Die folgenden Links führen aus den jeweiligen lokalen Bibliotheken zum Volltext:
Alternativ können Sie versuchen, selbst über Ihren lokalen Bibliothekskatalog auf das gewünschte Dokument zuzugreifen.
Bei Zugriffsproblemen kontaktieren Sie uns gern.
7 Ergebnisse
Sortierung:
In: Cadernos CIPPCE sobre emerxencia cultural 6
En maio do 2018, a Facultade de Filoloxía da Universidade de Santiago de Compostela acolleu o simposio «Cidadanía e Identidade. Expresións políticas, económicas e culturais no século XXI», promovido polo Centro de Investigación de Procesos e Prácticas Culturais (CIPPCE), encontro no que representantes institucionais e persoal investigador de diferentes áreas do coñecemento achegáronse ao espazo público da cidade e á condición de cidadanía desde múltiples perspectivas, unha visión coral que evidenciou o carácter ambivalente da cidade e a natureza das relacións entre a cidadanía e a identidade
In: Routledge innovations in political theory, 7
"In the context of increasing globalization and a shared, endangered environment, global citizenship is now firmly on the political agenda. Activists claim to be global citizens, teachers discuss education for global citizenship and political theorists debate whether the concept is coherent. In international politics, recent developments in international law and the erosion of state sovereignty have made it more plausible to think of a world community of individuals." "This book provides a comprehensive overview of the meaning of cosmopolitanism, and world citizenship, in the history of western political thought, as well as in the evolution of international politics since 1500. April Carter also explores possible interpretations of global citizenship today, examining issues such as global obligations, the theory and practice of universal human rights, migration and refugees, the development of European citizenship, the problems of citizenship beyond the nation state, and conflicts between regionalism and globalism."--Jacket
Pós-graduação em segurança pública e produção de conhecimento : a experiência da Rede Nacional de Altos Estudos em Segurança Pública -- RENAESP/UFBA / Ivone Freire Costa -- Participação social no controle externo das agências de segurança pública em Salvador-BA / Ivone Freire Costa e Núbia dos Reis Ramos -- Um novo paradigma de segurança pública / Ricardo Brisolla Balestreri -- Questões atuais em seguraņa pública / Jorge da Silva -- Processo civilizador, democracia & cidadania / César Barreira -- Policiamento em comunidades de risco social / Sérgio Roberto de Abreu -- Polícia e policiamento no Reino de Momo : a governança da segurança no carnaval de Salvador / Antonio Jorge Ferreira Melo.
Aristotle and the Rediscovery of Citizenship confronts a question that is central to Aristotle's political philosophy as well as to contemporary political theory: what is a citizen? Engaging the two major works of Aristotle's political philosophy, Susan Collins poses questions that current discussions of liberal citizenship do not adequately address
In: Princeton paperbacks
Three normative models of democracy /Jurgen Habermas --Fugitive democracy /Sheldon S. Wolin --Using power/fighting power: the polity /Jane Mansbridge --Toward a deliberative model of democratic legitimacy /Seyla Benhabib --Procedure and substance in deliberative democracy /Joshua Cohen --Communication and the other: beyond deliberative democracy /Iris Marion Young --Dealing with difference: a politics of ideas, or a politics of presence? /Anne Phillips --Three forms of group-differentiated citizenship in Canada /Will Kymlicka.
