Philosophie und Wissenschaftstheorie
In: Warum noch Philosophie?
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In: Enzyklopädie Philosophie und Wissenschaftstheorie Band 3
Rund 100 neue Artikel sind im Band G bis J enthalten. Darunter die Einträge: Stephen Hawking, Alexander von Humboldt, Roman Jakobson, Theodor Gomperz, Genetik, Gesundheit, Hirnforschung und Interdisziplinarität.
In: Enzyklopädie Philosophie und Wissenschaftstheorie Band 1
Zu den allein in den Bänden 1 und 2 ca. 200 neu aufgenommenen Artikeln gehören z. B. Bioethik, Chaostheorie, Dekonstruktivismus, Ethik (angewandte), Fundamentalismus und Genetik sowie zahlreiche Personenartikel.
In: Enzyklopädie Philosophie und Wissenschaftstheorie Band 2
Zu den allein in den Bänden 1 und 2 ca. 200 neu aufgenommenen Artikeln gehören z. B. Bioethik, Chaostheorie, Dekonstruktivismus, Ethik (angewandte), Fundamentalismus und Genetik sowie zahlreiche Personenartikel.
In: Aachener Abhandlungen zur Philosophie 8
In: Studien zur Wissenschaftstheorie 3
In: Schriften zur Rechtstheorie v.274
Wissenschaftstheorie auf empirische Wissenschaften auszurichten, droht Rechtswissenschaft als Wissenschaft auszuklammern. Nach Zweifeln postmoderner, zeitgenössischer Philosophie an der Existenz des Selbst und einer verlässlichen Beziehung zwischen Sprache und Wirklichkeit bleiben nur Wissenschaftskriterien der Strukturwissenschaft. Nach Spencer-Brown ist alles in der Form der Unterscheidung strukturiert und baut auf einer ersten Unterscheidung auf. Der Richter muss seine Regeln selbst durch Unterscheidungen festlegen, sonst gibt es keine Regeln. Allgemeine Wissenschaftstheorie mit zwingenden Kriterien, wie Deduktion, vollständige Induktion, und Selbstreferenz ist von besonderen Wissenschaftstheorien mit nicht zwingenden Bezugnahmen, wie Abduktion, Viabilität, Ästhetik, Akzeptanz abzugrenzen. Es ist kein Nachteil, wenn in der Rechtswissenschaft Theorien nicht empirisch prüfbar sind, aber es wird ein großer Nachholbedarf bei Strukturwissenschaft, Rechtslogik und -informatik erkennbar. Inhaltsverzeichnis I. Einleitung -- Was ist Wissenschaftstheorie? - Überblick über einige philosophische Positionen zur Wissenschaftstheorie - Die vergebliche Suche nach dem letzten Metakriterium - Die Selbstanwendbarkeit der Wissenschaftstheorie -- II. Rechtswissenschaft -- Provokative These hinsichtlich der wissenschaftstheoretischen Analyse von Gerichtsurteilen - Untersuchungsgegenstand: Sein und Sollen - Methodik und Dogmatik -- III. Postmoderne und zeitgenössische Philosophie -- IV. Wissenschaftliche Erkenntnisse -- Naturwissenschaft / Empirie - Strukturwissenschaft / Kohärenz - Sprache - Exkurs: Neurowissenschaft und Informatik - Komplexität und der erforderliche Ausstieg aus dem Mesokosmos -- V. Ergebnisse und Konsequenzen -- Konsequenzen für die juristische Methodenlehre - Rechtswissenschaft im Wettbewerb mit den Natur- und Strukturwissenschaften -
In: Schriften zur Rechtstheorie 274
Wissenschaftstheorie auf empirische Wissenschaften auszurichten, droht Rechtswissenschaft als Wissenschaft auszuklammern. Nach Zweifeln postmoderner, zeitgenössischer Philosophie an der Existenz des Selbst und einer verlässlichen Beziehung zwischen Sprache und Wirklichkeit bleiben nur Wissenschaftskriterien der Strukturwissenschaft. Nach Spencer-Brown ist alles in der Form der Unterscheidung strukturiert und baut auf einer ersten Unterscheidung auf. Der Richter muss seine Regeln selbst durch Unterscheidungen festlegen, sonst gibt es keine Regeln. Allgemeine Wissenschaftstheorie mit zwingenden Kriterien, wie Deduktion, vollständige Induktion, und Selbstreferenz ist von besonderen Wissenschaftstheorien mit nicht zwingenden Bezugnahmen, wie Abduktion, Viabilität, Ästhetik, Akzeptanz abzugrenzen. Es ist kein Nachteil, wenn in der Rechtswissenschaft Theorien nicht empirisch prüfbar sind, aber es wird ein großer Nachholbedarf bei Strukturwissenschaft, Rechtslogik und -informatik erkennbar.
In: Monographien zur philosophischen Forschung 159
In: Wissenschaftliche Schriften
In: Recht