OÖ. LANDWIRTSCHAFTLICHER KALENDER 1897 Oö. landwirtschaftlicher Kalender (-) Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1897 (1897) ([1]) Einband ([1]) [Abb.]: ([1]) Werbung ([2]) Titelseite ([3]) [Kalender]: 1897 (4) Das Jahr 1897. Bewegliche Feste. Die vier Quatember. Mondesviertel. Die 12 Zeichen des Thierkreises. Vom Jahresregenten. Die vier astronomischen Jahreszeiten. (16) [Tabelle]: Bare Einnahmen und Ausgaben. ( - ) [Tabelle]: Zusammenstellung der Bar-Einnahmen und -Ausgaben des Jahres. ( - ) [Tabelle]: Ernteregister ( - ) [Tabelle]: Ausdruschregister. ( - ) Von den Finsternissen. Landespatrone. Gerichtsferien in Oesterreich. (17) Genealogie des Allerhöchsten Kaiserhauses. (18) Stempel und Gebüren nach den neuesten Allh. kais. Verordnungen zusammengestellt. (19) [2 Tabellen]: (1) I. Für Wechsel (2)II. Für Urkunden (19) [Tabelle]: III. Für Urkunden (20) Stempel- und Gebürentarif von Schriften und Urkunden, welche einer festen scalamässigen oder Percentual=Gebür unterliegen. (20) Das Postwesen. (22) A. Briefpost. (22) Portogebühren (23) Briefe. (23) Postanweisungen im Inlande. (24) [Tabelle]: Die Gebür für Postanweisungen beträgt für Oesterreich-Ungarn ohne Unterschied der Entfernung: (25) B. Jahrpost. (25) C. Postsparcassen. (25) Der k. k. Staatstelegraph. (26) Kleiner Wegweiser in Linz und Urfahr. (27) Uebersicht der Pferde-, Schweine- und Hornviehmärkte. (30) Oberösterreich. (30) Wochenviehmärkte. (30) Pferdemärkte. (30) Schweinemärkte. (31) Hornviemärkte. (31) Jänner. Februar. (31) März. (31) April. Mai. Juni. Juli. August. September. (32) October. November. December. (33) Niederösterreich. (33) Wochenviehmärkte. Pferdemärkte. (33) Hornviehmärkte. (33) Jänner. Februar. (33) März. (33) April. Mai. Juni. Juli. August. September. October. november. December. (34) Salzburg (34) Jänner. (34) Februar. März. April. Mai. Juni. Juli. August. (35) September. (35) October. November. December. (36) Obersteiermark. (36) Pferdemärkte: (36) Hornviehmärkte. (36) Jänner. Februar. März. (36) April. Mai. Juni. Juli. August. September. October. November. December. (37) [Tabelle]: Gewährsmängel und Gewährszeiten der Hausthiere in verschiedenen Staaten. (38) Politische Behörden. (39) K. K. Statthalterei. (39) Statthalter: Hofrath: Statthaltereiräthe: Statthalterei=Secretäre: Zugetheilte Bezirksommissäre: Statthalterei=Concipisten: Statthalterei=Conceptspraktikanten: Bezirksarzt: Sanitätsassistent: Landesschulinspectoren Landes=Forstinspections=Beamte: Landescultur=Inspector: Gewerbe=Inspectoren: Landesthierarzt. Veterinär=Concipist: (39) Baudepartement: (39) Oberbaurath: Bauräthe: Oberingenieure: (39) Ingenieure: Bau=Adjunct: Aichinspector: (40) Departements-Eintheilung bei der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. (40) Departement I Departement II Departement III Departement IV Departement VI Departement VII (40) K. K. Bezirkshauptmannschaften. (40) 1. Braunau. 2. Freistadt. 3. Gmunden. 4. Kirchdorf. 5. Linz. (40) 6. Perg. 7. Ried. 8. Rohrbach. 9. Schärding. 10. Steyr. 11. Vöcklabruck. 12. Wels. (41) K. K. Baubezirke. (41) Braunau. Steyr. Wels. (41) K. K. Strombauleitungen. (42) Aschach (Sitz in Linz). Grein. (42) Delegierte des hohen k. k. Ackerbau-Ministeriums für die Landes-Pferdezucht-Angelegenheiten Oberösterreichs. (42) Reichsvertretung. In das Abgeordnetenhaus des Reichsrathes aus Oberösterreich entsendete Abgeordnete. (42) a) Grossgrundbesitz (3): b) Städte (6): c)Handelskammer (1): d) Landgemeinden (7): (42) Oberösterreichische Landes=Hypothekenanstalt. (42) Mitglieder des Curatoriums: (42) Ersatzmänner der Curatoren. Beamte. (43) Landes-Ackerbau- und Obstbauschule Ritzlhof. (46) Hilfspersonal. Lehrmittel (46) Schüleraufnahme. (47) Landesculturrath im Erzherzogthume Oesterreich ob der Enns. (47) Präsident: Vicepräsident: (47) Mitglieder: (47) Die k. k. Landwirtschafts-Gesellschaft in Oesterreich ob der Enns. (48) Gliederung der Gesellschaft. (49) Präsident: Vicepräsident: (49) Mitglieder des Centralausschusses: (50) Vorstände der landwirtschaftlichen Bezirksvereine: (50) Gesellschaftskanzlei: (51) Die Obstbausection der k. k. oberösterreichischen Landwirtschafts=Gesellschaft (51) Errichtung von Zuchtstationen reinrassiger Rinder. (52) Eberstationen. (53) Verzeichnis der mit der Ehrenmedaille der k. k. Landwirtschafts=Gesellschaft in Oesterreich ob der Enns betheilten Mitglieder und Corporationen. (54) Landwirtschaftliches. (70) Mittel zur Hebung der daniederliegenden Landwirtschaft. (55) Aus der Düngerlehre. (62) Der Stoppelsturz. (68) Welche Aenderungen im landwirtschaftlichen Betrieb empfehlen sich bei den gesunkenen Fruchtpreisen? (70) Die Krankheiten des Obstweines; ihre Ursachen und ihre Heilung. (73) Baum= und Lagerreife des Obstes. (75) Verwertung des Fallobstes. (75) Worte an die Pferdezüchter. (77) Futtergemenganbau. (80) [Tabelle]: Als ertragreiches, gutes Futtergemenge können ferner folgende Mischungen empfohlen werden; pro Hektar: (81) Ueber Kleie und Kleiefütterung. von Prof. Dr. E. Meissl, Director der k. k. landwirtschaftlichen chemischen Versuchsstation in Wien. (82) [Tabelle]: Die chemische Zusammensetzung der Kleie ist durchschnittlich die folgende: (83) Die Bedeutung und Verwendung des Viehsalzes. Von Prof. Dr. E. Meissl, Director der k. k. landwirtschaftlichen chemischen Versuchsstation in Wien. (87) [Tabelle]: Das Ausmass der den Thieren zu verabreichenden Salzzugabe wird selbstverständlich von den eben erwähnten Umständen beeinflusst; im Durchschnitte jedoch sind die folgenden Mengen pro Tag und Stück reichlich genügend: (88) Jungviehaufzucht. Von Wilhelm Hochegger, landwirtschaftlichem Wanderlehrer. (90) Die Koliken der Hausthiere und deren sichere Heilung. (100) Die Ursachen derKolik sind ja im allgemeinen bekannt, leider aber theils wegen der inneren Organisation des Pferdes, theils wegen ihrer Vielseitigkeit nicht immer abzuwenden. Häufig ist die Ursache : (100) 1. Erkältung. 2. Ueberfütterung. 3. Verdorbenes Futter. 4. Gasbildung im Magen. 5. Darmverstopfungen. . (100) 6. Würmer im Darmcanal. 