In the context of climate change and energy crisis, bioenergy, which accounts for the largest share of renewable energy in the global energy mix, has drawn considerable attention from an increasing number of countries. While its potential to curb greenhouse gas emissions and to provide energy has been widely acknowledged, concerns over the side effects of bioenergy are still being voiced. In particular, its perceived threats on food security and local ecosystems have largely impeded its development, which is best exemplified by the role that bioenergy takes in the EU's growth strategy of "Europe 2020". This fact provided the motivation for the reflections presented in this thesis on how to realize a sustainable development of the bioenergy industry. To answer this question, we have selected a coastal province in eastern China as the region in which to conduct our study. China is simultaneously the most populated country and the largest GHGs emitter in the world. It can, therefore, be expected that the entire international community can learn some valuable lessons from the practical experience that China has gathered in the field of bioenergy. Following a brief outline of the background information on our research in the initial two chapters, Chapter 3 frames the structure of the bioenergy industry and clarifies the role of each actor. Depending on their relative importance in the industry, these actors can be assigned to one of the two categories of stakeholders: central or peripheral. Based on the local practice, we present the construction process of the bioenergy industry in China from both the supply side and the demand side. This descriptive analysis is intended to help the reader form a general understanding of the bioenergy industry in China, on which our subsequent quantitative analysis is based. Chapter 4 focuses on farmers as one of the central stakeholders that are located at the upstream of the bioenergy supply chain. We develop a biomass feedstock provision model compiled with GAMS to simulate the responsive behaviors of farmers – the agents in our spatial-agent dynamic model – to the challenges arising from emerging energy crops. Using this model, we delineate land use changes after the insertion of the bioenergy industry. We further fix the sources of the promising biomass feedstock, with the straws of conventional crops accounting for 85% of feedstock and energy crops for the remaining 15%. In view of the geographical characteristics of the region, the northern part of Jiangsu is recommended to accommodate an extensive cultivation of energy crops in the long run. Furthermore, our model also confirmed the positive role of reclaimed mudflats as a candidate for the arable land resource that is capable of alleviating land use conflicts between conventional crops and energy crops. In analogy to Chapter 4 focusing on farmers, Chapter 5 concentrates on haulers and bioenergy plants operators, which are the other two actors belonging to the category of central stakeholders. Based on the data on biomass feedstock provision predicted by the model described above, we deliberately calibrate the optimizing model of bioenergy industry infrastructure to stimulate their respective performances. As a result we discovered a general pattern in the modeled distribution of bioenergy plants: due to the higher transportation cost of biomass feedstock than of bioenergy products, bioenergy plants opt to be situated more closely to the sources of biomass feedstock than to the consumption centers of bioenergy products. In terms of the specific distribution, the model projects that up to 44% of biorefineries and 62% of power plants with the largest scale should be located in northern Jiangsu. These figures support the government's decision to turn the area into a production basis for bioenergy, as outlined in the official development plan. Additionally, we evaluate two proposed policies designed to relieve the pressure of bulky biomass transport on local logistic systems and to shorten the regional development disparity among three sub-regions of the region studied. By combining the above two independent but related models in Chapter 6, we arrive at a decision support system for the bioenergy industry. This system takes into account the whole bioenergy supply chain. Unlike each of the separate sub-models presented in previous chapters, the integrated model adequately depicts the interactions among the upstream and downstream of the bioenergy supply chain. Furthermore, it also describes their feedback to peripheral stakeholders such as the government, local residents, NGOs and other lobbying groups, which do not form part of the supply chain but influence the general setting for the bioenergy industry. Using this model as our analytical tool, we examine two policies aiming to promote the bioenergy industry: a comprehensive policy (a favorable taxation) and a targeted policy (a financial subsidy). Generally speaking, despite the fact that both supportive measures could significantly boost the development of the industry without necessarily jeopardizing food security, their effectiveness relies to a great extent on the scale and the objectives of these measures taken. In the last chapter, we return to our qualitative analysis. This time, however, we widen its temporal and spatial scope. First, we construct a conceptual model describing the cascade use and recycling of biomass resources. Then we compare the short-term and the long-term incentive mechanisms involved. Finally, we apply Porter's diamond model to analyze separately all the factors constituting the advantages of the bioenergy industry. We argue that an unprecedented opportunity for bioenergy industry development has come. The fundamental actors driving the development of the industry are professional bioenergy firms boasting clearly defined and well-enforced property rights, good supervision mechanisms, advanced technological background and effective management methods. Since the bioenergy industry is mostly oriented towards the domestic market, it is likely to become more competitive with the formation of an industrial cluster focused on bioenergy or by receiving appropriate support from the government. The government's intervention is justified in this context by the government's supervisory duties, legislative duties and its responsibility to provide favorable incentives. In this study, we have successfully built an integrated model covering all the actors of the bioenergy industry and proposed a sustainable development strategy for the industry in China. Nevertheless, the study has several limitations that need be overcome before it can be extended to other regions. Firstly, due to the lack of high-quality field data of energy crops plantations, the uncertainties regarding actual agricultural operations and the resultant potential ecological risks cannot be fully reflected in our study. Secondly, only bioethanol and biopower have been included in the mathematical model. In view of the wide variety of biomass conversion routes, more bioenergy products should be included in future models. ; Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Energiekrise hat Bioenergie in einer wachsenden Zahl von Ländern in letzter Zeit beträchtliche Aufmerksamkeit gewonnen. Zum weltweiten Energiemix trägt sie bereits heute den größten Teil bei. Zwar wird das Potenzial von Bioenergie, zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen beizutragen, weithin anerkannt; doch werden immer noch Bedenken in Hinblick auf ihre Nebenwirkungen geäußert. Insbesondere die befürchteten Gefahren für die Ernährungssicherheit und lokale Ökosysteme behindern die Entwicklung der Bioenergie erheblich, was wohl am besten anhand der Rolle veranschaulicht werden kann, die der Bioenergie in der Entwicklungsstrategie "Europa 2020" durch die EU zugeschrieben wird. Vor diesem Hintergrund behandelt die vorliegende Dissertation die Frage, wie eine nachhaltige Entwicklung der Bioenergieindustrie erreicht werden kann. Zur Beantwortung dieser Frage wurde eine küstennahe Provinz im Osten Chinas als Untersuchungsgebiet ausgewählt. China ist das bevölkerungsreichste Land und der größte Treibhausgasemittent der Welt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die gesamte Völkergemeinschaft einige wertvolle Lehren aus den praktischen Erfahrungen ziehen kann, die China auf dem Gebiet der Bioenergie gesammelt hat. Im Anschluss an eine kurze Darstellung des Hintergrunds unserer Untersuchung in den ersten beiden Kapiteln wird im dritten Kapitel die Struktur der Bioenergiebranche skizziert und die Rolle der einzelnen Akteure beschrieben. Abhängig von deren jeweiliger Bedeutung für die Branche können diese Akteure als entweder Haupt- oder Nebenakteure klassifiziert werden. Ausgehend von der lokalen Praxis stellen wir die Entwicklung der Bioenergiebranche in China sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite dar. Diese deskriptive Analyse soll dem Leser ein Grundverständnis der Bioenergiebranche in China vermitteln, auf dem die anschließende quantitative Analyse aufbaut. Das vierte Kapitel beschäftigt sich mit den Landwirten, die als zentrale Akteure am Anfang der Bioenergie-Wertschöpfungskette stehen. Mit Hilfe von GAMS entwickeln wir ein Modell zur Bereitstellung der Biomasserohstoffe, um das Reaktionsverhalten der Landwirte (den Akteuren in unserem dynamischen räumlichen Akteursmodell) auf die Herausforderungen zu simulieren, die mit dem Aufkommen der Energiepflanzen verbunden sind. Unter Verwendung dieses Modells skizzieren wir die durch die Bioenergiesparte ausgelösten Veränderungen im Bereich der Landnutzung. Hierbei legen wir die Anteile für konventionellen Anbau und Energiepflanzen an der gesamten landwirtschaftlichen Produktion auf 85% und 15% fest. Aufgrund der geographischen Beschaffenheit der Region wird für den nördlichen Teil von Jiangsu langfristig eine extensive Bewirtschaftung mit Energiepflanzen empfohlen. Darüber hinaus wurde mit Hilfe unseres Modells die positive Rolle urbar gemachten Wattenmeers als Ressource einer möglichen Entschärfung von Landnutzungskonflikten zwischen konventionellen und Energiepflanzen bestätigt. Analog zum Fokus des vierten Kapitels auf Landwirte konzentriert sich das fünfte Kapitel auf Spediteure und die Betreiber von Bioenergieanlagen, die beide ebenfalls zu der Gruppe der Hauptstakeholder gehören. Ausgehend von den Angaben zur Bioenergie-Versorgungskette, die sich aus Simulationen mit dem oben beschriebenen Modell ergeben, justieren wir das Optimierungsmodell für die Infrastruktur der Bioenergiebranche im Sinne einer Förderung der jeweiligen Leistungen. Als Ergebnis wurde ein allgemeines Muster im Hinblick auf die räumliche Verteilung von Bioenergieanlagen beobachtet: Da die Transportkosten von Biomasserohstoffe höher sind als die von Bioenergieprodukten, bevorzugt das Modell eine Entscheidung für die Platzierung von Bioenergieanlagen nahe bei den Rohstoffquellen gegenüber Nähe zu Konsumzentren. Hinsichtlich der genauen räumlichen Verteilung errechnet das Modell, dass bis zu 44% der Bioraffinerien und 62% der größten Kraftwerke im nördlichen Teil von Jiangsu errichtet werden sollten. Diese Zahlen bekräftigen die Entscheidung der Regierung, die Gegend zu einen Standort der Bioenergieproduktion zu machen, was auch im offiziellen Entwicklungsplan der Region zu finden ist. Zusätzlich werten wir zwei vorgeschlagene Handlungsweisen aus, die zur Reduktion der Auswirkungen sperriger Biomassetransporte auf die lokale Logistikinfrastruktur sowie zur Verringerung der Entwicklungsunterschiede zwischen drei Gegenden innerhalb der betrachteten Region beitragen sollen. Eine Kombination der beiden oben beschriebenen voneinander unabhängigen aber dennoch miteinander verwandten Modelle im sechsten Kapitel führt zu einem Entscheidungsunterstützungssystem für die Bioenergiebranche. Das System berücksichtigt die gesamte Bioenergieversorgungskette. Anders als die in den vorangegangenen Kapiteln beschriebenen Untermodelle bildet das integrierte Modell das Zusammenspiel zwischen den vorgelagerten und den nachgelagerten Märkten innerhalb der Bioenergiebranche hinreichend ab. Darüber hinaus beschreibt es deren Rückkopplung mit den Nebenstakeholdern, zu denen die Regierung, Bewohner, NGOs und andere Lobbygruppen gehören. Diese sind nicht Teil der Versorgungskette, haben aber einen Einfluss auf die Rahmenbedingungen der Bioenergiebranche. Unter Zuhilfenahme unseres Modells als analytisches Instrument untersuchen wir zwei Ansätze zur Förderung der Bioenergieindustrie: Eine umfassende Politik (günstige Besteuerung) und eine zielgerichtete Politik (finanzielle Förderung). Im Allgemeinen hängt die Effektivität beider Ansätze größtenteils vom Ausmaß und von den Zielsetzungen der getroffenen Maßnahmen ab. Die Herausforderung besteht darin die Förderungsmaßnahmen so auszurichten, dass sie die Branche stärken ohne die Nahrungsmittelsicherheit zu gefährden. Im letzten Kapitel kehren wir zur qualitativen Analyse zurück. Diesmal weiten wir jedoch ihren zeitlichen und räumlichen Rahmen aus. Zunächst entwickeln wir ein konzeptionelles Modell, das die Kaskadennutzung und das Recycling von Biomasseressourcen beschreibt. Daraufhin vergleichen wir die damit verbundenen kurzfristigen und langfristigen Anreizmechanismen. Zum Schluss wenden wir Porters Diamantenmodell an, um all jene Faktoren gesondert zu analysieren, die für die Bioenergiebranche Vorteile bedeuten. Wir legen dar, dass sich derzeit eine noch nie dagewesene Chance für die Entwicklung der Bioenergiebranche bietet. Bei den Hauptakteuren, die die Entwicklung der Branche antreiben, handelt es sich um professionelle Bioenergieunternehmen, die über klar definierte und gut durchsetzbare Eigentumsrechte, etablierte Kontrollmechanismen, einen fortgeschrittenen technologischen Hintergrund und effektive Managementmethoden verfügen. Da die Bioenergiebranche vor allem auf den heimischen Markt ausgerichtet ist, wird sie durch die Bildung eines Branchenclusters oder durch angemessene Förderung durch die Regierung wahrscheinlich wettbewerbsfähiger. Ein Eingreifen der Regierung ist in diesem Zusammenhang durch deren Aufsichtspflicht, deren legislative Aufgaben und deren Zuständigkeit, finanzielle Anreize zu schaffen, gerechtfertigt. In dieser Studie ist es uns gelungen, ein integriertes Modell zu entwickeln, das alle Akteure der Bioenergiebranche umfasst. Wir haben weiterhin eine Strategie zur nachhaltigen Entwicklung der Branche in China ausgearbeitet. Dennoch hat die Studie auch einige Beschränkungen, die überwunden werden müssen, bevor sie auf andere Regionen übertragen werden kann. Zum Einen können die Unsicherheiten hinsichtlich der tatsächlichen landwirtschaftlichen Erzeugung und den aus dieser resultierenden Umweltrisiken in dieser Studie aus Ermangelung hochwertiger Felddaten im Hinblick auf Energiepflanzenplantagen nicht voll und ganz reflektiert werden, zum Anderen wurden in dem mathematischen Modell nur Bioethanol und Biostrom berücksichtigt. Angesichts der großen Bandbreite an Wegen der Biomasse-Konversion sollten in künftige Modellen weitere Bioenergieprodukte eingebaut werden.
ZUSAMMENFASSUNG: DEUTSCHES REICH IM IMPERIALEN KONTEXT DER WESTLICHEN KONSULARGERICHTSBARKEIT IN JAPAN UND KOREADie westliche Extraterritorialität in Ostasien ist heute ein Symbol asymmetrischer Machtverhältnisse und der Einschränkung der Souveränität Chinas, Japans und Koreas. Die damalige Begründung der ausländischen Mächte, sie benötigten ein rationales und humaneres Rechtssystem, welches in asiatischen Ländern noch nicht existiere, wird inzwischen häufig als reine Legitimationsstrategie für eine imperialistische Machtausübung verworfen. Wissenschaftler zeichneten in den letzten Jahren ein differenzierteres Bild einer komplexeren Rechtsordnung, in der unterschiedliche Interessen vertreten waren. Die internationale Forschung hat sich überwiegend mit der Extraterritorialität der angelsächsischen Länder, vor allem Großbritanniens, beschäftigt, die das größte System westlicher Konsulatsgerichte unterhielten. Die Konsulatsgerichte des deutschen Kaiserreichs in Japan und Korea waren bisher noch nicht beachtet worden. Anhand diplomatischer Quellen und Presseberichte rekonstruiert dieser Artikel die Praktiken der deutschen Konsulatsgerichte. Die Studie untersucht drei chronologisch zusammenhängende Themen: den Aufbau eines deutschen Systems der Konsulatsgerichte durch internationale bilaterale Verträge und deutsche Gesetze, die Funktionsweise der deutschen Konsulatsgerichte in Japan und Korea und die japanischen Verhandlungen, die die deutschen extraterritorialen Privilegien im eigenen Land und in Korea beendeten.Das deutsche Kaiserreich war in der extraterritorialen Gerichtsbarkeit in Japan und Korea eine der wichtigen Mächte, welches auch zeitweise die Gerichtsbarkeit für andere Staaten wie die Schweiz, Schweden-Norwegen oder Dänemark ausübte. Es bewahrte seine Rechte und Privilegien in Kooperation mit und manchmal in Konkurrenz zu den anderen Westmächten. Auch wenn Großbritannien und die Vereinigten Staaten bei der Anzahl der geschätzten und dokumentieren Gerichtsfälle weit vorne lagen, kann man von einer geschätzten Gesamtzahl von über 2.000 deutschen Konsulargerichtsfällen ausgehen. In Korea waren dies hingegen weniger als 30 im Zeitraum der deutschen Extraterritorialität. Anhand von Statistiken, diplomatischen Quellen und Presseberichten scheint es, als ob dieses Rechtswesen einigermaßen effektiv funktionierte trotz nationaler und sprachlicher Barrieren. Ein japanischer Arbeiter konnte bei Misshandlung durch seinen deutschen Arbeitgeber genauso eine Kompensation erhalten wie ein japanisches Kindermädchen, das eine vertraglich vereinbarte Schiffsreise aus Europa zurück in sein Heimatland bezahlt bekam. Trotzdem könnte es Ungerechtigkeiten gegeben haben, wenn beispielsweise das Wort eines "christlichen Ehrenmannes", der vereidigt werden konnte, mehr zählte als dasjenige eines "Heiden", insbesondere wenn es sich um eine Frau handelte. Allerdings gab es auch vor japanischen Gerichten Grenzen für Ausländer, wenn beispielsweise die Klage eines Deutschen mit der Begründung abgewiesen wurde, die verklagte Regierungsbehörde weigere sich, mit dem Gericht zu kommunizieren. Unterschiedliche Rechtsnormen und Gesetze wurden in Yokohama für vergleichbare Vergehen angewandt. Zwei Männer, die beim Diebstahl der Zeitung Japan Gazette erwischt wurden, erhielten von unterschiedlichen Gerichten jeweils Gefängnisstrafen von 7 Tagen (Deutsches Konsulargericht) und 1 Jahr (lokales japanisches Gericht) nach den Strafgesetzen ihrer jeweiligen Heimatstaaten.Man würde vermuten, dass ein deutsches Konsulatsgericht deutsches Recht angewandt hätte, jedoch scheint es eher, als ob das Gericht einem ungeschriebenen Rechtsbrauch gefolgt wäre, welchen man als "Vertragshafengesetzesbrauch" bezeichnen könnte, und welcher weder deutsch noch japanisch geprägt war. Das deutsche Konsularrecht von 1879 erlaubte in Handels- und Kommerzangelegenheiten, das übliche lokale Recht anzuwenden, was insofern ironisch ist, als die Westmächte forderten, dieses zu ändern. Deutsche Konsulatsrichter und auch diejenigen anderer Staaten beachteten die juristischen Implikationen ihrer eigenen Handlungen. Bei einem Präzedenzfall zum Markenschutz des Flaschenetiketts der Flensburger Brauerei fragte der zuständige Richter nach den Gesetzen und Vorschriften der jeweiligen Länder der Prozessbeteiligten und Japan, um mit einem Kompromissvorschlag den Fall zu beenden. Manchmal endschied sich ein Gericht für die Vertagung einer Entscheidung aus Respekt vor einem anhängigen Verfahren im gleichen Streitfall vor dem Gericht einer anderen Nation. Auch wenn die vorliegende Studie sich vor allem mit der Institution des deutschen Konsulatsgerichts in Yokohama beschäftigt, so wird, wenn man die Aktionen "deutscher Reichsbürger" als Kläger und Zeugen in anderen Gerichten verfolgt, ein transkulturelles Netzwerk von Sozial- und Wirtschaftsbeziehungen sichtbar, welches nationale und institutionelle Grenzen überschritt. In Gegensatz zu dem weit verbreiteten Bild, welches auch durch den Begriff der "Ungleichen Verträge" propagiert wurde, handelte es sich bei der Mehrheit der Gerichtsfälle, sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen, um Streitfälle innerhalb der westlichen Fremdenkolonie, und man könnte durchaus argumentieren, dass die Konsulatsgerichte die Ausbreitung des westlichen Imperialismus durch eine Art Selbst- Regulierung der Ausländer gebremst habe.Die westliche Extraterritorialität verschwand, als Japan die ausländischen Mächte von der Effektivität seiner Rechtsreformen überzeugte, welche sich an westlichen Gesetzen und Prozeduren ausrichteten. Auch schon vorher hatte japanischer Patriotismus in der öffentlichen Meinung und durch politische Handlungen dazu geführt, die Auswirkungen der Extraterritorialität auf die Konsulargerichtsbarkeit im engeren Sinne zu beschränken. Die Anwendung von japanischen Verwaltungsvorschriften wie Quarantäneregeln, Jagdverordnung, Zoll- oder Pressevorschriften waren kontroverse öffentliche Themen im Verlauf der Vertragsrevisionsverhandlungen. Auch wenn das Deutsche Reich an einigen dieser Zwischenfälle beteiligt war, gehörte es zu einer der ersten westlichen Mächte, die zu einer Aufgabe ihrer rechtlichen Privilegien in Japan bereit waren. Eine Serie von diplomatischen Konferenzen und bilateralen Konsultationen brachte schließlich alle westlichen Staaten dazu, einem Ende der Konsulatsgerichtsbarkeit zum Juli 1899 zuzustimmen. Mehr noch als in Japan war die Extraterritorialität in Korea breiter definiert, sodass sowohl Landbesitz von Ausländern vor koreanischem Zugriff geschützt war als auch kaum Reisebeschränkungen im Inland existierten. Wegen der verschwindend geringen Anzahl Deutscher in Korea war diese Gruppe eine unbedeutende Größe im Vergleich zu den ins Land strömenden Japanern. Allerdings gehörte ein Deutscher zu den größten westlichen Grundbesitzern Koreas, und deutsche Diplomaten befürchteten wirtschaftliche Nachteile durch die Änderung im Rechtsstatus seiner Ländereien. Als Japan einseitig die internationalen Verträge Koreas bei der Annexion des Landes im August 1910 kündigte, bezweifelte der deutsche Konsul die Rechtmäßigkeit dieser Handlung und bestand ohne Erfolg darauf, dass die Verträge weiterhin bestünden. In einem langwierigen Verhandlungsprozess mit Japan unter deutscher Koordination wurde ein Abkommen mit Japan unterzeichnet, welches auch formal die Konsulargerichtsbarkeit im April 1913 beendete. Nachdem die westlichen Mächte ihre entsprechenden Rechte in Japan aufgegeben hatten, konnten sie nun nicht mehr argumentieren, dass sie den japanischen Gesetzen nicht vertrauten, wenn diese auf Korea angewandt würden, und ihnen blieb nichts anderes übrig, als über den Mangel an kompetenten Richtern und modernen Gefängnissen in Korea zu klagen.Es ist unstrittig, dass die Existenz der westlichen Extraterritorialität den rechtlichen Modernisierungsprozess in Japan beschleunigte. Die westlichen Mächte hatten ja genau diese Veränderung zur Vorbedingung einer Revision der "Ungleichen Verträge" gemacht, und die Beteiligung der ausländischen Mächte an japanischen Gesetzgebungsverfahren war einer der Streitpunkte in den späten 1880er Jahren. Insofern hatte Japan einen Anreiz, sein Rechtssystem formal anzupassen. Die entsprechende Transfergeschichte des kontinentaleuropäischen Rechts nach Japan ist auch schon in vielen Dimensionen untersucht und beschrieben worden. Das Beispiel sowohl westlicher Gerichte und ihrer Funktionsweise als auch die Anwendung westlicher Gesetze in Yokohama oder in Hyogo-Osaka scheint hingegen in Japan keinen Modellcharakter für die weitere Entwicklung des Rechts in Japan gehabt zu haben.109 Weder beeinflusste es den Kodifikationsprozess spezifischer Gesetzeswerke noch die lokale Rechtsprechung. So wichtig das Beispiel in der Ferne war, so wenig zählte die gewonnene Erfahrung durch die praktische Interaktion vor Ort. Die Konsulargerichtsbarkeit hat im japanischen Recht so geringe Spuren hinterlassen, dass sie heute völlig in Vergessenheit geraten ist. ; SUMMARYWestern extraterritoriality in East Asia has long been considered a symbol of asymmetrical power relations and criticized as an infringement of the sovereignty of China, Japan and Korea. By contrast, imperial powers justified their need to maintain "the rule of law" in an uncivilized East Asian region lacking rational and humane ways of justice. Recent scholarship paints a more balanced and nuanced picture of a system that was more complex with multiple stakeholders. Most international research, however, focused on the interaction of the major Anglo-Saxon states, especially Great Britain, with China and Japan. Little attention has so far been paid to Imperial Germany and its system of consular jurisdiction in Japan and Korea. This article is the first study of its kind and therefore it relies heavily on unpublished primary sources from diplomatic archives and on late nineteenth century press reports. Its aim is to recreate the German consular court experience and contextualize it in the broader framework of Western extraterritoriality and of German legal history. It narrates three interrelated chronological stories, how international bilateral treaties and German laws formed the backbone of the system, how the German consular courts worked in practice, and finally how Japan terminated the German and Western consular court system in her own country and in Korea. Imperial Germany was one of the major players in operating extraterritorial jurisdiction in Japan and Korea. It guarded its rights and privileges with caution, sometimes in cooperation and sometimes in competition with the other European powers. Lagging behind the UK and the US in the total number of judgments, especially due to fewer criminal cases, it can be estimated that the German consular courts in Japan conducted about 2,000 trials whereas their counterpart in Korea barely decided less than thirty cases over the years of extraterritoriality. As seen through the statistics and extant records of decisions it appears to have been a reasonably well-functioning system of justice administration across national and language barriers. A Japanese coolie or a local maid could successfully sue their German employers for damages or could enforce contracts. Nevertheless, elements of an "unfair system" may still have existed in terms of the willingness to admit oral evidence when the counterpart was not "a Christian gentleman". Conversely a Japanese Court rejected a case by a German plaintiff merely on the formal grounds that the Japanese government refused to communicate with its court. Different laws applied to similar crimes when committed in Yokohama. Two individuals who had cooperated in stealing newspapers were sentenced by different national courts to jail sentences ranging between 7 days (German) and one year (Japanese) according to the criminal codes of their respective countries that were then in force. Theoretically expected to apply German law, in many of the trade and commercial affairs the German consular court followed what one could call "treaty port customary law", which was neither strictly German nor Japanese. In fact the German law of consular jurisdiction of 1879 explicitly permitted such a use of local customary law in commercial affairs. One does see consular court judges, Germans and others, considering the wider community implications of their actions and asking questions about the laws and regulations of countries of the parties and Japan and finally settling the case by proposing a compromise. Sometimes a court would simply defer a decision altogether in respect to law suits in other national courts within the same litigation complex of suits and countersuits. Although the scope of this study was mostly confined to the German consular court as an institution of justice, tracing some of the cases involving German speakers in other courts as plaintiffs and witnesses shows an intricate web of transcultural social and economic relations across national and institutional boundaries. Contrary to the popular image evoked by the term "unequal treaties" the majority of law suits, civil as well as criminal, in both the German and other consular courts stayed within the parameters of the Western community and this study argues that they may have contained the further spread of Western imperialism through legal self-regulation. Extraterritoriality receded when Japan had convinced foreign powers of the reliability of her new justice system modeled after Western laws and procedures. Previously, nationalist fervor, through public opinion and administrative action, also helped in confining the "midas touch of extraterritoriality" to stretch beyond the legal defense of individuals in the consular courts of their own nations. The application of Japanese administrative laws such as quarantine, firearm, custom and press regulations became contested ground in the process leading up to revising the unequal treaties. Although Imperial Germany was involved in some of these controversial incidents, together with the United States, she was one of the first Western powers willing to give up her extraterritorial privileges in Japan to the chagrin of the British diplomats. In a series of diplomatic conferences and consultations all Western powers agreed to a settlement that ended the consular court system in Japan by July 1899. In contrast to Japan, the initial unequal treaties with Korea had extended the scope of extraterritoriality to land acquired by foreigners and gave foreigners broad travel permissions in the country at large. Due to the small number of German residents in Korea these treaty stipulations were not a core issue except that a German subject was one of the largest foreign landowners benefitting from extraterritorial stipulations. When Japan unilaterally cancelled Korea´s international treaties with the annexation of Korea in August 1910, the German Consul to Korea questioned the legality of the Japanese action and insisted on the continuation of Western extraterritorial rights. In a process of multilateral negotiations Japan then addressed the legal and commercial concerns of Western diplomats and by April 1913 signed an agreement mutually ending Western consular jurisdiction in Korea. After all Western nations had already agreed that Japanese laws where in principle on par with their own, it was difficult on this ground to maintain consular court privileges in Korea and oppose the extension of Japanese laws Korea.
Verkehrsmittelwahl und Einstellungen. Umweltbewusstsein und Umweltverhalten.
Welle 1:
Themen: Von der Wohnung zu Fuß erreichbare ausgewählte Einrichtungen, Freunde und Verwandte; Wichtigkeit ausgewählter Kriterien für Verkehrsmittel; Rangfolge dieser Kriterien; regulärer Weg, der regelmäßig und mehrmals pro Woche zurückgelegt wird; Möglichkeit der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV); Anbindung an den ÖPNV (Bus, Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn, DB/Regionalbahn/Zug); Bewertung der Erreichbarkeit und der Taktzeiten der vorgenannten Verkehrsmittel; Nutzungshäufigkeit der Verkehrsmittel (zusätzlich Taxi); Zufriedenheit mit der Erreichbarkeit, der Umsteigehäufigkeit und den Taktzeiten der für tägliche Wege genutzten öffentlichen Verkehrsmittel; Motive für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel; auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen und dadurch empfundene Störung; Besitz einer Dauerfahrkarte für den ÖPNV (Jahresabonnement, Monats- oder Wochenkarte); Besitz einer BahnCard; Wichtigkeit zu Fuß erreichbarer öffentlicher Verkehrsmittel; Entscheidung für Fußweg oder Autofahrt am Beispiel Briefkasten; Gründe für die jeweilige Nutzung von Fußweg oder Auto (offene Frage); Überlegungen, die eine Rolle bei der Entscheidung spielen (schlechtes Gewissen, Auto vermeiden, im Interesse aller, einmal mehr oder weniger, immer, also auch in diesem Fall, Verweis auf Andere); mit öffentlichen Verkehrsmitteln und mit dem Auto verbundene Eigenschaften (flexibel, schnell pünktlich, sicher im Verkehr, geschützt vor Kriminalität, preisgünstig, entspannt, umweltbewusst, bequem, Transporte möglich); Fahrradbesitz; Führerscheinbesitz und Fahrzeugklasse der Fahrerlaubnis; Besitz von Pkw oder Motorrad; Gründe für fehlenden Pkw-Besitz; Hauptgrund; Pkw zur Verfügung; Wichtigkeit der Verfügbarkeit eines PKWs; tägliche Wege mit Auto möglich; für tägliche Wege auf das Auto angewiesen und dadurch empfundene Störung; Kraftfahrzeuge im Haushalt; für bis zu vier Fahrzeuge wurde detailliert erfragt: Fahrzeugart, Marke, Kilometerleistung pro Jahr, Kraftstoffverbrauch und Kraftstoffart; persönliche Beteiligung an der Kaufentscheidung; Wichtigkeit der Umweltverträglichkeit des Kfz; assoziierte Möglichkeiten für umweltgerechtes Verhalten als Autofahrer (offene Frage); Beurteilung ausgewählter Maßnahmen hinsichtlich umweltgerechten Verhaltens als Autofahrer (Rangfolge); detaillierte Angaben zur Nutzungshäufigkeit aller genutzten Verkehrsmittel für die Zeiträume immer/Winter und Sommer für den Arbeitsweg, Erledigen größerer Einkäufe, Wochenendausflüge, Freizeitaktivitäten und Begleitung von Kindern; Kombinationen von Verkehrsmitteln für die vorgenannten Zeiträume; Fahrtdauer einfache Strecke bei ausschließlicher Nutzung von Auto, ÖPNV und einer Kombination; Entfernung des Zielortes von der Wohnung; maximal in Kauf genommene Fahrtdauer; genutztes Verkehrsmittel für den letzten täglichen Weg; beabsichtigter Zeitpunkt und Verkehrsmittel für den nächsten täglichen Weg; genutztes Verkehrsmittel für den letzten Urlaub.
Autofahrer wurden gefragt: Einstellung zu ausgewählten Gründen für die Pkw-Nutzung (ÖPNV fährt zu selten, schlecht abgestimmt, Strecke wird von ÖPNV nicht bedient, Vorzug des PKW aus Zeitgründen und aus Komfortgründen, angenehm, ÖPNV zu teuer, persönliche Mobilität, begeisterter Autofahrer, Auto für tägliche Wege richtig); präferiertes Ersatzverkehrsmittel bzw. Kombination (immer bzw. für die Zeiträume Sommer und Winter) Bereitschaft zur Einschränkung der Autonutzung aus Umweltschutzgründen bezogen auf den Arbeitsweg, größere Einkäufe, Freizeitaktivitäten, Wochenendausflüge, Begleitung von Kindern und in anderen Situationen; Einschränkung der Autonutzung wäre möglich; Absicht zur Einschränkung der Autonutzung; Zufriedenheit bezüglich der Vorsätze; weitere vorstellbare Einschränkungen der Autonutzung (offene Frage); Bereitschaft zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel unter ausgewählten veränderten Bedingungen (z.B. beansprucht viel mehr Zeit und wird billiger); Rangfolge der vorgenannten Situationen für den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel; eigenes Verhalten bei hohen Ozonwerten hinsichtlich der Befolgung eines Aufrufs und einer Vorschrift zu Tempo 80 auf Autobahnen.
Wieder alle: Einstellung zum Umweltschutz (Skala: unbedingt notwendig in allen Lebensbereichen, Übertreibung der Medien bzw. Umweltbelastung durch Autoverkehr, Schonung der Ressourcen, können nicht so weiter machen, Inkaufnahme von Einschränkungen, nur durch aktiven Beitrag jedes Einzelnen möglich, Verantwortung nicht an andere abgeben, Reduzierung des Autoverkehrs für Wohlbefinden unabdingbar, Berücksichtigung bei der Verkehrsmittelwahl, große Eigenverantwortung für die Umwelt, eigenes umweltgerechtes Verhaltens persönlich wichtig); Einschätzung jedes einzelnen täglich genutzten Verkehrsmittels als schädlich oder schonend für die Umwelt; Sicherheit der Überzeugung bezüglich dieser Einschätzung; Einschätzung des Schadens für die Umwelt im Vergleich zu möglichen Alternativen; Sicherheit der Überzeugung; Zufriedenheit mit der Verkehrsmittelwahl hinsichtlich der Umweltfolgen; Einstellung zum Umweltschutz bei täglichen Wegen (Skala: Inkaufnahme höherer Kosten für den Umweltschutz, Wahl eines umweltfreundlichen Verkehrsmittels trotz höheren Zeitaufwands, als Umweltschützer der Dumme, Bereitschaft zu Unbequemlichkeiten für den Umweltschutz, Mensch handelt zum eigenen Vorteil auf Kosten der Umwelt, Nutzen von ÖPNV, da Umweltschutz jeden angeht, wenig umweltgerechtes Verhalten der Bevölkerung, so bequem wie möglich, ÖPNV als Alternative nur wenn nicht zu teuer und zeitintensiv, umweltgerechtes Verhalten unabhängig vom Tun der anderen, Wahl der Verkehrsmittel nach geringstem Kostenaufwand, tägliche Wege mit geringstem Zeitaufwand, eigenes Verhalten nur ein winziger Beitrag); präferierte Alternative der Verkehrsmittelwahl für die täglichen Wege (kostengünstigstes, schnellstes, umweltfreundlichstes oder bequemstes Verkehrsmittel); Auswirkungen eines Wechsels des Verkehrsmittels; präferierte Gesprächspartner über Umweltprobleme und Verkehrsprobleme; Gesprächspartner über Umweltthemen in der Vergangenheit; vermutete Reaktion des Freundeskreises bei Wechsel des Verkehrsmittels; Einstellung zu Status und sozialem Umfeld (Skala: Autonutzung für den Arbeitsweg gehört ab bestimmter beruflicher Position dazu, Meinung von Freunden ist wichtig, Autogröße in Abhängigkeit von der beruflichen Position, umweltgerechtes Verhalten im Freundeskreis wichtig, höheres Ansehen von Autofahrern als von ÖPNV-Nutzern, Übereinstimmung mit den Freunden wichtig, hohes gesellschaftliches Ansehen wichtig; Anzahl der ÖPNV-Nutzer im Kollegenkreis; Nennung von Umweltschutzorganisationen; Kenntnis des für den Treibhauseffekt verantwortlichen Gases; Einschätzung der Gefahr durch die Klimaveränderungen; Einschätzung der Klimaveränderung durch Autoabgase; Hauptverantwortlicher für den Umweltschutz; Einschätzung der persönlichen Umweltverantwortung (11-stufiges Skalometer); Bereitschaft zu spürbaren Einschnitten für den Umweltschutz.
Umweltschutzmaßnahmen: Bewertung ausgewählter Verbesserungsvorschläge im Verkehrsbereich bzw. zur Verminderung des Autoverkehrs (z.B. autofreie Innenstadt, Rückbau von Straßen, preiswerter ÖPNV); Einstellung zu ausgewählten Aussagen (Forderung nach mehr Disziplin der Jugend, zu viel Einfluss großer Unternehmen auf die Gesellschaft, strenger bei richtig/falsch Einschätzung als andere, moderne Technologie ist bester Umweltschutz, Anweisung von Vorgesetzten ist Folge zu leisten, beim Umweltschutz auf Experten vertrauen, Einkommensangleichung als Aufgabe der Regierung, Wirtschaftswachstum für Umweltschutz nötig, persönliche Wichtigkeit von Pünktlichkeit, gerechte Wohlstandsverteilung garantiert Weltfrieden, florierende Unternehmen sorgen für Wohlstand, Fortführen von Familientraditionen, gutes Auskommen Aller ist Aufgabe der Regierung, höhere Besteuerung beruflich Erfolgreicher, Gleichberechtigung von Tieren und Menschen, hart Erarbeitetes später genießen, Sozialleistungen des Staates hindern die Eigeninitiative, weniger gesellschaftliche Probleme durch mehr Gleichheit, Ruhe und Ordnung als wichtigste Aufgabe der Politik (Postmaterialismus), mehr Schaden als Nutzen durch moderne Technologien, gutes Gehalt als bester Anreiz für Arbeitseinsatz, Wirtschaftswachstum als Schlüssel zu mehr Lebensqualität, möglichst wenig staatliche Eingriffe in die Wirtschaft, Einhaltung von Umweltstandards sollte der Wirtschaft überlassen sein, Schätzen von Beständigkeit, Unterschiede zwischen den Menschen sind annehmbar); erwartete Vorteile durch Einkommensangleichung.
Demographie: Geschlecht; Alter (Geburtsjahr); Staatsbürgerschaft; Herkunft aus den alten oder den neuen Bundesländern; Haushaltszusammensetzung: Anzahl der erwachsenen Personen im Haushalt; Anzahl und Alter der Kinder im Haushalt; Anzahl der Personen, die zum Haushaltseinkommen beitragen; Haushaltsnettoeinkommen; höchster Schulabschluss; höchster Bildungsabschluss; derzeitige Tätigkeit; berufliche Stellung; Selbsteinschätzung links-rechts (11-stufiges Skalometer); Selbstbeschreibung anhand von Gegensatzpaaren (semantisches Differential: vernünftig - emotional, Risiko suchend - auf Sicherheit bedacht, förmlich - ungezwungen, konsequent - nicht konsequent - in Denken und Handeln); Sorgen hinsichtlich ausgewählter Themen (allgemeine wirtschaftliche Entwicklung, eigene wirtschaftliche Situation, technologische Entwicklungen im allgemeinen, Umweltverschmutzung, Zustand der Natur, Friedenssicherung, Kriminalitätsentwicklung, Ausländersituation in Deutschland, Sicherheit in der Wohngegend, Arbeitsmarktentwicklung).
Kenntnis über die Eröffnung der Verbindung Berlin-Neuruppin; Informationsquelle; Zeitpunkt der Kenntnisnahme bzw. Kenntnisdauer; Erwartungen an die Verbindung; Nutzung der Verbindung für den Arbeitsweg und für Wochenendausflüge.
Zusätzlich verkodet wurde: Netzwerkmitglieder, Region; Kontakt zur Person auf Grund: Adressenliste/CD-Rom, RLD oder Schneeballsystem; Interviewbeginn und Interviewende; Interviewdauer; Fragebogenversion (alt, neu); Interventionsgespräch zwischen 1. und 2. Welle.
