Biodiversität (biologische Vielfalt) umfasst die Vielfalt des Lebens in all seinen Erscheinungsformen. Ausgehend von der 1992 verabschiedeten Biodiversitätskonvention hat der Begriff Eingang in verschiedene nationale und internationale Strategien und Handlungskonzepte sowie als zu behandelndes Schutzgut in die Umweltverträglichkeitsprüfung gefunden.
Der Begriff der Biodiversität, im deutschen Sprachgebrauch häufig zur Artenvielfalt verkürzt, bezeichnet allgemein die Vielfalt von Genen, Arten und Lebensräumen. Ihre Bewahrung ist inzwischen Gegenstand zahlreicher sowohl nationaler als auch internationaler biopolitischer Bestimmungen. Dennoch wird der Schutz der Biodiversität und damit auch der Wert, welcher der Natur beigemessen wird, aus verschiedenen Einzelperspektiven höchst unterschiedlich begründet. Im ersten Teil wird aus biologischer Sicht beleuchtet, was unter Biodiversität verstanden wird, inwiefern sie bedroht und zugleich schützenswert ist. Im anschließenden wirtschaftswissenschaftlichen Abschnitt wird die Diskussion um den ökonomischen Nutzen der Biologischen Vielfalt dargestellt. Gegenstand des rechtswissenschaftlichen Abschnittes sind einschlägige einzelstaatliche Regelungen wie auch internationale Konventionen und völkerrechtliche Bestimmungen zum Schutz der Biodiversität. Abschließend werden naturphilosophische und ethische Argumente erörtert, die für die Anerkennung der Biologischen Vielfalt als ein eigenständiges Gut sprechen. ; The term "biodiversity", in the German language often summed up as "diversity of species", indicates the diversity of genes, species and habitats in general. Meanwhile their conservation is listed in numerous international biopolitical regulations. Anyhow, the conservation of biodiversity and with it the value which is attributed to nature is based on many different varied individual perspectives. In the first part it is explored what biodiversity means from biological angles and to what extent it is threatened und worthy of protection. In the following economic chapter the discussion on the economic benefit of biological diversity is presented. Subject matter in the jurisprudential paragraph is the corresponding regulations in individual countries as well as international conventions and under international law regulations protecting biodiversity. In closing natural philosophical and ethical criteria which speak in favour of the acknowledgement of the biological diversity as an independent property are discussed.
Das beim Deutschen Institut für Urbanistik angesiedelte und vom Bundesumweltministerium (BMU) geförderte Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) hat es sich unter anderem zur Aufgabe gemacht, themenspezifische Publikationen herauszugeben, die Kommunen bei der Initiierung und Durchführung ihrer Klimaschutzprojekte unterstützen sollen. Mit diesen Themenheften werden verschiedene Schwerpunkte und Handlungsfelder des kommunalen Klimaschutzes aufgegriffen und konkrete Erfahrungen aus der Praxis unterschiedlicher Kommunen dargestellt. Dieses Themenheft des SK:KK ist dem Thema "Klimaschutz & Biodiversität" gewidmet und damit zwei Belangen, die nicht selten in Konkurrenz zueinander stehen. Häufig sind Flächennutzungskonflikte der Grund dafür. Doch es gibt auch Maßnahmen, die dem Klimaschutz dienen und zugleich einen Beitrag zum Schutz der Biodiversität leisten - und umgekehrt. Möglichkeiten für ein positives Zusammenwirken existieren in vielen Bereichen: Wälder oder Moore beispielsweise als intakte und vernetzte Ökosysteme bieten Lebensräume für Tiere und Pflanzen und erfüllen ebenso die Funktion von CO2-Senken. Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels sind weitere Synergieeffekte zu erkennen, denn je höher die Biodiversität, desto dynamischer und flexibler können sich Ökosysteme an veränderte Klimabedingungen anpassen. Anhand von sechs Beispielen werden Handlungsmöglichkeiten an der Schnittstelle der beiden Themenfelder aufgezeigt. Mit den Beiträgen soll einer möglichst großen inhaltlichen Bandbreite Rechnung getragen werden. Die Autoren beschreiben, welche Chancen etwa Dachbegrünung und Ingenieurbiologie bieten, welche Synergieeffekte sich durch Urbane Wälder und Moorrenaturierung erzielen lassen und welche Möglichkeiten es gibt, kooperative und ganzheitliche Konzeptionen in Hinblick auf Klima- und Biodiversitätsbelange umzusetzen. So soll das Themenheft mit seinen Beispielen aus der Praxis Denkanstöße bieten und Möglichkeiten aufzeigen, wie diesen aktuellen Themen begegnet werden kann.
