Gerechtigkeit, speziell Einkommens- und Verteilungsgerechtigkeit, ist eines der großen Themen im Bundestagswahlkampf 2013. Was Gerechtigkeit ist und wie das gewünschte Ziel erreicht werden soll, ist dabei durchaus unterschiedlich interpretierbar. Es muss nicht per se eine als ungleicher wahrgenommene Verteilung der Markteinkommen oder Vermögen durch Umverteilungsmaßnahmen - sprich Steuern - revidiert werden. Denn mit jeder verteilungspolitischen Maßnahme sind auch Anreizeffekte verbunden. Dies führt zwangsläufig zu Risiken und Nebenwirkungen, wodurch die Erreichung der gewünschten Ziele erheblich gefährdet werden kann. Außerdem ist die oft gehörte Klage, die Verteilung werde immer ungleicher, nur bedingt richtig. Zwar hat es in Deutschland eine Phase zunehmender Einkommensdisparität gegeben. Dieser Trend hat sich aber seit 2005 nicht fortgesetzt (Grabka et al., 2012, ausführlich dazu Niehues et al., 2013). Warum sollte die Einkommens- und Vermögensverteilung also gerade jetzt als untragbar angesehen werden? Auch ohne diese Fragen dezidiert zu beantworten, wird in der Politik eine allgemeine Besteuerung von Vermögen intensiv diskutiert. Die Bundesländer wünschen eine Wiedereinführung der Vermögensteuer zur Verbesserung ihrer finanziellen Situation, andere politische Akteure wollen mit diesem Instrument explizit Umverteilungspolitik betreiben und Sozialtransfers finanzieren. Unabhängig von den Zielen, die mit einer allgemeinen Vermögensbesteuerung erreicht werden sollen, möglichen verfassungsrechtlichen Problemen der vorgeschlagenen Konzepte und auch Widersprüchlichkeiten in den politischen Begründungen werden hier die vorliegenden Vorschläge skizziert sowie die Folgen für die Steuerbelastung und auch das Steueraufkommen kurz diskutiert.
The 2008 Corporate Tax Reform Law was passed by the parliament in July 2007. It also reforms the trade tax. This applies both to the rate and to the tax base. In future, not only the interest on permanent debt will be included in the tax base, but also all interest paid as well as the financing share of rents, leases and leasing instalments, though only at 25% instead of 50%. Since the interest barrier will also affect the trade tax base, it is still unclear how all the measures will affect the receipts of the municipalities and what tax burdens they will place on the various forms of business entity. Using the trade tax statistics from the year 2001, the changes in burdens resulting from the trade tax reform have been simulated. Taking account of the interest barrier, the result for municipalities is a drop in trade tax revenue. Incorporated businesses will have to pay less due to the reform and unincorporated companies will have to pay more.
Im April dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht die derzeit gültigen Vorschriften für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber wurde beauftragt, bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen. Die Forschungsgruppe Steuer- und Finanzpolitik des ifo Instituts hat die Reformvorschläge, die diskutiert wurden und werden, aus finanzwissenschaftlicher Perspektive bewertet, im Hinblick auf ihre Belastungs- und Aufkommenswirkungen auf kommunaler Ebene analysiert und die Konsequenzen der Reformvorschläge für den Länderfinanzausgleich untersucht. Der vorliegende Beitrag fasst die wesentlichen Ergebnisse der durchgeführten empirischen Analyse zusammen. Demnach sollte sich die Politik bei der anstehenden Reform der Grundsteuer für eine einfache, flächenbasierte Lösung entscheiden und eine aufwändige Ermittlung von Verkehrswerten vermeiden. Das Argument, eine wertbasierte Grundsteuer erhöhe die Gerechtigkeit der Steuerlastverteilung so sehr, dass der Bewertungsaufwand gerechtfertigt ist, kann nicht überzeugen. Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer, die auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerzahler keine Rücksicht nimmt. Sollte die Politik eine Wertkomponente in die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer einbeziehen wollen, könnte man auf Bodenrichtwerte zurückgreifen. Wie die Berechnungen des ifo Instituts zeigen, würde eine allein auf Bodenrichtwerten beruhende kommunale Grundsteuer allerdings zu sehr großen Belastungsverschiebungen führen. Eine Kombination aus Bodenrichtwerten und Gebäudeflächen könnte aber ein tragfähiger Kompromiss sein. Auch diese Lösung hätte wie die reine Flächensteuer den Vorteil, den Steuerzahlern und der Finanzverwaltung die erheblichen Kosten einer regelmäßig zu aktualisierenden individuellen Verkehrswertermittlung von 35 Mio. Immobilien in Deutschland zu ersparen.
Die Kalte Progression schwächt die Verteilungswirkungen des Steuersystems und führt zu einer Ausweitung der Steuerquote, die sich der demokratischen Kontrolle entzieht. Die Beseitigung der Kalten Progression ist somit angezeigt. - In der öffentlichen Debatte wird zumeist auf die Kalte Progression im engeren Sinne fokussiert, die lediglich den Effekt steigender Preise berücksichtigt. Diese Kalte Progression im engeren Sinne allein führte zu Steuermehreinnahmen von 33,5 Mrd. Euro im Zeitraum von 2011 bis 2016. Berücksichtigt man auch den Effekt steigender Reallöhne (Kalte Progression im weiteren Sinne), ergeben sich in diesem Zeitraum aufsummiert Steuermehreinnahmen von 70,1 Mrd. Euro. - Die Belastungswirkungen durch die Kalte Progression sind nicht gleich über die Einkommensteuerzahler verteilt. Besonders Einkommensteuerzahler im Bereich geringer und mittlerer Einkommen leiden unter der Kalten Progression. - Die Kalte Progression im engeren Sinne verursacht einen Anstieg des Einkommensteueraufkommens im Zeitraum 2017 bis 2030 von insgesamt 314,9 Mrd. Euro. Möchte man die Steuerquote konstant halten, betrachtet man also die Kalte Progression im weiteren Sinne, so liegen die kumulierten "heimlichen" Steuermehreinnahmen gar bei 433,6 Mrd. Euro. - Es wird ein "Tarif auf Rädern" vorgeschlagen, bei dem die Steuertarifparameter und Progressionszonen an die Inflation und das Wachstum der Realeinkommen gekoppelt sind (Kalte Progression im weiteren Sinne), um die Steuerquote ceteris paribus konstant zu halten. - Auch bei einem Tarif auf Rädern wachsen die Staatseinnahmen weiter an: Sogar bei einer Berücksichtigung der Kalten Progression im weiteren Sinne steigen die Staatseinnahmen noch proportional mit dem Wachstum von Preisniveau und Reallöhnen.
