Double taxation conventions and social security conventions
In: Schriftenreihe zum internationalen Steuerrecht 43
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In: Schriftenreihe zum internationalen Steuerrecht 43
In: Schriftenreihe Strafrecht in Forschung und Praxis Band 376
In: Soziologie der Konventionen
In: SpringerLink
In: Bücher
Der Sammelband vereinigt Beiträge aus Deutschland, Frankreich und der Schweiz, welche die "Economie des conventions" in der Bildungsforschung einsetzen und weiterentwickeln. Entlang einer Vielfalt von empirischen Anwendungsfeldern im Bereich von Volksschule, Berufsbildung, Erwachsenenbildung und Hochschule zeigen die Autorinnen und Autoren auf, welches Potenzial die im deutschen Sprachraum auch als Soziologie der Rechtfertigung bekannte Theorie hat, um Problemstellungen und vielfältige Entwicklungen im Bildungsbereich zu deuten und zu verstehen. Dazu zählen Themen wie Eliterekrutierung, Governance, Transformationen, Qualitätsevaluation, Übergänge, Curriculum, Schulbeurteilung, Selektion, Profession. Der Inhalt Ungleichheit und Gerechtigkeit in der Bildung.- Bewertungen im Bildungssystem.- Curriculumforschung.- Konstruktion von Personen und Institutionen in der Bildung.- Governance in der Bildung. Die Zielgruppen Forschende und Studierende der Erziehungswissenschaft, Bildungssoziologie, Bildungswissenschaften, Bildungsökonomie und angrenzenden Disziplinen Herausgegeben von Prof. Dr. Christian Imdorf, Inhaber der Professur für Bildungssoziologie an der Leibniz Universität Hannover. Prof. Dr. Regula Julia Leemann, Inhaberin der Professur für Bildungssoziologie an der Pädagogischen Hochschule Nordwestschweiz. Prof. Dr. Philipp Gonon, Inhaber der Professur für Berufsbildung und Direktor des Instituts für Erziehungswissenschaft der Universität Zürich
In: Historical social research vol. 46,1 (2021) = No. 175
In: Schriften zum Völkerrecht Band 234
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Seeleute verrichten ihre Dienste fernab der Heimat und auf engem Raum. Ihre Arbeits- und Lebensbedingungen bedürfen daher besonderen Schutzes. Die ›Maritime Labour Convention, 2006‹ führte Mindeststandards für die Arbeits- und Lebensbedingungen auf Handelsschiffen ein. Auch die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, Seeleuten die in der ›Maritime Labour Convention, 2006‹ festgeschriebenen Rechte zu gewähren. Die Bundesrepublik Deutschland muss sicherstellen, dass auf Schiffen, die die deutsche Flagge führen, die Mindestanforderungen ausnahmslos erfüllt werden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Auf deutschen Handelsschiffen und in deutschen Häfen kann Seeleuten ein Teil des international gültigen Schutzes verwehrt werden. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, wo die deutsche Umsetzung den internationalen Regeln nicht genügt, und macht Vorschläge, wie dieser völkerrechtswidrige Zustand behoben werden kann. Es ist notwendig, das deutsche Recht an die internationalen Vorgaben anzupassen. / »The Compliance of German Law with the Maritime Labour Convetion, 2006« -- Seafarers perform their duties far away from home and in an isolated work environment. The ›Maritime Labour Convention, 2006‹ established minimum standards regarding the working and living conditions for seafarers. The Federal Repbulic of Germany has to ensure, that theses minimum standards are fulfilled completely. This dissertation identifies where the German law does not comply with international rules and makes suggestions, how to change the relevant German regulations.
World Affairs Online
In: Cologne Commentary on Space Law: in three volumes 2
In: Schriften zum Umweltrecht Band 198
Die umweltvölkerrechtliche Aarhus-Konvention von 1998 gibt der Zivilgesellschaft in Europa, im Kaukasus und in Zentralasien elementare Rechte in Umweltsachen. Die Einhaltung des Abkommens überwacht seit 2004 ein unabhängiger Ausschuss, das ›Aarhus Convention Compliance Committee‹ (ACCC). Den Erfolg des Gremiums prägt in entscheidender Weise, dass sich Umweltverbände und Privatpersonen bei Konventionsverletzungen mit Individualbeschwerden (›communications‹) an das ACCC wenden können. So hat zuletzt die Umwelt-NGO ›ClientEarth‹ vor dem ACCC erreichen können, dass die Europäische Union die Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 (»Aarhus-Verordnung«) in wesentlichen Teilen ändern musste. Florian Zeitner beschreibt das einzigartig ausgestaltete Überwachungsverfahren, in dessen Zentrum das ACCC steht, in umfassender Weise. Eine besondere Berücksichtigung erfährt die Darstellung des von ›ClientEarth‹ und anderen angestoßenen Verfahrens, dessen Kontroversen als Fall 32 (Part II) bekannt geworden sind. Die ab dem 29.04.2023 vollständig geltenden Änderungen der Aarhus-Verordnung werden umfänglich eingeordnet. / »The Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC). Institution, Findings, Controversies«: Since 2004, the Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) has been monitoring compliance with the Aarhus Convention, helping to make the treaty one of the most successful multilateral environmental agreements (MEAs). Florian Zeitner gives a comprehensive description of the uniquely designed non-compliance procedure at the centre of which is the ACCC. Special consideration is given to the case ACCC/C/2008/32 (part II) (European Union). The amendments to the Aarhus Regulation, which will be fully applicable from 29 April 2023, are comprehensively addressed.
In: Publications of the International Bureau of Fiscal Documentation 4
In: Historical social research vol. 36,4 = no. 138
In: Special issue