In: Kultur und Gesellschaft: gemeinsamer Kongreß der Deutschen, der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Soziologie, Zürich 1988 ; Beiträge der Forschungskomitees, Sektionen und Ad-hoc-Gruppen, S. 307-309
In: Kultur und Gesellschaft: gemeinsamer Kongreß der Deutschen, der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Soziologie, Zürich 1988 ; Beiträge der Forschungskomitees, Sektionen und Ad-hoc-Gruppen, S. 297-299
In: Kultur und Gesellschaft: gemeinsamer Kongreß der Deutschen, der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Soziologie, Zürich 1988 ; Beiträge der Forschungskomitees, Sektionen und Ad-hoc-Gruppen, S. 302-303
In: Kultur und Gesellschaft: gemeinsamer Kongreß der Deutschen, der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Soziologie, Zürich 1988 ; Beiträge der Forschungskomitees, Sektionen und Ad-hoc-Gruppen, S. 299-302
Das Interesse der Rechtswissenschaft an der Familienforschung reicht über das Familienrecht weit hinaus, z.B. bei dem Problem der Zukunft der Rentenversicherung. Der Generationenvertrag funktioniert nicht mehr, wenn zu wenige jüngere Erwerbstätige für zu viele Rentner aufkommen müssen, die überdies immer älter werden. Am Anfang dieses Jahrhunderts hatte fast jedes zweite Ehepaar vier oder mehr Kinder, 70 Jahre später trifft das nur noch bei jeder 20. Familie zu. Hier ist zu fragen, wie sich das mit dem in Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gewährleisteten 'besonderen Schutz der staatlichen Ordnung' für Ehe und Familie verträgt. (TL2)
In: Kultur und Gesellschaft: gemeinsamer Kongreß der Deutschen, der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Soziologie, Zürich 1988 ; Beiträge der Forschungskomitees, Sektionen und Ad-hoc-Gruppen, S. 292-297