Nach Jahrzehnten der Abhängigkeit vom Staat scheint es, dass die Hochschulen ökonomischen Imperativen unterworfen werden. Diese Entwicklung wirft Fragen nach der Autonomie der Hochschulen auf: Was bedeutet Autonomie der Hochschulen überhaupt? In welchem Verhältnis steht die Autonomie der Hochschulen zur Demokratie? Kann die Politik die Autonomie der Hochschulen besser gewährleisten als die Ökonomie? Können die Hochschulen überhaupt in ihrer Autonomie wirklich eingeschränkt werden? Schließlich: Warum ist Autonomie der Hochschulen überhaupt notwendig und etwas Wünschenswertes? (DIPF/Orig.)
"Alex Demirovic begreift den Autonomiebegriff als eine 'strategische Ressource' in den politischen Kämpfen um Wissenschaft und Hochschule. Gleichzeitig ist die Bedeutungsdimension dieses Begriffes immer umstritten, wie im Folgenden dargelegt wird." (Autorenreferat)
Seit einer Reihe von Jahren werden die Universitäten und Hochschulen umgebaut. Dieser Umbau betrifft die innere Organisation und Verwaltung der Hochschule, das Studium und die Lehre und schließlich die Funktion und Bedeutung von wissenschaftlichem Wissen und Hochschulen in der gesellschaftlichen Arbeitsteilung. Generell stützt sich dieser Umbau auf neoliberale Konzepte. Erneut prägen Wirtschafts- und Unternehmensmodelle maßgeblich die Bemühungen um die Reorganisation der Hochschulen.
Bedarfshochschulen stellen in der Bundesrepublik Deutschland einen besonderen Typ von Hochschulen dar. Ihre Besonderheit liegt zunächst darin, daß in ihrem Rahmen gezielt für den Personalbedarf einer bestimmten Organisation (Polizei, Militär, Banken u.ä.) ausgebildet wird, daß die spätere berufliche Tätigkeit ihrer Absolventen mithin weitgehend feststeht und daß die an Bedarfshochschulen Studierenden auch schon mehr oder weniger lang dem betreffenden Beruf verbunden sind. Mit den in dieser Schrift zusammengeführten Beiträgen möchte der Autor einige Befunde, Betrachtungen und Analyseansätze zum Studium an Bedarfshochschulen in Deutschland und an der Fachhochschule für Polizei Sachsen im besonderen im Rahmen weiter ausholender Überlegungen zur Wissenschaft als Kernelement des abendländischen Rationalismus und zu gegenwärtigen Wandlungstendenzen der "Wissensordnung" zur Diskussion stellen. Dadurch sollen nicht nur weitergehende Auseinandersetzungen mit entsprechenden Problemen und Sachfragen angeregt, sondern auch bestimmte praktische Anliegen verfolgt werden. Gliederung: Überlegungen zur Autonomie der Hochschule unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Bedarfsfachhochschulen. - Das Studium an Bedarfshochschulen im Spannungsfeld zwischen Hochschule und Beruf. - Uniformen im Hörsal? Überlegungen zu einer Kontroverse. - Wissenschaftliche Erkenntnistätigkeit und berufspraktische Wissensverwertung. - Qualifikationsanforderungen und Hochschulausbildung der Polizei unter besonderer Berücksichtigung des Aspektes der sozialen Kompetenz. - Interkulturelle Kompetenz als Qualifikationsaspekt des modernen Polizeiberufs. - "Fachwissen", "Orientierungswissen" und "Bildungswissen". Zur Rolle der Sozialwissenschaften in einem Fachhochschulstudium der Polizei. - Eine neue "Wissensordnung"? ( HoF/Text übernommen)
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, unter Betrachtung ausschließlich materiell-rechtlicher Aspekte, zu klären, inwieweit das novellierte hessische Hochschulgesetz (HHG) zu einer Neubestimmung des Verhältnisses zwischen Hochschule und Staat zugunsten ersterer, also zu einer Stärkung der Autonomie der Hochschulen, beiträgt oder nicht vielmehr eine "Rolle rückwärts" darstellt. Gegenstand der nachfolgenden Untersuchung ist demzufolge lediglich eine selektive und damit ausschnittsweise, nicht dagegen eine umfassende Überprüfung der Neufassung des HHG anhand der gesamten von der hessischen Landesregierung mit der Gesetzesnovelle verfolgten Intention. Insbesondere wird nicht auf die, in systematischer Hinsicht mehr dem Bereich der Verwaltungswissenschaft zuzuordnende, Frage eingegangen, inwieweit durch das novellierte HHG der Wettbewerb unter den Hochschulen gesteigert, deren Leistungsfähigkeit erhöht und die