Quotenvorrecht des beihilfeberechtigten Beamten
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 77, Heft 5, S. 299-301
ISSN: 2194-4202
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In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 77, Heft 5, S. 299-301
ISSN: 2194-4202
In: Verwaltung und Fortbildung: VuF ; Schriften der Bundesakademie für Öffentliche Verwaltung, Band 12, Heft 4, S. 143-155
ISSN: 0342-6718
In: Verwaltungsarchiv: VerwArch : Zeitschrift für Verwaltungslehre, Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik, Band 109, Heft 1, S. 2-32
ISSN: 2366-1992
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 75, Heft 7, S. 417-418
ISSN: 2194-4202
In: Jahrbuch der Juristischen Zeitgeschichte: JJZG, Band 21, Heft 1, S. 249-268
ISSN: 1869-6902
In: Jahrbuch für europäische Verwaltungsgeschichte 19
In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform: Journal of criminology and penal reform, Band 0, Heft 0
ISSN: 2366-1968
Zusammenfassung
Im Rahmen eines europäischen Forschungsprojekts gaben 321 deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte der Schutz- und Kriminalpolizei Auskunft über ihre Perspektive und Praxis bei der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen. Mittels Onlinefragebogen wurden sie zu situativen Aspekten von Vernehmungen sowie personalen Faktoren der Beschuldigten und über sich selbst als Vernehmungsperson befragt. Ein Schwerpunkt der Befragung lag auf der Einschätzung der Anwendungshäufigkeit von Vernehmungstechniken. Insgesamt wurde vor allem der Einsatz informationssammelnder Techniken berichtet. So gaben fast alle Befragten (97,8 %) an, Beschuldigte mit Respekt zu behandeln. Daneben werden aber auch einige geständnisorientierte Techniken verwendet. Des Weiteren zeigen die Ergebnisse, dass die Mehrheit der Befragten (77,3 %) Vernehmungen nicht technisch aufzeichnet, obwohl sie dies eigentlich befürwortet. Beschuldigte werden im Durchschnitt 1–2 mal zur selben Tat vernommen und die Dauer einer Vernehmung beträgt durchschnittlich weniger als 1.5 Stunden. Mehr als die Hälfte der Beschuldigten (54,6 %) macht von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Es wurde geschätzt, dass über die Hälfte der Beschuldigten (57,2 %) kein Geständnis ablegt und ein Drittel der Befragten gab an, schon einmal ein falsches Geständnis eines Beschuldigten erlebt zu haben. In der Diskussion wurden die Ergebnisse zu denen anderer europäischer Staaten und der initialen US-amerikanischen Untersuchung in Beziehung gesetzt, wobei nationale Unterschiede deutlich wurden.
In: International affairs
ISSN: 1468-2346
In: Kommentare und Abhandlungen zum liechtensteinischen und internationalen Recht Bd. 3
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law 3453
In: DED-Brief: Zeitschrift des Deutschen Entwicklungsdienstes, Band 44, Heft 2, S. 12-15
World Affairs Online
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, Band 95, Heft 1, S. 343-345
ISSN: 2304-4861