Aufgabenverteilung und Politikverflechtung
In: Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, S. 56-105
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In: Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, S. 56-105
In: Umwelthaftungsrecht als Instrument der europäischen Umweltpolitik, S. 197-227
In: Handbuch Föderalismus - Föderalismus als demokratische Rechtsordnung und Rechtskultur in Deutschland, Europa und der Welt: Bd. 3, Entfaltungsbereiche des Föderalismus, S. 485-513
Nach der Föderalismusreform 2006 wurde das in der Kompetenzordnung des Grundgesetzes bislang unbekannte Institut der Abweichungsgesetzgebung zugunsten der Länder vorgesehen. Die Länder erhalten hierdurch auf bestimmten Gebieten der konkurrierenden Gesetzgebung das Recht, als Ausnahme von der Grundregel des GG ("Bundesrecht bricht Landesrecht") von einem bestehenden Bundesgesetz abzuweichen und eigene Regelungen zu treffen. In diesem Fall gilt das zuletzt verabschiedete Gesetz. Die Bundeskompetenz erfasst zukünftig das gesamte Lebensmittelrecht (auch Hausschlachtungen), nicht nur den Verkehr mit Lebensmitteln, sowie Regelungen für alle Tiere, soweit ein enger Zusammenhang mit der Sicherheit der von ihnen gewonnenen Lebensmittel besteht. In die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder sind folgende Materien übergegangen: landwirtschaftlicher Grundstücksverkehr, landwirtschaftliches Pachtwesen, Flurbereinigung, Siedlungs- und Heimstättenwesen. Mit der Verlagerung des landwirtschaftlichen Bodenrechts wird dem Bund die Möglichkeit genommen, aus seiner Sicht nachteiligen Entwicklungen entgegenzuwirken. (ICB2)
In: Handbuch Föderalismus - Föderalismus als demokratische Rechtsordnung und Rechtskultur in Deutschland, Europa und der Welt, S. 485-513
In: Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - Band 2
In: Rußland und die Dritte Welt: auf der Suche nach dem verlorenen Imperium?, S. 67-89
Der Verfasser skizziert zunächst die Rüstungsexportpolitik der Sowjetunion in den Jahren 1971 bis 1991, um vor diesem Hintergrund Umfang und Struktur der russischen Waffenlieferungen in die Staaten der Dritten Welt zu analysieren. Asien, der Nahe und Mittlere Osten, Afrika sowie Mittel- und Südamerika bilden hierbei die geographischen Schwerpunkte der Untersuchung. Es schließt sich eine Darstellung der seit 1992 mehrfach geänderten Aufgabenverteilung bei Abwicklung und Kontrolle der Rüstungsexporte an. Seit 1992 ist die Russische Föderation bemüht, den rückläufigen Trend der Rüstungsexporte umzukehren. Die weitere Entwicklung der russischen Rüstungsexportpolitik muß jedoch als ungewiß beurteilt werden. (ICE)
In: Institutionenbildung in Ostdeutschland: zwischen externer Steuerung und Eigendynamik, S. 275-310
Über die Notwendigkeit einer Neuregelung der Aufgabenverteilung zwischen Haupt- und Bezirksverwaltung ("Funktionalreform"), der Neustrukturierung der Verwaltungsorganisation ("Deregulierung", "Entbürokratisierung", "Bürgernähe") und der Einführung betriebswirtschaftlicher Organisations- und Entscheidungsabläufe ("Dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung", "betriebswirtschaftliche Anreizsysteme", "lean management", u.a.m.) in die öffentliche Verwaltung wird in Berlin bereits länger als zehn Jahre diskutiert. Der vorliegende Beitrag beschreibt, welche Erwartungen an diese derzeit umfangreichste "Verwaltungsmodernisierung" einer bundesdeutschen Verwaltung gestellt werden. Dies sind hauptsächlich: Kostensenkung bei Leistungssteigerung, Qualitätsorientierung und höherer Arbeitszufriedenheit, transparente Finanzstrukturen und Zuweisungskriterien, Neuregelung des Verhältnisses von bezirklicher Dezentralisation und landesweiter Zentralisation. (ICE)
In: Deutsche Verteidigungspolitik, S. 109-132
Der Beitrag widmet sich im Rahmen des Sammelbandes zur deutschen Verteidigungspolitik dem Bundesministerium für Verteidigung. Nach einer kurzen geschichtlichen Skizze wendet sich der Beitrag der Struktur und Aufgabenverteilung des Ministeriums sowie der Funktion des Bundesministers für Verteidigung zu. Dabei erfolgt ein Blick auf die Aufbauorganisation des Bundesministeriums der Verteidigung und es werden in dem Beitrag die einzelnen Abteilungen betrachtet: die Abteilung Politik, Abteilung Haushalt und Controlling, Abteilung Recht, Abteilung Planung, Abteilung Führung Streitkräfte, Abteilung Strategie und Einsatz, Abteilung Personal, Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung sowie die Abteilung Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen. Der abschließende Abschnitt des Beitrags beschreibt die Ablauforganisation des Bundesministeriums der Verteidigung. (ICA2)
