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In: Ordo: Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, Band 58, Heft 1, S. 67-84
ISSN: 2366-0481
Zusammenfassung
Die jüngsten Erweiterungen der EU auf mittlerweile 27 Mitgliedsstaaten haben den europäischen Integrationsprozeß in ein neues Stadium geführt. Zielsetzungen und institutionelle Vorgaben, die für die ursprüngliche Gemeinschaft von sechs eng benachbarten und ähnlich entwickelten Volkswirtschaften vorgesehen waren, verlieren teilweise in einer Gemeinschaft von 27 und mehr, zunehmend heterogenen Mitgliedsländern an Relevanz. Es wird immer schwieriger, gemeinsame Entscheidungen zu treffen, wodurch dem Prozeß einer weiteren Vertiefung der Integration Grenzen gesetzt werden. Die Europäische Union hat auf diese Entwicklungen mit der Einführung des Instruments der sog. "Verstärkten Zusammenarbeit" einer Untergruppe der gesamten Gemeinschaft reagiert. Diese Option ermöglicht Integrationsfortschritte, auch wenn sich noch nicht alle Mitgliedsländer daran beteiligen wollen. In Verbindung mit dem im Verfassungsentwurf vorgesehenen Sezessionsrecht kann gezeigt werden, daß "Clubs im Club" mit flexibler Eintritts- und Austrittsmöglichkeit den Zielkonflikt zwischen Vertiefung und Erweiterung der EU verringern und zugleich Elemente des Systemwettbewerbs im Integrationsprozeß verankern können.