Die historische Entstehung der Menschen- und Bürgerrechte spiegelt sich in der Geschichte der europäischen Staaten und Nordamerikas, wo die philosophischen Grundlagen für diese Rechte im Verlauf der Jahrhunderte entwickelt wurden. Folgerichtig liegt auch das Schwergewicht dieser bis ins 21. Jahrhundert fortgeschriebenen Darstellung des Historikers Wolgast auf diesem Raum, abgesetzt gegen andere Kulturen (Afrika, Asien, Islam) als Gegenpol. Ausführlich widmet er sich den politischen Veränderungen in Europa im 20. Jahrhundert, da sich hier in diesem Zeitraum die Geltung der Menschen- und Bürgerrechte in den einzelnen europäischen Staaten stark veränderte. Auch Deutschland, wo erstmals 1848 in der Paulskirche ein Grundrechtekatalog verfasst wurde, bildet einen Schwerpunkt seiner Darstellung. Der Ausblick ins 21. Jahrhundert zeigt, dass auch 60 Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte kein befriedigendes Fazit gezogen werden kann. Eine faktenreiche und gut lesbare historische Darstellung mit ausführlichen Quellenangaben. (2)
Der Autor wirft in seinem Beitrag die Frage nach einem Markt ohne Staat und Demokratie auf und diskutiert die Demokratiedefizite in Theorie und Praxis sowie die konkreten Formen der Kopplung von Bürgerrechten und Demokratie. Seine Überlegungen zeigen, dass die europäischen Bürgerrechte im Hinblick auf das Demokratieprinzip durchaus ambivalent wirken: Einerseits konfligieren sie als Marktbürgerrechte mit dem europäischen Demokratieprinzip, das im föderalen Verbund der EU immer auch die nationalen Parlamente in den Blick nehmen muss. Denn die von den nationalen Parlamenten demokratisch beschlossenen Maßnahmen werden am Maßstab der europäischen Marktbürgerrechte, konkret der Grundfreiheiten, vom Europäischen Gerichtshof daraufhin überprüft, ob sie binnenmarktkonform sind. Andererseits harmonieren die Bürgerrechte aber auch mit dem Demokratieprinzip, wenn man die partizipative Demokratie als Element des europäischen Demokratieprinzips versteht. Bürgerrechte sind insoweit zwar kein Ersatz für die Demokratie, sie können jedoch in Form von Grundrechten und daran anknüpfenden Teilhaberechten das Demokratieprinzip ergänzen. Sie sind im Ergebnis also kein Ersatz für Demokratie, aber eine notwendige, weil legitimationsbildende Ergänzung des Demokratieprinzips. (ICI2)
Der Beitrag beleuchtet den Zusammenhang zwischen Minderheitengeschichte und der Entwicklung von Bürgerrechten im 20. Jahrhundert. In dieser Zeit wurde Europa durch mehrere Wellen der Immigration vom Auswanderungs- zum Einwanderungskontinent. Gleichzeitig leben hier seit Jahrhunderten autochthone Minderheiten, die in verschiedenen Regionen verwurzelt sind. Grenzziehungen zwischen Minderheiten und Mehrheiten verlaufen damit fließend. Gelingendes gesellschaftliches Zusammenleben lässt sich vor diesem Hintergrund vor allem an der Möglichkeit aller Bürger messen, gleichberechtigt teilzuhaben anGesellschaft, Arbeit, Bildung und in der politischen Öffentlichkeit. Diese Inklusions- und Integrationserfordernisse wurden immer wieder von gesellschaftlichen Vorurteilen behindert. Als Reaktion hierauf bildeten sich in Europa zahlreiche Bürgerrechtsbewegungen, die vor allem gegen Rechtsverletzungen und Diskriminierungen seitens staatlicher Institutionen protestierten. Bei der partikularen Durchsetzung von als universalen Rechten spielten auch Minderheiten und ihre sich neu formierenden Institutionen eine zentrale Rolle. Die Entwicklung einer gleichzeitigen Ausweitung von Menschen- und Bürgerrechten und eines erstarkenden Rechtspopulismus in Europa wird im Rahmen der Präsentation im zeithistorischen Kontext nachgezeichnet. So soll sichtbar werden, dass Minderheitengeschichte nicht ein Teilbereich der historischen Erfahrung unserer Gesellschaften ist, sondern essentieller Bestandteil der "allgemeinen" Geschichte.
