ZRFC: risk, fraud & compliance ; Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation
ISSN: 1867-8386
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ISSN: 1867-8386
ISSN: 1867-8394
In: Schriften zu Compliance Band 11
In: Schriften zu Compliance Band 11
In: Reference to this paper should be made as follows: Sari, D.P; Lutfillah, N.Q; Rahayu, S; Yudi; Rahayu. (2021). Taxpayer's Compliance: Towards Voluntary Compliance, Journal of Finance and Banking Review, 6(1), 62 – 71. https://doi.org/10.35609/jfbr.2021.6.1(3)
SSRN
In: ZRFC: risk, fraud & compliance : Prävention und Aufdeckung durch Compliance-Organisation, Heft 3
ISSN: 1867-8394
In: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht - Band 307 v.307
Hauptbeschreibung Thorben Klopp untersucht die arbeitsrechtliche Stellung des Compliance-Beauftragten unter Beachtung wertpapierrechtlicher Besonderheiten. Aufgrund des Schutzzwecks von Compliance verneint der Autor eine Weisungsfreiheit des Compliance-Beauftragten in Abgrenzung von den gesetzlichen Beauftragten, um in der Folge einen Modus aufzuzeigen, wie der Compliance-Beauftragte mit aufgedeckten Rechtsverstößen umzugehen hat. Ablehnend diskutiert Klopp einen ausdrücklichen, ungeschriebenen oder analogen besonderen Kündigungsschutz des Compliance-Beauftragten, um in einem weiteren Schritt die Besonderheiten bei einer personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten sowie bei einer außerordentlichen Kündigung darzulegen. Schließlich wirft der Autor einen Blick auf das Verhältnis des Compliance-Beauftragten zum Betriebsrat, wobei die Inkompatibilität der beiden Funktionen festgestellt wird. Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Einführung Einleitung - Gang der Darstellung 2. Teil: Compliance im Unternehmen Definition und Entstehung von Compliance - Aktuelle Bezüge - Wirtschaftliche Bedeutung von Compliance - Ausprägungen von Compliance 3. Teil: Der Compliance-Beauftragte Einführung - Das Verhältnis zu den gesetzlichen Beauftragten - Das arbeitsrechtliche Grundverhältnis - Die Einsetzung des Compliance-Beauftragten - Rechte, Pflichten und Funktionen des Compliance-Beauftragten - Der Umgang mit aufgedeckten Rechtsverstößen - Haftung des Compliance-Beauftragten - Die kündigungsrechtliche Stellung des Compliance-Beauftragten - Das Verhältnis zum Betriebsrat 4. Teil: Zusammenfassung der Ergebnisse 5. Teil: Ausblick Literatur- und Sachwortverzeichnis Rezension »[...] gute und ausführliche Sammlung zu allen arbeitsrechtlichen Aspekten im Compliance-Management, die sehr empfehlenswert ist.« Prof. Dr. Stefan Behringer, in: Zeitschrift Risk, Fraud
In: Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge 255
Die Arbeit widmet sich dem Thema Compliance und dessen Bedeutung für das Wirtschaftsstrafrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und inwiefern unternehmensinterne Compliance-Konzepte bestehende Haftungsrisiken verschärfen oder neue begründen können. Die Autorin identifiziert Wechselbeziehungen zwischen Compliance-Regelungen einerseits und gesetzlich normierter Strafbarkeit andererseits und ordnet diese in ein umfassendes Gesamtkonzept ein. Die Grundaussage der in der Arbeit entwickelten Theorie besteht darin, dass Compliance-Regelungen bei täterbezogenen Strafbarkeitsvoraussetzungen strafbarkeitsbegründende Wirkung entfalten, während sie sich bei tatbezogenen Strafbarkeitsvoraussetzungen strafbarkeitskonkretisierend auswirken. Verifiziert wird diese These anhand exemplarisch ausgewählter Compliance-Regelungen verschiedener Unternehmen. Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse kommt die Autorin zu dem Schluss, dass Compliance-Regelungen eine mit Sondernormen vergleichbare Indizwirkung beigemessen werde sollte, um Risiken einer ausufernden Compliance-Kultur wirksam zu begegnen
In: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 307
Main description: Thorben Klopp untersucht die arbeitsrechtliche Stellung des Compliance-Beauftragten unter Beachtung wertpapierrechtlicher Besonderheiten. Aufgrund des Schutzzwecks von Compliance verneint der Autor eine Weisungsfreiheit des Compliance-Beauftragten in Abgrenzung von den gesetzlichen Beauftragten, um in der Folge einen Modus aufzuzeigen, wie der Compliance-Beauftragte mit aufgedeckten Rechtsverstößen umzugehen hat. Ablehnend diskutiert Klopp einen ausdrücklichen, ungeschriebenen oder analogen besonderen Kündigungsschutz des Compliance-Beauftragten, um in einem weiteren Schritt die Besonderheiten bei einer personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten sowie bei einer außerordentlichen Kündigung darzulegen. Schließlich wirft der Autor einen Blick auf das Verhältnis des Compliance-Beauftragten zum Betriebsrat, wobei die Inkompatibilität der beiden Funktionen festgestellt wird.
