Über die Frage, ob Menschen willensfrei handeln können, diskutieren Neurowissenschaftler, Philosophen und Rechtswissenschaftler intensiv. Ist vor diesem Hintergrund ein Schuldvorwurf gegenüber einem Straftäter angemessen? Tatjana Hörnle, Professorin für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin, rekonstruiert das plausibelste Modell menschlicher Entscheidungsfindung und kommt zum Ergebnis, dass ein Schuldvorwurf problematisch ist. Die Autorin bewertet die Strategien, mit denen Strafrechtswissenschaftler auf die Herausforderungen der Neurowissenschaften reagieren, als unbefriedigend. Stattdessen spricht sie sich für einen Verzicht auf einen Schuldvorwurf aus und dafür, dass der Tätern gemachte Vorwurf konsequent auf das Tatunrecht zugeschnitten werden müsse. Das Buch ist für alle von Interesse, die sich für die Themen Hirnforschung, Willensfreiheit und Schuld aus philosophischer oder strafrechtlicher Sicht interessieren.
Häufig fehlt es in Klausuren nicht am materiellen Wissen der Verfasser, vielmehr scheitern eine Vielzahl von Klausuren an der fachgerechten Umsetzung des Gelernten. Deshalb legen die Bücher der Reihe "Klausurtraining" den Schwerpunkt nicht auf die Vermittlung materiellen Wissens, sondern auf eine sachgerechte Herangehensweise an die Klausurlösung. Ausführliche Vorüberlegungen helfen, ein Gefühl für die richtige Schwerpunktsetzung zu entwickeln. Zahlreiche Anmerkungen zu Klausurschwerpunkten, Meinungsstreiten, Aufbaufragen und Klausurtaktik, an der Stelle der ausformulierten Lösung, an der sie relevant sind, fördern das Verständnis für eine strukturierte Falllösung. Ganz nach dem Motto: Nicht nur auswendig lernen, sondern mit System verstehen.Der Band Strafrecht enthält neben einer ausführlichen Einleitung zu den Grundlagen des Klausurschreibens neun Fälle aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil des StGB, an denen der stringente Aufbau einer Klausur und der richtige Umgang mit Sachverhalt und Meinungsstreitigkeiten exemplarisch erläutert werden
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Mit Inkrafttreten des Völkerstrafgesetzbuches am 30. Juni 2002 ist der Grundstein für ein "deutsches Völkerstrafrecht" gelegt worden. Heute, gute zehn Jahre später, scheint die damals spürbare "Völkerstrafrechtseuphorie" einer gewissen Ernüchterung gewichen zu sein. Ein Grund dafür mag die geringe Zahl von Verfahren sein, die eingeleitet wurden. In dem Band, der auf ein im Mai 2012 an der Universität Hamburg durchgeführtes Symposium zurückgeht, wird eine erste Bilanz gezogen und nach den Perspektiven der Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen in Deutschland gefragt. Das Völkerstrafgesetzbuch wird in seinen historischen und kriminalpolitischen Kontext gesetzt, es werden strafrechtsdogmatische Schlüsselfragen, insbesondere zur Regelung der Vorgesetztenverantwortlichkeit sowie zur anstehenden Umsetzung des Aggressionsverbrechens, diskutiert, es wird der Frage nach den Ursachen für den - und den möglichen Konsequenzen aus dem - schmalen praktischen Anwendungsbereich des Völkerstrafgesetzbuchs nachgegangen, schließlich wird das Völkerstrafgesetzbuch aus europäischer, internationaler und völkerrechtlicher Perspektive bewertet. Mit Beiträgen von: Bundesanwalt Thomas Beck, GBA Karlsruhe | Eva Bohle, LL.M. (UWC), Universität Hamburg | Prof. Dr. Martin Böse, Universität Bonn | Dr. Boris Burghardt, Humboldt-Universität zu Berlin | Prof. Dr. Alberto di Martino, Scuola Superiore Sant'Anna, Pisa | Julia Geneuss, LL.M. (NYU), Universität Hamburg | Staatssekretärin Dr. Birgit Grundmann, BMJ, Berlin | Sarah Imani, LL.M. (NYU), Universität Hamburg | Prof. Dr. Florian Jeßberger, Universität Hamburg | RA Wolfgang Kaleck, European Center for Constitutional and Human Rights, Berlin | RiStGH Dr. h.c. Hans-Peter Kaul, Den Haag | Prof. em. Dr. Rainer Keller, Universität Hamburg | Prof. Dr. André Klip, Universität Maastricht | Prof. Maximo Langer, S.J.D., University of California at Los Angeles | Prof. Dr. Reinhard Merkel, Universität Hamburg | Prof. Dr. Stefan Oeter, Universität Hamburg | Michael Ratner, Center for Constitutional Rights, New York | Prof. Dr. Christoph Safferling, LL.M., Universität Marburg | RiOLG Prof. Dr. Joachim Vogel, Universität München | Prof. Dr. Bettina Weißer, Universität Münster | Prof. Dr. Gerhard Werle, Humboldt-Universität zu Berlin | Prof. Dr. Andreas Zimmermann, LL.M. (Harvard), Universität Potsdam
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Purpose – The purpose of this article is to provide the reader with some information on the development of liability of legal persons for violations of international criminal law, its implementation practice in common and civil law countries as well as its perspectives of development in the European Union.
This collection of case stories illustrates the balance, continuity, and evolution in substantive criminal law doctrine in light of the social and political contexts in which those doctrines are perennially tested. These stories focus on the pre-litigation behavior of defendants, raising important moral and cultural questions about human nature and human society and how social norms get translated into workable legal doctrines. They survey the typical variety of doctrines addressed in a standard criminal law course, elucidating the classic themes of common law jurisprudence.
Droht dem Strafrecht die "Kolonialisierung" durch das Verfassungsrecht? Oder ist es eher ein "Freistaat", der sich den Bindungen des Verfassungsrechts geradezu entzieht? Der Band enthält neben einem Vorwort von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer acht Beiträge junger Strafrechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler zu grundlegenden Fragen aus dem Grenzbereich von Strafrecht und Verfassung
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Deutschland braucht ein modernes, zeitgemäßes Fortpflanzungsmedizingesetz, mit dem es an die rasanten Entwicklungen der Biomedizin Anschluss fände. Zu diesem Ergebnis kommen die Beiträge des Bandes, der aus einer Fachtagung 2011 des Instituts für Bio-, Gesundheits-und Medizinrecht (IBGM) der Juristischen Fakultät in Augsburg hervorgegangen ist. Es werden relevante Desiderate aufgezeigt und zugleich erste Möglichkeiten einer adäquaten Lösung benannt. Die Probleme der Reproduktionsmedizin, deren moraltheologische wie verfassungsrechtliche Bewertung kommen ebenso zur Sprache wie derzeitige Brennpunkt der Präimplantationsdiagnostik und Leihmutterschaft. Familienrechtliche Folgefragen werden geklärt. Der Band korrespondiert mit dem Augsburger-Münchener Entwurf eines Fortpflanzungsmedizingesetzes (AME FortpflanzungsmedizinG), den eine Arbeitsgruppe der Universität Augsburg und der Ludwig-Maximilians-Universität München vorgelegt hat.Mit Beiträgen von: Klaus Arntz, Erwin Bernat, Gunnar Duttge, Herbert Kentenich, Jens Kersten, Matthias Krüger, Josef Franz Lindner, Klaus Pietzner, Eva Schumann
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Provides a clear account of the main substantive and procedural aspects of international criminal law. Adopting a combination of the classic common law and more theoretical approaches to the subject, it discusses: the historical evolution of international criminal law; the legal definition of the so-called core crimes (war crimes, crimes against humanity, genocide) plus aggression, torture and terrorism; the forms and modes of criminal responsibility; and the main issues related to the prosecution and punishment of international crimes at the national and international level, including amnesties, statutes of limitations, and immunities