Welle 2:
Themen: Übereinstimmung des täglichen Wegs seit der letzten Befragung; Fahrtziel (offene Frage); Wichtigkeit ausgewählter Kriterien für Verkehrsmittel; Möglichkeit der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV); Anbindung an den ÖPNV (Bus, Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn, DB/Regionalbahn/Zug); Bewertung der Erreichbarkeit und der Taktzeiten der vorgenannten Verkehrsmittel; vorwiegend genutztes Verkehrsmittel für den täglichen Weg; Kombination der genutzten Verkehrsmittel für die Zeiträume immer/Winter und Sommer; Motive für die Nutzung dieser Verkehrsmittelkombination (kostengünstigste bzw. schnellste Möglichkeit, öffentliche Verkehrsmittel zu Fuß schlecht erreichbar, angenehm, Erledigung anderer Dinge nebenbei, Stressfreiheit, ÖPNV-Nutzung ist richtig, Umweltbeitrag); Motive als Pkw-Nutzer (Skala: ÖPNV zu selten, schlecht abgestimmt, Strecke wird nicht bedient, Zeitgründe, Komfortgründe, angenehm, ÖPNV zu teuer, persönliche Mobilität, begeisterter Autofahrer, richtig so); präferiertes Verkehrsmittel bzw. Verkehrsmittelkombination ohne zur Verfügung stehendes Auto; Veränderungen der Verkehrsmittelwahl seit der 1. Welle für den Arbeitsweg, Erledigen größerer Einkäufe, Wochenendausflüge, Freizeitaktivitäten, die Begleitung von Kindern und in anderen Situationen; Bereitschaft zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel unter ausgewählten veränderten Bedingungen (z.B. beansprucht viel mehr Zeit und wird billiger); Motive als ÖPNV-Nutzer (kostengünstigste bzw. schnellste Möglichkeit, Umweltbeitrag, angenehm, nebenbei Erledigung anderer Dinge, stressfrei, so richtig); auf Öffentliche Verkehrsmittel angewiesen mangels Alternativen; weitere Motive als ÖPNV-Nutzer (keine Parkplatzsuche, kein Stau, Auto manchmal nicht verfügbar); Zufriedenheit mit der Erreichbarkeit und den Taktzeiten der für tägliche Wege genutzten öffentlichen Verkehrsmittel; Motive als Rad-Nutzer (kostengünstigste bzw. schnellste Möglichkeit, Umweltbeitrag, angenehm, gesunde Bewegung, stressfrei, so richtig); empfundene Störung durch Angewiesensein auf ÖPNV; Besitz einer Dauerfahrkarte für den ÖPNV (Jahresabonnement, Monats- oder Wochenkarte); Besitz einer BahnCard; Wichtigkeit der Anbindung an den ÖPNV; mit öffentlichen Verkehrsmitteln und mit dem Auto verbundene Eigenschaften (flexibel, schnell pünktlich, sicher im Verkehr, geschützt vor Kriminalität, preisgünstig, entspannt, umweltbewusst, bequem, Transporte möglich); Besitz von PKW oder Motorrad; Hauptgrund für fehlenden PKW- oder Motorradbesitz; PKW zur Verfügung; täglicher Weg mit dem Auto zurücklegbar; auf ein Auto angewiesen und dadurch empfundene Störung; Wichtigkeit der Verfügbarkeit eines PKW; Überraschung über das Ergebnis der ersten Erhebungswelle bezüglich der Frage nach umweltgerechtem Verhalten als Autofahrer (offene Frage); Beurteilung ausgewählter Maßnahmen hinsichtlich umweltgerechten Verhaltens als Autofahrer (retrospektiv, Rangfolge); detaillierte Angaben zur Nutzungshäufigkeit aller genutzten Verkehrsmittel für die Zeiträume immer/Winter und Sommer für den Arbeitsweg, Erledigen größerer Einkäufe, Wochenendausflüge, Freizeitaktivitäten und Begleitung von Kindern; Fahrtdauer einfache Strecke bei Nutzung von Auto, ÖPNV, in Kombination und mit Fahrrad; Entfernung des Zielortes von der Wohnung; genutztes Verkehrsmittel für den letzten täglichen Weg; beabsichtigter Verkehrsmittel für den nächsten täglichen Weg; genutztes Verkehrsmittel für den letzten Urlaub; Einstellung zu ausgewählten Aussagen zum Umweltschutz (Skala); Einschätzung jedes einzelnen täglich genutzten Verkehrsmittels als schädlich oder schonend für die Umwelt; Sicherheit der Überzeugung bezüglich dieser Einschätzung; Einschätzung des Schadens für die Umwelt im Vergleich zu möglichen Alternativen; Sicherheit der Überzeugung; Zufriedenheit mit der Verkehrsmittelwahl hinsichtlich der Umweltfolgen; Präferenz für das kostengünstigste, schnellste, umweltfreundlichste oder bequemste alternative Verkehrsmittel; bei Nutzung einer Kombination von Auto und ÖPNV: Wechsel der Verkehrsmittelwahl auf ein Verkehrsmittel; Auswirkungen dieses Wechsels.
Selbstausfüller Beziehungstabelle (Schneeballsystem): für jede Bezugsperson (Netzwerkperson) detaillierte Angaben zu: Beziehungsart; Alter und Geschlecht der Bezugsperson, Person fährt überwiegend Pkw; vermutete Zustimmung dieser Bezugsperson zur Notwendigkeit der Reduzierung des Autoverkehrs für die Umwelt.
Benennen einer Netzwerkperson bei der ersten Befragungswelle; Gespräch mit dieser Person über das Projekt; Befragter wurde von jemandem benannt und hat mit dieser Person gesprochen; erwartete Reaktion des Freundeskreises nach einem Wechsel des Verkehrsmittels aus Umweltschutzgründen; Anzahl der Freunde und Kollegen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen; Einschätzung der persönlichen Umweltverantwortung (11-stufiges Skalometer); Bereitschaft zu spürbaren Einschnitten für den Umweltschutz.
Demographie: Änderung der beruflichen Tätigkeit, der beruflichen Stellung, und der Tätigkeitsbezeichnung seit der ersten Befragungswelle; derzeitige berufliche Tätigkeit, berufliche Stellung und Tätigkeitsbezeichnung.
Zusätzlich verkodet wurde: Intervierweridentifikation; Datum des zweiten Interviews; Interviewbeginn und Interviewende; Interviewdauer; Personenidentifikation; Art des Anschreibens der 3. Welle (Broschüre mit oder ohne Interventionsblatt oder Kontrollgruppe).
Welle 3:
Themen: Übereinstimmung des täglichen Wegs seit der letzten Befragung; Fahrtziel; Fahrzeit; Wichtigkeit ausgewählter Kriterien für den täglichen Weg (Flexibilität, Schnelligkeit, Pünktlichkeit, Verkehrssicherheit, Kosten, Bequemlichkeit und Transportmöglichkeiten); Erreichbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln; Bewertung der Erreichbarkeit und der Taktzeiten der öffentlichen Verkehrsmittel; Erreichbarkeit eines Bahnhofs des Zugfernverkehrs; Bewertung der Erreichbarkeit dieses Bahnhofs; Bewertung der Taktzeiten der Fernzüge; Kenntnis der Inbetriebnahme des Prignitzexpress; Freizeitnutzung dieser neuen Zugverbindung; Möglichkeit der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs für den täglichen Weg; zur Verfügung stehender Pkw; Pkw-Nutzung für den täglichen Weg ist möglich; Wichtigkeit eines Pkw für den Befragten; empfundene Störung durch Angewiesensein auf einen Pkw; Häufigkeit der Nutzung von Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrrad, zu Fuß für den täglichen Weg; vorwiegend genutzte Verkehrsmittel (Fahrtyp); Reihenfolge der genutzten Verkehrsmittel bei einer Verkehrsmittelkombination; konkrete Angabe des zuerst und als zweites genutzten Verkehrsmittels; Einschätzung jedes einzelnen täglich genutzten Verkehrsmittels als schädlich oder schonend für die Umwelt; Sicherheit der Überzeugung bezüglich dieser Einschätzung; Grund für die Nutzung einer Verkehrsmittelkombination (angenehm, öffentliche Verkehrsmittel für tägliche Wege richtig); konkrete Nutzung der Verkehrsmittel als Selbstfahrer oder Mitfahrer; Grund für Autonutzung (angenehm, Auto für tägliche Wege richtig); Angewiesensein auf das Auto; präferierte alternative Verkehrsmittel zum Auto; Veränderungen im allgemeinen bei der Verkehrsmittelwahl im Vergleich zur letzten Befragung bei ausgewählten Fahrten (Arbeitsweg, Erledigen größerer Einkäufe, Freizeitaktivitäten, Wochenendausflüge und Begleitung von Kindern); konkrete Angabe des zuerst und ggfls. als zweites genutzten öffentlichen Verkehrsmittels; Einschätzung der täglich genutzten öffentlichen Verkehrsmittel als schädlich oder schonend für die Umwelt; Sicherheit der Überzeugung bezüglich dieser Einschätzung; Motivation für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (angenehm, Auto für tägliche Wege richtig); Angewiesensein auf öffentliche Verkehrsmittel wegen fehlender Alternative; Zufriedenheit mit der Erreichbarkeit allgemein sowie mit den Taktzeiten der täglich genutzten öffentlichen Verkehrsmittel; Einschätzung der Fahrradnutzung für tägliche Wege als schädlich oder schonend für die Umwelt; Nutzung anderer Verkehrsmittel oder eines privaten Pkw; Einschätzung dieser Verkehrsmittel als schädlich oder schonend für die Umwelt; Sicherheit der Überzeugung bezüglich dieser Einschätzung; Motivation für die Fahrradnutzung (angenehm, Fahrrad für tägliche Wege richtig); empfundene Störung durch das Angewiesensein auf öffentliche Verkehrsmittel; Besitz einer Dauerfahrkarte für den ÖPNV; Besitz einer BahnCard; Wichtigkeit der Erreichbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel von zuhause; Einstellung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und zur Autonutzung (Skala: flexibel, schnell, pünktlich, sicher im Verkehr, preisgünstig, umweltbewusst, bequem, Transporte möglich); genutztes Verkehrsmittel für den letzten täglichen Weg; beabsichtigter Verkehrsmittel für den nächsten täglichen Weg; maximal in Kauf genommene Wegezeit für den täglichen Weg; Einstellung zum Umweltschutz (Skala: Zurücklegen der täglichen Wege mit dem geringsten Zeitaufwand bzw. so bequem wie möglich, Verkehrsmittelwahl nach geringsten finanziellen Kosten, Notwendigkeit der Reduzierung des Autoverkehrs für Gesundheit und Lärmschutz, Präferenz für ein umweltfreundliches Verkehrsmittels trotz höheren Zeitaufwands, Bereitschaft zur Inkaufnahme von Unbequemlichkeiten für den Umweltschutz, Notwendigkeit umweltgerechten Verhaltens in allen Lebensbereichen, Bereitschaft zur Inkaufnahme höherer Kosten aus Umweltschutzgründen, können nicht so weiter machen, Verantwortung für Umweltschutz nicht an andere abgeben, umweltgerechtes Verhalten persönlich wichtig, Umweltschutzbelange bei der Verkehrsmittelwahl berücksichtigen, große Eigenverantwortung für die Umwelt); Zufriedenheit mit der Verkehrsmittelwahl hinsichtlich der Umweltfolgen; Präferenz für das kostengünstigste, schnellste, umweltfreundlichste oder bequemste Verkehrsmittel; Benennen einer Netzwerkperson bei der ersten Befragungswelle; Gespräch mit dieser Person über das Projekt; Befragter wurde von jemandem benannt und hat mit dieser Person gesprochen; erwartete Reaktion des Freundeskreises nach einem Wechsel des Verkehrsmittels aus Umweltschutzgründen; Einschätzung der persönlichen Verantwortung für den Umweltschutz (11-stufiges Skalometer); persönliche Bereitschaft zu Einschnitten beim Lebensstandard.
Demographie: Änderung der beruflichen Tätigkeit und der beruflichen Stellung in den letzten sechs Monaten; derzeitige berufliche Stellung; Anzahl der erwachsenen Personen und der Kinder im Haushalt; Veränderung des eigenen Umweltverhaltens durch die Studie.
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Quo vadis, EU? Das Projekt, das zu Anfang für Frieden sorgen sollte, hat inzwischen so manches umgesetzt, was in der Gründungszeit, im Mai 1951, für visionär gehalten wurde. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die zu Beginn aus sechs Staaten (Frankreich, Deutschland, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Italien) bestand, entwickelte sich schnell weiter: Von einem Gemeinsamen Markt über weitere Mitgliedsländer bis hin zu einer gemeinsamen Währung transformierte sich die einstige Gemeinschaft zur heutigen Europäischen Union."Spill over"-Effekte sorgten dafür, dass ausgehend vom Gemeinsamen Markt auch gemeinsame Arbeitsbereiche außerhalb der Ökonomie entstanden: Das Wirtschaftsprojekt wurde zunehmend politisch und steht heute zwischen Supranationalismus und Intergouvernementalismus. Die EU, so wird gerne gesagt, ist ein System sui generis, weder ganz internationale Organisation noch ganz Staat. Doch gerade weil die EU in machen Belangen staatliche Züge angenommen hat, stellt sich die Frage, ob ihre demokratische Legitimation ausreicht. Angela Merkel drückte das in einer Regierungserklärung von 2006 folgendermaßen aus:"Kurz gesagt muss man feststellen: Europa steht bei den Europäerinnen und Europäern nicht so hoch im Kurs […]. Wir müssen […] den Stand des Projekts Europa kritisch überprüfen. Wir müssen den Bürger in den Mittelpunkt stellen" (Bundesregierung 2006, S. 3f.).Doch worunter leidet die demokratische Legitimation der EU? Und wie könnte man der Union zu mehr Demokratie verhelfen? Diesen Fragen geht der folgende Beitrag nach. Ausgehend vom Aufbau der EU wird das sogenannte Demokratiedefizit in institutioneller und struktureller Hinsicht erläutert. Abschließend werden mögliche Lösungsvorschläge vorgestellt und Kritikpunkte geäußert.Aufbau der EU und DemokratiedefizitDie Aufbau der Union wird häufig als abstrakt und kompliziert erachtet. Auch die ZDF-Satiresendung Die Anstalt greift den komplexen Aufbau der EU zusammen mit dem Demokratiedefizit in der Sendung vom 06.09.2015 auf. Um auf das Demokratiedefizit aufmerksam zu machen, beginnen die Satiriker Claus von Wagner und Max Uthoff so: Claus von Wagner (C.v.W.): "Die meisten Nutzer [gemeint sind hier die Bürger*innen der Europäischen Union] beschweren sich, dass unser Haus [gemeint ist die Europäische Union] nicht den demokratischen Anforderungen entspricht."Max Uthoff (M.U.): "Diese Leute sind doch gar nicht in der Lage, ein so komplexes Haus wie unseres zu verstehen."C. v. W.: "Aber sie sollen drin wohnen ... wie soll denn das gehen?! Vielleicht können Sie's mir erklären, schau'n Sie mal, wir haben da hinten doch den Grundriss von unserem Hotel [gemeint ist hier abermals die Europäische Union]."M. U.: "Ja ... ja, was suchen Sie denn?"C. v. W.: "Na, die Demokratie!"M. U.: "Ach Demokratie ... Demokratie ... was heißt schon Demokratie?"C. v. W.: "Na, das Regieren des Volkes durch das Volk für das Volk." (von Wagner/Uthoff 2016, 00:00:00 – 00:01:00). Wie Markus Preiß, Leiter des ARD-Studios in Brüssel, in seinem #kurzerklärt-Video erläutert, ist die Europäische Union "demokratisch mit Schönheitsfehlern" (Preiß 2019, 00:02:07-00:02:10) und sicherlich weit weg davon, undemokratisch zu sein. Doch über ihr Demokratiedefizit lässt sich schlecht hinwegsehen. Es fußt im Wesentlichen auf zwei Gründen: "zu wenig Bürgerbeteiligung infolge mangelnder Transparenz und eine[r] unzureichende[n] Legitimation der Institutionen der Europäischen Union" (Bollmohr 2018, S. 73). Doch politische Systeme sind auf Legitimation angewiesen, "um Herrschaft dauerhaft zu sichern" (Abels 2019, S. 2). Um dieses Demokratiedefizit besser verstehen zu können, ist eine Beschreibung des Aufbaus der Europäischen Union und ihrer Institutionen unerlässlich. Autor*innen, die die Europäische Union für demokratisierbar halten, begreifen die EU als als ein politisches System, das durch institutionelle und strukturelle Reformen verändert werden kann (vgl. Schäfer 2006, S. 354). Sie gehen hierbei von einem Demokratieverständnis gemäß der Übersetzung des Wortes Demokratie (= Volksherrschaft) aus. Wie in der Inszenierung der Anstalt angeklungen, wird von einer Auslegung des Wortes ausgegangen, das das Regieren des Volkes durch das Volk für das Volk als Grundlage nimmt und auf eine Aussage von Abraham Lincoln zurückgeht ("government of the people, by the people, for the people"). Die EU hat sieben Organe (vgl. Weidenfeld 2013, S. 116). Den Kern bildet dabei das "institutionelle Dreieck" bzw. nach der Inklusion des Europäischen Rates durch den Vertrag von Lissabon das "institutionelle Viereck", bestehend aus dem Europäischen Rat, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union. Zu den Organen gehört darüber hinaus der Gerichtshof der Europäischen Union, die Europäische Zentralbank und der Rechnungshof. Beginnend mit dem Europäischen Parlament werden nachfolgend alle Institutionen nach der Reihenfolge aufgelistet, wie sie im Vertrag von Lissabon stehen, und ihr Demokratie- bzw. Legitimationsdefizit erläutert. Europäisches Parlament In das Bewusstsein der europäischen Bevölkerung kam das Europäische Parlament (EP) erst mit der ersten Direktwahl im Jahr 1979 (vgl.: ebd.). Damit war "[d]er Schritt hin zu einem von den Bürgern legitimierten europäischen Einigungswerk […] getan" (ebd.). Seither gewann das EP an Befugnissen. So wurde beispielsweise mit dem Vertrag von Maastricht (1992) das Mitentscheidungsverfahren eingeführt, "welches das Parlament dem Rat im Gesetzgebungsprozess gleichstellt" (ebd.). Wahlen für das Europäische Parlament finden alle fünf Jahre statt (vgl.: Weidenfeld 2006, S. 65). Insbesondere hinsichtlich des Demokratiedefizits ist es wichtig festzuhalten, dass das EP die einzig direkt gewählte Institution der Europäischen Union darstellt. Als solche stellt sie "die unmittelbare Vertretung der Unionsbürger auf der europäischen Ebene dar" (Weidenfeld 2013, S. 116). Dabei werden die Sitze "degressiv-proportional" verteilt (ebd., S. 117). Dies führt allerdings dazu, dass "ein deutscher Abgeordneter mehr als 13 Mal so viele Bürger vertritt wie ein Parlamentsmitglied aus Luxemburg oder Malta" (ebd.). Von einer gleichen Wahl, wie es das Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland für die Bundestagswahlen vorgibt, kann nicht gesprochen werden. Die Funktionen und Aufgaben des EP sind vielfältig. Es "fungiert zusammen mit dem Ministerrat der Union als Gesetzgeber" (ebd.) und stellt mit ihm die Haushaltsbehörde dar (vgl. ebd.). Gleichzeitig "kontrolliert [es] die Arbeit der Kommission" (ebd.). Generell kann von fünf Funktionen des EP gesprochen werden: Systemgestaltungsfunktion, Politikgestaltungsfunktion, Wahlfunktion, Kontrollfunktion und Repräsentations- bzw. Artikulationsfunktion (vgl.: ebd., S. 121ff.). Mit der Systemgestaltungsfunktion hat das Europäische Parlament einen, wenn auch geringen, Spielraum zur "konstitutionellen Weiterentwicklung des EU-Systems" (ebd., S. 121). Beispielsweise darf das Parlament "Entwürfe zur Änderung der Verträge [vorlegen]" (ebd.). Außerdem kann eine Erweiterung der Europäischen Union nur mit Zustimmung der Parlaments durchgeführt werden. Die Politikgestaltungsfunktion bezeichnet die Möglichkeit des EP, die Kommission auffordern zu können, eine Gesetzesinitiative zu starten (= indirektes Initiativrecht). Die Kommission muss dieser Bitte innerhalb von drei Monaten nachkommen oder andernfalls ihr Verhalten wohlbegründet erläutern. Das indirekte Initiativrecht teilt sich das EP mit dem Rat. Ebenso teilen sich beide Organe das Haushaltsrecht, wobei das EP in diesem Belang, zumindest auf Ausgabenseite, das letzte Wort behält (vgl.: ebd., S. 122). Die Wahlfunktion wird durch die Wahl des Kommissionpräsidenten erfüllt, der vom Europäischen Rat vorgeschlagen wird. Das EP ist auch an der Bestellung der Kommission beteiligt und muss der Zusammensetzung zustimmen. Die Repräsentations- und Artikulationsfunktion des Europäischen Parlaments wird kritisch gesehen. Aufgrund einer fehlenden europäischen Öffentlichkeit kann eine Repräsentation der europäischen Bürger*innen nicht in dem Maße stattfinden, wie es in nationalstaatlichen Parlamenten der Fall ist. Das Europäische Parlament arbeitet in Fraktionen, die sich nach der politischen Ausrichtung organisieren und sich aus den Mitgliedern des EP aus den verschiedenen Mitgliedsstaaten zusammensetzen. Im Gegensatz zu nationalen Parlamenten gibt es kein "Regierungs-Oppositions-Schema" (vgl.: ebd., S. 124) und es wird mit Ad-hoc-Mehrheiten gearbeitet. Wie Weidenfeld (2013) klarstellt, bietet diese Herangehensweise "immer wieder neue Möglichkeiten zur persönlichen Einflussnahme […]; [allerdings wird es] für die Öffentlichkeit […] dadurch schwierig, politische Verantwortung zuzuordnen" (ebd.). Auch wenn sich das EP durch verschiedene Vertragsreformen immer weiter an die "Rolle nationaler Parlamente angenähert" (ebd., S. 121) hat, besitzt es nicht alle Funktionen der Parlamente der Mitgliedsstaaten. Bezogen auf das EP werden "drei wesentliche Legitimationsmängel" (Bollmohr 2018, S. 99) aufgezeigt. Einer der Mängel ist der Wahlmodus, denn statt eines "kodifizierten Wahlrechts […] gelten nationale Wahlgesetze mit zum Teil erheblichen Unterschieden" (ebd., S. 86). Die Sitzverteilung im Europäischen Parlament nach der degressiven Proportionalität verstärkt die Ungleichheit der Wähler*innenstimmen bei der Europawahl. Zu erwähnen ist hierbei auch, dass es zur Europawahl, anders als bei nationalen Wahlen, kaum einen erkennbaren Wahlkampf gibt. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass es keine europäischen Parteien und deshalb kein parteienspezifisches Wahl- bzw. Parteiprogramm und kaum europäische Themen gibt (vgl.: ebd., S. 86f.). Auswirkungen hat das auf die Arbeitsweise des Europäischen Parlaments. Ohne Parteiprogramm können Mitglieder der Fraktionen lediglich fallbezogen "über Vorgänge beraten und abstimmen, die von der Europäischen Kommission vorgegeben werden", was den Prozess "unvorhersehbar" macht (ebd., S: 87). Ein weiterer Mangel ist die eingeschränkte Gesetzgebungsfunktion. Die Rechtsetzungsverfahren werden, trotz Aufwertung des EP, von den Räten dominiert (vgl.: ebd.). Wie Bollmohr (2018) auf Seite 99 feststellt, ist die Beteiligung an der Gesetzgebung mit unter zehn Prozent noch "zu gering". Zusätzlich wird der fehlende Austausch zwischen Unionsbürger*innen und den Abgeordneten des EP als Mangel gesehen. Das einzige von den Unionsbürgern direkt gewählte Organ hat zwar in den letzten Jahrzehnten an Kompetenzen gewonnen, ist aber in wichtigen Bereichen (Außenpolitik, Steuerpolitik) nach wie vor nicht gleichberechtigt mit den nationalen Regierungen im Rat. Europäischer Rat Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der EU und entscheidet im Konsens. Er nimmt formal nicht am Gesetzgebungsprozess teil, sondern hat eine gewichtige Rolle bei der "Systemgestaltung und bei der Besetzung von Schlüsselpositionen" (Weidenfeld 2013, S. 127). Der Europäische Rat hat drei zentrale Funktionen: Lenkungsfunktion, Wahlfunktion und Systemgestaltungsfunktion. Die Lenkungsfunktion erlaubt es dem Europäischen Rat, allgemeine Leitlinien für die Politik der EU, vornehmlich für die Außenpolitik, zu erlassen. Er wählt mit dem Präsidenten des Europäischen Rats und dem Hohen Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik die zwei wichtigsten "Vertreter der EU-Außenpolitik" (ebd.). Darüber hinaus nimmt er eine "Schlüsselstellung" in der Systemgestaltung ein (ebd.). Schließlich sind die Mitgliedsstaaten die Herren der Verträge und sie entscheiden, welche Kompetenzen sie an die europäische Ebene abgeben. Rat der EU/Ministerrat"Der Rat [der EU] besteht aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats auf Ministerebene, der befugt ist, verbindlich für die Regierung zu handeln" (ebd., S. 129). Er ist nach Fachgebiet in Fachministerräte unterteilt. Zunehmend entscheidet der Rat mit Mehrheit. Halbjährlich wechselt die Präsidentschaft des Rates (vom 01.01.2023-30.06.2023 hat beispielsweise Schweden die Ratspräsidentschaft inne). Der Rat besitzt zentrale Befugnisse in der EU-Außen- und Sicherheitspolitik. Daneben ist seine Legislativ- und Exekutivfunktion entscheidend. Inzwischen teilt sich der Rat die Legislativfunktion, genauso wie das Haushaltsrecht, mit dem Europäischen Parlament. Beide Organe besitzen überdies das Recht, auf die Kommission zuzugehen und einen Gesetzentwurf vorzuschlagen. Die Exekutivfunktion nimmt der Rat wahr, "indem er Vorschriften zur Durchführung von Rechtsakten erlässt, die Durchführung selbst ausführt oder sie an die Kommission delegiert" (ebd., S. 132). Der Rat übernimmt gegenüber der Kommission darüber hinaus eine Kontrollfunktion.Die Räte, also der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union, beziehen ihre Legitimation durch die Nationalstaaten. Daraus entsteht dennoch ein Legitimationsmangel bzw. ein Demokratiedefizit, weil der Ministerrat maßgeblich am Gesetzgebungsverfahren in der EU beteiligt, aber nicht auf EU-Ebene legitimiert ist (vgl.: Bollmohr 2018, S. 99). Zusätzlich hält Bollmohr (2018) fest, dass der Rat (der EU) "zwar von den nationalen Parlamenten beeinflusst wird, aber da die qualitative Mehrheit im Rat auch Abstimmungsniederlagen für einzelne Länder nach sich ziehen kann, sind die Möglichkeiten der Parlamente begrenzt" (ebd.). KommissionWie Weidenfeld (2013) auf Seite 135 schreibt, ist die Kommission "vertragsrechtlich auf das allgemeine EU-Interesse verpflichtet und soll unabhängig von den nationalen Regierungen handeln". Während der Europäische Rat das prototypische intergouvernementale Organ darstellt, ist die Kommission die klassische supranationale Institution in der Europäischen Union. Das Kollegium, aus dem sich die Kommission zusammensetzt, besteht aus einem Kommissar pro Mitgliedsland. Es wird "in einem Zusammenspiel zwischen den Staats- und Regierungschefs und dem EP [bestimmt]" (ebd., S. 137). Der/die Kommissionspräsident*in und der Verwaltungsapparat ergänzen die Kommission. Der Europäische Rat schlägt ein*e Kandidat*in für das Amt der/des Kommissionpräsident*in vor, welche*r sich dann einer Wahl im EP unterziehen muss. Bei Ablehnung unterbreitet der Rat einen neuen Vorschlag, bei Annahme schlagen die Staats- und Regierungschefs mit dem/der Präsident*in die weiteren Kommissionsmitglieder vor, die ebenso der Zustimmung des Parlaments bedürfen. Eine Amtsperiode der/des Präsident*in dauert fünf Jahre. Außerdem hat das EP die Befugnis, die Kommission durch ein Misstrauensvotum ihres Amtes zu entheben. Hierfür ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Die Kommission hat vier wichtige Funktionen: Sie fungiert sowohl als Exekutive als auch als Außenvertretung und hat die Legislativ- und Kontrollfunktion inne. Als Exekutive ist die Kommission für die Durchführung von Rechtsakten und die "Umsetzung und Verwaltung der Unionspolitiken verantwortlich, die vom Parlament und vom Rat verabschiedet wurden" (ebd., S. 138). Die Ausführung des vom Europäischen Parlament beschlossenen Haushalts gehört ebenso zu den exekutiven Aufgaben der Kommission. Die Legislativfunktion umfasst das Initiativmonopol. Die Kommission darf als einzige EU-Institution Gesetzesvorschläge einbringen. Sie ist "agenda-setter" (ebd., S. 139) und kann die EU-Integration vorantreiben. Als Hüterin der Verträge ist die Kommission für die Einhaltung des Unionsrechts verantwortlich und kann, bei Verletzung des Unionsrechts, ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnen. Sie vertritt überdies die vergemeinschaftete Handels- und Entwicklungspolitik nach außen und nimmt "im Namen der EU an den Verhandlungen im Rahmen der WTO teil" (vgl.: ebd., S. 140). Die Mängel der Legitimation der Europäischen Kommission zeigen sich bei der Wahl der Mitglieder und der/des Präsident*in. Kandidat*innen werden von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament bestätigt. Dies ist in den Verträgen zwar so festgehalten, "aber der Legitimationsglaube in die wichtigste Institution der EU ist gering" (Bollmohr 2018, S. 99). Schließlich ist "das EP durch das bestehende Wahlverfahren nur bedingt als legitimiert [anzusehen] […] und der Europäische Rat durch die Nationalparlamente nicht im Eigentlichen für EU-Fragen legitimiert" (ebd., S. 80). Zudem stellt die Kommission eine Art Exekutive, also Regierung dar. Diese ist momentan weder wähl- noch abwählbar. Doch genau das, eine wähl- und abwählbare Regierung, zeichnet eine Demokratie aus, weswegen das Demokratiedefizit der EU an dieser Stelle besonders zum Vorschein kommt. EuGH, Europäische Zentralbank und RechnungshofDer Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg ist verantwortlich für die Wahrung und die Einheitlichkeit des Unionsrechts. Er wird dann aktiv, wenn eine Klage oder eine Anfrage vorliegt und agiert deshalb reaktiv. Gleichzeitig stellt er – wie die Kommission – ein supranationales Organ dar. Der Gerichtshof besteht aus einem Richter je Mitgliedsstaat, die von "den nationalen Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt [werden]" (Weidenfeld 2013, S. 143). Das Europäische Parlament spielt bei der Ernennung der Richter keine Rolle, was den Gerichtshof von anderen obersten Gerichten, wie dem Supreme Court oder dem Bundesverfassungsgericht, unterscheidet. Zusätzlich unterscheidet ihn vom höchsten Gericht der Bundesrepublik Deutschland, dass eine Wiederwahl der Richter möglich ist. Der Europäische Gerichtshof hat die Befugnis, gegenüber den Mitgliedsstaaten "bindende Urteile [zu] sprechen" (ebd., S. 143). Das hat zur Folge, dass seine Entscheidungen die Bevölkerung der EU direkt betreffen. Mit dem Vertrag von Lissabon wurden seine Kompetenzen von der supranationalen Säule zudem auf die Innen- und Justizpolitik erweitert (vgl.: ebd.). Entscheidungen fallen meist einvernehmlich oder per einfacher Mehrheit. Der Gerichtshof hat "in der Geschichte der Integration immer wieder eine Motorrolle übernommen" (ebd., S. 145). Seine Urteile fallen überwiegend integrationsfreundlich aus (in dubio pro communitate – (ugf.) im Zweifel für die Europäische Union). Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt am Main wurde 1998 mit der Einführung der gemeinsamen Währung eingerichtet. Sie ist für die Geldpolitik der EU verantwortlich und hat als Organ einen supranationalen Charakter. In ihrer Arbeitsweise ist sie von anderen EU-Organen und von den Mitgliedsstaaten unabhängig. Bei der Währungspolitik arbeitet die EZB mit nationalen Zentralbanken zusammen. Ihr vorrangiges Ziel ist es, Preisstabilität zu sichern. Darüber hinaus unterstützt sie die Wirtschaftspolitik der Europäischen Union. Der Vertrag von Maastricht (1992) hob den Rechnungshof zu einem Organ an. Seine Aufgabe ist die Rechnungsprüfung der EU, was alle Einnahmen und Ausgaben betrifft. Er besteht aus einem Staatsangehörigen je Mitgliedsstaat, welche vom Rat ernannt werden. Hierbei verfügt das Europäische Parlament über ein Anhörungsrecht. Alle drei Organe, der EuGH, die Zentralbank und der Rechnungshof, werden nicht gewählt, sind aber dennoch in besonderem Maße am Integrationsprozess beteiligt. Dieser Umstand ist keine Besonderheit der EU, sondern auch in Nationalstaaten üblich. Dennoch gibt es Kritik und Reformvorschläge. Die Wiederwahl der Richter am EuGH gilt als besonders problematisch. Ebenso gibt es Forderungen nach mehr Transparenz in allen drei Organen.Die bisher genannten Defizite beziehen sich auf die Institutionen der Europäischen Union und werden deswegen institutionelle Defizite genannt. Daneben gibt es das strukturelle Demokratiedefizit, das die nach wie vor fehlende Kommunikations-, Erfahrungs- und Erinnerungsgemeinschaft beschreibt, in der sich eine kollektive Identität herausbildet, etabliert und tradiert (vgl. Graf Kielmannsegg 2003, S. 57ff.). Oder einfacher ausgedrückt: Es mangelt an einer "Wir-Identität", denn es fehlt eine gemeinsame Sprache, es gibt kein gemeinsames Politikverständnis und kein einheitliches Rechtssystem (vgl. Bollmohr 2018, S. 74). Schließlich schafft ein auf Effizienz ausgelegter Gemeinsamer Markt noch keine Demokratie, geschweige denn einen gemeinsamen Demos. Darauf ist der Markt auch gar nicht angewiesen. Das strukturelle Demokratiedefizit macht sich beispielsweise bei den Europawahlen durch eine geringe Wahlbeteiligung bemerkbar (im Jahr 2009 lag die Wahlbeteiligung bei gerade mal 43%, vgl.: Decker 2017, S. 166). Diese Defizite sind nicht neu und seit der zunehmenden Politisierung der Europäischen Union bekannt. Seit Ende der 1980er Jahre ist man auf EU-Ebene bemüht, sie zu beheben (vgl.: Bollmohr 2018, S. 71). Doch wie könnten weitere Schritte in Richtung weniger Demokratiedefizit in einem "Mehrebenensystem ohne einheitlichen Demos […], ohne einheitliche Regierung […] und ohne nennenswerte intermediäre Strukturen" (ebd., S. 73) aussehen? Nachfolgend werden exemplarisch Lösungsvorschläge für das institutionelle und strukturelle Demokratiedefizit vorgestellt. Sie erheben nicht den Anspruch, die Gesamtheit aller Lösungsvorschläge abzudecken. Potenzielle Lösungsansätze für das institutionelle und strukturelle Demokratiedefizit der EUInstitutionelles DemokratiedefizitIn ihrem Beitrag "Neue Governance-Formen als Erweiterung der europäischen Demokratie" (2017) nennt Gesine Schwan eine bessere Zusammenarbeit von europäischen und nationalen Parlamentariern als Stellschraube für mehr demokratische Teilhabe. Die Überwindung des Gegensatzes zwischen "renationalisierender" und "supranationaler" europäischer Integration hätte einige Vorteile. Beispielsweise bewirke diese "verschränkte Parlamentarisierung" (S. 158), wie sie diese Form der Zusammenarbeit nennt, eine bessere Verständigung über die Perspektiven von nationalen und europäischen Abgeordneten. Außerdem führe der intensivere Austausch zu einer früheren Information der nationalen Parlamentarier über Debatten und Entscheidungen im Europäischen Parlament. Dies hat folgende, demokratiefördernde Konsequenzen: Einerseits gebe es dadurch eine breitere öffentliche Diskussion und eine daraus resultierende Legitimation. Andererseits eine verstärkte parlamentarische Kontrolle. Einen Einbezug von Wissenschaft und Medien hält Schwan für geboten. Zusätzlich fördere dies die grenzüberschreitende Kommunikation und Kooperation. Nach wie vor, bemängelt Schwan, existiere ein Mangel an intermediären Vermittlerstrukturen in der Europäischen Union, was beispielsweise Medien, Parteien und Verbände betrifft. Etwas konkreter wird Frank Decker in seinem Beitrag "Weniger Konsens, mehr Wettbewerb: Ansatzpunkte einer institutionellen Reform" (2017). Er benennt die seiner Meinung nach drei wichtigsten "demokratischen Stellschrauben" (S. 167), um das institutionelle Demokratiedefizit zu beheben. Er sieht im einheitlichen Wahlrecht, in der Wahl des Kommissionspräsidenten und der Bestellung der Gesamtkommission Potenziale, um die Europäische Union institutionell zu legitimieren.Decker moniert, dass gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV, Art. 223 Abs. 1) ein einheitliches Wahlrecht längst hätte erfüllt sein müssen (vgl. Decker 2017, S. 168). Nun gebe es die "paradoxe Situation" (ebd.), dass europäische Parteien zwar den Parlamentsbetrieb bestimmen, bei den Europawahlen aber nach wie vor nur die nationalen Parteien kandidieren (vgl.: ebd.). Eine Aufhebung dieser Tatsache sieht Decker in einer "Einführung eines europaweiten Verhältniswahlsystems mit moderater Sperrklausel" (ebd.). Diese wäre ein starker Anreiz dafür, sich als Parteien zusammenzuschließen, was einerseits der Fragmentierung im Europäischen Parlament entgegenwirken würde und andererseits förderlich für die Arbeitsfähigkeit des EP wäre. Diese Regelung würde zudem zu einer Vereinheitlichung des Wahlsystems innerhalb der Europäischen Union beitragen. Die Mitgliedsstaaten dürften weiterhin selbst entscheiden, wie das Wahlrecht genau geregelt ist und wie die Wahl durchgeführt wird. Unbedingt geboten sei hingegen eine Wahlpflicht oder alternativ eine Verteilung der Sitze nach der Wahlbeteiligung. So würde ein Anreiz für eine hohe Teilnahme geschaffen werden und die Wahlen für das EP könnten ihre Bewertung als Nebenwahl ein wenig verlieren. Jede*r EU-Bürger*in hätte nach wie vor eine Stimme, die er/sie bei der Verhältniswahl mit "starren Listen" vergeben darf (ebd., S. 170). Auf diese Weise, schlussfolgert Decker, könnte mit der heutigen Diskrepanz zwischen Parteiensystem auf der parlamentarischen und elektoralen Ebene gebrochen werden (vgl.: ebd.). Die Wahl der/des Kommissionspräsident*in ist eine weitere Stellschraube, mit der man Decker zufolge das institutionelle Demokratiedefizit der EU schmälern kann. Für zentral hält er die Frage nach dem Verhältnis zwischen Parlament und Regierung. Decker schlägt an dieser Stelle das präsidentielle System vor, mit der Begründung, dass die Bürger*innen selbst die Chance hätten, ihre*n Präsident*in direkt zu wählen. Ob der/die Kommissionspräsident*in mit relativer oder absoluter Mehrheit gewählt wird, müsste geklärt werden. Die Wahl des/der Kommissionspräsident*in auf diese Art zu verändern, würde zum einen dafür sorgen, dass "[d]ie europäische Politik […] endlich ein Gesicht [bekäme]" (ebd., S. 174). Zum anderen würde diese Änderung dazu führen, dass die EU eine wählbare Exekutive hätte, was einer Regierung im nationalstaatlichen Sinn gleichkäme. Ebenso sieht Decker die Bestellung der Kommissare kritisch. Momentan ist das Gremium durch den gleichberechtigten Vertretungsanspruch aller Mitgliedsstaaten zu groß, was negative Auswirkungen auf die Arbeitsweise hat (vgl.: ebd., S. 175). Daneben kann der/die Kommissionspräsident*in kaum Einfluss auf die Auswahl der Kommissare nehmen, was zur Folge hat, dass "[d]ie Zusammensetzung der Kommission […] insofern eher die nationalen Wahlergebnisse [reflektiert] als das Ergebnis der Europawahlen" (ebd.). Deswegen schlägt Decker vor, dem/der direkt gewählten Kommissionspräsident*in das Recht zu erteilen, die Kommissare selbst zu ernennen. Alternativ könnten die Wähler*innen befugt werden, neben dem/der Präsident*in noch die Kommissar*innen zu wählen (vgl.: ebd., S. 176). Dies, so Decker, würde die Kommission nicht nur weiter demokratisch aufwerten, sondern wäre auch ein Beitrag zur Europäisierung der Europawahlen. Antoine Vauchez geht in seinem Beitrag "Die Regierung der 'Unabhängigen': Überlegungen zur Demokratisierung der EU" (2017) auf die mangelnde Transparenz mancher Institutionen der Europäischen Union ein. Er merkt bezüglich der Demokratisierung an:"Um die Stellung dieser Institutionen [gemeint sind hier Kommission, Zentralbank und EuGH, Anm. A.B.] im politischen Prozess neu zu justieren, muss man an den drei Säulen rütteln, auf denen ihre Autorität in der europäischen Politik bislang beruhte: der vollständigen Souveränität in der Auslegung ihres Mandats, dem Anspruch auf wissenschaftliche Objektivität in ihren Diagnosen und Urteilen und einem bestimmten Verständnis von Unabhängigkeit als Abgrenzung von den vorhandenen politischen und sozialen Interessen. Diese Trias bildet eine Blockade, die zu durchbrechen jede Demokratisierungsstrategie bemüht sein muss" (Vauchez 2017, S. 187f.). Vauchez prangert Kommission, EuGH und EZB als "Mysterien des Staates" (ebd., S. 188) an. Beispielsweise mische sich die EZB inzwischen in Bereiche wie "das Rentensystem, die Lohnpolitik, das Arbeitsrecht und die Organisation des Staatswesens" ein (ebd.). Ähnliches gilt für den Europäischen Gerichtshof. In diesen Institutionen liege damit auch Regierungsgewalt. Deren Mandate sollten politisch erweitert werden, um dem Demokratiedefizit entgegenzuwirken. Antoine Vauchez vertritt deswegen die Ansicht, dass Themen, die in diesen Institutionen behandelt werden, "das Produkt öffentlicher Debatten und Auseinandersetzungen […] in einer Vielzahl nationaler und