Demokratie und christliche Ethik
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 59, Heft 14, S. 21-26
ISSN: 0479-611X
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In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 59, Heft 14, S. 21-26
ISSN: 0479-611X
World Affairs Online
In: Neue Gesellschaft, Frankfurter Hefte: NG, FH. [Deutsche Ausgabe], Band 52, Heft 6, S. 4-7
ISSN: 0177-6738
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 16, Heft 21, S. 15-17
ISSN: 0479-611X
In: Schweizerische Ärztezeitung: SÄZ ; offizielles Organ der FMH und der FMH Services = Bulletin des médecins suisses : BMS = Bollettino dei medici svizzeri, Band 96, Heft 25
ISSN: 1424-4004
In: Politische Studien: Magazin für Politik und Gesellschaft, Band 52, Heft 1, S. 24-32
ISSN: 0032-3462
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 59, Heft 14, S. 9-14
ISSN: 0479-611X
World Affairs Online
In: Die politische Meinung, Band 44, Heft 355, S. 89-95
ISSN: 0032-3446
In: Wissenschaft und Frieden: W & F, Band 26, Heft 3, S. 6-9
ISSN: 0947-3971
"Das Verhältnis von christlicher Religiosität und militärischer Gewalt erscheint paradox. Während die christliche Ethik von Werten wie Nächstenliebe, Barmherzigkeit und Versöhnungsbereitschaft bestimmt ist, kam es in der Geschichte der christlichen Kirchen und bis in die jüngste Zeit oftmals zur gewaltsamen Unterdrückung von Andersgläubigen und zu erbitterten Konfessionskriegen. Vor diesem Hintergrund liegt die Frage nahe, in welcher Beziehung persönliche Religiosität und Einstellungen zu militärischer Gewalt stehen, wie die kollektive religionsbasierte Gewalt im Überzeugungs- und Wertsystem der christlichen Frommen verankert ist." (Autorenreferat)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 20, S. 36-44
ISSN: 0479-611X
"Innerhalb der Neuzeit spielen die Menschenrechte für eine Sozialethik als Rechtsethik eine singuläre Rolle. An diesem Beispiel und aus der Sicht eines Philosophen wird der Ort untersucht, den die christliche Sozialethik im Horizont der Ethik der Gegenwart, und zwar der jeweiligen Gegenwart einnimmt. Wer den Leitbegriff der Menschenrechte, die Menschenwürde, als wesentlich christlich inspiriert ansieht, erwartet ein vornehmlich affirmatives Verhältnis zu den Menschenrechten. Die tatsächliche, komplexere Geschichte des Christentums wird skizziert als ein 'Drama in fünf Akten': 'Von der Ablehnung zur vorbehaltlosen Anerkennung.' Diese Entwicklung beruht nicht etwa auf Zufällen oder zeitbedingten Befangenheiten; sie spiegelt - für das Alte und das Neue Testament je verschieden - grundlegende 'theologische Schwierigkeiten' wider. Abschließend werden für die christliche Sozialethik sieben Konsequenzen genannt, die aus dem Umstand folgen, daß die Anerkennung der Menschenrechte zur geschuldeten Moral gehört, das Grundgebot des Christentums dagegen, die Nächstenliebe, zum verdienstlichen Mehr." (Autorenreferat)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 20/91
ISSN: 0479-611X
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 41, Heft 20, S. 36-44
ISSN: 0479-611X
In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Band 72, Heft 3, S. 233-255
ISSN: 1865-5386
In: Civis: mit Sonde, Heft 2, S. 84-87
ISSN: 1432-6027
In: Ordo: Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, Band 58, Heft 1, S. 109-120
ISSN: 2366-0481
Zusammenfassung
In dem vorliegenden Beitrag wird der kontrakttheoretische Ansatz aus dem Utilitarismus abgeleitet und auf seine ethischen Implikationen überprüft. Auf der Ebene des Gesellschaftsvertrages wird Buchanan's und Harsanyi's Kritik an Rawls vertieft. Auf der privatwirtschaftlichen Ebene zeigt sich, daß der Homo oeconomicus nicht nur unabsichtlich anderen nützt, sondern auch in seiner Intention keineswegs als reiner Egoist betrachtet werden kann. Denn er maximiert seinen Nutzen unter der rechtlichen und ethischen Restriktion, daß er anderen nicht schaden darf, da er ja ihre vertragliche Zustimmung braucht. Die "Ethik des rücksichtsvollen Egoismus" wird mit christlichen, jüdischen und philosophischen Moralvorstellungen verglichen. Der Verfasser argumentiert, daß insbesondere die Kantianische Ethik - die Beschränkung auf den "guten Willen" und der kategorische Imperativ - mit der Ethik des kontrakttheoretischen Ansatzes unvereinbar ist.