Über die Frage, ob Menschen willensfrei handeln können, diskutieren Neurowissenschaftler, Philosophen und Rechtswissenschaftler intensiv. Ist vor diesem Hintergrund ein Schuldvorwurf gegenüber einem Straftäter angemessen? Tatjana Hörnle, Professorin für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin, rekonstruiert das plausibelste Modell menschlicher Entscheidungsfindung und kommt zum Ergebnis, dass ein Schuldvorwurf problematisch ist. Die Autorin bewertet die Strategien, mit denen Strafrechtswissenschaftler auf die Herausforderungen der Neurowissenschaften reagieren, als unbefriedigend. Stattdessen spricht sie sich für einen Verzicht auf einen Schuldvorwurf aus und dafür, dass der Tätern gemachte Vorwurf konsequent auf das Tatunrecht zugeschnitten werden müsse. Das Buch ist für alle von Interesse, die sich für die Themen Hirnforschung, Willensfreiheit und Schuld aus philosophischer oder strafrechtlicher Sicht interessieren.
Häufig fehlt es in Klausuren nicht am materiellen Wissen der Verfasser, vielmehr scheitern eine Vielzahl von Klausuren an der fachgerechten Umsetzung des Gelernten. Deshalb legen die Bücher der Reihe "Klausurtraining" den Schwerpunkt nicht auf die Vermittlung materiellen Wissens, sondern auf eine sachgerechte Herangehensweise an die Klausurlösung. Ausführliche Vorüberlegungen helfen, ein Gefühl für die richtige Schwerpunktsetzung zu entwickeln. Zahlreiche Anmerkungen zu Klausurschwerpunkten, Meinungsstreiten, Aufbaufragen und Klausurtaktik, an der Stelle der ausformulierten Lösung, an der sie relevant sind, fördern das Verständnis für eine strukturierte Falllösung. Ganz nach dem Motto: Nicht nur auswendig lernen, sondern mit System verstehen.Der Band Strafrecht enthält neben einer ausführlichen Einleitung zu den Grundlagen des Klausurschreibens neun Fälle aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil des StGB, an denen der stringente Aufbau einer Klausur und der richtige Umgang mit Sachverhalt und Meinungsstreitigkeiten exemplarisch erläutert werden
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The Interdisciplinary Program in Law and Religion and the Comparative and International Law Institute co-sponsored a lecture titled, "Criminal Law Reform: Ethical and Legal Changes in Austrian Society." In light of the recent terrorist activities in the European Union, the Austrian government has focused on hate speech legislation and hate crimes. Dr. Christian Pilnacek, Director General for Criminal Matters in the Federal Ministry of Justice of the Republic of Austria discussed recent Austrian legislation that criminalized hate speech that has a likelilhood of inciting violence. Following Pilnacek's presentation, Dr. Wolfgang Brandstetter, Federal Minister of Justice of the Republic of Austria, discussed how the Austrian government is reforming the penal law system. A summary of the event is available here.
Der Allgemeine Teil des Strafrechts zählt wegen seines hohen Abstraktionsgrades und der nahezu unüberschaubaren Zahl von Meinungsstreitigkeiten zu den komplexesten und kompliziertesten Materien in der juristischen Ausbildung. Die Neuauflage des Lehrbuchs von Kindhäuser bringt die ausbildungsrelevanten Themenbereiche verständlich, komprimiert und leserfreundlich strukturiert nahe. Es eignet sich sowohl zur ersten Einführung in den Allgemeinen Teil des Strafrechts als auch zur Wiederholung des Stoffes
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Im Kriminalprozess hängt die Wahrheit der im Urteil erzählten Geschichte eines Verbrechens nicht zuletzt davon ab, ob sich die beteiligten Juristen selbst gerecht werden können: Je weiter man von der Wahrheit entfernt bleibt, desto weniger gerecht fallen Schuldfeststellung und Reaktion oder Sanktion aus.Um sich gerecht werden zu können – Selbst-Gerechtigkeit–, muss man die eigene Selbstgerechtigkeit überwinden. Tatsächlich lösen institutionelle Routinen jedoch einen psychischen Abwehrvorgang aus und verstärken ihn. Die Auflösung von Selbstgerechtigkeit gelingt daher am ehesten in einer deinstitutionalisierenden Umgebung, in der Selbsterkenntnis auch bezüglich der professionellen Person und ihres Handelns möglich ist.In seiner, schon in der ersten Auflage Maßstäbe setzenden Untersuchung beschreibt Dirk Fabricius zum einen die Vorgänge der "gesellschaftlichen Produktion von Unbewusstheit" (Erdheim) in der Strafjustiz durch und bei den beteiligten Juristen. Zum anderen berichtet er von exemplarischen Erfahrungen, die über die psychoanalytisch inspirierte "Themenzentrierte Interaktion" (Ruth C. Cohn) zu mehr Selbst-Gerechtigkeit führen können.Die zweite, vollständig überarbeitete Auflage zeigt auf, dass die Fragestellung auch nach 20 Jahren nichts von Ihrer Aktualität verloren hat