Mit der Unterzeichnung des "Übereinkommens über die biologische Vielfalt" [Biodiversitätskonvention] hat die Bundesrepublik Deutschland 1992 Verpflichtungen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt auf ihrem Territorium übernommen. Biologische Vielfalt, seit etwa 15 Jahren mit dem Begriff "Biodiversität" belegt, beinhaltet die Vielfalt auf allen Ebenen, von der genetischen Ebene über diejenige der Arten und ihrer Populationen bis hin zu den Ebenen von Vergesellschaftung, Habitat und Ökosystemen. Damit haben sich die Unterzeichnerstaaten zu umfangreicher Forschung auf den Gebieten der Evolutionsbiologie, vor allem aber der sog. "organismischen Biologie" verpflichtet, was in Europa übrigens in einem deutlichen Gegensatz zur gegenwärtigen Entwicklung der universitären Biologie steht. Als eine wesentliche Gefährdungsursache der biologischen Vielfalt wird der Zustrom gebietsfremder Organismen angesehen, für den sich ausgehend vom angloamerikanischen Raum der Begriff "Biologische Invasion" eingebürgert hat. Zu diesen sog. biologischen Invasionen gehören spektakuläre Ausbreitungen von Krankheitserregern wie der Pest (Yersinia pestis) oder der Malaria (Plasmodium spec.), von pflanzenschädigenden Pilzen wie der Knollenfäule der Kartoffel (Phytophthora infestans), von expansiven Pflanzenarten wie dem japanischen Staudenknöterich (Fallopia japonica) oder der Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum) über Schadinsekten wie Kartoffelkäfer (Leptinotarsa decemlineata) und Reblaus (Dactylosphaera vitifoliae) bis hin zu Wirbeltieren wie Bisam (Ondatra zibethicus) oder Waschbär (Procyon lotor). Insbesondere pathogene Mikroorganismen haben weltweit verheerende Folgen für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen ausgelöst (KOWARIK 2003). Die Vegetationsdecke Mitteleuropas wurde durch eine Folge von Eiszeiten weitgehend zerstört. Die meisten Pflanzenarten mussten von ihren unvergletschert gebliebenen Refugien im Südosten bzw. Südwesten wieder einwandern. Auch diese Rückwanderungen erfolgten keineswegs unter konstanten Umweltbedingungen, sondern waren von Klimawechseln begleitet. Mit dem Ackerbau begann im Neolithikum ein anthropogener Eintrag von Pflanzenarten nach Mitteleuropa. Durch Rodung von Wäldern, Anbau von Kulturpflanzen und Anlage von Siedlungen schuf der Mensch insbesondere für licht- und wärmebedürftige Arten neue Wuchsmöglichkeiten. Die Phytodiversität der traditionellen Kulturlandschaft ist daher wesentlich höher als diejenige weitgehend geschlossener Waldflächen der Naturlandschaft. Mit der Entdeckung Amerikas (1492) wurden biogeographische Barrieren in rascher Folge vom Menschen überwunden und führten zu einem beispiellosen Floren- und Faunenaustausch. Die mehr oder minder unkontrollierte Ausbreitung von Organismen der unterschiedlichsten Art ist ebenso wie die Verstädterung Teil von Global Change. Es hat sich zumindest in Europa eingebürgert, gebietsfremde Pflanzenarten nach dem Zeitpunkt ihres ersten Auftritts in einem Gebiet in Archäophyten (vor 1492) und Neophyten (nach 1492) zu differenzieren. Alle Arten aus überseeischen Erdteilen sind somit definitionsgemäß Neophyten. Forschung, Naturschutzverbände und vor allem auch die Politik widmen den Neophyten große Aufmerksamkeit wegen der möglichen Veränderung der Biodiversität. So vergeht kein Jahr, in dem nicht mehrere wichtige Tagungen über Neophyten und/oder Biologische Invasionen stattfinden. Von der wachsenden Forschungsaktivität zeugen eigene Publikationsorgane und Netzwerke.