transnationaler Arenen [sein sollten]" (ebd.). Er nennt als Beispiel das Europäische Parlament, schließt aber andere politische Mittel, um EuGH und EZB zu überprüfen, wie beispielsweise das Frühwarnsystem, das mit dem Lissabonner Vertrag eingeführt wurde, nicht aus. Hierbei können "[e]ine Mindestzahl von einem Drittel der nationalen Parlamente […] den Entwurf eines Gesetzgebungsaktes vor die Kommission bringen, wenn er die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit missachtet" (ebd., S. 189). Die Kommission sollte die Möglichkeit haben, Entscheidungen von EZB und EuGH für nichtig erklären zu können, sollten "diese den von der Union zu vertretenden 'Werten, Zielen und Interessen' [entgegenstehen]" (ebd.).Um der Intransparenz der Arbeitsweise dieser EU-Institutionen entgegenzuwirken, schlägt Vauchez zudem vor, der Öffentlichkeit Zugang zu Archiven, Daten, vorbereitenden Dokumenten und Beratungsprotokollen zu verschaffen. Auch hier hält er die Schaffung eines öffentlichen Forums für Dissens und Diskussion für notwendig (vgl.: ebd., S. 190). Abschließend hält es Vauchez für geboten, den repräsentativen Charakter der 'unabhängigen' Institutionen zu stärken. Damit meint er nicht nur die Repräsentanz aller Mitgliedsstaaten, sondern auch die Abbildung der Komplexität und Vielfalt der Bürger*innen der Europäischen Union in den Gremien und Ausschüssen der Institutionen. So, schlussfolgert Vauchez, stelle "man letztlich die Fähigkeit unter Beweis, ein europäisches Allgemeininteresse zu verkörpern" (ebd., S. 191). Institutionelle Reformen, wie sie hier gefordert werden, sind prinzipiell möglich. Doch kann mit ihnen allein das strukturelle Demokratiedefizit nicht behoben werden (vgl. Bartolini 2000, S. 156, zitiert nach: Schäfer 2006, S. 356). Strukturelles Demokratiedefizit Das strukturelle Demokratiedefizit beruht darauf, dass es kein europäisches Wir-Gefühl bzw. kein europäisches Volk im Sinne eines Staatsvolkes gibt. Dabei verfolgt die EU bereits seit geraumer Zeit eine Politik, die identitätsstiftend sein soll (vgl.: Thalmaier 2006, S. 4). Seit den 1970er Jahren haben Parlament und Kommission versucht, die EU-Bürgerschaft voranzutreiben und die europäischen Bürger*innen an europäische Themen heranzuführen (vgl.: Wiener 2006, S. 8). Diese Politik hat bisher jedoch nicht zu einem 'Wir-Gefühl' geführt (vgl.: ebd.). Doch möchte die EU ihr strukturelles Demokratiedefizit schmälern, ist sie auf ebenjenes 'Wir-Gefühl' angewiesen, denn eine Unterstützung wird von den Bürger*innen für die Europäische Union unbedingt gebraucht. Thalmaier (2006) unterscheidet hierbei zwischen spezifischer und diffuser Unterstützung. Während Bürger*innen ein politisches System spezifisch unterstützen, wenn es Ergebnisse hervorbringt, die den Interessen der Bürger*innen entsprechen, beschreibt die diffuse Unterstützung ein Vertrauen und eine Identifikation mit einem System, auch wenn die eigenen Interessen nicht immer durchgesetzt werden (vgl.: ebd., S. 6). Auf dieses grundsätzliche Vertrauen in das Handeln der Institutionen ist die Europäische Union als politisches System angewiesen. Eine kollektive Identität, die jedoch nicht mit einer nationalen Identität vergleichbar sein soll, ist dabei unerlässlich. Die Behebung des Öffentlichkeitsdefizit ist bei der Herausbildung einer kollektiven Identität erforderlich. Thalmaier schreibt deswegen, dass die "Ausbildung einer europäischen Identität […] entscheidend von der Entstehung einer europäischen Öffentlichkeit [abhängt]" (ebd., S. 10). Zu lange habe es eine mangelnde Dynamik in der europapolitischen Kommunikation gegeben. Eine "stärkere Politisierung europäischer Politik" ist geboten, um eine europäische Öffentlichkeit überhaupt herauszubilden (ebd., S. 12). Daneben soll die Identitätserweiterung für eine kollektive Identität sorgen. Sie soll nach Thalmaier über die Schließung von Wissensdefiziten und -lücken über die Europäische Union erreicht werden. Der Schule kommt hier eine tragende Rolle zu. Deren Lehrpläne sollen angepasst und europäisiert werden, sodass die Bildungsinhalte in Fremdsprachen oder auch in sozial- und geisteswissenschaftlichen Fächern die europäische Ebene beleuchten. Dadurch soll zusätzlich die Relevanz der Europäischen Union vermittelt werden. Das minimiere die Fremdheit der EU (vgl.: ebd., S. 10) und könne identitätsstiftend wirken. Schließlich, so Thalmaier, erreiche man eine Reduzierung des strukturellen Demokratiedefizits nicht ohne eine Schaffung von mehr Partizipationsmöglichkeiten für die Bürger*innen bei Themen, die die Politik der EU betreffen. Neben institutionellen Reformen, die in diesem Beitrag bereits thematisiert wurden, spricht sich Thalmaier für europaweite Referenden aus, beispielsweise bei Angelegenheiten, die das Primärrecht oder EU-Beitritte betreffen. Dazu gehöre ein intensiver Austausch mit den Bürger*innen der Europäischen Union. Bereits im Weißbuch der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2006 ist ein Austausch und Dialog in der Dienstleistungsrichtlinie festgeschrieben. Bisher wird sie jedoch wenig genutzt. Thalmaier schlägt deswegen vor, enger in den Austausch mit den EU-Bürger*innen zu gehen. Eine Begründung jedes Projekts in einem öffentlichen Interaktionsprozess sei geboten, genauso sollte um Zustimmung für jede politische Neuerung auf EU-Ebene gerungen werden. Neue Wege der Kommunikation und des Dialogs mit Bürger*innen seien dabei zentral. Mehr Interaktion und Kommunikation schlägt auch Antje Wiener in ihrem Artikel "Bürgerschaft jenseits des Staates" (2006) vor, um die EU-Identität zu stärken und das strukturelle Demokratiedefizit zu mindern. Insbesondere die "Kommunikation über europäische Rechte innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten sowie intra- oder transeuropäisch in den entsprechenden institutionellen beziehungsweise medialen Kontexten, kurz jede Art von öffentlicher Diskussion zum Thema Rechte" (ebd., S. 11), trage dazu bei und mobilisiere auch das "Interesse am europäischen Projekt" (ebd.). Interaktion mit Institutionen, (EU-)Politiker*innen und Mitbürger*innen hätten das Potenzial, zu mehr "Staats- und Gemeinschaftsbildung" (ebd.) zu führen und die Bürger*innen enger an die EU zu binden. Durch Teilhabe und Teilnahme "im öffentlichen Diskurs soll eine zivile republikanische Identität geschaffen werden" (ebd.).Ähnliches fordert Ulrike Guérot, wenn es um die "Ausgestaltung einer europäischen Demokratie geht" (2018, S. 71). Damit "Europa" (ebd., S. 76) entstehe, brauche es Gemeinsames in der Europäischen Union über einheitliche bürgerliche und soziale Rechte. Sie argumentiert: "Es ist die Konvergenz von Recht, die Gemeinsamkeit entstehen lässt. In diesem Fall von Wahlrecht, Steuerrecht und sozialen Anspruchsrechten" (ebd.). Einigkeit und Einheitlichkeit seien auf dem europäischen Markt gegeben, bei den Bürger*innen sei Europa ihrer Ansicht nach aber noch zu fragmentiert. Solle sich daran etwas ändern, müsse mehr Gleichheit geschaffen werden, was am ehesten durch gemeinsame Rechte und Gesetze passiere. Guérot spricht hierbei von einem "Paradigmenwechsel" (ebd., S. 75) hin zu mehr Demokratie. Denn sollte einheitliches europäisches Recht eingeführt werden, wende man sich hin zu einer "Europäischen Republik, bei der die Souveränität bei den Bürger*innen Europas liegt […]" (ebd.). Kritik an diesen Ansätzen einer Demokratisierung der EU Kritiker*innen dieser Vorschläge sehen in einer "politisierte[n] EU eine Lähmung" der Europäischen Union (Schäfer 2006, S. 357). Für sie stellt die EU einen starren Verwaltungsapparat dar, "[e]ine Bürokratie, die sachlich und zielgerichtet arbeitet [und die] vom politischen Tagesgeschäft abgeschottet werden [muss]" (ebd.; Føllesdal/Hix, 2006, S. 538). Kritiker*innen sehen das Problem nicht in einem fehlenden Demos oder mangelnder Beteiligung der Bürger*innen, sondern in "vielfältigen Blockaden" (Schäfer 2006, S. 357) bei der Entscheidungsfindung und -durchsetzung. Ihrer Ansicht nach müsse die Europäische Union effizienter sein, um an Legitimität zu gewinnen, was nicht durch eine Demokratisierung erreicht werden könne (vgl.: ebd.). Schließlich müsse das Gemeinwohl über den Partikularinteressen der aktuellen Regierungen stehen. Für diejenigen, die einer Demokratisierung skeptisch gegenüberstehen, ist die Europäische Union bereits jetzt eine "aufgeklärte Bürokratie, die im Interesse der Bevölkerung entscheidet" (ebd./vgl.: Føllesdal/Hix, 2006, S. 546). Eine Demokratisierung bzw. "Politisierung der Europäischen Union liefe ihrem Aufgabenprofil zuwider" (Schäfer 2006, S. 357). Ebenso merken Kritiker*innen an, dass Macht in der EU geteilt werde und Entscheidungen durch Verhandlungen und nicht durch "Hierarchie" zustande kämen (vgl.: ebd., S. 360). Würde Macht in einem so fragmentierten Raum wie Europa zentralisiert, müsse das "für Minderheiten bedrohlich wirken" (ebd.). Zudem gründe der Erfolg des Konkordanzsystems der EU auf dem "Verzicht auf partizipatorische Entscheidungsverfahren" (ebd.). Gerade das Demokratiedefizit, so die Kritiker*innen, sei deshalb der wesentliche Faktor für den Zusammenhalt der Europäischen Union. Fazit und Ausblick Das sogenannte Demokratiedefizit existiert in institutioneller und struktureller Form. Das Problem ist dabei nicht unbekannt und es wird auf EU-Ebene durchaus versucht, es zu beheben. Reformvorschläge, beispielsweise von führenden Politikwissenschaftler*innen, gibt es zuhauf. Institutionell wird vorgeschlagen, dass sich verschiedene Organe der EU durch demokratische Wahlen legitimieren. Bei den Lösungsvorschlägen wird hierbei häufig auf die Kommission und die Wahl der/des Präsident*in und die Bestimmung der Beamten eingegangen. Eine (direkte) Wahl der/des Präsident*in und gegebenenfalls der Beamten würde das Interesse an der Europäischen Union stärken und das Demokratiedefizit schmälern. Andere Organe, wie beispielsweise der EuGH und die EZB sollten in ihrer Arbeitsweise transparenter werden, indem sie ihre Vorhaben/Gesetzesinitiativen vorab bekanntgeben, sodass sie in öffentlichen Debatten diskutiert werden können. Ein weniger auf konkrete Organe zugeschnittener Vorschlag ist ein engerer Austausch zwischen nationalen Parlamenten und dem EP. Um das strukturelle Demokratiedefizit zu beheben, ist eine europäische Öffentlichkeit, bzw. deren Herausbildung, von besonderer Bedeutung. Stellschrauben sind hier ein intensiver Austausch mit den EU-Bürger*innen und europaweite Referenden. Eine andere wäre die Europäisierung des Schulcurriculums. Damit könnte die Bedeutung der EU vermittelt und Wissenslücken über sie geschlossen werden. Tiefgreifender sind Forderungen nach gleichen Rechten und Pflichten für EU-Bürger*innen in allen Mitgliedsstaaten. Dies würde sicherlich zu einer höheren Identifikation mit der EU und den Mitbürger*innen führen – und somit zu einem Abbau des strukturellen Demokratiedefizits –, bräuchte jedoch weitreichende institutionelle Veränderungen und somit die Zustimmung der Mitgliedsstaaten zu einer EU in supranationalem Gewand.Kritiker*innen einer Demokratisierung der EU stellen sich deswegen die Frage, ob die EU überhaupt einen Demokratisierungsprozess durchlaufen soll. Für sie ist die Union bereits jetzt eine demokratisch legitimierte Gemeinschaft, die effizient und zielgerichtet arbeitet. Eine Demokratisierung, so die Kritiker*innen, laufe dem Aufgabenprofil der "aufgeklärten Bürokratie" (Føllesdal/Hix, 2006, S. 546) zuwider und ist zwecks Effizienzmangel deshalb gar nicht wünschenswert. Die Europäische Union steht vor einem Dilemma: Einerseits fehlt ihr demokratische Legitimität, wie sie in Nationalstaaten vorhanden ist, beispielsweise durch eine wähl- und abwählbare Regierung, gleiche Wahlen mit bedeutendem, europäischem Wahlkampf und Transparenz. Andererseits ist sie, qua Ursprung, eine effiziente Bürokratie, die dem Ziel des Wohlstandserhalts verpflichtet ist. LiteraturverzeichnisAbels, Gabriele (2020): Legitimität, Legitimation und das Demokratiedefizit der Europäischen Union. In: Becker, Peter/Lippert, Barbara (Hrsg.): Handbuch Europäische Union, SpringerVS: Wiesbaden, S. 175-193.(AEUV) Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (2009): Sechster Teil: Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften, Titel I: Vorschriften über die Organe, Abschnitt 1: Das Europäische Parlament (Art. 223). Abrufbar unter: https://dejure.org/gesetze/AEUV/223.html [zuletzt abgerufen am 23.01.2023].Andersen, Uwe (Hrsg.) (2014): Das Europa der Bürger. 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Natürliche Ressourcen bilden die Lebensgrundlage vieler ländlicher Haushalte in Entwicklungsländern. Die Auswirkungen unklarer Eigentumsrechte, extremer Armut, nicht funktionierender Märkte und Institutionen trägt dazu bei, dass natürliche Ressourcen, mit samt den Gemeinschaften, die von ihnen abhängen, dem Risiko der Gemeingüter-Tragik ausgesetzt sind. Gemeinschaftliches Management natürlicher Ressourcen (CBNRM) ist ein Ansatz, der es Gemeinschaften ermöglicht, ihre natürlichen Ressourcen nachhaltig zu nutzen, und damit ökonomische Entwicklung und soziale Gleichheit verbessert. CBNRM erfreut sich immer größerer Beliebtheit in Afrika südlich der Sahara, und sowohl Regierungs- als auch Nichtregierungsorganisationen fördern die Vorteile des Programms. Die wenigen empirischen Studien, die sich mit den ökonomischen und ökologischen Auswirkungen CBNRMs beschäftigen, kommen allerdings zu unterschiedlichen Ergebnissen hinsichtlich positiver oder negativer Programmauswirkungen. Diese Arbeit verfolgt daher einen ganzheitlichen Ansatz. Mit Hilfe einer detaillierten Fallstudie in einem CBNRM Gebiet (das Sikunga Naturschutzgebiet) in der nordöstlichen Sambesi Region Namibias werden drei spezifische Forschungsziele verfolgt. Es geht konkret darum, (1) unterschiedliche Existenzstrategien innerhalb der Gemeinschaft zu identifizieren, die jeweiligen Unterschiede in der Ressourcennutzung zu erkennen, und zu analysieren, wie diese Unterschiede die ökonomische Gleichheit in der Gemeinschaft bedingen, (2) die ökonomischen Verbindungen zwischen den verschiedenen ökologischen und nicht-ökologischen Aktivitäten innerhalb der CBNRM-Wirtschaft zu untersuchen; und (3) zu analysieren, wie individuelle und ökologische Faktoren Kooperation zum Schutz der natürlichen Ressourcen schwächen. Die ersten beiden Zielstellungen wurden anhand einer Befragung von 200 Haushalten aus dem Sikunga Naturschutzgebiet untersucht, die im September und Oktober 2012 durchgeführt wurde. Der Datensatz umfasst detaillierte Informationen über Einkommensquellen, Zeitallokation, Konsum und Ausgaben, Nutzung natürlicher Ressourcen, Viehwirtschaft und Pflanzenproduktion. Außerdem wurden Informationen zu sozio-demographischen Haushaltseigenschaften und Sozialkapital gesammelt. Für die Analyse des Datensatzes wurden zwei aufeinander aufbauende empirische Strategien genutzt. Entsprechend der ersten Zielstellung, wurde eine zweistufige Clusteranalyse durchgeführt, die die Haushalte anhand ihrer jeweiligen Existenzstrategie in unikale Gruppen (Cluster) kategorisiert. Diese Haushaltscluster wurden dann benutzt, um eine ökologisch-erweiterte Social Accounting Matrix (ESAM) zu entwickeln. Diese ESAM diente als Grundlage zur Durchführung unbeschränkter und beschränkter Multiplikatoranalysen, um, entsprechend der zweiten Zielstellung, die Verbindungen zwischen ökologischen und nicht-ökologischen Aktivitäten innerhalb der Gemeinschaft zu identifizieren. Zur Bearbeitung der dritten Zielstellung wurde eine Serie von Lab-in-the-Field-Experimenten zur Eruierung des Kollektivgut-Verhaltens der Gemeinschaftsmitglieder im Sikunga Naturschutzgebiet im September und Oktober 2014 durchgeführt, wobei die Haushalte nur teilweise mit denen aus der vorangegangen Welle übereinstimmen. Die experimentellen Daten sind in Paneldatenform und erlauben daher die Anwendung von Generalized Least Squares Random Effects und Poisson Random Effects Modellen. Methodisch trägt diese Arbeit zum gegenwärtigen Forschungsstand in der Verhaltensökonomie in der Literatur zu öffentlichen Gütern auf verschiedene Weise bei. Erstens beinhaltet das Kollektivgut-Experiment tatsächliche Anstrengungen seitens der Teilnehmer, welche sowohl im Feld als auch im Labor durchgeführt werden können. Während tatsächliche Anstrengungen im Labor im Laufe der Zeit zum Standard geworden sind, steht die Umsetzung im Feld vor allerlei Herausforderungen. Zum Beispiel hängen diese Aufgaben von Fähigkeiten zu rechnen und zu lesen, oder von einfachen physischen Eigenschaften wie der Sehstärke, ab. Besonders in ländlichen Gebieten Afrikas südlich der Sahara sind diese Fähigkeiten unter dem Niveau der westlichen Welt. In dieser Arbeit wird eine tatsächliche Anstrengung so modelliert, dass diese Fallstricke überwunden werden können. Zweitens, ist dies die erste empirische Studie, die konsistent die Auswirkungen von Risiko in einem Kollektivgutexperiment untersucht, indem Risiko simultan auf das private und das öffentliche Gut angewandt wird. Durch den Vergleich des Teilnehmerverhaltens in einem risiko-neutralen und in einem risiko-behafteten Kontext in zwei aufeinanderfolgenden Experimenten, ist es möglich, den Effekt von Risikoaversion und Wahrscheinlichkeitsgewichtung zu kontrollieren und letztlich den Einfluss von Risiko auf Kooperationsverhalten zu identifizieren. Auf diese Weise trägt diese Arbeit eine neue Dimension zum, von Ostrom entwickelten, Teufelskreis der Kooperation bei. Drittens ermöglicht das Experiment die Quantifizierung des Risikoeffekts auf das Anstrengungslevel in einer kontrollierten Umgebung. Während viele Studien quasi-experimentelle Methoden anwendeten, erfolgt in dieser Arbeit die Quantifizierung des Risikoeffekts zum ersten Mal in einer kontrollierten Umgebung. Die Ergebnisse dieser Arbeit liefern neue Erkenntnisse in der Verhaltensökonomie zu Kollektivgütern und können zu einer Verbesserung der Programmgestaltung von CBNRMs beitragen. Erstens ist die Wirtschaftsstruktur in der Studienregion zugunsten der wohlhabenderen Haushalte ausgerichtet und zu denen, die näher an den Hauptinfrastrukturen leben, wie Straßen und Elektrizität. Mit Hilfe des Programms konnten Eigentumsrechte auf die Gemeinschaft übertragen werden, aber ohne Entwicklungsstrategien, die speziell die verletzlichen Haushalte in der Gemeinschaft unterstützen, konnte die Elite durch kommerziellen Abbau und Handel größere Renditen aus den natürlichen Ressourcen ziehen. Ärmere Haushalte sind dagegen weiterhin auf die natürlichen Ressourcen zur Deckung ihres Eigenbedarfs angewiesen. Zweitens, unter Berücksichtigung der biologischen Grenzen des Naturschutzgebietes, gibt es nur wenig ökonomische Integration zwischen den ökologischen und nicht-ökologischen Aktivitäten innerhalb der Dorfgemeinschaft. Im Gegensatz dazu, gibt es starke Verbindungen zwischen verschiedenen ökonomischen Aktivitäten mit erhöhter Nachfrage für eine bestimmte Ressource. Dies führt zu erhöhter Nachfrage für die meisten anderen Rohstoffe, anstatt zur Stimulation anderer Sektoren außerhalb des Rohstoffabbaus in der Dorfgemeinschaft. Daher dürfte es für die Gemeinschaft schwer sein, ihr Einkommen aus dem CBNRM-Programm zur Diversifizierung ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten zu nutzen und langfristig aus der Ressourcennutzung herauszukommen. Drittens identifiziert diese Arbeit potentielle verhaltensökonomische Faktoren, die die positiven Auswirkungen des CBNRMs beschränken könnten. Die Ergebnisse des Lab-in-the-Field-Experiments zeigen, dass Risiko Aufwands- und Kooperationsbereitschaft negativ beeinflusst. In einem risiko-neutralen Kontext waren Haushalte eher bereit, in öffentliche Güter zu investieren als in einem risiko-behafteten Kontext. Weiterhin wurde belegt, dass gemeinsame Strategien zur Verbesserung der Kooperation und Kommunikation in Gegenwart von Risiko nicht effektiv sind. Dies hebt eine potentielle Schwachstelle des CBNRM Programmdesigns hervor, wobei die Risiken des gemeinschaftlichen Vermögens und Unternehmen weder abgemildert noch versichert sind. Diese nicht versicherten Risiken könnten für Haushalte Anreiz sein, sich von der Gemeinschaft abzusetzen und in ihr eigenes Unternehmen zu investieren, zum Beispiel in die Umwandlung von gemeinschaftseigenen Lebensraum für Wildtiere in privates landwirtschaftliches Eigentum. Insgesamt zeigen die Ergebnisse dieser Fallstudie, dass das CBNRM Programm wahrscheinlich nur begrenzt Vorteile für die Forschungsregion haben wird. In Hinsicht auf die Literatur deuten die Ergebnisse an, warum die ökonomischen Effekte von CBNRM bisher nicht eindeutig sind. Es wird empfohlen, verschiedene Methoden und empirische Strategien, die sowohl individuelle Haushalte als auch ihre Überlebensstrategien ins Zentrum stellen, in der Analyse zu berücksichtigen. Letztlich suggerieren die Ergebnisse des Experiments, dass die Gegenwart ungemilderter Risiken eine Bedrohung für Gemeinschaftsprojekte, die auf Kooperation bauen, darstellt. Akteure aus der Entwicklungspraxis könnten daher in Betracht ziehen, wie Gemeinschaften gegenüber Risiken, wie Niederschlagsveränderungen oder Konflikte zwischen Wildtieren und Menschen, versichert werden können. ; In remote areas of developing countries, the livelihoods of many rural households are highly dependent on natural resources. However, the impact of poorly defined property rights, extreme levels of poverty, dysfunctional markets and government institutions place the natural resources, and the communities that depend on them, at risk of becoming another tale of the "tragedy of the commons". Community based natural resource management (CBNRM) was promoted as an approach that would enable communities to sustainably manage their natural resources which would also enhance economic development and economic and social equality. CBRNM has become increasingly popular in sub-Saharan Africa, and governments and NGOs alike continue to promote the perceived benefits of CBNRM programmes. The few extant empirical studies, however, that investigate economic and environmental impacts of CBNRM derive inconsistent conclusions whether CBNRM impacts are positive or negative. The aim of this thesis is to evaluate the role of social, natural, physical, human and financial capital in influencing the impact of CBNRMs. This thesis therefore takes a holistic approach by means of a detailed case study on a single CBNRM area (the Sikunga Conservancy) in the north-eastern Zambezi region of Namibia, this thesis focuses on three specific research objectives: (1) to identify the different livelihood strategies within the community, to investigate the extent to which different strategies utilize natural resources, and to analyse how this improves economic equality within the community; (2) to examine the economic linkages between the different environmental and non-environmental activities within the CBNRM-economy; and (3) to investigate how individual and environmental factors may degrade cooperation to protect natural resources. The first two objectives are met using household survey data from 200 households in the Sikunga Conservancy collected in September and October 2012. The data set contains detailed information on income sources, time-use, consumption and expenditure data, harvesting of natural resources, livestock and crop management. Information on each household's socio-demographics and social capital was also collected. The survey data is utilized in two different empirical strategies that build upon each other. To meet the first research objective, a two-step cluster analysis is conducted, identifying the unique groups of households within the study area which adopt similar livelihood strategies. The household clusters were 9 then used to develop an environmentally extended village social accounting matrix (ESAM). According to the second objective, the ESAM serves as a basis to conduct a series of unconstrained and constrained multiplier analyses to identify the linkages between environmental and non-environment based activities, and the different household groups and other institutions within the community. The third objective is addressed via a series of artefactual lab-in-the-field experiments to elicit community members' behaviour towards public goods that were conducted in the same community, with a partial overlap between households, in September and October 2014. The lab-in-the-field experiment data follows the form of panel data. As such, a series of Generalized Least Squares Random Effects and Poisson Random Effects models are applied. Methodologically, the thesis makes several contributions to the current research of behavioural economics in public good literature. First, it provides a real-effort based public good game which can be implemented in the field as well as in laboratories. Whilst laboratory real-effort tasks are common place and have been relatively standardized over time, the conduct in the field has several challenges. For example, these tasks are heavily biased towards basic levels of numeracy, literacy or even simple physical characteristics such as level of sight. Especially in rural areas of sub-Saharan Africa where numeracy and literacy levels may be well below the western world, and simple things such as sight or hearing deprivation remain untreated. This thesis details a real-effort task which overcomes these constraints by utilising a simple physical sorting task. Second, it is the first empirical study of its kind to consistently examine the impact of risk in a public good game; by simultaneously applying risk to the private and public goods. By comparing participants' behaviours in a risk neutral and risky setting in two sequential public good games the experiment is able to limit the impact of risk aversion and probability weighting and finally, identify the impacts of risk on cooperative behaviour. In this way, it adds a new dimension to the virtuous circle of cooperation developed by Ostrom. Furthermore, by utilising a real-effort based experiment, it also quantifies the impact of risk on exertion levels in a controlled environment. Whilst many studies have used quasi-experimental methods and econometrics to quantify the impact of risk on effort levels, this is the first time that it has been quantified in a controlled environment. Empirically, the results obtained in this thesis contribute to existing knowledge and help improve CBNRM programme designs. Firstly, in the study area, the structure of the economy is heavily biased towards the wealthier households, and those located near the main infrastructure such as roads and electricity. CBNRM has transferred property rights for natural resources to the community, but without development policies that specifically target vulnerable households within the community the elite and wealthy households have been able to extract greater rents from the natural resources via more commercial harvesting and trading. Poorer households largely continue to rely on natural resources for subsistence. Secondly, when the biological limits of the conservancy are taken into consideration, there is little economic integration between the environmental and non-environmental activities within the village economy. Conversely, there are strong interlinkages within different environmental activities, with increased demand for natural resources, leading to increased demand for most other environmental resources, rather than stimulating other off-farm sectors within the village economy. Therefore, communities may struggle to use income derived from CBNRM to diversify their economy and shift away from natural resource consumption. Thirdly, as well as highlighting the importance of the local underlying economic structures when designing CBNRM programmes, this study also identifies potential behavioural factors which may limit the positive impact of CBNRM. The results of the lab-in-the-field experiment show that risk negatively impacts on effort and cooperation levels. Faced with pay-off equivalent situations, households were more likely to invest in public goods in risk neutral contexts than in risky contexts. Furthermore, common strategies to enhance cooperation such as communication and observation proved to be ineffective in the presence of risk. This highlights a potential flaw in the design of many CBNRM programmes where the risk to community owned assets and enterprises are unmitigated and uninsured. The uninsured risks in community assets may create the incentive for households to reduce their contributions to public goods and invest in their own private assets and enterprises, to the detriment of community-owned ones such as the conversion of community-owned wildlife grazing lands to private land for agriculture. Overall the results of the case study show that the CBNRM programme in the study area is likely to have limited benefits. With respect to the literature they may help to explain why the literature to date onthe economic impacts of CBNRM has been inconclusive. It is recommended to consider multiple methods and empirical strategies that consider individual households and livelihood strategies at the centre of analysis. Finally, the experiment results suggest that the presence of unmitigated risk poses a threat to community projects that are dependent on cooperation. Development practitioners may need to consider ways of insuring community projects against risks such as weather and wild-life conflicts.
Gegenstand der Datenkompilation: "Die Geschichte Deutschlands ist nicht erst seit Beginn der Bundesrepublik durch Zu- und Abwanderungen als Massenbewegung geprägt. Migration hat in Deutschland eine lange Tradition. Die Gründe hierfür sind seit Jahrhunderten im Wesentlichen die Gleichen: Das Streben nach einem besseren Leben für sich selbst oder für die Nachkommen, die Furcht vor politisch, ethnisch oder religiös motivierter Verfolgung oder die gewaltsame Vertreibung. Hinzu traten vor allem in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts millionenfache Zwangswanderungen während und im Gefolge der beiden Weltkriege." (Sächsisches Staatsministerium für Soziales, www.soziales.sachsen.de/open). Die Einwanderung hat unter demografischen Gesichtspunkten zunächst für Deutschland keine besondere Rolle gespielt. So stellt M. Hubert fest, dass noch im Jahr 1871 die ausländische Bevölkerung im Deutschen Reich 0,5% der Gesamtbevölkerung ausmachte. "Vierzig Jahre später sind es 1.259.873, d.h. das Sechsfache, knapp 2% der deutschen Bevölkerung". (M. Hubert (1998): Deutschland im Wandel. Stuttgart, S. 202)
Das Thema Einwanderung nach Deutschland kann unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden. Zum einen interessiert der Stand der ausländischen Bevölkerung sowie Herkunft und geografische Verteilung der Einwanderer in Deutschland. Einbürgerungsverfahren sowie Ausweisungen können ein Gradmesser für den Integrationserfolg sein. Die Einreise von Übersee in das Deutsche Reich – nicht zu verwechseln mit der tatsächlichen Immigration – gibt einen ersten Hinweis auf die Anziehungskraft Deutschlands. Ein besonderes Kapitel bildet der Bereich der ausländischen Arbeiterschaft im Deutschen Reich, ihre Vermittlung und die Vergabe von Legitimationen durch die Deutsche Arbeiterzentrale, Daten, die im Zusammenhang zu sehen sind mit der Behandlung ausländischer Arbeiter bzw. mit dem Versuch, einen dauerhaften Aufenthalt ausländischer Arbeiter im Deutschen Reich zu erschweren oder sogar zu verhindern.
Zeit und Ort der Datenkompilation: Aufgrund der verfügbaren Quellen beginnt die Datenkompilation 1871 mit dem Bestehen einer einheitlichen Amtlichen Statistik für das Deutsche Reich. Im Deutschen Kaiserreich fanden Volkszählungen 1871 und von 1875 bis 1910 alle fünf Jahre statt, in denen unter anderem der Stand der Bevölkerung inkl. der Ausländer erfasst wurde. Einige Datentabellen beginnen später aufgrund der entsprechenden Datenlage der verfügbaren gedruckten Quellen. So können die Einbürgerungsverfahren nur für die Zeit von 1873-1885, mitunter nur für 1881-1885 wiedergegeben werden, da in den Statistischen Jahrbüchern für das Deutsche Reich nur für kurze Zeiträume die Fälle erfaßt wurden. Längere Reihen könnten aus gedruckten Quellen erhoben werden. So bieten zum Beispiel die Ausgaben der Zeitschrift des königlich preußischen Statistischen Büreaus, Jg. 14 (1874) bis Jg. 29 (1887) sowie Urkunden des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz (I. HA, Rep.77, Tit. 227, Nr. 4, Beihefte 1-28 für 1892-1918) Nachweise zu den Einbürgerungen in Preußen. Aufgrund der zur Verfügung stehenden begrenzten Zeit musste auf die Beschaffung dieser Quellen bzw. auf die Einsicht in diese Quellen vor Ort verzichtet werden. Die Kollektion der Daten endet 1932, vor der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933. Das geografische Gebiet der Datenkompilation ist das Deutsche Reich und seine Einzelstaaten in den jeweiligen Grenzen, das bedeutet, dass Gebietsänderungen in dem Berichtszeitraum zu berücksichtigen sind. Dieser Sachverhalt gewinnt insbesondere im Zusammenhang der ausländischen Wanderarbeiter und deren Vermittlung bzw. Aufenthalt nach Gebieten im Deutschen Reich an Bedeutung. So wird die Anzahl der ausländischen Arbeiter nach Gebieten im Deutschen Reich nicht nur nach den politischen Grenzen der Deutschen Länder und Provinzen, sondern auch nach den Bezirksgrenzen der Arbeitsamtsbezirke berichtet. Darüber hinaus haben die Provinzen Westpreußen und Posen durch den Großpolnischen Aufstand von 1918 bis 1919 große Gebietsverluste hinnehmen müssen, so dass aus den verbliebenen Resten der beiden Provinzen die preußische Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen gebildet wurde. Die Grenzmark bestand im Verband des Deutschen Reiches von 1922 bis 1938.
Unterthemen der Datenkompilation: Die Datenkompilation gliedert sich in 5 Bereiche auf.
A. Bevölkerung insgesamt Die Bevölkerung zur Zeit des Deutschen Reichs erlebte bis 1870 die erste Phase der demographischen Transformation, gekennzeichnet durch eine Verdoppelung der deutschen Bevölkerung in der Zeit von 1815 bis 1870. Wie M. Hubert (1998, Deutschland im Wandel, S. 30) feststellt, führten die langfristig stabilen und parallel verlaufenden Geburten- und Sterbeziffern zu einer Bevölkerungszunahme durch Geburtenüberschuss. Bis 1870 stellte die Einwanderung für Deutschland eine untergeordnete Rolle, was sich für die Jahre danach grundlegend änderte, denn es setzt eine deutliche Zunahme der ausländischen Bevölkerung bis kurz vor dem 1. Weltkrieg ein. "Preußen-Deutschland entwickelte sich in den zwei Jahrzehnten vor dem Ersten Weltkrieg weltweit zum zweitwichtigsten Zuwanderungsland nach den USA." (Oltmer, J. (2013), Migration im 19. und 20. Jahrhundert, S. 32) Mit dem Ergebnis der Volkszählung von 1900 wird eine starke Zunahme der ausländischen Bevölkerung insgesamt deutlich. Die Daten in dieser Kompilation zu Abschnitt A beziehen sich auf den Bevölkerungsstand des Deutschen Reichs ab 1871 und stammen aus den durchgeführten Volkszählungen. Weiterhin wurde für die Wiedergabe der Entwicklung der Bevölkerungszahl in Deutschland auf die Studie von Michael Huber (1998) sowie auf das Statistische Jahrbuch für Preußen zurückgegriffen.
B. Ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und nach deutschen Staaten Aus den Werten zur ausländischen Bevölkerung kann davon ausgegangen werden, dass es sich um einen Immigrationsstrom handelt (M. Huber, S. 202). Dabei ist es interessant, in welchen Regionen Deutschlands sich die ausländische Bevölkerung angesiedelt hat als auch, aus welchen Gebieten die Menschen nach Deutschland gekommen sind. Die Angaben zu Herkunftsländern als auch zu den Aufenthaltsgebieten (deutsche Länder) der ausländischen Bevölkerung sind aus den verschiedenen Ausgaben des Statistischen Jahrbuchs für das Deutsche Reich entnommen worden und basieren auf den Ergebnissen der Volkszählungen.
C. Einbürgerungen und Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft "Einbürgerungsfragen hatten gegen Ende der Weimarer Republik einen hohen politischen Stellenwert. Auch zur Zeit des Deutschen Kaiserreiches waren Fragen der Einbürgerung bei den höchsten politischen Instanzen angesiedelt und noch heute ist Einbürgerung eines der konfliktträchtigsten innenpolitischen Themen. Um die heutigen Auseinandersetzungen und deren Ursachen über Einbürgerungsfragen in ihrer ganzen Komplexität verstehen zu können, ist es unerlässlich, das Phänomen als ein historisches zu betrachten." (Trevisiol, O. (2004): Die Einbürgerungspraxis im Deutschen Reich 1871-1945. Seite 3. Dissertation. KOPS – Das institutionelle Repositorium der Universität Konstanz, Suche im Bestand 'Geschichte und Soziologie', WEB: http://d-nb.info/974206237/34 ) Die Institution der Staatsangehörigkeit entstand mit der Entwicklung des modernen Staats zu Beginn des 19. Jahrhunderts (vergl. Gosewinkel, D. (2001): Einbürgern und Ausschließen; Trevisiol, O. (2004): Die Einbürgerungspraxis im Deutschen Reich 1871-1945). Die Staatsangehörigkeit kennzeichnet den Übergang vom Territorialstaat zum Personenverbandsstaat. Die Zuweisung von Rechten und Pflichten ist jetzt an die Staatsangehörigkeit gebunden und nicht mehr an den Ort der Niederlassung. Neben der allgemeinen Wehrpflicht sind bürgerliche Rechte inkl. Wahlrecht oder Ansprüche auf Unterstützung in Notlagen mit der Staatsangehörigkeit verknüpft. Einbürgerung muss immer auch im Zusammenhang mit der Integration von Migranten gesehen werden. "Der Umgang mit Einbürgerungsgesuchen lässt immer auch eine Aussage über den Offenheitsgrad der Mehrheitsgesellschaft zu". (Trevisiol (2004), Einbürgerungspraxis im Deutschen Reich, S. 5, d-nb.info/974206237/34). Die in der vorliegenden Datenkompilation zusammengetragenen Daten entstammen aus den verschiedenen Ausgaben des Statistischen Jahrbuchs für das Deutsche Reich. In dieser Quelle wurde dem Thema der Einbürgerung eine untergeordnete Rolle zugewiesen, das heißt, dass die Nachweise nur für einen relativ kurzen Zeitraum (1873-1885, mit Angabe des Aufnahmegrundes sogar nur 1881-1885) in den Jahrbüchern wiedergegeben wurden. Dennoch wurden die Angaben hier aufgenommen und sollen als Anreiz für weitergehende Datenerhebungen verstanden werden. Die Studie von Oliver Trevisiol gibt wertvolle Hinweise zu Datenquellen, in denen Statistiken zu Einbürgerungen für die einzelnen Provinzen und Länder des Deutschen Reichs enthalten sind.