Mit der Einführung des europäischen Emissionshandelssystems kommt es zwangs-läufig zu einer Überschneidung der Regelungsbereiche mit der in Deutschland be-reits existierenden Ökosteuer. In diesem Artikel wird diskutiert, inwieweit durch die direkte und indirekte Interaktion beider Instrumente eine Ermäßigung oder sogar Abschaffung der Ökosteuer für die doppelt regulierten Akteure notwendig wird. Die Wechselwirkungen der Preis- und Mengenlösungen werden sowohl hinsichtlich ihrer idealtypischen Eigenschaften als auch nach ihrer praktischen Ausgestaltung in Deutschland analysiert. Im Vordergrund stehen dabei die Effizienz, die ökologische Treffsicherheit sowie die Belastungswirkungen des Instrumentenverbundes. Weder aus der rein theoretischen Perspektive noch aus der tatsächlichen Anwendungsform in Deutschland lässt sich aus der Interaktion beider Instrumente eine generelle An-passungsnotwendigkeit der Steuer ableiten. Dennoch können Konstellationen identi-fiziert werden, in denen eine Senkung der Ökosteuer notwendig erscheint.
Ziel der Arbeit ist die bisher fehlende versicherungsökonomische Fundierung in der Argumentation über die Privatisierung der Arbeitslosenversicherung. Anders als in bisherigen Ansätzen werden die Begründungen gegen eine Privatisierung in eine versicherungstechnische und eine sozialpolitische Perspektive zerlegt. Hierdurch soll die häufig zu beobachtende Vermengung von objektiv-technischen und normativen Argumenten aufgebrochen werden. Im Ergebnis wird herausgearbeitet, dass letztlich nur das normative Argument der 'relativen Armut' gegen eine private Arbeitslosenversicherung spricht. Demnach ist die Belastungswirkung risikoäquivalenter Prämien für Personen mit hohem bis mittlerem Arbeitslosigkeitsrisiko sozialpolitisch nicht vertretbar. Als wenig stichhaltig erweisen sich dagegen versicherungstechnische Argumente wie positive Korrelation der Einzelrisiken, Moral Hazard, unzureichende Prämiendifferenzierung sowie kollektive Unterschätzung des individuellen Arbeitslosigkeitsrisikos. Als Lösung für das Problem der 'relativen Armut' wird ein neuer Entwurf zur Privatisierung der Arbeitslosenversicherung vorgestellt. Zentrales Element ist hierbei die kombinierte Versicherung von Arbeitslosigkeit und Langlebigkeit in einem Versicherungsprodukt.
Die (Wieder-)Einführung einer Vermögensteuer ist in den vergangenen Jahren erneut in den Fokus der politischen Diskussion gerückt. Der vorliegende Beitrag vermittelt einen Eindruck von den Belastungswirkungen, die aus der Umsetzung von aktuell vorliegenden Besteuerungskonzepten resultieren würden. Auf der Basis von realen Jahresabschlussdaten wird eine mehrperiodige Veranlagungssimulation durchgeführt, die insbesondere ermöglicht, den zu erwartenden Eigenkapitalverzehr sowie den Anstieg der Steuerbelastung für die betrachtete Unternehmensgruppe zu quantifizieren. Von besonderem Interesse sind hierbei Unternehmen deren laufende Erträge nicht ausreichen, um die Belastungen durch die Vermögensteuer zu tragen und damit einem Substanzverzehr ausgesetzt sind. Es zeigt sich, dass etwa die Hälfte der Unternehmen im Untersuchungszeitraum von sechs Jahren in mindestens einem Jahr einen Substanzverzehr erfährt. Der Vermögensteuer kommt somit keinesfalls der vielfach postulierte Charakter einer eher mäßig belastenden und im Wesentlichen substanzverschonenden Steuer zu. Zusatzbelastungen von knapp 100 bis zu 300% der Ertragsteuerlast sind keine Seltenheit und veranschaulichen das Gefährdungspotenzial dieser Steuer für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Das heutige Produktions- und Konsumniveau führt zu einer Übernutzung der bestehenden natürlichen Ressouren und Ökosysteme und ist mit zahlreichen negativen Auswirkungen für Mensch und Umwelt verbunden. Das gilt sowohl für die globale Perspektive als auch – in noch schärferer Form – aus nationaler Sicht für Deutschland (vgl. Steffen et al. 2015c; Global Footprint Network 2017). Eine wichtige Ursache dafür sind externe Kosten, die eine Form des Marktversagens darstellen. Eine Internalisierung der externen Kosten würde zu einer Verminderung der negativen Umweltwirkungen und einer Steigerung der gesellschaftlichen Wohlfahrt führen. Eine Umsetzung der Internalisierung wird jedoch oft mit dem Argument einer mangelnden sozialen Verträglichkeit abgelehnt. Die Überprüfung dieses Arguments stellt das zentrale erkenntnisleitende Forschungsinteresse dieser Arbeit dar. Dazu werden die sozialen Verteilungswirkungen berechnet und analysiert, die bei einer Internalisierung der externen Kosten des Konsums in Deutschland für die privaten Haushalte auftreten würden. Dabei werden die Untersuchungen sowohl aus der Bruttoperspektive, also bei alleiniger Betrachtung der finanziellen Belastungswirkungen (Forschungsfrage 1a), als auch der Nettoperspektive, also bei zusätzlicher Berücksichtigung der Verwendung der Internalisierungseinnahmen (Forschungsfrage 1b), durchgeführt. Als Instrument der Einnahmeverwendung wird der Ökobonus – also die Rückverteilung mittels eines pauschalen Betrags – eingesetzt. Dem Ökobonus wird ein hohes Potenzial zur Schaffung der für die