7. Darmverschlingungen, =Verschürzungen, Vergiftungen u. s. w. (101) [Abb.]: Der Wolff'sche Apparat (102) Die Anwendung der Tabakrauchcur. (102) Einige Worte über Holzverschwendung. (104) Nützliches Allerlei. (105) Die Güte eines Spiegels (105) Reinigung der Kleiderbürsten. Das Gefrieren des Wassers zu verhindern. (106) Sommeraussaat der Zwiebel. (106) Das Ausmerzen alter Hühner. Für unsere Kinder das Beste! (107) Einmachen von Gurken. (107) Landwirtschaftliches. Ein gutes Hausmittel. Mehlthau bei Gurken. (108) Handkäse (Quargel). (108) Gegen Erdflöhe (109) Reinigen von Kleidern. (109) Lustige Zeitung. (110) Missverständnis. Traurige Erfahrung. Tigerjagd. Theorie und Praxis. Rache. Verschollene Sprichwörter. Ein zärtlicher Freund. Zutreffend. Auch ein Beruf. (110) Wirtschaftstabellen und Wirtschaftsnotizen. (111) Des Landmanns monatliche Verrichtungen. (111) Jänner. Februar. März. April. Mai. (111) Juni. (111) Juli. August. September. October. (112) November. (112) December. (113) [Tabelle]: Paarungsverhältnis der Zuchtthiere. Bei der Zucht weist man zu einem (113) Trächtigkeits= und Brüte=Kalender der nützlichsten Hausthiere. (113) [Tabelle]: (114) [4 Tabelen]: (1)Brünftigkeit. (2)Zutheilung weiblicher Zuchtthiere. (3)Durchschnittliche Zuchtfähigkeitsdauer. (4)Altersbeurtheilung des Pferdes. (116) [Tabelle]: Zähneausbruch und =Wechsel bei Pferd, Rind, Schaf. (116) Verhältniszahlen für die Bienenwirtschaft. (117) [4 Tabellen]: (1)Stärke und Gewicht der Schwärme. (2)Eierlegen der Königin. (3)Entwicklungszeit, Lebensduaer, Grösse und Gewicht der Biene. (4)Jahrestracht und Honigbedarf zur Winterfütterung. (117) [2 Tabellen]: (1)Stärke der Stöcke zur Schwarmzeit, Blüten= und Honigbedarf zum Wachsbau. (2)Zellenmenge. Temperatureinfluss auf Wachs und Bienen. (118) [Tabelle]: Schonzeiten des Wildes und der Fische. (118) [Tabelle]: Ausaat und Ernteverhältnisse. (119) Die neue Mass= und Gewichtsordnung. (119) [Tabelle]: Vergleichende Tabelle der Geldwerte aller Länder. (120) [Tabelle]: Tabelle zur Berechnung des an Dienstboten für landwirtschaftliche Arbeiten vierteljährig zu entrichtenden Lohnes nach § 18 des Dienstbotengesetztes, wenn der Jahreslohn 20 fl. bis 100 fl. beträgt. (121) Zur Lohnberechnung. (127) [4 Tabellen]: (1)., und an landwirtschaftliche Dienstboten vierteljährlig in nachstehender Weise: (2)Es ist demnach an Lohn auszubezahlen: (3)Nach der Tabelle würde sich die Lohnauszahlung berechnen: (4)Anders jedoch verhält es sich, wenn der Dienstbote vor Ablauf der bedungenen Zeit den Dienst verläßt, z.B. mit Ende Juli, und sonach an Lohn. (127) [3 Tabellen]: (1)Nach der Dienstbotenordnung vom 1. März 1874 entfallen bekanntlich. (2)Nimmt man nun im Durchschnitt einen Monat mit 30 Tagen und somit ein Vierteljahr mit 90 Tagen als Grundlage für die Lohnberechnung, so ergibt sich, daß der Dienstbote im. (3)Für die Lohnberechnung dient nun folgende Tabelle: (128) [3 Tabellen]: Nachstehende Beispiele mögen dies erläutern: (129) [Tabelle]: Cubiktafel für runde Hölzer. (130) Inhalt ( - ) [Werbung]: ( - ) Einband ( - ) Einband ( - )
OÖ. LANDWIRTSCHAFTLICHER KALENDER 1892 Oö. landwirtschaftlicher Kalender (-) Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1892 (1892) ([1]) Einband ([1]) [Werbung]: ([2]) Titelseite ([3]) [Kalender]: 1892 ([3]) Das Jahr 1892 Bewegliche Feste. Die vier Quatember. Die vier astronomischen Jahreszeiten. Vom Jahresregenten. Mondesviertel. Die 12 Zeichen des Thierkreises. (16) Von den Finsternissen. (16) [Tabelle]: Bare Einnahmen und Ausgaben. ( - ) [2 Tabellen]: Zusammenstellung der Bar=Einnahmen und =Ausgaben des Jahres. ( - ) [Tabelle]: Ernteregister. ( - ) [Tabelle]: Ausdruschregister. ( - ) Landespatrone. Gerichtsferien in Oesterreich. (17) Genealogie des Allerhöchsten Kaiserhauses. (18) Stempel und Gebüren nach den neuesten Allh. kais. Verordnungen zusammengestellt. (19) [2 Tabellen]: (1)I. Für Wechsel (2)II. Für Urkunden (19) [Tabelle]: III. Für Urkunden (20) Stempel- und Gebürentarif von Schriften und Urkunden, welche einer festen scalamässigen oder Percentualgebür unterliegen. (20) Das Postwesen. (22) A. Briefpostsendungen. (22) Portogebühren. (23) B. Fahrpostsendungen. C. Postsparcassen. (24) Das Telegraphenwesen. (24) Bestimmungen für den in= und ausländischen Telegraphenverkehr. (24) Kleiner Wegweiser in Linz. (25) Uebersicht der Pferde= und Hornviehmärkte. (28) Oberösterreich. (28) Pferde. (28) Rindvieh. (29) Schweine. (30) Niederösterreich. (31) Salzburg. (31) Jänner. (31) Februar. März. April. Mai. Juni. Juli. August. September. (32) October. (32) November. December. (33) Obersteiermark. (33) Pferdemärkte: (33) Politische Behörden. (34) K. K. Statthalterei. (34) Statthalter: Hofrath: Statthaltereiräthe: Statthalterei=Secretäre: Zugetheilter Bezirkscommissär: Statthalterei=Concipisten: Conceptspraktikanten: Landes=Forstinspections=Beamte: (34) Baudepartement: (34) Oberbaurath: Baurath: Oberingenieure: Ingenieure: Bau=Adjuncten: Baupraktikant: Landes=Culturinspector: Landeschulinspectoren: Landesthierarzt: Gewerbeinspector: Aichinspector: (34) Departements=Eintheilung bei der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. (35) Departement I Departement II Departement III und Landesschulrath Departement IV Departement V Departement VI Departement VII (35) K. K. Bezirkshauptmannschaften. (35) 1. Braunau. 2. Freistadt. 3. Gmunden. 4. Kirchdorf. 5. Linz. (35) 6. Perg. (35) 7. Ried. 8. Rohrbach. 9. Schärding. 10. Steyr. 11. Vöcklabruck. 12. Wels. (36) K. K. Baubezirke. K. K. Strombauleitungen. (36) Braunau. Steyr. Wels. Aschach (Sitz in Linz). Grein. (36) Delegirte des hohen k. k. Ackerbau=Ministeriums für die Landes=Pferdezucht=Angelegenheiten Oberösterreichs. (37) Wählerliste des oberösterreichischen grossen Grundbesitzes. (37) Reichsvertretung. In das Abgeordnetenhaus des Reichsrathes aus Oberösterreich entsendete Abgeordnete. (39) a) Grossgrundbesitz (3): b)Städte (6): c) Handelskammer (1): d) Landgemeinden(7): (39) Landesvertretung. (39) Landeshauptmann: Landeshauptmann=Stellvertreter: (39) Landtags=Abeordneter mit Virilstimme: Abgeordnete des Grussgrundbesitzes: Abgeordnete der Städte und Industrialorte: Abgeordnete der Handels= und Gewerbekammer: Abgeordnete der Landgemeinden: (40) Landesausschuss. (40) Vorsitzender: Vorsitzender=Stellvertreter: (40) Mitglieder des Landesausschusses: Referatsvertheilung (41) Oberösterreichische Landes=Hypothekenanstalt. (42) Mitglieder des Curatoriums: Ersatzmänner der Curatoren. Beamte (42) Landes-Ackerbauschule Ritzlhof. (45) Stand des Lehrkörpers und Vertheilung der Unterrichtsfächer. Hilfspersonale. Lehrmittel. (45) Schüleraufnahme. (46) Landesculturrath im Erzherzogthume Oesterreich ob der Enns. (46) Präsident: Vicepräsident: (46) Mitglieder: (47) Die k. k. Landwirtschafts-Gesellschaft in Oesterreich ob der Enns. (47) Gliederung der Gesellschaft. (48) Präsident: Vicepräsident: (48) Mitglieder des Centralausschusses: (48) Vorstände der Bezirksvereine: (49) Gesellschaftskanzlei: (50) Die Obstbausection (50) Errichtung von Zuchtstationen reinrassiger Rinder (51) Schweinezuchtstationen. (52) Verzeichnis der mit der Ehrenmedaille der k. k. Landwirtschafts=Gesellschaft in Oesterreich ob der Enns betheilten Mitglieder und Corporationen. (53) Landwirtschaftliches. (55) Die Zucht und Pflege der Schweine. (55) Die Zucht. (55) Auswahl der Zuchtthiere. (56) Paarung. (57) Trächtigkeit. (59) Die Geburt. (59) Ernährung der Schweine. (62) Futtermittel für Schweine. (63) Die zehn Gebote des Milchviehhälters. (64) 1. Du sollst deinen Milchkühen stets reine Luft verschaffen. 