Unconstitutional constitutional amendments: a normativist approach
In: Zeitschrift für öffentliches Recht: ZÖR = Austrian journal of public law, Band 67, Heft 1, S. 81-113
ISSN: 1613-7663
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In: Zeitschrift für öffentliches Recht: ZÖR = Austrian journal of public law, Band 67, Heft 1, S. 81-113
ISSN: 1613-7663
In: Juridikum: die Zeitschrift für Kritik - Recht - Gesellschaft, Heft 3, S. 393-403
ISSN: 2309-7477
In: Zeitschrift für öffentliches Recht: ZÖR = Austrian journal of public law, Band 74, Heft 3, S. 443
ISSN: 1613-7663
In: Austrian journal of political science: OZP, Band 34, Heft 4, S. 337-349
ISSN: 2313-5433
Trotz einer Vielzahl an Verfassungsänderungen, gibt es sowohl in der rechts- und politikwissenschaftlichen Literatur als auch in der Praxis einen Konsens, dass die österreichische Bundesverfassung einer grundlegenden Reform bedarf. Zu diesem Zweck wurde im Mai 2003 ein so genannter Österreich-Konvent eingerichtet. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Bedingungen bedeutende Verfassungsreformen erfolgreich sind. Als konzeptuelle Grundlage fungiert dabei Bruce Ackermans Theorie des konstitutionellen Moments. Der Artikel kommt zu dem Schluss, dass der Österreich-Konvent ohne breite Anteilnahme der BürgerInnen installiert wurde und somit keinen konstitutionellen Moment im Sinne Ackermans ausgelöst hat.
In: GIGA Focus Lateinamerika, Band 2
"Am 15. Februar 2009 stimmten knapp 55 Prozent der Venezolaner für eine Verfassungsreform, mit der dem amtierenden Präsidenten Hugo Chávez die unbegrenzte Wiederwahl ermöglicht wird. Nur drei Wochen zuvor war in Bolivien gleichfalls mittels eines Referendums eine neue Verfassung angenommen worden. Bereits am 28. September des Vorjahres hatten die Ecuadorianer in einer Volksabstimmung dem Entwurf für eine neue Verfassung zugestimmt. Verfassungsreformen sind in Lateinamerika zurzeit in Mode: Seit 1990 wurden insgesamt sieben neue Verfassungen und 239 einfache Verfassungsänderungen verabschiedet. Die jüngsten Reformen spiegeln allgemeine Trends wider, weisen aber auch einige spezifische Merkmale und Neuerungen auf. Dazu gehört, die Rechte der indigenen Bevölkerung zu stärken und den 'plurinationalen' Charakter der Staaten hervorzuheben. Die beiden neuen Verfassungen von Bolivien und Ecuador sind mit jeweils mehr als 400 Artikeln die bei weitem umfangreichsten Verfassungen in Lateinamerika. Sie enthalten eine Vielzahl von Versprechungen (wie das Anrecht auf ein 'gutes Leben') und legen wichtige Politikinhalte (vor allem in der Wirtschafts- und Sozialpolitik) fest. Verfassungen werden in Lateinamerika relativ häufig reformiert, sei es durch die Verabschiedung neuer Verfassungen, sei es durch einfache Verfassungsreformen. Dieser Trend hat sich in den vergangenen Jahren verstärkt. Die Verfassungstexte werden immer umfangreicher und führen zu einer Konstitutionalisierung von Politikfeldern. Viele der gegenwärtigen Verfassungsreformen weisen eine starke machtpolitische Komponente auf. Sie wurden von den amtierenden Präsidenten initiiert und festigen deren Position. Teilen der Verfassungsreformen kommt hingegen symbolischer Charakter zu, indem sie den Bürgern weitreichende Versprechungen machen ('Verfassungspopulismus'), deren Umsetzbarkeit jedoch zweifelhaft erscheint. Die Wahrscheinlichkeit immer neuer Verfassungsreformen ist mit den letzten Referenden gerade in den drei genannten Ländern eher größer als kleiner geworden." (Autorenreferat)
Die bestehende Verfassung der Republik China in Taiwan wurde von der Nationalversammlung am 25.Dezem- ber 1946 in Nanjing (Nanking) verabschiedet und am 1.Januar 1947 von der Guomindang (Kuomintang, im folgenden GMD)-Regierung verkündet. Zur gleichen Zeit brachen die Friedensverhandlungen zwischen der Regierung und der KPCh ab, und der Bürgerkrieg zwischen beiden Seiten, der 1927 begonnen hatte und zwischen 1937 und 1945 aufgrund des gemeinsamen Widerstandskrieges gegen Japan unterbrochen worden war, flammte an allen Fronten wieder auf. Nach der militärischen Niederlage auf dem chinesischen Festland zog sich die GMD-Regierung 1949 nach Taiwan zurück. Um ihren Anspruch auf die legitime Vertretung für Gesamtchina geltend aufrechtzuerhalten, wurden die 1947/48 gewählten nationalen Parlamentsorgane, die Nationalversammlung, der Gesetzge- bungs- und der Kontrollyuan, über 40 Jahre lang nicht erneuert.
