The birth of a European constitutional order: the interaction of national and European constitutional law
In: Schriftenreihe europäisches Recht, Politik und Wirtschaft 249
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In: Schriftenreihe europäisches Recht, Politik und Wirtschaft 249
In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Band 58, Heft 1, S. 173
ISSN: 2569-4103
In: Zeitschrift für öffentliches Recht: ZÖR = Austrian journal of public law, Band 75, Heft 4, S. 857
ISSN: 1613-7663
In: Rechtspolitisches Forum 43
In: German yearbook of international law: Jahrbuch für internationales Recht, Band 63, Heft 1, S. 773-788
ISSN: 2195-7304
In: CPG Series of Comparative Constitutional Law, Politics and Governance Volume 3
In: Kultur und Gesellschaft: gemeinsamer Kongreß der Deutschen, der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Soziologie, Zürich 1988 ; Beiträge der Forschungskomitees, Sektionen und Ad-hoc-Gruppen, S. 315-317
In: Journal für Rechtspolitik: JRP, Band 23, Heft 1, S. 44-55
ISSN: 1613-754X
In: Kooperationswerke Beck - Hart – Nomos
Mit dem Konzept eines europäischen Verfassungsraums beschreibt die Rechtswissenschaft einen gemeinsamen konstitutionellen Raum, in dem die nationalen und internationalen Garantien mit dem Ziel zusammen wirken, die gemeinsamen verfassungsrechtlichen Werte zu bewahren. Dieses Konzept wurde bisher noch nicht auf den Fall angewandt, in dem die verfassungsmäßige Ordnung eines Mitgliedstaates durch ernsthafte Mängel bedroht zu werden beginnt. In diesem Sinne befasst sich das Werk mit den jüngsten verfassungsrechtlichen Entwicklungen in Ungarn und Rumänien. Es behandelt das Zusammenspiel zwischen nationalem, internationalem und europäischem Konstitutionalismus mit Blick auf die Lücken in den nationalen Verfassungen und analysiert an zentraler Stelle die Situation in Ungarn und Rumänien.Das Werk berichtet von den unterschiedlichen Reaktionsmechanismen der Europäischen Union und des Europarates und bietet eine detaillierte Bestandsaufnahme dieser Mechanismen. Es beschreibt deren rechtlichen und politischen Rahmen sowie die verschiedenen Möglichkeiten deren Anwendungsbereich zu erweitern. Das Werk leistet so einen Beitrag zu einem bisher wenig erforschten Aspekt des europäischen Konstitutionalismus
In: Schriften zum internationalen und vergleichenden öffentlichen Recht 24
In: CPG Series of Comparative Constitutional Law, Politics and Governance 2
Alle Verfassungsordnungen beruhen notwendigerweise auf einem gewissen Konsens, schließen immer aber auch Konflikte und den produktiven Umgang mit ihnen mit ein. Das gilt auch und gerade für das normative Fundament der politischen Ordnung, die verfassungsmäßige Grundordnung. Gerät die Ausbalancierung von Konflikt und Konsens und ihre Reproduktion durch die Interaktion der relevanten Akteure und Verfassungsinstitutionen sowie die Anpassung des Verfassungstextes auf dieser Ebene in ein Ungleichgewicht oder wird die verfassungsmäßige Grundordnung in bedrohlicher Weise infrage gestellt, kommt es zur Verfassungskrise. Die Verfassungskrise, aber auch die Verfassungsgebung und Verfassungsreform sind damit die Dimensionen, in denen sich Konsens und Konflikt in der verfassungsmäßigen Grundordnung am deutlichsten und grundlegendsten widerspiegeln.Thematisiert werden in diesem Band Verfassungsordnungen, die derzeit besonderen, teilweise krisenhaften Herausforderungen des jeweiligen Grundkonsenses ausgesetzt sind (Belgien, Italien, Malaysia, Taiwan, Türkei und Ungarn), sowie Strategien der jeweiligen Verfassungsordnung mit derartigen Herausforderungen (Deutschland, Singapur) umzugehen. Andere Beiträge befassen sich mit den kulturellen Unterschieden in der vorherrschenden gesellschaftlichen Werthaltung in bezug auf die verfassungsmäßige Grundordnung ("asiatische Werte" und Verfassung).Mit Beiträgen von:Maurice Adams (Öffentliches Recht, Univ. Tilburg/Antwerpen, Niederlande/Belgien) | Noor Sulastry Yurni Binti Ahmad (Soziologie, Univ. Malaya, Malaysia) | Robert Esser (Strafrecht, Univ. Passau, Deutschland) | Henning Glaser (Öffentliches Recht, Thammasat Univ., Thailand) | Jau-Yuan Hwang (Öffentliches Recht, National Taiwan Univ., Taiwan) | Sibel Inceoglu (Öffentliches Recht, Bilgi Univ., Türkei) | Jörg Luther (Öffentliches Recht, Eastern Piedmont Univ., Italien) | Yon Machmudi (Humanities, Univ. Indonesia, Indonesien) | Vicente Reyes (Leadership Studies, National Institute of Education, Singapur) | Charlene Tan (Leadership Studies, National Institute of Education, Singapur) | Li-ann Thio (Öffentliches Recht, National Univ. Singapore, Singapur) | Gabor Attila Toth (Öffentliches Recht, Univ. Debrecen, Ungarn) | Fabian Wittreck (Öffentliches Recht, Univ. Münster, Deutschland)