2. Die Stallungen deines Milchviehes sollen licht sein. (64) 3. Du sollst deine Milchkühe alltäglich sorgfältigst reinigen. (65) 4. Du sollst deine Stallungen stets rein und trocken halten. (65) 5. Du sollst deine Stallungen weder zu kalt noch zu warm halten. (66) 6. Du sollst deine Nutzthiere in geräumige Stallungen stellen. (66) 7. Du sollst deinen Milchkühen auch freie Bewegung gönnen. 8. Du sollst deine Milchkühe schonend und liebevoll behandeln. (67) 9. Du sollst deine Milchkühe angemessen gut und gleichmässig ernähren. (67) 10. Du sollst in allem die strengste Pünktlichkeit, Ordnung und Regelmässigkeit walten lassen. (68) Mehr Milch für die Kälber ! (68) Die zwölf Grundregeln des Obstbaues. (69) I. II. (69) III. (69) IV. V. VI. VII. VIII. IX. X. XI. XII. (70) Die zehn Gebote der Pferdefütterung. (71) Wie man Pferden Unarten abgewöhnen kann. (71) Das Leder zum Geschirrzeug. (76) Ueber die Vortheile der Verwendung von Getreide=Trieurs. (78) Das Stoppelstürzen, Gründüngung und Stoppelfrucht. (81) Unkrautvertilgung. (82) Die Torfstreu. (83) Luft. (85) Wie kann der Landwirt sparen ? (86) Ausgaben, die wieder etwas einbringen, und Ausgaben, die nichts mehr einbringen. (88) Erzählungen. (91) Der Grubenbauer. Eine Geschichte aus der Steiermark (91) Der Michel Voran. (101) [Gedicht]: Ein Wort an die Landwirte. (103) Spiegel für Hausfrauen. (104) Regeln für Ehefrauen: Regeln für Ehemänner: (105) Haushaltungsschule Hochwall der Familie Baumgartner zu Haag in Niederösterreich. (105) Nützliches Allerlei. (108) Der Verein für Güterbeamte (108) Wann erntet man auf der Erde? (108) Die Hausapotheke. Auf frische Wunden Spinnengewebe zu legen ist eine Unsitte. Gegen blutende Wunden. Wundsalbe für das Vieh. (109) Aufbewahrung des Fleisches im Sommer. (109) Wohlschmeckendes Sauerkraut herzustellen. Die Fütterung der Bienen vom Herbst bis zum Frühjahr Ein einfacher Dörrapparat. Späte Erbsenaussaaten. (110) Giessen bei trübem Wetter. (110) Kohlpflanzen Zur Vertilgung der Zwiebelmade Die Triebe an Aprikosen= und Pfirsich=Palmetten Mittel gegen das Schimmeln der Essiggurken. Um das Schiessen der Zwiebeln zu vermeiden. (111) Pflanzendünger. (111) Lustige Zeitung. (112) Kindermund. Beim Rapport. Zweierlei. Der geheim gehaltene Hafer. Missverständnis. (112) Wirtschaftstabellen und Wirtschaftsnotizen. (113) Des Landmanns monatliche Verrichtungen. (113) Jänner. Februar. März. April. Mai. (113) Juni. (113) Juli. August. September. October. (114) November. (114) December. (115) Paarungsverhältnis der Zuchtthiere. (115) Trächtigkeits= und Brüte=Kalender der nützlichsten Hausthiere. (115) [Tabelle]: (116) [3 Tabellen]: (1)Brünftigkeit. (2)Zutheilung weiblicher Zuchtthiere. (3)Durchschnittliche Zuchtfähigkeitsdauer. (118) [Tabelle]: Gewährsmängel und Gewährszeiten im Viehhandel. (118) Beizen des Weizens gegen Steinbrand. (119) Düngerbedarf. (119) Düngererzeugung. (120) [Tabelle]: Zuckergehalt der wichtigsten Obstarten. (120) [2 Tabellen]: (1)Aussaat und Ernteverhältnisse. (2)Altersbeurtheilung des Pferdes. (121) [2 Tabellen]: Zähneausbruch und Wechsel bei Pferd, Rind, Schaf. (1)1. Pferd (2)2. Rind und Schaf (122) Verhältniszahlen für die Bienenwirtschaft. (122) [Tabelle]: Stärke und Gewicht der Schwärme. (122) [5 Tabellen]: (1)Eierlegen der Königin. (2)Entwicklungszeit, Lebensdauer, Größe und Gewicht der Biene. (3)Jahrestracht und Honigbedarf zur Winterfütterung.(4)Stärke der Stöcke zur Schwarmzeit. Blüten= und Honigbedarf zum Wachsbau. (5)Zellenmenge. Temperatureinfluss auf Wachs und Bienen. (127) [Tabelle]: Vergleichende Tabelle der Geldwerte aller Länder. (124) Die neue Mass= und Gewichtsordnung. (125) [2 Tabellen]: (1)Tabelle zur Reduction für Wiener Ellen in Meter. (2)Tabelle zur Reduction für Meter in Wiener Ellen. (125) [3 Tabellen]: (1)Tabelle zur Reduction für österreichische Joch in Hektar. (2)Tabelle zur Reduction für Hektar in österreichische Joch. (3)Tabelle zur Reduction für Wiener Klaster, Fuss, Zoll Linien in Meter. (126) [3 Tabellen]: (1)Tabelle zur Reduction für Meter in Wiener Klaster, Fuss, Zoll. Linien. (2)Tabelle zur Reduction für Liter und Hektoliter in Wiener Mass und Eimer. (3)Tabelle zur Reduction für Wiener Metzen und Metzentheile in Liter und Hektoliter. (127) [3 Tabellen]: (1)Tabelle zur Reduction für Liter und Hektoliter in Wiener Metzen und Metzentheile. (2)Tabelle zur Reduction für Wiener Mass und Eimer in Liter und Hektoliter. (3)Tabelle zur Reduction für Wiener Pfund und Loth in Kilogramm. (128) [Tabelle]: Tabelle zur Reduction für Kilogramm in Wiener Pfund und Loth. (129) [Tabelle]: Schonzeiten des Wildes und der Fische. (129) [Tabelle]: Tabelle zur Berechnung des an Dienstboten für landwirtschaftliche Arbeiten vierteljährig zu entrichtenden Lohnes nach § 18 des Dienstbotengesetzes, wenn der Jahreslohn 20 fl. bis 100 fl. beträgt. (130) Inhalt ( - ) Werbung ( - ) Einband ( - ) Einband ( - )
Inhaltsverzeichnis: Teil I des Workshops: Analysen und klassische Bedarfsprognosen des nationalen Arbeitsmarktes (Moderation: Reinhard Zedler); Bildungsabschlüsse und Qualifikationsverwertung (Friederike Behringer); Entwicklung der Qualifikationsstruktur der Nachfrage nach und des Angebots von Arbeitskräften in Deutschland in den letzten 20 Jahren (Gernot Weißhuhn); Die IAB-Prognos Tätigkeits- und Qualifikationsprojektionen (Werner Dostal); Teil II des Workshops: Internationaler Vergleich (Moderation: Gisela Dybowski); Bildungssystem und Arbeitsmarkt - zum Bildungsindikatorenprojekt der OECD (Walter Hörner); Europäische Qualifikationsstrukturen und -systeme - neuere Entwicklungen in einigen Mitgliedstaaten und Herausforderungen für einen offenen Arbeitsmarkt der EU (Burkart Sellin); Entwicklung des Kontinuums technischer Humanressourcen in den USA (Michael J. Dyrenfurth); Teil III des Workshops: Diskussion zu bestimmten Qualifikationssegmenten am Beispiel des IT-Bereichs (Moderation: Walter Brosi); IT-Arbeitsmarkt und erkennbare Qualifikationsstrategien (Werner Dostal); Konzepte für eine neue Fortbildungsstruktur in den IT-Berufen (Hans Weißmann).
Die öffentliche Ordnung ist der Dauerbrenner im Verwaltungsrecht – aktuell gegen Bestrebungen im Rechtsextremismus, Islamismus und Linksextremismus. Denn extremistische Versammlungen nutzen die Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit extensiv. Kann die wehrhafte Demokratie insbesondere Provokationen von Demonstrationen durch Anlehnungen an die Zeit des Nationalsozialismus anhand der öffentlichen Ordnung unterbinden? Wie können symbolträchtige Orte und Daten geschützt werden? Welche Symbole und militärischen Elemente nutzen insbesondere Rechtsextremisten – und dürfen sie das? Wer ist bei Gegendemonstrationen Störer, wer Zweckveranlasser? Gibt es eine antinationalsozialistische Tendenz des Grundgesetzes? Dieses Buch schafft Klarheit. Es gibt zudem einen instruktiven Überblick zu den gegenwärtigen Themen Parteiverbot und Vereinsverbot, Ultimate Fighting, Shitstorm, Flashmob, Hate speech, Lasertag, Paintball und Nacktauftritte in der Öffentlichkeit.
