Daimler-Chrysler Hauptversammlung: Gegen Arbeitsplatzabbau
In: Politische Berichte, Heft 8, S. 16-17
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In: Politische Berichte, Heft 8, S. 16-17
In: Gewerkschaftliche Monatshefte, Band 48, Heft 11, S. 643-649
ISSN: 0016-9447
Der Rückgang von Beschaffungsausgaben und Rüstungsexporten ist in Westeuropa von den beteiligten Firmen relativ gut verkraftet worden, wobei die Beschäftigten oft nicht so gut weggekommen sind. Auch in den neunziger Jahren ist Konversion möglich geblieben. (Gewerkschaftliche Monatshefte / FUB)
World Affairs Online
In: KSPW-Kurzstudie 117
In: 1. Forschungs- und Förderphase 1992
In: Friedens-Forum: Zeitschrift der Friedensbewegung, Band 14, Heft 3, S. 16-17
ISSN: 0939-8058
In: Von der "Leutenot" und der "Not der Leute": Armut in Nordostdeutschland, S. 305-315
"In Ostdeutschland hat sich in sämtlichen ländlichen Regionen ein beispielloser Anpassungsprozess in der Landwirtschaft nach der Wende 1989/90 mit anhaltenden sozialen Folgen vollzogen. Zunächst wurden in fünf Jahren mehr als 80 Prozent der Beschäftigten freigesetzt. Dagegen baut sich eine Dekade später ein Fachkräftemangel auf, der die Perspektiven dieses nach wie vor bedeutsamen Wirtschaftssektors in ländlichen Räumen hemmen wird. Diese Entwicklung ist in vergleichbarer Weise weder in Westeuropa noch in anderen mittel- und osteuropäischen Transformationsländern vorzufinden." (Autorenreferat)
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen, Band 15, S. 4
ISSN: 0722-8333
Die Fraktion der CDU/CSU fordert, dass der von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegte Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes zurückgezogen wird. Die Bundesregierung wird aufgefordert, vor der Umsetzung von EU-Richtlinien zu prüfen, inwieweit die deutsche Gesetzgebung bereits ausreichenden Schutz gegen Diskriminierung bietet, bei der Umsetzung von EU-Vorgaben Beeinträchtigungen für die deutsche Wirtschaft so gering wie möglich zu halten und sich auf EU-Ebene für eine Revision der gesamten europäischen Antidiskriminierungsgesetzgebung einzusetzen. Der Entwurf wird als überflüssig, kompliziert und bürokratisch kritisiert, vor allem da er weit über die Vorgaben der EU-Richtlinien hinausgeht. Es wird befürchtet, dass vor allem auf kleinere und mittlere Betriebe, die sich keine eigene Rechtsabteilung leisten könnten, enorme Kosten zukommen. So könne ein potenzieller Arbeitnehmer, sobald er bei einer Einstellung übergangen wird, durch einfache Glaubhaftmachung darlegen, dies sei aus diskriminierenden Gründen geschehen, und der Arbeitgeber müsse vor Gericht das Gegenteil beweisen. Das neue Gesetz verbiete es, interessengeleitet zu unterscheiden, was den marktwirtschaftlichen Grundprinzipien des Aussuchens, Auswählens und Unterscheidens widerspreche. Im Ergebnis der Beratungen hat der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, dem Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags zu empfehlen. (IAB)
In: Subventionsbericht: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre, Heft Dr. 15/5718, S. 4
Die Fraktion der CDU/ CSU fordert, dass der von den Fraktionen SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vorgelegte Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes zurückgezogen wird. Die Bundesregierung wird aufgefordert, vor der Umsetzung von EU-Richtlinien zu prüfen, inwieweit die deutsche Gesetzgebung bereits ausreichenden Schutz gegen Diskriminierung bietet, bei der Umsetzung von EU-Vorgaben Beeinträchtigungen für die deutsche Wirtschaft so gering wie möglich zu halten und sich auf EU-Ebene für eine Revision der gesamten europäischen Antidiskriminierungsgesetzgebung einzusetzen. Der Entwurf wird als überflüssig, kompliziert und bürokratisch