§ 26 Agrarhandel und Ernährungssicherung in einer globalisierten Welt
In: Nachhaltigkeit, Energiewende, Klimawandel, Welternährung, S. 646-665
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In: Nachhaltigkeit, Energiewende, Klimawandel, Welternährung, S. 646-665
In: WTO-Agrarrecht, EU-Agrarrecht und das Menschenrecht auf Nahrung, S. 38-48
In: Landwirtschaft, Umwelt und Ländlicher Raum: Herausforderungen an Europa ; Hermann Priebe zum 80. Geburtstag, S. 381-401
Ausgehend davon, daß die Weltbilanz der Nahrungsmittelversorgung positiv ist - an sich gibt es genug zu essen für alle -, wird in dem Beitrag gefragt, was die EG zur Linderung und Überwindung des Hungers getan hat bzw. ob sie ihn nicht sogar teilweise, z.B. durch ihre Außenhandelspolitik, noch vermehrt hat. Am Beispiel der Einfuhr in die EG und die Ausfuhr aus der EG wird die Struktur des internationalen Agrarhandels beschrieben. Es wird festgestellt, daß das EG-Außenregime hinsichtlich der AKP-Staaten positive, die gemeinsame Agrarpolitik aber überwiegend negative Effekte hat: Positiv wirken die präferenziellen Einfuhrregelungen der Lome-Verträge, negativ vor allem die handelspolitischen Instrumente der gemeinsamen Agrarpolitik. Vor diesem Hintergrund werden die bisher gängige Nahrungsmittelhilfe und die Krisenvorsorge kritisch betrachtet. Eine neue entwicklungspolitische Konzeption wird vorgestellt, die auf der Feststellung beruht, daß z.B. Afrika die Ressourcen hat, sich selbst zu ernähren, aber nicht die Kraft, die politischen Voraussetzungen für die Nutzung dieser Ressourcen zu schaffen. Die Schrittmacherrolle der EG, in ihrer Entwicklungshilfe auf den Zusammenhang von Landwirtschaft und Umweltschutz hinzuweisen, wird betont. Abschließend wird festgestellt, daß die EG bei nahezu allen AKP-Staaten ein hohes Ansehen genießt. Auf die besondere Verantwortung der EG aufgrund dieser Einstellung der AKP-Staaten wird hingewiesen. (RW)
In: Internationale Migration und freiheitliche Demokratien, S. 185-211
"Seit Ende der 80er Jahre bemühen sich die EU und ihre Mitgliedstaaten um die Entwicklung einer europäischen Migrationspolitik, um auch bei Wegfall der Binnengrenzen adäquat auf die Wanderungsbewegungen in Richtung Europa reagieren zu können. Dabei ist jedoch kein umfassendes Migrationsregime entstanden; vielmehr konzentriert sich die europäische Migrationspolitik einseitig auf die Erschwerung des Zugangs zum gemeinsamen Territorium. Neben dem Einsatz militärischer und polizeilicher Mittel sowie der Verschärfung der einwanderungs- und asylpolitischen Gesetzgebung ist als weiteres Instrument zur Reduktion der Zuwanderung im Verlauf der 90er Jahre die Fluchtursachenbekämpfung im Rahmen der EU-Außenbeziehungen entwickelt worden. Für den Mittelmeerraum ist diesbezüglich die 1995 begründete Euro-Mediterrane Partnerschaft von Relevanz. Sie setzt an der Erkenntnis an, daß der wachsende Migrationsdruck aus dem südlichen Mittelmeerraum auf eine wirtschaftliche und politischen Strukturkrise der Mittelmeerdrittländer zurückzuführen ist, die es an der Wurzel zu packen gilt: Ökonomische Fluchtursachen werden durch direkte wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung der Mittelmeerdrittländer bekämpft, wobei die Unterstützung jedoch an die Einleitung von Demokratisierungsprozessen gekoppelt wurde, um gleichzeitig auch die politischen Fluchtursachen anzugehen. Dieser Ansatz weist in die richtige Richtung, seine positive Bewertung relativiert sich jedoch angesichts der Durchsetzung europäischer Partikularinteressen auf Kosten der Mittelmeerdrittländer z.B. im Agrarhandel, durch Inkonsequenzen bei der Einforderung politischer Reformen gegenüber autoritären Regimen (Verfolgerstaaten) und nicht zuletzt durch die Ausklammerung jeglicher Personenfreizügigkeit aus dem Partnerschaftskonzept. In bezug auf die europäische Migrationspolitik im Mittelmeerraum bleibt somit festzustellen, daß sie trotz positiver Ansätze im Rahmen der Euro-Mediterranen Partnerschaft von einer "Festungsmentalität" geprägt ist. Mit dem Vertrag von Amsterdam erhielt die Migrationspolitik zwar eine europäische Dimension, diese zielt allerdings auf Abschottung. Eine problemadäquate Lösung wäre die demokratisch kontrollierte Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Einwanderungspolitik, die dem europäischen Bedarf an Zuwanderung Rechnung trägt und gleichzeitig dem Migrationsdruck der Ursprungsländer ein notwendiges Ventil bietet. Damit soll keiner unkontrollierten Migration das Wort geredet werden, die zumindest einige der EU-Mitgliedstaaten überfordern könnte und in den Ursprungsländern zum befürchteten brain-drain führen würde. Notwendig ist vielmehr eine flexibel gesteuerte Einwanderungspolitik, wobei Asylsuchende selbstredend von jeglicher Restriktion auszunehmen wären. Der offensichtlichen Notwendigkeit einer europäischen Einwanderungspolitik zum Trotz verdeutlicht der Vertrag von Amsterdam jedoch, daß die EU dieses Thema auch in nächster Zukunft nicht auf ihre Agenda setzen wird." (Textauszug)