Diese Studie erweitert die empirische Forschung zur Zinssetzung um einen umfassenden Analyserahmen, der aktuelle methodische Diskussionen zusammenführt und in einem 'State of the Art'-Ansatz vereint. Wesentliche Aspekte sind dabei die theoriegeleitete Berücksichtigung exogener Einflussgrößen, die explizite Berücksichtigung von Zinserwartungen im intertemporalen Maximierungskalkül der Geschäftsbanken sowie die Modellierung und Erklärung kurzfristiger Nichtlinearitäten in der Zinssetzungsdynamik. Die Ergebnisse der empirischen Analyse belegen die Notwendigkeit des entwickelten Analyserahmens und weisen ein margenorientiertes Zinssetzungsverhalten von Geschäftsbanken nach. Gleichzeitig zeigen sich Wirksamkeitsgrenzen geldpolitischer Maßnahmen. Der Inhalt • Modelltheoretische Grundlagen des Zinssetzungsverhaltens von Geschäftsbanken • Ökonometrische Modellierung u. a. mittels des Smooth-Transition-Ansatzes • Empirische Analyse, den deutschen Bankensektor betreffend Die Zielgruppen • Dozierende und Studierende der (Bank-)Betriebs- und Volkswirtschaftslehre sowie der angewandten Statistik und Ökonometrie • Führungs- und Fachkräfte von Geschäfts- und Zentralbanken, Aufsichtsinstanzen sowie Unternehmensberatungen Der Autor Dr. Ludwig Heinzelmann ist Diplom-Wirtschaftsingenieur. Er studierte an der Universität Karlsruhe (TH) (heute KIT) sowie der KTH Stockholm und promovierte bei Prof. Dr. Martin Missong an der Universität Bremen. Er verfügt über langjährige Praxiserfahrung in der Beratung von Banken
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Kernaufgabe der Finanzmarktregulierung ist die Gewährleistung der Finanzmarktstabilität. Diese kann langfristig nicht durch öffentliche Bankenrettungen sichergestellt werden, vielmehr müssen Finanzmarktinstitute in Zukunft Eigenverantwortung tragen.Diesem Ziel folgend, vertritt diese Arbeit die These, dass das Systemrisiko – also das Risiko des Zusammenbruchs Finanzsystems als Ganzem – auch auf Ursachenketten, die dem System als Ganzem zugrunde liegen, zurückzuführen ist. Daher sind auch die Lösungsansätze in ein Ordnungssystem einzubetten, das die Stabilität des gesamten Sektors zu umfassen vermag. Angelehnt an die Idee der Wirtschaftsordnung fordert diese Arbeit die Konzipierung eines Systems verschiedener ineinandergreifender Regulierungsinstrumente. Neben der Bedeutung der Wechselwirkungen zwischen Regulierung, Makroaufsicht, Sanierungen, Beihilfen und Einlagensicherung steht die Erkenntnis, dass nur eine hinreichende Eigenkapitalregulierung langfristige Stabilität gewährleisten kann.
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Aus der Einleitung: Der 1975 gegründete Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hatte bereits im Jahre 1988 umfangreiche Anforderungen an die Kreditausstattung der deutschen Kreditinstitute empfohlen. Diese Empfehlungen wurden 1992 durch Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie in nationales Recht überführt und unter dem Begriff Basel I bekannt. Seither mussten Kreditinstitute 8 Prozent der Kreditsumme mit Eigenkapital hinterlegen. Im Juni 1999 wurde durch das erste Konsultationspapier zur Neufassung der Eigenkapitalvereinbarung eine Vereinfachung der Bewertung von Kreditrisiken mittels Rating vorgeschrieben. Der aus dem englischen kommende Begriff "Rating" bedeutet wörtlich übersetzt "Einschätzung, Bewertung". In der Bankensprache wird darunter die Einstufung in eine bestimmte Stufe der Kreditwürdigkeit verstanden. Es dient der Ermittlung der Bonität des Kreditnehmers. Bis dato fand keine praktische Differenzierung der Risikomarge aufgrund der Bonität der Kreditnehmer statt. Der Baseler Ausschuss veröffentlichte im Januar 2001 seine Vorschläge zur Reform der Eigenkapitalunterlegung. Die Vorschläge dieses zweiten Konsultationspapiers sind allgemein unter dem Namen Basel II bekannt geworden. Der neue Baseler Akkord besteht im Wesentlichen aus drei Säulen, welche zugleich Rahmenbedingungen für die Banken