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Mit Inkrafttreten des Völkerstrafgesetzbuches am 30. Juni 2002 ist der Grundstein für ein "deutsches Völkerstrafrecht" gelegt worden. Heute, gute zehn Jahre später, scheint die damals spürbare "Völkerstrafrechtseuphorie" einer gewissen Ernüchterung gewichen zu sein. Ein Grund dafür mag die geringe Zahl von Verfahren sein, die eingeleitet wurden. In dem Band, der auf ein im Mai 2012 an der Universität Hamburg durchgeführtes Symposium zurückgeht, wird eine erste Bilanz gezogen und nach den Perspektiven der Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen in Deutschland gefragt. Das Völkerstrafgesetzbuch wird in seinen historischen und kriminalpolitischen Kontext gesetzt, es werden strafrechtsdogmatische Schlüsselfragen, insbesondere zur Regelung der Vorgesetztenverantwortlichkeit sowie zur anstehenden Umsetzung des Aggressionsverbrechens, diskutiert, es wird der Frage nach den Ursachen für den - und den möglichen Konsequenzen aus dem - schmalen praktischen Anwendungsbereich des Völkerstrafgesetzbuchs nachgegangen, schließlich wird das Völkerstrafgesetzbuch aus europäischer, internationaler und völkerrechtlicher Perspektive bewertet. Mit Beiträgen von: Bundesanwalt Thomas Beck, GBA Karlsruhe | Eva Bohle, LL.M. (UWC), Universität Hamburg | Prof. Dr. Martin Böse, Universität Bonn | Dr. Boris Burghardt, Humboldt-Universität zu Berlin | Prof. Dr. Alberto di Martino, Scuola Superiore Sant'Anna, Pisa | Julia Geneuss, LL.M. (NYU), Universität Hamburg | Staatssekretärin Dr. Birgit Grundmann, BMJ, Berlin | Sarah Imani, LL.M. (NYU), Universität Hamburg | Prof. Dr. Florian Jeßberger, Universität Hamburg | RA Wolfgang Kaleck, European Center for Constitutional and Human Rights, Berlin | RiStGH Dr. h.c. Hans-Peter Kaul, Den Haag | Prof. em. Dr. Rainer Keller, Universität Hamburg | Prof. Dr. André Klip, Universität Maastricht | Prof. Maximo Langer, S.J.D., University of California at Los Angeles | Prof. Dr. Reinhard Merkel, Universität Hamburg | Prof. Dr. Stefan Oeter, Universität Hamburg | Michael Ratner, Center for Constitutional Rights, New York | Prof. Dr. Christoph Safferling, LL.M., Universität Marburg | RiOLG Prof. Dr. Joachim Vogel, Universität München | Prof. Dr. Bettina Weißer, Universität Münster | Prof. Dr. Gerhard Werle, Humboldt-Universität zu Berlin | Prof. Dr. Andreas Zimmermann, LL.M. (Harvard), Universität Potsdam
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Theory of international criminal law -- Principles of liability and participation in international criminal law -- Defences in international criminal law -- State jurisdiction and immunities -- War crimes and grave breaches -- Crimes against humanity -- Genocide -- Offences against the person -- International criminal law of the sea -- Terrorism -- Transnational offences 1 -- Transnational offences 2 -- Extradition -- Abduction -- Mutual legal assistance -- Mutual legal assistance : national perspectives -- International police co-operation -- Evidence before the ad hoc tribunals -- Nuremberg, Tokyo and the birth of modern international criminal law -- The international tribunals for Yugoslavia and Rwanda -- The permanent international criminal court -- Internationalised domestic criminal tribunals
This article explores the relationship between law and social work. It navigates the importance of the relationship and the similarities and differences between the objectives of legal and social work practitioners. It critically reviews transnational conventions and how individual countries have legislated to safeguard and promote the welfare of children and adults at risk. It reflects on how far nation-states uphold human rights and the rule of law and evaluates how social work has been positioned and has performed in different legislative contexts.
The growing inter-relatedness between EC and EU law with national criminal law can be well illustrated with the example of enforcement of EU law. Criminal law is one of the latest examples of increasing European integration within the perimeters of explicit competences of EU/EC law which additionally is driven ahead by what functionalist theories of European integration might refer to as a spill-over of approaches. Necessities of crossborder crime and criminal enforcement make cooperation necessary. The latter takes place to a certain degree on the basis of positive law established on the basis of the Treaties. It also takes place in the context of evolutionary development of what one might refer to as 'administrative networks.'
Legal pluralism was a fundamental feature of the political order in colonial Indonesia. It arose not only from the parsimony of the Dutch East India Company (VOC), but also from colonial doctrine. In the nineteenth century, pressure grew to move from pluralism to universalism in law, and policy battles were fought over a series of issues�the arbitrary rights of colonial officials, flogging (rottingslagen), and the death penalty�but progress towards legal unification was slow and incomplete. Legal pluralism had a lasting effect on Indonesians� attitudes to cultural diversity.