D. Einreise von Übersee in das Deutsche Reich Zur Zeit des Deutschen Reichs wurde eine Einwanderungsstatistik nicht geführt. Daher liegen für diesen Sachverhalt keine Werte vor. Erste Nachweisungen über Einreisende (zu unterscheiden von tatsächlichen Einwanderern) in das Deutsche Reich wurden erst seit 1904 durch die Reedereien, die sich mit Passagierbeförderung von Übersee her nach Bremen, Hamburg und Emden befassten, geführt. Diese Nachweise dokumentieren die von den Gesellschaften nach Deutschland beförderten Personen, die in Kajüten- und Zwischendeckpassagiere unterteilt wurden. Ab 1924 wurden auch Alter, Geschlecht und endgültiges Reiseziel ermittelt. In den Fällen, in denen das Reiseziel nicht festgestellt werden konnte, wurde die Staatsangehörigkeit der Reisenden für eine Unterscheidung der Reisenden als maßgeblich herangezogen. Vor 1924 existierten sehr unterschiedliche Altersklassifizierungen, die ab 1924 vereinheitlicht werden sollten mit der Klassifizierung: unter 1 Jahr, 1 – unter 6 Jahre, 6 – u. 14 Jahre, 14 – u. 15 Jahre, 15 – u. 18 Jahre, 18 – u. 21 Jahre, 21 – u. 25 Jahre, 25 – u. 30 Jahre, 30 – u. 40 Jahre, 40 – u. 50 Jahre, 50 – u. 55 Jahre, 55 – u. 60 Jahre, 60 Jahre und älter. Allerdings stellten sich Schwierigkeiten bei der Durchführung der Erhebung ein. Bremen hat für die aus Süd-Amerika kommenden Einreisenden Reiseziel und Staatsangehörigkeit nicht feststellen können und wich darüber hinaus von der allgemeinen Altersklassifizierung ab. Auch für Hamburg sind Schwierigkeiten bei der Erfassung des Reiseziels, der Staatsangehörigkeit und des Alters berichtet worden. Daher wurde entschieden, ab 1. Januar 1930 die Erhebung der Einreisestatistik nur noch in folgendem Umfang durchzuführen: - Zahl der Einreisenden, gegliedert nach Geschlecht und Schiffsklassen - Zahl der Einreisenden, gegliedert nach Altersklassen, und zwar: unter 1 Jahr, 1 bis unter 10 Jahre, über 10 Jahre - Herkunftsländer in der Gliederung: aus europäischen Häfen; aus Nordamerika; aus Mittelamerika; aus Südamerika; aus Afrika; aus Asien; aus Australien und Neuseeland - Staatsangehörigkeit in der Gliederung: Deutsches Reich; Großbritannien; übriges Europa; Britisch-Nordamerika; Vereinigte Staaten von Amerika; Mexiko; Mittelamerika und Westindien zusammen; Argentinien und Brasilien zusammen; andere Südamerikanische Staaten zusammen; Afrika; Asien und Australien zusammen; Staatenlose und ohne Angaben zusammen. (Statistik des Deutschen Reichs, Band 393, Die Bewegung der Bevölkerung in den Jahren 1928 und 1929, S. 103, Statistik des Deutschen Reichs, Band 441, S. 76) Die in der vorliegenden Datenkompilation wiedergegebenen Datentabellen zu den von Übersee Einreisenden nach Deutschland sind aus verschiedenen Ausgaben der Statistik des Deutschen Reichs entnommen worden. Entsprechend den Erfassungsproblemen der damaligen Zeit können diese Statistiken in ihrem Detaillierungsgrad nicht in die Tiefe gehen. Die ausführlichsten Angaben hinsichtlich der Altersgruppen sind von Hamburg erfasst worden, allerdings nur für einen kurzen Zeitraum (1925-1929). Weiterhin hat Hamburg für die Zeit von 1925 bis 1929 die über Hamburg rückwandernden (einreisenden) deutschen Reichsangehörigen nach Alter und Geschlecht erfasst. Allgemein gehaltene Angaben zur Zahl der Einreisenden, differenziert nach Einreisehafen und Schiffsklasse, reichen von 1904 bis 1932. Selbst die sehr allgemeine Unterteilung in Einreisende deutscher Nationalität und einreisende Ausländer insgesamt reicht nur für den Zeitraum von 1927-1932.
E. Ausländische Arbeiter im Deutschen Reich Seit den 1880er Jahren wuchs der Bedarf an Arbeitskräften im Deutschen Reich immens an. Der massive Industrialisierungsprozess führte zu einem Bedarf an Arbeitern, der durch die Arbeitskräfte in der einheimischen Bevölkerung sowie über die Zuwanderung der ländlichen Bevölkerung in die Städte nicht gedeckt werden konnte. Noch vor dem ersten Weltkrieg befanden sich in Deutschland weit über eine Millionen ausländische Wanderarbeiter. "In der Hochkonjunkturperiode seit den 1890er Jahren stieg die Zahl der in der deutschen Wirtschaft beschäftigten Ausländer sehr stark an und erreichte am Vorabend des Ersten Weltkrieges rund 1,2 Mio. Die wichtigsten Gruppen stellten in Preußen die in der Landwirtschaft beschäftigten Polen sowie Italiener, die besonders in Ziegeleibetrieben und im Tiefbau, aber auch im Bergbau und in der industriellen Produktion Beschäftigung fanden. Im letzten Jahrzehnt vor dem Ersten Weltkrieg nahm die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte in Preußen von rund 605000 auf 901000 stark zu, in der Landwirtschaft arbeiteten 40%, in der Industrie 60%." (Oltmer, J. (2013), Migration im 19. und 20. Jahrhundert, S. 32) Der Ausländeranteil ist zunächst in den Industrieregionen besonders hoch (Königreich Sachsen und Rheinland). In allen Regionen, in denen durch eine starke Expansion der Industrie ein erhöhter Bedarf an ungelernten Arbeitskräften entstand, gewann die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte an Bedeutung. Auf der anderen Seite ist ein bedeutender Ausländeranteil in stark landwirtschaftlich geprägten Regionen auszumachen. "Im ostelbischen Preußen lagen die wichtigsten landwirtschaftlichen Arbeitsbereiche der Polen im durch starke saisonale Arbeitsspitzen gekennzeichneten Hackfruchtbau. (…) Daneben war die Getreideernte bis zur
Einführung arbeitssparender Mäh- und Dreschmaschinen auch im preußischen Osten vor dem ersten Weltkrieg ein weiterer (…) Beschäftigungsbereich." (Oltmer, J. (2013, S. 33) Betrachtet man die geografische Herkunft der Migranten, so sind vier Länder besonders stark vertreten. Die aus Österreich-Ungarn stammenden Ausländer stellen den größten Anteil aller im Deutschen Reich lebenden Ausländer dar, wobei darauf hingewiesen werden muß, dass die aus Österreich-Ungarn stammenden Personen unterschiedlichen Nationalitäten angehören (Deutsche, Tschechen, Ungarn sowie Polen aus ehemals polnischen Gebieten, die 1795 und 1815 an die österreichische Krone fielen). Die Niederlande stellte einen weiteren bedeutenden Anteil der Einwanderer in das Deutsche Reich sowie aus Russland kommende Personen. Aus Russland kommende Einwanderer sind – wie im Fall Österreich-Ungarns – durch unterschiedliche Staatsangehörigkeit gekennzeichnet. Viele Polen stammen aus Russland, da sie in ehemals polnischen Gebieten leben, die seit dem Wiener Kongreß unter russischer Verwaltung stehen. Eine weitere bedeutende Gruppe unter den Einwanderern stellen die Italiener dar, die sich im Süden und Westen Deutschlands verstärkt niedergelassen haben. Der Wermutstropfen für die Wanderarbeiter bestand jedoch in der rigorosen Kontrolle durch die Deutsche Arbeiterzentrale, die mit dem Ziel gegründet wurde, eine dauerhafte Einwanderung zu erschweren. "Die Deutsche Arbeiterzentrale (DAZ) war eine Organisation zur Vermittlung von landwirtschaftlichen Saisonarbeitskräften. Sie hatte lange Zeit eine Monopolstellung inne. Die Organisation bestand von 1905 bis in die 1930er Jahre. Die Anregung zur Gründung der DAZ ging vom preußischen Landwirtschaftsministerium aus, um kommerzielle Anwerber zu verdrängen. Die DAZ erhielt 1907 das Monopol auf die Anheuerung polnischer Saisonarbeiter. Die Arbeitskräfte erhielten gegen eine Gebühr eine Arbeiterlegitimationskarte mit ihrem Namen und dem Namen des Arbeitgebers. An den Arbeitgeber waren die Beschäftigten für die Saison gebunden. Im Jahr 1922 erließ die Reichsarbeitsverwaltung die "Verordnung über die Anwerbung und Vermittlung ausländischer Landarbeiter." Diese Verordnung stärkte weiterhin das Monopol der DAZ." (siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Arbeiterzentrale) Die zu diesem Themenpunkt zusammengestellten Datenreihen entstammen zum einen aus den verschiedenen Ausgaben des Statistischen Jahrbuchs für das Deutsche Reich. Zum anderen wurden Daten aus folgenden wissenschaftlichen Publikationen entnommen: Elsner/Lehmann (1988): Ausländische Arbeiter unter dem deutschen Imperialismus, 1900 bis 1985. Berlin: Dietz Verlag. Oltmer, Jochen (2005): Migration und Politik in der Weimarer Republik. Göttingen: Vandenhoeck&Ruprecht.
Datentabellen in HISTAT (Thema: Bevölkerung):
A. Bevölkerung insgesamt
A.01 Bevölkerung insgesamt und ausländische Bevölkerung im deutschen Reich, 1871-1933.
A.02 Mittlere Bevölkerung, Eheschließungen, Geburten und Gestorbene (Anzahl und Ziffern) für das Deutsche Reich und für Preußen, 1817-1933
B. Ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und nach deutschen Staaten
B.01 Ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und nach deutschen Staaten: Zusammenfassende Übersicht, 1871-1939
B.02 Ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und nach Geschlecht: differenzierte Darstellung nach dem Statistischen Jahrbuch, 1871-1939
B.03 Ausländische Bevölkerung im deutschen Reich nach Gebieten im Deutschen Reich,1875-1939
C. Einbürgerungen und Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft
C.01 Einbürgerungen nach Herkunftsländer der Eingebürgerten im Deutschen Reich, 1873-1885
C.02 Aus dem Ausland aufgenommene Personen in das Deutschen Reich nach Aufnahmegrund, 1881-1885
C.03 In das Ausland entlassene Deutsche nach Bestimmungsländer (Aufgabe der Staatsbürgerschaft) im Deutschen Reich, 1873-1885
C.04 In das Ausland entlassene oder ausgewiesene Personen aus dem Deutschen Reich nach Grund, 1881-1885
C.05 Preußen: Erwerb und Verlust der preußischen Staatsangehörigkeit von Personen aus anderen deutschen Staaten und aus dem Ausland, 1874-1887
D. Einreise von Übersee in das Deutsche Reich
D.01a Überseeische Einreisende über Hamburg und Bremen nach Schiffsklasse, 1904-1932
D.01b Überseeische Einreisende über Hamburg und Bremen nach Schiffsklasse und differenziert nach Deutschen und Ausländern, 1927-1932
D.02 Verteilung des Einreiseverkehrs auf Hamburg und Bremen, 1913, 1921-1932
D.03 Überseeische Einreisende über Hamburg nach Altersgruppe, 1925-1932
D.04 Über Hamburg rückwandernde (einreisende) deutsche Reichsangehörige nach Alter und Geschlecht,1925-1929
E. Ausländische Arbeiter im Deutschen Reich
E.01 Ausländische Arbeiter in Preußen nach Staatsangehörigkeit, 1906-1914
E.02 Ausländische Arbeiter in Preußen nach preußischen Provinzen, 1906-1914
E.03 Ausländische Arbeiter in Preußen in Landwirtschaft und Industrie nach Staatsangehörigkeit und Nationalität, 1906-1914
E.04 Ausländische Arbeiter in den preußischen Provinzen in Landwirtschaft und Industrie, 1906-1914
E.05 Ausländische Arbeiter im Deutschen Reich nach Angaben der Deutschen Arbeiterzentrale, 1908-1932
E.06 Zugelassene ausländische Arbeiter im Deutschen Reich nach Staatsangehörigkeit, 1910-1938
E.07 Aufenthaltsgebiete und Beschäftigungsbereich der ausländischen Arbeiter im Deutschen Reich nach Landesarbeitsamtsbezirken, 1922-1933
E.08 Vermittlung ausländischer Arbeiter im Deutschen Reich durch die Deutsche Arbeiterzentrale, 1919-1931
E.09a-01 Vermittlung ausländischer landwirtschaftlicher Arbeiter in die Staaten des Deutschen Reichs nach Geschlecht, 1910-1931
E.09a-02 Herkunftsland und Geschlecht der im Deutschen Reich vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09b Herkunftsland und Geschlecht der nach Ostpreußen vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09c Herkunftsland und Geschlecht der nach Westpreußen vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09d Herkunftsland und Geschlecht der nach Brandenburg vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09e Herkunftsland und Geschlecht der nach Pommern vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09f Herkunftsland und Geschlecht der nach Posen vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09g Herkunftsland und Geschlecht der nach Schlesien vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09h Herkunftsland und Geschlecht der in die Provinz Sachsen-Anhalt vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1927
E.09i Herkunftsland und Geschlecht der nach Niedersachsen (zuvor: Königr. Hannover, Herzogt. Braunschweig, Großherzogt. Oldenburg, Lippe, Bremen) vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09j-01 Herkunftsland und Geschlecht der nach Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Schwerin, Meck.-Strelitz, Hamburg und Lübeck sowie nach Nordmark vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09j-02 Herkunftsland und Geschlecht der in den Bezirk Nordmark vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1928-1931
E.09k-01 Herkunftsland und Geschlecht der nach Westfalen vermittelten Arbeiter, 1910-1931
E.09k-02 Herkunftsland und Geschlecht der in das Rheinland vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1921-1931
E.09k-03 Herkunftsland und Geschlecht der nach Hessen (Hessen und Hessen-Nassau zusammen) vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1921-1931
E.09l Herkunftsland und Geschlecht der in das Königreich Sachsen und Thüringen vermittelten Arbeiter, 1910-1931
E.09m Herkunftsland und Geschlecht der nach Bayern, Württemberg, Baden, Hessen und Elsaß-Lothringen bzw. nach Südwestdeutschland vermittelten Arbeiter, 1910-1931
E.09n Herkunftsland und Geschlecht der nach Mitteldeutschland (Sachsen-Anhalt und Thüringen) vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
This dissertation, entitled "How to Embed Sustainability in the Core of Higher Education Institutions: Drivers of, Barriers to, & Patterns behind the Implementation Processes of Sustainability Curricula – Insights from a Quantitative Meta-Study with Data from around the Globe," addresses the question of how sustainability curricula1 can be implemented and established in higher education institutions2. This research question is based on the assumption that sustainable development requires new ways of thinking and acting in the world. Accordingly, universities – as hubs for knowledge generation, innovation, and education – provide a central leverage point for sustainably developing society at large. Therefore, the institutionalization of sustainability curricula is not only socially demanded, but also stipulated in numerous political statements from the international community (e.g., those of the UN and UNESCO) and operationalized via Sustainable Development Goal No. 4: "Quality Education". Previous findings on how such implementation can be successful and what factors support or inhibit the process have come primarily through case studies of individual higher education institutions. These studies provide important insights but have been largely descriptive rather than analytical and leave open questions about the generalizability of their findings – for example, the extent to which other universities can be guided by the experiences of the respective higher education institutions. The present dissertation addresses this research gap. Through a meta-study (i.e., an analytical comparison of existing case studies), generalizable findings on the implementation processes of sustainability curricula are explored. In the first step, a case universe was collected in order to provide a database for deeper analyses. In two further analysis steps that built on the case universe from Step 1, certain factors that promote or inhibit the implementation of sustainability curricula (Step 2) and specific implementation patterns (Step 3) were examined. The following paragraphs provide greater details and an overview of the respective findings. In the first step, a database of peer-reviewed English-language case studies from around the globe that report on such processes was created. A total of 230 case studies were identified, 133 of which focus on the implementation processes of sustainability curricula.3 A bibliometric analysis of the 230 case studies revealed that this field of research is growing, although the discourse is primarily dominated by authors from North America, Europe, Oceania, and Asia, with South America and Africa being underrepresented. In addition, a citation analysis demonstrated that some universities incorporate findings from other countries whereas other universities act in isolation. This observation leaves open the question of the extent to which universities learn from one another in order to advance the implementation of sustainability curricula. In the second step of the analysis, the qualitative data of the collected case studies (sample of 133 case studies) were compared using the case survey method, which is a specific type of a meta-1 Sustainability curricula include courses, programs, and certificates from all fields of study that deal in some form with sustainability topics. For a more-detailed discussion of what education for sustainable development (ESD) entails, see Section Error! Reference source not found. 2 Higher education institutions (HEIs) include universities, universities of applied sciences, and other institutions that offer at least a bachelor's degree. 3 A detailed explanation of the case sample and subsamples can be found in Section Error! Reference source not found. analysis. The focus of the comparison lay on the drivers of and barriers to the processes of sustainability curriculum implementation at higher education institutions. Driving- and inhibiting factors have been thoroughly examined theoretically in the discourse on education for sustainable development (ESD), especially those pertaining to higher education institutions. However, no large body of data has yet been created to empirically test these hypotheses. The present meta-study found that the following factors lead to the deep-rooted and comprehensive establishment of sustainability curricula: strong leadership support; the establishment of sustainability curricula in the areas of education, research, campus operations, and outreach activities; formal participation of internal (including students) and external stakeholders; and engagement by sustainability champions (change agents), who are often the first to implement sustainability curricula and can face strong resistance. Other enabling factors include strategic planning, coordination, communication, having a vision, external political influence, the presence of a window of opportunity (e.g., an environmental disaster, a change in presidency), and the availability of interdisciplinary meeting spaces. On the other hand, the strongest cited barriers to the implantation of sustainability curricula were found to be the lack of interdisciplinary meeting spaces, the lack of a vision, the lack of incentives, the lack of resources, an overly full curriculum, and an unsupportive / overly bureaucratic organizational structure. The third step of the analysis also built on data from the 133 case studies and explored whether certain types or patterns of implementation processes occur. Through the analysis, six implementation patterns were identified that share similar driving- and inhibiting factors. The respective interplay between factors leads to various degrees of sustainability curriculum implementation in terms of how deeply rooted and comprehensive this implementation is. As discussed in greater detail below, in descending order of the level of achieved deep-rooted change, these patterns are (1) a collaborative paradigm shift, (2) bottom-up institutional change, (3) top-down institutional change, (4) the presence of many barriers that hinder institutional change, (5) externally driven initiatives, and (6) initiatives that are scattered due to a lack of coordination. Across all patterns, two phases could be identified: First, the impetus to implement ESD may be initiated not only by internal actors, but also by external ones. This initiation can take hold from the "bottom-up" (i.e., by students or faculty), from the "top-down" (i.e., at the presidential level), or in both directions simultaneously. The following key factors appear to be important in driving the initial implementation forward: a culture of open communication between all stakeholders in which feedback and reflection are welcome and even actively solicited, the development of a shared understanding and vision that further create a sense of ownership and long-term success, a high level of collaboration among all stakeholders, and existing initiatives that lead to knowledge sharing and other resources. In this regard, informal collaboration and cooperation can partially compensate for a lack of presidential-level support and/or a formal communication structure. Furthermore, developing a strategy with individual steps and shared responsibility leads to more-successful implementation of ESD at higher education institutions. The presented findings add a complementary empirical perspective to the discourse on the establishment of ESD at higher education institutions. First, the case studies that specifically address the implementation processes of sustainability curricula are reviewed and analyzed here for the first time as part of a research landscape. This research landscape reveals where research on such implementation processes has been or is being conducted. On this basis, both researchers and funders can reflect on the status quo and plan further research- or funding endeavors. Second, this dissertation offers the opportunity to compare a multitude of individual case studies and thus to develop new and generalizable insights into the implementation of sustainability curricula. The empirical analysis uses 133 case studies to identify key factors that promote or inhibit the implementation of sustainability curricula and to add a complementary perspective to the discourse, which has thus far been dominated by theoretical considerations and individual case studies. The analysis thereby offers a new perspective on generalizable influencing factors that appear to be important across different contexts. Thus far, specific patterns of implementation processes have been infrequently studied, and with few datasets. This dissertation analyzes the complex interplay between over 100 variables and provides one of the first research attempts at better understanding the processes that lead to the deep-rooted and comprehensive implementation of sustainability curricula. Internal and external practitioners of higher education institutions can find examples and evidence that can be useful in planning the next steps of their sustainability curriculum implementation. In the future, higher education institutions will play an even greater role in the journey toward sustainable development. This dissertation offers generalizable empirical findings on how universities can succeed in recognizing their own responsibility to that end and in realizing this transformation through the implementation of ESD. ; Diese Dissertation "How to Embed Sustainability in the Core of Higher Education Institutions: Drivers of, Barriers to, & Patterns behind the Implementation Processes of Sustainability Curricula – Insights from a Quantitative Meta-Study with Data from around the Globe" geht der Frage nach, wie nachhaltigkeitsbezogene Curricula1 an Hochschulen2 implementiert und etabliert werden können. Der Fragestellung liegt die Annahme zu Grunde, dass eine nachhaltige Entwicklung mit veränderten Denk- und Handlungsmustern dringend erforderlich ist und Hochschulen – als Hubs für Forschung, Innovationen & Bildung – einen zentralen Hebelpunkt für eine nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft leisten. Daher ist die Institutionalisierung von Nachhaltigkeitscurricula nicht nur gesellschaftlich gefordert, sondern auch in zahlreichen politischen Statements der Weltgemeinschaft, z.B. der UN und der UNESCO, festgeschrieben und durch das Sustainable Development Goal Nr. 4 "Quality Education" operationalisiert. Bisherige Erkenntnisse wie eine solche Implementierung gelingen kann und welche Faktoren den Prozess befördern oder hemmen, liegen vor allem durch Fallstudien einzelner Hochschulen vor. Diese bilden wichtige Erkenntnisse, sind zum Großteil aber eher deskriptiv als analytisch und lassen Fragen nach der Generalisierbarkeit der Erkenntnisse offen – also inwiefern weitere Hochschulen sich an den jeweiligen Erfahrungen orientieren können. An dieser Forschungslücke setzt die vorliegende Dissertation an. Durch eine Meta-Studie, den analytischen Vergleich existierender individueller Fallstudien, werden generalisierbare Erkenntnisse zum Implementierungsprozess von Nachhaltigkeitscurricula erforscht. In einem ersten Schritt wurde eine Grundgesamtheit von Fallstudien erhoben, um die Datengrundlage für tiefergehende Analysen zu generieren. In zwei weiteren Analyseschritten wurden, aufbauend auf der erhobenen Grundgesamtheit der Fallstudien aus Schritt 1, bestimmte Faktoren, die die Implementierung von Nachhaltigkeitscurricula fördern oder hemmen (Schritt 2), sowie spezifische Implementierungsmuster (Schritt 3) untersucht. Die folgenden Abschnitte erläutern Details und präsentieren einen Überblick über die jeweiligen Ergebnisse. In einem ersten Schritt wurde eine Datenbank aus Englisch-sprachigen Fallstudien angelegt, die weltweit über Implementierungsprozesse von Nachhaltigkeitscurricula an Hochschulen berichten. Insgesamt wurden 230 Fallstudien identifiziert, wovon sich 133 Fallstudien im Kern mit der Implementierung von Nachhaltigkeitscurricula beschäftigen3. Eine bibliometrische Analyse der 230 Fallstudien zeigt, dass dieses Forschungsfeld wächst. Der Diskurs ist vor allem durch Forschende und Fallstudien aus Nordamerika, Europa, Ozeanien und Asien geprägt, wobei Forschende und Fallstudien aus Südamerika und Afrika unterrepräsentiert sind. Zudem zeigt eine Zitationsanalyse, dass einige 1 Nachhaltigkeitsbezogene Curricula werden hier verstanden als Kurse, Programme und Zertifikate alle Fachrichtungen, die sich in irgendeiner Form mit nachhaltigen Themen beschäftigen. Eine detaillierte Diskussion welche Typen von Bildung für Nachhaltige Entwicklung im Diskurs vertreten sind, findet sich in Abschnitt Error! Reference source not found. 2 Hochschule wird hier als Sammelbegriff genutzt für Universitäten, Fachhochschulen sowie weitere Institutionen, die mindestens einen Bachelor Abschluss anbieten. 3 Eine detaillierte Beschreibung der Fallstudien Stichprobe und die Unterteilung in Untergruppen ist in Abschnitt Error! Reference source not found. erklärt. Fallstudien von Hochschulen die Erkenntnisse aus anderen Ländern miteinfließen lassen, während andere eher isoliert agieren. Dies lässt die Frage offen, inwiefern Hochschulen global miteinander im Austausch stehen und voneinander lernen, um die Implementierung von Nachhaltigkeitscurricula voran zu treiben. In einem zweiten Analyseschritt wurden die qualitativen Daten der gesammelten Fallstudien (Stichprobe von 133 Fallstudien) anhand der Case-Survey-Methode (Art der Meta-Analyse) verglichen. Im Fokus standen dabei die Treiber und Barrieren der Prozesse,um Nachhaltigkeitscurricula an Hochschulen zu implementieren. Treibende und hemmende Einflussfaktoren auf den Implementierungsprozess von Nachhaltigkeitscurricula sind im Diskurs zur Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE), speziell bezogen auf Hochschulen, ein theoretisch eingehend betrachtetes Feld. Hingegen fehlte bislang eine große Datenlage, um diese Hypothesen empirisch zu prüfen. Diese Forschungslücke füllt die vorliegende Arbeit, wobei die empirische Analyse ergeben hat, dass folgende Faktoren zu einer tiefen und breiten Etablierung von Nachhaltigkeitscurricula führen: Eine starke Unterstützung durch die Führungsebene (z.B. Präsidium, Dekanat); die Etablierung von Nachhaltigkeit sowohl in Lehre, Forschung, Campus, als auch der Austausch mit lokalen Akteurinnen und Akteuren; die formelle Partizipation interner (auch Studierende) und externer Akteurinnen und Akteure; und das Engagement von "Nachhaltigkeits-Champions" (change agents), die oft zuerst Nachhaltigkeitscurricula implementieren und gegen Widerstände ankämpfen. Weitere befördernde Faktoren sind: Strategische Planung, Koordination, Kommunikation, Vision, politischer Einfluss, eine günstige Gelegenheit (window of opportunity) (z.B. Umweltkatastrophe, Wechsel im Präsidium) sowie interdisziplinäre Begegnungsräume. Als stärkste Barrieren wurden folgende genannt: Fehlen von interdisziplinären Begegnungsräumen, fehlende Vision, fehlende Anreize, fehlende Ressourcen, überfülltes Curriculum, wenig unterstützende / zu bürokratische Organisationsstruktur. Der dritte Analyseschritt baut ebenfalls auf der Datenlage der 133 Fallstudien auf und erforscht, ob bestimmte Typen bzw. Muster von Implementierungsprozessen auftreten. Durch die Analyse wurden sechs typische Implementierungsmuster identifiziert. Dabei führt das jeweilige Zusammenspiel der Faktoren zu einer Implementierung von Nachhaltigkeitscurricula in unterschiedlicher Tiefe und Breite, welche nachfolgend durch die absteigende Reihenfolge der Muster indiziert ist: (1) "a collaborative paradigm shift", (2) "bottom-up institutional change", (3) "top-down institutional change", (4) "the presence of many barriers that hinder institutional change", (5) "externally driven initiatives", and (6) "initiatives that are scattered due to a lack of coordination". Über alle Muster hinweg wurden zudem zwei Phasen identifiziert. Zum einen kann der Anstoß zur Implementierung von BNE nicht nur von internen, sondern auch von externen Akteurinnen und Akteuren initiiert werden. Zum anderen kann sich diese Initiierung dann sowohl "bottom-up", also durch Studierende, Lehrende, etc., als auch "top-down", also z.B. durch das Präsidium, oder auch von beiden Ebenen gleichzeitig durchsetzen. Um den ersten Anstoß gewinnbringend zu nutzen, sind folgende Schlüsselfaktoren wichtig: Eine offene Kommunikationskultur zwischen allen Akteurinnen und Akteuren, in der Feedback und Reflektion willkommen sind und auch aktiv eingeholt werden. Die Entwicklung einer Vision, die von allen Beteiligten geteilt wird, kreiert Ownership und einen langfristigen Erfolg. Eine hohe Kollaboration aller Akteurinnen und Akteure, aber auch bestehender Initiativen führt zur Teilung von Wissen und weiteren Ressourcen. Dabei kann eine informelle Kollaboration und Kooperation teilweise die fehlende Unterstützung der präsidialen Ebene und/oder eine formelle Kommunikationsstruktur ausgleichen. Weiterhin führt die Entwicklung einer Strategie mit einzelnen Schritten und geteilter Verantwortung zu einer erfolgreicheren Implementierung von BNE an Hochschulen. Die vorgestellten Erkenntnisse stellen eine ergänzende empirische Perspektive im Diskurs um die Etablierung von BNE an Hochschulen dar. Erstens sind die Fallstudien, die sich konkret mit den Implementierungsprozessen von Nachhaltigkeitscurricula befassen, das erste Mal als Forschungslandschaft analysiert worden. Auf dieser Grundlage können sowohl Forschende sowie Fördergebende über den Status Quo reflektieren und weitere Schritte planen, aber auch Praktikerinnen und Praktiker Beispiele auffinden. Zweitens bietet die vorliegende Dissertation die Möglichkeit die Vielzahl an Einzelfallstudien zu vergleichen und somit neue und generalisierbare Erkenntnisse zu entwickeln. Die empirische Analyse anhand von 133 Fallstudien zur Identifizierung von Schlüsselfaktoren, die eine Implementierung von Nachhaltigkeitscurricula fördern oder hemmen, stellt eine ergänzende Perspektive im Diskurs dar, der von theoretischen Überlegungen und individuellen Fallstudien geprägt ist. Damit eröffnet sich eine neue Perspektive auf Einflussfaktoren, die in jedem Kontext wichtig zu sein scheinen. Vor allem spezielle Muster an Implementierungsprozessen wurden bisher kaum und mit weniger Datensätzen untersucht. Diese Dissertation analysiert das komplexe Zusammenspiel aus über 100 Variablen und bietet damit eine der ersten Arbeiten, die Prozesse, die zu einer tiefen und breiten Implementierung von Nachhaltigkeitscurricula führen, besser zu verstehen. In Zukunft werden Hochschulen eine noch größere Rolle auf dem Weg einer nachhaltigen Entwicklung spielen. Diese Dissertation bietet generalisierbare empirische Erkenntnisse wie es Hochschulen gelingen kann ihre Verantwortung wahrzunehmen und durch die Implementierung von BNE zu realisieren.
