Für großes öffentliches Interesse haben in jüngster Zeit die Ankündigungen einiger Unternehmen gesorgt, betriebliche Sozialleistungen wie z.B. Altersversorgungen abzubauen. Die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen eines solchen Abbaus werden die betriebliche und die anwaltliche Praxis in Zukunft verstärkt beschäftigen. Dieses neue Werk verschafft dem Praktiker, insbesondere dem auf Arbeitgeberseite wie auch dem auf Arbeitnehmerseite tätigen Anwalt, einen schnellen, aktuellen und präzisen Zugang zu den vielschichtigen Fragen und Detailproblemen. Checklisten, Formulierungsbeispiele und Muster sowie zahlreiche Praxishinweise bieten dabei wichtige Arbeitshilfen
Obwohl von deutschen Unternehmen ständig über zu hohe Arbeitskosten geklagt wird, erbringen viele Betriebe nach wie vor freiwillig Sozialleistungen. Der Beitrag geht der Frage nach, welche Ziele Unternehmen mit der Erbringung freiwilliger betrieblicher Sozialleistungen verfolgen. Die Spannweite reicht dabei vom patriarchalischen Denken des "alten Krupp" (Fürsorgehypothese) bis hin zu den seit eh und je rein ökonomischen Erwägungen der Amerikaner (Motivations- und Effizienzlohnhypothesen). Die Autoren machen deutlich, dass die Erreichung dieser Ziele auch jeweils von flankierenden Maßnahmen abhängig ist (Marketinghypothese). Weiterhin werden anhand von Beispielen Spielraum, Umsetzung und Wandel der betrieblichen Sozialpolitik in Deutschland aufgezeigt. Der Staat spielt hier als Primärträger der Sozialpolitik eine große Rolle, weil er die Rahmenbedingungen setzt. Weiterhin wird der Frage nachgegangen, ob die heutige amtliche Statistik, die Grundlage der aktuellen Arbeitskostendiskussion ist, sinnvoll und zeitgemäß ist oder ob sie eher zu falschen Schlussfolgerungen verleitet: Ist z.B. das 13. Monatsgehalt eine karitative Sozialleistung oder ein im Lohnfindungsprozess fest vereinbarter Bestandteil des Jahresentgelts (Macht- und Substitutionshypothesen)? Abschließend wird erörtert, welche Auswirkungen die Globalisierung auf die betriebliche Sozialpolitik in Deutschland hat. (ICA2)
Kürzungen von Sozialleistungen stehen in den neunziger Jahren erneut auf der Agenda des bundesrepublikanischen Sozialstaats. Ihre Durchsetzbarkeit ist auch von der Akzeptanz durch die Bürger abhängig. Empirische Analysen auf der Grundlage repräsentativer Bevölkerungsumfragen kommen zu dem Ergebnis, daß Sozialleistungskürzungen allgemein nur von einer kleinen Minderheit der Bundesbürger unterstützt werden. Bei einzelnen Sozialleistungen, von denen nur kleine Bevölkerungsgruppen profitieren, ist die Zustimmung dagegen höher. Insgesamt ist in Ostdeutschland die Akzeptanz von Sozialleistungskürzungen deutlich geringer ausgeprägt als in Westdeutschland. Anstelle von Sozialleistungskürzungen unterstützen west- und ostdeutsche Bürger eher Kürzungen in nicht-sozialpolitischen Aufgabenbereichen wie der Verteidigung, der öffentlichen Verwaltung und der Europäischen Gemeinschaft. ; In the nineties cuts in social spending are once again an issue at the top of the agenda of the German welfare state. Citizens' support for social spending cuts is a central factor influencing the feasability of spending cuts policy. Based on representative surveys, empirical analyses show that only a small minority of German citizens favour cuts in social spending in general. However, more citizens favour cuts in specific social policy programs, mainly those programs from which only minorities profit. East Germans show clearly lower support for cuts in social spending than West Germans. For both, though, instead of cuts in social spending, there is widespread support for spending cuts in other policy areas such as military defence, public administration and the European Community.