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In: Belarus-Analysen, Heft 42, S. 2-16
Im Laufe der vergangenen Jahre hat der belarussische Präsident Aljaksandr Lukaschenka in der Öffentlichkeit Erwartungen genährt, dass eine Änderung der Verfassung unumgänglich sei. Die Wirklichkeit sieht anders aus: Die Verfassung ist seit 2004 nicht angetastet worden. Im Inneren kann der belarussische Präsident zur Gestaltung der Politik und zur Änderung oder Ausweitung seiner Macht Dekrete einsetzen. Die Verfassungspolitik in anderen postsowjetischen Staaten wie auch die Spannungen innerhalb des Unionsstaates von Belarus und Russland zeigen, dass Eingriffe in die Verfassung mehr Risiken als Nutzen mit sich bringen. Die diskursiven Verweise auf die Verfassung sollten allerdings nicht als bedeutungslos abgetan werden; sie signalisieren, dass die Verfassung Lukaschenkas politische Vision verkörpert: uneingeschränkte Vormachtstellung des Präsidenten, staatliche Souveränität, Neutralität in den Außenbeziehungen und sozialstaatlichen Paternalismus.
In: Beihefte zu "Der Staat" 20
Main description: "Verfassungsänderungen" ist ein vielschichtiger Begriff. Er verweist unter anderem darauf, dass "Verfassungen" keine statischen Texte sind und Verfassungsgeschichte wie alle Geschichte ein dynamischer Prozess ist. In neun Vorträgen, die hier in überarbeiteter und mit Fußnoten versehener Fassung zum Abdruck kommen, nahmen sich Verfassungshistoriker Philosophischer und Juristischer Fakultäten Deutschlands, Frankreichs und Österreichs während der 17. Tagung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte in der Evangelischen Akademie Hofgeismar vom 15. bis 17. März 2010 dieser Thematik an. Im Zentrum standen nicht nur Verfassungsänderungen und Verfassungswandel vom Deutschen Bund über das Deutsche Reich 1871 - 1918 bis zur Weimarer Republik, sondern auch die Verfassungsentwicklungen in der DDR 1949 - 1990 und jene des Bonner Grundgesetzes seit 1949. Darüber hinaus wurden die Verfassungsgeschichte Österreichs von 1848 bis 1938 und Frankreichs im 19. und 20. Jahrhundert behandelt. Eingeleitet wurde die Tagung mit zwei Beiträgen zu den fundamentalgesetzlich geprägten Epochen des Mittelalters und der Frühen Neuzeit, in denen es noch keine Verfassungen gab, sehr wohl aber eine rechtliche Verfasstheit. Die Diskussionen zu den einzelnen Vorträgen sind im Wortlaut dokumentiert.
