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In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Band 29, Heft 5, S. 97-106
ISSN: 0038-609X
In: Politische Wissenschaft und politische Praxis, S. 220-235
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 33, Heft 10, S. 591-604
ISSN: 0342-300X
"Die Gesetzliche Rentenversicherung als der weitaus wichtigste Teil des Sozialleistungssystems wird, nachdem für die nächsten Jahre eine Entspannung der Finanzsituation zu erwarten ist, ab 1990 vor erhöhten Ausgabenanforderungen stehen. Als Folge der Bevölkerungsentwicklung verschlechtert sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern. Leistungskürzungen durch Nettoanpassung oder Besteuerung stellen beim gegenwärtigen Rentenniveau keine sozial- und verteilungspolitisch vertretbare Lösung dar. Entgegen dramatisierenden Auffassungen zeigt sich aber, daß Einnahmesteigerungen eine gangbare Finanzierungsmöglichkeit abgeben. Voraussetzung ist allerdings eine ökonomische Entwicklung, die für die Zukunft Vollbeschäftigung und qualitatives Wirtschaftswachstum garantiert. Einnahmesteigerungen müssen dabei, sollen negative Verteilungswirkungen vermieden werden, vor allem durch höhere Staatszuschüsse und durch höhere Arbeitgeberbeiträge finanziert werden. Nicht also die Bevölkerungsentwicklung, sondern die wirtschaftliche Stabilität entscheidet über die Zukunft der Rentenversicherung." (Autorenreferat)
In: Gegenwartskunde: Zeitschrift für Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Bildung, Band 30, Heft 4, S. 471-483
ISSN: 0016-5875
In der gesetzlichen Rentenversicherung sind 1990-2030 große Finanzierungsengpässe zu erwarten. Dies hat wirtschaftliche, demographische und sozialgesetzgeberische Gründe. Der Autor diskutiert verschiedene Möglichkeiten der Sanierung der Rentenversicherung und prüft die Chancen ihrer politischen Durchsetzung. Untersucht werden: die Erhöhung der Beitragssätze, die Einführung des Nettoprinzips bei der Rentenanpassung, die Besteuerung der Renten, die Erhöhung des Bundeszuschusses für die Rentenversicherungsanstalten und die Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen für den Arbeitgeberbeitrag, d.h. ein Abgehen von der rein lohnbezogenen Bemessung, die kapitalintensive Betriebe begünstigt. Es sei damit zu rechnen, daß Parteien und Verbände diejenigen Sanierungsmaßnahmen befürworten, die kurzfristig keine spürbaren Nachteile mit sich bringen. Dies bedeute, daß weitere Beitragserhöhungen, ein Übergang zur nettolohnbezogenen Rentenanpassung und die Besteuerung der Renten wenig Durchsetzungschancen haben. Eine Veränderung der Bemessungsgrundlage des Arbeitgeberanteils hätte Preiserhöhungen zur Folge. Lediglich die Erhöhung des Bundeszuschusses zur Gesetzlichen Rentenversicherung ermögliche eine indirekte und zeitlich hinausschiebbare steuerlichen Belastung auf einen großen Kreis von Betroffenen. (KA)
In: Politische Vierteljahresschrift 9
Rede zur Eröffnung des wissenschaftlichen Kongresses der Deutschen Vereinigung für Polititische Wissenschaft -- Politische Wissenschaft und politische Praxis -- Das Verhältnis von Wissenschaft und Politik aus der Sicht des Politikers -- I. Arbeitsgruppe: Politische Praxis als normatives Problem -- Selbstbestimmung als Prinzip politischer Praxis -- Strategien der Humanität: Öffentliche Entscheidungsfindung als methodischer Kommunikationsprozess -- II. Arbeitsgruppe: Organisations- und Verwaltungsreform -- Evaluierung von Organisations- und Verwaltungsreformen -- Die Reform des öffentlichen Dienstes als Dilemma von Wissenschaft und Praxis -- III. Arbeitsgruppe: Wirtschaftspolitik -- Staatliche Ordnungspolitik und industrielle Beziehungen -- Die sozialen Kosten einer modernisierten Volkswirtschaft: Arbeitslosigkeit und gesellschaftliche Desintegration -- IV. Arbeitsgruppe: Bildungspolitik, Bildungsverwaltung, Forschungspolitik -- Zum Verhältnis von Aufgabe, Struktur und Interessen in der Forschungspolitik -- Politik und Verwaltung im Bildungsbereich -- V. Arbeitsgruppe: Gesundheitspolitik, Sozialpolitik -- Prävention als Aufgabe der Gesundheitspolitik — Überlegungen zur Umgestaltung der Arbeitgeberbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung -- VI. Arbeitsgruppe: Internationale Wirtschaftsbeziehungen -- Die Bundesrepublik Deutschland — Eine 'Economie Dominante' in Westeuropa? -- Weltwirtschaftsinnenpolitik versus nationale Außenwirtschaftspolitik -- VII. Arbeitsgruppe: Verfassungspolitik -- Gegenwartsprobleme der Verfassungspolitik und der Beitrag der Politikwissenschaft -- VIII. Arbeitsgruppe: Lokalpolitik -- Thesen zur Distanz zwischen der 'lokalen Politikforschung' und dem kommunalen politisch-administrativen System -- Perspektiven einer praxisnahen lokalen Politikforschung -- IX. Arbeitsgruppe: Umweltschutz -- Blauer Himmel über den Industriestädten — eine optische Täuschung -- Wirtschaftswachstum und umweltpolitische Problemlösungskapazität -- X. Arbeitsgruppe: Politischer Unterricht -- Politikwissenschaftliche Forschung, Didaktik und politischer Unterricht -- Politikwissenschaftliche Kriterien in der Politischen Didaktik -- XI. Arbeitsgruppe: Massenkommunikation -- Neue elektronische Medien: Chancen einer emanzipatorischen Telekommunikation -- Zum Stand der politikwissenschaftlich relevanten Massenkommunikationsforschung in der Bundesrepublik Deutschland -- XII. Arbeitsgruppe: Außenpolitik, Internationale Politik -- Personelle und institutionelle Anpassung des Auswärtigen Amtes an den Strukturwandel in der Außenpolitik -- Außenpolitische Forschung im Spannungsfeld zwischen Praxisbezug, Praxisrechtfertigung und Praxiskritik.