Malnutrition, poverty and the unsustainable exploitation of natural resources pose serious problems in sub-Saharan Africa (SSA). Overfishing and deforestation not only damage ecosystems, but also put livelihoods at risk in rural economies. The development of nature-based tourism, aquaculture and bioenergy production from papyrus briquettes provide opportunities for improvement. Co-management is becoming increasingly important in SSA to prepare and implement development plans. It aims to provide a framework in which governments work closely together with key stakeholders in village communities, but often success has been limited. Namibia and Zambia are used as case studies in this thesis because despite co-management, malnutrition, poverty and high exploitation of natural resources is evident. A modeling approach can evaluate the impact of different policy (or development) programs ex-ante in order to derive recommendations for action. Quantitative approaches such as computer-based mathematical programming therefore provide an important tool to support policy planning and explore development opportunities, as simulations can indicate the feasibility and potential acceptance of policy (or development) programs. As a result, there is great interest in computer-based models to support the design of development and management plans. The literature also points to research needs for nature-based tourism, aquaculture and papyrus briquettes as bioenergy in SSA. This need is addressed in this thesis by developing computer-based mathematical programming models. Against this background, the overall objective of this thesis is to develop computer-based mathematical programming models to investigate the impact of different development opportunities on rural economies and natural resources in SSA. The focus of this thesis is on nature-based tourism and aquaculture applied to a region in Namibia, and papyrus briquetting applied to a rural area in Zambia as possible (management) options. In detail, the following research questions are raised: (1) Does nature-based tourism improve local livelihoods? (2) Does nature-based tourism have the potential to reduce overfishing? (3) Does aquaculture improve local livelihoods? (4) Does aquaculture have the potential to reduce local overfishing? (5) Does papyrus harvesting and processing improve local livelihoods? (6) Does papyrus harvesting and processing have the potential to reduce the pressure on local forest resources? Chapter 2 investigates the impact of nature-based tourism on rural development and conservation in Namibia's Zambezi Region. Co-management and nature-based tourism often go hand in hand to drive conservation and economic development in SSA. However, the complementarity of the two strategies is controversially discussed in the literature. A mathematical optimization model was developed which represents the economy of a rural case study region and analyzes the trade-offs between nature conservation and development objectives. The model is based on survey data from 200 households collected in 2012. Two different modeling scenarios were developed. Results show that in the scenario describing unrestricted resource extraction, local communities mainly benefit from fishing and utilizing forest products. The current problem of overfishing is highlighted and would be further worsened by the absence of the angling tourism sector. Furthermore, important macro- and micronutrients are missing in the daily diets. In comparison, the scenario representing the social optimum, implying sustainably managed fish stocks and appropriate diets for community inhabitants, shows that community households increase agricultural diversification and shift livelihoods towards tourism employment. As long as appropriate dietary substitutes for fish are available, the overall welfare can be maintained. Model results indicate the high willingness to pay for fish of angling tourists compared to local consumers. Revealed marginal values provide information for developing sustainable regional management plans and guide values for development interventions. Nature-based tourism thus has the potential to improve livelihoods and stop overfishing. Chapter 3 examines the impact of aquaculture development on fish stocks and livelihoods in rural Namibia. Aquaculture is widely recognized as a way to reduce malnutrition and poverty. So far, research with respect to aquaculture has mainly focused on Asia, and the few studies available from SSA are predominantly ex-post partial analyses. A village Computable General Equilibrium (CGE) model was constructed to investigate whether aquaculture improves local livelihoods and simultaneously has the potential to counteract local overfishing. The model is applied to a rural case study region in Namibia's Zambezi Region where malnutrition, poverty and fish resource overexploitation pose current problems. A Social Accounting Matrix (SAM) from 2012 is used as a database for the analysis. The village CGE model shows that aquaculture is a viable livelihood activity improving household incomes and utility through labor reallocations. Furthermore, aquaculture can counteract malnutrition through increased fish consumption. Higher opportunity costs lead to households leaving the fisheries and switching to aquaculture. These substitution effects offer the possibility of reducing the pressure on local freshwater fish stocks. The results also predict that the price of fish from aquaculture is below the regional market price and thus more affordable for the poor. However, the subsistence fish harvest still exceeds the sustainability limit, and the simulation of a strict fish conservation policy leads to declining incomes and increasing deforestation. Policy makers can use the results to introduce aquaculture support programs in rural areas. The findings indicate that such interventions should take particular account of the poorest households, which are most dependent on fisheries. The derived opportunity costs provide information about payments that are necessary to make policy interventions acceptable for different household groups. Chapter 4 analyzes the impacts of introducing a small-scale papyrus briquetting business in rural Zambia. Papyrus is increasingly suggested as an alternative bioenergy source to reduce the pressure on forest ecosystems. However, there are few studies on the economic viability of papyrus wetlands and the benefits for local communities. A village CGE model was developed to examine whether papyrus harvesting and processing has the potential to improve local livelihoods and simultaneously counteract the pressure on local forest resources. The model is applied to a village in northern Zambia where overexploitation of forest resources to produce energy from firewood and charcoal poses a serious problem. The analysis is based on a SAM, which was constructed from survey data of 105 households collected in 2015. The model results show that papyrus briquettes are a possible alternative biofuel and that this technology of papyrus briquetting improves household income and utility through labor reallocations. Higher opportunity costs lead to households switching from firewood extraction and charcoal production activities to papyrus harvesting and processing for bioenergy production. Revealed group-specific opportunity costs of the CGE analysis represent the incentive price for households to stop deforestation. Replacing energy supplies from firewood and charcoal with papyrus briquettes results in substitution effects between forest land and wetland and thereby reduces the pressure on local forest resources. However, sustainable harvesting regimes are required to maintain papyrus as an alternative biofuel source. The CGE approach allows for an economy-wide ex-ante analysis at village level and can support management decisions to ensure the success of papyrus bioenergy interventions. Annex A contains a user manual for the construction of a SAM for a village economy. The methodology is well established at the national level. The procedure for developing national SAMs is extensively documented in literature. However, it can also be constructed for smaller economies, such as a village. Studies dealing with village SAMs are rare. In addition, there are hardly any guidelines for design. In order to complete this gap, theoretical principles and data requirements are discussed; a hypothetical village SAM is constructed by using numerical examples. Subsequently, the SAM of a real-world village case study from Zambia is analyzed. It is demonstrated how macroeconomic indicators can be calculated and microeconomic information obtained. Furthermore, a village SAM provides the database for scientific modeling approaches, such as optimization and CGE models, which are presented. Village SAMs are thus a useful management tool and support policy planning at local and regional level. ; Unterernährung, Armut und die nicht nachhaltige Ausbeutung natürlicher Ressourcen sind schwerwiegende Probleme in Subsahara-Afrika. Überfischung und Entwaldung schädigen nicht nur die Ökosysteme, sondern gefährden auch die Existenzgrundlage der ländlichen Wirtschaftsräume. Die Förderung von Naturtourismus, Aquakultur und Bioenergieproduktion aus Papyrusbriketts stellen Möglichkeiten zur Verbesserung dar. Co-Management gewinnt immer stärker an Bedeutung in Subsahara-Afrika, um Entwicklungspläne zu erstellen und umzusetzen. Es soll einen Rahmen schaffen, in dem Regierungen eng mit den wichtigsten Interessengruppen in dörflichen Gemeinden zusammenarbeiten, allerdings häufig mit begrenztem Erfolg. Namibia und Sambia werden in dieser Arbeit als Fallstudien verwendet, da trotz Co-Management Unterernährung, Armut und eine starke Ausbeutung der natürlichen Ressourcen offensichtliche Herausforderungen darstellen. Ein Modellierungsansatz kann die Auswirkungen verschiedener Politik- (oder Entwicklungs-)Programme ex-ante bewerten, um Handlungsempfehlungen abzuleiten. Quantitative Ansätze, wie die computergestützte mathematische Programmierung, bieten daher ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Politikplanung und Erarbeitung von Entwicklungsmöglichkeiten, da Simulationen auf die Realisierbarkeit und wahrscheinliche Akzeptanz von Politk- (oder Entwicklungs-)Programmen hinweisen können. Es besteht folglich ein hohes Interesse an computergestützten Modellen, um die Erstellung von Entwicklungs- und Managementplänen zu unterstützen. Die Literatur verweist zudem auf Forschungsbedarf für Naturtourismus, Aquakultur und Papyrusbriketts als Bioenergie in Subsahara-Afrika. Dieser Bedarf wird im Rahmen der Arbeit durch die Entwicklung computergestützter mathematischer Programmierungsmodelle adressiert. Vor diesem Hintergrund ist das übergeordnete Ziel dieser Arbeit, computergestützte mathematische Programmierungsmodelle zu entwickeln, um die Auswirkungen verschiedener Entwicklungsmöglichkeiten auf ländliche Ökonomien und die natürlichen Ressourcen in Subsahara-Afrika zu untersuchen. Als mögliche (Management-)Option wird der Naturtourismus und die Aquakultur am Beispiel Namibias und die Papyrusbrikettierung am Beispiel Sambias hervorgehoben. Im Einzelnen werden die folgenden Forschungsfragen aufgeworfen: (1) Verbessert der Naturtourismus die lokalen Lebensgrundlagen? (2) Hat der Naturtourismus das Potenzial, die Überfischung zu reduzieren? (3) Verbessert Aquakultur die lokalen Lebensgrundlagen? (4) Hat Aquakultur das Potenzial, die lokale Überfischung zu reduzieren? (5) Verbessert die Papyrusernte und -verarbeitung die lokalen Lebensgrundlagen? (6) Hat die Papyrusernte und -verarbeitung das Potenzial, den Druck auf die lokalen Waldressourcen zu reduzieren? Kapitel 2 untersucht die Auswirkungen des Naturtourismus auf die ländliche Entwicklung und den Naturschutz in Namibias Sambesi Region. Co-mangement und Naturtourismus gehen oft Hand in Hand, um den Naturerhalt und die ökonomische Entwicklung in Subsahara-Afrika zu fördern. Inwiefern sich diese beiden Strategien ergänzen, wird jedoch in der Literatur kontrovers diskutiert. Es wurde ein mathematisches Optimierungsmodell entwickelt, welches die Wirtschaft einer ländlichen Fallstudienregion repräsentiert und die Zielkonflikte zwischen Naturschutz und Entwicklungszielen untersucht. Die Datenbasis des Modells stellen Umfragedaten von 200 Haushalten aus dem Jahr 2012 dar. Es wurden zwei unterschiedliche Modellierungsszenarien entworfen. Die Ergebnisse zeigen, dass in dem Szenario der uneingeschränkten Ressourcenextraktion die lokalen Gemeinden hauptsächlich von der Fischerei und der Nutzung von Waldprodukten profitieren. Das derzeitige Problem der Überfischung wird aufgezeigt und würde durch das Fehlen des Angeltourismus noch weiter verschärft werden. Zudem zeigt die Simulation das Fehlen wichtiger Makro- und Mikronährstoffe in der täglichen Ernährung. Im Vergleich zu dieser, den Status quo repräsentierenden Modellierung zeigt das Szenario des sozialen Optimums, welches nachhaltig bewirtschaftete Fischbestände und eine angemessene Ernährung der Gemeindebewohner beinhaltet, dass die Haushalte der Gemeinde ihre landwirtschaftliche Diversifizierung erhöhen und ihre Lebensgrundlagen zugunsten von Tourismusbeschäftigungen verlagern. Solange geeignete Ernährungssubstitute für Fische zur Verfügung stehen, kann die allgemeine Wohlfahrt aufrechterhalten werden. Die Modellergebnisse zeigen die hohe Zahlungsbereitschaft für Fische von Angeltouristen im Vergleich zu lokalen Konsumenten. Aufgedeckte Marginalwerte liefern Informationen für die Entwicklung nachhaltiger regionaler Managementpläne und Richtwerte für Entwicklungsmaßnahmen. Naturtourismus hat somit das Potenzial, die Lebensgrundlagen zu verbessern und die Überfischung zu stoppen. Kapitel 3 behandelt die Auswirkungen der Entwicklung der Aquakultur auf die Fischbestände und Lebensgrundlagen im ländlichen Namibia. Aquakultur ist allgemein als eine Möglichkeit bekannt, Unterernährung und Armut zu reduzieren. Bisher hat sich die Forschung bezüglich dieses Themas hauptsächlich auf Asien konzentriert und die wenigen verfügbaren Studien aus Subsahara-Afrika sind überwiegend Ex-post-Teilanalysen. Daher wurde ein ländliches Gleichgewichtsmodell entwickelt, welches untersucht, ob Aquakultur die lokalen Lebensgrundlagen verbessert und gleichzeitig das Potenzial hat, der lokalen Überfischung entgegenzuwirken. Das Modell wird auf eine ländliche Fallstudienregion in der Sambesi Region Namibias angewendet, die von Unterernährung, Armut und Überfischung gekennzeichnet ist. Für die Analyse wird der Datensatz einer Sozialrechnungsmatrix aus dem Jahr 2012 verwendet. Das ländliche Gleichgewichtsmodell zeigt, dass Aquakultur eine realisierbare Aktivität zur Verbesserung des Einkommens und des Nutzens der Haushalte durch Arbeitsreallokationen ist. Darüber hinaus kann die Aquakultur der Unterernährung durch erhöhten Fischkonsum entgegenwirken. Höhere Opportunitätskosten führen dazu, dass Haushalte die Fischerei verlassen und zur Aquakultur wechseln. Diese Substitutionseffekte bieten die Möglichkeit, den Druck auf die lokalen Süßwasserfischbestände zu verringern. Die Ergebnisse prognostizieren zudem, dass der Preis für Fisch aus der Aquakultur unter dem regionalen Marktpreis liegt und somit für einkommensschwache Haushalte bezahlbar ist. Der Subsistenzfischfang übersteigt jedoch noch immer die Nachhaltigkeitsgrenze und die Simulation einer strengen Fischschutzpolitik führt zu sinkenden Einkommen und zunehmender Entwaldung. Politische Entscheidungsträger können diese Resultate nutzen, um Förderprogramme für Aquakultur in ländlichen Gebieten einzuführen. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass bei diesen Maßnahmen insbesondere die ärmsten Haushalte, die am stärksten von der Fischerei abhängig sind, berücksichtigt werden sollten. Abgeleitete Opportunitätskosten geben Aufschluss über Zahlungen, die notwendig sind, um politische Interventionen für verschiedene Haushaltsgruppen akzeptabel zu gestalten. Kapitel 4 analysiert die Auswirkungen der Einführung eines Papyrusbrikettbetriebes im ländlichen Sambia. Papyrus wird zunehmend als eine alternative Bioenergiequelle vorgeschlagen, um den Druck auf die Waldökosysteme zu verringern. Es gibt jedoch nur wenige Studien über die Wirtschaftlichkeit von Papyrus-Feuchtgebieten und den Nutzen für die lokale Bevölkerung. Es wurde ein ländliches Gleichgewichtsmodell entwickelt, um zu untersuchen, ob die Ernte und Verarbeitung von Papyrus das Potenzial hat, die lokalen Lebensgrundlagen zu verbessern und gleichzeitig dem Druck auf die lokalen Waldressourcen entgegenzuwirken. Das Modell wird auf ein Dorf im Norden Sambias angewendet, wo die Ausbeutung der Wälder zur Energiegewinnung aus Feuerholz und Holzkohle ein schwerwiegendes Problem darstellt. Die Analyse verwendet eine Sozialrechnungsmatrix, die auf Erhebungsdaten von 105 Haushalten aus dem Jahr 2015 basiert. Die Modellergebnisse zeigen, dass Papyrusbriketts ein möglicher alternativer Biokraftstoff sind und dass diese Technologie der Papyrusbrikettierung das Einkommen und den Nutzen der Haushalte durch Arbeitsreallokationen verbessert. Höhere Opportunitätskosten führen dazu, dass die Haushalte von der Feuerholzgewinnung und Holzkohleproduktion auf die Papyrusernte und -verarbeitung zur Erzeugung von Bioenergie wechseln. Die aufgedeckten gruppenspezifischen Opportunitätskosten der Gleichgewichtsanalyse stellen einen Anreiz für Haushalte dar, die Entwaldung zu stoppen. Der Austausch von Energie aus Feuerholz und Holzkohle durch Papyrusbriketts führt zu Substitutionseffekten zwischen Waldfläche und Feuchtgebiet und entlastet damit die lokalen Waldressourcen. Um Papyrus als alternative Biokraftstoffquelle zu erhalten, sind jedoch nachhaltige Erntemethoden erforderlich. Der Gleichgewichtsansatz ermöglicht eine gesamtwirtschaftliche Ex-ante-Analyse auf Dorfebene und kann Managemententscheidungen unterstützen, um den Erfolg von Papyrus-Bioenergie-Interventionen sicherzustellen. Annex A beinhaltet ein Benutzerhandbuch für den Bau einer Sozialrechnungsmatrix einer ländlichen Ökonomie. Die Anwendung dieser Methodik ist auf nationaler Ebene bereits etabliert. Die Vorgehensweise zur Erstellung nationaler Sozialrechnungsmatrizen ist in der Literatur ausführlich dokumentiert. Sie kann aber auch für kleinere Ökonomien, wie ein Dorf, entwickelt werden. Studien, die sich mit dörflichen Sozialrechnungsmatrizen beschäftigen, sind selten. Zudem gibt es kaum Richtlinien zur Gestaltung. Um diese Lücke zu schließen, werden theoretische Grundlagen und Datenanforderungen diskutiert; eine hypothetische dörfliche Sozialrechnungsmatrix wird mit Hilfe numerischer Beispiele konstruiert. Anschließend wird eine Sozialrechnungsmatrix einer realen Dorf-Fallstudie aus Sambia analysiert. Es wird aufgezeigt, wie makroökonomische Indikatoren berechnet und mikroökonomische Informationen ermittelt werden können. Darüber hinaus wird erläutert, inwiefern eine dörfliche Sozialrechnungsmatrix die Datenbasis für wissenschaftliche Modellierungsansätze wie Optimierungs- und Gleichgewichtsmodelle bietet. Dörfliche Sozialrechnungsmatrizen sind somit ein nützliches Managementinstrument und unterstützen die Politikplanung auf lokaler und regionaler Ebene.
Landwirtschaftliche Märkte sowie die gesamte Ernährungswirtschaft unterliegen in vielen Entwicklungsländern enormen Transformationsprozessen hin zu modernen Wertschöpfungsketten und der Erzeugung hochqualitativer Produkte. Während in den Exportmärkten Produktstandards und Zertifizierung an Bedeutung gewinnen, spielen in Entwicklungsländern nationale und multinationale Super- und Hypermarktketten eine immer größere Rolle. Diese Entwicklungen haben Auswirkungen auf die verschiedenen Akteure der Ernährungswirtschaft, insbesondere auf Kleinbauern. Ein Land, in dem die Expansion von modernen Einzelhandelsstrukturen schon relativ früh begonnen hat, ist Thailand. In den 1980er und 1990er Jahren haben, neben anderen Faktoren, das steigende Pro-Kopf Einkommen, erhöhte Urbanisierungsraten sowie die zunehmende Arbeitstätigkeit von Frauen die Etablierung von modernen Einzelhandelsstrukturen beschleunigt. Während die fünf wichtigsten Super- und Hypermarktketten 1996 insgesamt 36 Filialen in Thailand hatten waren es 2009 bereits 295 Filialen. Zu Beginn der Entwicklung waren moderne Einzelhandelsgeschäfte darauf fokussiert, Konsumenten mit umfassenden Einkaufsmöglichkeiten sowie mit niedrigen Preisen für Grundnahrungsmittel und verarbeitete Produkte zu werben. Je mehr sich die Märkte allerdings etablieren, desto wichtiger werden auch frische Lebensmittel, wie z.B. Obst und Gemüse. Auch wenn die Ausweitung dieses Produktsegments durch bspw. die Notwendigkeit einer durchgängigen Kühlkette erschwert wird, steigt der Verkaufsanteil von frischen Lebensmitteln an den totalen Lebensmittelverkäufen von modernen Einzelhandelsmärkten an. Da diese Produktkategorie eine wesentliche Bedeutung für Kleinbauern hat, liegt der Fokus dieser Studie auf frischen Lebensmitteln, insbesondere auf Gemüse. Das erste Kapitel untersucht am Beispiel von Paprika, wie Kleinbauern in Entwicklungsländern besser von modernen Wertschöpfungsketten profitieren können. Paprika ist ein Gemüse das erst vor etwa 10 Jahren als Produktinnovation in Thailand eingeführt wurde, um auf Exportmärkten und im modernen Lebensmitteleinzelhandel verkauft zu werden. Im Laufe der Zeit hat Paprika bei den lokalen Konsumenten an Popularität gewonnen und er wird heute auch auf traditionelleren Lebensmittelmärkten gehandelt. Die Analyse basiert auf Daten einer Haushaltserhebung im Wassereinzugsgebiet Mae Sa in Nordthailand. Die Erhebung umfasst 246 Paprika produzierende Haushalte sowie 62 landwirtschaftliche Haushalte, die keinen Paprika produzieren. Ergebnisse der Regressionsmodelle zeigen, dass die Kultivierung von Paprika, und insbesondere ein früher Einstieg in die Paprikaproduktion, signifikant zu höherem Haushaltseinkommen beiträgt und damit eine wichtige Strategie für Kleinbauern darstellt, ihre Lebenssituation zu verbessern. Es gilt allerdings zu bedenken, dass fehlende Landrechte, eine schwache infrastrukturelle Anbindung sowie fehlender Zugang zu Informationen Barrieren für eine frühe Übernahme der Kultivierung von Paprika darstellen. Es ist daher eine ernsthafte Herausforderung für die Politik, diese Hindernisse zu überwinden um negative Einkommenseffekte für benachteiligte Landwirte zu verhindern. Die Integration in moderne statt in traditionelle Wertschöpfungsketten trägt bisher allerdings nicht zu einem erhöhten Einkommen bei. Dieses hebt noch einmal hervor, dass externe Effekte, die durch die Etablierung modernen Einzelhandelsmärkten entstehen, bei der Bewertung dieser Märkte nicht unterschätzt werden sollten und in zukünftigen Studien berücksichtigt werden müssen. Der moderne Lebensmitteleinzelhandel führt nicht nur zu neuen Produkten und Produktstandards, sondern auch zu substantiellen Veränderungen im Management von Wertschöpfungsketten, was die Vermarktungsentscheidungen von Landwirten ebenfalls beeinflussen kann. Super- und Hypermärkte modernisieren zunehmend ihr Beschaffungswesen, was unter anderem bedeutet, dass sie vermehrt auf vertragliche Absprachen mit ihren Lieferanten bestehen. Landwirte beliefern Supermärkte häufig nicht mehr direkt, sondern sind über Zwischenhändler mit diesen Märkten verbunden. Basierend auf den Daten der oben genannten Haushaltserhebung werden im zweiten Kapitel die (vertraglichen) Vereinbarungen zwischen Landwirten und Händlern in traditionellen und modernen Wertschöpfungsketten für Paprika verglichen. Darüber hinaus ist es von Interesse zu analysieren, inwiefern bestehende Unterschiede die Entscheidung eines Landwirtes für einen bestimmten Vermarktungsweg beeinflussen. Die Ergebnisse bestätigen die Annahme, dass zwischen den Vermarktungswegen signifikante Unterschiede in Vereinbarungen zwischen Landwirten und Händlern bestehen. Außerdem zeigen die Ergebnisse, dass einige dieser Unterschiede die Vermarktungsentscheidungen von Landwirten beeinflussen. Produktpreise spielen für Landwirte ebenso wie das Bereitstellen von Betriebsmitteln und Krediten und die eigene Unabhängigkeit und Flexibilität eine wichtige Rolle. Die Ergebnisse des Choice Experimentes stellen heraus, dass Landwirte im Allgemeinen eine Präferenz für Vermarktungswege haben, die keine vertraglichen Vereinbarungen beinhalten. Außerdem bestätigt das Experiment, dass einige der oben genannten Aspekte (z.B. die Bereitstellung von Krediten) die Attraktivität von Verträgen erhöhen. Der wichtigste Aspekt für Landwirte ist allerdings eine gute persönliche Beziehung zum Händler, was darauf schließen lässt, dass Landwirte ein gewisses Maß an Vertrauen wertschätzen. Zusammenfassend zeigen diese Ergebnisse, dass für die bessere Einbindung von Kleinbauern in moderne Einzelhandels struktur en nicht nur die Mängel landwirtschaftlicher Märkte überwunden werden müssen, sondern auch berücksichtigt werden sollte, wie Absprachen zwischen Landwirten und Händlern gestaltet werden. Die Einbindung von Kleinbauern in den modernen Einzelhandel hat das Potential, die Lebensumstände von Kleinbauern zu verbessern. Die vorherigen Ergebnisse verdeutlichen allerdings, dass verschiedenste Barrieren bestehen, die eine weitreichende Integration von Kleinbauern nach wie vor erschweren. Darüber hinaus zeigen die Ergebnisse, dass auch traditionelle Märkte finanzielle Anreize für Landwirte bieten können und dass traditionelle Vermarktungsstrukturen den Präferenzen von Landwirten teilweise besser entsprechen. Daher ist es ebenfalls wichtig abzuschätzen, inwiefern traditionelle Einzelhandelsstrukturen, insbesondere die Märkte für Frischwaren, von der Transformation der Ernährungswirtschaft betroffen sind. Dieser Aspekt wird im dritten Kapitel aufgegriffen, in dem die Wettbewerbsstrategie von Super- und Hypermärkten in bezug auf Preise und erkennbare Qualitätsattribute zweier Gemüsesorten, Morning Glory und Paprika, verglichen wurde. Dafür wurden Daten über bestimmte Qualitätsattribute und Preise auf 43 Märkten in 17 Distrikten von Bangkok erhoben. Die Stichprobe besteht aus insgesamt 14 Filialen der drei wichtigsten Supermarktketten und insgesamt 12 Filialen der drei wichtigsten Hypermarktketten sowie 17 traditionellen Märkten für Frischwaren. Der Vergleich der Preise und der Qualitätsattribute auf den verschiedenen Märkten zeigt, dass weder Super- noch Hypermärkte in Bezug auf die Preise wettbewerbsfähig mit traditionellen Märkten für Frischwaren sind. Im Gegensatz dazu bieten diese Märkte Produkte höherer Qualität an. Die Ergebnisse des hedonischen Preismodells legen dar, dass auf allen Märkten bestimmte Qualitätsattribute die Produktpreise signifikant beeinflussen. Darüber hinaus haben Super- und Hypermärkten einen signifikanten und positiven Einfluss auf die Produktpreise. Dieses Ergebnis lässt darauf schließen, dass moderne Lebensmittelmärkte als solches für Konsumenten einen gewissen Wert darstellen, da sie bereit sind unabhängig von Qualitätsunterschieden, höhere Produktpreise zu bezahlen. Allerdings sind die Konsumenten der mittleren und höheren Einkommensklassen eher Kunden moderner Einzelhandelsmärkte, so dass das allgemeine Wirtschaftswachstum vor allem dem modernen Lebensmittelsektor zugute kommt. Traditionelle Märkte für Frischwaren und damit der Großteil an Landwirten bleiben weitgehend außen vor. Aus den Ergebnissen dieser Studie lassen sich wichtige Politikempfehlungen für die Unterstützung von Kleinbauern in Entwicklungsländern ableiten. Einerseits sollte die Integration von Kleinbauern in moderne Einzelhandelsstrukturen weiter gefördert werden. Dafür müssen Regierungen sich aktiv engagieren, um das Funktionieren der landwirtschaftlichen Märkte zu verbessern, bspw. durch Investitionen in die Infrastruktur oder die Verbesserung des Zugangs von Kleinbauern zu Marktinformationen. Darüber hinaus müssen die Beziehungen zwischen Kleinbauern und den nicht lokalen Händlern verbessert werden. Ein Ansatz in diese Richtung ist eine bessere Einbindung von lokalen Händlern, die häufig schon lang andauernde Beziehungen mit Landwirten haben. Wo dieses logistisch nicht möglich ist, sollten Unternehmen in Vertrauensbildende Maßnahmen investieren, z.B. in häufigere persönliche Kontakte zu den Landwirten oder in transparente Preisbildung. Andererseits sollte die Bedeutung von traditionellen Märkten für Frischwaren nicht aus den Augen verloren werden. Um Kunden der mittleren und höheren Einkommensklassen zu gewinnen und dadurch auch vom allgemeinen Wirtschaftswachstum zu profitieren müssen sich diese Märkte an die sich verändernden Einkaufsgewohnheiten von Konsumenten anpassen. Dazu muss die allgemeine Attraktivität der Märkte, z.B. durch die Verbesserung der hygienischen Standards oder durch die Ausweitung des Angebots an Parkplätzen, verbessert werden. Darüber hinaus muss auch das Produktangebot angepasst werden. Diese Veränderungen können jedoch nur zum Teil von den Händlern selbst getragen werden. Vor allem bedarf es der Unterstützung der Regierung und/oder privater Investoren, die finanzielle Mittel und Know-how zur Verfügung stellen. ; In many developing countries, agricultural and food systems are undergoing a major transformation towards high-value, modern supply chains. In export markets, stan-dards and certification systems are gaining in importance, while within developing countries, the role of national and multinational super- and hypermarket chains is growing. These developments have important implications for various stakeholders in the agro-food system, including, in particular, smallholder farmers. One country where the expansion of modern retail structures started relatively early is Thailand. In the 1980s and 90s increasing per capita incomes, urbanization trends and female labor force participation spurred, among other things, the development of modern retail structures. In 1996, the five most important super- and hypermarket chains had a total of 36 branches, and by 2009, this number of branches had already increased to 295. While modern retail markets first focus on attracting consumers with an all-in-one shopping strategy and particularly low prices for processed foods and staples, their stores start to mimic wet market situations in an advanced development stage. Although some barriers exist, e.g. a continuous cool chain, the share of fresh produce sales (as a percentage of total food sales) is also increasing at modern retail markets. Taking into account the importance of fruit and vegetable production for smallholder farmers, our study focuses on the fresh fruit and vegetable sector. In the first chapter, we analyze how smallholder farmers in developing countries can benefit from modern supply chains. We take the example of sweet pepper, which was introduced as a product innovation in Thailand some 10 years ago, mainly for ex-ports and upscale domestic supermarkets. Over time, sweet pepper gained wide pop-ularity among domestic consumers, so that nowadays it is also traded at more tradi-tional wholesale and retail markets. Our analysis is based on original farm survey data from 246 sweet pepper producers and 62 non-sweet pepper farmers in the Mae Sa Watershed in northern Thailand. Results from our regression models show that sweet pepper cultivation, and in par-ticular an early adoption, contributes significantly to higher household incomes and is therefore an important potential avenue for smallholder farmers to improve their livelihood. However, the duration analysis indicates that missing land titles, weak infrastructure conditions and limited access to information constituted serious con-straints during the early phases of sweet pepper adoption. There must be a change in policy in order to overcome these initial adoption constraints for disadvantaged farmers, and to thus avoid negative income distribution effects. Strikingly, at this stage, participation in modern supply chains does not lead to higher incomes than when supplying sweet pepper to traditional markets. This finding underlies that spill-overs from modern retail markets should not be underestimated; they must be ac-counted for in future studies of the wider implications of modern supply chains. Modern retail markets not only bring new products and product standards - they also implement profound changes in supply chain management, thereby affecting farm-ers marketing decisions. Super- and hypermarkets increasingly modernize their pro-curement systems and switch from buying through spot-market transactions to con-tractual agreements with farmers, often through specialized intermediaries. In the second chapter, we used the data from the above-mentioned farm survey to compare institutional arrangements, including contracts, between farmers and traders in tradi-tional and modern supply chains of sweet pepper. Moreover, we assess the impact of those differences on the farmers market channel choice. Our descriptive comparison of institutional arrangements confirms that significant differences exist among mar-keting channels. Furthermore, we show that some of those differences influence the farmers market-ing behavior. While output prices matter, the farmers also value other aspects such as access to inputs, credit and information, as well as independence and flexibility. Re-sults from the choice experiment additionally point out the farmers general prefer-ence for marketing options that do not involve a contract, and confirm that the as-pects mentioned above can increase the attractiveness of contracts. Yet, the most important factor for the farmers is a personal relationship with the buyer, which seems to reflect their desire for mutual trust. These findings show that beyond ad-dressing market imperfections, designing institutional arrangements according to the farmers needs can also contribute to more widespread smallholder participation in modern retail markets. The integration of smallholder farmers in modern retail markets is one way to im-prove their livelihood. However, our previous analyses show that various barriers exist that continue to limit integration possibilities. We showed that traditional mar-kets can also offer financial incentives to smallholder farmers and, in many ways, traditional marketing structures correspond to the marketing preferences of small-holder farmers. It is therefore also important to know how much traditional retail structures, and in particular, wet markets, are affected by food system transforma-tions. We consider this issue in the third chapter when we analyze the competition strategy of modern retail outlets with regard to product prices and observable product quality attributes. We again focus on the fresh fruits and vegetables segment, and in particular, on two products: morning glory and sweet pepper. We collected data about these products quality attributes and prices on 43 market outlets in 17 districts of Bangkok. The sample comprises 14 branches of the three most important super-market chains and 12 branches of the three most important hypermarket chains, as well as 17 wet markets. Descriptive comparisons of product prices and quality among the three types of markets show that neither super- nor hypermarkets are price competitive with wet markets. However, super- and hypermarkets offer higher prod-uct quality. Results from hedonic price models show that certain quality attributes significantly increase product prices. Moreover, we find a price effect of modern retail outlets, which demonstrates that despite any potential differences in quality, prices in super- and hypermarkets are higher than in wet markets. This shows that consumers not only value specific qual-ity attributes, but also modern retail formats. The overall picture resulting from this analysis is that traditional and modern markets have been acting more as comple-ments to one another than as competitors. However, since modern retail formats pri-marily serve the middle and upper income classes, these markets are reaping the most benefits from overall economic growth. Wet markets - and the majority of smallholder farmers - are being left behind. All in all, the results of this study have important policy implications for the support of smallholder farmers in emerging economies. On the one hand, the integration of smallholder farmers should continue to be promoted. This would require government involvement with regard to overcoming widespread market imperfections, like weak infrastructure conditions and limited access to market information. Furthermore, the relationship between the farmers and buyers needs to be improved. This is especially important regarding company representatives and intermediaries, who are often non-locals. One possible approach could be to more explicitly involve local traders who have established long-term relationships with the farmers. In areas where this is not logistically possible, companies and intermediaries could try to improve their ties with the farmers through other trust-building mechanisms, such as increasing the number of personal interactions and making pricing and grading procedures more transparent. On the other hand, the importance of wet markets as a major market outlet for smallholder farmers should not be forgotten. In order to attract middle and high income classes, and thereby benefit from overall economic growth, wet markets need to adapt to changing consumer demands. This can only be achieved by increasing the overall attractiveness of wet markets, e.g. by improving the hygienic conditions and offering more parking lots, as well as by expanding the product assortment. However, traders have a limited capacity to influence market modernization; such measures need to be supported with financial means and know-how by the government and/or private investors.