In: Diplomarbeit
Inhaltsangabe: Einleitung: "Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände"- Die Sozialversicherung und die Sozialleistungen in Deutschland galten lange Zeit als Musterbeispiel bei der Umsetzung dieses Artikels der Menschenrechte. Das deutsche Sozialversicherungssystem und die soziale Sicherung folgen im Wesentlichen drei Prinzipien: Dem Versicherungsprinzip: Es entspricht wie in der Privatversicherung einem auf Risikoausgleich basierenden System. Die Finanzierung erfolgt durch risikobewertete Beiträge. Dem Versorgungsprinzip: Es gewährt Anspruchsberechtigten Leistungen als Ausgleich für Nachteile, die sie selber nicht zu verantworten haben. Es wird in einer festgesetzten Höhe, ohne Bedürftigkeitsprüfung ausbezahlt. In Deutschland ist dieses Prinzip eine Ausnahme im System der Sicherung. Die Finanzierung ist grundsätzlich durch Steuern zu gewährleisten. Dem Fürsorgeprinzip: Es richtet sich nach den Bedürfnissen des Individuums. Im Gegensatz zu erstgenannten Prinzipien besteht hier nur das Recht auf Leistung dem Grunde nach. Die Leistung wird für jeden Einzelfall gesondert ermittelt. Zur Finanzierung werden die Mittel aus allgemeinen Haushaltsmitteln bereitgestellt. Bevor geleistet wird, sind eigene Mittel des Antragstellers sowie seiner Familie zu verwenden. Jedes der Prinzipien ist für sich allein umfassend, sie schließen sich aber nicht gegenseitig aus. Bei der Gestaltung sozialer Sicherungssysteme werden diese kombiniert angewandt. Das Fundament der Sozialversicherung basiert auf drei Säulen: der klassischen Bevölkerungspyramide, einer wachsende Wirtschaft, lebenslanger Erwerbstätigkeit als Regelfall. Das 21.Jahrhundert verlangt mit Blick auf deren dauerhafte Finanzierbarkeit grundsätzliche und strukturelle Neuorientierungen des Sozialversicherungssystems in Deutschland. Eine Reparatur wird nicht genügen. Das Fundament der gesamten sozialen Sicherung ist ins Wanken geraten. Durch die demografische Entwicklung, das schwache Potenzialwachstum, die Zunahme der prekären Arbeitsverhältnisse, die Absenkung der Bezugsdauer und Bezugshöhe des ALG 1, Privatisierung der Gewinne und Sozialisierung der Verluste verlieren diese Säulen ihre stabilisierende Rolle. Um die zukünftigen Herausforderungen meistern zu können, bedarf es entweder weiterer Leistungskürzungen oder höherer Beiträge und Steuern, der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage oder aber eines kompletten Systemwechsels. In dieser Arbeit soll untersucht werden, ob es möglich ist, diesen Systemwechsel auf der Basis der völligen Entkopplung von Erwerbsarbeit und Einkommen zu vollziehen und somit ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen. Allein auf Grund der Würde des Menschen soll jedes Individuum der Gesellschaft in die Lage versetzt werden, die notwendigen Bedürfnisse wie Essen, Kleidung und Wohnung unabhängig vom jeweiligen Einkommen zu befriedigen. Ausschlaggebend ist nicht der Leistungsgedanke, sondern eine umfassende gesellschaftliche Solidarität. Der Wert jedes Individuums und jedes individuellen Lebensweges wird anerkannt und respektiert. Statt Kontrolle von Leistungsbereitschaft bzw. -fähigkeit stellt die Grundeinkommensidee die Motivation des Menschen in den Vordergrund. Zur Finanzierung des Grundeinkommens wird unterstellt, dass sich nur die Einkommensteuer ändert und die Bemessungsgrundlage auf alle Einkünfte verbreitert wird. Die Höhe des Grundeinkommens soll sich am soziokulturellen Existenzminimum zusätzlich einer Gesundheitsprämie orientieren. Ist das Grundeinkommen nicht bedingungslos, wird im Text darauf hingewiesen, ansonsten werden die Begriffe Grundeinkommen oder BGE verwendet. Gang der Untersuchung: Zunächst wird in dieser Arbeit auf das Grundkonzept des bedingungslosen Grundeinkommens eingegangen und verschiedene politische Ansätze erläutert. An einigen kurzen Beispielen soll aufgezeigt werden, in welchen Ländern bereits versucht wird die Idee des BGE umzusetzen. Um die derzeitige Situation in Deutschland darzustellen und einen Wechsel