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Ausweisung: Urteil vom 18.03.1983
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 36, Heft 18
ISSN: 0029-859X
Ausweisung von gewerblichen Bauflächen
In: Kleine Schriften des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumplanung e.V. 25
Die Ausweisung von "Fremden" aus Ghana: ein Minderheitenproblem
In: Ethnische Minoritäten im Prozeß nationaler Integration in Afrika: 3. Jahrestagung Vereinigung von Afrikanisten in Deutschland (VAD) 1971, S. 89-111
Der vorliegende Aufsatz untersucht einige der Ursachen und Folgen der Ausweisung afrikanischer Ausländer durch die "Aliens Compliance Order" der Busia-Regierung. Dieses Gesetz trat 1969 in Kraft und wurde damals vor allem von anderen afrikanischen Staaten heftig kritisiert. Um die Stellung der afrikanischen Ausländer in der ghanesischen Gesellschaft klarzustellen, wird das Verhältnis zwischen den Ghanesen und den Ausländern beschrieben. In Anschluß daran versucht der Autor, ein Schema zur Erfassung von Minderheiten zu entwickeln. Nach diesem Bezugsrahmen sind die afrikanischen Ausländer ein eigenständig funktionierendes soziales System innerhalb eines anderen ethnisch-kulturellen Milieus. Beschrieben werden die z.T. skandalösen Umstände und Folgen der Ausweisungsorder. So stand für die Gesamtheit der Ausländer im Lande nur eine einzige Meldestelle in der Hauptstadt Accra zur Verfügung. Eingegangen wird weiterhin auf die ausländerfeindlichen Kampagnen der Medien. (ICE)
Endpunkte von Siedlungsachsen: Ausweisung und konzeptionelle Ausgestaltung
In: Veröffentlichungen der Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Hannover
In: Beiträge 67
Neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausweisung und Abschiebung von Ausländern
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 35, Heft 24, S. 1019-1030
ISSN: 0029-859X
Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausweisung und Abschiebung von Ausländern bechäftigt sich im Schwerpunkt mit der Konkretisierung der Ausweisungszwecke und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, mit dem Schutz von Ehe und Familie und mit dem Schutz der Asylbewerber, deren Rechtsstellung nunmehr durch das Asylverfahrensgesetz vom 16. Juni 1982 (BGBl. I S. 946) geregelt ist." (Autorenreferat)
Exodus '72: zur Ausweisung der sowjetischen Militärberater aus Ägypten
In: Berichte des Bundesinstitut für Ostwissenschaftliche und Internationale Studien 1972,41
Exodus '72 : zur Ausweisung der sowjetischen Militärberater aus Ägypten
In: http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00058655-3
Gerd Linde ; PST: Exodus neunzehnhundertzweiundsiebzig ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 Z 68.247-1972,33/42
BASE
Marx' Verhaftung und Ausweisung, Brüssel, Februar/März 1848
In: Schriften aus dem Karl-Marx-Haus Trier 22
Verschleierte Auslieferung durch Ausweisung: ein Beitrag zur Abgrenzung von Auslieferungsrecht und Fremdenpolizeirecht
In: Schriften zum Völkerrecht 28
Drohende Folterung als Asylgrund und Grenze für Auslieferung und Ausweisung
In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht: ZaöRV = Heidelberg journal of international law : HJIL, Band 43, Heft 3, S. 537-565
ISSN: 0044-2348
World Affairs Online
Alexander von Humboldt und seine vermutete Beteiligung an Karl Marx' Ausweisung aus Paris 1845
In: BZG: Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung, Band 26, Heft 6, S. 779-782
ISSN: 0005-8068
"Der Autor, Leiter der Alexander-von-Humboldt-Forschungsstelle der AdW der DDR, nimmt zu dem Vorwurf Stellung, Humboldt habe an der Ausweisung von Redakteuren und Mitarbeitern des "Vorwärts" aus Paris mitgewirkt. Biermann kommt auf Grund der Auswertung von Briefen und diplomatischen Berichten zu dem Ergebnis, daß es keinen Anhaltspunkt für die Mitwirkung Alexander von Humboldts an der Ausweisung von Karl Marx aus Paris gibt. Ein solcher Auftrag wäre Humboldt, der nie aus seiner Anhänglichkeit an die Ideen von 1789 einen Hehl gemacht habe, niemals übertragen worden; seine guten persönlichen Beziehungen zu den Königen Friedrich Wilhelm III. und IV. seien für ihn unumgänglich gewesen, da damals Wissenschafts- und Kunstförderung ohne Fürstengunst nicht möglich gewesen sei." (IGW-Referat)