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In: Beihefte zur Deutschen Rechts-Zeitschrift 11
In: Schriftenreihe des Freiherr-vom-Stein-Institutes 4
In: Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen 1083
In: Veröffentlichungen der Handels-Hochschule St. Gallen
In: Reihe A 41
In: Schriftenreihe des Deutschen Industrie- und Handelstages 46
Einführung -- Begrüßungsworte zur Tagung "Stadtverkehr gestern, heule und morgen" in Essen am 28. 3. 1957 -- I. Stadt und Stadtverkehr -- II. Die Stadtentwicklung aus der Warte des Verkehrs -- III. Organisation des städtischen Gesamtverkehrs -- IV. Der öffentliche Nahverkehr in den Innenräumen unserer Städte -- V. Berechnung und Ausgestaltung der Straßenverkehrsanlagen in der Stadt -- VI. Anlagen für den ruhenden Kraftverkehr -- VII. Straßenverkehrsforschung -- VIII. Die Sicherung des Stadtstraßenverkehrs -- Schlußwort.
In: Gewerkschaftliche Monatshefte, Band 2, Heft 10, S. 569-576
ISSN: 0016-9447
Der Autor beschäftigt sich mit dem Ausgleich der Familienlasten und dessen Ausgestaltung. Nach seiner Meinung ist "der Familienlastenausgleich überall dort zu gewähren, wo die Familie durch das Wirtschaftssystem (die Produktionsweise) aus dem Erwerb ausgeschaltet ist und dieser allein auf den Vater konzentriert wird. Das gilt vor allem für die unselbständig Erwerbenden (Lohnempfänger). Der Ausgleich soll sich womöglich innerhalb der Wirtschaft selbst vollziehen, nicht auf dem Umweg über politische Instanzen." Es folgt abschließend eine Aufstellung, die im wesentlichen auf einer Untersuchung des Internationalen Arbeitsamtes beruht und die Staaten aufführt, die heute Familienzulagen gewähren.
"Vom Rechte, das mit uns geboren ist,Von dem ist,leider! nie die Frage."(Goethe)Nie? ... Nie im Zeitalter der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen trotz Erkenntnis und Kampf der Fortschrittlichsten! Erst die Epoche des Sozialismus setzt die Verwirklichung der Rechte, die mit uns geboren sind - der Menschenrechte - , auf die Tagesordnung. Davon ist hier die Rede!Aus der Geschichte der vom aufstrebenden Bürgertum für heilig und ewiggeltend erklärten Rechte auf Freiheit, Gleichheit und Eigentum weiß der Autor in schöpferischer Verarbeitung der Erkenntnisse von Marx und Engels darzustellen, daß die wirkliche freie Entwicklung eines jeden - die Bedingung für die freie Entwicklung aller - nur in einer Gesellschaft möglich ist, die sich nach sozialistischen Prinzipien aufbaut und sich danach bewegt.Damit wird der Verfasser einer Forderung gerecht, die Walter Ulbricht in seiner Rede zum 15. Jahrestag der DDR in die Worte setzte:"Die herangereiften gesellschaftlichen Bedingungen machen es erforderlich, der theoretischen Durchdringung und staatsrechtlichen Ausgestaltung der Rechte und Pflichten der Bürger noch größere Aufmerksamkeit als bisher zu widmen."Die DDR ist ein sozialistischer Rechtsstaat - und die weitere Entfaltung der Demokratie ist ohne den Ausbau der Grundrechte ihrer Bürger nicht möglich. Die Grundrechte als Instrument der Entfaltung der schöpferischen Aktivität und Initiative der Menschen werden so zum Schlüssel des gesellschaftlichen Fortschritts.Zu solchen Erkenntnissen führt der Verfasser den Leser nicht nur über die Auseinandersetzung mit der Geschichte und Gegenwart, sondern auch über die lückenlose Wiedergabe aller bedeutsamsten Grundrechtskataloge: von der Magna Charta Libertatum (1215) über die allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen (1948) bis hin zur neuesten Gesetzgebung der DDR. Die "Studien" werden so zum unentbehrlichen Helfer für Lehrende und Studierende; sie sind wissenschaftliche Staatsbürgerkunde. (Klappentext)