In: Der moderne Staat: dms ; Zeitschrift für Public Policy, Recht und Management, Band 1, Heft 1, S. 183-200
ISSN: 2196-1395
Mitte der 1990er Jahre hat das New Public Management (NPM) die Schweiz erfasst. Mittlerweile ist die wirkungs- und effizienzorientierte Verwaltungsführung zum festen Bestandteil der Verwaltungsreformen in Bund, Kantonen und Gemeinden geworden. Die Kantone nehmen dabei eine Vorreiterrolle ein. Auf Gemeindeebene ist der Einführungsgrad stark grössenabhängig. Auf Bundesebene ist das Umsetzungspotenzial noch nicht ausgeschöpft. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet diese Reformen aus staats- und verwaltungsrechtlicher Sicht. Er zeigt in geraffter Form auf, inwiefern sich aus den staatstragenden Grundwerten Möglichkeiten und Grenzen einer Umsetzung von NPM ergeben und welche Anforderungen an die Organisation und Steuerung von Parlament, Regierung und Verwaltung zu berücksichtigen sind.
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 16, Heft 1, S. 75-90
ISSN: 0038-884X
In: Historische Zeitschrift, Band 310, Heft 3, S. 569-579
Welche Bedeutung haben die Rechts- und Geschichtswissenschaft füreinander? Diese Frage stellte sich Ernst-Wolfgang Böckenförde, der Staatsrechtler und Historiker, in seinem juristischen, verfassungshistorischen und rechtsphilosophischen Werk. Böckenförde zielte darauf, zwei Disziplinen, die in der institutionellen Auffächerung seit dem 19. Jahrhundert auseinandergestrebt waren, in einem gemeinsamen Interesse an der Erklärung von Zusammenhängen in der "Geschichte politisch-sozialer Entwicklungen" zusammenzuführen. Er fügte dabei methodische Perspektiven und theoretische Ansätze zusammen, die viele Historiker trennten: die politische Geschichte und die Sozialgeschichte, die Geschichte des Rechts und die der Gesellschaft. Für ihn waren dies durch ein übergreifendes Erkenntnisinteresse an "Strukturen" und "Ordnungsproblemen" miteinander zu verbindende Gegenstandsbereiche. In Anlehnung an Otto Brunner stellte Böckenförde Juristen und Historikern die gemeinsame Aufgabe, die "politisch-soziale Bauform einer Zeit" zu begreifen. Diesen Anspruch löste er durch einen seiner Zeit vorausweisenden hermeneutisch-wissenschaftsgeschichtlichen Zugang zum Staatsrecht wie zur Verfassungsgeschichte ein sowie in grundlegenden Beiträgen zu den "Geschichtlichen Grundbegriffen" und zur Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie. Ein wissenschaftliches Vermächtnis des im Februar 2019 verstorbenen Gelehrten liegt in der tiefen Einsicht in die Geschichtlichkeit und damit Zeitgebundenheit aller staatlich-rechtlichen Ordnung: Deshalb müssen Juristen die vermeintliche Überzeitlichkeit ihrer normativen Arbeitsgrundlagen in Frage stellen und Historiker das Recht als zentralen Gegenstand ihrer Wissenschaft begreifen. Ansonsten verstehen sie weder ihre Geschichte noch ihre Gegenwart.
In: Cambridge studies in constitutional law
Many of Carl Schmitt's major works have by now been translated, with two notable exceptions: Schmitt's two early monographs Statute and Judgment (first published in 1912) and The Value of the State and the Significance of the Individual (first published in 1914). In these two works Schmitt presents a theory of adjudication as well as an account of the state's role in the realization of the rule of law, which together form the theoretical basis on which Schmitt later developed his political and constitutional theory. This new book makes these two key texts available in English translation for the first time, together with an introduction that relates the texts to their historical context, to Schmitt's other works, and to contemporary discussions in legal and constitutional theory.