle Ages. Additionally, the formal and compositional analyses of diplomatic writings provide information about the various media of diplomatic communication, the objectives, possibilities and success of diplomatic efforts. An investigation of the actors occurring in these areas can reveal the institutional structure, which enabled the development of networks of aristocratic, civic and legally trained elites. Another basic topic of the provided documents is Emperor Frederick's III territorial activity especially in the years 1470 to 1473, when the emperor primarily stayed in his hereditary lands. There he was faced with areas of conflict clearly represented in the sources. Frederick's definition of his role as the head of the Habsburg house is illustrated by his diplomatic relationship to his cousin Sigmund. Among many other topics, also Frederick's role as the supreme judge of the empire becomes evident in the present sources, especially by judicial summons and judgments of the "Kammergericht" (supreme court), which was pledged to Archbishop Adolf of Mainz at that time. - Als Folge des Todes von Herzog Karl dem Kühnen von Burgund und der Ehe seiner einzigen Tochter Maria mit Maximilian, dem Erben Kaiser Friedrichs III., wurden die wirtschaftlich und kulturell prosperierenden Länder Flandern und Brabant Teil der habsburgischen Erblande, wodurch die Basis für den Aufstieg des Hauses Habsburg zur europäischen Großmacht begründet wurde. Dieses dynastische Projekt stand mit wechselndem Erfolg für etwa 10 Jahre (1467-1477) im Mittelpunkt der diplomatischen Bemühungen Kaiser Friedrichs III. Zahlreiche Quellen zu diesen Verhandlungen werden im ehemaligen habsburgischen Hausarchiv, dem heutigen Haus-, Hof- und Staatsarchiv zu Wien aufbewahrt. Bislang wurden lediglich Dokumente bis zum Jahr 1469 im Rahmen der "Regesta Imperii - Regesten Kaiser Friedrichs III." veröffentlicht. Die vorliegende Publikation setzt dieses systematische Sammlung und Regestierung von Urkunden und Briefen dieses bedeutenden Kaisers bis zum Jahr 1475 fort. Als grundlegende Quellenedition legt sie die Basis für weitere Forschungsfragen zum späten Mittelalter. So bietet das vorgelegte Material unter anderem Grundlagen zu Forschungen auf dem Gebiet der politischen Kommunikation im Spätmittelalter, so etwa für Studien zu den Beziehungen zwischen Kaiser Friedrich III. und Herzog Karl von Burgund. Das Material kann etwa als Basis für eine Untersuchung zu den Differenzen und Ähnlichkeiten der Diplomatie zweier unterschiedlich entwickelten Kultursphären des spätmittelalterlichen Europas dienen. Daneben bietet die formale und inhaltliche Analyse von diplomatischen Schreiben Informationen zu den unterschiedlichen Medien der diplomatischen Kommunikation, über Ziele, Möglichkeiten und Erfolg von diplomatischen Bemühungen. Eine Analyse der in den Quellen genannten, handelnden Personen erhellt die institutionelle Struktur, welche die Entwicklung von Netzwerken aristokratischer, bürgerlicher und rechtskundiger Eliten ermöglichte. Ein weiterer Schwerpunkt des Quellenmaterials bildet die landesfürstliche Aktivität Kaiser Friedrichs III., besonders in den Jahren 1470 bis 1473, in denen sich der Kaiser vorrangig in seinen Erblanden aufhielt und dort mit zahlreichen Konfliktfeldern konfrontiert war, die in den Regesten deutlich werden. Friedrichs Definition seiner Stellung als Haupt des Hauses Habsburg wird im Zuge der diplomatischen Beziehungen zu seinem Vetter Sigmund verdeutlicht. Neben vielen weiteren Themen tritt auch Friedrichs Funktion als oberster Gerichtsherr des Reiches in den Quellen zu Tage. Hier sind vor allem zahlreiche richterliche Ladungen und Urteile des Kammergerichts zu nennen, welches in dem behandelten Zeitraum an Erzbischof Adolf von Mainz verpfändet war.
As a result of the death of Duke Charles the Bold of Burgundy and the marriage of his only daughter Mary to Maximilian, the heir of Emperor Frederick III, the economically and culturally prospering lands of Flanders and Brabant became hereditary possessions of the Habsburgs. With this, the foundations for the Habsburgs's hegemony were laid. This dynastic project was for about 10 years (1467-1477) in the spotlight of Emperor Frederick's III diplomatic efforts and that with mixed results. Many documents regarding those negotiations are preserved in the Habsburg "Hausarchiv", now the "Haus-, Hof- und Staatsarchiv" in Vienna. Documents only up to the year 1469 have been published in the "Regesta Imperii - Regesten Friedrichs III." so far. Therefore, in the present publication the systematic collection and registration of charters as well as letters of this important emperor is continued up to the year 1475. As a fundamental edition of sources this publication provides a basis for further research questions concerning the late Middle Ages. The presented material serves as a foundation for studies of political communication in the late Middle Ages, e.g. the relationship between Emperor Frederick III and Duke Charles of Burgundy. The material can provide a basis for a study of the differences and similarities of the diplomacy of two differently developed cultural spheres in the late Middle Ages. Additionally, the formal and compositional analyses of diplomatic writings provide information about the various media of diplomatic communication, the objectives, possibilities and success of diplomatic efforts. An investigation of the actors occurring in these areas can reveal the institutional structure, which enabled the development of networks of aristocratic, civic and legally trained elites. Another basic topic of the provided documents is Emperor Frederick's III territorial activity especially in the years 1470 to 1473, when the emperor primarily stayed in his hereditary lands. There he was faced with areas of conflict clearly represented in the sources. Frederick's definition of his role as the head of the Habsburg house is illustrated by his diplomatic relationship to his cousin Sigmund. Among many other topics, also Frederick's role as the supreme judge of the empire becomes evident in the present sources, especially by judicial summons and judgments of the "Kammergericht" (supreme court), which was pledged to Archbishop Adolf of Mainz at that time.
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In: Katalog 73
In: Illuminationen 20
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law 2498