Der Beitrag führt kurz in grundlegende Freiheitsrechte in Deutschland ein, etwa das Versammlungsrecht. Rechte müssen aber nicht nur gewährleistet sein - sie werden erst wirksam, wenn sie in Anspruch genommen und aktiv ausgeübt werden. Es wird die Frage des Grundrechts auf "Freiheit von Furcht" diskutiert, einer aus den USA stammenden Rechtsfigur, die aber für die Ausübung von Freiheitsrechten unabdingbar erscheint. Es gibt aber das Paradoxon, dass Freiheit und Vielgestaltigkeit der Gesellschaft (also die Abwesenheit von Furcht und der Gestaltungswille von einigen) die Quelle für Furcht bei anderen sein können, die eine weniger unübersichtliche Gesellschaft bevorzugen würden. Der Artikel weist darauf hin, dass etablierte und garantierte Grundrechte durch begleitende Maßnahmen quasi ausgehebelt werden können. So existiert das Recht auf Versammlungsfreiheit. Wenn die Teilnahme an einer Versammlung aber stets mit Polizeikontrollen verbunden ist, werden viele Bürger nicht mehr teilnehmen wollen. Der Beitrag beschreibt das Paradoxon eines "Übermaßes" oder "Untermaßes" von Sicherheit. Es kann einen "Freiheitsverzicht" aufgrund von "Staatsversagen" geben, etwa wenn Linke nicht mehr ihr Recht auf Meinungsäußerung in Anspruch nehmen, da Rache der Rechtsextremen zu befürchten ist, die die Straße beherrschen. Abwesenheit von staatlicher Ordnungsmacht führt so zu Freiheitseinschränkung. Es kann aber auch einen "Freiheitsverzicht" aufgrund von zu massiver Sicherheitspolitik geben, wenn damit ein Übermaß an Kontrolle und Überwachung verbunden ist. Über- und Untermaß an Sicherheit können zu gefühlter Unsicherheit und Furcht führen. Abschließend beschreibt der Beitrag, dass zunehmend "freiwillig" auf Freiheiten verzichtet wird. Etwa durch die "freiwillige" Teilnahme an einem DNA-Massentest oder die "freiwillige" Hinnahme von Videoüberwachung. Nimmt man nicht "freiwillig" teil, gerät man in Verdacht. Will man einen videoüberwachten Marktplatz überqueren, "verzichtet" man also entweder auf Anonymität - oder aber auf sein Recht auf Fortbewegung und Nutzung öffentlicher Räume. Der Artikel betont, dass somit auch das Leitbild der Gesellschaft zur Debatte steht. Freiheitsgebrauch oder -verzicht bestimmen auch den Charakter von Staat und Gesellschaft. (ICB)
"Die Anerkennung und Nutzung von Qualifikationen ist nicht allein ein volkswirtschaftliches Problem, sondern auch ein Frage von Bürgerrechten. Anhand mehrerer Beispiele wird gezeigt, wie türkische Migrantinnen in Großbritannien und Deutschland versuchen, beruflich Fuß zu fassen und ihre Qualifikationen einzusetzen." (Autorenreferat)
Das Buch ist die erste vollständige Darstellung des Römischen Bürgerrechts vom Beginn der Republik bis zum Ausklang der Antike aus der Feder einer Juristin. Sämtliche Voraussetzungen, die zum Erwerb des Bürgerrechts führten, wie Abstammung, Freilassung oder Bürgerrechtsverleihungen, werden im Rahmen historischer Abläufe erläutert. Gerade Migrationsbewegungen spielten in diesem Zusammenhang eine erhebliche Rolle. Als Grundlage wurden sämtliche juristische und literarische Texte neu interpretiert sowie zahlreiche Passagen aus Ciceros Reden zum Römischen Bürgerrecht neu übersetzt. Besondere Aufmerksamkeit wurde dem Aufbau des Römischen Staates gewidmet und der universellen Bürgerrechtsverleihung durch die Constitutio Antoniniana im Jahre 212 n. Chr. Die Schichtenspezifität des Römischen Bürgerrechts könnte der heutigen EU zum Vorbild dienen
Das Buch ist die erste vollständige Darstellung des Römischen Bürgerrechts vom Beginn der Republik bis zum Ausklang der Antike aus der Feder einer Juristin. Sämtliche Voraussetzungen, die zum Erwerb des Bürgerrechts führten, wie Abstammung, Freilassung oder Bürgerrechtsverleihungen, werden im Rahmen historischer Abläufe erläutert. Gerade Migrationsbewegungen spielten in diesem Zusammenhang eine erhebliche Rolle. Als Grundlage wurden sämtliche juristische und literarische Texte neu interpretiert sowie zahlreiche Passagen aus Ciceros Reden zum Römischen Bürgerrecht neu übersetzt. Besondere Aufmerksamkeit wurde dem Aufbau des Römischen Staates gewidmet und der universellen Bürgerrechtsverleihung durch die Constitutio Antoniniana im Jahre 212 n. Chr. Die Schichtenspezifität des Römischen Bürgerrechts könnte der heutigen EU zum Vorbild dienen.
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