In: Schriften des Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation 54
In: Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge v.255
Die Arbeit widmet sich dem Thema Compliance und dessen Bedeutung für das Wirtschaftsstrafrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und inwiefern unternehmensinterne Compliance-Konzepte bestehende Haftungsrisiken verschärfen oder neue begründen können. Die Autorin identifiziert Wechselbeziehungen zwischen Compliance-Regelungen einerseits und gesetzlich normierter Strafbarkeit andererseits und ordnet diese in ein umfassendes Gesamtkonzept ein. Die Grundaussage der in der Arbeit entwickelten Theorie besteht darin, dass Compliance-Regelungen bei täterbezogenen Strafbarkeitsvoraussetzungen strafbarkeitsbegründende Wirkung entfalten, während sie sich bei tatbezogenen Strafbarkeitsvoraussetzungen strafbarkeitskonkretisierend auswirken. Verifiziert wird diese These anhand exemplarisch ausgewählter Compliance-Regelungen verschiedener Unternehmen. Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse kommt die Autorin zu dem Schluss, dass Compliance-Regelungen eine mit Sondernormen vergleichbare Indizwirkung beigemessen werde sollte, um Risiken einer ausufernden Compliance-Kultur wirksam zu begegnen. Inhaltsverzeichnis Einleitung -- 1. Kapitel: Strafrechtliche Relevanz des Untersuchungsgegenstands im wissenschaftlichen Diskurs und in der Unternehmenspraxis -- 2. Kapitel: Abgrenzung tat- und täterbezogener Voraussetzungen der Strafbarkeit -- 3. Kapitel: Strafbarkeitsbegründende Wirkung bei täterbezogenen Voraussetzungen der Strafbarkeit - Strafbarkeitskonkretisierende Wirkung bei tatbezogenen Voraussetzungen der Strafbarkeit -- 4. Kapitel: Strafbarkeitsbegründende Wirkung durch Individualisierung und Standardisierung -- 5. Kapitel: Strafbarkeitskonkretisierende Wirkung bei tatbezogenen Voraussetzungen der Strafbarkeit -- Resumee: Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse, Bewertung und Ausblick -- Literaturverzeichnis -- Sachwortverzeichnis Reihe Strafrechtliche
In: Schriften des Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation 54
In: Schriften des Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation – Arbeiten zum Internationalen Wirtschaftsrecht und zur Wirtschaftsregulierung (ACELR) 54
In: Nomos eLibrary
In: Zivilrecht
Angesichts der steigenden Bedeutung von Compliance in deutschen Aktiengesellschaften rückt der Chief Compliance Officer als maßgebliches Compliance-Tool des Vorstands zunehmend in den Fokus von Wissenschaft und Rechtsprechung. Das gesetzlich vorgegebene arbeits- und gesellschaftsrechtliche Kompetenzgefüge lässt sich nur schwer mit dem Funktionsauftrag der Wahrnehmung wirksamer Compliance in Einklang bringen. Durch das Aufsehen erregende obiter dictum des 5. Strafsenats des BGH vom 17.07.2009 wurde der Konflikt zusätzlich verschärft. Die Autorin erarbeitet die rechtlichen und tatsächlichen Spannungsfelder, welchen der Chief Compliance Officer ausgesetzt ist und gibt Anregungen zur Vermeidung und Verringerung von Konfliktpotential
In: Schriften zu Compliance Band 1
Es gibt kaum größere Unternehmen, kaum strafrechtlich orientierte Anwaltskanzleien oder Unternehmensberatungen, die sich nicht dem Thema der Straftatenvermeidung bei wirtschaftlichem Handeln widmen. Was aber bedeutet der Begriff, was ist sein strafrechtlicher Gehalt? Dennis Bock macht es sich zur Aufgabe, ein trotz aller Modehaftigkeit noch recht vages Kapitel des Strafrechts aufzuarbeiten und juristisch zugänglich zu machen. Hierbei geht er davon aus, dass Kern der Compliance-Diskussion der Umfang rechtlich gebotener Aufsichtsmaßnahmen bei der Mitarbeiterbeschäftigung ist. Der Autor bettet seine Arbeit in grundlegende kriminalpolitische Fragen des Wirtschaftsstrafrechts ein, auch vor dem Hintergrund stetig wachsender Hoffnungen, die auf den Einsatz des Strafrechts gesetzt werden. Er zeigt unter Einbeziehung der Erkenntnisse anderer juristischer und außerjuristischer Wissenschaften die Struktur der Compliance als Summe aller Aufsichtsmaßnahmen zur Absenkung von Straftatwahrscheinlichkeiten auf ein rechtlich toleriertes Niveau auf und mahnt Bemühungen zur rechtssicheren Handhabung an. Der Verfasser behandelt hierbei insbesondere Fragen der mittelbaren Täterschaft, des unechten Unterlassungsdelikts und § 130 OWiG, greift aber auch de lege ferenda die Diskussion um die Einführung eines Unternehmensstrafrechts auf