Aus dem Bereich Risikobewertung
In: Journal of consumer protection and food safety: Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit : JVL, Band 4, Heft 1, S. 89-93
ISSN: 1661-5867
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In: Journal of consumer protection and food safety: Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit : JVL, Band 4, Heft 1, S. 89-93
ISSN: 1661-5867
In: Schriften zum Öffentlichen Recht v.66
In: Schweizerische Ärztezeitung: SÄZ ; offizielles Organ der FMH und der FMH Services = Bulletin des médecins suisses : BMS = Bollettino dei medici svizzeri
ISSN: 1424-4004
In: Das österreichische Gesundheitswesen: ÖKZ, Band 62, Heft 6-7, S. 42-44
ISSN: 2730-7271
In: MTZ - Motortechnische Zeitschrift, Band 82, Heft 2, S. 12-13
ISSN: 2192-8843
In: Communicatio socialis: Zeitschrift für Medienethik und Kommunikation in Kirche und Gesellschaft, Band 52, Heft 1, S. 5-6
ISSN: 2198-3852
Marketing im Sozialen Bereich -- Inhaltsverzeichnis -- Verzeichnis der Checkliste, Grafiken und Tabellen -- Vorwort -- 1. Einführung: Wozu Marketing im Sozialen Bereich? -- 1.1 Die Besonderheiten des Sozialen Bereichs -- 1.2 Marketing und Social-Marketing -- 1.3 Besonderheiten des Dienstleistungsmarketings -- 2. Marketing: wettbewerbs- und kundenorientiertes Handeln -- 2.1 Marketing und Markt -- 2.2 Marketing und Kunde -- 3. Markt- und Marketingforschung -- 3.1 Die Gewinnung von Informationen -- 3.2 Anforderungen und Aufgaben der Marktforschung -- 3.3 Methoden der Marktforschung
In: kma: das Gesundheitswirtschaftsmagazin, Band 22, Heft 7/08, S. 102-102
ISSN: 2197-621X
Mit der Veranstaltung "Alles im grünen Bereich – Technik macht Gesundheitsökologie" widmet sich die FKT am 20. und 21. September in Essen den vielfältigen Facetten der Klinikökologie. Das FKT- Umwelt-Event spannt einen weiten Bogen von der Vorbeugung stressbedingter Krankheiten über die umweltkonforme Entsorgung von Medikamenten bis hin zum Klimaschutz.
In: Ordo: Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, Band 55, Heft 1, S. 269-286
ISSN: 2366-0481
Zusammenfassung
Freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft treten relativ häufig auf. Besonderes wirtschaftswissenschaftliches Interesse rufen jene hervor, die das Ergebnis informeller Absprachen zwischen Verbänden und dem Staat darstellen. Ein Großteil von ihnen bezieht sich auf den Umweltschutz. In der umweltökonomischen Literatur bleiben sie jedoch weitgehend unerwähnt.
Aus wirtschaftstheoretischer Sicht kann gezeigt werden, daß Selbstverpflichtungen vielfach ineffektiv und ineffizient sind. Und wirtschaftspolitisch betrachtet erweisen sie sich schnell als Wettbewerbs- und ordnungsgefährdend.
Allerdings leiden diese Analysen teilweise an vereinfachten, verfehlten Prämissen. Bei einer realitätsnäheren Untersuchung ergibt sich eine bessere Beurteilung der Selbstverpflichtungen. Das gilt vor allem für das Kriterium der Effektivität, in gewisser Weise für das der Effizienz, weniger für das der Wettbewerbskonformität und kaum für das der Ordnungskonformität.
Generell sind Selbstverpflichtungen als Ergänzung und nicht als Ersatz marktwirtschaftlicher Ordnungspolitik zu betrachten. Zu berücksichtigen ist, daß sie im Bereich des Klimaschutzes wegen des beschlossenen europäischen Emissionsrechtehandels mittel- und langfristig ihre aktuelle Bedeutung verlieren werden.
Ethik im außerhumanen Bereich diskutiert, welche Wesen um ihrer selbst willen moralisch zu berücksichtigen sind, wem Würde zugesprochen werden darf, wer als Gleicher zu bezeichnen ist und unter welchen Bedingungen Güterabwägungen in der Ethik zulässig sind. Die meisten Antworten, die sich intuitiv auf diese Fragen aufdrängen, wurzeln in einer Lehre von der moralischen Sonderstellung des Menschen. Diese beruht jedoch auf religiösen und naturphilosophischen Annahmen, welche intersubjektiv nicht begründet werden können. Damit erweist sich ein Hauptpfeiler unserer Alltagsmoral als brüchig. Zudem zeigt sich, dass es nicht Aufgabe der Ethik ist, moralische Intuitionen in ein Überlegungsgleichgewicht zu bringen. Auf der Suche nach einer theoretischen Alternative werden Auffassungen zurückgewiesen, gemäß welchen nur Personen, alle Lebewesen oder die Natur als Ganze um ihrer selbst willen moralisch zu berücksichtigen sind. Als begründungsfähig erweist sich einzig der Ansatz, dass alle und nur empfindungsfähigen Wesen als Gleiche moralisch zu berücksichtigen sind
In: Stiftung & Sponsoring: das Magazin für Non-Profit-Management und -Marketing, Heft 1
ISSN: 2366-2913
In: Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge Band 282
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Durch Berichte über die Fehlleitung kirchlicher Mittel in der jüngsten Vergangenheit wurde in der Wissenschaft erstmalig die Frage aufgeworfen, ob das verfassungsrechtlich abgesicherte Selbstbestimmungsrecht der Kirche einer Anwendbarkeit des Straftatbestands der Untreue entgegensteht. Verneint man die Anwendbarkeit einer Norm, wird bereits der Zugang zur konkreten Normanwendung verschlossen. Aufgrund einer dogmatisch fundierten Untersuchung der Schranken des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung, der Historie sowie des Vergleichs mit anderen Strafnormen und Gesellschaftsgruppen kommt die Verfasserin zu dem Ergebnis, dass der Straftatbestand der Untreue im kirchlichen Bereich anwendbar ist. Andernfalls würde entgegen der Gesetzessystematik gerade das kirchliche Vermögen des strafrechtlichen Schutzes beraubt. Den Besonderheiten des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts muss jedoch auf der Ebene der Normanwendung Genüge getan werden. Durch die Darstellung spezifischer Auslegungsmaßstäbe und der Grundlagen der Vermögensbetreuungspflicht von Kirchenfunktionären wird dabei der »Kirchenuntreue« als neuer Fallgruppe der Weg bereitet.