Möglichkeit der Profilbildung derselben gestärkt wurde. Gliederung: 1. Kapitel: Einführung (A. Aktuelle hochschulpolitische Reformdiskussion. - B. Zielsetzung der Arbeit. - C. Gang der Untersuchung). - 2. Kapitel: Hochschulautonomie: Begriff, Umfang und Grenzen (A. Begriff der Hochschulautonomie. - B. Umfang und Grenzen der Hochschulautonomie. - C. Zusammenfassung). - 3. Kapitel: Die Einzelreformen des HHG im Spiegel der Hochschulautonomie (A. Reform der Organisationsstruktur der Hochschulen und Hochschulautonomie (I. Reform der zentralen Hochschulebene und Hochschulautonomie. - II. Reform der dezentralen Hochschulebene und Hochschulautonomie. - III. Reform der Lehrerausbildung und Hochschulautonomie) B. Reform der Hochschulplanung und Hochschulautonomie. - C. Reform des Finanzwesens der Hochschulen und Hochschulautonomie (I. Kennzeichen der Reform des Finanzwesens der Hochschulen. - II. Auswirkungen auf den Grad der Autonomie der Hochschulen)). - 4. Kapitel: Die Gesamtreform des HHG im Spiegel der Hochschulautonomie (A. Maßstab zur Ermittlung der Hochschulautonomierelevanz der Gesamtreform des HHG. - B. Gewichtung der Einzelreformen des HHG unter Hochschulautonomiegesichtspunkten) (HoF/Text übernommen)
Die enthaltenen Einzelbeiträge stellen anhand von in- und ausländischen Beispielen dar, auf welcher Grundlage Zielvereinbarungen beruhen und wie sie in der Praxis aussehen können. Innerhalb der Hochschulen zeigen erste Erfahrungen, wie mit Hilfe von Zielvereinbarungen Reformen nicht nur diskutiert, sondern umgesetzt werden. Inhalt: Müller-Böling, Detlef/Schreiterer, Ulrich: Hochschulmanagement durch Zielvereinbarungen - Perspektiven eines neuen Steuerungsinstruments. - Guntermann, Peter: Solidarpakt und Hochschulstrukturkommission - Erfahrungen mit Konsensprozessen in Baden-Württemberg. - Sager, Krista: Beispiel Hamburg. Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen. - Halonen, Matti: Management by results in Finnish higher education - the viewpoint of a single university. - Schmitt, Gerhard: Leistungsaufträge und Leistungsvereinbarungen als Steuerungsinstrumente im ETH-Bereich. - Langemeyer, Gerhard: Vereinbaren statt anordnen - das Vereinbarungsmanagement im kommunalen Bereich. - Soiron, Rolf: Der Sonderfall Basel. Autonomie - noch - ohne Zielvereinbarung. - Ertmann, Dietmar: Zielvereinbarungen an der Universität Mannheim. - Timm, Jürgen: Qualität, Entwicklung und Effizienz in der Universität Bremen durch Organisationsentwicklung initiieren und mit Kontrakten sichern. - Mönch, Ronald: Die Hochschule Bremen als Fallstudie für Zielvereinbarungen. - Zühlke, Detlef/Krasny, Erhard: Entwicklungen des Fachbereiches Maschinenbau und Verfahrenstechnik durch Zielvereinbarungen. (HoF/Text übernommen)
Der Beitrag versucht, das Verständnis des gegenwärtigen Umbaus der Hochschulen und ihrer Governance mit den Begriffen der Audit-Universität und der "unternehmerischen Universität" zu vertiefen. Dabei wird deutlich, dass ein latenter, unregulierter "akademischer Kapitalismus" die Möglichkeiten zu freier Forschung und Lehre an den Universitäten einzuschränken und die Wissensevolution zu schließen droht. In diesem Zusammenhang werden einige die gestalterischen Aufgaben und Risiken der Hochschulräte diskutiert. Die Kritischen Ausführungen des Autors zeigen, dass und wie im "Akademischen Kapitalismus" Wirtschaft und Wissenschaft in der "unternehmerischen Universität" so ineinander greifen, dass beide Seiten nahezu ununterscheidbar werden. Während Wirtschaftsunternehmen Wissen nutzen, um es in monetäres Kapital umzuwandeln, investieren Universitätsunternehmen monetäres Kapital, um jenes Wissen zu generieren, das wieder in die Akkumulation von monetärem Kapital eingespeist werden kann. Hochschulräte nehmen hierbei personell eine Brückenfunktion einnehmen. Als Aufsichtsorgane achten sie darauf, dass ihre Universität diesen zirkulären Prozess der Akkumulation von Wissen und monetärem Kapital erfolgreich betreibt. Je mehr ihnen schon durch die Repräsentanz von Wirtschaftsvertretern Managementdenken geläufig ist, umso energischer wird dieser Prozess vorangetrieben. (ICA2)