In: Veröffentlichung der Abteilung Institutionen und Sozialer Wandel des Forschungsschwerpunkts Sozialer Wandel, Institutionen und Vermittlungsprozesse des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung 96-205
Die "größten Sozialreformen der Sozialgeschichte" (Kanzler Schröder) sorgen für anhaltenden Diskussionsstoff in der Bundesrepublik Deutschland. Eine politisch-parlamentarische Opposition gegen den eingeschlagenen Kurs der so genannten Agenda 2010 gibt es nicht. CDU/CSU und FDP wie auch die Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände begrüßen diesen Kurs. Die bisherigen Vorschläge beschränken sich darauf, den Abbau von Sozialleistungen als Instrument zur Überwindung der bestehenden Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise einzusetzen. Es hat so etwas wie ein Wettlauf von Parteien, Arbeitgeberverbänden und (wirtschafts-)wissenschaftlicher Politikberatung um die weitestgehenden Einschnitte in den Sozialstaat eingesetzt. Die Kritik der Gewerkschaften, die vielfach zu wenig wahrgenommen wird, bemängelt die geringe soziale Ausgewogenheit der vorgestellten Maßnahmen. Um abschätzen zu können, wie groß die Umverteilungswirkungen von unten nach oben ausfallen werden, wären freilich differenzierte empirische Befunde notwendig. Der Druck auf die Arbeitslosen soll jedoch verstärkt werden, auch wenn besonders Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich und in den unteren Tarifgruppen fehlen. Die Frage, wie die fehlenden Arbeitsplätze auch in anderen Tarifsektoren entstehen sollen, bleibt unbeantwortet. Durch verstärkten Gehorsam der Arbeitsuchenden, als Folge einer materiellen Notlage, lässt sich das Kernproblem der wenigen offenen Stellen nicht lösen. (WISO / FUB)
Die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in Deutschland steht offensichtlich vor einem Umbruch. Als zentrale Argumentationsfolie für einen Um- und Abbau der sozialstaatlichen Sicherungssysteme dient dabei die These, dass es der ausgebaute Sozialstaat selber sei, der für die ökonomische Krisenerscheinung verantwortlich zeichne. Sozialpolitik habe sich vom Problemlöser zum Problemverursacher entwickelt. Als Krisensymptome gelten vor allem die anhaltende Arbeitslosigkeit und hier insbesondere die steigende Langzeitarbeitslosigkeit. Vor diesem Hintergrund gehen die Autoren in ihrer kritischen Untersuchung den folgenden Fragen nach: (1) Lässt sich die These, dass die Arbeitslosigkeit durch Höhe und Dauer der Unterstützungsleistungen verursacht und verlängert wird, theoretisch begründen und empirisch bestätigen? (2) Welche ökonomischen und sozialen Folgen sind von den Maßnahmen hin zu einer Privatisierung bzw. einem Abbau der Arbeitslosenversicherung zu erwarten? In einem ersten Schritt werden die Ziele und Funktionen sowie die Strukturelemente der deutschen Arbeitslosenversicherung dargestellt. In einem zweiten Schritt wird das Phänomen der Arbeitslosigkeit im Kontext der mikroökonomischen Arbeitsmarkttheorie erörtert und die Annahme ihrer Vertreter, wonach fehlende finanzielle Anreize das Haupthindernis für eine Arbeitsaufnahme durch Arbeitslose seien, mit einer Reihe von empirischen Befunden konfrontiert. In einem dritten Schritt werden mögliche Probleme und Folgewirkungen einer Privatisierung der Arbeitslosenversicherung diskutiert. In diesem Zusammenhang werden Fragen nach der Freiwilligkeit der Versicherung, der privaten Organisation der Arbeitslosenversicherung sowie der Staffelung risikoäquivalenter Beiträge erläutert. In einem abschließenden Fazit stellen die Autoren fest, dass die These sozialstaatlich induzierter Arbeitslosigkeit Niveau und Entwicklungsstrend von Beschäftigungslosigkeit und fehlenden Arbeitsplätzen nicht erklärt. Zudem werden mit Vorschlägen zur Privatisierung der Arbeitslosenversicherung keine entscheidenden Schritte zum Abbau der Arbeitslosigkeit formuliert. (ICG2)
In: Schweizerische Ärztezeitung: SÄZ ; offizielles Organ der FMH und der FMH Services = Bulletin des médecins suisses : BMS = Bollettino dei medici svizzeri, Band 96, Heft 36
Die Arbeit behandelt eines der größten europarechtlichen und politischen Aufreger der letzten Jahre. Dabei geht es um die Frage, inwieweit Unionsbürger aus fremden Mitgliedstaaten in der Bundesrepublik Deutschland Sozialleistungen in Anspruch nehmen können und sollten. Gegenstand der Arbeit ist die systematische Aufarbeitung der Rechtlage auf der Ebene des Völkerrechts, des Europa- und des Nationalen Rechts.Neben der Analyse der einschlägigen europäischen und nationalen Rechtsprechung liefert die Arbeit auch ein eigenes Lösungskonzept mit einem feststehenden Ergebnis. Im Vordergrund steht die These, dass Unionsbürger dann Sozialleistungen erhalten sollen, wenn sie eine hinreichende Verbundenheit zu Deutschland nachweisen können. Das gilt nicht nur für erwerbtätige sondern auch für nicht erwerbstätige Unionsbürger
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