Die Beamtenversorgung
In: Handbuch Sozialpolitik, S. 326-341
In diesem Aufsatz werden die rechtlichen Grundlagen und die erfaßten Risiken der Beamtenversorgung dargestellt. Die Beamtenversorgung sichert bei Dienstunfähigkeit, Alter und - die Hinterbliebenen - bei Tod. Der Funktion und dem vorgegebenen und erreichten Sicherungsziel nach unterscheidet sich die Beamtenversorgung von der gesetzlichen Rentenversicherung dadurch, daß sie die allgemeine, sonst durch die gesetzliche Rentenversicherung gewährleistete soziale Sicherung mit einer betrieblichen Altersversorgung kombiniert. Grund dafür ist, daß der Staat Arbeitgeber der Beamten ist und sich daher die allgemeine staatliche Fürsorge für den Bürger mit der besonderen Fürsorge des Arbeitgebers zugunsten seiner Bediensteten verbindet. Abschließend werden Fragen der Harmonisierung der Altersversicherungssysteme angesichts der zu erwartenden Probleme durch die demographische Entwicklung diskutiert. (GF)