In: Streitkräfte im gesellschaftlichen Wandel: sozialwissenschaftliche Analysen zum Selbst- und Umweltverständnis moderner Streitkräfte, S. 303-324
Der Aufsatz fragt nach den strukturellen Bedingungen und Möglichkeiten der Innovationsfähigkeit militärischer Organisationen vor dem Hintergrund einer sich wandelnden Umwelt. Diese Frage wird exemplarisch am Übergang von der Stab-Linien-Organisation zur Projekt-Matrix-Organisation im Bereich komplexer Großprojekte (z.B. Starfighter) dargestellt und diskutiert. Bei dieser Organisationsform sind zwei oder mehr überlappende Kompetenzbereiche vorhanden, so daß eine ausführende Stelle zwei oder mehr vorgesetzte Instanzen haben kann. Ziel ist eine optimale Allokation begrenzter Mittel durch Dezentralisation der Entscheidungsbefugnisse. Der Autor analysiert Effizienz, Innovationswirkung, Aufgabenverteilung, Kommunikationsstruktur, Führungsverhalten und Motivationswirkung dieser Organisationsform und kommt zu dem Schluß, daß sie Wandlungsvermögen und rationale, leistungssteigernde Konfliktverarbeitung erlaubt, sofern die in ihr arbeitenden Menschen fähig und bereit sind, sich ihr anzupassen. (MH)
In: Handbuch Föderalismus - Föderalismus als demokratische Rechtsordnung und Rechtskultur in Deutschland, Europa und der Welt: Bd. 1, Grundlagen des Föderalismus und der deutsche Bundesstaat, S. 179-195
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Entwicklung und den Stand des bundesdeutschen Föderalismus. Zunächst beschreibt der Beitrag die Charakteristika des deutschen Bundesstaates. Hier betrachtet der Beitrag die Aufgabenverteilung nach Funktionen sowie den intrastaatlichen Verbundföderalismus. Anschließend skizziert der Beitrag die Entwicklung des bundesdeutschen Föderalismus: hier unterscheidet er die erste Phase von der Verfestigung zentripetaler Tendenzen in der zweiten Phase und wirft schließlich einen Blick auf die Veränderungen seit der deutschen Vereinigung. Der dritte Abschnitt beschäftigt sich mit dem Reformbedarf und der Reformierbarkeit des deutschen Bundesstaates. Hier stehen Reformerfordernisse und Reforminhalte, die Föderalismusreform seit 2006 sowie die Verfassungsreform in der föderalen Parteiendemokratie im Fokus der Betrachtung. Danach widmet sich der Beitrag den Parteien und Parteiensystemen im deutschen Bundesstaat und weist abschließend auf widersprüchliche Entwicklungen hin. (ICB2)
In: Staat ohne Verantwortung?: zum Wandel der Aufgaben von Staat und Politik, S. 467-495
Der Autor plädiert für einen Gewährleistungsstaat, der in erster Linie komplementäre Verantwortung für die Gewährleistung eines bestimmten Angebots an öffentlichen Aufgaben übernimmt. Die Aufgabe der staatlichen Institutionen besteht darin, die Rahmenbedingungen zu gewährleisten, die erforderlich sind, damit andere Akteure und Institutionen ihre Aufgaben im Sinne der politisch Repräsentierten erfüllen. Die Gewährleistungsverantwortung des Staates beschreibt dabei sowohl eine bereits diagnostizierbare Veränderung der Aufgabenverteilung zwischen dem Staat, dem privaten und dem dritten Sektor als auch eine Norm, welche die Gemeinwohlverantwortung des Staates unterstreicht. Um den Gewährleistungsstaat nicht synonym mit dem Abbau staatlicher Aufgaben zu denken, muss deutlich gemacht werden, dass es um die gemeinsame Produktion von öffentlichen Gütern geht. Der Staat gibt zwar Verantwortung an andere Akteure ab, eröffnet jedoch Möglichkeiten neuer Governancestrukturen, die eine Enthierarchisierung staatlichen Wirkens und die Flexibilisierung der Teilhabe unterschiedlichster Akteure mit sich bringen. (GB)
In: Zwischen Machtkritik und Machtgewinn: feministische Konzepte und politische Realität, S. 91-107
Mit der quantitativen Studie über SPD-Ratsmitglieder in Nordrhein-Westfalen wird sowohl die Aufgabenverteilung von Frauen und Männern in der Kommunalpolitik als auch ihr jeweiliges politisches Selbstverständnis untersucht. Begonnen wird mit einer Bestandsaufnahme des Forschungsstands zur aktuellen Lage von Frauen in der institutionalisierten Politik. Dann werden erste Ergebnisse einer Befragung zum Macht- und Politikverständnis der Kommunalpolitiker und -politikerinnen angeboten. Mit drei unterschiedlichen Beschreibungen zum Machtbegriff (einen von Weber und zwei von Arendt) wird festgestellt, wie sich Frauen und Männer, die unmittelbar mit der Umsetzung von politischen Zielen befaßt sind, in ihrer Machtakzeptanz unterscheiden. Die These, daß Männer eher die Beschreibung von Weber und Frauen eher den Begriff von Macht nach Arendt wählen, wird in der empirischen Untersuchung nicht bestätigt: Frauen und Männer bevorzugen mit großer Mehrheit die Machtdefinition, in der Macht als aushandelbarer Kompromiß beschrieben wird. Macht als Möglichkeit, andere auch gegen Widerstand zu beeinflussen, wird von Frauen und Männern gemeinsam an letzter Stelle genannt. (ICA)
