Die Berufsausbildung ausländischer Jugendlicher
In: Hochschule & [und] berufliche Bildung 7
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In: Hochschule & [und] berufliche Bildung 7
In: Die Neue Gesellschaft, Band 29, Heft 6, S. 519-528
ISSN: 0028-3177
Der Bundestagsabgeordnete und ehemalige Lehrer H. Brandt weist im vorliegenden Beitrag auf die Moeglichkeiten des Bildungssystems - besonders im vorschulischen Bereich, z. B. im Kindergarten - hin, Vorurteile und Verstaendnisschranken bei auslaendischen und deutschen Kindern in bezug auf die jeweils andere Gruppe abzubauen bzw. verhindern zu helfen. Dieser Effekt der gemischten Kindergaerten koennte noch verstaerkt werden, wenn es z. B. ueber adaequatere Oeffnungszeiten gelaenge mehr Auslaenderkinder einzubeziehen. Das Ziel ist die Integration auf Dauer, die allerdings, so Brandt, nicht mit Assimilation, d. h. kultureller Selbstaufgabe, zu verwechseln ist. So plaediert der Autor durchaus fuer einen getrennten muttersprachlichen und angemessenen religioesen Unterricht, 'aber vor allem geht es darum, die auslaendischen Schueler nicht mehr als notwendig von den deutschen zu separieren. 'Weitere Abschnitte befassen sich mit dem Asylrecht, der Wohnungsproblematik und der Auslaenderkriminalitaet.
In: Polens Gegenwart: Informationsbulletin d. Presse-Agentur West, Band 19, Heft 4, S. 8-14
ISSN: 0209-049X
Die hohe Verschuldung Polens und eine derzeit geringe Effektivität des Außenhandelssystems erfordern innovative Formen der Wirtschaftstätigkeit. Als günstiger Faktor für die ökonomische Entwicklung des Landes wird die Realisierung des Gesetzes über Gesellschaften mit ausländischem Kapitalanteil angesehen. In diesem Zusammenhang analysiert der Autor die Ausgangsbedingungen Polens für die Beteiligung westlicher Unternehmen am polnischen Außenhandel. (BIOst-Ldg)
World Affairs Online
Angesichts der Bedeutung ausländischer Direktinvestitionen in den globalen Wirtschaftsbeziehungen ist ein multilaterales Investitionsabkommen (MAI) zwingend notwendig. Dieses sollte die Liberalisierung der Etablierung und des operativen Geschäfts ausländischer Investoren induzieren wie auch deren umfassenden Schutz vor Enteignung gewährleisten. Die investitionsbezogenen Bestimmungen der relevanten WTO-Verträge werden diesen Anforderungen in unterschiedlichem Maße gerecht. In der Warenhandelssphäre adressiert nur das Agreement on Trade-Related Investment Measures (TRIMS-Abkommen) investitionsrelevante Aspekte direkt. Die Reichweite des Abkommens ist jedoch gering. Unter Berufung auf zwei Bestimmungen des GATT, dem Verbot quantitativer Beschränkungen und dem Gebot der Inländerbehandlung, werden sechs Restriktionen des operativen Geschäfts untersagt und mit der Verpflichtung belegt, sie binnen definierter Fristen abzubauen. Bestimmungen zur Liberalisierung der Niederlassung oder zum Schutz ausländischer Investoren vor Enteignung weist das Abkommen nicht auf. In der Sphäre des Dienstleistungshandels ist der investitionspolitische Status quo ein anderer. In der Erbringungsart der Commercial Presence begründet, intendiert das General Agreement on Trade in Services (GATS) neben der Außenhandelsliberalisierung auch die Liberalisierung und den Schutz dienstleistungsbezogener Direktinvestitionen. In seinen investitionsbezogenen Bestimmungen kommt es daher, trotz konzeptioneller Schwäche, den Anforderungen an ein multilaterales Investitionsabkommen