Umsetzung der Internalisierungsmaßnahmen benötigten gesellschaftlichen Akzeptanz attestiert, weil er zum einen eine direkte Verknüpfung von Einnahmen und Ausgaben herstellt und zum anderen – wie verschiedene Studien belegen (vgl. Smith 1993; Iten et al. 1999; Loske 2013; Ekardt 2010; Iten und Beck 2003; Iten und Beck 2003; Büchs et al. 2011; Loske 2013; Müller und Spillmann 2015) – einer regressiven Belastungswirkung effektiv entgegenwirkt. In der vorliegenden Arbeit wurden keine eigenen Erhebungen durchgeführt, sondern allein Sekundärquellen verwendet. Die wichtigsten Datenquellen und den Ausgangspunkt der Auswertungen bilden die Scienfitic-Use-Files (SUF) der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) der Jahre 2008 (EVS2008; FDZ 2010) und 2013 (EVS2013; FDZ 2016). Neben der EVS sind dabei als weitere wichtige Datenquellen insbesondere das zur Verfeinerung der Ergebnisse des Mobilitätsbereichs eingesetzte Public-Use-File (PUF) der Erhebung "Mobilität in Deutschland 2008" (MiD2008; BMVBS 2010), das für die Bestimmung der Emissionsfaktoren verwendete Globale Emissions-Modell integrierter Systeme (GEMIS v4.94; IINAS 2015) und die zur Festlegung der Kostensätze eingesetzte Methodenkonvention 2.0 des Umweltbundesamts (MK 2.0; Schwermer et al. 2014) zu nennen. Der Untersuchungsbereich ist auf die Bereiche Haushaltsstrom, Wärme und Mobilität beschränkt; andere Konsumfelder konnten in Ermangelung aussagekräftiger Daten nicht berücksichtigt werden. Im Mobilitätsbereich beschränkt sich der Untersuchungsbereich ab dem Schritt der Berechnung der bestehenden Nettointernalisierung außerdem auf die Verkehrsmittel des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und des Flugzeugs, da beim öffentlichen Personenverkehr (ÖPV) zum einen die Datenlage problematisch war und zum anderen die Auswertungen sehr komplex und – auf Grund des relativ geringen Anteils des ÖPV an den negativen Umweltwirkungen des Mobilitätsbereichs – mit nur geringem Mehrwert verbunden gewesen wären. Mittels einer selbstentwickelten Methodik werden die aus der EVS stammenden Ausgaben in Verbräuche, in Emissionen, in externe Kosten, in Internalisierungslücken und schließlich mittels Preis-elastizitäten in finanzielle Belastungswirkungen (Forschungsfrage 1a) und Nettowirkungen des Ökobonus (Forschungsfrage 1b) umgerechnet. Dabei werden Ergebnisse für die kurze (niedrigere Preiselastizitäten) und die lange (höhere und einkommensspezifische Preiselastizitäten) Frist berechnet. Um Aussagen bezüglich der sozialen Verträglichkeit treffen zu können, werden die Haushalte auf Basis ihrer Nettoäquivalenzeinkommen in Dezile eingeteilt und für diese Dezile – sowie den Durchschnitt – die jeweiligen Werte berechnet. Darüber hinaus werden weitere statistische Auswertungen eingesetzt, beispielsweise lineare Regressionsanalysen. Da bereits die methodischen Zwischenschritte interessante Ergebnisse darstellen, werden neben der zentralen Forschungsfrage (1a/1b) vier weitere untergeordnete Forschungsfragen (2-5) aufgestellt und beantwortet. Diese befassen sich unter anderem damit, welche einkommensspezifischen Unterschiede es beim Energieverbrauch gibt (2b), wie sich die verursachten externen Kosten von 2008 bis 2013 verändert haben (3d) und welche Auswirkungen die Internalisierung auf den Treibhausgas (THG)-Ausstoß hätte (5c). Die Auswertungen ergeben in der Bruttoperspektive (Forschungsfrage 1a) für die Bereiche Haushaltsstrom, Wärme und MIV regressive Belastungswirkungen, wobei beim MIV vor allem die Mittelschicht stark belastet würde. Beim Flugverkehr herrscht hingegen eine progressive Belastungswirkung vor. Aggregiert man die Belastungen über alle der vier betrachteten Bereiche (Haushaltsstrom, Wärme, MIV und Flugzeug), so zeigen sich insgesamt deutlich regressive Verteilungswirkungen: Während im ersten Dezil eine Internalisierungsbelastung in Höhe von 3,83% des Nettoeinkommens (lange Frist: 3,35%) auftreten würde, sind es im zehnten Dezil nur 2,54% (lange Frist: 2,00%). In der Nettoperspektive (Forschungsfrage 1b) zeigen sich bei Verwendung des Ökobonus hingegen klar progressive Verteilungswirkungen. Das gilt sowohl in der aggregierten Gesamtbetrachtung als auch – in unterschiedlich starker Ausprägung – für die einzelnen Bereiche. Die Berechnungen ergeben, dass in der Gesamtbetrachtung sowohl in der kurzen als auch der langen Frist die Dezile eins bis fünf vom Ökobonus netto profitieren würden. Die Nettowirkung fällt in der kurzen Frist von maximal 4,26% des Nettoeinkommens (lange Frist: 3,38%) im ersten Dezil streng monoton bis auf -1,09% (lange Frist: 0,79%) im zehnten Dezil. Was die Auswirkungen der Internalisierung auf die Umweltwirkungen angeht, so ergeben die Berechnungen (ceteris paribus) in der kurzen Frist einen Rückgang der THG-Emissionen um 15% (lange Frist: 27%). Allerdings zeigen die tiefergehenden Analysen, dass es jenseits der Durchschnittswerte auch innerhalb der einkommensschwachen Dezile in der Nettobetrachtung Ökobonus-Verlierer – also Personen, die mehr für die Internalisierung zahlen müssten, als sie durch den Ökobonus zurückbekommen – gibt. Der Anteil steigt in der Gesamtbetrachtung (kurze Frist) zwar streng monoton über die Dezile an auf 62% im zehnten Dezil, trifft allerdings auch auf 8% des ersten Dezils (2. Dezil: 13%, 3. Dezil: 22%) zu. Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Bereichen: Während im Mobilitätsbereich mit 4% (Flugzeug) beziehungsweise 11% (MIV) nur ein relativ geringer Anteil des ersten Dezils negative Nettowirkungen des Ökobonus tragen müsste, sind dies im Wärme- und Strombereich mit 28% (Wärme) beziehungsweise 30% (Haushaltsstrom) deutlich größere Teile. Um die Sozialverträglichkeit weiter zu verbessern, sollten deswegen einkommensschwache Haushalte bei einer Umsetzung der Internalisierung – inbesondere in den Bereichen Wärme- und Stromverbrauch – mit zusätzlichen Maßnahmen unterstützt werden. Die Aussagekraft der Ergebnisse dieser Arbeit ist jedoch einigen Einschränkungen unterworfen. So mussten aufgrund von Datenbeschränkungen verschiedene vereinfachende Annahmen (zum Beispiel zu den Preiseinflussfaktoren, Emissionsfaktoren, Preis¬elastizitäten) getroffen werden. Außerdem werden verschiedene Datenquellen eingesetzt, die wiederum selbst bezüglich ihrer Genauigkeit Einschränkungen aufweisen. In der Arbeit durchgeführte statistische Berechnungen, theoretische Überlegungen, Szenariorechnungen und Vergleiche mit anderen Studien führen jedoch zu der Einschätzung, dass die festgestellte Progressivität der Nettowirkung des Ökobonus als robust einzustufen ist. Allerdings gibt es erhebliche Unsicherheiten bezüglich deren genauen Ausmaßes. Hier, sowie bezüglich der konkreten Ausgestaltung der Internalisierung, besteht weiterer Forschungsdarf. Als zentrales Forschungsergebnis dieser Arbeit kann jedoch festgehalten werden, dass eine Internalisierung der externen Kosten in den Bereichen Haushaltsstrom, Wärme, MIV und Flugzeug mit progressiven Verteilungswirkungen verbunden wäre und zu einer deutlichen Minderung der betrachteten Umweltwirkungen führen würde.
Im Mai 2001 wurde die Rentenreform der Bundesregierung endgültig verabschiedet. Zentrale Elemente der Reform sind eine neue Rentenanpassungsformel und der Einstieg in eine staatlich geförderte kapitalgedeckte private Vorsorge. In der Studie der Prognos AG werden die langfristigen Auswirkungen der neuen Rentenreform untersucht. Durch die neue Rentenanpassungsformel wird die Ausgabendynamik der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich gebremst und der zukünftige Anstieg des Beitragsatzes abgeflacht. Im Vergleich zu einer Entwicklung, bei der die Rentenanpassungen der Nettolohndynamik folgen, entstehen allerdings Versorgungslücken, die über die private Vorsorge zu schließen sind. Den zusätzlichen Kosten für die private Vorsorge stehen Entlastungen durch den niedrigeren Beitragssatz zur GRV gegenüber. Die Gesamtwirkung aus Be- und Entlastung fällt für die Beitragszahler je nach Alter unterschiedlich aus. Während jüngere Geburtsjahrgänge durch die Rentenreform profitieren werden, ist der Einstieg in die kapitalgedeckte Vorsorge trotz steuerlicher Förderung mit Übergangskosten verbunden, die von den älteren zu tragen sind. Vor dem Hintergrund dieses Ergebnisses zeigt die Studie eine Möglichkeit auf, die intergenerative Verteilungswirkung der Rentenreform ausgeglichener zu gestalten. Über die Einbeziehung von Selbständigen und Beamten in den Kreis der Versicherten der Rentenversicherung könnten die durch die Rentenreform hervorgerufenen Belastungswirkungen deutlich gemindert werden.
Seit langem werden Reformen des Ehegattensplittings bei der Einkommensteuerdiskutiert, zuletzt während der Koalitionsverhandlungen im Oktober 2002. Das DIW Berlin hat die Aufkommens- und Belastungswirkungen des gegenwärtigen Splittingverfahrens und von alternativen Formen der Ehegattenbesteuerung analysiert. Nach den Berechnungen würde eine Aufhebung des Splittingverfahrens, also ein Übergang zu einer separaten Besteuerung der Ehepartner, die Ehepaare gegenwärtig bei der Einkommensteuer mit 22,1 Mrd. Euro belasten. Mit 20,6 Mrd. Euro (93 %) würden überwiegend Ehepaare in den alten Ländern betroffen sein. In Relation zum verfügbaren Haushaltseinkommen würden Ehepaare mit mittlerem Einkommen am stärksten belastet, darunter vor allem Ehepaare mit Kindern und Ehepaare, bei denen nur ein Partner erwerbstätig ist. Wenn bei einer Aufhebung des Splittingverfahrens für Ehepaare wie bisher der doppelte Grundfreibetrag gewährt würde, reduzierten sich die potentiellen Mehrbelastungen auf 9,1 Mrd. Euro. Bei einem Realsplittingverfahren, das eine Übertragung von Einkünften zwischen den Partnern von bis zu 20 000 Euro vorsieht, würden sich die potentiellen Mehreinnahmen auf 1,5 Mrd. Euro verringern. In den Berechnungen wurden Arbeitsangebotsreaktionen nicht berücksichtigt. Bei jeder Einschränkung des Splittingverfahrens könnten die Ehepaare Gewinn- und Vermögenseinkünfte gleichmäßiger aufteilen, was das Mehraufkommen reduzieren würde. Das Besteuerungsverfahren würde dadurch aufwendiger. Eine umfassende Bewertung des Splittingverfahrens hängt von der Gewichtung der verschiedenen steuer-, sozial- und familienpolitischen Ziele ab, die nicht Gegenstand dieser Untersuchung war.
