Das Bundespräsidialamt
In: Der Bundespräsident im politischen System, S. 99-110
Die Verfasser stellen Aufgaben und Struktur des Bundespräsidialamtes vor. Als Eigenverwaltung eines Verfassungsorgans ist das Amt nicht in die Hierarchie der Ministerialverwaltung eingebaut, sondern hat dieselbe Stellung wie die anderen Verfassungsorgane (z. B. Bundestagsverwaltung). Geleitet von einem Amtschef im Range eines Staatssekretärs, der das Recht hat, an den Kabinettssitzungen der Regierung teilnehmen, verfügt es aber über die für politische Verwaltungen üblichen Stabsstellen (Persönliches Büro, Redenschreiberstab, Medienarbeit, Verbindungsoffizier der Bundeswehr) und gliedert sich in drei Abteilungen. Wie üblich, fungiert die Zentralabteilung als Verwaltung der Verwaltung, während die beiden anderen Abteilungen Inland und Ausland die Arbeitsebene i. e. S. bilden. Die Verfasser halten das Präsidialamt für einen Sonderfall (wie das Bundeskanzleramt), aber im Wesentlichen nur mit "soft power" ausgestattet ("Einflusszentrale"). (ICE2)