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Arbeitsuchend, aber (noch) nicht arbeitslos: Was kommt nach der Meldung?
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 69, Heft 4, S. 292-299
ISSN: 0342-300X
"Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, müssen sich spätestens drei Monate vorher arbeitsuchend melden; bei späterer Kenntnis innerhalb von drei Tagen. Ob diese Regel effektiv ist, lässt sich derzeit nicht untersuchen, da eine Vergleichsgruppe fehlt. Eine vorgelagerte Frage ist, wie lange es nach einer Meldung dauert, bis Arbeitsuchende tatsächlich arbeitslos werden bzw. eine neue Beschäftigung aufnehmen. Für Registrierungen in den Monaten November 2012 bzw. Juli 2013 zeigt sich: 90 Tage nach Meldung waren bereits 60 bzw. 40 % der Personen arbeitslos geworden. Drei Monate vor Beschäftigungsende können sich vor allem unbefristet Beschäftigte mit langer Betriebszugehörigkeitsdauer (und damit längerer Kündigungsfrist) sowie befristet Beschäftigte (die ihr Vertragsende kennen) arbeitsuchend melden. Während die erste Gruppe nur einen geringen Anteil der Arbeitsuchenden ausmacht, sind mehr als ein Drittel befristet beschäftigt. Von Letzteren sind fünf Monate nach Meldung 40 % immer noch beim alten Arbeitgeber beschäftigt. Bei ihnen hat die frühzeitige Meldung die Arbeitsmarktchancen vermutlich nicht beeinflusst, aber Vermittlerkapazitäten gebunden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Grundsicherung Arbeitsuchende: "Zwangsrente"
In: Die Sozialgerichtsbarkeit: SGb : Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, Heft 7
ISSN: 1864-8029
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Einrichtungsbegriff
In: Die Sozialgerichtsbarkeit: SGb : Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, Heft 9
ISSN: 1864-8029
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Eingliederungsbeitrag
In: Die Sozialgerichtsbarkeit: SGb : Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, Heft 3
ISSN: 1864-8029
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Warmwasseraufbereitung
In: Die Sozialgerichtsbarkeit: SGb : Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, Heft 4
ISSN: 1864-8029
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Fahrkosten
In: Die Sozialgerichtsbarkeit: SGb : Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, Heft 12
ISSN: 1864-8029
Die Mitwirkung des Arbeitsuchenden bei der Sachverhaltsaufklärung
In: Die Sozialgerichtsbarkeit: SGb : Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, Heft 6
ISSN: 1864-8029
Zum Sanktionsmoratorium der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 16.5.2022 äußerte sich das IAB mit dieser Stellungnahme (nach IAB-Stellungnahme 3/2022 zum Referentenentwurf) zum Entwurf der Bundesregierung für ein Elftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – mit dem ein bis 31.12.2022 befristetes Sanktionsmoratorium bei Pflichtverletzungen der Bezieher von Leistungen nach dem SGB II eingeführt werden soll – und zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Thema der Anhörung war ferner ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, der erst am Tag der Anhörung vorgelegt wurde und zu dem daher schriftlich nicht Stellung genommen wurde. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE fordert die komplette (dauerhafte) Streichung von Sanktionen und betont, dass Sanktionen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwar in begrenztem Maß verfassungsrechtlich möglich sind, auf Sanktionen aber verzichtet werden kann. Die Stellungnahme behandelt zunächst Inhalt und Einordnung des Gesetzesentwurfs. Anschließend werden Inhalt und Einordnung des Änderungsantrags unter folgenden Aspekten erörtert: Mangellagen infolge von Sanktionen, kontraproduktive Wirkungen von Sanktionen auf arbeitsmarktpolitische Ziele und mittelbar diskriminierende Wirkungen von Sanktionen, sodass bestimmte Personengruppen häufiger als andere von Sanktionen betroffen sind. Aus den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen lasse sich weder ein Sanktionsmoratorium noch eine Abschaffung der Sanktionen im SGB II begründen; plädiert wird stattdessen für eine grundlegende Sanktionsreform.
