In: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie: ARSP = Archives for philosophy of law and social philosophy = Archives de philosophie du droit et de philosophie sociale = Archivo de filosofía jurídica y social, Band 104, Heft 3, S. 421-432
In: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie: ARSP = Archives for philosophy of law and social philosophy = Archives de philosophie du droit et de philosophie sociale = Archivo de filosofía jurídica y social, Band 107, Heft 2, S. 251-269
ZusammenfassungDer Beitrag vermittelt einen Überblick über die Strafvorschriften betreffend die Prostitution. Im Gegensatz zum sog. "Nordischen Modell" werden die Nachfrage und das Umfeld der Prostitution in Deutschland nicht umfassend kriminalisiert. Stattdessen orientiert sich die strafrechtliche Regulierung an der grundsätzlichen Akzeptanz eigenverantwortlich ausgeübter Prostitution. Kurz: Es geht nicht um den Schutz vor Prostitution, sondern um Schutz in der Prostitution. Gleichwohl fehlt immer noch ein systematisch stimmiges Gesamtkonzept. Abschließend wird der Reformbedarf aufgezeigt.
'Vielfach wird angenommen, dass Strafdrohungen potentielle Täter von der Tatbegehung abschrecken. Die Richtigkeit dieser Theorie wird jedoch bezweifelt. Zahlreiche empirische Untersuchungen haben unterschiedliche Ergebnisse erzielt. In dem vorliegenden Artikel wird eine Metaanalyse beschrieben, die versucht, die Gründe für die unterschiedlichen Befunde zu ermitteln. Erste Auswertungen deuten darauf hin, dass die Untersuchungsmethoden die Ergebnisse beeinflussen und eine mögliche Abschreckungswirkung des Strafrechts nur mit einem differenzierten Modell angemessen erfasst werden kann.' (Autorenreferat)
"Intergenerationelle Gerechtigkeit verlangt nicht nur bestmögliche Politik und Praxis, sondern auch die Vorbeugung und Unterbindung schädlicher und moralisch verwerflicher menschlicher Verhaltensweisen, welche schwerwiegende Auswirkungen auf die langfristige Gesundheit, die Sicherheit und die Überlebensgrundlagen von Gruppen von Individuen haben. Während viele internationale Straftaten indirekte Folgen für das Wohlergehen gegenwärtiger und zukünftiger Generationen haben, kann man nicht sagen, dass das derzeit bestehende Strafrecht geeignet ist, intergenerationelle Rechte direkt und eindeutig zu schützen. Die Entwicklung eines neuen Typs von internationalen Straftaten, des Verbrechens gegenüber künftigen Generationen, könnte ein vielversprechender Weg sein, intergenerationelle Gerechtigkeit herzustellen. Mit solch einem Verbrechen wären Handlungen oder Verhaltensweisen strafbar, durch die bestehendes internationales Recht in Bezug auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie in Bezug auf die Umwelt ernsthaft verletzt wird." (Autorenreferat)
Der Schutz der Bürger vor Straftaten gehört zu den zentralen Aufgaben des Staates und die präventiven Botschaften müssen, um ihre Wirkungen zu entfalten, bei den Normadressaten ankommen. Doch die betreffenden Bürger lesen weder die Gesetzestexte noch besuchen sie in größerem Umfang die Gerichtsverhandlungen. Es kommt daher entscheidend auf die Vermittlung durch die Massenmedien an, obwohl die Medien weder ein Sprachrohr des Gesetzgebers noch ein verlängerter Arm der Justiz sind. Sie begreifen sich als durchaus selbstständige Einrichtungen, die durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt werden. Bis heute ist ungeklärt, ob und inwieweit die staatlicherseits mit den Strafgesetzen und der Judikatur beabsichtigten Effekte bei der Bevölkerung tatsächlich hervorgerufen werden. Der Autor diskutiert vor diesem Hintergrund die Frage, welche Kongruenz von medialen Tätigkeiten und präventiven Erfordernissen besteht und welche Rolle die Medien in einem kriminologischen Umfeld haben. Seine weiteren kritischen Ausführungen beziehen sich auf die thematischen Einengungen der Medien durch vorgegebene Arbeitsbedingungen und Arbeitsmethoden und auf die Perspektiven einer 'Medienkriminologie'. (ICI2)
'Durch strafrechtliche Sanktionen soll Rückfallverhütung betrieben werden. Ob und in welchem Maße dieses Ziel erreicht wird, war bis vor wenigen Jahren für das deutsche Strafrecht noch weitgehend unbekannt. Durch die Rückfallstatistik wurde erstmals für alle Sanktionen das Maß der Legalbewährung ermittelt. Danach sind - in der Tendenz - die Rückfallraten umso höher, je schwerer die verhängten Sanktionen sind. Da Art bzw. Höhe der Sanktion auch durch das Rückfallrisiko bestimmt werden, ist die Höhe der Rückfallrate kein Beleg für eine kausale Wirkung der Sanktion. Hierzu bedarf es eines Forschungsansatzes, bei dem vergleichbare Tat- und Tätergruppen miteinander verglichen werden, die sich - im Idealfall - nur durch die Art der Sanktion unterscheiden. Durch entsprechende Wirkungsuntersuchungen konnte gezeigt werden, dass die Annahme, durch härtere Sanktionen die Rückfallraten stärker zu senken als durch Diversion, empirisch nicht bestätigt werden konnte. Diese Ergebnisse sind folgenreich. Denn die eingriffsintensiveren Maßnahmen bedürfen der Begründung ihrer präventiven Effizienz, nicht umgekehrt. Wo - und das ist die Forschungslage - die bessere Wirksamkeit der härteren Sanktion nicht belegbar ist, ist - sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalls dagegen sprechen - die mildere Sanktion der jeweils härteren vorzuziehen.' (Autorenreferat)
Abstract: Over two parts, this article explores the wider significance of the peacemaking process on the evolution of international criminal law and international criminal justice. First, it shows that the Paris experience has brought to light two problems which continue to haunt us at the present time: political resistance to the individualisation of responsibility after a conflict between collective entities, and the question of group-based selectivity of criminal proceedings. Secondly, the article explains why the peacemaking process after the Great War constitutes the prologue to, rather than the birth of, international criminal law stricto sensu – this body of international legal rules being understood as providing, on behalf of the international community as a whole, for criminal sanctions in cases of violations of a limited number of fundamental international legal rules of conduct.
In: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie: ARSP = Archives for philosophy of law and social philosophy = Archives de philosophie du droit et de philosophie sociale = Archivo de filosofía jurídica y social, Band 95, Heft 1, S. 79-101
Melissa Thompson and Summer Newell: Motherhood after Incarceration: Community Reintegration for Mothers in the Criminal Legal System. New York: Routledge 2021. 9780367365097