Die Kalte Progression hat zwischen 2011 und 2018 zu erheblichen staatlichen Mehreinnahmen und einer Ausweitung der Steuerquote geführt, die sich der demokratischen Kontrolle entzieht. Die öffentliche Debatte bezieht sich zumeist auf die Kalte Progression im engeren Sinne, die lediglich den Effekt steigender Preise berücksichtigt. Deutlich größer wird das Ausmaß der Kalten Progression, wenn auch der Effekt steigender Realeinkommen betrachtet wird. Hierdurch wird die Verteilungswirkung des Steuersystems beeinträchtigt, da gemessen am relativen Anstieg der Steuerzahlung besonders Einkommensteuerzahler im Bereich geringer und mittlerer Einkommen unter der Kalten Progression leiden. Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Jahresbruttoeinkommen von 25 000 Euro ist durch die Kalte Progression im engeren bzw. weiteren Sinne im Zeitraum von 2011 bis 2018 mit 8,0 bzw. 37,2% der Einkommensteuer belastet worden. Bei einem Haushalt mit der gleichen familiären Struktur, aber einem Jahresbruttoeinkommen von 100 000 Euro, hat die Kalte Progression hingegen lediglich 2,3 bzw. 5,0% der Einkommensteuerlast ausgemacht. Bei der differenzierten Betrachtung nach Einkommensdezilen bewegen sich die relativen Belastungswirkungen in einer ähnlichen Größenordnung. Auch hier werden die einkommensschwächsten Steuerzahler, also zusammen veranlagte Ehepaare mit einem Bruttoeinkommen zwischen 21 279 und 26 384 Euro, relativ gesehen am stärksten durch die Kalte Progression belastet. Zur Vermeidung der heimlichen Steuererhöhung wird ein »Tarif auf Rädern« vorgeschlagen, bei dem die Steuertarifparameter an die Inflation bzw. an das Wachstum der Nominaleinkommen gekoppelt sind.
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wurden – auf Basis der vorangestellten Effizienz- ; Gerechtigkeitskeits- und Neutralitätskriterien – die umfangreichen Defizite der REIT-AG de lege lata aufgezeigt ; die sich auch in der geringen Marktakzeptanz der Rechtsform widerspiegeln. Herauszustellen sind hier die restriktiven Vorgaben zur Anlegerstruktur des § 11 REITG ; welche die Fungibilität der REIT-Aktien einschränken und die sich damit negativ auf die Allokationsfunktion des Kapitalmarkts auswirken. Ferner verstoßen einzelne Anlagerestriktionen gegen die angestrebte Rechtsformneutralität und Investitionsneutralität ; beispielhaft sei hier die Ausgrenzung von Bestandswohnimmobilien nach § 3 Abs. 9 REITG genannt. Gleichsam sind auch die neu eingeführten Regelungen zum Immobilienhandel nach § 14 REITG und zu den Finanzierungsvorgaben des REITG insgesamt zu restriktiv ausgestaltet. Die Festlegung des Mindesteigenkapitals in § 4 REITG ist nicht geeignet ; die Gründung oder den Formwechsel in eine REIT-AG zu fördern. Und auch die zwingende Börsenzulassung nach § 10 REITG sollte aufgrund des wenig entwickelten Börsensegments für Immobilien überdacht werden ; da aus der Notierung (derzeit) kein Informationsgewinn und damit keine Steigerung der Effizienz des Immobilienmarktes abgleitet werden kann. Korrespondierend entsprechen auch die Vorgaben zur Fremdfinanzierung nach § 15 REITG nicht den Anforderungen der Finanzierungsneutralität. Investoren erachten daher den REIT-Status nicht als ausreichend attraktiv und die Zulassungen bleiben deutlich hinter den Erwartungen zurück. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wurde in Kapitel 0 – unabhängig von der steuerlichen Beurteilung – herausgearbeitet ; dass eine Steigerung der Attraktivität der REIT-AG nur durch Anpassung der bestehenden rechtsformbezogenen Restriktionen auf Basis der Prüfkriterien erreicht werden kann. Im Rahmen dieser Anpassungen werden insbesondere die Abschaffung der Reglementierung der Anteilseignerstruktur und der Rückgriff auf die Regelungen des WpHG vertreten. Gleichsam sind die zum einen betragsmäßig hohen Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung ; analog zur Aktiengesellschaft ; abzusenken und zum anderen die zwingende Börsenzulassung der REIT-AG nach § 10 REITG abzuschaffen. Korrespondierend ist auch die Möglichkeit zur Fremdfinanzierung gesetzlich zu deregulieren und einer Marktsteuerung zu überlassen. Mit Blick auf die steuerliche Ausgestaltung ist festzuhalten ; dass die geltenden gesetzlichen Regelungen des REITG keine transparente Besteuerung ; sondern lediglich eine Steuerbefreiung auf Ebene der REIT-AG bewirken und den REIT-Aktionär durchgängig einer geringeren Steuerbelastung unterwerfen als den Direktanleger.752 Aufgrund des Trennungsprinzips erfolgt dezidiert keine tatbestandliche Zurechnung der originär von der REIT-AG erzielten Einkunftsart Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG an die hinter der REIT-AG stehenden Aktionäre. Diese erzielen aufgrund der Anknüpfung an die zivilrechtliche Ausgestaltung der REIT-AG Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 19 Abs. 1 REITG i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ; die nach Maßgabe der Regelungen der Abgeltungsteuer einer abweichenden steuerlichen Belastungswirkung unterliegen. Diese steuerliche Ausgestaltung des REITG