Contracting with Artificial Intelligence
In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht: The Rabel journal of comparative and international private law, Band 87, Heft 4, S. 672
ISSN: 1868-7059
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In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht: The Rabel journal of comparative and international private law, Band 87, Heft 4, S. 672
ISSN: 1868-7059
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Intro -- Zum Inhalt/Zu den Autoren -- Titel -- Vorwort -- Bearbeiterverzeichnis -- Im Einzelnen haben bearbeitet -- Inhaltsverzeichnis -- Kapitel 1 Einführung -- I. Definitionsversuche -- II. Zur Geschichte der KI -- III. Gang der Darstellung -- 1. KI-Grundlagen und Verständnisbildung zwischen Informatikern und Juristen -- 2. Europarechtliche Perspektive -- 3. Deliktische Haftung und Produkthaftung -- 4. KI-Vertragsrecht -- 5. Rechtsdogmatik -- 6. Geistiges Eigentum -- 7. Datenschutz -- 8. Gesellschaftsrecht -- 9. Weitere Rechtsgebiete: Verbraucherschutz, Arbeitsrecht, Strafrecht, anwaltliches Berufsrecht -- 10. Aufsichtsrecht -- IV. Exkurs: Rechtsanwendung durch KI? -- V. Ausblick -- Kapitel 2 Technische Hintergründe -- Kapitel 2.1 Technische Grundlagen -- I. Einleitung -- II. Die vier technischen Bereiche der "Künstlichen Intelligenz" -- 1. Mustererkennung -- a) Explizit programmierte, analytische Verfahren -- b) Selbstlernende Verfahren der Mustererkennung -- 2. Maschinelles Lernen -- a) Automatische Generierung von Kategorisierungen -- b) Automatische Ermittlung von Zusammenhängen -- c) Neuronale Netze und Deep Learning -- aa) Nutzungsphase -- bb) Lernphase -- cc) Strukturelle Elemente -- 3. Expertensysteme -- 4. Maschinelles Planen und Handeln -- III. Kritische Eigenschaften von Systemen der Künstlichen Intelligenz -- 1. Schwer vorhersehbare Fehlermöglichkeiten beim Einsatz in komplexen Umgebungsszenarien -- 2. Fähigkeit zum autonomen Handeln -- 3. Einsatzbereiche mit erheblichem Einfluss auf Mensch und Umwelt -- 4. Geringer Grad der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Verhaltensregeln -- 5. Änderbarkeit der Verhaltensregeln im laufenden Betrieb -- 6. Beispiel "Autonomes Fahren" -- IV. Heutige Möglichkeiten und Grenzen von KI -- 1. Automatisierung geistiger und physischer Arbeit -- 2. "Übermenschliche" kognitive Einzelleistungen.