Inhaltsangabe: Einleitung: 1.1 Einleitung und Problemstellung: Nationalparks sind Großschutzgebiete (GSG). Auf der einen Seite sind sie die 'grünen Lungen' Europas, aber auf der anderen Seite durch ihre räumliche Lage (in Grenz- beziehungsweise Küstenregionen) und Größe 'Knotenpunkte' verschiedenen konfluierender Nutzungsansprüche und raumstruktureller Entwicklungsmodelle. Das dicht besiedelte Mitteleuropa hat eine lange Kulturgeschichte und ist dadurch anthropogen stark überformt. Naturschutz wird deshalb häufig als Verhinderer einer wirtschaftlichen Entwicklung dargestellt. Der Naturschutzgedanke ist traditionell eher ein 'anthropozentrisches Gedankengut' und beschreibt die Einmaligkeit von Naturphänomenen wie den Yellowstone Nationalpark in den USA. Heute, insbesondere in Europa, werden Schutzgebiete eher aus ökologischen Beweggründen, wie die Erhaltung der Biodiversität oder die Sicherstellung ungestörter ökosystemarer Abläufe, ausgewiesen. Sie gelten als klassisches Flächenschutzinstrument, dass die Rückführung von Kulturlandschaften zur Naturnähe erlaubt. Oft werden sie jedoch als 'Schwarze Löcher' innerhalb der Region und der hiesigen Wirtschaft angesehen. Dies führt häufig zu mangelnder Akzeptanz bei Anwohnern, politischen- und wirtschaftlichen Entscheidungsträgern. Zurzeit gibt es 14 Nationalparks in Deutschland, mit einer Fläche von 962.048 Hektar wovon ein Großteil die marinen Gebiete der Nord- und Ostsee sind. Das Wattenmeer der Nordsee ist ein weltweit einzigartiges Ökosystem. Es bietet Lebensraum für 250 Tierarten, darunter 30 verschiedene einheimische Vogelarten. Über 12 Millionen Zugvögel nutzen das Wattenmeer jährlich auf ihrem Weg. Die Wattenmeerregion ist aber nicht nur einzigartiger Naturraum, sondern auch ein Kulturraum, in dem Menschen seit Jahrhunderten gelebt, gearbeitet und kulturelle Werte geschaffen haben (Vgl. Homepage EUROPARC Deutschland). Von den drei Wattenmeer Nationalparks (Niedersächsisches, Hamburgisches und Schleswig-Holsteinisches) ist der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer der flächengrößte Nationalpark Deutschlands. Als der erste Küsten-Nationalpark Deutschlands 1985 gegründet wurde, machte er sich damit zwei Ziele zur Aufgabe. Erstens, den Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung des Naturpotentials und zweitens den Erhalt und Förderung der Lebenschancen der Menschen in der Region. Die geschützte Fläche besteht vor allem aus Wasser und dem Wattenmeer. Die Inseln und Halligen sind zwar als Enklaven aus dem Nationalpark ausgegrenzt, benennen aber eigene Schutzgebiete (Nationalparkgesetz NPG 1997). Zudem grenzen die Kreise Dithmarschen und Nordfriesland mit mehreren Gemeinden an den Nationalpark. Problemstellung: Das Wattenmeer (die Nordsee) ist ein traditionelles Fremdenverkehrsgebiet. Daraus lässt sich folgende Problemstellung in Bezug auf den Nationalpark kurz skizzieren: Der Tourismus in der Untersuchungsregion ist durch eine starke räumliche Konzentration gekennzeichnet, vor allem auf den drei Geestinseln Sylt, Amrum und Föhr sowie die touristischen Zentren St. Peter-Ording und Büsum. Eine Folge dieser Verteilung ist nach Aussage des Nordsee-Tourismus-Service ein extrem wirtschaftliches Abhängigkeitsgefälle vom Tourismus (St. Peter-Ording ca. 70 Prozent, Sylt 40 Prozent, Amrum 100 Prozent). Eine grundlegende konkurrierende Situation (Freizeitsport Kontra Naturschutz, Wirtschaftsförderung Kontra Naturschutz, Gemeinden Kontra Schutzgebietsverwaltung) ist durch die Errichtung des Nationalparks entstanden. Nach einer Studie von ZIENER sind solche Konflikte dauerhaft nicht lösbar, können aber durch Kooperationen und Kompromisse entschärft werden. Genau hier kann das Leitbild der nachhaltigen Regionalentwicklung der 'Rettungsanker' sein, indem es als Konfliktentschärfung dient. Das Nationalparks wirtschaftliche Effekte auf ihr Umfeld haben ist bereits in Studien bewiesen wurden, zum Beispiel zum Nationalpark Müritz, Nationalpark Berchtesgaden oder Nationalpark Bayerischer Wald (Vgl. Karte im Anhang A6). Wie sehen aber nun diese 'Wirkungen' vom Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer auf dessen Region genau aus? 1.2 Fragestellung und Arbeitshypothese: Diese Arbeit wird beweisen, dass Naturschutz ein wichtiger Motor für eine gesunde und nachhaltige Entwicklung einer Region ist. Die Autorin behauptet, dass seit dem Bestehen des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer Entwicklungsimpulse die Anrainerkreise Nordfriesland und Dithmarschen erreicht haben. Folgende Fragen werden exemplarisch fokussiert: Welche Wirkungen und Impulse gehen vom Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer auf die Region aus? Was bekommen insbesondere die hiesigen Unternehmen davon mit? Wie und in welchem Umfang hat der Nationalpark die im Nationalparkgesetz (§2 Abs.3) verankerte Zielsetzung umgesetzt die regionale Entwicklung zu fördern? Darauf aufbauend möchte die Autorin zwei Hypothesen aufstellen und diese auf ihren Bestand hin überprüfen. Hypothese 1: Der Nationalpark findet im Gastgewerbe geschlossen Zuspruch. Hypothese 2: Auch anderen Branchen neben dem Tourismus zeigen Interesse für die Nationalparkangelegenheiten. Die Ergebnisse der Fragen werden zum Schluss zusammenfassend diskutiert und die Hypothesen falsifiziert. 1.3 Zielsetzung: Ziel der Arbeit ist es, den induzierten Nutzen des Nationalparks für die Region herauszuarbeiten. Im Rahmen dieser Arbeit können jedoch nicht alle Entwicklungen, die vom Untersuchungsgebiet ausgehen eingehend betrachtet werden. Diese Arbeit legt daher nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, sondern möchte eher exemplarisch den Forschungsfragen nachgehen. Weiterhin ist dies keine touristische Wertschöpfungsstudie, die bereits vielen Nationalparkuntersuchungen zu Grunde liegt. Zum Ende sollen entwicklungstheoretisch Empfehlungen daraus abgeleitet werden, die sowohl für das Untersuchungsgebiet speziell und für die allgemeine Forschung vom wissenschaftlich und praktischen Interesse sein können. 1.4 Methodik und Datenerhebung: Die Untersuchung der Fragestellung umfasst einen qualitativen und quantitativen Teil. Im Allgemeinen gilt, dass Meinungen und Einstellungen von Personen durch qualitative Methoden in der Regel besser aufgedeckt werden können (Vgl. LUCKE 1995:27ff.). Um eine einheitliche Vergleichsbasis zu erstellen, empfiehlt LUCKE eine quantitative Herangehensweise. Die Analyse gliedert sich in vier Forschungsphasen, welche praktische und theoretische Schritte beinhalten. Methodischer Zugriff I: Eine Beobachtung der allgemeinen Stimmung im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer war durch einen Feldaufenthalt vom April bis Juni 2009 möglich (nähere Umstände sind im Vorwort beschrieben). Dabei wurde eine strukturierte Variante der Beobachtung angewendet, bei der die Wahrnehmung des Verhaltens der lokalen Bevölkerung (einschließlich der Entscheidungsträger) und der Naturschützer in ihrer natürlichen Umgebung im Vordergrund stand. Im Wesentlichen ging es darum, erste Eindrücke zu sammeln und eventuell spezielle Bedürfnisse der Beteiligten zu erfassen. Mithilfe dieser Beobachtung kann nach ATTESLANDER der Forschungsgegenstand ohne einen direkten Kontakt zu den Menschen beschrieben werden. Erkenntnisse aus dieser Zeit fließen an verschiedenen Stellen im Text ein. Methodischer Zugriff II: Der thematischen und theoretischen Einführung (Kapitel 2 und 3) folgt eine Sekundärdatenanalyse auf Grundlage von Unterlagen des Nationalpark-Amtes über Höhe, Art und Verteilung von Geldern, Beschäftigungseffekten durch die Parkbetreuung, Drittmittelerwirtschaftung, sowie der Tätigkeit der NationalparkService gGmbH. Dabei geht es im wesentlichem um Mittelverwendung und Aufgabenerfüllung des Nationalparks. Die Daten von der Nationalparkverwaltung konnten der Autorin erst ab 1998 aufgeschlüsselt und vollständig zur Verfügung gestellt werden. Das Datenmaterial vor 1998 ist aus diversen Gründen nicht vollständig erfasst worden. Presseberichte und Forschungsergebnisse aus anderen Nationalparks stützen die Angaben der Nationalparkverwaltung. Diese Ergebnisse werden im Kapitel 4 und 5 dargestellt. Methodischer Zugriff III: Im Zentrum der empirischen Untersuchung steht die Online-Umfrage unter Unternehmen der Anrainerlandkreise und die anschließende Verknüpfung der Ergebnisse mit raumgeografischen Erklärungsansätzen. Die Unternehmensbefragung wurde mittels eines standardisierten Fragebogens durchgeführt (Vgl. Anhang A14). Dieser orientiert sich stark an der Arbeit von JOB et al. 2008 zur 'Destination Nationalpark Bayerischer Wald als regionaler Wirtschaftsfaktor'. Zuvor wurde von den Autoren die Erlaubnis dazu eingeholt. Diese Untersuchung stellt zusammen mit Studien zum Nationalpark Berchtesgaden und Müritz eine grundlegende Vergleichsbasis dar. Für eine Online-Befragung spricht vor allem die Möglichkeit einer höheren Beteiligung, da die Rücklaufquote von zugesendeten Papier-Fragebögen durchschnittlich nur bei zehn Prozent liegt. Vorteile dieser Methode sind die große Reichweite, die räumliche und zeitliche Unabhängigkeit, die schnellen Rücklaufzeiten, die geringen Kosten und die Anonymität (Vgl. FRIES 2006:13ff.). Befragte Unternehmen orientiert nach JOB et al. waren: Beherbergung- und Gastronomiebetriebe; Unternehmen aus dem Bereich Kultur, Sport und Freizeit mit stark touristischer Orientierung; Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe, dem Handwerk und Dienstleistungssektor ohne expliziten Tourismusbezug. Die Unternehmen wurden um allgemeine Angaben (Anzahl der Mitarbeiter, Tätigkeitsfeld) und um Informationen zum Aufbau und zur Verteilung ihrer Investitionen und Umsätze gebeten. Weiterhin wurden die Unternehmen in der Befragung nach ihren Einstellungen, Erfahrungen zum- und mit dem Nationalpark gefragt. Auch Einschätzungen über Nachhaltigkeit sollten getroffen werden. Methodischer Zugriff IV: Zur Validierung der Ergebnisse der Unternehmensbefragung konnten Experteninterviews zur Forschungsproblematik Aufschluss über die Bedeutung des Nationalparks für dessen Region geben. Gespräche mit Mitarbeitern der zuständigen Behörden und Fachinstitutionen lieferten wertvolle Zusatzinformationen. Den Interviewpartnern wurde vor dem Forschungshintergrund der Expertenstatus 'verliehen', weil sie in Hinblick auf die spezifischen Fragestellungen der Untersuchung über einen 'privilegierten Zugang' zu Meinungen, Einsichten und Entwicklungen beteiligter Personengruppen sowie zu Informationen zu Problembereichen verfügen. Die Experten stammten aus den Bereichen Nationalparkverwaltung, Nationalparkbetreuung, regionale Wirtschaftsförderung, Tourismus, ehrenamtlicher Naturschutz. Die Auswahl der Interviewpartner wurde nach der Methode des 'theoretischen Samplings' ermittelt. In der Beobachtungsphase wurden hierbei einige Personen interviewt und vor dem Hintergrund der daraus gewonnenen Ergebnisse entschieden, mit wem weitere Gespräche geführt werden. Die für das Interview gewählte Struktur war ein offener Leitfaden (Vgl. Anhang A8), welcher nur eine Orientierung für den sich entwickelten Dialog bieten sollte. Mit dieser Form der Erhebung konnten die Sichtweisen der Befragten besser erfasst und eventuell neue Aspekte ermittelt werden als in standardisierten Interviews. Der Leitfaden umfasste Fragen zu allgemeinen Entwicklungen im Nationalpark und in den Anrainerlandkreisen (Entwicklung der wichtigsten Wirtschaftsbranchen Tourismus, Fischerei, Häfen, Schifffahrt und Energiegewinnung) und fragte nach der Akzeptanz des Nationalparks bei Unternehmen und der Bevölkerung. Die Ergebnisse der Experteninterviews werden an verschiedenen Stellen im Text als Ergänzungen angeführt. Repräsentativität: Bei der Operationalisierung der Untersuchung gab es nicht unerhebliche Probleme. Das betrifft vor allem die Repräsentativität der Ergebnisse der Online-Befragung. Repräsentativität bedeutet, dass die 'Grundgesamtheit zum Zeitpunkt der Befragung bekannt ist und jedes Individuum die gleiche Chance hat, in die Stichprobe einbezogen zu werden'. Da zum Zeitpunkt der Untersuchung keine Daten zu Internetanschlüssen und E-Mail-Anwendungen im Untersuchungsgebiet vorlagen, hat die Autorin selbst eine Stichprobe zusammengestellt. Ebenso können technische Ausfälle, Nichterreichbarkeit und Verweigerung der Teilnahme nicht quantifiziert werden und fließen somit nicht in die Auswertung ein. 1.5 Rahmenbedingungen für die Feldforschung: Bereits beim Erstkontakt mit der Nationalparkverwaltung im Oktober 2008 wurde der Autorin starken Zuspruch entgegen gebracht das Thema zu bearbeiten. Ein darauf folgender zweimonatiger Feldaufenthalt im Form eines Praktikums in Hörnum auf Sylt bei einem dortigen Naturschutzverein (Schutzstation Wattenmeer e.V.) im Frühjahr 2009 konnte die Autorin viele Einblicke gewinnen und Beobachtungen machen, die für die weitere Untersuchung Voraussetzung war. Während des Praktikums konnten erste Kontakte zu potenziellen Interviewpartner geknüpft und dessen Bereitschaft für ein Gespräch ausgelotet werden. Weiterhin zeigten erste Anfragen insbesondere an touristische Unternehmen eine große Bereitwilligkeit, an einer Online-Befragung teilzunehmen. Erste E-Mail-Adressen konnten in dieser Phase gesammelt werden. Von Anfang an zeigten Zufallsinterviews, dass es festgesetzte und festgefahrene (veraltete?) Meinungsbilder und Einstellungen über den Nationalpark (vielleicht ist auch der Naturschutz gemeint) im Untersuchungsgebiet gibt. Auch konnte eine gewisses Desinteresse, beziehungsweise des 'Themas Nationalpark müde zu sein' bei einigen Befragten festgestellt werden. Beides zusammen machte es der Autorin schwer, verifizierte Aussagen zu erfassen. Die Umfrage an die Unternehmen wurde in der offiziellen Bearbeitungszeit an der Freien Universität Berlin durchgeführt. Die Gespräche mit den Experten wurden ebenfalls von Berlin aus per Telefon unternommen, da es der Autorin nicht möglich war einen zweiten Feldaufenthalt zu organisieren in dem gleichzeitig alle Interviews geführt werden konnten. Die Fülle an Literatur, die das Thema bereits hergibt, und die Menge an gesammelten empirischen Daten stellten zusammen eine gute Voraussetzung für die Auswertung und die Bewertung der Forschungsfragen dar. 1.6 Forschungsstand: Auffällig ist die ökonomische Sichtweise auf GSG (ökonomische Rechtfertigung) mit klassischen marktwirtschaftlichen Analysen. Die Kosten-Nutzen Analyse ist dabei ein beliebtes Verfahrungen zur Evaluierung von Wohlfahrtseffekten. Touristische Wertschöpfungsstudien zeigen nicht nur die Bedeutung eines Nationalparks als Reiseziel (Destination), sondern auch dessen regionalwirtschaftlichen Effekte. In vielfältiger Weise sind Nationalparks mit ihrem regionalen Umfeld verzahnt. Per Definition sind ja GSG als erstes ein raumplanerische Mittel und werden in der Regionalpolitik eingesetzt. In vielen Fällen prägen sie sogar das Erscheinungsbild der Region. Als Imageträger für einen natur- und kulturverträglichen Tourismus und mit speziellen Angeboten zum Naturerleben sollen und können Nationalparks eine nachhaltige regionale Wirtschaftsweise fördern und Arbeitsplätze schaffen und sichern. Gerade dieser Zusammenhang erhöht die Akzeptanz der Anwohner. Die wirtschaftliche Bedeutung eines Nationalparks für den Tourismus ist heute unbestritten. Einige Autoren vertreten die Meinung, dass der 'finanzieller Nutzen von Naturschutzprojekten unabdingbar für dessen Erfolg sei'. Andere Autoren sind der Ansicht, dass GSG 'in Ziel und Funktion als Vorrangräume für den Naturschutz' festgelegt sind und eine reine touristische Vermarktung daher inakzeptabel sei. Ökologischen Studien zu GSG werden als Gradmesser für den Naturschutz angesehen. Jedoch gibt es auch hier Verknüpfungen zur Ökonomie: die Umweltökonomie beziehungsweise Ökologische Ökonomie befasst sich mit der wirtschaftlichen Sichtweise auf Umweltprobleme. Weiterhin gibt es in Bezug auf GSG Studien zu Verdrängungseffekten und Opportunitätskosten, die durch einen Nationalpark entstehen können. Opportunitätskosten bezeichnen Kosten, die durch den Verzicht einer alternativen Nutzung entstehen. Studien dazu sind nach Angaben von JOB wenig aussagekräftig, da die Entwicklung von der ökonomischen Ausgangssituation abhängig sei. In diesem Zusammenhang benennen einige Autoren auch indirekte Kosten, zum Beispiel bei außerhalb des Parks verursachten Schäden durch im Park lebende Tiere. Da die vorliegende Arbeit ist aber nicht den Kosten gewidmet ist, sondern dem induziertem Nutzen des Nationalparks werden diese Kosten nur am Rande betrachtet.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.Einführung04 1.1Einleitung und Problemstellung04 1.2Fragestellung und Arbeitshypothese06 1.3Zielsetzung06 1.4Methodik und Datenerhebung07 1.5Rahmenbedingungen für die Feldforschung10 1.6Forschungsstand10 2.Theoretische Aspekte der Regionalentwicklung12 2.1Das Konzept der Nachhaltigen Entwicklung12 2.2Begriffsbestimmung: Wirkungen, Effekte und Einflussfaktoren14 3.Großschutzgebiete und ihr Stellenwert für die Regionalentwicklung16 3.1Rechtliche Bestimmungen von Nationalparks17 3.2Andere Großschutzgebiete.18 3.3Großschutzgebiete als Instrument der Regionalentwicklung20 3.4Wirkungen von Großschutzgebieten: Ökonomisch, sozial und ökologisch21 3.5Naturtourismus als regionaler Wirtschaftsfaktor und dessen Effekte23 4.Charakteristik des Beispiel-Nationalparks26 5.Strukturelle Rahmenbedingungen des Untersuchungsgebietes29 5.1Historisch-anthropogeographische Verhältnisse in der Untersuchungsregion31 5.2Erste Bilanz aus über 20 Jahren Nationalparkarbeit32 5.2.1Die Nationalparkamt32 5.2.2Die NationalparkService gGmbH33 5.2.3Landesmittel und Drittmittelerwirtschaftung34 5.2.4Ökosystemforschung und Trilaterale Zusammenarbeit36 5.2.5Das Sozioökonomische Monitoring Wattenmeer (SÖM Watt)37 5.2.6Das Nationalpark-Partner Programm und weitere Kooperationen38 5.2.7Bildung für nachhaltige Entwicklung39 5.2.8Bewertung der ökologischen Situation im Nationalpark40 5.3Ernennung zum Weltnaturerbe und dessen wahrscheinliche Auswirkungen41 5.4Tourismusentwicklung42 5.5Akzeptanz der Nationalparks45 6.Unternehmen in der Nationalparkregion48 6.1Grundgesamtheit und Stichprobenziehung48 6.2Verlauf der Unternehmensbefragung49 6.3Ergebnisse49 6.3.1Allgemeine Angaben zu den Unternehmen50 6.3.2Art und geographische Verortungder Investitionen52 6.3.3Vorleistungsverflechtungen53 6.3.4Bedeutung des Tourismus am Gesamtumsatz54 6.3.5Einschätzungen zur Nachhaltigkeit54 6.3.6Nationalparkbezug56 6.3.7Relevanz des Nationalparks61 6.3.8 Kenntnis desProgramms Nationalpark-Partner62 6.3.9 Kooperation mit den Nationalpark – Meinungsbild der Partnerbetriebe63 6.3.10Erwartungen an den Nationalpark64 6.3.11Anmerkungen und Kommentare der befragten Unternehmen65 6.4Zusammenfassende Bewertungen der Unternehmensbefragung66 7.Entwicklungsorientierte Empfehlungen69 7.1Empfehlungen für das Untersuchungsgebiet69 7.2Weiterer Forschungsbedarf71 8.Zusammenfassende Schlussbetrachtung72 Literatur- und Quellenverzeichnis76 Verzeichnis der Interviewpartner82 Abbildungsverzeichnis83 Abkürzungsverzeichnis84 Anhang85Textprobe:Textprobe: Kapitel 5, Strukturelle Rahmenbedingungen des Untersuchungsgebiets: Das Untersuchungsgebiet ist die Nationalparkregion und umfasst die Anrainerkreise Nordfriesland und Dithmarschen. Die Nationalparkregion setzt sich zusammen aus der Fläche des Nationalparks und dessen Umgebung. Die Größe der Nationalparkregion hat nicht nur Einfluss auf die Höhe der regionalwirtschaftlichen Effekte, sondern sie 'bestimmt vor allem nationalparkbezogene touristische Aktivitäten' im Umfeld. Die Abgrenzung der Nationalparkregion erfolgt im Fallbeispiel nach angrenzenden Gemeinden mit touristischem Anziehungspunkt. Andere Nationalparks zum Beispiel in Österreich beziehen nur Gemeinden ein, die direkt im Nationalpark liegen. Im Nationalpark Harz wird der gesamte niedersächsische Harz als Nationalparkregion angesehen. Im Untersuchungsgebiet grenzen zwei Kreise mit jeweils mehreren Gemeinden östlich an den Park, wobei wahrscheinlich nicht alle 70 Gemeinden zu der Nationalparkregion zu zählen sind. Kreis Dithmarschen: Im Kreis leben 137.434 Menschen auf einer Fläche von 142.812 Hektar, das entspricht einer Bevölkerungsdichte von 96 Einwohnern je Quadratkilometer. Er zählt damit zu den ländlichen Regionen Deutschlands. Bei einer landwirtschaftliche Nutzfläche von 77,5 Prozent der gesamten Fläche des Kreises macht die Landwirtschaft zusammen mit der Forstwirtschaft (Waldfläche 3,4 Prozent) jedoch etwa nur vier Prozent der Bruttowertschöpfung aus. Der Siedlungs- und Verkehrsflächen Anteil liegt bei 10,2 Prozent; die Erholungsfläche belaufen sich auf 0,4 Prozent. Der südliche Teil von Dithmarschen, der Wirtschaftsraum Brunsbüttel, ist der Metropolregion Hamburg zugehörig. Neben der traditionellen Landwirtschaft sind noch weitere Wirtschaftszweige stark vertreten, wie zum Beispiel die chemische Industrie und der Fremdenverkehr. Zusammen bilden sie 80 Prozent der Bruttowertschöpfung. Die Nutzung von Windenergie hat vor allem in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Weitere wichtige Arbeitgeber sind die Bundeswehr (Luftwaffengrundausbildung) mit dem Standort in Heide sowie die Shell-Erdölraffinerie in Hemmingstedt, die sich zwischen Heide und Meldorf befindet. Kreis Nordfriesland: Der 204.698 Hektar große Kreis Nordfriesland ist der nördlichste Landkreis Deutschlands und in seiner Fläche geringfügig größer als der Vergleichskreis Dithmarschen. Zum Kreisgebiet gehört auch das Wattenmeer mit den zehn Halligen, die Inseln Amrum, Föhr, Pellworm und Sylt. Mit 165.795 Bewohnern hat der Kreis eine Bevölkerungsdichte von 81 Einwohnern je Quadratkilometer (ländlicher Raum). Zu den wirtschaftlichen Leitbranchen zählt neben dem Tourismus (20 Prozent der Wertschöpfung) insbesondere auch die Gewinnung von Windenergie. Der Dienstleistungsbereich, zu dem auch der Tourismus zählt, ist mit 79,1 Prozent der Wertschöpfung der dominierende Sektor. Land-, Forstwirtschaft und Fischerei nehmen zwar große Flächen ein (77,6 Prozent Landwirtschaftliche Nutzfläche), machen aber nur 3,1 Prozent der Wertschöpfung aus. Auch das Produzierende Gewerbe erreicht mit 17,8 Prozent der Wertschöpfung noch eine relative große Bedeutung. Die weitere Aufteilung der Nutzflächen sind ähnlich wie im Kreis Dithmarschen. Die wirtschaftliche Stärke Nordfrieslands zeigt sich auch in seiner hohen Erwerbstätigenquote von über 70 Prozent und einer geringen Arbeitslosenquote von 8,9 Prozent. Damit hat der Kreis im Mittel etwas weniger Arbeitslose als der Kreis Dithmarschen mit 11 Prozent. Im Vergleich zu Dithmarschen nimmt auf der einen Seite der Fremdenverkehr in Nordfriesland eine deutlich größere Rolle ein: 12 Millionen Übernachtungen und 1,5 Millionen Gästeankünfte in Nordfriesland stehen etwa 2 Millionen Übernachtungen und 300.000 Gästeankünfte in Dithmarschen gegenüber. Auf der anderen Seite ist das produzierende Gewerbe stärker in Dithmarschen vertreten und bringt eine fast doppelt so hohe Wertschöpfung ein. Insgesamt zählen beide Kreise zu den einkommensstabilen Regionen Deutschlands (vgl. Regionalatlas der Statistischen Bundesämter 2009). Im Jahr 2006 lag das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner in Schleswig-Holstein bei 24.701 Euro; in Dithmarschen bei 21.995 Euro und Nordfriesland bei 23.657 Euro. Beide liegen damit unter den Durchschnitt des Landes; sowie unter bundesweitem Durchschnitt (28.194 Euro). Ländliche Räume befinden schon länger in einem Prozess der strukturellen Veränderung. Diese Räume sehen sich unter anderem mit dem Bedeutungsverlust der Landwirtschaft (auch traditionelles Gewerbe) und mit daraus resultierenden Arbeitsplatzverlusten. Deshalb haben die ländlichen Räume in Schleswig-Holstein Anspruch auf Fördermittel im Rahmen der europäischen Strukturpolitik. Besondere Bedeutung in der Nationalparkregion haben die Förderprogramme LEADER ('Entwicklung des Ländlichen Raumes'), ELER ('Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums') und Finanzierungsinstrumente wie LIFE+. Aktuell unterstützt das 'Zukunftsprogramm Ländlicher Raum 2007 bis 2013' (ZPLR), welches aus dem ELER Fond finanziert wird, die Region. Es zielt, nach Angabe der Landesregierung, auf eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft sowie der Umwelt, der Natur und der Lebensqualität im Ländlichen Raum und strebt eine Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft an. 5.1, Historisch- anthropogeographische Verhältnisse in der Untersuchungsregion: Das 'Land zwischen den Meeren' ist Flachland und die vorgelagerten Inseln und Halligen sind den Einwirkungen von Ebbe und Flut ausgesetzt. Nur mächtige Deichbauten und große Sielanlagen hindern das Nordseewasser daran ins niedrige Hinterland einzudringen. Seit dem 11. Jahrhundert haben Friesen und später Bauern große Eindeichungen errichtet und dadurch große Salzwiesenbestände auf dem Marschland zerstört. Das vermoorte Hinterland konnte dadurch entwässert und kultiviert werden. Große Sturmfluten (1362, 1634), die so genannten Manndränken, zerstörten allerdings große Bereiche dieser zum Teil besiedelten Flächen. Spuren dieser Siedlungen tauchen immer wieder aus dem Watt auf. Das flache Küstenmeer ist ideal für Fischerei und wurde intensiv von Krabbenfischern und Miesmuschelfischern genutzt. Traditionell wurden vor allem Garnelen, einige Fischarten und die Europäische Austern als Nahrungsmittel genutzt. Jahrzehntelange Überfischung hat jedoch zu einem massiven Rückgang einiger Arten, wie der Europäischen Auster, Nagelrochen und des Störs geführt. Auch Viehzucht und Milchwirtschaft waren eine traditionelle Wirtschaftsweise bis der Fremdenverkehr zum wichtigsten Erwerbszweig mit heute jährlich 15 Millionen Touristen wurde (Vgl. Nordsee Tourismus Service GmbH 2009). Die Fischereiwirtschaft bringt heutzutage zwar nur eine geringe Wertschöpfung ein, aber im regionalen Bild haben die Krabbenkutter in den kleinen Küstenhäfen einen großen Anreiz für Touristen. 5.2, Erste Bilanz aus über 20 Jahren Nationalparkarbeit: Die Nordsee wurde über Jahrzehnte hinweg als 'Abwasserbecken' missbraucht. 'Von allen Seiten gelangen große Mengen von Schad- und Nährstoffen in das offene Ökosystem des Wattenmeeres – Quecksilber, Blei, Cadmium, Chlorkohlenwasserstoff sowie gewaltige Mengen an Stickstoff und Phosphor'. Bereits in den 1970er Jahren wiesen Umweltschutzorganisationen in massiven Protesten öffentlich auf dieses Problem hin und bewirkten ein Umdenken. Seit der Gründung des Nationalparks stoßen jedoch viele Interessengegensätze (Ökosystemforschung, Küstenschutz, Umweltbeobachtung, Salzwiesenschutz, Fischerei, Tourismus, Schifffahrt, Verschmutzung, Erdölförderung, Jagd, Militär, Flugverkehr, Windräder, Kies- und Sandentnahme) aufeinander. Zur dessen Koordination ist seit 1985 das Landesamt für Nationalpark (das Nationalparkamt) beauftragt.
Modern health care systems are characterized by pronounced prevention and cost-optimized treatments. This dissertation offers novel empirical evidence on how useful such measures can be. The first chapter analyzes how radiation, a main pollutant in health care, can negatively affect cognitive health. The second chapter focuses on the effect of Low Emission Zones on public heath, as air quality is the major external source of health problems. Both chapters point out potentials for preventive measures. Finally, chapter three studies how changes in treatment prices affect the reallocation of hospital resources. In the following, I briefly summarize each chapter and discuss implications for health care systems as well as other policy areas. Based on the National Educational Panel Study that is linked to data on radiation, chapter one shows that radiation can have negative long-term effects on cognitive skills, even at subclinical doses. Exploiting arguably exogenous variation in soil contamination in Germany due to the Chernobyl disaster in 1986, the findings show that people exposed to higher radiation perform significantly worse in cognitive tests 25 years later. Identification is ensured by abnormal rainfall within a critical period of ten days. The results show that the effect is stronger among older cohorts than younger cohorts, which is consistent with radiation accelerating cognitive decline as people get older. On average, a one-standarddeviation increase in the initial level of CS137 (around 30 chest x-rays) is associated with a decrease in the cognitive skills by 4.1 percent of a standard deviation (around 0.05 school years). Chapter one shows that sub-clinical levels of radiation can have negative consequences even after early childhood. This is of particular importance because most of the literature focuses on exposure very early in life, often during pregnancy. However, population exposed after birth is over 100 times larger. These results point to substantial external human capital costs of radiation which can be reduced by choices of medical procedures. There is a large potential for reductions because about one-third of all CT scans are assumed to be not medically justified (Brenner and Hall, 2007). If people receive unnecessary CT scans because of economic incentives, this chapter points to additional external costs of health care policies. Furthermore, the results can inform the cost-benefit trade-off for medically indicated procedures. Chapter two provides evidence about the effectiveness of Low Emission Zones. Low Emission Zones are typically justified by improvements in population health. However, there is little evidence about the potential health benefits from policy interventions aiming at improving air quality in inner-cities. The chapter ask how the coverage of Low Emission Zones air pollution and hospitalization, by exploiting variation in the roll out of Low Emission Zones in Germany. It combines information on the geographic coverage of Low Emission Zones with rich panel data on the universe of German hospitals over the period from 2006 to 2016 with precise information on hospital locations and the annual frequency of detailed diagnoses. In order to establish that our estimates of Low Emission Zones' health impacts can indeed be attributed to improvements in local air quality, we use data from Germany's official air pollution monitoring system and assign monitor locations to Low Emission Zones and test whether measures of air pollution are affected by the coverage of a Low Emission Zone. Results in chapter two confirm former results showing that the introduction of Low Emission Zones improved air quality significantly by reducing NO2 and PM10 concentrations. Furthermore, the chapter shows that hospitals which catchment areas are covered by a Low Emission Zone, diagnose significantly less air pollution related diseases, in particular by reducing the incidents of chronic diseases of the circulatory and the respiratory system. The effect is stronger before 2012, which is consistent with a general improvement in the vehicle fleet's emission standards. Depending on the disease, a one-standard-deviation increase in the coverage of a hospitals catchment area covered by a Low Emission Zone reduces the yearly number of diagnoses up to 5 percent. These findings have strong implications for policy makers. In 2015, overall costs for health care in Germany were around 340 billion euros, of which 46 billion euros for diseases of the circulatory system, making it the most expensive type of disease caused by 2.9 million cases (Statistisches Bundesamt, 2017b). Hence, reductions in the incidence of diseases of the circulatory system may directly reduce society's health care costs. Whereas chapter one and two study the demand-side in health care markets and thus preventive potential, chapter three analyzes the supply-side. By exploiting the same hospital panel data set as in chapter two, chapter three studies the effect of treatment price shocks on the reallocation of hospital resources in Germany. Starting in 2005, the implementation of the German-DRG-System led to general idiosyncratic treatment price shocks for individual hospitals. Thus far there is little evidence of the impact of general price shocks on the reallocation of hospital resources. Additionally, I add to the exiting literature by showing that price shocks can have persistent effects on hospital resources even when these shocks vanish. However, simple OLS regressions would underestimate the true effect, due to endogenous treatment price shocks. I implement a novel instrument variable strategy that exploits the exogenous variation in the number of days of snow in hospital catchment areas. A peculiarity of the reform allowed variation in days of snow to have a persistent impact on treatment prices. I find that treatment price increases lead to increases in input factors such as nursing staff, physicians and the range of treatments offered but to decreases in the treatment volume. This indicates supplier-induced demand. Furthermore, the probability of hospital mergers and privatization decreases. Structural differences in pre-treatment characteristics between hospitals enhance these effects. For instance, private and larger hospitals are more affected. IV estimates reveal that OLS results are biased towards zero in almost all dimensions because structural hospital differences are correlated with the reallocation of hospital resources. These results are important for several reasons. The G-DRG-Reform led to a persistent polarization of hospital resources, as some hospitals were exposed to treatment price increases, while others experienced reductions. If hospitals increase the treatment volume as a response to price reductions by offering unnecessary therapies, it has a negative impact on population wellbeing and public spending. However, results show a decrease in the range of treatments if prices decrease. Hospitals might specialize more, thus attracting more patients. From a policy perspective it is important to evaluate if such changes in the range of treatments jeopardize an adequate nationwide provision of treatments. Furthermore, the results show a decrease in the number of nurses and physicians if prices decrease. This could partly explain the nursing crisis in German hospitals. However, since hospitals specialize more they might be able to realize efficiency gains which justify reductions in input factors without loses in quality. Further research is necessary to provide evidence for the impact of the G-DRG-Reform on health care quality. Another important aspect are changes in the organizational structure. Many public hospitals have been privatized or merged. The findings show that this is at least partly driven by the G-DRG-Reform. This can again lead to a lack in services offered in some regions if merged hospitals specialize more or if hospitals are taken over by ecclesiastical organizations which do not provide all treatments due to moral conviction. Overall, this dissertation reveals large potential for preventive health care measures and helps to explain reallocation processes in the hospital sector if treatment prices change. Furthermore, its findings have potentially relevant implications for other areas of public policy. Chapter one identifies an effect of low dose radiation on cognitive health. As mankind is searching for new energy sources, nuclear power is becoming popular again. However, results of chapter one point to substantial costs of nuclear energy which have not been accounted yet. Chapter two finds strong evidence that air quality improvements by Low Emission Zones translate into health improvements, even at relatively low levels of air pollution. These findings may, for instance, be of relevance to design further policies targeted at air pollution such as diesel bans. As pointed out in chapter three, the implementation of DRG-Systems may have unintended side-effects on the reallocation of hospital resources. This may also apply to other providers in the health care sector such as resident doctors. ; Moderne Gesundheitssysteme zeichnen sich sowohl durch eine ausgeprägte Prävention als auch durch kostenoptimierte Behandlungen aus. Diese Dissertation bietet neue empirische Erkenntnisse darüber, wie nützlich solche Maßnahmen sein können. Das erste Kapitel analysiert, wie Strahlung, ein Hauptschadstoff im Gesundheitswesen, die kognitive Gesundheit negativ beeinflussen kann. Das zweite Kapitel konzentriert sich auf die Auswirkungen von Umweltzonen auf die öffentliche Gesundheit, da die Luftqualität die wichtigste externe Quelle für Gesundheitsprobleme ist. Beide Kapitel zeigen Potenziale für präventive Maßnahmen auf. Schließlich wird in Kapitel drei untersucht, wie sich Änderungen von Behandlungspreisen auf die Reallokation von Krankenhausressourcen auswirken. Im Folgenden fasse ich jedes Kapitel kurz zusammen und diskutiere die Relevanz für Gesundheitssysteme und andere Politikbereiche. Basierend auf dem Nationalen Bildungspanel, welches wir mit Strahlungsdaten verknüpfen, zeigt Kapitel eins, dass Strahlung, auch in geringen Dosen, negative Langzeitwirkungen auf die kognitiven Fähigkeiten haben kann. Dazu nutzen wir die exogene Variation der Bodenkontamination in Deutschland nach der Tschernobyl-Katastrophe von 1986. Die Ergebnisse zeigen, dass Menschen, die einer höheren Strahlung ausgesetzt waren, 25 Jahre später in kognitiven Tests deutlich schlechter abschneiden. Die Identifizierung wird durch anormale Niederschläge innerhalb eines kritischen Zeitraums von zehn Tagen nach dem Reaktorunfall gewährleistet. Die Ergebnisse zeigen, dass der Effekt bei älteren Kohorten stärker ist als bei jüngeren Kohorten, was mit der Theorie übereinstimmt, dass Strahlung den altersbedingten Rückgang der kognitiven Leistungsfähigkeit beschleunigt. Im Durchschnitt ist eine Erhöhung des Anfangsniveaus von CS137 um eine Standardabweichung (ca. 30 Thoraxröntgenaufnahmen) mit einer Abnahme der kognitiven Fähigkeiten um 4,1 Prozent einer Standardabweichung verbunden (ca. 0.05 Schuljahre). Die Ergebnisse in Kapitel eins zeigen, dass geringe Strahlungswerte auch nach der frühen Kindheit negative Folgen haben können. Dies ist von besonderer Bedeutung, da sich der Großteil der Literatur auf die Exposition in sehr frühen Lebensphasen konzentriert, oft während der Schwangerschaft. Die nach der Geburt exponierte Bevölkerung ist jedoch über 100-mal größer. Diese Ergebnisse deuten auf erhebliche externe Humankapitalkosten der Strahlung hin, die zum Beispiel durch die Wahl medizinischer Verfahren reduziert werden können. Es bestehen große Reduktionspotenziale, da beispielsweise etwa ein Drittel aller CT-Scans als medizinisch nicht gerechtfertigt angesehen werden (Brenner and Hall, 2007). Unter der Annahme, dass Menschen aufgrund wirtschaftlicher Anreize unnötige CT-Scans erhalten, weist dieses Kapitel auf zusätzliche externe Kosten von Gesundheitsmaßnahmen für die Gesundheit der Patienten hin. Außerdem erweitern die Ergebnisse die Informationsgrundlage für Risiko-Nutzen-Abwägungen medizinischer Behandlungen. Kapitel zwei liefert Belege für die Wirksamkeit von Umweltzonen. Umweltzonen sind in der Regel durch eine Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung gerechtfertigt. Es gibt jedoch wenig Belege für den gesundheitlichen Nutzen solcher politischen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Innenstädten. In dem Kapitel analysieren wir, wie sich die Ausdehnung der Umweltzonen auf die Luftverschmutzung und die Krankenhausaufenthalte auswirkt. Dazu nutzen wir zeitliche Unterschiede bei der Einführung der Umweltzonen in Deutschland. Hierfür kombinieren wir Informationen über die geografische Abdeckung der Umweltzonen mit umfangreichen Paneldaten von allen deutschen Krankenhäusern im Zeitraum von 2006 bis 2016. Die Krankenhausdaten enthalten präzise Informationen über Krankenhausstandorte und die jährliche Häufigkeit detaillierter Diagnosen. Um sicherzustellen, dass unsere Schätzungen der gesundheitlichen Auswirkungen der Umweltzonen auf eine Verbesserung der lokalen Luftqualität zurückzuführen sind, verwenden wir Daten aus dem offiziellen deutschen Luftmessnetz und ordnen den Umweltzonen Monitorstandorte zu. Hierdurch prüfen wir, ob Messungen der Luftverschmutzung durch die Abdeckung einer Umweltzone beeinflusst werden. Die Ergebnisse in Kapitel zwei bestätigen frühere Ergebnisse, die zeigen, dass die Einführung von Umweltzonen die Luftqualität durch die Reduzierung der NO2- und PM10-Konzentrationen deutlich verbessert. Darüber hinaus zeigt das Kapitel, dass Krankenhäuser, deren Einzugsgebiete in eine Umweltzone fallen, deutlich weniger durch Luftverschmutzung bedingte Krankheiten diagnostizieren, insbesondere durch die Verringerung von chronischen Krankheiten des Kreislaufs und der Atemwege. Der Effekt ist vor 2012 stärker, was sich durch eine allgemeine Verbesserung der Abgasnormen für Fahrzeuge erklären lässt. Wird der Anteil eines Krankenhauseinzugsgebiets mit Umweltzone um eine Standardabweichung erhöht, reduziert sich die jährliche Anzahl der entsprechenden Diagnosen um bis zu 5 Prozent. Diese Ergebnisse sind für politische Entscheidungsträger von Bedeutung. Im Jahr 2015 gab Deutschland 46 Milliarden Euro für Herz-Kreislauf-Erkrankungen aus, die teuerste Krankheitsform mit 2,9 Millionen Fällen. Die Reduktion von Herz-Kreislauf-Erkrankungen würde die Gesundheitskosten der Gesellschaft unmittelbar senken. Während Kapitel eins und zwei die Nachfrageseite in Gesundheitsmärkten und damit das Präventionspotenzial untersuchen, analysiert Kapitel drei die Angebotsseite. Unter Verwendung desselben Krankenhauspaneldatensatzes wie in Kapitel zwei untersuche ich die Auswirkungen von veränderten Behandlungspreisen auf Krankenhausressourcen in Deutschland. Ab 2005 wurden die Behandlungspreise für Patienten durch das G-DRG- System umgewandelt, was bis 2010 zu allgemeinen idiosynkratischen Preisschocks für einzelne Krankenhäuser führte. Die vorhandene Literatur bildet den Effekt von allgemeinen Preisschocks auf Krankenhausressourcen jedoch nur unzureichend ab. Außerdem erweitere ich die vorhandene Literatur indem ich zeige, dass Preisänderungen auch dann langfristige Auswirkungen auf Krankenhausressourcen haben können, wenn die Preisschocks verschwinden. Einfache OLS-Regressionen würden den wahren Effekt aufgrund von endogenen Preisschocks unterschätzen. Unter Zuhilfenahme von hochauflösenden Satellitendaten nutze ich eine Instrumentenvariablenstrategie, welche exogene Schwankungen der Wetterbedingungen im Einzugsbereich von Krankenhäusern nutzt. Eine Besonderheit der Reform führt dazu, dass Abweichungen der Wetterbedingungen zum Zeitpunkt der Reformeinführung einen nachhaltigen Einfluss auf die Behandlungspreise hatten. Die Ergebnisse zeigen, dass Preiserhöhungen im Laufe der Zeit zu einem Anstieg des Pflegepersonals, von Ärzten und der Vielfalt der angebotenen Behandlungen führen, aber zu einem Rückgang des Behandlungsvolumens. Bei privaten und größeren Krankenhäusern sind die Auswirkungen stärker. Darüber hinaus sinkt die Wahrscheinlichkeit von Krankenhausfusionen und Privatisierungen. IV-Ergebnisse zeigen gegen Null verzerrte OLS-Schätzungen in fast allen Dimensionen, da strukturelle Krankenhausunterschiede mit der Reallokation von Ressourcen korreliert sind. Diese Ergebnisse sind aus mehreren Gründen wichtig. Die G-DRG-Reform führte zu einer anhaltenden Polarisation von Krankenhausressourcen, da Krankenhäuser sowohl Preisanstiege als auch Preissenkungen erfuhren. Wenn Krankenhäuser das Behandlungsvolumen durch unnötige Therapien erhöhen, hat das negative Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit der Bevölkerung und die öffentlichen Ausgaben. Andererseits zeigen die Ergebnisse einen Rückgang der Bandbreite der angebotenen Behandlungen bei sinkenden Preisen. Krankenhäuser könnten sich stärker spezialisieren und so mehr Patienten anziehen. Aus politischer Sicht ist es wichtig zu beurteilen, ob solche Veränderungen in der Vielfalt der angebotenen Behandlungen eine angemessene flächendeckende Versorgung gefährden. Des Weiteren zeigen die Ergebnisse einen Rückgang der Zahl der Krankenschwestern und Ärzte, wenn die Preise sinken. Dies könnte die Pflegekrise, welche die Bundesregierung in Deutschland beschreibt, teilweise erklären. Da sich die Krankenhäuser jedoch stärker spezialisieren, können sie möglicherweise Effizienzsteigerungen erzielen, die eine Verringerung der Inputfaktoren rechtfertigen, ohne an Qualität zu verlieren. Weitere Untersuchungen sind notwendig, um die Auswirkungen auf die Qualität der Gesundheitsversorgung nachzuweisen. Ein weiterer wichtiger Aspekt sind Veränderungen in der Organisationsstruktur. Viele öffentliche Krankenhäuser werden privatisiert oder mit anderen Krankenhäusern fusioniert. Meine Ergebnisse zeigen, dass dies zumindest teilweise auf die G-DRG-Reform zurückzuführen ist. Dies kann zu einem Mangel an angebotenen Behandlungen in einigen Regionen führen, wenn sich fusionierte Krankenhäuser spezialisieren oder wenn Krankenhäuser von kirchlichen Organisationen übernommen werden, die aus moralischen Gründen nicht alle Behandlungen anbieten. Insgesamt unterstreicht diese Dissertation das große Potenzial von Gesundheitsvorsorgemaßnahmen und hilft, Reallokationsprozesse im Krankenhaussektor zu erklären. Darüber hinaus haben die Ergebnisse potenziell relevante Auswirkungen auf andere Bereiche der Politik. Kapitel Eins identifiziert einen Einfluss von geringer Radioaktivität auf die kognitive Gesundheit. Auf der Suche nach neuen Energiequellen wird die Kernenergie wieder populär. Die Ergebnisse von Kapitel Eins deuten jedoch auf erhebliche Kosten von Kernenergie hin, die in der aktuellen Debatte noch nicht berücksichtigt wurden. Kapitel Zwei findet starke Hinweise darauf, dass die Verbesserung der Luftqualität durch Umweltzonen, selbst bei relativ geringer Luftverschmutzung, zu einer Verbesserung der Gesundheit führt. Diese Ergebnisse können für die Einführung weiterer Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung von Bedeutung sein, wie beispielsweise Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Wie in Kapitel Drei dargelegt, kann die Einführung von DRG-Systemen unbeabsichtigte Effekte bei der Reallokation von Krankenhausressourcen haben. Dies kann auch für andere Anbieter im Gesundheitswesen wie niedergelassene Ärzte gelten.