Das Vollbeschäftigungsziel (Arbete åt alla) hat in Schweden traditionell einen überragenden Stellenwert, und Arbeitsmarktpolitik ist seit langem integraler Bestandteil der Wirtschafts-, Einkommens- und Sozialpolitik. Die Ausgaben für Arbeitsmarktpolitik betrugen daher schon Ende der sechziger Jahre 1,5 % des Bruttosozialprodukts (BSP), wobei der überwiegende Teil zur Förderung der Mobilität und zur Schaffung von Arbeitsplätzen (aktive Arbeitsmarktpolitik) verwendet wurde. Heute betragen die Ausgaben für Arbeitsmarktpolitik - je nach Berechnungsart - zwischen 3 und 4 % des BSP, wovon nur etwa ein Viertel zur Finanzierung von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe (passive Arbeitsmarktpolitik) aufgewendet wird. Infolge der offensiven Arbeitsmarktpolitik hat Schweden eine der geringsten Arbeitslosenquoten im internationalen Vergleich (1983 = 3,5 %), andererseits befinden sich laufend etwa 3-5 % der Erwerbspersonen in Maßnahmen der Arbeitsförderung. Die Finanzierung des Arbeitslosengeides erfolgt über Arbeitnehmerbeiträge und über einen Staatszuschuß, der wiederum zu zwei Drittel aus Arbeitgeberbeiträgen refinanziert wird. Die Arbeitnehmerbeiträge fließen in Gewerkschaftskassen und sind eng an die gewerkschaftlichen Mitgliedsbeiträge gekoppelt. Die Beitragsstruktur reflektiert einen lockeren Zusammenhang mit dem branchenspezifischen Risiko der Arbeitslosigkeit. Der durchschnittliche Beitragssatz ist jedoch so gering (ca. 4 DM pro Monat), daß die Arbeitnehmerbeiträge heute nur noch 5 % der tatsächlichen Ausgaben für Arbeitslosengeld decken (inklusive Verwaltungskosten). Die Lohnersatzrate für leistungsberechtigte Arbeitslose ist im internationalen Vergleich gesehen außergewöhnlich hoch: bei dreimonatiger Arbeitslosigkeit beträgt sie (nach Steuern) etwa 95 %. Allerdings erfüllen zur Zeit nur 55 % der Arbeitslosen die Kriterien der Leistungsberechtigung. 15 % der Arbeitslosen erhalten die stark reduzierte staatliche Arbeitslosenhilfe (KAS), die oft unter dem durch Soziaihilfe garantierten Mindesteinkommen liegt, der Rest ist auf die von den Kommunen finanzierte Sozialhilfe angewiesen. Eine weitere und in ihren Konsequenzen weitreichende Besonderheit liegt darin, daß Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe maximal 300 (in Ausnahmefällen 450) Arbeitstage gewährt wird, eine im Prinzip unbefristete Anschluß-Arbeitslosenhilfe wie in der Bundesrepublik gibt es in Schweden nicht. Längerfristige Arbeitslosigkeit bedeutet somit einerseits individuell einen starken Einkommensverlust, andererseits schlagen die fiskalischen Lasten rasch auf die kommunalen Budgets durch. Die Gewerkschaften und die lokalen Gebietskörperschaften haben daher ein starkes Interesse an frühzeitigen staatlichen Gegenmaßnahmen mit Hilfe aktiver Arbeitsmarktpolitik. Das Instrument dieser Interessenkoalition ist die machtvolle Arbeitsmarktbehörde AMS, die korporativistisch, jedoch mit deutlicher Mehrheit der Gewerkschaften gesteuert wird. Bei Entscheidungen über das Arbeitsmarktbudget haben die regionalen Untergliederungen von AMS ein starkes Mitwirkungsrecht. Das schwedische Finanzierungssystem aktiver Arbeitsmarktpolitik ist gespalten: ünterhaitsgelder für Arbeitsmarktausbildung und berufliche Rehabilitation sowie Kurzarbeitergeld werden durch einen sog. Staatszuschuß finanziert, der zu einem Drittel aus Steuer- und Kreditmitteln, zu zwei Dritteln aus Arbeitgeberbeiträgen refinanziert wird. Arbeitsberatung und -Vermittlung, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Lohnkostenzuschüsse und die umfangreichen geschützten Arbeitsplätze in unternehmerischen Behindertenbetrieben werden vollständig aus Steuer- oder Kreditmitteln finanziert. Daneben existiert noch ein aus Arbeitgeberbeiträgen finanzierter Lohngarantiefonds zur Deckung von Lohnausgleichszahlungen, wenn Betriebe in Konkurs gehen. ; The goal of full employment (Arbete åt alla) has traditionally been of paramount importance in Sweden, and labor market policy has long been an integral part of the country's economic, income, and social policy. Expenditures for labor market policy already totalled 1.5 percent of the gross national product (GNP) at the end of the sixties, the largest share being used to increase mobility and to create jobs (an approach known as active labor market policy). Depending on the method of calculation, Sweden's expenditures for labor market policy today come to between 3 and 4 