In: Frauenwiderspruch: Alltag und Politik, S. 83-109
Bestandteile, Ziele und Taten der konservativen Familien- und Sozialpolitik der Wende werden in ideologiekritischer Absicht dargelegt. Die Autorin stellt eine enge Verknüpfung der konservativen Familienpolitik mit der Frauenfrage fest. Kennzeichen dieser Politik sind ein substantielle Reduktion der Frauen auf Hausfrauentum und Mutterschaft sowie eine als folgenschwer beurteilte Umdeutung zentraler Begriffe der Frauenemanzipation. Folgende Ziele der konservativen Politik werden eruiert: (1) die Frau wird auf traditionelle Rollen- und Aufgabenverteilung festgelegt, (2) die Rückführung der Frauen in den familiären Bereich geschieht in bevölkerungspolitischer Absicht und (3) die Rückorientierung der Frau auf die Familie dient der Entlastung des Arbeitsmarktes und der Unterlaufung der Frauenforderung nach verkürzten Arbeitszeiten. Den Konservativen wird vorgeworfen, daß sie die Familienarbeit kaum anerkennen, was sich in der restriktiven Renten- und Sozialpolitik sowie im Scheidungsrecht äußert. Es werden unzureichende finanzielle und rechtliche Hilfen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Sparmaßnahmen zu Lasten der Familien festgestellt. (KG)
In: Die Europäische Verfassung in der Analyse, S. 105-135
Demokratische Legitimation und Kontrolle europäischen Regierungshandelns setzen Transparenz in der Frage voraus, wer in Europa wofür verantwortlich ist. Eine Verfassung für die Europäische Union bleibt graue Theorie, solange ihre konstitutionelle Grundordnung keinen Aufschluss darüber gibt, welche Aufgaben dieses Europa erfüllen soll. Ein entsprechend hoher Stellenwert hat die Neugestaltung des Kompetenzgefüges in der EU-Verfassung von 2004. Der vorliegende Beitrag diskutiert drei unterschiedliche Dimensionen der Kompetenzdebatte, die im Zuge der Verfassungsgebung angegangen wurden:(1) die Schaffung einer transparenteren und trennschärferen Zuständigkeitssystematik; (2) die Neuordnung der Aufgabenverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten bzw. - so vorhanden - ihren Regionen; (3) eine demokratisch hinreichend legitimierte und effiziente Kompetenzausübung auf EU-Ebene, einschließlich einer wirksameren Kontrolle der Anwendung des Subsidiaritätsprinzips und der Vereinfachung der europäischen Rechtsetzungsinstrumente. Insgesamt braucht Europa eine Zuständigkeitsordnung, die dem Bürger zuverlässiger Aufschluss darüber gibt, welche Eingriffsintensität und -reichweite die EU-Institutionen innerhalb der unterschiedlichen Politikfelder entfalten. (ICA2)
In: Armeen in Europa - europäische Armeen: von den Kreuzzügen bis ins 21. Jahrhundert, S. 179-192
Der Verfasser geht den Fragen nach, ob sich seit dem Ende des Kalten Krieges tatsächlich eine entsprechende "Arbeitsteilung" im militärischen Bereich und folglich eine "Marginalisierung Europas" beobachten lässt und wie sich dies auf die politischen und militärischen Mitwirkungsmöglichkeiten der Europäer auf internationale Kriseneinsätze ausgewirkt hat. Im Mittelpunkt stehen dabei jene Kriegsschauplätze, die in besonderem Maße die europäische Sicherheitspolitik seit 1990 geprägt haben: der 2. Golfkrieg, Bosnien-Herzegowina, Kosovo und Afghanistan. Anhand eines Überblicks wird verdeutlicht, dass sich in der Tat eine asymmetrische Lasten- und Aufgabenverteilung im militärischen Bereich zwischen Europa und den USA entwickelt hat, die auf Dauer auch den Zusammenhalt der NATO schwächen kann. Der Autor argumentiert, dass diese Entwicklung zur Folge hat, dass sich auch die Einwirkungsmöglichkeiten der europäischen Mitgliedstaaten auf die amerikanische Militärpolitik von einem ohnehin geringen Niveau weiter reduzieren werden. Statt jedoch den stark gestiegenen amerikanischen Militärausgaben hinterherzulaufen, bietet gerade die Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik die Möglichkeit, vorhandene Ressourcen zu bündeln und somit besser zu nutzen. (ICG2)