Die folgenden Links führen aus den jeweiligen lokalen Bibliotheken zum Volltext:
Alternativ können Sie versuchen, selbst über Ihren lokalen Bibliothekskatalog auf das gewünschte Dokument zuzugreifen.
Bei Zugriffsproblemen kontaktieren Sie uns gern.
5542 Ergebnisse
Sortierung:
In: http://hdl.handle.net/2027/njp.32101074364280
Binder's title. ; 1.Beitrag zu einer künstigen geschichte der censur in Preusen. 1838.- 2.Vier fragen beantwortet von einem Ostpreussen. 1841.- 3.Das königliche wort Friedrich Wilhelms III. 1845.- 4.Preussen im jaghre 1845.- 1845.- 5.Vertheidigung meiner schrift, Das königliche wort Friedrich Wilhelms III. 1846- 6.Die wirksamkeit der ständischen Auschuss-versammlung des jahres 1842. 1843.-7.Ueber das recht des freigesprochenen. 1844.- 8.Vier fragen beantwortet von einem Ostpreussen, nebst dem erkenntniss des Ober-appellations-senats des kammergerichts. 1863.- 9.Preussen im jahre 1845. 1845.- 10.Das königliche wort Friedrich Wilhelms III. 1845.- 11.Die grundsätze der preussischen demokratie. 1859.- 12.Schiller der dichter und mann des volks. 1859. ; Mode of access: Internet.
BASE
In: Beiträge zur Wirtschafts- und Sozialpolitik 56
In: Schweizerische Ärztezeitung: SÄZ ; offizielles Organ der FMH und der FMH Services = Bulletin des médecins suisses : BMS = Bollettino dei medici svizzeri, Band 92, Heft 38, S. 1475-1475
ISSN: 1424-4004
In: Schweizerisches Staatshaftungsrecht / Gross, Jost Erg.-Bd.
In: Neurotransmitter, Band 30, Heft 1-2, S. 68-68
ISSN: 2196-6397
In: Neurotransmitter, Band 27, Heft 3, S. 63-63
ISSN: 2196-6397
Ungeachtet aller internationalen Proteste wurde am 16. März 2014 ein - verfassungswidriges - Referendum über den Anschluss der Krim an Russland abgehalten, aufgrund dessen die Krim von Russland annektiert wurde. Die weitaus überwiegende Mehrheit der Mitglieder der Vereinten Nationen erkennt die völkerrechtswidrige Eingliederung der Krim in die Russländische Föderation nicht an - mit der Folge, dass die Krim, fast 25 Jahre nach Auflösung der Sowjetunion, auf deren ehemaligem Territorium zu einem neuen "eingefrorenen Konflikt" wird. Doch die Krim ist nicht das eigentliche Ziel der Expansionspoli
In: Schweizerische Ärztezeitung: SÄZ ; offizielles Organ der FMH und der FMH Services = Bulletin des médecins suisses : BMS = Bollettino dei medici svizzeri
ISSN: 1424-4004
In: SWP-Arbeitspapier (Ebenhausen), 2887
World Affairs Online
In: Ausgewählte Reden und Schriften
In: Die Frau und der Sozialismus: 1. und 50. Auflage 1
In: Forschungen zum Römischen Recht 64. Abhandlung
Das Buch zeigt römischrechtliche Entwicklungslinien zum Rechtsinstitut der Schenkung unter Auflage auf, woraus sich Folgerungen für das bereicherungsrechtliche Denken ergeben, insbesondere in Form der condictio ob rem mit Ausblick auf ein allgemeines Verständnis der dationes ob rem. Die Autorin untersucht die römischrechtlichen Aspekte einer Schenkung, die sich dadurch auszeichnet, dass der Schenker dem Beschenkten auch ein bestimmtes Tun oder Unterlassen auferlegt. Dadurch, dass der Erwerb der liberalitas mit einer Verpflichtung des Beschenkten verbunden ist, entsteht eine Reihe von Fragen, die im modernen Zivilrecht nicht an Aktualität verloren haben: Ist die mit einer Verpflichtung des Beschenkten behaftete Zuwendung immer noch eine Schenkung oder bereits ein gemischtes, gar entgeltliches Geschäft? Welcher Anspruch steht dem Schenker beziehungsweise dem auflagenberechtigten Dritten bei Nichterfüllung der Auflage zu? Worin liegt der Unterschied zwischen einer Schenkung unter Auflage und einem negotium mixtum cum donatione? Und nicht zuletzt, wie stehen die Nichterfüllung der Auflage und der Undank des Beschenkten zueinander?