zum BGE erwägen zu können, wird in Kapitel 3 das bestehende System der Sozialversicherung mit seinen Komponenten dargestellt und einige Schwachstellen aufgezeigt. Kapitel 4 geht auf die mögliche Umsetzung des bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland ein und zeigt insbesondere dessen Finanzierung und auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt auf. Insbesondere die vieldiskutierte Frage, ob sich viele Mitbürger nun ausschließlich durch das BGE finanzieren würden, soll beantwortet werden. Die Arbeit schließt mit einer Beispielrechnung der Familie Mustermann ab, in der verschiedene Einkommensszenarien für das derzeitige Sozialversicherungssystem in Deutschland und ein mögliches BGE betrachtet werden und so einen direkten Vergleich erlauben.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.Einleitung5 2.Bedingungsloses Grundeinkommen8 2.1Idee des Grundeinkommens8 2.2Modelle, Grundzüge und deren Finanzierung12 2.2.1Negative Einkommensteuer - NES-12 2.2.2Modell nach Götz W. Werner15 2.2.3Konzept des Solidarischen Bürgergeldes nach Althaus17 2.2.4Idealtypisches Modell eines Grundeinkommens19 2.3Ansätze der Implementation in verschiedenen Ländern20 2.3.1The Alaska Permanent Fund, Alaska20 2.3.2Renda Básica de Cidadania, Brasilien20 2.3.3Basic Income Grant, Namibia21 3.Die Sozialversicherung in Deutschland23 3.1Einführung23 3.2Grundprinzipien24 3.3Finanzierung25 3.4Bestandteile der Sozialversicherung27 3.4.1Arbeitslosenversicherung27 3.4.2Krankenversicherung32 3.4.3Pflegeversicherung36 3.4.4Rentenversicherung37 3.4.5Unfallversicherung40 3.5Kritik41 4.Umsetzung des bedingungslosen Grundeinkommens47 4.1Annahmen47 4.2Finanzierung50 4.3Arbeitsmarkteffekte durch das bedingungslose Grundeinkommen60 4.3.1Arbeitsmarkt gesamt60 4.3.2Arbeitsangebot64 4.3.3Arbeitsnachfrage66 5.Beispielrechnung Familie Mustermann: Vergleich Sozialversicherung und bedingungsloses Grundeinkommen68 5.1Sozialversicherung68 5.2Bedingungsloses Grundeinkommen und Vergleich76 6.Fazit77Textprobe:Textprobe: Kapitel 4.1, Annahmen: Die Höhe eines Grundeinkommens ist eine entscheidende Größe. Die damit verbundenen Fragen wie: Soll das Grundeinkommen ohne Arbeitseinkommen auskommen und dem Bezieher die Möglichkeit eröffnen, anderen Tätigkeiten nachzugehen? Ist unter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ein Kino- und/oder Theaterbesuch, die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, die Nutzung des Internet, das Lesen einer Tageszeitung oder auch ausreichender Wohnraum oder das Training in einem Sportverein zu verstehen? Wie beeinflusst es die ökonomische Ebene, d. h. verringert die Höhe des Grundeinkommens die Löhne oder hat es einen Mindestlohneffekt? Geben Erwerbstätige mit Lohn- und Grundeinkommen Arbeitszeit und damit Erwerbseinkommen an Arbeitsuchende ab? Wie werden Grundeinkommen den veränderlichen Lebenshaltungs- und Teilhabekosten gemäß dynamisiert? Diese Fragen werden nachfolgend im Ansatz diskutiert. Die Sozialversicherung soll in Deutschland eine individuelle Lebensstandardsicherung mit 30 % bis 40 % Abschlag des vorherigen Lohns des Betreffenden sicherstellen (siehe Kap.3). Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass immer weniger Bezieher Leistungen in dieser Höhe erhalten. Ob nun ein Grundeinkommen den individuellen Lebensstandard ohne zusätzlichen Erwerb sichern kann, ist abhängig von der Höhe des bisherigen Lohns und des Grundeinkommens. Das Grundeinkommen für Kinder sollte sich an ihren geringeren Lebenshaltungskosten orientieren. Mindestteilhabeansprüche und Lebensstandard sind individuell verschieden. Aus diesem Grund soll die Höhe des Grundeinkommens dem allgemeinen, durchschnittlichen Bedarf zur Befriedigung genannter existenzieller und gesellschaftlicher Bedürfnisse eines Menschen entsprechen. Zur Ermittlung dieses Bedarfs stehen vier Modelle zur Verfügung. Statistikmodell: Mit dem Statistikmodell werden die konkreten Verbrauchsausgaben einer bestimmten Bevölkerungsgruppe zur Bestimmung des Existenzminimums herangezogen. In