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Das erziehungs- und bildungswissenschaftliche Grundwissen wird im Rahmen der Umstellung auf die Studienorganisation der Bachelor- und Masterstudiengänge neu strukturiert und systematisiert. Dieses Lehrbuch greift die bisherigen Entwicklungen zu Modulen auf, wie sie bundesweit mittlerweile als Profil sich herausbilden. Dazu werden knappe, exemplarische Grundinformationen gegeben, die das Basiswissen über Erziehung und Bildung widerspiegeln. (DIPF/Verlag)
In: Integration: Vierteljahreszeitschrift des Instituts für Europäische Politik in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Europäische Integration, Band 25, Heft 4, S. 325-329
Der Bericht gibt Auskunft über die Themen der erweiterten Redaktionskonferenz der Zeitschrift "Osteuropa" im Februar 1988. Im einzelnen werden folgende Themenblöcke erörtert: Aspekte der inneren Entwicklung der UdSSR, Lockerung des zentralistischen Meinungs- und Organisationsmonopols, Nationalitätenproblematik, Implementierungsstand der Reformmaßnahmen, sowjetische Außenpolitik, die Stellung Westeuropas und die Frage nach den Chancen der Politik der Perestrojka. (BIOst-Jhn)
Inhaltsangabe: Einleitung: Anläufe zu einer Währungsunion (WU) auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaften (EG) sind nicht neu. Wiederholt wurden solche unternommen, konnten aber nie wie vorgesehen umgesetzt werden. Das weitreichendste Konzept zu einer Europäischen Währungsunion (EWU) stellt der Maastrichter Vertrag dar. Er ist das Ergebnis der einjährigen Regierungskonferenzen zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und zur Politischen Union (PU), die im Dezember 1991 in Maastricht ihren Abschluß fanden. Am 7. Februar 1992 wurde der Vertrag von Maastricht von den Mitgliedstaaten der EG unterzeichnet. Gegenstand der Untersuchung dieser Arbeit ist diese im Maastrichter Vertrag festgelegte EWU bzw. der dort festgelegte organisatorische und politische Rahmen der EWU. Die korrekte Bezeichnung des weithin als 'Maastrichter Vertrag' bekannten Vertragswerkes ist 'Vertrag über die Europäische Union' (EUV). Der EUV vom 7. Februar 1992 stellt die bisher umfassendste Änderung und Ergänzung der Römischen Verträge dar. Wie bereits die Einheitliche Europäische Akte (EEA) von 1986 ist der EUV als Mantelvertrag angelegt, der die einzelnen Elemente zusammenführt und sie auf eine neue Phase des Integrationsprozesses, die Europäische Union (EU), ausrichtet. In diesem Mantelvertrag sind die einzelnen Bestimmungen zur Änderung und Ergänzung der drei Gründungsverträge der EG, des EWG-Vertrages, des EGKS-Vertrages und des EAG-Vertrages, einschließlich der institutionellen Änderungen enthalten. Der geänderte EWG-Vertrag wird künftig EG-Vertrag (EGV) genannt. Strukturell stellt der EUV die EG auf drei Säulen. Neben dem EGV, der die 'Vergemeinschaftung' der Geld- und Währungspolitik vorsieht und zudem um einige weitere Materien erweitert wurde, sind dies die beiden auf intergouvernementaler Zusammenarbeit basierenden Säulen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der Bereiche Justiz und Inneres. Formal ist die Bezeichnung 'EU' nur dann korrekt, wenn auf die drei genannten Säulen insgesamt Bezug genommen wird. Grundlage und unvermindert der mit Abstand wichtigste Teil der EU, die ihrerseits über keine Rechtspersönlichkeit verfügt, ist hingegen nach wie vor die EG. In Orientierung an dieser formalen Bezeichnung ist der Begriff der 'EU' entsprechend nur in den seltensten Fällen zutreffend. So wird auch in dieser Arbeit in erster Linie von der 'EG' die Rede sein. Um jedoch der 'politischen Vision', die sich aus den wirtschaftspolitischen sowie souveränitäts- und demokratietheoretischen Implikationen der EWU ergibt, gerecht zu werden, wird die formal korrekte Bezeichnung aufgegeben und der Begriff der 'EU' anstelle des Begriffes der 'EG' an den Stellen verwandt, an denen es sich um zukünftige, auf eine PU verweisende Entwicklungen bzw. Entwürfe handelt. Gemäß Art. N EUV soll 1996 eine Revisionskonferenz beginnen, bei der die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten diejenigen Vertragsbestimmungen prüfen werden, für die explizit eine Revision vorgesehen ist. Laut Vertrag gehören die Bestimmungen zur WWU nicht zu diesem Bereich. Allerdings ist davon auszugehen, daß es über die für eine Revision vorgesehenen Vertragsbestimmungen hinaus, gerade auch, was die WWU betrifft, zu Änderungen kommen kann. Wie erwähnt, legt der Vertrag das Ziel fest, den Prozeß der europäischen Integration auf eine neue Stufe zu heben und die EG zu einer 'immer engeren Union der Völker Europas' weiterzuentwickeln. Damit ist zwar eine politische Finalität formuliert, diese wird aber nicht näher definiert. Der Vertrag beschränkt sich vielmehr darauf, Ziele dieser Union aufzulisten, ohne eine konkrete Form des Integrationsprozesses festzulegen. Es bleibt offen, ob der Endzustand dieses Integrationsprozesses ein europäischer föderaler Bundesstaat, ein europäischer Zentralstaat, ein europäischer Staatenbund oder eine Form außerhalb dieser Kategorien sein soll. Insgesamt stellt der Vertrag integrationspolitisch keinen qualitativen Sprung dar, sondern beschränkt sich vielmehr auf die Weiterentwicklung bzw. Ergänzung bereits bestehender Grundstrukturen. 'Die Kompetenzen der Gemeinschaft bleiben - jedenfalls im Grundsatz - funktionsgerichtet und funktionsbegrenzt, d.h. bezogen auf Errichtung und Funktionieren des Binnenmarktes und der Europäischen Union.' Die derzeitige Form der Union, wie sie sich im Maastrichter Vertrag darstellt, ist gekennzeichnet durch eine gemischt institutionelle Struktur. Bereiche einheitlicher supranationaler, d.h. gemeinschaftlicher, Politik, wie sie die Agrar- und die Handelspolitik darstellen bzw. für den Geld- und Währungsbereich für die Zukunft vorgesehen sind, stehen neben intergouvernemental beschlossenen Maßnahmen. In anderen Bereichen wiederum gibt es lediglich einen gemeinsamen Rahmen für den Informationsaustausch. Den Kompetenzzuweisungen, die im Rahmen der Regierungskonferenz zur PU zustande gekommen sind, 'liegt erkennbar keine der Kompetenzübertragung eigene Konzeption zugrunde.' Grundsätzlich sind in diesen, die PU berührenden Politikfeldern, die Mitgliedstaaten weiterhin Träger der Zuständigkeit und Verantwortung; auf Gemeinschaftsebene soll lediglich eine gewisse Koordinierung stattfinden. Der Grad der Kompetenzzuweisung in den einzelnen Gebieten ist sehr unterschiedlich. Durch seine Vergemeinschaftung erfährt das Währungswesen eine Sonderbehandlung. Hierdurch hebt es sich von den anderen Bereichen des Vertrages ab, erhält aber keine Einbindung in einen übergeordneten Rahmen. Die Inkonsistenz des Vertrages basiert auf dieser Konstruktion. JOCHIMSEN ist der Ansicht, daß die durch die Trennung in zwei Regierungskonferenzen verursachte Zweigleisigkeit von WWU und PU unglücklich und wenig förderlich für die Realisierung des Projektes der PU war. Die Zuständigkeiten für die WU lagen während der Regierungskonferenz auf deutscher Seite beim Wirtschafts- und Finanzministerium, die Zuständigkeiten für die PU beim Außenministerium. 'Das formale gemeinsame Dach der Initiatoren, nämlich der Staats- und Regierungschefs (...), hat nicht vermocht, die wechselseitige Bedingtheit des Vorhabens zur notwendigen Einheitlichkeit zusammenzufügen. Diese methodisch-institutionelle Weichenstellung hatte allerdings die weitreichendsten Konsequenzen für die Schaffung der erforderlichen politischen Voraussetzungen einer effektiven Stabilitätsausrichtung der EWWU: Der Parallelzug bewirkte, daß einerseits Notenbankfragen materiell und technisch im Brennpunkt standen sowie die Wirtschaftsunion eher negativ denn positiv definiert wurde, wobei die Strukturen der politischen Union außer Blick gerieten, und andererseits die Außen- und Sicherheitspolitik dominierte.' Und ARNOLD urteilt sehr kritisch: 'Der Vertrag von Maastricht ist unter dem Kriterium des Ziels der westeuropäischen Integration hinsichtlich der EG unzureichend, politisch ein Fragment und militärisch ein Nullum. Er hat den Beweis für die Unmöglichkeit geliefert, die 'Finalität' westeuropäischer Integrationspolitik, als einen gemeinsamen Bundesstaat, zu erreichen. Der Grund dafür ist einfach: Es fehlt der gemeinsame politische Wille.' Die dargestellte Grundstruktur der EU nach Maastricht, die durch das Fehlen einer PU in Ergänzung zu der geplanten WU gekennzeichnet ist, bildet den Ausgangspunkt der