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 51, Heft 4, S. 619-642
ISSN: 1862-2860
Based on the 2008 Ruffert judgment by the European Court of Justice (ECJ) which dealt with wage-related compliance requirements laid out in several German federal state procurement laws (Tariftreueerfordernis) the convergence induced by Europeanization through law is being investigated. Contrary to the initial presumption of unilinear adjustment, three different responses are identifiable. Conservative-liberal governments abolish the respective regulations. Conservative governments which are subject to influence from associations representing small- & medium-sized business enterprises absorb the adjudication by a rapid adjustment consistent with the European requirements. Coalitions led by the Social Democratic Party tend to a policy expansion influenced by smaller coalition partners. They codify more rather than less social & environmental standards in policy amendments. The case study points out the persistence of political party differences in the face of Europeanization which is dependent on a sufficient degree of programmatic incongruence as well as on the plurality of European law. Adapted from the source document.
In: SWP-Aktuell, Band 49/2013
In der Verfassungsgebenden Versammlung (Assemblée Nationale Constituante, ANC) Tunesiens hätte ab Anfang Juli 2013 über die einzelnen Artikel des aktuellen Verfassungsentwurfs abgestimmt werden sollen. Eine erste wichtige Etappe des Übergangsprozesses schien damit kurz vor ihrem Abschluss zu stehen. Stattdessen aber droht der Verfassungsprozess nun zu scheitern. Nachdem in Ägypten gegen Präsident Mohammed Mursi mobilisiert wurde, stellten in Tunesien führende Kräfte der Opposition die Legitimität dieses Prozesses in Frage. Der aktuelle Verfassungsentwurf sei inakzeptabel, da das für ein Jahr erteilte Mandat der ANC längst abgelaufen sei. Infolge der Ermordung des Oppositionspolitikers Mohamed Brahmi hat nicht nur die von vielen als mitschuldig angesehene Regierung weiter an Glaubwürdigkeit verloren, auch die Krise im Verfassungsprozess spitzte sich zu: Am 25. Juli setzten 60 Abgeordnete ihre Arbeit in der ANC aus. Bemühungen der Regierung um eine Überwindung der Krise blieben bislang erfolglos. (Autorenreferat)
In: Beihefte zu "Der Staat" 20
In: Der Staat. Beihefte 20
Main description: "Verfassungsänderungen" ist ein vielschichtiger Begriff. Er verweist unter anderem darauf, dass "Verfassungen" keine statischen Texte sind und Verfassungsgeschichte wie alle Geschichte ein dynamischer Prozess ist. In neun Vorträgen, die hier in überarbeiteter und mit Fußnoten versehener Fassung zum Abdruck kommen, nahmen sich Verfassungshistoriker Philosophischer und Juristischer Fakultäten Deutschlands, Frankreichs und Österreichs während der 17. Tagung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte in der Evangelischen Akademie Hofgeismar vom 15. bis 17. März 2010 dieser Thematik an. Im Zentrum standen nicht nur Verfassungsänderungen und Verfassungswandel vom Deutschen Bund über das Deutsche Reich 1871 - 1918 bis zur Weimarer Republik, sondern auch die Verfassungsentwicklungen in der DDR 1949 - 1990 und jene des Bonner Grundgesetzes seit 1949. Darüber hinaus wurden die Verfassungsgeschichte Österreichs von 1848 bis 1938 und Frankreichs im 19. und 20. Jahrhundert behandelt. Eingeleitet wurde die Tagung mit zwei Beiträgen zu den fundamentalgesetzlich geprägten Epochen des Mittelalters und der Frühen Neuzeit, in denen es noch keine Verfassungen gab, sehr wohl aber eine rechtliche Verfasstheit. Die Diskussionen zu den einzelnen Vorträgen sind im Wortlaut dokumentiert.