inhaltlich sehr nahe. Auch die potentielle investitionspolitische Reichweite der beiden Abkommen divergiert stark. Das TRIMS-Abkommen, als ein Handelsabkommen konzipiert und auch umgesetzt, definiert lediglich die Behandlung, die dem Endprodukt der Wertschöpfungsaktivitäten des Investors, seiner Handelsware, zu gewähren ist. Rechte des ausländischen Investors, so das Recht auf Etablierung oder auf Schutz vor direkter oder indirekter Enteignung, werden sich auch zukünftig nicht ableiten lassen. Das Erweiterungspotential des Abkommens beschränkt sich daher grundsätzlich auf die Liberalisierung des operativen Geschäfts. Indes sind auch hier keine substantiellen Vertragserweiterungen zu erwarten, da für jede zu untersagende Maßnahme ein hinreichend großer Handelseffekt nachzuweisen ist. Dieser Nachweis ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Gleichstellung der Erbringungsarten des Cross Border Supply und der Commercial Presence neutralisiert hingegen die exklusiv handelspolitischen Zielsetzungen des GATS so vollständig, daß dieses Handels- und Investitionsabkommen ist. Grundsätzlich ist es daher möglich, alle Anforderungen eines MAI in das GATS zu integrieren. Auch die konzeptionelle Schwäche des GATS steht dem nicht entgegen. Komplexität und Dynamik des WTO-Systems wie auch die Vielfalt der Verhandlungspositionen sind so groß, daß das Beharrungsvermögen einzelner Systembestandteile überwunden werden kann. Gegenwärtige und potentielle Reichweite der Verträge der Waren- und Dienstleistungssphäre divergieren in investitionspolitischer Hinsicht also erheblich. Unter der Zielsetzung diese Asymmetrien zu beheben, könnten in der gegenwärtigen Struktur des WTO-Systems zwei Alternativen in Betracht gezogen werden. Es bestünde zum einem die Möglichkeit, die Reichweite der investitionsbezogenen Bestimmungen des GATS auf die des TRIMS-Abkommens zu reduzieren. Zum anderen könnte versucht werden, mit dem Hinweis auf den Handelseffekt jeder investitionspolitischen Maßnahme die Investitionsthematik in die Warenhandelsverträge zu integrieren. Beide Möglichkeiten sind zu verwerfen. Die erste Alternative eliminierte die investitionspolitischen Fortschritte der Uruguay-Runde, die zweite Alternative wäre ein Hilfskonstrukt, das das grundsätzliche Dilemma des WTO-Systems, dessen Handelszentrismus, konservierte. Die Eliminierung der investitionspolitischen Asymmetrien ist somit in den bestehenden Vertragsstrukturen nicht sinnvoll möglich. Da auch eine horizontale Ausweitung des GATS auf die Sphäre des Warenhandels u.a. aufgrund der konzeptionellen Schwäche dieses Abkommens nur bedingt zielführend wäre, ist es unumgänglich, den Zwang bzw. die Gelegenheit der mangelnden Alternative nutzen, den Handelszentrismus des globalen Ordnungsrahmens zu überwinden und die Welthandelsordnung in eine Weltwirtschaftsordnung zu überführen. Dies setzte vier Schritte voraus: 1. Bereinigung der multilateralen Handelsordnung um sachgebietsfremde Aspekte 2. Ergänzung der Handelsordnung um ein eigenständiges multilaterales Investitionsabkommen und eine multilaterale Wettbewerbsordnung 3. Revision der nationalen und multilateralen Einflussbereiche 4. Neudefinition der Rechtsstellung nicht-staatlicher Wirtschaftssubjekte Mit Umsetzung dieser Maßnahmen würde der Transformationsprozess der Uruguay-Runde abgeschlossen und der multilaterale Ordnungsrahmen den Gegebenheiten einer globalisierten Welt angepasst.