kritisiert, vor allem da er weit über die Vorgaben der EU-Richtlinien hinausgeht. Es wird befürchtet, dass vor allem auf kleinere und mittlere Betriebe, die sich keine eigene Rechtsabteilung leisten könnten, enorme Kosten zukommen. So könne ein potenzieller Arbeitnehmer, sobald er bei einer Einstellung übergangen wird, durch einfache Glaubhaftmachung darlegen, dies sei aus diskriminierenden Gründen geschehen, und der Arbeitgeber müsse vor Gericht das Gegenteil beweisen. Das neue Gesetz verbiete es, interessengeleitet zu unterscheiden, was den marktwirtschaftlichen Grundprinzipien des Aussuchens, Auswählens und Unterscheidens widerspreche. Im Ergebnis der Beratungen hat der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen SPD und Bündnis 90/ Die Grünen beschlossen, dem Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags zu empfehlen. (IAB)
In: Wirtschaftspolitische Diskurse, 113
World Affairs Online
In: Gewerkschaftliche Monatshefte, Band 28, Heft 5, S. 281-291
ISSN: 0016-9447
"In diesem Beitrag geht es nach einer kurzen Bestandsaufnahme über Ausmaß sowie Art und Weise des Arbeitsplatzabbaus infolge technischen Wandels und krisenhafter ökonomischer Entwicklung darum, rechtliche und gewerkschaftspolitische Möglichkeiten sowie Perspektiven einer Gegenwehr zu skizzieren. Dabei soll im Unterschied zur Diskussion um die Ausweitung der Mitbestimmung auf Unternehmensebene und ähnlich auch bei der Kontroverse um die sogenannte Investitionskontrolle bzw. Investitionslenkung nicht von institutionellen oder organisationsrechtlichen Fragestellungen (paritätische Besetzung von Aufsichtsräten, Bildung von Wirtschafts- und Sozialräten, Investitionsmeldestellen usw.), sondern von dem konkreten Problem des aktuell feststellbaren Arbeitsplatzrisikos ausgegangen werden. Von diesem Ansatz her wird untersucht, welche Instrumente geeignet sein konnten, die Berücksichtigung der Betroffenen effektiver als gegenwärtig zu gewährleisten." (Autorenreferat)
In: DIW-Wochenbericht, Band 55, Heft 39, S. 515-523
"Zwischen dem Bundesgebiet und dem Land Nordrhein-Westfalen bestehen deutliche Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung. Dies ist nicht allein durch die regionale Konzentration von Kohle und Stahl bedingt. Auch in den meisten anderen Wirtschaftzweigen expandierte die Produktion in Nordrhein-Westfalen nur unterdurchschnittlich. Vergleicht man die Entwicklung in den achtziger Jahren, so hat sich der Abstand zum übrigen Bundesgebiet im Vergleich zu den siebziger Jahren sogar noch etwas vergrößert. Dies ist nicht in erster Linie auf eine Ausweitung des Wachstumsggefälles in der Warenproduktion zurückzuführen, sondern auch auf die sich stärker öffnende Schere in den Dienstleistungsbereichen. Innerhalb Nordrhein-Westfalen konzentriert sich der Abbau von Arbeitsplätzen vor allem auf das Ruhrgebiet. Im Zeitraum 1970 bis 1986 ging die Zahl der Beschäftigten in dieser Region um 12,5 vH zurück, im übrigen Nordrhein-Westfalen waren es nur 3 vH, im übrigen Bundesgebiet 2,5 vH. Dies macht deutlich, wie stark die Situation in Nordrhein-Westfalen vom Ruhrgebiet geprägt wird. Die wichtigsten Indikatoren der wirtschaftlichen Entwicklung für Nordrhein-Westaflen ohne das Ruhrgebiet unterscheiden sich kaum von den Durchschnittswerten für das übrige Bundesgebiet. Die negative Entwicklung im Ruhrgebiet hätte zu einer noch höheren Arbeitslosenquote im Jahr 1986 geführt, wenn nicht die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter kaum gestiegen wäre. Dies war überwiegend eine Folge von Abwanderungen erwerbsfähiger Personen aus dem Ruhrgebiet." (Autorenreferat)
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 56, Heft 3, S. 149-156
ISSN: 0342-300X