BASE
Acht Jahre Grundsicherung für Arbeitsuchende
In: IAB-Bibliothek 347
Acht Jahre nach der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2005 zieht das IAB erneut Bilanz. Der Bericht fasst die Ergebnisse aus der SGB-II-Forschung des IAB in den Jahren 2009 bis 2012 zusammen und stellt die Befunde in einen größeren Zusammenhang. Der Stand des Wissens zur Struktur und Dynamik im Leistungsbezug wird ebenso dargelegt wie die Erkenntnisse zum Prozess der Aktivierung und der Betreuung. Zudem präsentiert der Band Forschungsbefunde zu den Wirkungen der arbeitsmarktpolitischen Instrumente sowie zu den gesamtwirtschaftlichen Effekten der Reformen. Die Autoren zeigen auf, wo die Grundsicherung heute steht und wo - aus Sicht der Forschung und der Praxis - die künftigen Herausforderungen liegen.
Behinderte Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
In: Schriftenreihe Studien zum Sozialrecht Band 58
SGB II: Grundsicherung für Arbeitsuchende : Kommentar
In: Gelbe Erläuterungsbücher
Das SGB II regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und ist Teil des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV"). Es hat die bis dahin geltenden Regelungen der Arbeitsförderung und der Sozialhilfe für Arbeitsuchende weitgehend zusammengeführt und beide sozialrechtlichen Instrumente miteinander verzahnt. Ausgewiesene Experten erläutern diese Materie systematisch, fundiert und prägnant anhand der sich in der Praxis stellenden Probleme. Schwerpunkte der Kommentierung: Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, Zumutbarkeit von Beschäftigungen und Absenkung von Leistungen, Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, Leistungsarten, insbesondere Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Einstiegsgeld, Rechtsschutz. Ein umfassendes Sachregister hilft beim raschen Auffinden der gesuchten Information. (Verlagswerbung)
Die Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende ; Eine Analyse des Entscheidungsprozesses
Im Zuge der 2002 ins Leben gerufenen Hartz IV-Reform, bei der die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammengelegt wurden, entstand ein Organisationskompromiss bezüglich der Zusammenarbeit der bis dahin für die Arbeitslosenhilfe zuständigen Bundesagentur für Arbeit (BA) und den für die Sozialhilfe verantwortlichen Kommunen. Sowohl die BA als auch die Kommunen wurden im Zuge dieser Reform zu Trägern der neugeschaffenen Grundsicherung. Mit dem Ziel, die "Leistung aus einer Hand" erbringen zu können, richtete man zum 01. Januar 2005 Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) zwischen beiden Trägern ein, die die Grundsicherung für Arbeitsuchende als Regelfall umsetzten. Daneben wurde für 69 Kreise und kreisfreie Städte für eine Experimentierphase von sechs Jahren die Möglichkeit eröffnet, als Optionskommunen beziehungsweise zugelassene kommunale Träger (zkT) die Umsetzung der Grundsicherung in alleiniger Verantwortung zu übernehmen und alternative Eingliederungsmodelle zu testen. In seinem Urteil vom 20. Dezember 2007 sah das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in der Zusammenarbeit der BA mit den Kommunen innerhalb der ARGEn eine unzulässige und mit dem Grundgesetz (GG) nicht vereinbare Mischverwaltung. Die vorliegende Arbeit analysiert den im Nachgang des Bundesverfassungsgerichtsurteils im Zeitraum von 2007 bis 2010 ablaufenden mäanderhaften und in seinem Verlauf auf den ersten Blick widersprüchlichen Entscheidungsprozess zur Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende, an dessen Ende die Verankerung der Mischverwaltung in Form der gemeinsamen Einrichtungen sowie der Verstetigung und zahlenmäßigen Ausweitung der zkT steht. Das Ergebnis des Entscheidungsprozesses wird als "problemlösungsorientierter Kompromiss des politisch und organisatorisch Machbaren" gewertet, der berücksichtigt, dass eine am Grundsatz der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung ausgerichtete und somit verfassungskonforme Ausgestaltung der Grundsicherung mit der komplexen Realität der politischen ...
BASE
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Leistungsausschluss / AsylbLG
In: Die Sozialgerichtsbarkeit: SGb : Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, Heft 2
ISSN: 1864-8029