Begrenzung der Lohnfortzahlung
In: Nachrichten für kreisfreie und kreisangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, Volume 24, Issue 7-8, p. 173-174
ISSN: 0178-4226, 1615-0511
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In: Nachrichten für kreisfreie und kreisangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, Volume 24, Issue 7-8, p. 173-174
ISSN: 0178-4226, 1615-0511
In: Zeitschrift für Parlamentsfragen: ZParl, Volume 16, Issue 2, p. 169-178
ISSN: 0340-1758
Grundgesetz und Landesverfassungen enthalten eine Reihe von Bestimmungen, die den Regierungen Eingriffsmöglichkeiten in das parlamentarische Geschehen bieten oder unnötigerweise das Recht der Volksvertretungen beschränken, sich selbst zu organisieren und zu verwalten. Diese Einschränkungen sind zu interpretieren als der aus vorkonstitutioneller Zeit herrührende "oft gewichtige Rest der Suprematie der Exekutive über die Legislative". Angesichts des großen politischen und rechtlichen Potentials der Regierungen sollte zur Steigerung des Ansehens der Volksvertretungen ihre Autonomie gegenüber den Regierungen gestärkt werden. (NIE)
In diesem "Positionspapier aus der ARL" werden Vorschläge entwickelt und zur Diskussion gestellt, die dazu beitragen können, den anhaltend hohen "Flächenverbrauch" in Bayern - also den Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche - zu begrenzen. Eine wirksame Begrenzung ist erforderlich, weil Fläche, wie auch der Boden, eine endliche Ressource darstellt, und weil insbesondere naturnahe Flächen zurückgedrängt werden, was unter anderem Folgen für die Biodiversität und den Artenschutz hat. Zudem widerspricht die anhaltend hohe Flächenneuinanspruchnahme in Bayern sowohl den Geboten des Baugesetzbuchs als auch den Zielsetzungen der Landesplanung und den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung. Die bestehenden Instrumente der Raumordnung und Landesplanung sind jedoch offensichtlich nicht wirksam genug, um der Entwicklung gegenzusteuern. Die Reduktion des "Flächenverbrauchs" erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, der eine Reihe von Bausteinen umfassen sollte. Zunächst gilt es, die Instrumente der Innenentwicklung zu verbessern, beispielsweise durch eine Besteuerung brachliegender baureifer Grundstücke, um deren Hortung einzudämmen. Finanzielle Anreizsysteme zur Attraktivierung des Bauens im Innenbereich sowie verbesserte rechtliche Instrumente, z. B. beim kommunalen Vorkaufsrecht im Siedlungsbereich, sollten hinzukommen. Darüber hinaus wird für eine neue Kategorie "Landschaftliches Vorranggebiet zum Grundwasser-, Boden- und Biotopschutz/-verbund" - im Sinne eines proaktiven raumordnerischen Ziels - plädiert. Schließlich wird das Instrument der Zuteilung von Flächenkontingenten an die Gemeinden im Sinne von Obergrenzen zur verbindlichen Regulierung der Flächenneuinanspruchnahme vorgeschlagen. Die Zuteilung muss auf der Basis raumplanerischer, regional- und strukturpolitischer Kriterien erfolgen und sollte sich in diesem Sinne am Zentrale-Orte-System orientieren. Die Flächenkontingente sollten zudem in Dreijahresschritten kontinuierlich abgeschmolzen werden. Der Ansatz zielt darauf ab, die Flächenneuinanspruchnahme bis spätestens Ende der 2030er Jahre auf eine "Netto-Null" zu reduzieren und bis dahin eine Flächenkreislaufwirtschaft zu installieren.
BASE
In diesem "Positionspapier aus der ARL" werden Vorschläge entwickelt und zur Diskussion gestellt, die dazu beitragen können, den anhaltend hohen 'Flächenverbrauch' in Bayern – also den Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche – zu begrenzen. Eine wirksame Begrenzung ist erforderlich, weil Fläche, wie auch der Boden, eine endliche Ressource darstellt, und weil insbesondere naturnahe Flächen zurückgedrängt werden, was unter anderem Folgen für die Biodiversität und den Artenschutz hat. Zudem widerspricht die anhaltend hohe Flächenneuinanspruchnahme in Bayern sowohl den Geboten des Baugesetzbuchs als auch den Zielsetzungen der Landesplanung und den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung. Die bestehenden Instrumente der Raumordnung und Landesplanung sind jedoch offensichtlich nicht wirksam genug, um der Entwicklung gegenzusteuern. Die Reduktion des 'Flächenverbrauchs' erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, der eine Reihe von Bausteinen umfassen sollte. Zunächst gilt es, die Instrumente der Innenentwicklung zu verbessern, beispielsweise durch eine Besteuerung brachliegender baureifer Grundstücke, um deren Hortung einzudämmen. Finanzielle Anreizsysteme zur Attraktivierung des Bauens im Innenbereich sowie verbesserte rechtliche Instrumente, z. B. beim kommunalen Vorkaufsrecht im Siedlungsbereich, sollten hinzukommen. Darüber hinaus wird für eine neue Kategorie "Landschaftliches Vorranggebiet zum Grundwasser-, Boden- und Biotopschutz/-verbund" – im Sinne eines proaktiven raumordnerischen Ziels – plädiert. Schließlich wird das Instrument der Zuteilung von Flächenkontingenten an die Gemeinden im Sinne von Obergrenzen zur verbindlichen Regulierung der Flächenneuinanspruchnahme vorgeschlagen. Die Zuteilung muss auf der Basis raumplanerischer, regional- und strukturpolitischer Kriterien erfolgen und sollte sich in diesem Sinne am Zentrale-Orte-System orientieren. Die Flächenkontingente sollten zudem in Dreijahresschritten kontinuierlich abgeschmolzen werden. Der Ansatz zielt darauf ab, die Flächenneuinanspruchnahme bis spätestens Ende der 2030er Jahre auf eine "Netto-Null" zu reduzieren und bis dahin eine Flächenkreislaufwirtschaft zu installieren.
