Die Michigan Guidelines zur Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen
In: Zeitschrift für Flüchtlingsforschung, Band 1, Heft 2, S. 327-334
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In: Zeitschrift für Flüchtlingsforschung, Band 1, Heft 2, S. 327-334
In: kma: das Gesundheitswirtschaftsmagazin, Band 25, Heft 1/02, S. 66-68
ISSN: 2197-621X
Wer noch alle Gliedmaßen besitzt, macht sich keine Vorstellung davon, wie schwer es ist, ohne sie auszukommen. Umso beeindruckender sind die Möglichkeiten der neuen intelligenten Prothesengeneration. Deren Bewilligung gleicht allerdings nach wie vor oft einem Spießrutenlauf.
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 63, Heft 47, S. 8-13
ISSN: 0479-611X
In: Ageing international, Band 6, Heft 1, S. 38-48
ISSN: 1936-606X
In: Zeitschrift für Menschenrechte: Zfmr = Journal for human rights, Band 8, Heft 2, S. 30-49
ISSN: 1864-6492
"Muss, wer das Menschenrecht auf innerstaatliche Bewegungsfreiheit akzeptiert, auch ein Menschenrecht auf zwischenstaatliche Bewegungsfreiheit anerkennen? Im Anschluss an Joseph Carens und Kieran Oberman folgt der vorliegende Beitrag der These, dass dieselben Interessen, die das Menschenrecht auf freie Mobilität innerhalb der Staaten fundieren, auch zur Begründung eines Menschenrechts auf internationale Personenfreizügigkeit herangezogen werden können. Dieses Argument wird gegen zwei Einwände aus der jüngeren Debatte verteidigt, die insbesondere von Michael Blake vorgebracht wurden. Gegen Blake wird erstens argumentiert, dass sich die innerstaatliche Bewegungsfreiheit nicht adäquat als ein mitgliedschaftsspezifisches, mit dem Wahlrecht vergleichbares Menschenrecht fassen lässt. Zweitens liefert die Tatsache, dass die Einwanderung den bisherigen Bürgerinnen die Pflicht auferlegt, fortan die Menschenrechte der Migrantlnnen zu schützen, kein überzeugendes Argument für ein staatliches Recht auf Ausschluss." (Autorenreferat)
In: Die Sozialgerichtsbarkeit: SGb : Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, Heft 7
ISSN: 1864-8029
In: Berliner Republik: das Debattenmagazin, Heft 2, S. 78-80
ISSN: 1616-4903
In: Neue Musikzeitung: NMZ ; mit den offiziellen Mitteilungen des Verbandes Deutscher Musikschulen und der Jeunesses Musicales. Allgemeine Ausgabe, Band 31, Heft 5
ISSN: 0944-8136
In: Palästina-Journal: Zeitung der Deutsch-Palästinensischen Gesellschaft, Heft 58, S. 3-5
ISSN: 1436-252X
Die israelische Besatzung teilt die Westbank in zwei Sphären: die israelische der auf das ganze Gebiet verteilten Siedlungen mit ihrer gut ausgebauten Verkehrsinfrastruktur und maximaler Bewegungsfreiheit und die palästinensische, die durch Sperranlagen, Kontrollpunkte und Straßensperren zunehmend in von israelischem Militär kontrollierte Enklaven zerstückelt wird. Altes osmanisches Recht und israelisches Militärgesetz geben dieser weitgehenden Einschränkung palästinensischer Bewegungsfreiheit innerhalb der Westbank eine Scheinlegitimität. (DÜI-Gay)
World Affairs Online
In: Nigerian forum: a journal of opinion on world affairs, Band 3, Heft 1, S. 948-955
ISSN: 0189-0816
Auseinandersetzung mit dem rechtlichen Status von Ausländern aus ECOWAS-Ländern in Nigeria vor dem Hintergrund des ECOWAS-Protokolls über Bewegungsfreiheit
World Affairs Online
In: Bürgerrechte & Polizei: CILIP ; Cilip Informationsdienst, Heft 1, S. 36-43
ISSN: 0932-5409
"Noch mehr Daten, noch umfassendere Lagebilder, kontrollierte Grenzen und eingeschränkte Bewegungsfreiheit: Mit sportlichem Eifer dehnen die Polizeien der EU ihre Kooperation bei Fußballspielen aus." (Autorenreferat)
In: Zeitschrift für Menschenrechte: Zfmr = Journal for human rights, Band 8, Heft 2, S. 50-65
ISSN: 1864-6492