darstellen. Der Mindestanforderung an die Eigenkapitalausstattung ( Säule 1 ), des Bankaufsichtlichen Überprüfungsprozesses ( Säule 2 ) sowie den Erweiterten Offenlegungsvorschriften ( Säule 3 ). Mit der Neuregelung an die Mindestanforderung an die Eigenkapitalausstattung sollte der Eigenkapitalbedarf der Kreditinstitute zwar unverändert weiter bestehen, man verabschiedete sich jedoch von der Pauschalierung der Eigenkapitalunterlegung von 8 Prozent. Ziel war es unter anderem, durch die Neugestaltung der Eigenkapitalanforderungen die bankenaufsichtsrechtlichen Anforderungen an eine angemessene Eigenkapitalausstattung den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ferner sollte dem gestiegenen operationellen Risiko Rechnung getragen werden. Der wichtigste Grund für die Überarbeitung der Eigenkapitalanforderungen ist jedoch die Tatsache, dass die 8-Prozent-Regel seit den 90er Jahren zunehmend in die Kritik geraten ist. Die pauschale Unterlegung mit Eigenkapital, ohne dabei das wirtschaftliche Risiko des Kredites zu betrachten, entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine betriebswirtschaftliche Risikostreuung und Risikoüberwachung. Die Kreditinstitute versprechen sich durch die Verminderung der Diskrepanz zwischen Anforderungen an das ökonomische Eigenkapital aus der betriebswirtschaftlichen Sicht aufgrund der Risikostreuung und an das regulatorische Eigenkapital eine Erleichterung bei der Höhe des erforderlichen Eigenkapitals. Zur ausführlicheren Beurteilung ist eine genaue Messung der Bonität eines Kreditnehmers notwendig. Nach Einschätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit der Zahlungsverpflichtung muss das Kreditinstitut einen Kredit mit 1,6% bis 12% Eigenkapital absichern. Banken werden auf Grund der zweiten Säule der Eigenkapitalvereinbarung, dem bankaufsichtlichen Überprüfungsprozess, zukünftig stärker auf Ihre Eigenkapitalausstattung sowie der damit verbundenen Risiken überprüft werden. Um das eigene Risiko ermitteln zu können, muss die Bank folgende vier Risikoarten messen und beurteilen. Zum einen das Kreditrisiko, wonach Kredite nicht mehr, nicht fristgerecht oder gar nicht mehr zurückgezahlt werden. Dem Marktpreisrisiko, welches sich aus Kursschwankungen und Zinsänderungen bei kurzfristig gehaltenen Wertpapieren ergibt. Dem Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch, welches das Risiko steigender Zinsaufwendungen für die Einlage von Kundengeldern auf Tagesgeldkonten absichern soll, sowie den sonstigen Risiken. Die dritte Säule von Basel II sieht vor, dass auch der Markt Anreize für die Banken schaffen soll, ihr Risikomanagement in Ordnung zu halten und laufend zu verbessern. Im Wesentlichen sind alle Informationen für andere Marktteilnehmer transparent zu gestalten. Außenstehende sollen einen Einblick in die Risikosituation und das Verhältnis von Risiko und Eigenkapital in der jeweiligen Bank bekommen. Diese Informationen sollen dann als Entscheidungshilfe genutzt werden. Die dritte Säule gliedert sich wiederum in vier Offenlegungsbereiche. Der Anwendung der Eigenkapitalvorschriften, der Angaben zur Eigenkapitalstruktur, den Informationen über eingegangene Risiken sowie den Hinweisen auf die Eigenkapitalausstattung. Inhaltsverzeichnis: Abkürzungsverzeichnis / RechtsquellenverzeichnisV AnhangVII 1.Einleitung und Historie1 1.1Erste Säule2 1.2Zweite Säule3 1.3Dritte Säule3 2.MAK`s4 2.1Mindestanforderungen der BAFin4 2.2Allgemeine Anforderungen5 2.2.1Anforderungen an die Geschäftsleitung5 2.2.2Kreditrisikostrategie5 2.2.3Organisationsrichtlinien6 2.2.4Qualifikation der Mitarbeiter7 2.2.5Kreditgeschäften in neuartigen Produkten7 2.2.6Anforderungen an die Dokumentation7 2.3Organisation des Kreditgeschäftes8 2.3.1Funktionstrennung8 2.3.2Votierung8 2.3.3Anforderungen an die Prozesse8 2.3.3.1Kreditgewährung10 2.3.3.2Kreditweiterbearbeitung10 2.3.3.3Kreditbearbeitungskontrolle10 2.3.3.4Intensivbetreuung11 2.3.3.5Behandlung von Problemkrediten11 