Der Schutz der Biodiversität muss in Politik und Öffentlichkeit einen höheren Stellenwert bekommen und sinnvoll mit den Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel verbunden werden. Der Klimawandel hat vielfältige Auswirkungen auf Biodiversität; sie betreffen Phänologie, Pflanzen, Tiere, Vegetation, Wasserhaushalt und Jahresgang. Für den Menschen ergeben sich Auswirkungen auf landwirtschaftliche Nutzungssysteme, Forstwirtschaft, Naturschutz und Gesundheit. Schutz von Biodiversität kann zu Emissionsminderung beitragen (Schutz von Wäldern und Mooren, ökologischer Landbau, Energiequelle Biomasse). Die Funktionen von Biodiversität in Richtung einer Anpassung an den Klimawandel beziehen sich vor allem auf den Wasserkreislauf. Die Themen der neunten Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über Biodiversität haben durchgehend auch Relevanz für den Klimaschutz. (ICE2)
Eine Inventarisierung der biologischen Vielfalt ist bisher allenfalls rudimentär gelungen. Einigkeit besteht jedoch über das Phänomen des Artenrückgangs. Hierfür sind die Zerstörung von Ökosystemen, Nähr- und Schadstoffeinträge in Böden und Gewässer, die Vernichtung von Lebensräumen und Klimaveränderungen verantwortlich. Die weltweite Ressourcennutzung übersteigt die biologisch mögliche Ressourcenerneuerung deutlich. Die Bewahrung von Diversität auf globaler Ebene ist eine Versicherung gegenüber nicht prognostizierbaren ökologischen Risiken. Ein Ergebnis der Suche nach nachhaltigen Lösungen für das Problem des Artenrückgangs ist die UN-Konvention zur Erhaltung der biologischen Vielfalt. Drei umweltbezogene Aufgaben gewinnen weltweit an Bedeutung: (1) besseres Verständnis und sorgsame Einflussnahme auf den globalen Kohlenstoffkreislauf; (2) Schutz von Oberflächengewässern und Böden; (3) Erhaltung der Biodiversität. (ICE2)
Wozu muss und wie kann biologische Vielfalt erhalten werden? Diese inzwischen nicht nur naturwissenschaftlichen, sondern auch global-politischen Fragen befinden sich – stark umstritten – in einem Spannungsfeld zwischen Ökologie, Ökonomie, Gesellschaft, Politik, Kultur und Wissenschaft. In diesem Zusammenhang definieren die Themenblätter die biologische Vielfalt. Neben individuellen Lösungsmöglichkeiten gegen das Artensterben steht die Untersuchung eines exemplarischen Konfliktfalls mit entsprechenden Perspektiven und Argumenten beteiligter Akteure im Mittelpunkt.