konterkariert damit den Anspruch ; eine gleichgelagerte steuerliche Belastung der direkten und indirekten Anleger herbeizuführen. In Kapitel 4.3 wurde aus steuerlicher Sicht herausgearbeitetet ; dass eine REIT-AG de lege ferenda bei Qualifikation der Aktien als unbewegliches Vermögen und der Einordnung der Einkünfte unter solche aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG zu geringeren Verzerrungswirkungen und Belastungsunterschieden im Vergleich zur Direktanlage als unter der geltenden Rechtslage führt. Diese Ausgestaltung ist daher nach Meinung des Verfassers geeignet ; die bestehende und verfassungsrechtlich bedenkliche Besserstellung der REIT-Aktionäre aufzuheben. Mit Beginn der Finanzmarktkrise im Sommer 2007 – ausgelöst durch eine Preisblase am US-Immobilienmarkt – kurz nach Einführung der REIT-AG im Mai 2007753 verschob sich zum einen der Fokus der internationalen Anleger hin zu risikoarmen ; nicht börsennotierten Anlagevehikeln. Zum anderen verschob sich auch die politische Agenda ; die in den Vorjahren primär auf die Stärkung und Expansion des Wirtschaftsstandortes hingearbeitet hatte. In der Folge ging eine politische Marktfokussierung zugunsten einer Ausweitung der Regulierung des Immobilienmarktes einher mit einer Stärkung der Mieterrechte. Jüngste Beispiele sind hier die in Kapital 4.2.2.7 dargestellten Regelungen zur Mietpreisbremse und zur makroprudenziellen Überwachung von Immobilienkrediten. Vor dem Hintergrund der geringen Marktdurchdringung ; die die REIT-AGs bislang erreichen konnten und mit Blick auf die derzeitige politische Priorisierung ; die den Mieterschutz in den Vordergrund stellt ; steht nicht zu erwarten ; dass der Gesetzgeber die aufgezeigten rechtsformspezifischen Korrekturen des REITG zugrunsten der Attraktivität der REIT-AG ; die am Markt ja als Vermieter von Immobilien auftritt ; zeitnah aufgreifen und umsetzen wird. In Bezug auf die steuerlich vorgeschlagenen Anpassungen und die damit einhergehende Nivellierung der Belastungswirkungen beim Direktanleger im Vergleich zum REITAktionär steht jedoch – wie in Kapitel 4.3.5.3 aufgezeigt – zu erwarten ; dass hier zumindest mittelfristig eine Anpassung durch Aufgabe der Abgeltungsteuer erreicht werden kann. Hierdurch würden zumindest Teile der im Rahmen dieser Arbeit verdeutlichten Anpassungen umgesetzt werden ; indem steuerlich nicht vorbelastete Erträge wieder systemkonform in vollem Umfang auf Anteilseignerebene besteuert werden. Ob dies bereits ausreichend ist ; um die Akzeptanz der G-REITs am Markt zu erhöhen ; wird die Zukunft zeigen.
Im Rahmen einer repräsentativen, empirischen Studie wurden die Arbeitszeit, die Arbeitsbelastungen und die Arbeitsbedingungen Frankfurter Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen untersucht. Die Studie zeichnet sich durch einen integrierten Ansatz der Ermittlung von Arbeitszeit und den Belastungswirkungen verschiedener weiterer Belastungsfaktoren aus. Von 4.555 Frankfurter Lehrkräften nahmen 1.477 Lehrkräfte aus 69 Schulen an der Gesamtstudie teil. Davon konnten die Arbeitszeitdaten von 1.199 Lehrkräften nach Qualitätssicherung für die Arbeitszeiterhebung ausgewertet werden. Die Ergebnisse für Grundschule, Integrierte und Kooperative Gesamtschule sowie Gymnasium sind repräsentativ, für BBS nicht. Für die einzelnen Schulformen wurden der tatsächlichen Umfang, die zeitliche Lage sowie die Zeit- und Tätigkeitsstruktur in einem Zeitraum von bis zu 4 Wochen erhoben. Methodische Grundlage war ein normenkonformes und praxistaugliches Verfahren zur Erfassung und Systematisierung von Lehrer-Arbeitszeit, das in der Niedersächsischen Arbeitszeitstudie 2015/2016 entwickelt worden ist. Die Frankfurter Arbeitszeit-Daten wurden auf der Referenzbasis der Niedersachsenstudie auf Jahreswerte hochgerechnet und in einem Soll-Ist-Vergleich mit den Normvorgaben verglichen. Es liegen differenzierte Auswertungen vor (Schulformen; Klassenstufen, Beschäftigungsumfang; Geschlecht; Alter). 1.477 Lehrkräfte beantworteten zudem Fragen zur Arbeitssituation auf der Grundlage eines arbeitswissenschaftlichen Belastungs-Beanspruchungs-Modells und erprobter Erhebungsinstrumente (u.a. der "DGB-Index Gute Arbeit"). Differenziert nach Schulformen werden die psychische Belastung und Beanspruchung vorgestellt: Für die Arbeitsbedingungen, für spezifische aus der Tätigkeit einer Lehrkraft resultierende Anforderungen sowie Einflüsse aus der Schulsituation (Infrastruktur, soziale Herausforderungen). Darüber hinaus erfolgen Auswertungen zur Bereitschaft zur Digitalisierung, zum Spannungsfeld unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Aufgaben, zu Motiven für Teilzeitarbeit und Frühpensionierung sowie zu Stress, Coping, Gesundheit und Personal Burnout. Die Arbeitsbedingungen von Frankfurter Lehrkräften unterscheiden sich von allen vergleichbaren Beschäftigtengruppen durch eine höhere Arbeitsintensität, höhere emotionale Beanspruchungen und ungünstigere Lage der Arbeitszeit sowie Problemen bei der Work-Life-Balance. Entsprechend sind auch schwächere Bindungen an den