In: Schweizerische Ärztezeitung: SÄZ ; offizielles Organ der FMH und der FMH Services = Bulletin des médecins suisses : BMS = Bollettino dei medici svizzeri
ISSN: 1424-4004
In: TUTS - Working Papers, Band 4-2003
So wie die technologische Perspektive durch die "Gesellschaftsblindheit" getrübt ist, so ist die soziologische Sichtweise durch eine starke "Technikvergessenheit" behindert.Um die Einseitigkeiten der Ansätze zu überwinden, brauchen wir eine Sicht, die über die beiden disziplinären Fokussierungen hinausgeht und eine transdisziplinäre Optik ermöglicht. Der vorliegende Beitrag will eine solche "hybride" Sichtweise erproben. Diese kombiniert die technologische und die soziologische Brille und macht alle Beziehungen zu ihrem heterogenen Gegenstand: die Interaktionen zwischen Menschen, die Interferenzen zwischen Dingen und die Interaktivitäten zwischen Dingen und Menschen. Dahinter steckt insgesamt die These, dass Techniken nicht ohne Referenz zu den Praktiken des Entwurfs und der Nutzung und zu den institutionellen Einbettungen angemessen verstanden werden können. Dies wird an der Zukunft der künstlichen Intelligenz aus einer sozionischen Perspektive behandelt. Den Prognosen und Prophezeiungen der Technologen und den Kritiken und rekonstruktiven Analysen der Soziologen wird damit eine prospektive Analyse gegenübergestellt, in der die Interaktivitäten zwischen technischen Dingen und menschlichen Handlungen für die Skizzierung eines Zukunftsszenarios in hybrider Konstellation herangezogen werden. Dazu wählt der Autor zur Veranschaulichung Beispiele aus dem Bereich intelligenter Mobilität (Roboter). (ICA2)
Üblicherweise verbindet man von vornherein die Entscheidungssysteme der Artificial Intelligence mit dem Gedankengut von rationalen Überzeugungen und Ergebnissen, wobei sich die technikfreisetzenden und -begrenzenden Zielvorstellungen schon irgendwie vernünftig und sinnvoll handhaben lassen können. In weiten Teilen trifft das auch tatsächlich zu. Diese schon klassisch zu nennende Annahme erhält jedoch eine völlig andere Qualität durch die zunehmende Fragmentisierung von Codes sowie durch die Informatisierung der Dinge und ihrer smarten Vernetzung, was sich in einer Juridifizierung der dinglichen Umwelt äußert. Geht man über das Internet der Dinge oder die Industrie 4.0 hinaus und folgt dem Imperativ des Innovationszwangs betritt man das Gebiet des Bioinformationsrechts1, bei dem eine Verschmelzung von Dingen mit Menschen rechtlich untersucht wird. Dabei kann man feststellen, dass die heute am naheliegendsten Bedenken bei der Umsetzung der Rechte, wie z.B. auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, der Schutz der Privatsphäre oder das Gleichheitsgrundrecht, in der Technik- und Gesetzesfolgenabschätzung nicht weit genug reichen. Ein relevanter und nicht zu unterschätzender Prüfstein für das Konzept der Menschenrechte ist meines Erachtens das Grundrecht der Kunstfreiheit. Warum? Zum einen wird die Kunstfreiheit wohl erst spät in der Entwicklung der Künstlichen Intelligenz zum juristischen Problem heranreifen, jedoch sollte sie aufgrund ihrer Komplexität und existenziell wichtigen Bedeutung so früh wie möglich mitbedacht und gegebenenfalls implementiert werden. Zum anderen ist sie, anschaulich gesprochen, als 'leibliches Pendant' und gleichberechtigte, oftmals vernachlässigte 'kleine Schwester' zur Meinungsfreiheit bzw. Gedankenfreiheit in philosophischer und technologischer Darstellungs- und Denkweise etwas völlig Anderes als diese. In meinem Beitrag werde ich die Implikationen näher beleuchten und ausführen, welche weitreichende Konsequenzen dies auf die Fähigkeit der Entscheidungsfindung und das ...
BASE
Blog: netzpolitik.org
Who makes the decisions in automated warfare? And who bears the responsibility? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com rishiWarfare is becoming digitalized and automated. This is shifting the role of citizens within the Geneva Conventions. We urgently require new solutions and international agreements.