Untersuchung. Die fehlende Einbindung der WU über eine PU hat insbesondere von deutscher Seite zu erheblicher Kritik geführt. So verwiesen anläßlich der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages in Bonn am 18. September 1991 diverse Stimmen auf die politische Dimension der EWU und forderten die Parallelität des Zusammenwachsens der EG zu einer WWU und der institutionellen Weiterentwicklung der EG zur PU. Nach Ansicht des BDI gehört, um den Erfolg einer WU zu sichern, zu den unabdingbaren Kriterien für den Übergang in die dritte Stufe der WU neben einer weitgehenden Konvergenz in der Wirtschafts- und insbesondere in der Finanzpolitik auch eine erhebliche Annäherung an das Endziel der PU. Er befürchtet, daß ohne eine Festigung und föderative Weiterentwicklung der politischen Strukturen das Projekt 'WWU' auf halbem Wege steckenbleibe. Auch die Deutsche Bundesbank kritisiert die fehlende Einigung über die künftige PU. Diese sei im Zusammenhang mit der Entwicklung einer 'Kultur der Stabilität', wie sie in der Bundesrepublik vorhanden sei, von zentraler Bedeutung. Der dauerhafte Erfolg der WU hänge von der Existenz eben dieser Kultur ab. Bundesbankpräsident TIETMEYER sieht die Notwendigkeit, 1996 im Rahmen der Revisionskonferenz des Maastrichter Vertrages die Parallelität von WU und PU noch herzustellen. Nur dann habe die WU Aussicht auf Erfolg. Hinsichtlich der Zusammengehörigkeit von WU und PU äußert sich JOCHIMSEN, Landeszentralbankpräsident in Nordrhein-Westfalen, folgendermaßen: 'Die Maastrichter Regelungen zur Währungsunion (schaffen) für sich genommen keineswegs eine funktionsfähige monetäre Ordnung (...), die (...) ohne den Kontext der politischen Integration Europas auskommen könnte. Es erscheint im Gegenteil verhängnisvoll anzunehmen, das europäische Notenbanksystem funktioniere womöglich um so besser, je weniger auf dem Felde der Wirtschafts- und Finanzunion sowie der Politischen Union geregelt werde, solange nur die Unabhängigkeit des ESZB (Europäischen Systems der Zentralbanken, Anm. d. Verf.) gewahrt sei. In Wirklichkeit handelt es sich hier um komplementäre Politikbereiche.' OHR vertritt die Ansicht, daß der mit einer WU verbundene Wegfall der Flexibilität der Währungsbeziehungen zwischen den Partnerländern ohne die konstitutionellen Bedingungen der PU u.U. desintegrierende Effekte haben könnte, so daß der Bestand einer WU ohne eine PU gefährdet wäre. Nur bei einem Höchstmaß an wirtschaftspolitischer Konvergenz, das auch gemeinschaftliches Handeln in den Bereichen Fiskalpolitik, Sozialpolitik und Lohnpolitik sowie anhaltend gleiche wirtschaftspolitische Zielsetzungen einschließe, sei eine Einheitswährung für die Integration förderlich. 'Dies kann letztlich nur eine politische Union garantieren. Solange es aber noch keine politische Union gibt, birgt die Währungsunion eine Vielzahl ökonomischer Risiken, die auch die schon bestehende Integration wieder beeinträchtigen können. (...) Solange die Bereitschaft zu einer politischen Union noch fehlt, sollten die Marktintegration über den Binnenmarkt und die monetäre Integration über eine Währungsunion nicht miteinander vermischt werden'.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: Abkürzungsverzeichnis Teil A:Einleitung1 I.Zielsetzung der Dissertation1 1.Gegenstand der Untersuchung1 2.Fragestellung und Erkenntnisinteresse6 3.Aufbau und Methodik der Arbeit8 4.Stand der Forschung11 II.Die Konstruktion der EWU im Maastrichter Vertrag16 1.Die Hauptergebnisse des Maastrichter Vertrages hinsichtlich der EWU16 2.Kritische Beurteilung der die EWU betreffenden Regelungen25 2.1Die Konstruktion des ESZB25 2.2Der Übergang in die 3. Stufe27 2.3Die Konvergenzkriterien im einzelnen29 Teil B: Die Interdependenz von EWU und PU36 Kapitel I: Souveränitäts- und demokratietheoretische Aspekte der EWU36 I.Das Souveränitätskonzept37 1.Theoretische Grundlagen und begriffliche Klärung38 1.1Die Entstehung des Begriffes38 1.2Souveränität und Staatsbegriff41 1.3Innere und äußere Souveränität42 2.Auflösungserscheinungen der Souveränität im 20. Jahrhundert45 2.1Auswirkungen wachsender internationaler Verflechtung auf die Souveränität46 2.2Das Verhältnis der EG zur Souveränität der Mitgliedstaaten vor Maastricht52 3.Souveränität - Attribut des modernen Staates? - Versuch der Definition eines veränderten Souveränitätsbegriffes vor dem Hintergrund der europäischen Integration54 4.Exkurs: Souveränität der Mitgliedstaaten nach Maastricht unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten62 4.1Das Souveränitätsverständnis einiger Mitgliedstaaten unter besonderer Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Situation in der Bundesrepublik Deutschland62 4.2Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes67 II.Souveränitäts- und demokratietheoretische Bewertung der geld- und währungspolitischen Regelungen im Maastrichter Vertrag: Das Verhältnis der EG zur Souveränität der Mitgliedstaaten nach Maastricht75 1.Staatlichkeit und Währung75 1.1Bedeutung und Rolle der Währung sowie der geld- und währungspolitischen Kompetenzen für einen Staat76 1.2Souveränitätstheoretische Bewertung der Vergemeinschaftung der Geld- und Währungspolitik im Maastrichter Vertrag81 2.Staatlichkeit und Notenbank84 2.1Die Stellung von Zentralbanken im Staat85 2.2Die Einbettung einer unabhängigen Zentralbank in den staatlichen Rahmen am Beispiel der Deutschen Bundesbank92 2.2.1Demokratische Legitimation der Deutschen Bundesbank als eigener geld- und währungspolitischer Instanz und sachliche Begründung ihrer Unabhängigkeit92 2.2.2Demokratietheoretische Rechtfertigung der Unabhängigkeit einer Zentralbank am Beispiel der Deutschen Bundesbank97 2.3Bedarf eine Europäische Zentralbank einer ihr übergeordneten 'staatsleitenden Kraft'?107 2.3.1Die Frage der demokratischen Rechtfertigung der EZB als unabhängiger Zentralbank108 2.3.2Das Problem der faktischen Realisierbarkeit der Unabhängigkeit der EZB112 2.3.3Die Interdependenz von EWU und PU über die EZB114 3.Zusammenfassung118 Kapitel II: Ökonomische Funktionsbedingungen der EWU121 I.Theoretische Grundlegung123 1.Chancen und Risiken einer WU123 2.Theorie optimaler Währungsräume126 2.1Darstellung der Theorie126 2.2Die EG als optimaler Währungsraum?133 2.3Wirtschaftspolitische Implikationen in einem nicht-optimalen Währungsraum138 2.4Die EG im Lichte der Theorie optimaler Währungsräume: Zusammenfassung und Bewertung141 3.Alternativer Ansatz zur Theorie optimaler Währungsräume: Konvergenz als zentrale Funktionsbedingung der EWU142 3.1Wirtschaftliche Konvergenz in ihren verschiedenen Ausprägungen: Nominale und reale Konvergenz143 3.2Reale und nominale Konvergenz als Funktionsbedingungen der EWU147 II.Analyse und Implikationen der Funktionsbedingungen der EWU154 1.Geldwertstabilität als Funktionsbedingung der EWU155 1.1Funktionale Zusammenhänge zwischen WU und Finanz- und Budgetpolitik155 1.2Verschiedene Varianten der Disziplinierung der Budgetpolitik unter Berücksichtigung der funktionalen Zusammenhänge162 1.2.1Marktmäßige Disziplinierung163 1.2.2Finanzpolitische Selbstbindung durch ein koordinierendes Regelsystem169 1.2.3'Vergemeinschaftung' finanzpolitischer Kompetenzen173 1.3Institutionalisierung eines budgetpolitischen Regelsystems176 1.4Zusammenfassung: Implikationen der Geldwertstabilität als Funktionsbedingung der EWU186 1.5Exkurs: Die wechselkurspolitische Kompetenz in der EWU188 2.Reale Konvergenz als Funktionsbedingung der EWU191 2.1Funktionale Zusammenhänge zwischen WU und Wirtschaftspolitik über die Funktionsbedingung realer Konvergenz192 2.2Konvergenz der Wirtschaftspolitik zur Verbesserung realer Konvergenz194 2.3Finanzausgleich200 2.3.1Strukturpolitisch motivierter Finanzausgleich mit dem Ziel der Verbesserung realer Konvergenz202 2.3.2Finanzausgleich zu Stabilisierungszwecken: Kompensierende Maßnahmen bei wirtschaftlichen Störungen210 2.3.2.1Diskretionäre gegenseitige Versicherung gegenüber länderspezifischen makroökonomischen Schocks211 2.3.2.2Interregionale Haushaltsströme mit automatischen Stabilisatoren213 2.3.3Auswirkungen eines Finanzausgleichs auf den Gemeinschaftshaushalt und die Einnahmenpolitik der Gemeinschaft216 2.4Zusammenfassung: Implikationen realer Konvergenz als Funktionsbedingung der EWU223 3.Exkurs: Geldwertstabilität und reale Konvergenz: Besondere Rolle der Lohnpolitik in der EWU225 3.1Funktionaler Zusammenhang zwischen WU und Lohnpolitik225 3.2'Gemeinsame' Lohnpolitik bei Lohndifferenzierung228 III.Folgen der