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Mobbing im Arbeitsrecht
In: Die Personalvertretung: PersV : Fachzeitschrift des gesamten Personalwesens für Personalvertretungen und Dienststellen, Heft 11
ISSN: 1866-0185, 1868-7857
Mobbing aus Sicht des Schweizer Arbeitsrechts
In: Recht in privaten und öffentlichen Unternehmen Band 8
Arbeitsrecht: Diskriminierung / Fettleibigkeit
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 3
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
Arbeitsrecht: Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 11
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
Arbeitsrecht: Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 11
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
Arbeitsrecht: Schadensersatz/Diskriminierung/Scheinbewerbung
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 4
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
Arbeitsrecht gegen HIV/AIDS-Diskriminierung
In: Der Personalrat: Personal-Recht im öffentlichen Dienst, Band 25, Heft 10, S. 396-401
ISSN: 0175-9299
Teilzeitarbeit und Arbeitsrecht: zur mittelbaren Diskriminierung von Frauen
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 40, Heft 10, S. 627-635
ISSN: 0342-300X
"Ca. 93 v. H. der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. Sie werden bei arbeitsrechtlichen Regelungen und Maßnahmen (Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, betriebliche Einheitsregelungen und Einzelmaßnahmen) gegenüber Vollzeitbeschäftigten erheblich benachteiligt. Soweit diese Ungleichbehandlungen begründet werden, werden die alten 'Doppelverdienerargumente' vorgebracht. Teilzeitbeschäftigte seien - da sie weniger auf ihre Arbeit angewiesen seien - auch weniger schutzbedürftig. Das Gleichberechtigungsgebot der Verfassung verbietet jedoch ebenso wie die EG-Rechtslage derartige mittelbare Diskriminierungen von Frauen. Nur wenn das Verbot der mittelbaren Diskriminierung konsequent auf teilzeitbeschäftigte Frauen angewandt wird, kann verhindert werden, daß diskriminierende 'Sonderrechte' zu Lasten von Frauen weiter zunehmen." (Autorenreferat)
Familienrecht und Arbeitsrecht: zur mittelbaren Diskriminierung von Frauen
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 44, Heft 2, S. 81-88
ISSN: 0342-300X
"Unter dem Blickwinkel der mittelbaren Frauendiskriminierung, die nach europäischem und innerdeutschem Recht (Art. 3 Abs. 2 und 3 GG, Paragraph 611a BGB) verboten ist, zeigt sich, daß die zentralen Normen des Arbeitsrechts auf dem Leitbild der patriarchalischen Ehe und Familie beruhen. Die Tatsache, daß der Zusammenhang zwischen Frauenbenachteiligung und ihrer Arbeit in Ehe und Familie bewußt ignoriert wird, führt zu immer neuen Benachteiligungen, die - unter der Flagge scheinbarer Rechtsgleichheit - das Machtungleichgewicht zwischen den Geschlechtern verfestigen. Gegenstrategien sind nur dann erfolgversprechend, wenn sie die künstlich getrennten Bereiche der Produktions- und Reproduktionssphäre wieder 'zusammendenken'." (Autorenreferat)
Arbeitsrecht: Kündigung/Diskriminierung wegen der Religion
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 4
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
Arbeitsrecht: Mittelbare Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Frauen
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 11
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
Arbeitsrecht: Gleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigen – Diskriminierung
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 9
ISSN: 1868-7938, 1864-8479