Deutschland erfolgt sowohl die Berechnung des Eckregelsatzes der Sozialhilfe als auch die Berechnung der Regelleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mittels einer Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe durch das Statistische Bundesamt. Betrachtet werden die unteren 20 % der Haushalte ohne Sozialhilfeempfänger, auf deren Basis die Regelsatzbemessung erfolgt. Diese so ermittelten Verbrauchsausgaben ergeben den Eckregelsatz der o. g. drei Grundsicherungen. Nicht im Regelsatz enthalten sind die Kosten für Unterkunft und Heizung, einmaliger Bedarf, Mehrbedarf oder Hilfen in Sonderfällen. Diese werden durch die Träger der Sozialhilfe abgedeckt. Von dem Eckregelsatz werden dann Regelsätze für die anderen Haushaltsmitglieder abgeleitet. Die betrachtete Bevölkerungsgruppe erfasst Personen, die bereits in Armut leben. Das davon abgeleitete Existenzminimum ist sichert also nicht die Existenz und Mindestteilhabe am öffentlichen Leben ab. Damit verbunden ist: Dieser Bevölkerungsgruppe gehören viele Personen an, die höhere Verbrauchsausgaben als Nettoeinkommen haben, also sich entweder entsparen oder verschulden müssen, weil ihr Einkommen zum Leben nicht ausreicht. Der betrachteten Bevölkerungsgruppe gehören überproportional viel ältere Menschen an, welche nicht das Verbrauchsverhalten und den Bedarf von jüngeren Menschen, von Kindern und Jugendlichen und Familien mit Kindern haben. Der mit dem Statistikmodell ermittelte Regelsatz beträgt 347 Euro. Warenkorbmodell: Es wird ein Warenkorb mit allen für die Existenz- und Mindestteilhabesicherung notwendigen Gütern, Dienstleistungen und Angeboten festgelegt und mit Preisen versehen. Dies ergibt die Höhe des notwendigen Einkommens. Welcher Personenkreis und welche Güter, Angebote und Dienstleistungen werden als notwendig erachtet? Der Warenkorb fand seine Verwendung - vor seiner Ablösung durch das Statistikmodell - für die Bestimmung der Regelsätze der Sozialhilfe. Kritisiert wurde er wegen des Ausschlusses der Betroffenen bei der Bestimmung des Warenkorbes und seiner geringen Füllung. Mindesteinkommensbefragung: Die Höhe des Mindesteinkommens wird durch repräsentative Befragungen der Bevölkerung und statistische Gewichtungen ermittelt. Diese Methode findet in Deutschland keine wissenschaftliche bzw. politische Anwendung. Armutsrisikoschwelle: Die Armutsrisikoschwelle stellt eine bestimmte Schwelle der Einkommensverteilung dar. Bis zu dieser wird unterstellt, dass das Nettoeinkommen nicht ausreichend ist, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Ermittelt wird die Armutsschwelle durch die repräsentative Erfassung von Nettoeinkommen in einem in Deutschland mittels: der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), dem sozioökonomische Panel (SOEP) und the Community Statistic on Income and Living Conditions (EU- SILC). Die einzelnen Haushaltsnettoeinkommen werden auf bedarfsgewichtete Pro-Kopf-Einkommen, das Nettoäquivalenzeinkommen, umgerechnet. Die Nettoäquivalenzeinkommen werden summiert und als arithmetisches Mittel oder Median berechnet. Anhand der amtlichen Erhebung EU-SILC 2006 gemessen lag das Risiko der Gesamtbevölkerung einkommensarm zu sein im Jahr 2005 bei 26 % vor Berücksichtigung von Sozialtransfers. Nach Sozialtransfers verringerte sich dieses Risiko auf einen Anteil von 13 %. Die wesentlichen Ursachen für die unterschiedlichen Werte sind Stichprobenschwankungen, unterschiedliche Einkommensbegriffe, die Repräsentativität der Erhebungen und die Verarbeitung fehlender oder unplausibler Angaben. In Deutschland gibt es noch weitere Existenzminima, wie die Pfändungsfreigrenze für Einzelpersonen ohne Unterhaltsverpflichtungen in Höhe von 989.99 Euro. Die Höhe des Grundeinkommens sollte zwischen der Armutsrisikoschwelle in Höhe von 781 Euro und der Pfändungsfreigrenze für Einzelpersonen ohne Unterhaltsverpflichtungen in Höhe von 989,99 Euro liegen, erhöht um die Absicherung im Krankheitsfall. Die gesetzliche Unfallversicherung verbleibt bei der Finanzierung durch die Arbeitgeber.