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170 Ergebnisse
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In: Zeitschrift für Informationsrecht: ZIR, Heft 3, S. 286-286
ISSN: 2309-754X
In: Schriften zum Recht der Digitalisierung 9
Anlässlich des neuen Phänomens der Kryptowerte wirft Johannes Arndt einen Blick auf die deutsche Eigentumsordnung. Er stellt die wesentlichen Eigenschaften des Bitcoin als prominentestem Vertreter der Kryptowerte heraus und prüft die herrschende Meinung, dass kein Eigentum an ihnen bestehe, kritisch. Zuerst arbeitet er die Funktion des privatrechtlichen Eigentums am Beispiel von Bitcoins in den verschiedenen Rechtsgebieten heraus und setzt dann seinen Fokus auf das verfassungsrechtliche Eigentum. Er stellt die Theorie auf, dass eine gesicherte Herrschaftsstellung über außer-rechtliche und außer-subjektive Gegenstände in den Schutzbereich des Art. 14 GG fällt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass Kryptowerte weitestgehend wie Sachen zu behandeln sind. Das Eigentum an Bitcoins wird analog §§ 929 ff., 873 ff. BGB übertragen. Auch Teilrechte an ihnen sind möglich und werden durch Einigung und Eintragung begründet und übertragen.
In: Prokla: Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft, Band 45, Heft 2, S. 217-236
ISSN: 0342-8176
"Monetary reform proposals can be characterized by their Position taking on two fundamental debates within monetary theory: What is the nature of money (credit or asset)? Who should issue money (the state or private entities)? In opting for a radical departure from the hybrid nature of the current monetary system, reform proposals suffer from a gap between far reaching legitimacy claims and neglected functionality problems in monetary governance." (author's abstract)
In: Schriften zum Recht der Digitalisierung 9
Anlässlich des neuen Phänomens der Kryptowerte wirft Johannes Arndt einen Blick auf die deutsche Eigentumsordnung. Er stellt die wesentlichen Eigenschaften des Bitcoin als prominentestem Vertreter der Kryptowerte heraus und prüft die herrschende Meinung, dass kein Eigentum an ihnen bestehe, kritisch. Zuerst arbeitet er die Funktion des privatrechtlichen Eigentums am Beispiel von Bitcoins in den verschiedenen Rechtsgebieten heraus und setzt dann seinen Fokus auf das verfassungsrechtliche Eigentum. Er stellt die Theorie auf, dass eine gesicherte Herrschaftsstellung über außer-rechtliche und außer-subjektive Gegenstände in den Schutzbereich des Art. 14 GG fällt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass Kryptowerte weitestgehend wie Sachen zu behandeln sind. Das Eigentum an Bitcoins wird analog §§ 929 ff., 873 ff. BGB übertragen. Auch Teilrechte an ihnen sind möglich und werden durch Einigung und Eintragung begründet und übertragen.
In: Stiftung Warentest
In: Finanztest
Robo-Advisors, Crowdfunding, Zinsportale oder Banking-Apps: Digitale Möglichkeiten der Geldanlage, sogenannte Fintechs, sind im Kommen. Die Finanzdienstleistungen versprechen Bequemlichkeit und Kostenersparnis. Aber was taugen die neuen Geldanlagen? Welche technischen Neuerungen gibt es? Helfen sie mir bei meinen alltäglichen Bankgeschäften? Und welche Gefahren birgt die digitale Revolution? Die Finanztest-Experten haben Fintechs von Robo-Advisors über Bitcoin bis Banking-Apps unter die Lupe genommen. Sie sagen, welche etwas taugen und worauf Sie achten sollten, wenn Sie sie nutzen. Der Ratgeber bietet einen Einblick in die vielfältige neue Welt der Geldanlage und benennt Vor- und Nachteile der Produkte. Wer sich für Fintechs interessiert, wird sehen: Neben Online-Banking und Mobile-Payment gibt es noch viel mehr zu entdecken, das sich mit dem eigenen Geld im oder über das Internet machen lässt.(Verlagstext)
In: Soziopolis: Gesellschaft beobachten
Ijoma Mangold: Die orange Pille: Warum Bitcoin weit mehr als nur ein neues Geld ist. München: dtv 2023. 978-3-423-28312-0
In: Zeitschrift für Informationsrecht: ZIR, Band 11, Heft 4, S. 370-381
ISSN: 2309-754X