Zur Geschichte der bürgerlichen Gesellschaft
In: Soziologische Texte 38
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In: Soziologische Texte 38
Dieter Grimm: Recht und Staat der bürgerlichen Gesellschaft: Die in diesem Band veröffentlichten Arbeiten befassen sich mit Entstehung, Wirkungsweise und Folgeproblemen der bürgerlichen Gesellschaft in ihren rechtlichen Äußerungsformen. Die bürgerliche Rechts- und Verfassungsordnung wird in ihren sozialen, kulturellen, ökonomischen und politischen Entstehungs- und Wirkungszusammenhang eingeordnet und auf diese Weise als Produkt wie auch als Faktor gesellschaftlicher Prozesse sichtbar gemacht. Besonderes Gewicht liegt dabei auf dem Zusammenhang von verfassungs- und privatrechtlichen Normen, die selten in ihrer wechselseitigen Abhängigkeit behandelt werden, sowie auf der politischen Funktion der Rechtswissenschaft, die in der traditionellen Rechtsgeschichte ebenfalls zu kurz kommt.
BASE
In: Sammlung Luchterhand 251
In: Grundbuch zur bürgerlichen Gesellschaft 1
In: Merkur: deutsche Zeitschrift für europäisches Denken, Band 35, Heft 7, S. 663-675
ISSN: 0026-0096
In: Historische Zeitschrift
In: Beiheft N.F., 9
In: Politische Wissenschaft, S. 99-109
In: Politik als Wissenschaft, S. 229-241
In: Die schöne Individualität, S. 204-248
In: Der soziale Rechtsstaat: Gedächtnisschrift für Hermann Heller 1891-1933, S. 521-552
H. Hellers politikwissenschaftliche und -praktische Konzeption wird diskutiert. Es geht vor allem um die Frage, ob er eine Verbindung von Nation und Kultur mit dem ethischen Sozialismus oder eine Konzeption zur Errichtung einer demokratisch-sozialistischen Gesellschaft beabsichtigte. Dazu werden folgende Aspekte untersucht: (1) Nation, Kultur und Sozialismus in ihrer zeitgeschichtlichen Bedeutung; (2) demokratischer Sozialismus; (3) Aufhebung der bürgerlichen Demokratie durch progressive Demokratisierung; (4) die Dialektik von revolutionärem Klassenkampf und demokratischer Praxis als Transformationskonzept. Ergebnis ist, daß Heller eine national integrierte, sozial und geistig aus Arbeiterschaft und Bürgertum homogenisierte Gesellschaft meint, die staatlich organisiert ist. Sie ist rechtsstaatlich strukturiert und dehnt das Prinzip der Demokratie auf alle gesellschaftlichen Bereiche, insbesondere die Wirtschaft, aus. Damit wird sie dem demokratischen Sozialismus zugeordnet, wie er heute vielfach verstanden wird. (HA)
In: Edition Suhrkamp 875
In: Erträge der Forschung 227
In: Sozialwissenschaftliche Informationen für Unterricht und Studium: sowi, Band 8, Heft 2, S. 67-74
ISSN: 0340-2304
Der Begriff der Revolution von oben signalisiert eine begrenzte, aber qualitativ einschneidende Systemveränderung zur Abwehr eines weitergehenden Umsturzes der politischen, sozialen und/oder wirtschaftlichen Machtstruktur, d.h. zur Wahrung der bestehenden Herrschaftsverhältnisse. Für das Verständnis der Deutschen Geschichte und den sich im 19. Jahrhundert vollziehenden Strukturwandel von einer ständisch verfaßten Agrarwirtschaft in einen kapitalistischen Industriestaat ist dieses Deutungsmuster relevant, da das Ausbleiben siegreicher, von den unterprivilegierten Klassen getragener Revolutionen auf andere Weise und im Sinne der etablierten Herrschaftsträger kompensiert werden mußte. Die Geschichte Preussens bzw. des Deutschen Reiches weist mehrere, von den tragenden politischen Kräften initiierte revolutionäre Einschnitte auf: die preussische Reformgesetzgebung von 1807-1820, die Niederlage der bürgerlichen Revolution von 1848 und schließlich die gewaltsame Herstellung der deutschen Einheit durch die Politik Bismarcks 1866-1871. Weg, Mittel, Ziel und Träger dieser Revolutionen von oben waren jeweils grundverschieden und vor allem im Falle der Reichsgründung kann ihre Qualität als modernisierende Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung bezweifelt werden. Demgegenüber steht die Reformgesetzgebung von 1807-1820, die eine umfassende Reorganisation von Staat und Gesellschaft proklamiert, in einem engen Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Modernisierung. Die Reformgesetze Stein/Hardenbergs enthalten die Niederlassungsfreiheit, die Herstellung kapitalistischer Eigentumsverhältnisse, Dispositionsfreiheit über den Boden im Agrarsektor, Gewerbefreiheit und Steuerreform. Die Formierung der Bürokratie als eigenständige Klasse und ihr politischer Herrschaftsanspruch haben schon während der Reformzeit zu einer Abschwächung der Bereitschaft zu politischen Reformen geführt. Das Erstarken konservativer Kräfte in ihr und das Fehlen parlamentarischer Kontrolle haben die Einleitung einer Demokratisierung immer mehr behindert. Der in der Zeit der liberalen Reformbürokratie installierte Herrschaftsapparat blieb auch in den Händen politisch reaktionärer Kräfte funktionsfähig. Gefördert durch die Eigengesetzlichkeit der bürokratischen Herrschaftsmechanismen entstand ein spezifisch bürokratischer Konservatismus, der nahezu ungehindert wirken konnte. (HH)
In: Beiträge zur feministischen Theorie und Praxis, Band 5, Heft 7, S. 23-36
ISSN: 0722-0189
"Wir haben uns bewußt auf Autobiographien von Frauen der bürgerlichen Gesellschaft beschränkt, um zumindest von den grundlegenden materiellen Bedingungen ihrer Existenz her einen gemeinsamen Hintergrund zu haben. Wir hielten es auch für wichtig, historische Erfahrungen einzubeziehen, um die gegenwärtige Situation der Frauen in ihrem geschichtlichen Zusammenhang sehen zu können. Deshalb haben wir uns als Zeitraum für die Erforschung von 'Frauenleben' das 19. und 20. Jahrhundert gesetzt. Im 19. Jahrhundert wird das bürgerliche Frauenbild gesellschaftlich verallgemeinert. Das heißt, alle Frauen, mit denen wir uns befassen wollten, haben bereits mit den Normen der bürgerlichen Gesellschaft zu kämpfen. Inwieweit sich Unterschiede durch die jeweils besondere historische Situation zwischen Frauen von heute und aus früheren Zeiten ergeben, sollte eine sozialgeschichtliche Analyse ihres Umfeldes zeigen. Wir haben u.a. Reisen und Reisephantasien von Frauen zu einem weiteren inhaltliche Schwerpunkt gemacht." (Autorenreferat)
In: Rowohlts deutsche Enzyklopädie 392
In: Polit. Wiss.