In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 1326
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Die vorliegende Studie geht der Frage nach, ob und ggf. inwiefern der einfachgesetzlich erfolgte Atomausstieg im Grundgesetz abgesichert werden könnte bzw. sollte, welche Regelungstechniken zu diesem Zweck zur Verfügung stünden, welche Vor- bzw. Nachteile diese hätten und wie deren Steuerungswirkungen zu bewerten wären. Hierbei sind neben politisch-praktischen Folgen auch demokratie- und verfassungstheoretische Erwägungen in eine Gesamtbetrachtung einzubeziehen, die letztlich die Frage nach der Regelungsfunktion von Verfassungsänderungen berühren. Verfassungsänderungen stehen zudem in einem überstaatlichen Kontext. Namentlich die Vereinbarkeit einer Konstitutionalisierung des Atomausstiegs mit europäischem Unionsrecht und Völkerrecht muss in den Blick genommen und etwaige Konflikte müssen gelöst werden, soweit dies durch die unterbreiteten Regelungsvorschläge geboten erscheint. Eine Nachbetrachtung wendet sich allgemein der politischen Grammatik der Verfassungsänderung zu, um Bewegungsräume einer wissenschaftlichen Verfassungsrechtspolitik zu skizzieren. / The survey discusses whether and how the German nuclear phase-out, initiated by statutory law in 2011, could be safeguarded by a special constitutional amendment. It analyses potential techniques of constitutional regulation, its advantages, and political or legal repercussions. Besides considering the practical implications, this requires to take into account aspects of democratic and constitutional theory, thus, affecting the very function of constitutional amendments in a liberal democracy
In: Russland-Analysen, Heft 58, S. 7-15
ISSN: 1613-3390
Infolge der Proteste gegen die offiziellen Ergebnisse der Präsidentschaftswahl von 2020 hat Aljaksandr Lukaschenka im Frühjahr 2021 die Pläne zu einer Verfassungsreform wieder aufgenommen. Ziel des Vorstoßes ist es, einerseits dem Wunsch nach Veränderung aus der Bevölkerung entgegenzukommen, ohne auf die Forderung nach Neuwahlen zu reagieren. Andererseits scheint er zu beabsichtigen, die Veränderung so zu gestalten, dass seine Macht im Präsidentenamt vorerst gefestigt wird. Ergebnisse einer Online-Umfrage legen nahe, dass die von Lukaschenka vorgeschlagenen Verfassungsänderungen wohl kaum ausreichen werden, um der breiten gesellschaftlichen Nachfrage nach Demokratisierung und Machtbeschränkung auch nur annähernd nachzukommen - aber auch, dass sich Unterstützer:innen und Gegner:innen Lukaschenkas nicht in jeder Hinsicht unversöhnlich gegenüberstehen.
Mit 55,9 Prozent der Stimmen und einem Abstand von 11,8 Prozentpunkten gegenüber José Antonio Kast gewann Gabriel Boric am 19. Dezember 2021 die Stichwahl um die chilenische Präsidentschaft. An jenem Tag erreichte die Wahlbeteiligung in Chile mit 55,6 Prozent ein historisches Hoch seit der Abschaffung der Wahlpflicht. Die starke Mobilisierung verhalf Boric, der im ersten Wahlgang noch auf dem zweiten Platz gelandet war, zum Sieg. Damit steht der neue Präsident auf solidem demokratischem Fundament, aber auch vor großen Erwartungen in der Bevölkerung. Zudem wird der Regierungschef im Spannungsfeld zweier Institutionen agieren müssen: einer Verfassunggebenden Versammlung und einem parteipolitisch geteilten Kongress. Seine vierjährige Amtszeit, die am 11. März beginnt, könnte die letzte unter der "Pinochet-Verfassung" und die Anfangsphase einer demokratischen Transformation sein. (Autorenreferat)
In July 1997 Taiwan's National Assembly passed a new series of constitutional amendment bills which fundamentally alter the relationships between the president, the premier and the legislature. The amendments also change the scope of interaction between Taiwan's central administration and the provincial government. Among the new articles the legislative power to approve the president's nomination of the premier is removed. At the same time the legislature is entitled to initiate a non-confidence vote against the premier. On downscaling the Taiwan provincial government the amendments suspended the elections for the Taiwan Provincial Governor and the Provincial Assembly. The changes resolve a constitutional conflict between the president and the Legislative Yuan about the nomination of the premier, which paralysed the functioning of Taiwan's constitutional system in 1996. They furthermore confirm the development of Taiwan's political system from a vaguely defined parliamentary system into a semi-presidential system. The article reviews the constitutional debate on Taiwan since 1990. By analysing the political structure before the last constitutional amendments, the author is able to identify the main weaknesses in the governmental system and inter-institutional relations. These weaknesses are the key to understand the constitutional crisis and the continuing efforts to reform the political system on Taiwan.
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