"Im Beitrag geht es um die Beschäftigungssituation in den Betrieben der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes. Insgesamt zeigt sich, dass im überwiegenden Teil der Betriebe in der Zeit von Frühjahr 2000 bis Sommer 2002 die Gesamtbeschäftigung abgebaut wurde, damit hat das Thema Personalabbau die Arbeit der Betriebs- und Personalräte im Befragungszeitraum dominiert. Im Branchenvergleich ergeben sich allerdings Unterschiede in der Beschäftigungssituation, die Betriebe des Metall/ Elektro-Bereich etwa standen den Aussagen der Betriebsräte zufolge vergleichsweise gut dar. Atypische Beschäftigung breitet sich (in Betriebs- und Personalratsvertretenen) Betrieben weiterhin aus. Dabei ist eine differenzierte Betrachtung angebracht, denn gerade in Branchen mit hoher Frauenbeschäftigung ist auch der Anteil atypisch Beschäftigter auffällig hoch. Resümierend wird deutlich, dass im Rahmen der zunehmenden Beschäftigungsunsicherheit nachhaltige personalpolitische Konzepte an Bedeutung gewinnen." (Autorenreferat)
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 51, Heft 1, S. 39-54
ISSN: 0342-300X
World Affairs Online
In: DIW-Wochenbericht, Band 59, Heft 12/13, S. 131-162
Im Auftrag des Bundeswirtschaftsministers werden die Anpassungsprozesse der ostdeutschen Wirtschaft zwei Jahre lang untersucht und periodische Berichte geliefert. Der fünfte Bericht konzentriert sich auf die Situation in der Industrie, der Bauwirtschaft und in einigen Dienstleistungsbereichen. Außerdem wird zu Existenzgründungen und Beschäftigungsgesellschaften Stellung genommen. Es wird gezeigt, daß vor allem die ostdeutsche Industrie weiterhin große Probleme mit der wirtschaftlichen Umstrukturierung hat. Besser sind die Perspektiven im Baugewerbe sowie in den freien Berufen. Der Arbeitsplatzabbau setzt sich weiter fort. Erst für Ende 1992 wird eine Balance zwischen Personalabbau und -aufbau erwartet. (IAB)
In: Journal of monetary economics, Band 58, Heft 6-8, S. 666-680
In: WISO: Wirtschafts- und sozialpolitische Zeitschrift, Band 27, Heft 4, S. 133-147
ISSN: 1012-3059
"Es scheint mittlerweile evident, dass viele der Kennzeichen, die seit Jahren die Entwicklung der Beschäftigungssysteme auf deregulierten und flexibilisierten privaten Arbeitsmärkten prägen und zu einer Intensivierung und Prekarisierung der Arbeitsbedingungen geführt haben, nun auch auf (vormals) öffentliche Bereiche zutreffen. Die von Sozial- und Wirtschaftswissenschaftern, Arbeiterkammer, Gewerkschaften und Personalvertretern aufgezeigten Wirkungsmechanismen im Prozess der Liberalisierung und Privatisierung führen zu einer Verstärkung der Vermarktlichung der Arbeitsverhältnisse. Im Sektor der Dienste von allgemeinem (wirtschaftlichem) Interesse verläuft dieser Strukturwandel mit negativen Begleiterscheinungen wie Senkung des Beschäftigtenniveaus, Lohn- und Gehaltssenkungen, Flexibilisierung von Arbeitszeit und Beschäftigung, Intensivierung und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, Reduktion der Ausbildungs- und Qualifikationsmöglichkeiten. Parallel dazu kommt es zu einer weitreichenden Restrukturierung der kollektiven Interessenvertretung im öffentlichen Sektor. Dieser war durch eine überdurchschnittlich gute gewerkschaftliche Organisierung gekennzeichnet. Derzeit ist ein Prozess im Gange, der die sektor- und landesweiten Verhandlungssysteme dezentralisiert und fragmentiert, sodass die Aushandlung einheitlicher Beschäftigungsbedingungen zusehends erschwert wird. Die dargestellten Verschlechterungen sind nicht nur ein Problem der öffentlichen Beschäftigten und ihrer gewerkschaftlichen Vertretung. Es ist zu erwarten, dass diese Prozesse langfristig negativ auf die Beschäftigten im privaten Bereich rückwirken werden und eine Abwärtsspirale in den Beschäftigungssystemen Europas verstärken." (Autorenreferat)