BASE
In: Beiträge zur Wirtschafts- und Sozialpolitik 214 = 1994,1
In: Beiträge des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Osnabrück
In: Diskussionsbeitrag 9314
In: Institut Finanzen und Steuern 107
In: Entwürfe zur christlichen Gesellschaftswissenschaft Bd. 26
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Volume 65, Issue 21, p. 1272-1273
ISSN: 2194-4202
In: Die Friedens-Warte: Journal of International Peace and Organization, Volume 74, Issue 3, p. 357-360
ISSN: 0340-0255
In spite of the many mechanisms established by international law for peaceful resolution of conflicts, armed force continues to be applied within the framework of international relations. Neither extreme position -- that international law is useless in the resolution of conflict or that the UN Charter renders armed conflict obsolete -- is correct. Particularly for situations in which preventative & peaceful measures have been unsuccessful, international law has set barriers for inhumanity. The tension between securing peace through disarmament & developing rules of engagement can be clearly seen in the development of the International Court in The Hague & the Geneva Conventions. Though the application of international law to noninternational conflicts such as those in Africa & Yugoslavia, with substantially more victims than wars between nations, highlights the still considerable deficits; international law has never capitulated before new challenges. L. Kehl
In: Die Zukunft des Friedens, p. 429-450
In: Österreichische militärische Zeitschrift: ÖMZ, Volume 24, Issue 2, p. 139-144
ISSN: 0048-1440
Die von der Presseagentur Nowosti/ABN, Wien, zur Verfügung gestellten Ausführungen des Marschalls und Verteidigungsministers der UdSSR fassen immer wieder zitierte sowjetische Standpunkte zu Fragen der strategischen Rüstung zusammen (Red). Der sowjetische Verteidigungsminister argumentiert detailliert, warum die UdSSR im Gegensatz zu US-Behauptungen sorgsam ABM-Vertrag und Salt II einhält, erhebt seinerseits Vorwürfe wegen amerikanischer Vertragsverletzungen und formuliert: 'Was ist in letzter Konsequenz für die sowjetisch-amerikanischen Beziehungen bestimmend und ausschlaggebend? Der Verzicht jeder Seite auf die Anschläge gegen die Sicherheit der anderen Seite und auf die Erlangung einer militärischen Überlegenheit. Anders gesagt, notwendig ist die strikte Einhaltung des Prinzips der Gleichheit und der gleichen Sicherheit durch beide Seiten'. (BIOst-BwD/Giz)
World Affairs Online
In diesem "Positionspapier aus der ARL" werden Vorschläge entwickelt und zur Diskussion gestellt, die dazu beitragen können, den anhaltend hohen "Flächenverbrauch" in Bayern - also den Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche - zu begrenzen. Eine wirksame Begrenzung ist erforderlich, weil Fläche, wie auch der Boden, eine endliche Ressource darstellt, und weil insbesondere naturnahe Flächen zurückgedrängt werden, was unter anderem Folgen für die Biodiversität und den Artenschutz hat. Zudem widerspricht die anhaltend hohe Flächenneuinanspruchnahme in Bayern sowohl den Geboten des Baugesetzbuchs als auch den Zielsetzungen der Landesplanung und den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung. Die bestehenden Instrumente der Raumordnung und Landesplanung sind jedoch offensichtlich nicht wirksam genug, um der Entwicklung gegenzusteuern. Die Reduktion des "Flächenverbrauchs" erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, der eine Reihe von Bausteinen umfassen sollte. Zunächst gilt es, die Instrumente der Innenentwicklung zu verbessern, beispielsweise durch eine Besteuerung brachliegender baureifer Grundstücke, um deren Hortung einzudämmen. Finanzielle Anreizsysteme zur Attraktivierung des Bauens im Innenbereich sowie verbesserte rechtliche Instrumente, z.B. beim kommunalen Vorkaufsrecht im Siedlungsbereich, sollten hinzukommen. Darüber hinaus wird für eine neue Kategorie "Landschaftliches Vorranggebiet zum Grundwasser-, Boden- und Biotopschutz/-verbund" - im Sinne eines proaktiven raumordnerischen Ziels - plädiert. Schließlich wird das Instrument der Zuteilung von Flächenkontingenten an die Gemeinden im Sinne von Obergrenzen zur verbindlichen Regulierung der Flächenneuinanspruchnahme vorgeschlagen. Die Zuteilung muss auf der Basis raumplanerischer, regional- und strukturpolitischer Kriterien erfolgen und sollte sich in diesem Sinne am Zentrale-Orte-System orientieren. Die Flächenkontingente sollten zudem in Dreijahresschritten kontinuierlich abgeschmolzen werden. Der Ansatz zielt darauf ab, die Flächenneuinanspruchnahme bis spätestens Ende der 2030er Jahre auf eine "Netto-Null" zu reduzieren und bis dahin eine Flächenkreislaufwirtschaft zu installieren.