Arbeitgeber, schlechtere Einschätzungen zu Gesundheit und Burnout zu verzeichnen. Die Unterschiede zwischen Lehrkräften unterschiedlicher Schulformen und Bundesländern sind dagegen gering. Zentrales Ergebnis der Studie: Es besteht Handlungsbedarf, die Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen humanverträglicher und gesundheitsförderlicher zu regeln. Dazu gehören eine Überprüfung und Anpassung der Arbeitsaufgaben von Lehrkräften, eine fairere Verteilung der Arbeitsbelastungen, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie präventive Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Dies kann im Rahmen einer ganzheitlichen Arbeitspolitik realisiert werden. Außerdem scheint eine grundlegende Überarbeitung von Arbeitszeitverordnungen für Lehrkräfte angezeigt. ; unKnown
Auf dem Hintergrund arbeitspsychologischer Konzepte wurde in der vorliegenden Studie untersucht, inwieweit die seit Beginn der 90er Jahre tiefgreifenden Interventionen der Verwaltungsreform aus Sicht der Beschäftigten eine Wirkung auf ihre Arbeitsbedingungen und die sozialen Beziehungen in der Organisation haben. Erhoben wurde die Einschätzung und Arbeitssituation der Beschäftigten in einer öffentlichen Verwaltung in Hessen im Jahre 2000 und vier Jahre später im Jahr 2004. Die Datenerhebung und -auswertung orientiert sich an einem ganzheitlichen Bild der Organisation, das aus drei vernetzten Subsystemen besteht: dem kulturellen, dem sozialen und dem technisch-instrumentellen Subsystem. Die Veränderungsmessung erfolgte mit qualitativen Interviews (Experten der Verwaltungsreform) zu Beginn der Studie sowie mit einem umfassenden Erhebungsinstrument zu zwei Messzeitpunkten. Das Erhebungsinstrument wurde im Rahmen von Mitarbeiterbefragungen zu beiden Messzeitpunkten eingesetzt. Die Dauer der Einzelinterviews betrug durchschnittlich 1,5 Stunden, die Beantwortung des Fragebogens benötigte ca. 45 Minuten. An der Erstbefragung nahmen 185 Personen, an der Zweitbefragung 139 Personen teil. Für die Analyse der Ergebnisse wurde eine Wiederholergruppe mit denjenigen Teilnehmern gebildet, die sowohl an der Erst- als auch an der Zweitbefragung teilgenommen hatten (N = 62) sowie eine Nichtwiederholergruppe mit denjenigen, die entweder an der Erst- oder Zweitbefragung teilgenommen hatten (N = 200) Für das kulturelle Subsystem wurde erwartet, dass zum zweiten Erhebungszeitraum der Umsetzungsstand des Leitbildes und die Einschätzung der Organisation insgesamt positiver bewertet würden. Aufgrund der strategischen Neuorientierung im Veränderungsprozess sollte die Beteiligung der Arbeitnehmer an Reformarbeitsgruppen im Verlauf der Umstrukturierung abnehmen. Für das soziale Subsystem wurden eine Erhöhung der Anforderungen und Belastungen und eine Erhöhung der Ressourcen in der Arbeitssituation erwartet. Eine gelungene Reform der Verwaltung sollte sich in einer positiveren Einschätzung des Führungsverhaltens zum zweiten Erhebungszeitpunkt widerspiegeln und das Konfliktmanagementverhalten sollte konstruktiver eingeschätzt werden. Im technisch-instrumentellen System wurde die Weiterentwicklung der technischen Gestaltung der Arbeitsprozesse erwartet. Insgesamt wurden von zwölf Hypothesen acht Hypothesen bestätigt oder teilweise bestätigt. Die Effekte zeigten sich deutlicher in der Nichtwiederholergruppe. Vermutlich liegt der Grund für die diskrepanten Ergebnisse in der geringen Stichprobengröße der Wiederholergruppe bzw. in einer moderaten Effektstärke. Auf der deskriptiven Ebene zeigen beide Gruppen ähnliche Tendenzen. Hypothesenkonform zeigte sich für das kulturelle Subsystem eine Weiterentwicklung des Umsetzungsstandes des Leitbildes im Faktor Mitarbeiterorientierung (offener Umgang, flexibles und transparentes Handeln, Aufgaben- und Ergebniskritik und kooperativer Führungsstil) und ein Rückgang in der aktiven Beteiligung der Beschäftigten an den Reformprozessen. Im sozialen System zeigten sich eine positivere Bewertung der Managementpraktiken (Weitergabe von Informationen, Delegation, Vernetzung, Unterstützung, Beratung, Mentoring, Anerkennung und Belohnungsverhalten) in der und ein konstruktiveres Bewältigungsverhalten (problemlösungsorientieres, integratives Bewältigungsverhalten) in beiden Gruppen. Wie erwartet, wurde zum zweiten Erhebungszeitpunkt ein Anstieg der Arbeitskomplexität und des Zeitdrucks berichtet, aber auch eine Erhöhung der Ressourcen. Die Belastungswirkung stieg entgegen der Erwartungen nicht an. Im Bereich des technisch-instrumentellen Subsytems erfolgte eine ständige technische und organisatorische (Prozesse) Weiterentwicklung. Im Rahmen der Begleitforschung wurde ein Prozess des geplanten Wandels aufgezeigt, der in allen Subsystemen der Organisation in zu Veränderung führte. Gemessen an den Zieldefinitionen des Reformprozesses konnte in den sozialen Beziehungen, dem neuen Führungssystem und den Arbeitsbedingungen eine Annäherung an die Ziele der Reform aufgezeigt werden. Die Annahme, dass organisationale Schlüsselfaktoren das Verhalten der Beschäftigten formen und leiten konnte unterstützt werden.