"Dieser Artikel schlägt eine achtungsbasierte Konzeption der Menschenrechte vor, die zwischen teleologischen und deontischen Dimensionen der Achtung unterscheidet. In Abschnitt 1. wird diese Konzeption vorgestellt, indem sowohl für Menschenrechte argumentiert wird, die den sicheren Zugang zu den Bedingungen eines minimal anständigen Lebens (im Sinne humanitärer Pflichten der moralischen Solidarität) zum Gegenstand haben, als auch für Menschenrechte, denen ein Bekenntnis zum gleichen Status aller Menschen als Mitglieder einer transnationalen Gesellschaft (im Sinne von Gerechtigkeitspflichten) zugrunde liegt. Diese Position wird von Konzeptionen abgegrenzt, die einzig auf den sicheren Zugang zur Befriedigung grundlegender Bedürfnisse abzielen (z. B. Miller), wie auch von maximalistischen Konzeptionen der Menschenrechte, wie sie von liberal-egalitaristischen Globalisten (z.B. Caney) vertreten werden. In Abschnitt 2. wird diese Position angewandt, um eine Debatte über den normativen Charakter des Asyls als einer Institution, die Individuen zur Überschreitung staatlicher Grenzen berechtigt, zu beleuchten. In Abschnitt 3. wird die Position auf Argumente bezüglich eines Menschenrechts auf internationale Bewegungsfreiheit angewandt. Der Beitrag schließt mit der Verteidigung eines Menschenrechts auf Reisefreiheit, nicht aber eines Menschenrechts auf Bewegungsfreiheit im anspruchsvolleren Sinn." (Autorenreferat)
In: Zeitschrift für Menschenrechte: Zfmr = Journal for human rights, Band 8, Heft 2, S. 66-83
ISSN: 1864-6492
"Müssen demokratische Staaten Einwanderung kontrollieren? Dieser Beitrag argumentiert für eine realistische Utopie offener Grenzen zwischen demokratischen Staaten. Territoriale Grenzen können wie durchlässige Membranen funktionieren, wenn sie eine Innen-Außen-Differenz aufrechterhalten, langfristig stabil sind und Immigranten den Gesetzen des Einwanderungsstaates unterworfen werden. Internationale Personenfreizügigkeit existiert heute bereits als Ergebnis regionaler Integration in der Europäischen Union, zwischenstaatlicher Abkommen und der zunehmenden Verbreitung mehrfacher Staatsangehörigkeiten. Der Beitrag argumentiert aus normativer Sicht, dass demokratische Staaten bei Migrantlnnen mit mehrfachen staatlichen Bindungen Doppelstaatsbürgerschaften akzeptieren und auf diese Weise individuelle Zonen der Bewegungsfreiheit schaffen sollten. Das größte Potenzial für globale Erweiterung von Freizügigkeitsrechten liegt jedoch in der Förderung der Einwanderungsrechte der eigenen Staatsbürgerinnen in anderen Staaten. Der Beitrag kommt zum Schluss, dass demokratische Staaten in der Verfolgung dieses Ziels ihren Bürgern wechselseitige Rechte auf Bewegungsfreiheit einräumen können, ohne dadurch ihre Fähigkeit, sich selbst zu regieren, zu gefährden. Eine solche Erweiterung staatsbürgerlicher Rechte auf Freizügigkeit muss von davon unabhängigen menschenrechtlichen und humanitären Pflichten zur Aufnahme schutzbedürftiger Migrantinnen unterschieden werden." (Autorenreferat)
In: Verwaltungsarchiv: VerwArch ; Zeitschrift für Verwaltungslehre, Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik, Band 78, Heft 2, S. 145-160
ISSN: 0042-4501
Zwar stärkte die Gebietsreform die Verwaltungskraft der Kommunen, immer noch schränken jedoch starke zentralstaatliche Kräfte die kommunale Bewegungsfreiheit ein. So ist der Versuch, eine innerkommunale Weiterbildung-Kooperation vorzuschreiben, verfassungswidrig. Auch die Anordnung der Planungsaufgabe zur kommunalen Weiterbildung erscheint problematisch und schränkt die kommunale Autonomie ein. (GMH)
In: Lateinamerika-Nachrichten: die Monatszeitschrift, Heft 405, S. 16-20
ISSN: 0174-6324
Caracas' Bürgermeister Freddy Bernal verfolgt eine Neuordnung der Stadt mit "sozialistischer Vision". Das heißt für ihn, das Recht auf Bewegungsfreiheit der HauptstadtbewohnerInnen per Gesetz gegen das Recht auf Arbeit von ambulanten StraßenhändlerInnen durchzusetzen. Diese verlieren durch Bernals Maßnahme jedoch ihre Lebensgrundlage, denn die zugesagten Einkaufszentren mit neuen Verkaufsplätzen lassen auf sich warten. Seit Mitte Januar mobilisieren sie gegen das Regierungsdekret, das die Räumung veranlasste. (Lat.am Nachr/GIGA)
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