Die Intensivierung der Anbau- und Bewirtschaftungsmethoden führte in den vergangenen 50 Jahren zu einer Verarmung der Biodiversität in mitteleuropäischen Landwirtschaftsgebieten. Durch landeseigene Gesetze und mit der Ratifizierung der Konvention über die biologische Vielfalt (Agenda 21) ist die Schweiz verpflichtet, Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität zu treffen. Als eine dieser Massnahmen wurden ökologische Ausgleichsflächen eingeführt, mit denen die natürliche Artenvielfalt im Landwirtschaftsgebiet gefördert werden sollte. Die Bewirtschafter erhalten für bestimmte Arten von ökologischen Ausgleichsflächen finanzielle Entschädigungen, während der Unterhalt von anderen ökologischen Ausgleichsflächen und Landschaftsstrukturelemente vom Bund nicht unterstützt wird. Anhand von veröffentlichten wissenschaftlichen Studien wird die Bedeutung der verschiedenen Arten von ökologischen Ausgleichsflächen und Landschaftsstrukturelementen für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität untersucht und mit der heutigen Entschädigungspraxis verglichen. Mit dieser Arbeit wird die Grundlage für eine objektive Beurteilung und Überprüfung der bestehenden Ausgleichsbeiträge geschaffen. Änderungen in den finanziellen Entschädigungen werden vorgeschlagen, damit die natürliche Arten- und Strukturvielfalt im Landwirtschaftsgebiet besser gefördert werden kann
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Die Arbeit behandelt die politischen Instrumente zur Förderung der Biodiversität in der Schweiz, insbesondere in deren Gemeinden. Basierend auf den Resultaten und der Erkenntnis dieser Arbeit wurde die Handlungsanleitung Biodiversität bringt's! - Eine Handlungsempfehlung für politische Akteure zur Förderung der Biodiversität in Gemeinden in Form einer Broschüre erstellt. Die Handlungsempfehlung richtet sich dabei an politische Akteure und liefert Beispiele für Massnahmen, die getroffen werden können und zeigt auf, wie eine Gemeinde vorgehen kann, um die Biodiversität erfolgreich zu fördern. Hierfür wurde auf Bundesebene wie auch auf kantonaler und kommunaler Ebene eine Literatur- und Internetrecherche durchgeführt. Zudem wurde Kontakt mit Fachpersonen aufgenommen, um an deren Wissen und Erkenntnis anknüpfen zu können. Auf Gemeindeebene wurden zudem Interviews mit Vertretern aus Mustergemeinden wie auch zwei Fallstudien in den Gemeinden Bever und Sargans durchgeführt. Die Grundlagen auf Bundesebene sind die Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) und der dazugehörige Aktionsplan sowie einige Gesetze, die Bestimmungen zum Schutz und zur Erhaltung der Biodiversität enthalten. Es gibt sogar vereinzelte Gesetzesartikel wie beispielsweise Art. 18 NHG , die gewissen Kantonen und Gemeinden als rechtliche Grundlage für deren Biodiversitätsschutz dienen können. Weiter hat sich gezeigt, dass es Unterschiede auf kantonaler Ebene gibt. Mit 11 von 26 Schweizer Kantonen betreibt nicht einmal die Hälfte davon besondere Bemühungen in Sachen Biodiversitätsförderung. Diejenigen Kantone, die bereits speziellen Aufwand betreiben, werden in dieser Arbeit vorgestellt und beleuchtet. Die Schlusserkenntnis der Arbeit ist es, dass die Biodiversität in der Schweiz nach wie vor zurück geht und dass somit die bisherigen Massnahmen nicht ausreichend sind. Es hat sich aber gezeigt, dass effektive Massnahmen existieren und unter Anwendung der richtigen politischen Instrumente die Biodiversitätsziele der SBS erreicht werden können. Also ist es nun wichtig, dass auch diejenigen Kantone und Gemeinden der Schweiz mit Biodiversitätsschutz anfangen, die wenig machen und diejenigen, die bereits grössere Aufwände betreiben, weiter versuchen diesen auszubauen. Der erstellte Leitfaden soll Gemeinden dabei inspirieren und helfen können. Die wichtigsten Akteure stellen die Bevölkerung, der Gemeinderat sowie Bund und Kantone dar. Die Instrumente, die dabei von zentrale Bedeutung sind die rechtlichen Grundlagen sowie die informelle wie auch die finanzielle Planung der Gemeinde.