BASE
In: Wirtschaft und Gesellschaft, Band 15, Heft 1, S. 33-61
Österreich hat einen im internationalen Vergleich durchschnittlichen Anteil von Direktinvestitionen im Inland (ein Drittel der österreichischen Industriebeschäftigten arbeiten in einem ausländischen Unternehmen), dagegen die niedrigsten Auslandsinvestitionen aller bedeutenden Industrieländer. Die Untersuchung der seit 1970 in Österreich getätigten Investitionen ergab (im Vergleich zum österreichischen Durchschnitt), daß die ausländischen Unternehmen ein höheres Beschäftigungs- und Umsatzwachstum haben, daß sie höherwertige Güter produzieren und diese zu 85 Prozent ins westliche Ausland exportieren, daß sie zweieinhalbmal soviel forschen. Sie können den Wettbewerb und den Know-how-Transfer fördern, doch dazu müßten mehr Anstrengungen zu industriellen Kooperationen unternommen werden. Unter dieser Voraussetzung hätte auch eine EG-Mitgliedschaft Österreichs erheblich Vorteile. Zur Verstärkung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft werden drei industriepolitische Alternativen vorgeschlagen: - Verbesserung der industriellen Standortqualität durch aktive Forschungspolitik, Ausbau der Infrastruktur und Kooperation mit der EG; Integration der Betriebe in die heimische Wirtschaft; Internationalisierung der heimischen Industrie. (IAB2)
In: Brennpunkt Lateinamerika: Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Heft 16, S. 155-166
ISSN: 1437-6091
Die USA sind mit Abstand wichtigster Investitionspartner in Lateinamerika: Auf dieses Land entfallen 41% der ausländischen Direktinvestitionen in Lateinamerika und der Karibik. Es folgen Spanien, die Niederlande, Frankreich, Kanada und Großbritannien. Deutsche Unternehmen stehen nach den offiziellen Statistiken mit einem Anteil von nur 3% auf dem sechsten Platz. Unter Berücksichtigung der Reinvestitionen und der Investitionen über Drittländer nimmt Deutschland jedoch mit einem Investitionsbestand von US$ 42 Mrd. nach den USA und Spanien den dritten Platz in der Rangliste der Investitionspartner Lateinamerikas ein. Der Region kommt weiterhin strategische Bedeutung für die deutsche Wirtschaft zu. Außerhalb Westeuropas ist Lateinamerika die einzige Weltregion, in der deutsche Unternehmen Schlüsselpositionen in bestimmten Industriesektoren innehaben. (Brennpkt Lat.am)
World Affairs Online
In: Frauenforschung: Informationsdienst d. Forschungsinstituts Frau und Gesellschaft, IFG, Band 4, Heft 4, S. 80-86
ISSN: 0724-3626
Es geht um die Partizipationsbedingungen ausländischer Frauen in der BRD, um die Diskussion anzuregen. Die Analyse basiert auf vorhandener Literatur. Die Partizipationsformen von Ausländerinnen beschränken sich aufgrund fehlender Möglichkeiten der formellen politischen Partizipation auf soziokulturelle Aktivitäten, die in der öffentlichen Diskussion kaum existent sind. Weitere Partizipationshindernisse ergeben sich aus der für Frauen allgemein ungünstigen Beteiligungssituation. Die Vernachlässigung der Migrantinneninteressen begründet eine gesellschaftliche und frauenspezifische Aufgabe. (HD)
In: Sozialpolitik in Deutschland Nr. 6
In: Daten und Fakten 15
Ausländer haben das Existenzgründungsgeschehen in den Jahren 2004 bis 2014 sowohl in Deutschland als auch Nordrhein-Westfalen in zunehmendem Maße beeinflusst. Eine beson-ders große Rolle haben ausländische Gründer im gewerblichen Bereich gespielt. Differenzie-rende Analysen auf Basis der Gewerbeanzeigenstatistik zeigen, dass der Gründungsboom unter den Ausländern ausschließlich auf die Bürger der ost- und mitteleuropäischen EU-Beitrittsstaaten von 2004 und 2007 zurückgeht. Unter den übrigen Ausländern war im be-trachteten Zeitraum ebenso wie unter den Deutschen ein Rückgang bei den gewerblichen Gründungen zu beobachten. Die Gründungen von Ausländern weisen teils andere Tätig-keitsschwerpunkte und eine im Durchschnitt geringere wirtschaftliche Substanz auf als die der deutschen Gründer. Diese Unterschiede sind wiederum zu einem größeren Teil auf die Bürger der genannten EU-Beitrittsstaaten zurückzuführen, deren Anteil am gewerblichen Gründungsgeschehen seit 2014 aber rückläufig ist.
In: Schriftenreihe des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit 114
ISSN: 0932-321X