percent of the GNP, with only about one quarter of this sum going to fund unemployment benefits or unemployment relief (passive läbor market policy). As a result of this vigorous labor market policy, Sweden has one of the lowest unemployment rates in comparison with other industrialized western countries (1983 = 3.5 percent). On the other hand, there are at all times between 3 and 5 percent of all gainfully employed persons involved in measures promoting employment. Unemployment benefits are financed through employees' contributions and through a government subsidy of which, in turn, two-thirds is refinanced from empioyers1 contributions. The employees' contributions are channelled into union treasuries and are linked closely with union membership dues. The amounts of the contributions are loosely related to the risk of unemployment specific to each sector. However, the average premium is so low - about DM 4 (or approximately $ 1.25) a month - that empioyees' contributions cover only about 5 percent of the actual expenditures for unemployment benefits today (included costs of administration). Compared to what is paid in other countries, compensation for lost wages in Sweden is unusually high for unemployed persons entitled to draw it. A person unemployed for three months receives approximately 95 percent (after taxes) of his previous wages. On the other hand, only 55 percent of the unemployed presently meet the eligibility criteria. Some 15 percent of the unemployed receive the drastically reduced government unemployment relief (KAS), which is often less than the minimum income guaranteed by social welfare. The rest are dependent on the welfare payments financed by local government. Another peculiarity, whose impact is profound, is that unemployment benefits and unemployment relief are paid for a maximum of 300 work days (in Special cases for 450 work days). In Sweden there is no subsequent unemployment assistance such as that provided in the Federal Republic of Germany (Arbeitslosenhilfe). Unemployment lasting longer than that thus means'a heavy loss of income for the individual and rapidly mounting fiscai burdens on local budgets. The unions and the local authorities thus have a great interest in early government action to counter unemployment through active labor market policy. The instrument of this coalition of interests is the powerful labor market board, the AMS, which is controlled corporatively, though the unions clearly have a majority. The regional subdivisions of the AMS have broad rights to participate in decisions affecting the labor market budget. The Swedish System for financing active labor market policy is dichotomized. Public assistance for labor market training and occupational rehabilitation and partial compensation for wages lost through part-time lay-off are funded through a so-called government subsidy, one third of which is refinanced from taxes and credits, two-thirds from employers contributions. Job counseling and placement, job creation measures, wage cost subsidies, and the wide ränge of protected jobs in enterprizing plants for the handicapped are financed completely from taxes and credits. There is also a guaranteed wage fund financed from empioyers' contributions to cover wage equalization payments when plants go into bankruptcy. There is no indication that passive labor market policy is displacing active labor market policy. The empioyers' contributions (presently 1.3 percent of the payroll) are treated as payroll-taxes earmarked for a Special purpose but not managed according to the equivalence principle of genuine insurance benefits. For that reason, there are no basic problems transferring passive funds into active funds and no pressure to purge the benefit System of nöncontributors as resources dwindle. Because measures to create jobs are financed solely by taxes, it has heretofore been possible to use this important economic instrument of labor market policy to counter undesirable cyciical trends (except for the years 1980 - 1981 because of the political circumstances then prevailing). The anticyclical use of job creation measures is also encouraged by the fact that Swedish municipaiities and administrative districts wish to avoid the costs of public assistance and thus have a great interest in productive job-creation measures financed primarily by the government.
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