Implikationen der ökonomischen Funktionsbedingungen der EWU230 1.Staatliche Strukturen zur Gewährleistung der ökonomischen Funktionsbedingungen der EWU?231 2.Souveränitätstheoretische Bewertung der ökonomischen Funktionsbedingungen der EWU234 Teil C: Implikationen der Interdependenz von EWU und PU im Hinblick auf die Gesamtstruktur der Gemeinschaft240 I.Die PU - funktionales System von Zuständigkeiten oder Staatsverband?240 1.Die PU als funktionales System von Zuständigkeiten?240 2.Umstrukturierung der EU in einen Staatsverband als Ausdruck ökonomischer, souveränitäts- und demokratietheoretischer Implikationen der EWU243 II.Strukturmodell eines Europäischen Bundesstaates245 1.Bestehende Verfassungsentwürfe245 1.1'Entwurf eines Vertrages zur Gründung der Europäischen Union' des EP vom 14. Februar 1984246 1.2'Entwurf einer Verfassung der Europäischen Union' des EP vom Februar 1994251 1.3Reformprogramm für die EU der Europäischen Strukturkommission von 1994254 2.Institutionelle und konstitutionelle Strukturen eines Europäischen Bundesstaates256 2.1Institutionelle Anforderungen an einen Europäischen Bundesstaat257 2.1.1Das Europäische Parlament259 2.1.2Der Ministerrat als Staatenkammer262 2.1.3Weiterentwicklung der Kommission zur Europäischen Regierung265 2.2Die konstitutionelle Ebene eines Europäischen Bundesstaates265 2.2.1Grundstrukturen einer Europäischen Verfassung266 2.2.2Verfassungsmäßig zu verankernde staatliche Elemente268 2.2.3Kernkompetenzen eines Europäischen Bundesstaates271 3.Die Europäische Union: Staat, aber nicht Nation273 Teil D: Integrationstheoretische Voraussetzungen der Verwirklichung einer EPU277 I.Die Bedeutung von Integrationstheorien für den zu untersuchenden Zusammenhang277 II.Die relevanten Theorierichtungen in der Übersicht279 1.Funktionalismus280 1.1Funktionalismus im Sinne Mitranys280 1.2Neofunktionalismus281 1.3Rehabilitierung des Neofunktionalismus284 2.Theorie des Föderalismus289 3.Kommunikationstheorie290 4.Bewertung der Integrationstheorien292 III.Darstellung der Eckpunkte der Integrationspolitik unter Bezugnahme auf den integrationstheoretischen Hintergrund294 1.Die Entwicklung der europäischen Integration bis zur Gründung der EWG294 2.Stagnation und Wiederbelebung der europäischen Integration302 3.Zwischenbilanz310 IV.Analyse des funktionalen Ansatzes hinsichtlich seiner Eignung für eine umfassende politische Integration312 1.Integrationstheoretische Analyse des Integrationsschrittes zur EWU312 1.1Die dem Maastrichter Vertrag vorausgehenden Anläufe hin zu einer WU312 1.2Die der EWU zugrunde liegende politische Finalität314 2.Der Integrationsschritt zur PU: Rehabilitierung und Ergänzung der Theorie des Föderalismus319 2.1Die Theorie des Föderalismus als adäquate Integrationsstrategie für den Schritt zu einer PU319 2.2Handlungs- und interessentheoretische Voraussetzungen322 2.3Nationalstaatliche Interessen hinsichtlich einer PU324 3.Zusammenfassung und Bilanz331 Teil E: Abschließender Exkurs: Historische Währungsunionen des 19. Jahrhunderts im Überblick335 I.Zwei Typen von monetären Unionen im 19. Jahrhundert337 1.Monetäre Unionen zwischen souveränen Staaten338 2.Monetäre Unionen als Ergebnis politischer Integration342 II.Die politische, wirtschaftliche und monetäre Entwicklung in Deutschland im 19. Jahrhundert: Vom Zollverein zum Deutschen Reich und zur Reichsbank344 1.Die politische und wirtschaftliche Entwicklung345 2.Die monetäre Integration349 III.Währungsunionen im 19. Jahrhundert: Bilanz und Lehren352 1.Wirtschaftliche Konvergenz und Interdependenz zwischen WU und PU352 2.Determinanten politischer Integration im deutschen Einigungsprozeß im 19. Jahrhundert355 Teil F: Zusammenfassung und Ausblick: Die EWU als Langfristperspektive357 I.Zusammenfassung der Hauptergebnisse357 II.Die Realisierungschancen der Voraussetzungen der Funktions- und Bestandsfähigkeit der EWU362 III.Ausblick367 Bibliographie372 Anhang: Statistische Übersichten zur Konvergenz419 Tabelle 1: Nominale Konvergenzlage der Mitgliedstaaten der EG419 Tabellen 2-5: Die nominalen Konvergenzkriterien im einzelnen420 Tabellen 6a-10: Kriterien realer Konvergenz der Mitglied-staaten der EG424Textprobe:Textprobe: Kapitel 1.2.3, 'Vergemeinschaftung' finanzpolitischer Kompetenzen: Nach Meinung des Frankfurter Instituts für wirtschaftspolitische Forschung sind die Regelungen des Maastrichter Vertrages unter der Voraussetzung ihrer Einhaltung ausreichend: 'Eine weitergehende Bindung der Finanzpolitik ist nicht notwendig. Die Mitgliedsländer sollten autonom über die Höhe und Struktur der Ausgaben und über ihr Abgabensystem bestimmen. Eine gegenseitige Information über die geplanten Maßnahmen ist sicher nützlich, eine strikte Vormundschaft für die nationale Finanzpolitik hingegen nicht.' Grundsätzlich ist eine Gewährleistung der Disziplinierung der Finanzpolitik und die Schaffung von Konvergenz bzgl. der hier in Frage stehenden Größen als Voraussetzung einer funktionsfähigen WU auf der Grundlage eines strengen Regelsystems von Konvergenzkriterien, deren Einhaltung zwangsläufig zu einer stabilitätsorientierten und konvergenten Finanz- bzw. Budgetpolitik führen würde, denkbar. Wie hoch jedoch die Gefahr ist, daß solche Konvergenzkriterien nicht wörtlich eingehalten bzw. ihrer intendierten Wirkung nicht gerecht werden, ist in der kritischen Würdigung der Vereinbarungen des Maastrichter Vertrages in Teil A, insbesondere in der Beurteilung der für eine auf Dauer tragbare Finanzlage entscheidenen Kriterien der Defizitquote und der Schuldenquote gezeigt worden. Die Gefahr der Ausübung von Druck auf die EZB, ebenso wie gewisse, die Stabilität gefährdende externe Effekte, die als Argumente für ein Regelsystem angeführt wurden, sind auch im Rahmen eines Regelsystems nicht völlig auszuschließen. 'Sie (die Konvergenzkriterien, Anm. d. Verf.) können in der praktisch-politischen Umsetzung erheblich abgeschwächt werden und gegebenenfalls dazu beitragen, den fiskalpolitischen Stabilitätsstandard in der WWU zu verwässern.' Sofern die Einhaltung der Regeln in Frage gestellt werden muß, gewänne die Gefährdung der Geldwertstabilität durch Entwicklungen, auf die die EZB keinen Einfluß nehmen kann, bzw. durch eine direkte Gefährdung der Stabilitätspolitik der EZB durch Ausübung von Druck auf diese, an Relevanz. Im Extremfall wäre die Geldwertstabilität den gleichen Gefahren ausgesetzt, wie bei Nichtexistenz eines Regelsystems. Die dargestellten Aspekte sprechen im Hinblick auf die für den dauerhaften Bestand einer WU notwendige finanzpolitische Disziplinierung für eine gemeinschaftliche Finanzpolitik, die durch einen finanzpolitischen Akteur betrieben wird. Die Gegenkräfte gegen eine finanzpolitische Selbstbindung in Form eines Regelsystems sind nicht gering und werden sich bei Fortbestand nationalstaatlicher Souveränität in der Finanzpolitik und einer entsprechenden Zahl finanzpolitischer Akteure erheblich schwerer beherrschen lassen. Sie sprechen für eine einheitliche Akteursebene von Geld- und Finanzpolitik. Eine vollständig vergemeinschaftete Budgetpolitik würde einen gemeinsamen dominanten Haushalt der EG implizieren; die Zahl finanzpolitischer Akteure, die dem geldpolitischen Akteur in Gestalt der EZB gegenüberstünde, reduzierte sich deutlich. Dem aus Stabilitätsgründen zu präferierenden gleichen Zentralisierungsgrad der Geld- und Finanzpolitik würde durch einen dominanten EG-Haushalt Rechnung getragen, der die Voraussetzung dafür bildete, daß die Abstimmung beider Politikbereiche nicht erschwert und die Verantwortlichkeit des budgetären Bereiches nicht verdeckt wäre. Ein dominanter Haushalt der Gemeinschaft implizierte makroökonomisch wirksam werdende wirtschaftspolitische Maßnahmen der zentralen Gemeinschaftsebene implizieren, da die Finanzkraft für selbige von den Nationalstaaten auf diese überginge. Entscheidene Argumente, die ihren Ursprung im wesentlichen in der Tatsache der mangelnden Konvergenz in der EG haben, sprechen jedoch für die Notwendigkeit eines differenzierten Einsatzes makroökonomischer Politiken und damit gegen eine 'Vergemeinschaftung' der Budgetpolitik. Hierauf wird im einzelnen im Rahmen der Ausführungen zur realen Konvergenz als Funktionsbedingung der WU eingegangen. Solange die wirtschaftliche Konvergenz in der Gemeinschaft in dem Maße unzureichend ist, wie sie sich derzeit darstellt, wäre eine gemeinschaftsweite Budgetpolitik im Hinblick auf die Geldwertstabilität zwar förderlich, vorausgesetzt, ein zentraler finanzpolitischer