In: Zeitschrift für Informationsrecht: ZIR, Band 11, Heft 1, S. 1
ISSN: 2309-754X
In: TATuP - Zeitschrift für Technikfolgenabschätzung in Theorie und Praxis / Journal for Technology Assessment in Theory and Practice, Band 33, Heft 1, S. 64-67
In: Gender: Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft, Band 15, Heft 1, S. 11-25
ISSN: 2196-4467
Algorithmen werden als zentrale Akteure der digitalen Transformation gehandelt. Künstliche Intelligenz (KI) wird als Lösung für dringende aktuelle und zukünftige Probleme in der Medizin gerahmt. Der Beitrag geht der Frage nach, wie – oft unbewusst – faktisch diskriminierende Werte sozialer Ordnung in Algorithmen eingeschrieben werden und der weithin beklagte Gender Bias sowie rassistische Diskriminierung fortgeschrieben oder sogar verstärkt wird. Es wird erörtert, wie eine mit KI verbundene Automatisierung von Diskriminierung Ansprüche an ein gleichberechtigtes Zusammenleben vielfältiger und widersprüchlicher menschlicher Existenz erneut breit diskutierbar macht. Im Beitrag werden diese Fragen anhand des Einsatzes von KI bei der Hautkrebs- und der Brustkrebsdiagnose erörtert. Diese werden mit theoretischen und methodischen Zugängen aus der Genderforschung, die sozialen Konstruktivismus, Poststrukturalismus und New Materialism mit Ansätzen der Intersektionalitätsforschung und der Queer Theory verbinden, konfrontiert.
Blog: RSS-Feed soziopolis.de
Call for Abstracts for a Special Issue of Socius: Sociological Research for a Dynamic World. Deadline: June 1, 2023
In: Die Friedens-Warte: journal of international peace and organization, Band 95, Heft 3-4, S. 290
ISSN: 2366-6714
In: Privacy in Germany: PinG ; Datenschutz und Compliance, Heft 5
ISSN: 2196-9817
Künstliche Intelligenz (KI) birgt das Versprechen, große Datenmengen schneller und zuverlässiger zu analysieren, als Menschen dies können. Ist es also auch möglich, mit KI-Systemen die für diplomatische Verhandlungen relevanten Informationen so auszuwerten, dass dadurch ein signifikanter strategischer Mehrwert entsteht? Wir gehen dieser Frage zunächst anhand von zwei explorativen Fallstudien nach. Die erste dreht sich um die Verhandlungen für eine deutsch-österreichische Zollunion in den Jahren 1930/31. Hier zeigen wir, wie KI-Systeme genutzt werden könnten, um für Zwecke der Strategiebildung automatisiert ein Spektrum möglicher Szenarien zu entwickeln. In der zweiten Fallstudie geht es um die Verhandlungen um die sogenannte Cybercrime-Resolution im Rahmen der Vereinten Nationen (VN). In Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt wurde für die Studie untersucht, ob und in welcher Form KI-Systeme geeignet sind, das Verhalten von Staaten in der VN-Generalversammlung zu prognostizieren. Ausgehend von den beiden Fallstudien nehmen wir in einer systematischen Zusammenschau weitere Möglichkeiten in den Blick, KI als Instrument für die Diplomatie zu nutzen, zum Beispiel beim automatisierten Monitoring öffentlicher Medien rund um einen Verhandlungsprozess. KI ist heute noch oft fehleranfällig und wird absehbar nicht die Urteilskraft erfahrener Diplomaten ersetzen können. Als unterstützendes Instrument jedoch hat KI das Potenzial, einen möglicherweise unverzichtbaren Beitrag zur Vorbereitung und Durchführung diplomatischer Verhandlungen zu leisten. Die deutsche Außenpolitik sollte die Voraussetzungen dafür schaffen, die Einsatzmöglichkeiten von KI und anderen Methoden der Datenanalyse für die Zwecke der Verhandlungsdiplomatie weiter zu explorieren; außerdem sollte sie eine "außenpolitische Datenstrategie" entwickeln und normative Leitlinien für die Nutzung von KI im Kontext der Diplomatie einziehen. (Autorenreferat)
In: Umweltwissenschaften und Schadstoff-Forschung: UWSF ; Zeitschrift für Umweltchemie und Ökotoxikologie ; Organ des Verbandes für Geoökologie in Deutschland (VGöD) und der Eco-Informa, Band 11, Heft 4, S. 190-190
ISSN: 1865-5084
In: Journal für Rechtspolitik: JRP, Band 31, Heft 1, S. 60
ISSN: 1613-754X