Zur sektoralen Belastungswirkung der geplanten Abfallabgabe
In: Kieler Arbeitspapiere 521
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In: Kieler Arbeitspapiere 521
Nach langen Verhandlungen in der Großen Koalition und unzähliger rechtspolitischer Kritik zum Trotz ist das Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden und damit zum 01.01.2009 in Kraft getreten. Damit geht eine spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.2006 andauernde Diskussion über die Zukunft der Erbschaftsteuer und eine mehrjährige Phase der Ungewissheit vorläufig zu Ende.In seiner Entscheidung stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass das erst 1996 reformierte Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht aus verschiedenen Gründen gegen die Verfassung verstieß. Das Bundesverfassungsgericht räumte dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2008 ein, durch eine Reform der Besteuerungs- wie auch der Bewertungsvorschriften die Erhebung einer Erbschaftsteuer auch ab 2009 zu ermöglichen. Entgegen dem Ziel der großen Koalition, eine Reform möglichst rasch auf den Weg zu bringen, zog sich die politische Auseinandersetzung über die Detailregelungen bis fast Ende 2008 hin. Optimale Steuergestaltung und -beratung setzt die Kenntnisse des neuen Rechts voraus. Ausführlich und praxisnah werden in diesem Buch die neuen Bewertungsvorschriften erläutert, die im Vergleich zu dem bisherigen Recht zu einer deutlichen Erhöhung der Steuerwerte insbesondere bei Betriebsvermögen führen werden. Daneben werden die neuen Verschonungsregelungen dargestellt und vor dem Hintergrund der formalen Voraussetzungen kritisch durchleuchtet. Mit zahlreichen Gestaltungsvorschlägen, Berechnungsbeispielen und Übersichten.
In: Diskussionsbeitrag 101
In: Institut Finanzen und Steuern 503
In: Kieler Arbeitspapiere 669
In: Forschungsberichte aus dem Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung Tübingen
In: Serie A 33
In: cege-Schriften
Die fehlende Harmonisierung der Körperschaftsbesteuerung in Europa führt zu einer Verzerrung von Standort-, Investitions- und Finanzierungsentscheidungen multinationaler Konzerne. Für die Steuerverwaltungen begründet das Nebeneinander von 27 separaten Steuersystemen die zunehmende Notwendigkeit, das inländische Steueraufkommen zu schützen. Um diesen Problemen zu begegnen, werden von der Europäischen Kommission gegenwärtig unterschiedliche Reformvorschläge diskutiert. Hierzu zählen insbesondere die Einführung einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) sowie die Vereinheitlichung der Regelungen zur konzerninternen Verlustverrechnung. Ziel der Arbeit ist es, mögliche Auswirkungen dieser Reformvorschläge auf das Steueraufkommen der Mitgliedsstaaten sowie die Steuerbelastung der betroffenen Konzerne zu quantifizieren.
In: CeGE-Schriften Band 18
Die fehlende Harmonisierung der Körperschaftsbesteuerung in Europa führt zu einer Verzerrung von Standort-, Investitions- und Finanzierungsentscheidungen multinationaler Konzerne. Für die Steuerverwaltungen begründet das Nebeneinander von 27 separaten Steuersystemen die zunehmende Notwendigkeit, das inländische Steueraufkommen zu schützen. Um diesen Problemen zu begegnen, werden von der Europäischen Kommission gegenwärtig unterschiedliche Reformvorschläge diskutiert. Hierzu zählen insbesondere die Einführung einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) sowie die Vereinheitlichung der Regelungen zur konzerninternen Verlustverrechnung. Ziel der Arbeit ist es, mögliche Auswirkungen dieser Reformvorschläge auf das Steueraufkommen der Mitgliedsstaaten sowie die Steuerbelastung der betroffenen Konzerne zu quantifizieren.
In: Reihe: Steuer, Wirtschaft und Recht 175
In: Untersuchungen zur Wirtschaftspolitik 65
enth.
In: ifo Forschungsberichte 76
Die Kalte Progression schwächt die Verteilungswirkungen des Steuersystems und führt zu einer Ausweitung der Steuerquote, die sich der demokratischen Kontrolle entzieht. Die Beseitigung der Kalten Progression ist somit angezeigt. • In der öffentlichen Debatte wird zumeist auf die Kalte Progression im engeren Sinne fokussiert, die lediglich den Effekt steigender Preise berücksichtigt. Diese Kalte Progression im engeren Sinne allein führte zu Steuermehreinnahmen von 33,5 Mrd. Euro im Zeitraum von 2011 bis 2016. Berücksichtigt man auch den Effekt steigender Reallöhne (Kalte Progression im weiteren Sinne), ergeben sich in diesem Zeitraum aufsummiert Steuermehreinnahmen von 70,1 Mrd. Euro. • Die Belastungswirkungen durch die Kalte Progression sind nicht gleich über die Einkommensteuerzahler verteilt. Besonders Einkommensteuerzahler im Bereich geringer und mittlerer Einkommen leiden unter der Kalten Progression. • Die Kalte Progression im engeren Sinne verursacht einen Anstieg des Einkom-mensteueraufkommens im Zeitraum 2017 bis 2030 von insgesamt 314,9 Mrd. Euro. Möchte man die Steuerquote konstant halten, betrachtet man also die Kalte Progression im weiteren Sinne, so liegen die kumulierten "heimlichen" Steuermehreinnahmen gar bei 433,6 Mrd. Euro. • Es wird ein "Tarif auf Rädern" vorgeschlagen, bei dem die Steuertarifparameter und Progressionszonen an die Inflation und das Wachstum der Realeinkommen gekoppelt sind (Kalte Progression im weiteren Sinne), um die Steuerquote ceteris paribus konstant zu halten. • Auch bei einem Tarif auf Rädern wachsen die Staatseinnahmen weiter an: Sogar bei einer Berücksichtigung der Kalten Progression im weiteren Sinne steigen die Staatseinnahmen noch proportional mit dem Wachstum von Preisniveau und Reallöhnen.
In: Discussion paper 96,11
In: Public finance and corporate taxation series
In: UBA-FB 94-026/3