Akteur würde der stabilitätspolitischen Verantwortung gerecht. Im Hinblick auf die Schaffung realer Konvergenz hingegen wäre sie eher kontraproduktiv. Denn solange die EG kein wirtschaftlich homogenes Gebiet darstellt, spielen asymmetrische Schocks eine nicht unerhebliche Rolle, auf die mit einem national bzw. regional differenzierten Einsatz der Wirtschaftspolitik zu reagieren ist. Letztlich ist der entscheidende Aspekt einer stabilitätsorientierten Budgetpolitik auch nicht die Ausübung auf zentraler Ebene, sondern die Schaffung der Voraussetzung dafür, daß weiterhin auf nationalstaatlicher Ebene verantwortete Budgetpolitiken auf ihre Stabilitätsorientierung hin verpflichtet werden. Darüberhinaus ist darauf hinzuweisen, daß große Unterschiede in den Finanzverfassungen der einzelnen EG-Mitgliedstaaten, vor allem historisch bedingte Unterschiede der politischen Entscheidungsprozesse und -ebenen existieren, die die 'Vergemeinschaftung' der nationalen Budgets erheblich erschwerten. Während in Frankreich und Großbritannien die Verantwortung relativ zentralistisch ist, existiert in der Bundesrepublik eine föderative Regelung. Der Großteil der staatlichen Investitionsentscheidungen wird vergleichsweise autonom auf der Ebene vor allem der Länder, aber auch der Städte und Gemeinden getroffen. Regionale Wirtschaftspolitik hat eine nicht unerhebliche Bedeutung. Schließlich existiert in der Bundesrepublik ein beträchtlicher horizontaler und vertikaler Finanzausgleich.
This book follows a new path of describing the Alps from the years 500 to 800. Instead of running through this mountain range from east to west (or reverse) and writing one local history after the other, relevant patterns were captured: patterns of control, borders, communication routes, Christendom, settlement, economy, local methods to establish power and traces of local identity. Comparing theses structures on an interregional level made it possible to establish a new view on the early medieval alpine regions. By the year 500 the inhabitants of this central European mountain range were typically roman-provincial. Some regional differences existed, yet the main factors were quite similar: language, laws, religion (Christendom) and social structures. From the 6th c. on this changed. New political developments made a large part of the alpine provinces turn northwards to the Frankish realms. As a consequence borders were created within the Alps. Many hilltop settlements and strongholds in the valleys were built to guarantee the security both of population and borders. Militia was installed to control these boundaries; they were either recruited from the local population or got especially settled for these means. This change of view made some Roman topoi disappear: the Alps were no longer regarded as hostile and as the walls of Italy. The routes through the Alps changed. One reason for this was the growing number of pilgrims from the British Isles made the passage through Maurienne and over the Mont Cenis more important than the ancient route via Montgenèvre. The central Alps in Curia remained a highly important point to cross the mountains, whereas more eastwards the once important crossing points became mere backroads. Farther east the Avarian-Slavic conquest caused the sources to silence, nevertheless the communication routes remained visible through archaeological findings and place names. A big change for the alpine population was the transformations in settlement patterns, first of all the diminishing importance of Roman cities. Some of them disappeared completely, such as Teurnia, Aguntum and Octodurum. Nevertheless, the wider settlement areas around these former towns always remained important. New centres emerged. Some had roman roots, for example Iuvavum/Salzburg, others were new foundations, like the numerous cloisters from the 8th c. The church played a significant role in this transformation, as a bishop's see or the burial church of a saint constituted a point of attraction for the local population. The antique transalpine and alpine networks of trade underwent some transitions. Goods like olive oil, high quality pottery and sea salt were no longer brought over the Alps. The eastern alpine ore deposits were not exploited on a grand scale anymore. New natural resources became important, for example the salt deposits in the northern Alps. There are some traces of exported products. The vineyards of the Southern Alps produced vine for export to the north-alpine regions and the central alpine soapstone production supplied the population of the whole mountain range with high quality cookware. In addition to this, products like cheese, wool, honey and lumber might have been exported. Alpine agriculture did not change much. Farming was based on subsistence and the surplus was sold locally to travellers or given to the owners of the land. The use of alpine pastures roots in pre-roman times and was practised continually, although the intensity of the pastoralism is difficult to estimate. Local power structures emerged out of late antique roots. In the 8th and beginning of the 9th c. the population of these parts of the Alps still spoke a roman language, were Christian and lived in a very differentiated social structure whose legal habits were based on roman law. Contrary to that, the eastern Alps saw a major cultural shift that resulted in the Slavic reign of Carantania. - Diese Arbeit wählte einen neuen Ansatz, um die Alpen in den Jahren 500 bis 800 zu beschreiben: Anstatt die einzelnen Regionen von Ost nach West - oder umgekehrt - durchzugehen und eine Herrschaftsgeschichte nach der anderen zu schreiben, wurden die relevanten Strukturen erfasst - also Zugriff, Grenzen, Verkehrsrouten, Christentum, Besiedlung, Wirtschaft, regionale Methoden der Machtentfaltung und Identitätsspuren der Bevölkerung. Diese Strukturen wurden miteinander verglichen. Dadurch war es möglich, einen neuen Zugang zu der Transformation der römischen Welt in eine frühmittelalterliche auf alpinem Gebiet zu erlangen. Um das Jahr 500 war die Bevölkerung der Alpen noch eine typisch provinzialrömische, die zwar regionale Unterschiede aufwies, sich aber in wesentlichen Punkten ähnelte: Sprache, Recht, Religion (Christentum) und Sozialstruktur. Ab dem 6. Jh. änderten sich diese Verhältnisse. Zunächst schufen die neuen politischen Bedingungen neue Zugehörigkeiten, die die Alpenprovinzen ab dem 6. Jh. an den Norden, an die Reiche fränkischer Herrschaft angliederten. Es entstanden zahlreiche Grenzpunkte Richtung Süden und später auch Osten, wo sich ab etwa 600 das awarisch-slawische Reich erstreckte. Zeuge der nun entstandenen Grenzen sind zahlreiche Höhenfestungen, eigens eingesetzte Grenztruppen und Talsperren zur Sicherung des Territoriums und der Bevölkerung. Der geänderte Blick brachte auch einige römische Alpen-Topoi zum Verschwinden, etwa den Topos der lebensfeindlichen Alpen oder von dem Gebirge als Mauern Italiens. Weitere Änderungen betrafen die Übergänge. Aus unterschiedlichsten Gründen entstanden neue Wege und alte verloren an Wichtigkeit. Ein Beispiel ist der Mont Cenis, der vor allem aufgrund der wachsenden Pilgerströme von den britischen Inseln den wichtigen römischen Alpenübergang Montgenèvre ersetzte. In den zentralen Alpen erfreute sich Churrätien, nicht zuletzt durch die stabilen politischen Verhältnisse, einer großen Beliebtheit, während Übergänge östlich davon lediglich als Nebenwege wahrgenommen wurden. Ein großer Bruch für die alpinen Menschen bedeuteten die spätantiken Veränderungen der Siedlungsstrukturen, die in allen Provinzen des ehemaligen römischen Reiches stattfanden und auch in den Alpen beobachtet werden können: die alten römischen Städte verloren ihre Substanz und verschwanden teilweise ganz, währenddessen neue Zentren erschaffen wurden, allen voran die Klöster. Einst weniger wichtige Siedlungen, wie das antike Iuvavum/Salzburg, gewannen massiv an Bedeutung, während andere römische Städte wie Teurnia, Aguntum aber auch Octodurum vergingen. Allerdings blieben die jeweiligen Siedlungskammern stets bedeutend - es ging nur die antike Stadtstruktur unter. Eine große Rolle in der Veränderung dieser Siedlungsmuster spielte die Kirche, da Bischofssitze und Kirchen von bedeutenderen Heiligen einen Anziehungspunkt für die lokale Bevölkerung darstellten. Die großen Umwälzungen der spätantiken Wirtschaft betrafen vor allem den transalpinen Handel, da viele Produkte, wie Olivenöl, hochwertige Keramik, Salz und Getreide kaum mehr über die Alpen gebracht wurden. Die lokale Landwirtschaft hingegen, die nur wenig Überschuss für Grundbesitzer und Reisende produzierte, änderte sich zunächst noch wenig. Die Bewirtschaftung mehrerer Höhenstufen bis hin zu den Almen oberhalb der Baumgrenze wurzelt in römischer und vorrömischer Zeit und blieb auch im frühen Mittelalter bestehen. Eine Spezialisierung betraf nur ganz wenige landwirtschaftliche Produkte, beispielsweise Wein und vielleicht Käse oder Wolle. Die lokalen Herrschaftsstrukturen konnten sich in den West- und Zentralalpen kontinuierlich aus ihren spätantiken Wurzeln weiterentwickeln. Im 8. und beginnenden 9. Jh. sprachen die Menschen aus diesem Teil der Alpen immer noch eine romanische Sprache, waren christlich und lebten in einer stark geschichteten Gesellschaftsstruktur, die sich laut Quellen nach spätantiken Rechtsgewohnheiten richtete. Im Gegensatz dazu erlebten
