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98 Ergebnisse
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In: ZRFC: risk, fraud & compliance : Prävention und Aufdeckung durch Compliance-Organisation, Heft 1
ISSN: 1867-8394
In: Juris
In: Zusatzmodul Hochschulen
In: Juris
In: Zusatzmodul Justiz Steuerrecht
In: Hamburger Hefte zur internationalen Besteuerung Heft 212 (2020)
In: Deutsches Steuerrecht: DStR ; Wochenschrift & umfassende Datenbank für Steuerberater ; Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Beruf ; Organ der Bundessteuerberaterkammer, Band 34, Heft 46, S. 1794-1796
ISSN: 0949-7676, 0012-1347
In den letzten Jahren haben die deutschen Unternehmen ihre ausländischen Aktivitäten mit einer positiven Auswirkung sowohl auf Umsätze als auch auf Gewinne ausgeweitet. Viele Grosskonzerne und mittelständische Unternehmen versuchen sich von der unbeständigen deutschen Binnenkonjunktur abzulösen und ihre Umsatzquellen international breit zu diversifizieren. Aufgrund von teilweise besseren Standortbedingungen (zu den wichtigsten zählen nach Unternehmensangaben Steuern und Arbeitskosten) werden ausserdem zunehmend Produktionsstätten ins Ausland verlagert. Sofern die Unternehmensleitung eine Entscheidung hinsichtlich der internationalen Expansion fällt, sind, abhängig von den konkreten Plänen des Unternehmens, diverse Organisationsformen für die Durchführung des ausländischen Engagements möglich. Wenn es sich z. B. um Vertrieb handelt, kann sich das Management zwischen dem Direktvertrieb, der aus Deutschland erfolgt, und Unternehmenspräsenz vor Ort entscheiden. Die erste Variante ist besonders am Anfang interessant, zu dem Zeitpunkt, wenn die Unsicherheit über künftige Geschäftsentwicklung noch relativ hoch erscheint. Sofern allerdings das Unternehmen im ausländischen Staat Fuss gefasst hat, wird eine Niederlassung vor Ort besonders im Hinblick auf die Konkurrenz i. d. R. unerlässlich; sie ist auch nötig, wenn die Errichtung einer Produktionsstätte im ausländischen Staat vorgesehen ist. Die zwei wichtigsten Rechtsformen, die ein Unternehmen für sein ausländisches Engagement nutzen kann, sind Betriebsstätte und Tochtergesellschaft, die aufgrund von nationalen Bestimmungen ausländischer Staaten unterschiedliche Vor- und Nachteile aufweisen. Die Differenzen bestehen nicht nur hinsichtlich gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen, sondern auch im Hinblick auf die steuerlichen Konsequenzen, die sich sowohl im nationalen als auch im internationalen Kontext ergeben. Der Zweck dieser Arbeit besteht darin, aufzuzeigen, welche Rechtsform sich bei der Tätigung des ausländischen Geschäfts in bestimmten Situationen aus steuerlicher Perspektive als vorteilhaft aufweist.
In: Deutsches Steuerrecht: DStR ; Wochenschrift & umfassende Datenbank für Steuerberater ; Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Beruf ; Organ der Bundessteuerberaterkammer, Band 49, Heft 48, S. 2283-2287
ISSN: 0949-7676, 0012-1347, 0949-7676, 0012-1347
In: Deutsches Steuerrecht: DStR ; Wochenschrift & umfassende Datenbank für Steuerberater ; Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Beruf ; Organ der Bundessteuerberaterkammer, Band 41, Heft 39, S. 1662
ISSN: 0949-7676, 0012-1347, 0949-7676, 0012-1347
In: Deutsches, europäisches und vergleichendes Wirtschaftsrecht 76
In: Deutsches, Europäisches und Vergleichendes Wirtschaftsrecht 76
In: Nomos eLibrary
In: Zivilrecht
Die Arbeit analysiert § 20 Abs. 2 AStG zunächst aus unionsrechtlicher Perspektive vor dem Hintergrund des Binnenmarktkonzepts. Die kritische Auseinandersetzung mit der EuGH-Entscheidung in der Rs. Columbus Container verdeutlicht, dass zur Verhinderung der Fragmentierung des Binnenmarkts – im Anwendungsbereich des AStG – ein horizontales Vergleichspaar anzuerkennen ist. Dies hat zur Folge, dass die im Verfahren Cadbury Schweppes festgelegten Standards auch im Hinblick auf ausländische Betriebsstätten Anwendung finden müssen. Aus nationaler Perspektive hat sich gezeigt, dass § 20 Abs. 2 AStG als unilaterale Umschaltklausel (sog. Treaty Override) sowohl gegen Verfassungsrecht als auch gegen Unionsrecht verstößt. In das erarbeitete Konzept fügt sich abschließend die Bestimmung der Missbrauchsbegriffe des nationalen und europäischen Steuerrechts ein
Russland wird für deutsche Unternehmen zunehmend attraktiv. Nicht zuletzt aufgrund der Olympiade 2014 in Sotchi und der Fußball WM 2018 finden Investitionen im Milliarden-Bereich statt. Die rechtliche und steuerrechtliche Systematisierung in Russland zu verstehen und richtig anwenden wird damit für den wirtschaftlichen Erfolg immer wichtiger
In: Deutsches, Europäisches und Vergleichendes Wirtschaftsrecht 76
In: Finanz- und Steuerrecht in Deutschland und Europa 39
Der Begriff der Betriebsstätte ist zentrales Merkmal bei der Besteuerung grenzüberschreitender Unternehmenstätigkeit. Der Autor gibt einen Überblick über die Besteuerung von Betriebsstätten in Russland und untersucht die Auslegung der Betriebsstättenbegriffe im deutschen und im russischen Ertragsteuerrecht und im DBA-Russland. Der Vergleich legt die Konflikte offen, die beim deutsch-russischen Betriebsstätteneinsatz entstehen können