Die Verteilungswirkungen des Steuer- und Transfersystems in Deutschland werden in der politischen Debatte vermehrt diskutiert. Die Fragen, wer finanziert zu welchem Anteil staatliche Aufgaben und wer profitiert von der Umverteilung, sind entscheidend bei der Beurteilung von wirtschaftspolitischen Maßnahmen. Durch Nutzung verschiedener Datensätze und Methodiken, können Steuern, Sozialabgaben und monetäre Sozialleistungen zusammen betrachtet und auf ihre Verteilungswirkungen untersucht werden. Im Ergebnis zeigt sich, welche Bereiche der Einkommensverteilung zu welchem Anteil staatliche Aufgaben finanzieren und welche von der Umverteilung profitieren. Während die Einkommensteuer progressiv wirkt - also die durchschnittliche Belastung des Einkommens steigt mit der Höhe des Einkommens - haben indirekte Steuern wie die Mehrwertsteuer in der Regel eine regressive Wirkung, das heißt je geringer das Einkommen desto höher die durchschnittliche Belastung. Diese beiden Steuerarten haben also entgegengesetzte Effekte. Die Sozialbeiträge, denen zum Teil direkte Ansprüche an spätere Zahlungen vom Staat entgegenstehen (zum Beispiel an die Gesetzliche Rentenversicherung), haben die höchste Belastungswirkung im mittleren Bereich der Einkommensverteilung. Auf der anderen Seite stehen die vom Staat erhaltenen monetären Transferleistungen. Die Renten der Gesetzlichen Rentenversicherung sind vom Volumen ein wichtiger Teil des gesamten Bruttoeinkommens der privaten Haushalte. Während Renten in allen Abschnitten der Einkommensverteilung vorkommen, ist ihr Anteil am Einkommen mit fast 43 Prozent im 3. Dezil am höchsten. Anschließend nimmt die Bedeutung in den höheren Dezilen wieder ab. Die Pensionen sind hingegen eher in der oberen Hälfte der Verteilung zu finden und haben den höchsten Anteil im 9. Dezil. Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist recht breit verteilt mit einem Schwerpunkt in den mittleren Dezilen. Hingegen sind bedarfsgeprüfte Leistungen wie das ALG II und die Grundsicherung im Alter am unteren Rand der Verteilung wichtige Einkommensquellen. Die Ergebnisse der Nettobetrachtung aus gezahlten Steuern und Sozialabgaben und erhaltenen monetären Transferleistungen zeigen, dass das Leistungsfähigkeitsprinzip unter Einbeziehung sämtlicher Zahlungsströme gilt und die Umverteilung in Deutschland funktioniert. Die Haushalte in der unteren Hälfte der Verteilung erhalten im Durchschnitt höhere Zahlungen vom Staat als sie an diesen abführen. Mit zunehmendem Einkommen tragen die Haushalte netto mehr zur Finanzierung des Staats bei und die Belastungswirkung des Steuersystems bleibt progressiv. Zwar wirken die indirekten Steuern regressiv im Verhältnis zum Einkommen, jedoch werden diese bei Empfängern der Sozialleistungen implizit vom Staat übernommen. Lohnempfänger im unteren Bereich der Einkommensverteilung nehmen nicht immer ihre Leistungsansprüche wahr (beispielsweise das Wohngeld). Eine Erhöhung der Inanspruchnahme von Leistungsberechtigten könnte auch für diese Haushalte eine Entlastung bewirken. ; The distributional effects of the tax and benefit system in Germany are increasingly being discussed in the political debate. The questions of who bears the tax burden and finances government tasks to what extent and who benefits from redistribution are decisive in the assessment of economic policy measures. By using different data sets and methodologies, taxes, social security contributions and social benefits can be considered together and examined for their distributional effects. The results show which areas of income distribution finance government tasks and which benefit from redistribution. While income tax has a progressive effect - i.e. the average burden on income increases with higher income - indirect taxes such as the value-added tax generally have a regressive effect, i.e. the lower the income the higher the average burden. These two types of taxes therefore have opposite effects. Social security contributions, which are in parts direct claims on later payments from the government (e.g. to the statutory pension insurance), have the highest burdening effect in the middle range of the income distribution. On the other hand, there are public pensions and monetary social benefits, which are received by the private households. The pensions of the Statutory Pension Insurance Scheme are an important part of the total gross income of private households. While statutory pensions occur in all sections of the income distribution, their share of income is highest in the 3rd decile at almost 43 percent. Afterwards, the importance decreases again in the higher deciles. In contrast, pensions for civil servants tend to be found in the upper half of the distribution and have the highest share in the 9th decile. The unemployment benefit is distributed quite broadly with a focus in the middle deciles. In contrast, means-tested benefits such as the social welfare benefit (ALG II) and basic old-age provisions are important sources of income at the lower end of the distribution. The results of the net consideration of taxes and social security contributions on the one hand, and received monetary social benefits, on the other hand, show that the "ability-to-pay" principle of the German tax and benefit system applies and redistribution between the households clearly takes place. On average, households in the lower half of the distribution receive higher payments from the government than they pay to it. With increasing income, households contribute more net to the financing of government tasks and the burden of the tax system remains progressive. Although indirect taxes have a regressive effect in relation to income, they are implicitly borne by the government for recipients of social benefits. Wage earners at the lower end of the income distribution do not always exercise their benefit entitlements (e.g. housing benefit). An increase in the take-up of benefit entitlements could also provide relief for these households.