Clusterpolitik als Politikfeld an der Schnittstelle von Industrie-, Innovations- (F&E) und Regionalpolitik entwickelte sich Mitte der 1990er Jahre zuerst in einigen EU Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland. Mit einem Abstand von rund 10 Jahren begann die Herausbildung als eigenes Politikfeld in Frankreich. Die europäische Ebene begann ebenfalls erst ab Mitte der 2000er Jahre im Zusammenhang mit der Lissabon Strategie sich intensiver mit Clustern und Clusterpolitik zu beschäftigen und entwickelte ab 2008 Jahren einen systematischen Politikansatz. Der Anstoß zur Politikfeldentwicklung auf dem Gebiet der Clusterpolitik ging in Europa also gerade nicht von der EU-Ebene aus. Auch wenn das Politikfeld "EU-Clusterpolitik" einem erheblichen Wandel im Zuge der Europa 2020 Strategie unterlag, findet eine Koordinierung der mitgliedsstaatlichen Politiken durch die EU-Ebene bislang nicht statt und ist – soweit ersichtlich – von Seiten der EU auch nicht angestrebt. Die EU Clusterpolitik ist vielmehr komplementär und unterstützend zu den nationalen Politiken ausgerichtet. In der vorliegenden Arbeit wird aufgezeigt, dass sich die drei clusterpolitischen Arenen EU, Deutschland, Frankreich weitestgehend unabhängig voneinander entwickelten und jeweils eigenen von unterschiedlichen Institutionen, Kontexten, Traditionen und Pfadabhängigkeiten bestimmten Logiken folgten. Sowohl der vertikale als auch der horizontale Verflechtungsgrad ist gering zwischen EU und Mitgliedsstaaten. Verflechtungsmuster beginnen gerade erst sich auszudifferenzieren. Jedoch sind Policy-Transfer oder sogar Policy-Learning Prozesse zwischen den drei Arenen EU, Deutschland und Frankreich schon in Ansätzen erkennbar. Es gibt deutliche Unterschiede in den Clusterpolitiken Frankreichs und Deutschlands. Clusterpolitik wird in Deutschland in erster Linie auf Ebene der Länder konzipiert und implementiert, während sie in Frankreich nach wie vor vom Zentralstaat gesteuert wird – wenn auch mit zunehmend konzeptioneller Beteiligung der regionalen Ebene. Die Neuausrichtung der EU Clusterpolitik im Rahmen der Europa 2020 Strategie fand in Frankreich eine deutlich stärkere Resonanz als in Deutschland. Die Handlungslogik hinter den clusterpolitischen Maßnahmen der EU mit Bezug zur Lissabon-Strategie lag in der Verbesserung der Innovationsfähigkeit – die Handlungslogik der clusterpolitischen Maßnahmen im Rahmen der Europa 2020 Strategie liegt in der Modernisierung der industriellen Basis Europas durch Entwicklung neuer Wertschöpfungsketten. Die EU Clusterpolitik unterlag insofern einem erheblichen Wandel. ; La politique des clusters en tant que domaine politique à la croisée des politiques industrielle, de l'innovation (R & D) et régionale s'est développée au milieu des années 90 dans certains États membres de l'UE, dont l'Allemagne. Puis – avec un écart d'environ 10 ans – l'émergence de ce domaine politique a eu lieu en France. Le niveau européen n'a également commencé à traiter plus intensivement les clusters et la politique des clusters qu'au milieu des années 2000 dans le cadre de la stratégie de Lisbonne et a développé une approche politique systématique à partir de 2008. L'impulsion pour le développement d'une politique Européenne des clusters ne venait justement pas de l'UE. Même si le domaine de la politique des clusters a considérablement évolué au sein de la stratégie Europe 2020, l'UE n'a pas montré de tendance de coordination pour les politiques publiques de clusters de ses États membres. Au contraire, la politique de l'UE dans ce champ respectif est plutôt complémentaire et favorable vis-à-vis les politiques nationales. Il est montré que dans le domaine des clusters, les trois arènes politiques l'UE, l'Allemagne, et la France se sont développées en grande partie indépendamment les unes des autres et chacune a suivi sa propre logique déterminée par différentes institutions, contextes, traditions et dépendances de chemin. Le degré d'intégration vertical et horizontal est faible entre l'UE et les États membres. Les modèles entrelacés commencent tout juste à se différencier. Cependant, le transfert de politique ou même les processus d'apprentissage politique entre les trois arènes l'UE, l'Allemagne et la France commencent déjà à être reconnus. Il existe de nettes différences entre les politiques publiques des clusters en France et en Allemagne. La politique est conçue et mise en oeuvre en Allemagne, principalement au niveau des Länder, tandis qu'en France, elle est toujours dirigée par le gouvernement central – avec toutefois une forte implication régionale. La réorientation de la politique de l'UE en matière de clusters dans le cadre de la stratégie Europe 2020 a été prise plus clairement en France qu'en Allemagne. La logique derrière les mesures de politique de clusters de l'UE liées à la stratégie de Lissabon était d'améliorer la capacité d'innovation – la logique des mesures de politique de clusters dans le contexte de la stratégie Europe 2020 est de moderniser la base industrielle de l'Europe en développant de nouvelles chaînes de valeur. À cet égard, la politique de l'UE en matière de clusters a subi des changements considérables. ; Cluster policy as a policy area at the interface of industrial, innovation (R&D) and regional policies firstly emerged in the mid-1990s in some EU member states, including Germany. The corresponding development only started around 10 years later in France. The European level also began to deal more intensively with clusters and cluster policy in the mid-2000s in relation to the Lisbon strategy. A systematic policy approach has been developed from 2008 onwards. The impetus for creating a cluster policy in Europe just did not come from the EU level. Even if the policy field "EU cluster policy" has undergone significant changes in the course of the Europe 2020 strategy, the member states' policies have not yet been coordinated by the EU level and – as far as can be seen – the EU has not attempted to do so. The EU cluster policy can be seen rather complementary and supportive of national policies. The paper shows that the three arena of cluster policy EU, Germany and France emerged and developed largely independently of one another. Each arena followed its own logic, determined by different institutions, contexts, traditions and path dependencies. Both the vertical and the horizontal degree of integration is low between the EU and member states in this respective policy area. Intertwining patterns are just about to emerge. However, policy transfer or even policy learning processes between the three arenas EU, Germany and France can are already be recognized. There are clear differences in the cluster policies of France and Germany. In Germany, cluster policy is primarily designed and implemented at the regional level, while in France it is still controlled by the central government – albeit with increasing conceptual participation at the regional level. The realignment of the EU cluster policy as part of the Europe 2020 strategy received a much stronger response in France than in Germany. The rationale behind the measures of EU cluster policy related to the Lisbon strategy was to improve the ability to innovate – the rationale behind the measures of cluster policy within the framework of the Europe 2020 strategy lies in the modernization of Europe's industrial base through the development of new value chains. In this respect, EU cluster policy has undergone considerable change.