Inhaltsangabe:Problemstellung: Wirtschaftskriminalität wurde in Deutschland als eigenständiges Forschungsobjekt schon Ende des letzten Jahrhunderts diskutiert und thematisiert. Nach dem ersten Weltkrieg interessierten sich verschiedene Fachbereiche für die Erforschung der Phänomene Kriegswirtschaft, Industriespionage und Kreditbetrug. Eine Integration der breiten Öffentlichkeit entstand 1939 durch den Ansatz von Sutherland, der den Begriff white-collar-crime prägte. Dieser Begriff bezeichnete alle kriminalistischen Handlungen, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit stehen und einem potentiellen Täter, nicht aber dem eigentlichen Stereotyp eines klassischen Kriminellen, entsprechen. Trotz aller Diskussionen und Forschungen ist und bleibt Wirtschaftskriminalität ein akutes Problem und Bestand unserer Gesellschaft; der kontinuierliche Verfall ethischer Werte und die zunehmende Globalisierung mittels Komplexität der Geschäftsabläufe unterstützen diesen Trend noch zusätzlich. Gerade in heutiger Zeit werden Unternehmen durch wirtschaftkriminelle Handlungen ihrer Mitarbeiter und Dritter immer häufiger tangiert. Dies korreliert mit der Tatsache, dass die Anzahl der gemeldeten und polizeilich verfolgten Straftaten aufgrund höherer Sensibilität und gestiegener Kontrollaktivitäten von Mitarbeitern, unternehmerischer Stabsstellen und Geschäftsführung stark ausgebaut wurden. Bisher ist es den fachwissenschaftlichen Bereichen nicht gelungen, sich auf eine einheitliche Definition der Wirtschaftskriminalität zu einigen. Erste Definitionsansätze stammen aus dem Bereich der Soziologie, die vorhandene gesellschaftliche Faktoren der Täter in den Vordergrund stellen. Seit diesem ersten Versuch einer Definition interpretiert die Literatur den Begriff Wirtschaftskriminalität sehr unterschiedlich, da jeder Autor versucht, bestimmte Merkmale herauszufiltern und zu bewerten, ohne einen übergreifenden Konsens zu finden. Grund hierfür besteht in den eigentlichen Erscheinungsformen von Wirtschaftskriminalität. Sie kann als vielfältig und besonders diffuses und schwer erfassbares Phänomen bezeichnet werden. Daher kann eine einheitliche Definition des Begriffes Wirtschaftskriminalität bis heute nicht abgebildet werden und darf nur als Zusammenfassung von beteiligten Straftaten beschrieben und gleichzeitig als interdisziplinäres Phänomen klassifiziert werden. Unter dem Schlagwort Wirtschaftskriminalität können daher die Straftaten Bestechung, Steuerhinterziehung, Betrug oder der Diebstahl von sensiblen Unternehmensdaten zusammengefasst werden. Weiterhin kann darunter noch der Anlagebetrug, Kreditvermittlungsbetrug, Markenpiraterie und Subventionsbetrug als nicht abschließende Aufzählung verstanden werden. Eine übergreifende Definitionsgemeinsamkeit existiert in der Literatur nur hinsichtlich des Charakters des wirtschaftsbezogenen Deliktes und der Kennzeichnung durch hohe Schadenssummen. Es findet eine Bewertung mittels Indikatoren statt, die u.a. als Verstoß gegen Rechtsnormen, Vertrauensmissbrauch, Verflüchtigung der Opfereigenschaft angesehen werden können und keine direkte Gewaltanwendung darstellen. Deshalb kann argumentiert werden, dass je mehr Indikatoren zu einem Sachverhalt vorliegen, desto stärker die Indizien auf ein Vorliegen von wirtschaftskriminellen Handlungen sind. Gleichwohl existiert in der Literatur keine Einigkeit hinsichtlich der eindeutigen Abgrenzung von Wirtschaftskriminalität, Wirtschaftsstrafsachen, Wirtschaftsstraftaten und Wirtschaftsdelinquenz. Globaldefinitionen aller Begriffe erscheinen unbrauchbar, da die Einzeldelikte zu weit gefasst werden und dann auch u.a. der Ladendienstahl erfasst werden müsste. Bezüglich Wirtschaftskriminalität und Gesamtschadensniveau herrscht unter Experten in der Literatur auch Uneinigkeit, da der Gesamtschaden, der durch wirtschaftskriminelle Handlungen erfolgt, nur geschätzt werden kann. Als Grund hierfür kann die unternehmensinterne Ermittlung von Schadensfällen angesehen werden, da durch Geschäftsführung und Vorstand ein Reputationsschaden befürchtet wird und somit keine Integration von Strafverfolgungsbehörden, inklusive deren Statistikführung, vorgenommen wird. Gleichzeitig bestehen Risiken hinsichtlich des zukünftigen Umsatzniveaus, da bestehende und potentielle Kunden durch Medienpublikationen abgeschreckt werden. Um das Gesamtschadensniveau durch wirtschaftskriminelle Handlungen genauer zu bewerten, versucht die als Dunkelfeldforschung deklarierte Bewertungsmethode das Schadensniveau von den formal bekannt gewordenen Straftaten auf das tatsächliche bestehende Schadenspotential aller wirtschaftskrimineller Delikte abzuleiten, da eine Aufklärung aller möglichen Delikte nur unter Einbeziehung von kriminalistischer Analyse und strikter Beweisführung möglich ist. Man geht von ca. 100 Milliarden Euro pro Jahr Schadenssumme aus und Statistiken und Expertenmeinungen sehen eine weitere Steigerung diesen Ausmaßes. Gleichwohl zeigt das starke Verhältnis von Anzahl und Ausmaß der Wirtschaftkriminalität in der polizeilichen Kriminalstatistik das eigentliche Risiko für Unternehmen und Gesellschaft. Danach haben die registrierten und abgeschlossenen wirtschaftskriminellen Delikte, gemessen an allen Delikten in der PKS, einen wertmäßigen Anteil von 1 bis 2 Prozent und besitzen gleichzeitig ein Gesamtschadensniveau von ca. 60 Prozent, was die Relevanz von Wirtschaftskriminalität nochmals deutlich unterstreicht. Gerade mittelständische Unternehmen bewerten das Risiko von wirtschaftskriminellen Handlungen als überaus hoch, da der langfristige Bestand der eigenen Gesellschaft in Gefahr scheint. Die durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers jährlich durchgeführten Befragungen und Studien zu Wahrscheinlichkeiten und Schadensniveau wirtschaftskrimineller Handlungen, unterstreichen diese Tatsachen besonders. Diese kommen zum Ergebnis, dass mittlerweile jedes zweite deutsche Unternehmen Opfer von wirtschaftskriminellen Handlungen wird und 2003 eine Schadenshöhe von durchschnittlich 3,4 Millionen Euro für jedes betroffene Unternehmen und ein Gesamtschadensniveau von über 250 Millionen Euro in Deutschland entstand. Gleichwohl wird argumentiert, dass 62 Prozent aller Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern Opfer von wirtschaftskriminellen Handlungen waren, was das Risiko der geringen Entdeckungswahrscheinlichkeit in größeren Unternehmen unterstreicht. Unternehmensbefragungen zeigen deutlich, dass über 70 Prozent aller befragten Unternehmen Wirtschaftskriminalität als überaus ernsthaftes Problem empfinden und vier von fünf Unternehmen erwarten, dass das Ausmaß wirtschaftskrimineller Handlungen, vor allem im Bereich Korruption, in Zukunft noch weiter steigen wird. So kann das zunehmende Einkommensgefälle, Internationalisierung und ein unterschiedliches Werteverständnis als mögliche Erklärung angesehen werden. Kritisch kann in diesem Zusammenhang der Ansatz der Justiz und vor allem der strafrechtlichen Verfolgungsbehörden bewertet werden. So haben auf der einen Seite Unternehmer überzogene Erwartungen in Bezug auf straf- und zivilrechtliche Unterstützung und Sanktionierung. Auf der anderen Seite arbeiten Verfolgungsbehörden nach Meinung von Literatur und Presse mit zu knappen polizeilichen und justiziellen Ressourcen. Gleichwohl wird argumentiert, dass Strafprozesse im Rahmen von wirtschaftskriminellen Handlungen allein im Interesse der Öffentlichkeit geführt werden und die eigentliche Opferstellung und Schadhaftigkeit nur beiläufig einfließt. Aufgrund einer immer größer werdenden Präsenz und Gesamtproblematik der Wirtschaftskriminalität und speziell Korruption, stehen Gesellschaft, Politik und Justiz vor neuen Herausforderungen. Korruption als fester Bestandteil wirtschaftlicher Systeme in Deutschland: "Korruption ist die Autobahn neben dem Dienstweg". Nach Ansicht von Experten und Literatur kann Korruption und deren Einfluss als fester und selbständiger Bestandteil von Wirtschaftskriminalität und organisiertem Verbrechen angesehen und aufgrund seiner vielfältigen Erscheinungsformen als verbreitetes Krebsgeschwür bzw. durch eine gegebene Sogwirkung als Virusinfektion umschrieben werden. Eine Entwicklungsbetrachtung von Korruption und deren praktische Bedeutung in der Bestechungskriminalität zeigt, dass es sich nicht um eine hochmoderne und aktuelle Erscheinungsform handelt. Der Blick in die Geschichte beweißt, dass es Korruption schon immer in nahezu allen Kulturen und Zeiten gab, ebenso wie Initiativen gegen korrupte Maßnahmen und Leistungen. So erließ Julius Cäsar im Jahre 59 v. Chr. die Lex Iulia de repetundis, die Beamten untersagte, Geldleistungen von Dritten anzunehmen bzw. Getreidewucher und Veruntreuung von öffentlichen Geldern unter Strafe stellte. Dabei konnte schon früh festgestellt werden, dass Korruption und wirtschaftliche Aktivitäten direkt miteinander verbunden sind. Im 16. Jahrhundert widerstand in England der Staatsphilosoph und Kanzler Heinrichs VIII, Sir Thomas Morus, allen Bestechungsversuchen bestehender Unternehmer und wurde dafür später hingerichtet. Er formulierte das Korruptionsphänomen in einem Gebet von 1535 als Einschüchterung des Bösen und suchte nach Mitteln, alle guten und reinen Dinge mittels einer heiligen Seele zu sehen, um alle Dinge in Ordnung zu bringen. Mittlerweile nehmen korrupte Handlungen und Leistungen im eigentlichen Sinne ein modernes Reizthema an, da sowohl Gesellschaft als auch Medien verstärkt nach jenen suchen, die solche Leistungen anbieten oder annehmen. Gerade in den letzten Jahren spiegeln die korrupten Handlungen von Unternehmen einen Zeitzeugenbericht wieder, der die Form der momentan bestehenden Korruptionskonjunktur nur noch deutlicher unterstreicht und im Interesse von Gesellschaft, Wirtschaft und sonstiger Dritter fungiert. Um praktische Beispiele von Korruptionsfällen zu finden, genügt eigentlich nur ein Blick in die Zeitungslektüre Zwischen 1995 und 2001 wurden Bauaufträge an bestimmte Unternehmen verteilt, da der verantwortliche Mitarbeiter der öffentlichen Körperschaft kontinuierlich Bestechungszahlungen durch die Unternehmen erhielt. Als weiteres Beispiel der strukturellen Korruption können Abteilungsleiter einer überregionalen Baumarktkette genannt werden, die von ihren Zulieferern kontinuierlich hochwertige und kostenfreie Personenkraftwagen forderten, damit die Zulieferer noch beliefern durften. Aber auch Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit stützen diese These: Aktuell erleben wir eine Korruptionskonjunktur, die vor Jahren nicht annährend vorstellbar gewesen wäre. Im Jahr 2005 waren gleich fünf DAX-Unternehmen, in Korruptionsfälle verwickelt und das Jahr 2006 war ebenfalls von Korruptionsdelikten bei DaimlerChrysler, Siemens, der EnBW oder BMW gekennzeichnet. Wie aber wird sich der Trend für Korruption in den nächsten Jahren entwickeln? Experten der Zukunftsforschung gehen von einer noch größeren Entdeckungswahrscheinlichkeit aus, da Transparenz und Bewusstsein durch die aktuellen Fälle gestiegen sind. Der Anteil an korrupten Handlungen bleibt voraussichtlich in den nächsten Jahren gleich, aber die aufgedeckten Fälle werden zunehmen und für eine zusätzliche Sensibilisierung von Gesellschaft und Politik sorgen. Hinsichtlich der Strukturierung scheint die Zahlung von Korruptionsleistungen in einigen Branchen nicht unüblich zu sein. Gerade in stark wettbewerbsintensiven Märkten entwickeln Korruptionszahlungen eine große Sogwirkung, da sowohl Auftraggeber als auch mögliche Auftragnehmer diese Geschäftspraktiken scheinbar tolerieren. Aufgrund dieser Tatsachen und einer erneut starken Aktualität muss auf die hohe Anzahl von Delikten und deren bestehender Schadensniveaus nicht gesondert hingewiesen werden. Das Bundeskriminalamt präsentiert in seinem jährlichen Lagebild zur Korruptionsentwicklung in Deutschland eine Auswertung von relevanten Straftaten. So wurden im Jahre 2005 von den Bundesländern und dem Bundeskriminalamt 14.689 Korruptionsstraftaten gemeldet, was eine Steigerung von 93 Prozent in Relation zum Vorjahr ausmacht. Das Problembewusstsein hinsichtlich Korruption und deren Auswirkungen auf Gesellschaft und Systeme hat in den letzten Jahren auch die Politik und deren Gesetzgebung beeinflusst. So beschreiben die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, dass Unternehmen weder direkt noch indirekt Bestechungsgelder oder sonstige ungerechtfertigte Vorteile anbieten, versprechen, gewähren oder fordern sollen. Auch die deutsche Bundesregierung sieht Korruptionsprävention als zentral politische und gesellschaftliche Aufgabe und erarbeitet deshalb im Moment den Entwurf des zweiten Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption. Nichtsdestotrotz erscheint die Frage nach den Ursachen für Korruption durchaus diffus und schwierig und kann genauso wie eine allgemeingültige Definition von Korruption nur mittels unterschiedlicher Verhaltensweisen dargestellt werden. So kommt zum Einen das durchaus niedrige Entdeckungsrisiko durch die Verwendung von Netzwerken oder die soziale Üblichkeit in einigen Branchen zum Tragen. Gleichwohl spielen zum Anderen die finanziellen Anreize und deren Strahlungscharakter in Korruptionsfällen eine übergeordnete Rolle und unterstreichen das materialistische Wertesystem innerhalb einer Gesellschaft, das sich verstärkter am Individual-, als am Gemeinwohl orientiert. Oft unterstreicht das natürlich und biologisch verankerte Streben nach finanziellen Werten auch ein individuelles Fordern nach Einfluss, Macht und Besitztum, die mittels Statussymbole externalisiert werden, um die Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlich höheren Schichtebene zu präsentieren. Darüber hinaus wird argumentiert, dass kriminelles Verhalten durch Interaktionen mit heterogenen Gruppen erlernbar ist, wenn Mitglieder dieser Gruppen eine Gesetzesverletzung befürworten und eine Verfolgung von Gesetzen ablehnen. Deshalb wird auch z.T. argumentiert, dass Korruption einen positiven Nutzen stiften kann. Sie dient als Leistungsanreiz für Bürokraten, die Bestechungsleistungen erst dann entgegennehmen, um unsinnige Regulierungen zu umgehen und dem Korrumpeur einen schnelleren Marktzutritt zu bieten. Ein weiteres Argument für Korruption wird bei Ausschreibungsverfahren angesetzt, da Korruptionsleistungen eine Verteilung der Zahlungsströme, nicht aber die Zielorientierung verändern würden. Es wird ausgeführt, dass das Unternehmen mit den Korruptionszahlungen auch gleichzeitig ohne korrupte Handlungen die Ausschreibung gewinnen würde, da die meisten Zahlungsmittel unternehmensintern bestehen. Nichtsdestotrotz bewertet die Literatur das Thema Korruption und dessen Anziehungskraft als rein personenbedingte Frage. Trotz aller rechtlichen, politischen und organisatorischen Kontroll- und Präventionsansätze bleibt der Mensch selbst die Schwachstelle bzw. das eigentliche Risiko. So beantworten 58 Prozent aller Unternehmen mit bekannt gewordenen Korruptionsvorfällen, dass eine höhere Sensibilisierung der Mitarbeiter ein kriminelles Handeln verhindern hätte können, was auf eine menschlich programmierte, abgeleitete Verhaltensschwäche hinweist. Gang der Untersuchung: Ist Korruption ein Bestandteil aller wirtschaftlichen Handlungen und wie versucht die Gesetzgebung und Privatwirtschaft dieses Phänomen zu bewerten? Das ist sicherlich die zentrale Frage bei Geschäftsführung, Korruptionsbeauftragten und Gesellschaft, die mit dem Problem Bestechung täglich durch Medien und Veröffentlichungen tangiert werden. Auch diese Arbeit beschäftigt sich im allgemeinen Teil mit diesem Thema und versucht zu erörtern, wie sich die Begrifflichkeit Korruption definieren lässt, wie sie zu messen und wie sie aus Sicht des privaten Sektors als rechtlicher und steuerrechtlicher Ansatz zu bewerten ist. Ziel des allgemeinen Teils dieser Arbeit ist deshalb eine Darstellung der gegebenen Situation, um das Phänomen Korruption besser zu erörtern und vor allem Theorie und Praxis zu vereinen. Der besondere Teil dieser Arbeit konzentriert sich auf die praktische Anwendbarkeit von Korruptionsfällen und proaktiver Prävention. Hierbei soll ein Szenario eines Korruptionsverdachtes bei einem mittelständischen Unternehmen mittels Meinungen und Ansätze durch Strafverfolgungsbehörden, Rechtsanwälten und weiteren Dritten untersucht und bewertet werden. Weiterhin sollen gefährdete Unternehmensbereiche, Korruptionsnetzwerke und die Sinnhaftigkeit eines möglichen Korruptionsbeauftragten bewertet werden, um Korruptionsprävention als Aufgabe zur Sensibilisierung zu verstehen. Zum Abschluss dieser Arbeit soll eine Zusammenfassung aller beschriebenen Präventionsmaßnahmen beurteilt und auf deren Praxistauglichkeit untersucht werden.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: VorwortIII AbbildungsverzeichnisVI TabellenverzeichnisVI A.Allgemeiner Teil 1.Korruption als Element der Wirtschaftskriminalität1 1.1Problemstellung: Wirtschaftskriminalität1 1.2Korruption als fester Bestandteil wirtschaftlicher Systeme in Deutschland4 1.3Fragestellungen und Gang der Arbeit7 2.Die unterschiedlichen Definitionsformen von Korruption8 2.1Bewertung des Phänomens Korruption8 2.1.1Ökonomischer Definitionsansatz9 2.1.2Soziologischer Definitionsansatz10 2.1.3Politologischer Definitionsansatz11 2.1.4Juristischer Definitionsansatz12 2.1.5Moraltheologischer Definitionsansatz13 2.1.6Ethischer Definitionsansatz unter dem Gesichtspunkt der Staatsräson14 2.2Zusammenfassung der Begrifflichkeit Korruption15 3.Ökonomische Erkenntnisse der Korruption17 3.1Ausmaß und Schäden von Korruption als Element der Wirtschaftkriminalität in Deutschland17 3.2Ansätze der Korruptionsempirie18 3.2.1Datenanalyse polizeilicher Kriminalstatistik18 3.2.2Verständnis von Transparency International20 3.2.2.1Berechnungsansätze des Corruption Perception Index21 3.2.2.2Ergebnisse und Trends der CPI Analyse 200623 3.2.2.3Ergänzung des CPI: Der Bribe Payers Index24 3.3Ökonomische Empirie von Korruption26 3.3.1Korruption und Bruttoinlandsprodukt26 3.3.2Dilemmasituation der Korruption29 3.3.3Statische Korruptionsspieltheorie32 3.3.4Zusammenfassung35 4.Straftaten gegen den freien Wettbewerb36 4.1Strafbarkeit von Korruption in Deutschland36 4.2Korruptionshandlungen im privaten Sektor38 4.3Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen40 4.3.1Begriff der Submission41 4.3.2Zweckmäßigkeit von Submissionsverfahren41 4.3.3Beschreibung und Handlungsansatz der Submissionskartelle43 4.3.4Geschütztes Rechtsgut des § 298 StGB44 4.3.5Tatbestand des § 298 StGB46 4.3.6Eingriffnahme von Submissionsverfahren46 4.3.7Zusammenfassung47 4.4Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr48 4.4.1Geschütztes Rechtsgut des § 299 StGB50 4.4.2Definierte Täterkreise51 4.4.3Tatbestände des § 299 Abs. 1 StGB52 4.4.3.1Handeln im geschäftlichen Verkehr52 4.4.3.2Vorteilhaftigkeit und Sozialadäquanz53 4.4.3.3Eigentliche Handlung54 4.4.3.4Bevorzugung54 4.4.3.5Unlauterbarkeit54 4.4.3.6Vollendung55 4.4.4Tatbestände des § 299 Abs. 2 StGB55 4.4.4.1Handeln im geschäftlichen Verkehr55 4.4.4.2Tathandlung zum Zweck des Wettbewerbs55 4.4.4.3Innergeschäftliche Tathandlung56 4.4.4.4Vollendung56 4.4.5Zusammenfassung56 4.5Wirksamkeit von zivilrechtlichen Rechtsgeschäften58 4.5.1Nichtigkeit nach § 134 BGB58 4.5.2Nichtigkeit nach § 138 Absatz 1 BGB59 4.5.3Nichtigkeit des Hauptvertrages60 4.5.4Ansprüche des Geschädigten61 4.5.4.1Herausgabe des Bestechungsgeldes62 4.5.4.2Schadensersatz gegen den Beauftragten63 4.5.4.3Schadensersatz gegen den Korrumpeur64 4.5.5Zusammenfassung64 5.Korruption und Steuerstrafrecht66 5.1Steuerrechtliche Problemstellung66 5.2Steuerliches Grundgesetz66 5.2.1Abgrenzung und Definition der steuerrechtlichen Norm § 40 AO67 5.2.2Auslegung und Zusammenfassung68 5.3Gewinn auf Basis des Einkommenssteuerrechts68 5.3.1Reglementiertes Abzugsverbot für Bestechungs- und Schmiergelder69 5.3.2Zusammenfassung72 5.4Korruption in Tateinheit mit Steuerhinterziehung73 5.4.1Unternehmerische Sphäre: Schmiergelder außerhalb der Buchführung73 5.4.2Unternehmerische Sphäre: Schmiergelder innerhalb der Buchführung73 5.5Private Sphäre: Schmiergelder als sonstige Einkünfte74 5.6Zusammenfassung74 B.Besonderer Teil 6.Szenario: Analyse von Theorie und Praxis im Falle eines Korruptionsverdachtes in einem mittelständischen Unternehmen76 6.1Einstiegsszenario76 6.2Ansätze der Strafverfolgungsbehörden77 6.2.1Ansätze der Staatsanwaltschaft77 6.2.2Ansätze der Polizei78 6.3Ansätze Rechtanwälte79 6.4Ansätze Dritter80 6.5Zusammenfassung der Verdachtsansätze81 7.Analyse der eigentlichen Korruptionsproblematik83 7.1Gefährdete Abteilungsbereiche und -positionen83 7.2Erkennungsmerkmale der Korruption84 7.2.1Konstellationen des wirtschaftlichen Handelns84 7.2.2Konstellationen des persönlichen Handelns von Mitarbeitern84 7.2.3Analyse von Korruptionsnetzwerken85 7.3Wirkungskraft von Verhaltensrichtlinien87 7.4Die Stellung des Korruptionsbeauftragten88 7.5Einzelanalyse und Fazit zur "gesunden" Prävention89 8.Eigenes Fazit zum Phänomen Korruption und deren Präventionsproblematik94Textprobe:Textprobe: Kapitel 4.5, Wirksamkeit von zivilrechtlichen Rechtsgeschäften: Korruption wird in vielen Unternehmen als bedeutendes Risiko angesehen. Für geschädigte Unternehmen entstehen neben den strafrechtlichen Normen auch zivilrechtliche Ansprüche auf Erfüllung oder Rückabwicklung von Verträgen, Schadensersatz und Unterlassung. Durch die Interaktion mehrerer Beteiligter während des Korruptionsvorganges ist eine umfassende Darstellung der zivilrechtlichen Rechtsfolgen zuerst einmal problematisch. Im Allgemeinen kann man aus klassischer Sicht von einer Dreier-Kombination ausgehen: Korrumpierender, Korrumpierter und dessen Geschäftsherr. Somit muss die eigentliche Handlung in zwei Abschnitte aufgeteilt werden, um die zivilrechtliche Struktur der Rechtsfolgen zu definieren. Zuerst ist deshalb der Vorgang zur Schmiergeldvereinbarung, und danach das sich anschließende Fehlverhalten des Korrumpierten mit seinen haftungsrechtlichen Konsequenzen genauer zu betrachten. Nichtigkeit nach § 134 BGB: Rechtsgeschäfte können ihre rechtliche Wirksamkeit nur entfalten, wenn sie einen zulässigen Inhalt besitzen. Die Vorschrift des § 134 BGB ordnet die zivilrechtliche Nichtigkeit von Rechtsgeschäften an, wenn diese gegen ein gesetzliches Verbot im Rahmen dieser Vorschrift verstoßen. Grundsätzlich richtet sich ein Verbotsgesetz gegen die Geltung von rechtgeschäftlichen Regelungen, deren Inhalt durch einen Satz des positiven Rechts abgelehnt wird. Die Vorschrift des § 134 BGB sagt aber selbst nichts darüber aus, wann ein Vertrag oder ein Rechtsgeschäft verboten ist. Somit dient § 134 BGB als Bindeglied zwischen verschiedenen Rechtsgebieten und ist gleichzeitig ein Mittel zur Herstellung eines widerspruchsfreien Rechtsfolgensystems. Grundsätzlich ist in diesem Zusammenhang zu beachten, ob eine verletzte Norm im Sinne der Vorschrift ein Verbotsgesetz ist und ob die Erforderlichkeit der zivilrechtlichen Nichtigkeit als Rechtsfolge angesetzt werden muss. Korruptionsvereinbarungen und Handlungen in der gewerblichen Wirtschaft berühren mehrere Verbotsvorschriften, so u.a. die strafrechtlichen Gesetze §§ 266, 298, 299, 331 – 335 StGB, welche als Parlamentsgesetze den Ansatz und das Hauptanwendungsgebiet von § 134 BGB erfüllen. Ob Nichtigkeit als Rechtsfolge durch eine Handlung angenommen werden kann, bestimmt sich durch den Ansatzpunkt des eigentlichen Verbotsgesetzes. Man unterscheidet im Allgemeinen, ob der Inhalt des Rechtsgeschäftes oder die Art und Weise des Zustandekommens der relevante Grund für das gesetzliche Verbot ist. Im letzteren Fall wird keine Nichtigkeit angenommen, da sich die Vorschriften nicht gegen den Inhalt und damit den Erfolg des Rechtsgeschäftes richten. Sobald Bestechungsvereinbarungen Inhalt des objektiven Tatbestandes sind, führt dies regelmäßig zur Nichtigkeit nach § 134 BGB, da es sich um ein klassisches Verbotsgesetz handelt. Nichtigkeit nach § 138 Absatz 1 BGB: Grundlage des Vorwurfs zur Sittenwidrigkeit im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB ist eine Bewertung hinsichtlich des allgemein herrschenden Sittlichkeitsempfinden. Hintergrund dieser Vorschrift ist, dass es in jeder Gesellschaft eine Vielzahl von Regeln gibt, die eine Ordnung des menschlichen Lebens zugrunde legen. Die im Privatrecht installierte Privatautonomie wird durch die Leitlinien der guten Sitten begrenzt und durch den BGH grundsätzlich als ein Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden definiert. In Fällen von Bestechungshandlungen bezieht sich dieser Ansatz auf den Inhalt der bestehenden Vereinbarung, es handelt sich um eine Inhaltssittenwidrigkeit. Bestechungsleistungen werden in Rechtsprechung und Literatur übereinstimmend als sittenwidrig nach § 138 Abs.1 BGB angesehen. Die Rechtsnorm kann in diesem Sinne aber nur angesetzt werden, wenn sich die Nichtigkeit des zu bewerteten Rechtsgeschäftes nicht schon aus §134 BGB i.V.m. einem Verbotsgesetz ergibt. Deshalb kann § 134 BGB als speziellere Norm, die Vorrang zur Generalklausel des § 138 Abs. 1 BGB hat, angesehen werden, da der bloße Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot nicht zur Annahme von Sittenwidrigkeit angesehen werden kann. Eine Sittenwidrigkeit ergibt sich im Falle von Korruptionshandlungen u.a. aus der missbräuchlichen Ausnutzung der vorhandenen Vertreterstellung, die zur Erlangung eigener Vorteile genutzt wird. Nichtigkeit des Hauptvertrages: Von einer Schmiergeldvereinbarung spricht man aus Sicht der Literatur, wenn ein Beauftragter oder Vertreter eines Geschäfts- oder Dienstherrn heimlich ein materieller oder immaterieller Vorteil versprochen oder zugewandt wird, damit dieser dem Zuwendenden im Gegenzug einen Vorteil ermöglicht, der ohne die heimliche Zuwendung nicht möglich gewesen wäre. Meistens sind solche Aktivitäten mit einem Abschluss eines Vertrages verbunden, dem sog. Hauptvertrag. Da die zivilrechtliche Nichtigkeit von Bestechungsleistungen über § 134 BGB oder § 138 Abs. 1 BGB bejaht werden kann, ist eine Nichtigkeit des Hauptvertrages, der durch Bestechungshandlungen entstanden ist, nach Ansicht des BGH an drei Voraussetzungen geknüpft. 1. Ein heimlicher Abschluss der Bestechungsvereinbarung zwischen dem Vertreter oder Beauftragten eines Geschäftsherren und einem Dritten. 2. Eine zu Ungunsten des Geschäftsherren wirkende Vertragsausgestaltung. 3. Kausalität zwischen der Bestechungsvereinbarung und der zu Ungunsten des Geschäftsherren wirkenden Ausgestaltung des Hauptvertrages. Ausschlaggebend für die Bewertung einer Korruptionsleistung ist, wie im Strafrecht, die Sozialadäquanz. Grundsätzlich kann das Gewähren von geringfügigen Vorteilen, die im Rahmen einer Verkehrssitte als Höflichkeit oder Gefälligkeit anerkannt sind, vom Tatbestand ausgeschlossen, und deshalb als nicht strafbar angesehen werden. Obwohl die Kommentarliteratur keine Auskunft über einen Schwellenwert für geschenkte Vermögensgegenstände erteilt, ist anzunehmen, dass in Wirtschaftsunternehmen bei kleinen Aufmerksamkeiten, wie z.B. Kugelschreiber oder Kalender, die Sozialadäquanz noch angenommen werden kann. Um dem Problem der oftmals schwierigen Vertragsrückwicklung zu entgehen, hat der BGH im Jahr 1999 deutlich entschieden, dass Verträge, die nicht aufgrund von Korruptionsaktivitäten entstanden sind, als schwebend unwirksam anzusehen sind und der Geschäftsherr nach den Grundsätzen des Missbrauchs der Vertretungsmacht analog § 177 Abs. 1 BGB diese genehmigen muss. Somit kann selbst der Hauptvertrag nach Genehmigung durch den Geschäftsherren gekündigt werden, wenn dieser einen Verstoß gegen Treue und Glauben analog § 242 BGB darstellt. In einem zweiten Urteil zu diesem Sachverhalt sieht der BGH auch eine Genehmigungsfähigkeit für Verträge, die auf Korruptionsvereinbarungen aufgebaut sind und deshalb als nachteilig für den Geschäftsherren ausgelegt werden können. In seinem Urteil von 2000 leitete der BGH auch einen Schadensersatzanspruch für korruptionsbedingte Hauptverträge ab. Danach wurde entschieden, dass der bestechende Vertragspartner gegenüber dem geschädigten Geschäftsherren eine unbedingte Aufklärungspflicht über die gezahlte Korruptionsleistung hat. Mittels dieser Aufklärungspflicht leitet der BGH einen Schadensersatzanspruch zur Aufhebung des Hauptvertrages und weitere, mögliche Leistungen für den Ersatz von entstandenen Schäden, ab. In Bezug auf die mögliche Nachteiligkeit für Geschäftsherren und dem damit verbundene Hauptvertrag schließt der BGH aus zivilprozessualer Hinsicht nach den Beweisgrundsätzen des ersten Anscheins, d.h. wenn erste Anzeichen für den Geschäftsherren auf eine mögliche Benachteiligung gegeben sind. Dieser Ansatz gilt auch für Folgeverträge, die im Rahmen des Hauptvertrages abgeschlossen wurden, aber unabhängig betrachtet werden müssen, da grundsätzlich alle Rechtsgeschäfte keine Verbindung aufweisen und deshalb voneinander unabhängig sind. Eine Ausnahme besteht für Haupt- und Folgeverträge, die aus literarischer Sicht als Einheit und somit als einheitliches Rechtsgeschäft angesehen werden. Ist das Rechtsgeschäft teilbar, könnte nach Willen beider Geschäftspartner der nichtsittenwidrige Vertragsteil weiter bestehen, währenddessen der schadhafte Vertragsteil nicht bewertet gilt. Ansprüche des Geschädigten: Aus zivilrechtlicher Sicht kann der Geschäftsherr, dem heimlich ein Vorteil durch einen Beauftragten oder Vertreter vorenthalten wurde oder überhöhte Preise für Waren und Dienstleistungen bezahlt hat, einen Ersatz geltend machen, der in zwei grundsätzliche Ansprüche gegen die Schadensverursacher münden kann: Die Herausgabe des Bestechungsgeldes von seinem Vertreter geltend machen oder einen Anspruch auf Schadensersatz erheben, da der Vertreter die allgemeinen Nebenpflichten der Informationspflicht und Rücksichtnahme des Arbeitnehmers aus dem arbeitsvertraglichen Rechtsverhältnisses verletzte. Gleichwohl existiert ein Schadensersatzanspruch gegen den Korrumpeur, da dieser entweder im Rahmen eines bestehenden Vertrages den Beauftragten zum Vertragsbruch verleitet hat oder seine Informationspflicht verletzt hat, wenn noch kein Vertrag zwischen Geschäftsherr und Korrumpeur bestanden hat. Beide Ansprüche sollen im Rahmen dieser Arbeit bewertet werden. Herausgabe des Bestechungsgeldes: Die wichtigste Frage im Zusammenhang mit Bestechungshandlungen und den zivilrechtlichen Rechtsfolgen dreht sich um den Herausgabeanspruch des Geschäftsherrn gegen seinen Angestellten in Bezug auf die erhaltenen Bestechungsl
This doctoral thesis examines how European merger control law is applied to the energy sector and to which extent its application may facilitate the liberalisation of the electricity, natural gas and petroleum industries so that only those concentrations will be cleared that honour the principles of the liberalisation directives (IEMD and IGMD ). In its communication on an energy policy for Europe, adopted on 10/01/2007, the Commission emphasized that a real internal European energy market is essential to meet Europe's three energy objectives, i.e. competitiveness to cut costs for citizens and undertakings to foster energy efficiency and investment, sustainability including emissions trading, and security of supply with high standards of public service obligations (Art. 106 TFEU). The EU issued three pre-liberalisation directives since the 1990s. Dissatisfied with the existing monopolistic structures, i.e. in Germany through demarcation and exclusive concession agreements for the supply of electricity and natural gas, which were until 1998 exempted from the cartel prohibition provision (§ 1 GWB), and the prevalence of exclusive rights on the energy markets, the Commission triggered infringement proceedings against four member states under Art. 258 TFEU. The CJEU confirmed that the Commission has the power to abolish monopoly rights under certain circumstances and the rulings had the effect of convincing the member states to enter into negotiations for an opening up of energy markets owing to the internal market energy liberalization directives of 1996 / 1998 / 2003 / 2009 / 2019 (IEMD and IGMD) . The core element of the IEMD and IGMD is to abolish exclusive rights and offer primarily at least large industrial electricity and gas consumers to choose their supplier (market opening for eligible consumers) and to grant negotiated or regulated third party access to transmission and distribution grids so to address natural monopolies. The second liberalization package of 2003 brought a widening of market opening and acceleration of pace of market opening to a greater number of eligible customers (all non-household consumers since July 2004 and all consumers since July 2007) and an increase in the provisions on management and legal unbundling. In parallel, two regulations regulate the access to cross-border electricity infrastructure (interconnectors) and the third party access to gas transmission networks. Two further Directives addressed the security of natural gas and power supply and a third deals with energy end use efficiency and services , a fourth dealt with the promotion of co-generation and a fifths covers marine environmental policy (Marine Strategy Framework Directive in combination with the Hydrocarbons-Licensing Directive ) backed by the public procurement directive in the energy sector. A regulation covers energy statistics. The implementation of the second energy package was slow and the Commission launched infringement proceedings against 5 member states in front of the CJEU (Art. 258, 256 TFEU). The 3rd energy package of 2009 addressed ownership unbundling of key-infrastructure ownership and energy wholesale and retail supply consisting of three regulations and two directives, deals with independent regulators, an agency for the cooperation of energy regulators (ACER) and cross-border cooperation (the European Network for transmission system operators for electricity and gas [ENTSO-E/G] and a regulation on cross-border grid access for electricity and natural gas. Another new regulation deals with market integrity and transparency . Hence, new regulations regulate guidelines on electricity balancing, congestion management, long-term capacity allocation, the code for grid access and transmission system operation . Other regulations address the guidelines for a European cross-border energy infrastructure, which has to be interpreted in the context of European environmental impact assessment law, the submission of data in electricity markets, establish a network code on demand connection , rule on a network code for grid access for direct current transmission systems, define guidelines on electricity transmission system operation, regulate a network code on electricity emergency , deal with security of natural gas supply and establish a programme to aid economic recovery by granting financial assistance. Finally, Directives promote the usage of renewable energies, regulate common oil stocks, the safety of offshore oil and gas production and the quality of petrol and diesel fuels. The 4th liberalization package consists of a new IEMD2019 and IGMD2019, of a new regulation on European cross-border electricity trade, of a regulation on risk preparedness in the electricity sector, of a new agency for the cooperation of European energy regulators, addresses energy efficiency and rules on good governance in the energy union. Since 2008, the Art. 194 I-II TFEU governs the ordinary legislation procedure in the energy sector (internal market in energy, security of energy supply, energy efficiency, energy saving, renewable energies, interconnection of energy grids) notwithstanding of unanimous decision making in case of energy taxation matters (Art. 194 III TFEU). A brief analysis of the economic implications of concentrations is followed by an assessment of the evolution of European merger control law under Art. 66 ECSCT, Art. 101 and 102 TFEU, the merger control regulation of 1989 and its significant amendments of 1997 and 2004. Then, the theoretical findings are contrasted to the results of recent merger proceedings in the energy sector with a focus on the VEBA/VIAG decision. Several deficiencies are established which limit the efficacy of merger control as a tool of offsetting shortcomings in the secondary EC law with regard to the liberalisation of the electricity and gas supply industry (IEMD and IGMD). Commitments proposed by the parties of a given concentration and accepted by the Commission as being sufficient to remedy a serious potential of dominance may only be of subsidiary relevance to the liberalisation of sectors owing to a number of analytical and practical drawbacks. One dominant drawback relates to the fact that the commitments depend always on parties' proposals and can never be imposed ex officio. Others relate to the blunt authorisations provided by the wording of Art. 6 and 8 MR1997 and MR2004 as to the implementation of undertakings. With regard to acquisitions of U.K. regional electricity companies by EdF, it is elaborated that the current merger control law leaves no scope for reciprocity considerations regarding acquisitions by incumbent companies in liberalised markets even though the acquirer is a protected public undertaking. Moreover, it is established that different decisions apply inconsistent market definitions. By means of the VEBA/VIAG and RWE/VEW cases, the question is addressed which causes are responsible for the established analytical and practical deficiencies of merger control in the energy sector. It is stated that the weaknesses of the IEMD 2009/72/EC and IGMD 2009/73/EC are partly responsible for weak undertakings which do not sufficiently remove the scope for dominance on the affected markets and which do not rule out any possibility of impediments of effective negotiated or regulated TPA and do not remove any commercial incentive of the grid subsidiaries of the vertically integrated companies as to access which discriminates between intra and extra group applicants. It is reported that another argument relates to the limited scope that the Commission has if it wants to remedy deficiencies of written primary law owing to the extraordinary nature of the implied powers doctrine based on the principle of constitutional state. Adverse political influence against competition authorities is also judged. Further, it is analysed that accidental regulation based on incidental provisions imposed on undertakings which may or not implement a concentration is by no means a consistent and non-discriminatory and predictable tool to overcome drawbacks of primary or secondary European law in a given sector owing to the democratic principle and the constitutional state doctrine. It is discussed that secondary legislation with regard to energy networks is inter alia restricted by Art. 345 TFEU and provisions of national constitutions which protect property rights against dis-proportionate expropriations or re-definitions of property. Further, legal authorisations of said calibre will have to be connected to a system of state liability law. Adverse political pressures are considered. The same is true for egoistic national policies which abstain from transnational task forces in order to settle difficulties and disputes. Furthermore, the adverse effect of different stages of the maturity of domestic markets, different consumer patterns and a potential isolation of the system is not neglected, because these conditions make it more difficult to apply consistent standards as to the appropriate market definition in order to facilitate harmonisation. The implementation of the VEBA/VIAG merger is discussed, as the former was further complicated owing to specifically evaluated circumstances which were difficult to predict. Nevertheless, the Commission is not exempted from the duty to take due care concerning potential impediments as to the realisation of parties' commitments. In contrast to the negative aspects, it can be highlighted that the Commission quickly realised flaws of the energy liberalisation project as expressed by the present form of the IEMD and IGMD. Consequently, the co-ordinative and innovative mechanisms of Florence and Madrid were created in order to boost the development of effective cross border trade - i.e. tariff systems and interconnector congestion management. It will be concluded that undertakings put forward by the parties and accepted by the Commission should be restricted to a subsidiary legal instrument, only applied if strictly necessary to overcome certain detrimental aspects of given concentrations in order to provide a hint for the legislator, to specify its legislation. Competition as a de-central distributor of risk, wealth and power will be extended to its maximum extent, if wholesale consumers benefit from lower energy prices which allow greater productivity of European products on the world markets in combination with higher environmental standards owing to modern, cost-efficient plants. A successful implementation will be described by liquid spot markets for power accompanied by tools of financial risk management like forwards, futures and options. These will be valuable indicators of efficient liberalisation of the European electricity and gas supply industries. ; Diese Doktorarbeit untersucht wie das Europäische Fusionskontrollverfahrensrecht auf den Energiesektor angewendet wird und in welchem Ausmaß seine Anwendung die Liberalisierung der Elektrizitäts-, Gas- und Erdölmärkte unterstützt, so dass nur solche Unternehmenszusammenschlüsse freigegeben wurden, die die Prinzipien der Liberalisierungsrechtsakte (Binnenmarktstromrichtlinie und Binnenmarktsgasrichtlinie). In ihrer Mitteilung über eine Energiepolitik für Europa, angenommen am 10.01.2007, betonte die Kommission, dass ein realer Energiebinnenmarkt essentiell ist, um Europas drei Energieziele zu erreichen, d.h. Wettbewerbsfähigkeit, um Kosten für Bürger und Unternehmen zu senken, um Energieeffizienz und Investitionen zu fördern, und Nachhaltigkeit, darin eingeschlossen ein Emissionshandel, und Energieversorgungssicherheit mit hohen Standards von öffentlichen Dienstleistungspflichten (Art. 106 AEUV). Die EU erließ drei Prä-Liberalisierungsrechtsakte seit den 1990er Jahren . Unzufrieden mit den existierenden monopolartigen Strukturen, d.h. in Deutschland durch Demarkationsverträge und ausschließliche Konzessionsverträge für die Versorgung von Strom und Erdgas, die bis 1998 vom allgemeinen Kartellverbot ausgenommen waren (§ 1 GWB), und die Vorherrschaft von ausschließlichen Rechten auf den Energiemärkten, löste die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen vier Mitgliedstaaten gemäß Art. 258 AEUV . Der Gerichtshof bestätigte, dass die Kommission das Recht hat, ausschließliche Rechte unter gewissen Bedingungen abzuschaffen, und die Urteile hatten den Effekt, die Mitgliedstaaten zu überzeugen, in Verhandlungen für eine Marktöffnung der Energiemärkte gemäß den Energiebinnenmarktrichtlinien von 1996, 1998, 2003, 2009 und 2019 einzutreten (Strombinnenmarktrichtlinie und Gasbinnenmarktrichtlinie). Das Kernelement der Strombinnenmarktrichtlinie und Gasbinnenmarktsrichtlinie ist es, ausschließliche Rechte abzuschaffen und primär zumindest großen industriellen Strom und Gasverbrauchern das Recht einzuräumen, ihren Versorger frei zu wählen (Marktöffnung für auswählbare Verbraucher) und einen verhandelten oder regulierten Drittparteizugang zu Übertragungsnetzen und Verteilungsnetzen zu gewähren, um natürliche Monopole zu regulieren. Das zweite Liberalisierungspaket von 2003 brachte eine erweiterte Marktöffnung und Beschleunigung der Geschwindigkeit der Marktöffnung zu einer größeren Zahl von auswählbaren Verbrauchern (alle Nicht-Haushaltskunden seit Juli 2004 und alle Konsumenten ab Juli 2007) und eine Ausweitung der Vorschrift über Management- und rechtliche Entflechtung . Parallel dazu regeln zwei Verordnungen den Zugang zu grenzüberschreitenden Elektrizitätsinfrastrukturen (Interkonnektoren) und den Drittparteizugang zu Gas Übertragungsnetzwerken. Zwei weitere Richtlinien adressieren die Versorgungssicherheit von Erdgas und Strom und eine dritte behandelt die Energieendnutzungseffizienz und Dienstleistungen , eine vierte Richtlinie beschäftigte sich mit der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung und eine fünfte deckt Meeresumweltschutzpolitik ab (Marine Strategie Rahmenrichtlinie in Verbindung mit der Kohlenwasserstoff-Lizensierungsrichtlinie, verstärkt durch die Richtlinie über das öffentliche Auftragswesen im Energiesektor. Eine Verordnung behandelt Energiestatistiken. Die Umsetzung des zweiten Energiepakets war langsam und die Kommission leitete Vertragsverletzungsverfahren gegen 5 Mitgliedstaaten ein beim Europäischen Gerichtshof (Art. 258, 256 TFEU). Das dritte Energiepaket von 2009 adressierte die eigentumsrechtliche Entflechtung von Schlüssel-Infrastrukturen und die Energiegroßhandelsversorgung und die Kleinkundenenergieversorgung bestehend aus drei Verordnungen und zwei Richtlinien, beschäftigt sich mit unabhängigen Energieregulierungsbehörden, einer Agentur für die Zusammenarbeit von Energieregulierungsbehörden (ACER) und der grenzüberschreitenden Kooperation (das Europäische Netzwerk für Übertragungsnetzwerkoperatoren für Strom und Gas [ENTSO-E/G] und eine Verordnung über grenzüberschreitenden Netzzugang für Strom und Erdgas . Eine andere Verordnung behandelt die Marktintegrität und Transparenz. Außerdem regulieren neue Verordnungen Grundzüge der Strom-Balancierung, Verstopfungsmanagement, langfristige Kapazitätszuweisung, den Kodex für den Netzzugang und die Operation des Übertragungsnetzes. Andere Verordnungen regulieren die Grundsätze für eine europäische grenzüberschreitende Energie-Infrastruktur, welche im Kontext des europäischen Umweltverträglichkeitsprüfungsrechts interpretiert werden muss, die Einreichung von Daten über Strommärkte, etablieren einen Netzwerkkodex über Nachfrageverbindung, regeln einen Netzwerkkodex für den Netzzugang für Gleichstromübertragungssysteme, definieren Richtlinien über Stromübertragungssystemoperation, regulieren einen Netzwerkkodex über Stromversorgungsnotfälle, behandeln Erdgasversorgungssicherheit und etablieren ein Programm, um der ökonomischen Wiederherstellung zu helfen, indem finanzielle Hilfen gewährt werden. Schließlich fördern Richtlinien die Nutzung von erneuerbaren Energien, regulieren gemeinsame Erdölvorräte, die Sicherheit der Hochsee Erdöl- und Erdgasproduktion und die Qualität von Benzin und Diesel Kraftstoffen. Das vierte Liberalisierungspaket besteht aus einer neuen Strombinnenmarktrichtlinie 2019 und einer Erdgasbinnenmarktrichtlinie 2019, aus einer neuen Verordnung über europäischen grenzüberschreitenden Stromhandel, aus einer Verordnung übrer Risikovorbereitung im Stromsektor, aus einer neuen Agentur für die Zusammenarbeit der Europäischen Energie-Regulatoren, adressiert Energieeffizienz und regelt die gute Geschäftsführung in der Energieunion. Seit 2008 regelt Art. 194 I-II AUEV das ordentliche Gesetzgebungsverfahren im Energiesektor (Binnenmarkt für Energie, Energieversorgungssicherheit, Energieeffzienz, Energieeinsparung, erneuerbare Energien und die Interkonnektion von Energienetzen) unabhängig vom einstimmigen Entscheiden im Bereich von Energiebesteuerungen (Art. 194 III AEUV). Eine kurze Analyse der wirtschaftlichen Implikation von Unternehmenszusammenschlüssen folgt die Untersuchung der Evolution des Europäischen Fusionskontrollverfahrensrechts gemäß dem ehemaligen Art. 66 EGKSV, Art. 101 and 102 AEUV, der Fusionskontrollverfahrensverordnung von 1989 und ihrer signifikanten Änderungen von 1997 und 2004. Dann werden die theoretischen Ergebnisse den Resultaten der Fusionskontrollverfahren im Energiesektor gegenübergestellt mit einem Schwerpunkt auf der VEBA/VIAG Entscheidung. Mehrere Schwachstellen werden herausgestellt, welche die Effektivität der Fusionskontrolle im Energiesektor herausstellen, die die Effektivität der Fusionskontrolle als ein Werkzeug zum Ausgleich der Schwachstellen im Sekundärrecht der EU mit Bezug auf die Liberalisierung der Strom- und Erdgasversorgungsindustrien mindern (Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie und Erdgasbinnenmarktrichtlinie). Verpflichtungszusagen auf Vorschlag der Partien eines Unternehmenszusammenschlusses, die von der Kommission angenommen worden sind, um hinreichend zu sein, um ein seriöses Potential von Marktbeherrschung zu adressieren können nur auf hilfsweise Relevanz zur Liberalisierung on Wirtschaftssektoren dienen gemäß einer Anzahl von analytischen und praktischen Nachteilen. Ein relevanter Nachteil bezieht sich auf das Faktum, dass die Verpflichtungszusagen der Parteien immer auf den Parteivorschlägen fußen und dass sie niemals ex officio auferlegt werden können. Andere Nachteile beziehen sich auf die grobe Autorisierung der Kommission, wie sie nahegelegt wird durch den Wortlaut von Art. 6 and 8 Fusionskontrollverordnung 1997 und 2004 bezogen auf die Umsetzung von Nebenbestimmungen. Mit Bezug auf die Akquisition von regionalen Stromunternehmen im Vereinigten Königreich durch EdF wird herausgearbeitet, dass das gegenwärtige Fusionskontrollverfahrensrecht keinen Ansatz für Reziprozitätserwägungen lässt mit Bezug auf Akquisitionen durch amtierende Unternehmen in liberalisierten Märkten, auch wenn der Erwerber eine geschützte öffentliche Unternehmung ist. Außerdem wird herausgearbeitet, dass unterschiedliche Entscheidungen inkonsistente Marktdefinitionen herausarbeitet. Durch die VEBA/VIAG and RWE/VEW Entscheidungen wird die Frage beantwortet, welche Ursachen verantwortlich sind für die etablierten analytischen und praktischen Nachteile der Fusionskontrolle im Energiesektor. Es wird herausgestellt, dass die Schwächen der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 2009/72/EG und der Erdgasbinnenmarktrichtlinie 2009/73/EG zu gewissen Anteilen verantwortlich sind für schwache Nebenbestimmungen, die nicht hinreichend den Anwendungsbereich für Marktbeherrschung auf den betroffenen Märkten eliminieren und die nicht jedwede Möglichkeit von Erschwernissen des verhandelten oder regulierten Drittparteizugangs zu Infrastrukturen ausschließen und welche nicht den kommerziellen Anreiz der Netztochtergesellschaften der vertikal integrierten Unternehmen entfernen, zu unterscheiden zwischen Intra- und Extra-Gruppen Netzzugangspetenten. Es wird geschildert, dass sich ein anderes Argument auf den limitierten Anwendungsbereich bezieht, dass die Kommission, wenn sie es möchte, um Nachteile zu adressieren des primären Gemeinschaftsrechts gemäß der außergewöhnlichen Natur der impIizierten Befugnisse Doktrin basieren auf dem Prinzip des Rechtsstaates. Gegenteilige politische Einflussnahme gegen Wettbewerbsbehörden wird außerdem untersucht. Darüber hinaus wird analysiert, dass akzidentielle Regulierung basierend auf Nebenbestimmungen, die vielleicht oder nicht einen Unternehmenszusammenschluss implementieren unter keinem Gesichtspunkt ein konsistentes und vorhersehbares Werkzeug ist, um Nachteile des primären oder sekundären Europäischen Rechts in einem gegebenen Sektor zu überwinden gemäß dem Demokratieprinzip und dem Rechtsstaatsprinzip. Es wird diskutiert, dass sekundäre europäische Rechtssetzung mit Bezug auf Energienetzwerke unter anderem durch Art. 345 AEUV begrenzt wird und dass Vorschriften nationaler Verfassungen, die Eigentumsrechte garantieren, gegen die unverhältnismäßige Enteignung oder Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentum schützen . Darüber hinaus werden rechtliche Ermächtigungen des besagten Kalibers gewürdigt und mit einem System von Staatsverantwortlichkeitsrecht verbunden. Gegenteilige politische Drücke wurden erwogen. Das gleiche trifft zu für egoistische nationale Politiken, die von nationalen Taskforces Abstand nehmen, um Schwierigkeiten und Streitigkeiten zu adressieren. Außerdem wird der gegenteilige Effekt von unterschiedlichen Phasen der Reife häuslicher Märkte, unterschiedlichem Verbraucherverhalten und einer möglichen Isolation des Systems untersucht und nicht vernachlässigt, weil diese Bedingungen es schwieriger machen, konsistente Standards mit Bezug auf die sachgerechte Marktdefinition anzuwenden, um die Harmonisierung zu erleichtern. Die Einflüsse der VEBA/VIAG Fusion wird diskutiert, weil diese Entscheidung weiter erschwert war und kompliziert wurde durch spezielle ausgewertete Umstände, die schwierig vorherzusehen waren. Dennoch war die Kommission nicht befreit von der Verpflichtung, um notwendige Sorgfalt anzuwenden bezogen auf potentielle Erschwernisse bezogen auf die Realisierung der Verpflichtungszusagen der Parteien. Im Gegensatz zu den negativen Aspekten kann herausgestellt werden, dass die Kommission schnell Schwachstellen des Enerigeliberalisierungsprojektes erkannt hat, wie es durch die gegenwärtige Form der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie und der Erdgasbinnenmarktrichtlinie geprägt wird. Konsequenterweise wurden die koordinierenden und innovativen Mechanismen der Foren von Florenz und Madrid geschaffen, um die Entwicklung effektiven grenzüberschreitenden Energiehandels voranzutreiben, d.h. Tarifsysteme und Interkonnektorenverstopfungsmanagements. Es wird der Schluss gezogen, dass Unternehmen, vorangetrieben durch die Parteien und angenommen durch die Kommission, davon ausgenommen wurden sollen, ein subsidiäres rechtliches Instrument zu begrenzen, um gewisse schädliche Aspekte einer gegebenen Unternehmenskonzentration zu überwinden, um für einen Hinweis and den Gesetzgeber zu sorgen, seine Gesetzgebung zu spezifizieren. Wettbewerb als ein dezentrales Verfahren zur Verteilung von Risiko, Wohlstand und Macht wird ausgedehnt zu seinem maximalen Ertrag, wenn Großhandelsverbraucher von geringeren Energiepreisen profitieren, die eine gesteigerte Produktivität Europäischer Produkte auf den Weltmärkten bewirken in Kombination mit höheren Umweltstandards durch den Einsatz moderner, kosteneffzienter Produktionsstätten. Eine erfolgreiche Implementierung wird beschrieben durch liquide Spot-Märkte für Energie, begleitet durch Werkzeuge des finanziellen Risikomanagements wie Forward-Derivate, Future-Derivate und Optionen. Diese wurden wertvolle Indikatoren einer effizienten Liberalisierung der Europäischen Elektrizitäts- und Erdgasversorgungsindustrien sein.