2.3.3.6Risikovorsorge11 2.4Risikoklassifizierungsverfahren12 2.5Identifizierung, Steuerung und Überwachung der Risiken im Kreditgeschäft12 2.5.1Allgemeine Anforderungen an die Verfahren12 2.5.2Verfahren zur Früherkennung von Risiken13 2.5.3Begrenzung der Risiken im Kreditgeschäft13 2.5.4Berichtswesen / Rechts- und Betriebsrisiken14 2.6Auslagerungen15 2.7Prüfungen15 2.7.1Abschlussprüfung16 3.Bedeutung für die Banken16 4.Umsetzung der Vorschriften / Anforderungen mittels Rating16 5.Das Firmenkundenrating der Volks- und Raiffeisenbanken: BVR II-Rating19 5.1Aufbau19 5.2Quantitative Faktoren21 5.2.1Komponenten21 5.2.2Kennzahlenanalyse21 5.3Qualitative Faktoren24 5.3.1Ratingkriterien24 5.3.1.1Management25 5.3.1.2Markt26 5.3.1.2Kundenbeziehungen27 5.3.1.3Wirtschaftliche Verhältnisse27 5.3.1.4Weitere Unternehmensentwicklung28 5.4Vorbereitung auf das Rating:28 5.4.1Notwendige Unterlagen29 5.4.2Bankinterner Ratingablauf31 5.4.2.1Kreditantrag31 5.4.2.2Einreichung der Unterlagen32 5.4.2.3Kreditgespräch32 5.4.2.4Unternehmensbesichtigung33 5.4.2.5Rating-Analyse34 5.4.2.6Kreditabschluss34 5.4.2.7Rating-Ergebnis/ Noten und Bewertungsskalen35 5.4.2.8Ermittlung der Rating-Note36 5.5Ermittlung des Kreditzinssatzes37 5.6Bedeutung für die Kreditvergabe / Kreditbehandlung38 5.7Auswirkungen auf die Bankenlandschaft39 6.Rating-Advisory40 7.Der Steuerberater als Rating-Advisor42 7.1Qualifikation des Steuerberaters42 7.2Unterstützung durch den Steuerberater43 7.2.1Auswahl der richtigen Bank44 7.2.2Aufbereitung / Erstellung der Unterlagen für das Quantitative Rating44 7.2.2.3Jahrsabschluss / Jahresabschlussanalyse45 7.2.2.3.1Aufbereitung/Erstellung einer geeigneten Bilanz46 7.2.2.3.2Aufbereitung / Erstellung einer geeigneten G+V49 7.2.2.4Aufbereitung / Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen50 7.2.2.5Aufbereitung / Erstellung eines Strategiepapiers53 7.2.2.6Aufbereitung / Erstellung eines Businessplanes55 7.2.2.7Aufbereitung / Erstellung von Planungsrechnungen57 7.3Optimierung des Ratings57 7.3.1kurzfristige Optimierung des Ratings58 7.3.1.1Abbau von Vorräten58 7.3.1.2Ausnutzung von Skonti59 7.3.1.3Nachfolgepolitik59 7.3.1.4Kundenzahlungen60 7.3.1.5Beziehung zur Bank60 7.3.1.6Forderungsmanagement60 7.3.1.7Wechselfinanzierung61 7.3.2langfristige Optimierung des Ratings61 7.3.2.1Reduzierung des Anlagevermögens61 7.3.2.2Umschuldung62 7.3.2.3Aufbau eines Risikomanagementsystems62 7.3.2.4Gewinnthesaurierung63 7.3.2.5Kapitalerhöhung63 7.3.2.6Aufbau eines Controlling-Systems63 7.3.2.7Einführung einer Balanced Scorecard64 7.3.2.8Qualitätsmanagement65 7.3.2.9Steigerung der Kundenzufriedenheit66 7.3.3.0Ausbau vorhandener und Aufbau neuer Kernkompetenzen67 7.4Finanzierungsalternativen68 7.4.1Leasing68 7.4.2Poolbildung70 7.4.3Private Equity70 7.4.3.1Venture Capital71 7.4.3.2Mezzanine-Kapital71 7.4.3.3Private Placements71 7.4.4Beantragung von Fördermittel72 8.Abschließende Betrachtung73 9.Der Steuerberater ist gefordert74 Literaturverzeichnis76 Erklärung zur Diplomarbeit121
Die Analyse des internationalen Handels von Dienstleistungen weist Eigenarten auf, die dem Charakter der Dienstleistung geschuldet sind: Immateriell und nicht lagerfähig findet dennoch der internationale Austausch statt, wenn auch unter besonderen Bedingungen. Diese Arbeit untersucht den Handel von Bankdienstleistungen und die Rahmenbedingungen denen er unterworfen ist. Die Anforderungen an die Dienstleister und ihre Produkte sind länderspezifisch sehr unterschiedlich gestaltet. Als Indikator für protektionistische Beschränkungen wird die landeseigene Zinsmarge verwendet, die die Wettbewerbssituation reflektiert. Durch entsprechende Regressionsschätzungen werden die Protektionspotentiale und -mechanismen eines Landes ermittelt sowie die wesentlichen Protektionsfaktoren identifiziert. Im Rahmen internationaler Verhandlungen sollten diese Handelshemmnisse vorrangig reduziert werden, um möglichst große Wohlfahrtsgewinne für die beteiligten Länder zu generieren.