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Berlins Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra über die neuen Berliner Hochschulverträge und den altbekannten Sanierungsstau, die Chancen des Exzellenzverbundes BUA – und wie es mit der Postdoc-Entfristung weitergeht.
Berlins Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra. Fotos: Nils Bornemann.
Frau Czyborra, am Dienstag hat der Berliner Senat die neuen Hochschulverträge beschlossen. Was drinsteht, war seit der Ihrer Einigung mit den Hochschulen im August im Wesentlichen bekannt. Vor allem, dass es bis 2028 jedes Jahr fünf Prozent mehr Landesgeld gibt und dass die Zahl der Lehramts-Studienplätze aufgestockt wird. Was ist aus Ihrer Sicht sonst noch bemerkenswert?
Ich bin sehr zufrieden mit dem Erreichten. Wir geben nicht einfach mehr Geld, wir haben auch die überkomplexe Systematik reformiert, nach der das Geldbislang verteilt wurde. Konkret: Wir haben die Zahl der Leistungsindikatoren für die Hochschulen verringert und dafür gesorgt, dass sich die gesetzten Anreize nicht mehr gegenseitig aufheben. Wichtig ist auch, dass Minderleistungen in einem Bereich nicht mehr durch Mehrleistungen an anderer Stelle ausgeglichen werden können. Es kann also zu Abzügen kommen.
Wie stark können die werden?
Theoretisch bis zu 30 Prozent. Aber da muss eine Hochschule schon alles falsch machen. Realistisch gehe ich von maximal fünf Prozent aus. Aber die können schon richtig wehtun.
Weil das meiste Budget in Personalkosten gebunden ist und jedes Minus voll auf die wenigen beweglichen Gelder durchschlägt. Und das ist eine gute Nachricht für die Hochschulen?
Die gute Nachricht ist, dass wir Leistung tatsächlich belohnen. Die Abzüge gehen ja nicht zurück in den Landeshaushalt, sondern fließen in den Topf der Qualitätsoffensive für die Lehre – aus dem wir dann wieder gezielte Maßnahmen in den Hochschulen finanzieren können, und zwar genau dort, wo eine besondere Innovationsdynamik herrscht. Das hilft auch den Präsidien. Beispiel Gleichstellung: Wenn eine Fakultät da nicht mitzieht, können die Hochschulleitungen die resultierenden Mittelabzüge direkt dorthin durchreichen, wo die Verantwortlichen sitzen. Allerdings, das gebe ich zu, hat unsere Indikatorik noch Schwächen.
Ina Czyborra, 57, ist promovierte Archäologin und stellvertretende SPD-Landesvorsitzende in Berlin. Über viele Jahre war sie wissenschaftspolitische Sprecherin ihrer Fraktion im Abgeordnetenhaus. Im April 2023 übernahm sie das Amt der Berliner Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege.
Welche meinen Sie?
Die dritte große Aufgabe der Hochschulen neben Lehre und Forschung ist der Transfer, da brauchen wir dringend mehr Output in Form technologischer und sozialer Innovationen, aber auch anderen Formen von Wissenstransfer. Dafür müssen wir aber erstmal wissen, wie wir erfolgreichen Transfer sinnvoll messen. Wir können ja nicht nach Bauchgefühl gehen. Unsere Aufgabe ist, diese harten Indikatoren jetzt zu entwickeln, damit wir sie in der nächsten Phase der Hochschulverträge einbauen können.
Keine Lösung präsentiert haben Sie darüber hinaus für die jetzt schon sechs Millionen Euro pro Jahr, die die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) für das Studienangebot für künftige Polizeikräfte ausgibt. Zugunsten der Senatsverwaltung des Innern – aber die zahlt nicht.
Das ist nicht die Verantwortung der Innenverwaltung, sondern Folge der Eigenheit der Finanzverwaltung, Sonderprogramme außerhalb der normalen Haushaltssystematik zu produzieren, die dann alle zwei Jahre erneuert werden müssen, was bei einem Studiengang von drei oder vier Jahren absolut keinen Sinn ergibt. In der Wissenschaftsverwaltung waren wir da aber vielleicht auch etwas blauäugig.
Inwiefern?
Weil uns die Finanzverwaltung immer wieder signalisiert hatte, dass sie die Polizei-Thematik in den Hochschulverträgen berücksichtigen wolle, worauf wir uns verlassen haben. Wenn es jetzt heißt, dafür gebe es ja die fünf Prozent für alle Hochschulen oben drauf, daraus müssten auch die Polizei-Studienplätze finanziert werden, dann muss uns die Finanzverwaltung die Frage beantworten, an welcher anderen Stelle die Hochschulen das nötige Geld einsparen sollen. Etwa bei der Byzantinistik oder der Altphilologie? Bei der Elektrotechnik oder dem Maschinenbau, weil es da gerade weniger Bewerber gibt? Sollen Kürzungen wirklich die Antwort sein?
"Das sind die Debatten, die ich mit den Hochschulen führen möchte"
Wie lautet denn Ihre Antwort?
Wir sollten diese Studiengänge nicht kaputtsparen, sondern gemeinsam mit den Hochschulen darüber reden, wie wir sie attraktiver machen. Das sind die Debatten, die ich unterhalb der Hochschulverträge in den nächsten Jahren mit den Hochschulen führen möchte. Gleichzeitig hoffe ich, dass wir irgendwann mit der Finanzverwaltung und anderen Ressorts zu einem klaren Verständnis kommen, was die Stadt eigentlich an Studienangeboten braucht und erwartet. Im Augenblick höre ich nur Klagen, die Hochschulen erhielten so viel Geld, doch die nötigen Fachkräfte seien trotzdem nicht da. Meine Gegenfrage an die anderen Ressorts lautet: Welche Personalbedarfe habt ihr denn? Definiert die bitte für die nächsten zehn, 15 Jahren – von der Zahl der Pflegekräfte über die Verwaltung bis hin zu Radweg- und Verkehrsplanern. Dann kann ich mit den Hochschulen besprechen, wie wir die Bedarfe decken, in Einklang mit der Wissenschaftsfreiheit, versteht sich. Doch bislang bekomme ich keine Antwort.
Unstrittig ist der Bedarf an zusätzlichen Lehrkräften.
Erfreulicherweise sieht es so aus, als sei die Zahl der Bewerber um einen Studienplatz gestiegen. Ob daraus mehr Immatrikulationen werden, wissen wir noch nicht.
Sie haben in den Hochschulverträgen verabredet, dass bis 2028 die Zahl der Lehramts-Studienplätze auf 2500 aufgestockt werden soll. Wird das reichen, um die Zahl der Studiengänge mit Zugangsbeschränkungen zu senken? Derzeit kann man die Signale an die Bewerber nur als widersprüchlich bezeichnen: Die Politik beklagt den Lehrermangel, gleichzeitig lässt sie viele Lehramts-NCs zu.
Das ist ein Schein-Widerspruch. Da, wo der Bedarf an Lehrkräften hoch ist, in Mathe, Chemie oder Physik etwa, haben wir keinerlei NCs. Wenn aber viele junge Menschen Politologie oder Geschichte auf Lehramt studieren wollen, obwohl es gar nicht so viel Personalbedarf für das Fach gibt, dann ist es legitim, wenn wir vergleichsweise wenig Studienplätze zur Verfügung stellen. Hinzu kommt ein Phänomen, über das nicht so gern geredet wird. Wenn Sie in Berlin Grundschullehramt studieren, müssen Sie Mathe belegen. Es sei denn, Sie wählen alternativ Sonderpädagogik. Wenn es da dann plötzlich 1000 Bewerber gibt und einen extremen NC, handelt es sich ganz offenbar um eine Fehlsteuerung.
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Mehr Lehrkräfte würde die Stadt auch dadurch bekommen, dass die hohen Schwundquoten im Studium runtergehen.
Diese behaupteten Schwundquoten gibt es doch in der Form bei uns gar nicht. Wir haben zum Beispiel einen Bachelor mit Lehramts-Option. Wenn sich Studierende dagegen entscheiden, fertig auf Lehramt zu studieren, ist das so im System angelegt und kein Studienabbruch, nur weil sie vielleicht nicht im Master of Education auftauchen. Aus der Humboldt-Universität höre ich, dass sie tatsächlich im Grundschullehramt signifikant niedrigere Abbrecherquoten als anderswo haben.
Man hört viel und weiß wenig, weil die exakten Zahlen nicht erhoben werden?
Natürlich würden wir gern mehr wissen, was aus den Studienanfängern wird. Natürlich stützen wir uns zu oft auf anekdotische Evidenz und hätten gern mehr Verbleibstudien. Aber die Auskunftsfreude derjenigen, die sich exmatrikulieren, ist gering, der Rücklauf von Fragebögen entsprechend überschaubar. Persönlich würde ich gern selbst mal eine der Mathe-Klausuren schreiben, die im Grundschullehramt obligatorisch sind. Von den Studierenden vernehme ich da die schlimmsten Geschichten, während mir etwa die Freie Universität mitteilt, der abgefragte Stoff gehe über den Satz des Pythagoras nicht hinaus. Zumindest dessen Beherrschung erwarte ich dann schon von jeder Grundschul-Lehrkraft. Sonst kommen wir in Deutschland nie raus aus dem verqueren Verhältnis, was viele Menschen zur Mathematik haben.
Ende des Jahres legt die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz ihre Empfehlungen zur Reform der Lehrkräftebildung vor. Wie groß wird danach der Reformeifer in Berlin ausfallen?
Ich beobachte mit einer gewissen Faszination, wie an vielen Orten in Deutschland schon jetzt kräftig herumreformiert wird. Vieles davon erscheint mir wenig systematisch. Genau diese Systematik erhoffe ich mir aber vom SWK-Gutachten. Sehr hilfreich fand ich bereits das Papier des Wissenschaftsrats zur Lehramtsausbildung im Fach Mathematik. In Berlin haben wir zusammen mit der Bildungsverwaltung einige Runde Tische mit Experten vor uns. Als nächstes möchte ich mit den Universitäten in eine offene und zugleich zielgerichtete Debatte einsteigen. Mein Ziel ist, dass wir im ersten Halbjahr 2024 Eckpunkte zur Reform der Lehrerbildung in Berlin vorlegen. Persönlich bin ich ein großer Fan von Ein-Fach-Lehramtsstudiengängen, die flexible Einstiege ermöglichen und doch qualitativ hochwertig sind. Was ich für keine gute Idee halte: Im Rahmen eines dualen Studiums die Studienanfänger ohne jeden Abstand zur eigenen Schullaufbahn am ersten Tag vor eine Schulklasse zu stellen. Das geht auf Kosten der Unterrichtsqualität und der Studierenden.
"Es gab die richtige und hehre Absicht, aber nie einen zu Ende gedachten Plan, wie sich der Sanierungsstau in sinnvollen Schritten abarbeiten ließe"
Zurück zu den Hochschulverträgen: Die Freude an den Hochschulen ist stark getrübt, weil sich parallel der enorme Sanierungsstau immer handfester bemerkbar macht. Die Technische Universität Berlin musste mehrere Gebäude kurzfristig schließen, TU-Präsidentin Geraldine Rauch warnt vor dramatischen Konsequenzen für die Hochschullehre.
Ich habe die Wortmeldungen von Frau Rauch zur Kenntnis genommen, auch ihre Mahnungen, die Baumisere gefährde Berlins Chancen in der Exzellenzstrategie. Dazu noch ihre Forderung, verschiedene Gebäude in die Sanierungsplanung aufzunehmen. Als nächstes wünsche ich mir konkrete Vorschläge, wie wir mit den kurzfristigen Problemen umgehen. Weder werden Frau Rauchs Exzellenz-Warnungen auf Begeisterung bei den anderen Universitäten stoßen noch wird das Setzen auf irgendwelche Sanierungslisten etwas ausrichten gegen einen Wasserschaden in der Chemie oder die mutwillige Sabotage in der Mathematik. Zumal das neue Mathematik-Gebäude ja längst im Werden und 2025 fertig ist. Aber was machen wir bis dahin? Wo will die TU Container hinstellen, um die akute Platznot zu beheben und den Betrieb zu stabilisieren? Die Studierenden haben ein Anrecht auf baldige Antworten. Mit Frau Rauch stehen wir zu all diesen Fragen in einem engen Austausch. Ich freue mich, dass seit der vergangenen Woche zumindest Teile beider Gebäude wieder genutzt werden können.
Aber Frau Rauch hat doch einen Punkt! Der damalige Regierende Bürgermeister Michael Müller und sein Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach hatten den Hochschulen schon vor Jahren bis 2036 jährlich 250 Millionen Euro für die Hochschulbau und -sanierung versprochen, doch diesen Aufbruch sieht man den Berliner Hochschulen nicht an.
Weil es zwar die richtige und hehre Absicht gab, aber nie einen zu Ende gedachten Plan, wie sich der Sanierungsstau über diesen langen Zeitraum in sinnvollen Schritten abarbeiten ließe. Hinzu kommt, dass sich die finanzielle Situation geändert hat. 2018 hatte wir steigende Steuereinnahmen, jetzt haben wir es mit enormen Baukostensteigerungen zu tun. Außerdem seit Jahren mit einem Fachkräfteproblem, auch in den Bauabteilungen der Hochschulen. Dann war da die Pandemie, die uns über Jahre im Griff hatte.
Und schließlich wurde viel Geld in Leuchtturmprojekte gesteckt.
Klar spielt das da rein, wenn wir, was ich für richtig und unabdingbar halte, für das Herzzentrum eine halbe Milliarde Euro ausgeben. Oder für das Museum für Naturkunde 330 Millionen. Beim Campus Tegel sind wir mittlerweile bei 365 Millionen angekommen, und die Planungen für die Charité, immerhin das siebtbeste Universitätskrankenhaus der Welt, schlagen ebenfalls zu Buche. Da sind Schwerpunkte gesetzt worden.
Und nun?
Was auf jeden Fall gilt: Wir müssen schneller werden, wegkommen von der Kameralistik und den ewigen Planungsprozessen zwischen drei Behörden und den Hochschulen. Es kann nicht sein, dass zwischen Beschluss und Fertigstellung eines Gebäudes zehn Jahre vergehen. Ich kann mir vorstellen, dass wir eine Hochschulbau-Gesellschaft gründen, die alles aus einer Hand macht. Aber die Hochschulen sollten sich auch an die eigene Nase fassen. Die TU hat in den vergangenen Jahren nur ein Drittel ihres Budgets für den Bauunterhalt ausgegeben und den Rest in die Rücklage gepackt. Wir alle müssen flexibler im Denken werden.
"Wir sollten als Land Berlin handeln und eine Gesellschaft für den Hochschulbau gründen."
Das heißt?
Da Studiengebühren ja kein Weg sind, sollten wir über neue Modelle der Baufinanzierung und -durchführung sprechen, wie sie zum Beispiel Österreich entwickelt hat. Dort gibt es die Bundesimmobilien-Gesellschaft, die den Schul- und Hochschulbau auf grundsätzlich neue, wirtschaftlich tragfähige Füße gestellt hat. Da wir Derartiges von unserem Bund nicht zu erwarten haben, finde ich, dass wir als Land Berlin handeln und eine Gesellschaft für den Hochschulbau gründen sollten. In die bringen wir bebaubare Grundstücke ein, das nötige Eigenkapital, und dann generieren wir über die Investitionsbank Berlin Brandenburg die nötige Restfinanzierung. Das würde auch planerisch große Synergien schaffen, darum möchte ich die Idee mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gern vorantreiben.
Vorantreiben wollten Sie und Ihre Mitstreiter:innen im Abgeordnetenhaus einst auch die Entfristung von Postdocs ins Berlin. Als Sie kurz vor der Abgeordnetenhauswahl 2021 den umstrittenen Paragraph 110, Absatz 6 ins neue Berliner Hochschulgesetz bugsierten, haben Sie und ihre Parlamentskolleg:innen von den Grünen und der Linken anschließend eine Flasche Sekt aufgemacht und sich beim Anstoßen ablichten lassen. War die Sektlaune verfrüht?
Der Wortlaut der Bestimmung war nicht wirklich zu Ende gedacht. Das war dem hohen Zeitdruck geschuldet, unter dem er entstand – und der wenig seriösen Zuarbeit aus der damaligen Wissenschaftsverwaltung…
…die die Regelung nicht wollte…
Aber es hat sich ja alles geklärt seitdem. Berlin kann sich auf die Fahnen schreiben, dass wir mutig vorangeschritten sind und die "#IchbinHanna"-Debatte massiv beflügelt haben. Das war nicht nur für die noch immer nicht abgeschlossene Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) auf Bundesebene wichtig, sondern hat die Berliner Hochschulen motiviert, spannende Personalkonzepte zu entwickeln.
Die wurden im Herbst 2022 bei der Senatsverwaltung eingereicht. Seitdem ist nichts passiert. Im Gegenteil: Der neue Senat von CDU und SPD hat die geplante Entfristung der Postdocs bis 2025 ausgesetzt.
Die Hochschulen haben versprochen, trotz der Aussetzung an den Konzepten festzuhalten. Nachdem wir die Hochschulverträge unter Dach und Fach haben, können wir uns jetzt die unterschiedlichen Ideen genauer anschauen. In den meisten Fällen läuft es auf "2+4"-Modelle hinaus: also zwei Jahre einfache Befristung nach der Promotion, die anschließende Befristung für weitere vier Jahre ist dann mit einer Anschlusszusage verbunden, natürlich abhängig von der Erfüllung vereinbarter Leistungskriterien. Es gibt weitere spannende Ideen, etwa den Plan des Instituts für Philosophie der Humboldt-Universität, die Personalmittel der Mehrheit der Professoren in fünf neue Tenure-Track-Stellen für Postdocs umzuwandeln.
Wo aber ist die politische Initiative?
Wir werten aus, was die Schwarmintelligenz der Berliner Hochschulen an Konzepten hervorgebracht hat, wir warten das Ergebnis der WissZeitVG-Reform ab, und dann passen wir den Paragraphen 110 entsprechend an. Es kann gut sein, dass wir durch die WissZeitVG-Reform und mögliche Öffnungsklauseln sogar mehr Regelungskompetenz auf Länderebene bekommen. Die werden wir nutzen.
"Es ist völlig unklar, wann die Richter sich äußern, das kann zehn Jahre dauern. Deshalb machen wir uns davon unabhängig."
Und irgendwann wird sich das Bundesverfassungsgericht zum Paragraph 110 äußern. Ende 2021 hatte die Humboldt-Universität Verfassungsbeschwerde eingereicht, im Frühjahr 2022 folgte die damals oppositionelle CDU-Fraktion mit einer Normenkontrollklage.
Es ist völlig unklar, wann die Richter sich äußern, das kann zehn Jahre dauern. Die Prioritäten des Gerichts liegen – vorsichtig formuliert – woanders. Eine Verfassungsklage gegen das Thüringer Hochschulgesetz harrt seit 2019 der Dinge. Deshalb machen wir uns davon unabhängig. In der Vereinbarung von CDU und SPD ist klar geregelt, dass wir auf die Reform im Bund warten, dass die Neuregelung dann aber zum 1. April 2025 in Kraft tritt.
TU-Präsidentin Rauch warnt vor Folgen des Sanierungsstaus für die Exzellenzchancen. Sie sagen, das werde den anderen Universitäten der Berlin University Alliance (BUA) nicht gefallen. Ist die Stimmung in der BUA so schlecht?
Die BUA hatte einen schwierigen Start. Das hatte mit Corona zu tun und mit einem Selbstfindungsprozess zwischen den Universitäten, der nicht einfach war. Inzwischen habe ich den Eindruck, dass die Vorstellungen über den nächsten Antrag des Verbundes in der Exzellenzstrategie sehr klar sind.
Es gibt Stimmen, die sagen: Auf die Qualität des Antrags kommt es gar nicht an, die BUA ist ohnehin too big to fail.
Darauf würde ich mich nicht verlassen. Die BUA muss mehr sein als die Summe ihrer Teile, das hat auch etwas mit einem Gemeinschaftsgeist zu tun, der sich entwickeln muss. Dazu muss die BUA unter anderem das Verhältnis der einzelnen Cluster zueinander und zu ihrer Gesamtstrategie klären. Genau da haben wir noch einige Debatten vor uns.
Ein bisschen rosig gemalt, oder?
Die Wissenschaftslandschaft funktioniert nach ihren eigenen Gesetzen. Wer die heile Welt sucht, ist da falsch. Das gilt übrigens, sage ich als Gesundheitssenatorin, im Gesundheitswesen genauso. Hier wie da gibt es massive Einzelinteressen, daraus entsteht eine Vielstimmigkeit, die manchmal an Kakophonie grenzt. Das kann man nicht schönreden und ja, das erfordert mehr Commitment von allen BUA-Partnern.
Oder die Schlussfolgerung, dass es ein Fehler war, die Universitäten in die BUA zu drängen? Das Problem ist ja nicht die Zusammenarbeit in den einzelnen Clustern. Das Problem ist, dass die Hochschulleitungen ihre Entscheidungen zuallererst am Wohl der eigenen Institution ausrichten – auch wenn das auf Kosten der Partnerschaft geht.
Die Universitäten haben sich freiwillig zur BUA bekannt, und bei allem Einzelkämpfertum wissen sie, dass sie im Kampf um die wissenschaftlichen Fleischtöpfe dieser Welt nur in Kooperation bestehen können.
Hat die Exzellenzstrategie als Wettbewerb ihren Zenit überschritten? Fast alle Wissenschaftsminister:innen, die sie 2016 als Fortsetzung der Exzellenzinitiative auf den Weg gebracht haben, sind außer Dienst. Ihre Nachfolger finden andere Themen wie den Wissens- und Technologietransfer offenbar viel spannender. Die Politikerreden von "Exzellenz" weichen mehr und mehr den Forderungen nach Anwendungsnähe.
Ich glaube, dass der Exzellenz-Begriff falsch verstanden wird. Anders als oft behauptet geht es nicht um Elitenbildung, sondern Exzellenz bedeutet Relevanz, Transfer, Kooperation, das Arbeiten an den großen gesellschaftlichen Fragestellungen, den Grand Challenges. Übrigens bin ich überzeugt, dass auch Edelgard Bulmahn…
…die Bundesforschungsministerin, die die erste Exzellenzinitiative 2005 auf den Weg gebracht hat…
…Exzellenz genauso gemeint hat. Wenn ich die BUA-Cluster besuche, erlebe ich all das: transdisziplinäre Zusammenarbeit, die Suche nach Lösungen für die großen Probleme, die wir heute und in Zukunft haben. Die Cluster führen Menschen zusammen, die vorher nicht zusammengearbeitet haben, aus den verschiedensten Wissenschaften und Institutionen. In ihrem Miteinander, ihrer Vernetzung und an den Grenzflächen wird das wirklich Neue geschaffen.
" Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich nur eine einzige Wissenschaftlerin davon abschrecken lässt, dass es in Berlin nicht so leicht ist, einen Arzttermin zu bekommen."
Und während Sie über die großartigen Bedingungen der Spitzenforschung in Berlin schwärmen, berichten Forschende, dass sie keine Kita-Plätze für ihre Kinder bekommen, dass die Mieten unbezahlbar werden und sie ganze Nachmittage auf dem Einwohnermeldeamt verbringen.
Die Hürden in der Forschung haben Sie noch gar nicht erwähnt. Zum Beispiel, dass es viel zu lange dauert, bis Tierversuche genehmigt werden. Klar müssen wir bei all dem besser werden. Auf der anderen Seite kann ich mir nicht vorstellen, dass sich nur eine einzige Wissenschaftlerin davon abschrecken lässt, dass es in Berlin nicht so leicht ist, einen Arzttermin zu bekommen – wenn umgekehrt ein für sie einzigartiges Forschungsumfeld lockt.
Hamburgs Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank (Grüne) sagte neulich hier im Blog, man solle beim Vergleich der Metropolen auch über das Funktionieren der Bürokratie reden, und was das Fünf-Prozent-Plus in den Berliner Hochschulverträgen angeht, sagte sie: "Ich schaue mir die Zahlen immer gern sehr genau an und stelle dann fest: Fünf Prozent auf dem Papier sind am Ende nicht immer fünf Prozent, die bei den Hochschulen ankommen."
Und ich sage immer: Berlin und Hamburg sind neidische Schwestern. Wir streiten uns, aber irgendwie haben wir uns dann doch lieb. In Sachen Verwaltung könnten wir in der Tat einiges von Hamburg lernen. Wir versuchen das auch seit Jahrzehnten. Nur ist das mit der Umsetzung in Berlin immer eine besondere Herausforderung, das hat mit der Zerrissenheit der Stadt zu tun. Genau diese Zerrissenheit, diese manchmal chaotische Vielfalt ist es aber auch wiederum, die die Leute in die Stadt zieht. Ich erinnere mich an eine Islamwissenschaftlerin aus Yale, die dort irre viel Forschungsgeld und wenig Lehrverpflichtung hatte und doch nach Berlin kam, wegen der Stadt, wegen der Leute, wegen der wissenschaftlichen Dynamik.
Viele andere Landeswissenschaftsminister waren in den vergangenen Jahren zunehmend genervt von Berlin, das eine Bundesförderung nach der anderen einheimste. Bestes Beispiel: die Eingliederung des bundesfinanzierten Berliner Instituts für Gesundheitsforschung (BIG) in die Charité, ein zu dem Zeitpunkt bundespolitisch einzigartiger Vorgang. Verstehen Sie, wenn Ihre Kollegen sagen: Jetzt reicht es aber mal?
Ich kann das nachvollziehen. Wir sind ein föderaler Staat, wir haben viele Zentren. Wenn Misstrauen gegenüber einer großen und weiter wachsenden Hauptstadt entsteht, begleitet von der Angst, abgehängt zu werden, müssen wir das ernstnehmen. Hier gilt tatsächlich dieser Begriff "too big to fail": Alle wollen nach Berlin, die Studierenden, die Wissenschaftler:innen, viele neue außeruniversitäre Forschungsinstitute sind bei uns entstanden. Wenn die staatlichen Gelder knapper werden, fällt es anderen noch schwerer, mit uns im Streit um die besten Köpfe mitzuhalten.
Mit Verlaub: Oft war es weniger die wissenschaftliche Qualität, sondern das schon legendäre Verhandlungsgeschick von Müller und Krach.
Wir hatten aber auch die Flächen, wir konnten sagen: Kommt nach Berlin, wir stellen euch ein neues Gebäude mitten in die Stadt. Jetzt ist der Platz knapper, die Preise sind zu hoch, wir können nicht mehr alle und jeden zentral unterbringen. Wir können auch nicht immer noch mehr Kofinanzierung für vom Bund mitfinanzierte Einrichtungen leisten. Jetzt geht es mehr ums Konsolidieren und Qualität als Wachstum um jeden Preis, wir müssen die Ansiedlungen, die wir erreicht haben, langfristig finanziell absichern. Und ansonsten wählerisch sein und uns fragen: Was fehlt uns wirklich noch in der Berliner Wissenschaft?
"Wenn der Bund über die grundsätzliche Finanzarchitektur zwischen Bund und Ländern reden will: aber gern. Dann sollten wir aber überall da anfangen, wo die Bundesregierung Beschlüsse zulasten Dritter, von uns Ländern, macht"
Gerade jetzt fordert der Bund von den Ländern sogar noch mehr Kofinanzierung, wenn sie bestehende Bund-Länder-Programme fortgesetzt sehen wollen. Aktuell steht unter anderem die Verlängerung der Forschungsförderung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften an. Bisher zahlen die Länder da keinen Euro dazu. Der Bund will künftig immer und überall mindestens 50 Prozent Länderanteil. Haben Sie dafür Verständnis?
Nein, habe ich nicht. Wenn der Bund seine Kooperation nur noch zu Bedingungen anbieten will, die sich kein Land leisten kann, wenn er sich dann als Konsequenz aus der Forschungsförderung zurückziehen würde oder aus dem Ausbau digitaler Bildungsangebote an Schulen und Hochschulen, dann frage ich: Worin sonst besteht die originäre Aufgabe eines Bundesministeriums für Bildung und Forschung, wenn nicht im Setzen solcher zusätzlichen Impulse? Die Kofinanzierung von uns Ländern ist die um ein Vielfaches teurere Grundfinanzierung, die wir jeden Tag leisten. Wenn der Bund über die grundsätzliche Finanzarchitektur zwischen Bund und Ländern reden will: aber gern. Dann sollten wir aber überall da anfangen, wo die Bundesregierung Beschlüsse zulasten Dritter, von uns Ländern, macht. Wenn ein FDP-Bundesfinanzminister die Umsatzsteuer für die Gastronomie dauerhaft auf sieben Prozent senken möchte, kostet das allein Berlin 90 Millionen pro Jahr. Das ist anderthalbmal so viel, wie der Bund insgesamt für die Förderung von Forschung an HAWs in allen 16 Ländern ausgibt.
Was antwortet Ihnen Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger auf solche Argumente?
Es gibt ja leider nicht so viel Austausch mit ihr. Vergangene Woche war sie eine Stunde bei der Kultusministerkonferenz dabei. Eigentlich müssten wir Ministerinnen und Minister uns open end zusammensetzen und miteinander klären, wie wir die anstehenden Zukunftsaufgaben stemmen wollen: vom Klimaschutz über die Digitalisierung und die Gebäudesanierung bis hin zu Investitionen in neue Forschungsprogramme. Das Fingerzeigen aufeinander können wir uns nicht mehr leisten.